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Aktuelles

Die nächste LEB-Wahl findet digital statt

Die nächste Wahl findet digital stattDer Landeselternbeirat wird alle drei Jahre neu gewählt. Im Februar 2026 ist es wieder soweit!

Neu ist diesmal: Die gesamte Wahl findet digital statt.

- Von der Kandidaturphase über
- die Kennenlern-Videokonferenzen bis hin zur
- eigentlichenWahl ist alles digitalisiert

...und kann bequem vom heimischen  Sofa aus geschehen.

Als Landeselternbeirat wünschen wir uns mehr Bekanntheit, Transparenz, mehr Partizipation. Die digitale Wahl ist hierbei ein wichtiger Baustein.

Gemeinsam mit dem Kultusministerium werden wir zum 17. November 2025 alle Eltern, die als Kandidierende oder Wählende mit dem Landeselternbeirat in Berührung kommen können, informieren. Das Schreiben wird über die Schulen zugestellt.

Schon heute kann man sich umfassend informieren unter

leb-bw.de/wahl

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60 Jahre alt und kein bisschen müde...

Ein Beratungsgremium feiert Geburtstag – und mit ihm die verfasste Elternmitwirkung

60 Jahre LEBBWEigentlich soll ja mit 66 Jahren laut Udo Jürgens das Leben anfangen. Aber wer feiert schon ein Schnapszahl-Jubiläum? Da begehen wir lieber den 60. Jahrestag der Institutionalisierung des Landeselternbeirats und werfen einen Blick zurück – und voraus.

Volljährig bei der Geburt

Als der Landeselternbeirat als gesetzlich verankertes Beratungsgremium des Kultusministeriums das Licht der Welt erblickte, hatte er schon 18 Jahre auf dem Buckel. Ähnlich wie unsere Kolleginnen und Kollegen der frühkindlichen Bildung sich vor einigen Jahren als „LEB-K“ ohne gesetzliche Grundlage zusammenschlossen und daran arbeiteten, im Frühjahr 2025 endlich gesetzlich verankert und institutionalisiert zu werden, war auch die Entstehungsgeschichte des Landeselternbeirats geprägt von Eigeninitiative und langem Atem. 

Ab 1947 gab es die Vorgänger-Vereinigung, die sich dann Anfang der 50er-Jahre den Namen „Landeselternbeirat“ gab. Luise Kölmel war es, die den Zusammenschluss orchestrierte und die Bemühungen kanalisierte, bis schließlich Elternmitwirkung zentral geregelt in Gesetze und Verordnungen Eingang fanden.

Im November 1965 wurde sie nach vielen Jahren Leitung der „Arbeitsgemeinschaft Landeselternbeirat“ dann zur ersten Vorsitzenden des „Beratungsgremiums Landeselternbeirat“ gewählt.

Institutionalisierte Elternmitwirkung

Zwischen der Geburtsstunde Baden-Württembergs und 1965 war die Schullandschaft genauso heterogen wie die Elternmitwirkung. Ihre Rechte und Pflichten waren nicht sehr detailliert geregelt; und die Mitwirkung beschränkte sich auf Klassen- und Schulebene. Zwar hatten sich in größeren Städten Elternbeiratsgemeinschaften gegründet, aus denen sich der LEB-Vorgänger speiste – offiziell geregelt war das allerdings nicht. Vielmehr schienen viele aktive Eltern den Eindruck zu haben, dass Elternvertreter eher als Feigenblatt dienten und je nach Gusto der Schulleitung mal mehr und mal weniger intensiv beteiligt wurden.

Das im Mai 1964 verabschiedete „Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens“ setzte dann die Basis für die Verankerung der Eltern-Mitwirkung. Es regelte alles von der Klassenpflegschaft über den Elternbeirat, den Gesamtelternbeirat und Landeselternbeirat bis hin zur Vorläuferin der Schulkonferenz, damals noch Schulpflegschaft genannt. Es trat im April 1965 in Kraft und wurde sofort darauf ergänzt durch die „Verordnung des Kultusministeriums über die Elternbeiräte, Gesamtelternbeiräte, den Landeselternbeirat sowie die Klassen-, Fachgruppen-, Abteilungs- und Schulpflegschaften an öffentlichen Schulen“. Mit diesem Vorläufer der heutigen „Elternbeiratsverordnung“ war landesweit an allen Schulen die elterliche Mitbestimmung gleich geregelt – und alle Unterschiede in den diversen Schularten der drei ehemaligen Landesteile waren vereinheitlicht.

Der Landeselternbeirat über sechs Jahrzehnte

Zwei Jahre nach Gründung des Landeselternbeirats erschien 1967 die erste „Schule im Blickpunkt“. Das Archiv der Zeitschrift vermittelt einen unschätzbaren Einblick in den LEB über die Jahre:

  • Was hat den Landeselternbeirat besonders beschäftigt?
  • Was sind bildungspolitische Schwerpunktthemen gewesen?
  • Wie war die Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium?
  • Wie aktiv war das Gremium über seine Beratungsfunktion hinaus?

Dauerbrenner waren schon immer und bleiben wohl für alle Tage die Themen „Lehrkräftemangel“ und „Schulbauinvestitionen“. Wahre Ausdauer legen auch die „Lernmittelfreiheit“ bzw. ihr Ignorieren durch Schulen und Schulträger, oder die „Schülerbeförderung“ in all ihren Facetten von nicht existent bis viel zu teuer an den Tag. Das Gute daran: Auch bei Zeitreisen wäre man somit stets arbeitsfähig und im Thema ... 

Ist der LEB ein Politik-Sprungbrett?

Nicht erst seit Saskia Esken als ehemaliges LEB-Vorstandsmitglied SPD-Parteichefin im Bund wurde, munkelte man: Wer im LEB was wird, will politisch was werden. Aber stimmt das?

Ehemalige Vorsitzende des Landeselternbeirats wurden Landtags-, Bundestags- und Europaparlaments-Abgeordnete. Mit Marianne Schultz-Hector hat es ein ehemaliges LEB-Mitglied gar zur Kultusministerin gebracht. Aber die überwältigende Mehrheit der Mitglieder aus sechs Jahrzehnten hatte keine politische Karriere im Sinn. Den LEB-Mitgliedern geht es primär um die Sache und das ehrenamtliche Engagement für unsere Kinder. Und darum, nie locker zu lassen, nie müde zu werden, immer für die Beteiligung und die Mitbestimmung einzustehen.

Engagement sichtbar machen

Der LEB feiert – aber Geburtstag hat ja auch die institutionalisierte Elternmitwirkung im ganzen Land. Aus diesem Grund haben wir Schulleitungen angeschrieben: Mit unserer Bitte, ganz besonders verdiente „Elternbeiräte im Land“ für eine Ehrung anlässlich unseres Jubiläums zu nominieren, haben wir offene Türen eingerannt. Über 100 Einsendungen haben uns erreicht. Sie sprechen von so viel Wertschätzung und Dankbarkeit, von so viel Unterstützungswillen und ernsthafter Mitwirkung, dass wir uns jetzt schon sehr auf diese Ehrung freuen. 

60 Jahre Mitbestimmung sind gleichzeitig auch Anlass, den Eltern in Bayern und NRW zu wünschen, dass auch sie institutionalisierte Elternmitwirkung auf allen Ebenen erhalten. Sie sind auch Anlass, diese Mitbestimmung bei uns immer wieder einzufordern. Immer wieder darauf zu drängen, dass Beratung erfolgt, bevor Entschlüsse gefällt werden. Zu betonen, dass die besten Bildungsentscheidungen nicht auf Ideologie, sondern auf gut und mit allen austarierten Kompromissen beruhen. Für unsere Kinder.

 

Liste der LEB-Vorsitzenden 1965 – 2025

1965 – 1969
Luise Kölmel ✝ 2005–2010
Christiane Staab 1969–1972
Gisela Freudenberg ✝ 2010
Matthias Fiola 1972–1981
Alois Graf von Waldburg-Zeil ✝ 2011
Christian Bucksch 1981–1987
Sieglinde Krichbaum ✝ 2012–2014
Theo Keck 1987–1993
Renate Heinisch 2014–2020
Carsten Rees 1993–1996
Inge Grüninger 2020–2023
Michael Mittelstaedt 1996–1999
Konrad Ruf 2023–
Sebastian Kölsch 1999–2005
Elke Picker ✝

Medienbildung: Eltern müssen ihre Kinder gut begleiten

Eltern und MedienbildungSocial-Media-Verbot für unter 16-Jährige? Handyverbot an Schulen ganz konsequent durchsetzen? Wieviel Bildschirmzeit ist normal? Nutzen Extremisten die Gutgläubigkeit unserer Kinder auf Social Media aus?

Medienbildung ist in aller Munde. Und oft wird Medienbildung verkürzt auf: »Da muss die Schule mehr machen!« Aber Medienbildung beginnt in der Familie. Sie beginnt dabei, dass Eltern überhaupt wissen, was ihre Kinder da mit dem Smartphone eigentlich machen. Wo sie sind und warum. Und wenn die Generation Facebook die Generation TikTok an digitale Medien und ihre Nutzung heranführen soll, sind Probleme vorprogrammiert.

Umso wichtiger ist es, dass Eltern sich fortbilden. Dass sie verstehen, was Kinder und Jugendliche hören, sehen, tun. Dass sie sich selbst auch erstmal sensibilisieren für die möglichen Gefahren, die beim unkontrollierten und uninformierten Umgang für unsere Kinder und Jugendlichen lauern. Es geht nicht um pauschales Verbieten, sondern um Begleiten, Erziehen und Unterstützen. Begleiten auf dem Weg in und durch die Digitalität. Erziehen zu verantwortungsbewusstem Umgang mit der Technik. Unterstützen bei der gemeinsamen Festlegung von Regeln und Selbstkontroll-Mechanismen.

Zahlreiche unabhängige Stellen und Institutionen bieten dabei Materialien, Fortbildungen, Webinare und allerlei Informationen an. Wir haben eine kleine Auswahl getroffen und verlinken gerne darauf:

  • klicksafe
  • Schau hin!
  • Eltern-Medienmentoren-Programm
  • Podcast SchoolCrime (direkt auf Spotify)
  • LFK

Aktuelle Veranstaltungen der nächsten Wochen:

15. Oktober 2025, 19:00–21:00 Uhr 
Eltern-Medien-Wochen (online): Medienerziehung im Alltag: Orientierung für Eltern in digitalen Zeiten
Infos und Anmeldung 

23. Oktober 2025, 18:30–20:00 Uhr
Eltern-Online-Seminar: Mein Kind und das Internet
Infos und Anmeldung

23. Oktober 2025, 19:00–21:00 Uhr 
Eltern-Medien-Wochen (online): Sharing is Caring?! – Sharenting als Phänomen von (digitaler) Elternschaft
Infos und Anmeldung

6. November 2025, 19:00–21:00 Uhr 
Eltern-Medien-Wochen (online): Digitales Wohlbefinden - Sinnvolle Regeln zur Mediennutzung von Bildschirmzeiten bis Klassenchats
Infos und Anmeldung

13. November 2025, 19:00–21:00 Uhr 
Eltern-Medien-Wochen (online): KI im Familienalltag – Begleitung, Chancen und Gestaltung
Infos und Anmeldung

18. November 2025, 19:30–21:00 Uhr
Eltern-Webinar: Gemeinsam gegen Cybergrooming
Infos und Anmeldung

20. November 2025, 19:00–21:00 Uhr 
Eltern-Medien-Wochen (online): Den Familienalltag MEDIENKOMPETENT & RESILIENT meistern
Infos und Anmeldung

27. November 2025, 19:00–21:00 Uhr 
Eltern-Medien-Wochen (online): Spielzeug oder Spion? Infos und Tipps zur Nutzung von Smartwatch, Smarttoys und Co. im Kinderalltag
Infos und Anmeldung

 Eltern müssen ihre Kinder bei der Medienbildung unterstützenEltern müssen ihre Kinder bei der Medienbildung unterstützenEltern müssen ihre Kinder bei der Medienbildung unterstützenEltern müssen ihre Kinder bei der Medienbildung unterstützenEltern müssen ihre Kinder bei der Medienbildung unterstützenEltern müssen ihre Kinder bei der Medienbildung unterstützenEltern müssen ihre Kinder bei der Medienbildung unterstützen

Fristen für die Wahlen zu Elternvertretungen – das gilt im Land

Wahlen zur Elternvertretung sind genau geregeltDas Schuljahr ist zwei Wochen alt, da beginnt langsam die Phase der Elternabende...

Und weil es rund um Schule so gut wie nichts gibt, was nicht geregelt ist, haben wir hier die Fristen zu den Wahlen der Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Land zusammengestellt – von der Klassenebene mit den Klassenelternvertreterinnen über die Schulebene mit den Vorsitzenden der Elternbeiräte über die kommunale Ebene mit den Vorsitzenden der (optionalen) Gesamtelternbeiräte bis zur Ebene des Landeselternbeirats.

Abseits der Fristen ist dabei noch wichtig: von der Klasse bis zur Kommune besteht eine Bedingungsbeziehung. Nur wer in der Klasse gewählt wurde, ist Teil des Elternbeirats der Schule. Nur wer Teil des Elternbeirats der Schulen eines Schulträgers ist, kann Teil des Gesamtelternbeirats werden. Für die Kandidatur zum Landxeselternbeirat gilt das nicht. Hier kann jede Mutter und jeder Vater eines Schulkindes (oder auch eines erwachsenen Schülers an einer Berufsschule) in Baden-Württemberg kandidieren.

Zusätzlich zu den Fristen, die wir in den Bildern dargestellt haben, sind hier noch einige Infos zu typischen Fragen, die immer wieder gestellt werden:

❓ Wer lädt eigentlich zu den (Wahl-)Sitzungen ein?

➡️ Zur Klassenpflegschaftssitzung lädt die/der Klassenelternvertreter/in (EV) des Vorjahres ein. Ist das betreffende Kind nicht mehr in der Klassen, lädt die/der bisherige stv. EV ein. Bei neu gebildeten Klassen (also insbesondere Klasse 1 und 5) lädt die/der Elternbeirats-Vorsitzende ein, ersatzweise die Klassenlehrkraft.

➡️ Zur Elternbeiratssitzung lädt die/der bisherige EB-Vorsitzende ein. Achtung: Das gilt bis Ablauf der Frist (neun Wochen nach Unterrichtsbeginn) auch, wenn das eigene Kind nicht mehr an der Schule ist!

❓ Was ist eigentlich ein Gesamtelternbeirat?

➡️ Ein Gesamtelternbeirat (GEB) ist kein Muss, aber eine tolle Möglichkeit für Eltern, die lokale Schulentwicklung zu begleiten. Sobald eine Kommune mehrere Schulen als Schulträgerin betreibt, kann sich ein GEB bilden. Meist ist dies der Fall in gößeren Städten (z.B. Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Ulm, Reutlingen, Ludwigsburg, Tübingen etc.), aber auch in kleineren Kommunen gibt es häufig einen GEB (z.B. Remseck, Emmendingen, Bruchsal, Schriesheim u.v.m.)

➡️ Der GEB sollte Kontakt halten zu den Gemeinderatsfraktionen, dem städtischen Amt, das sich um Schulen kümmert, und zu den geschäftsführenden Schulleitungen, wo es solche gibt. Ein GEB kümmert sich um schulische Dinge, die schulübergreifend geregelt werden, wie z.B. Schulhausbau und -Unterhalt, Sporthallenkapazitäten, Schulessen und Nachmittagsbetreuung und natürlich den Haushaltsbereich, der für Schulen bereitgehalten wird.

❓ Wann erfährt man etwas zur Wahl zum nächsten Landeselternbeirat?

➡️ Der LEB hat auf seiner September-Sitzung die Weichen für eine große »Wahlreform« gestellt. Wir wollen, dass die Wahl zum LEB öffentlicher wird und haben uns dazu einiges einfallen lassen. Diese Infos werden nach und nach veröffentlicht, im November gibt es dann eine Information für alle Eltern im Land und eine zusätzliche für die dann überall gewählten EB-Vorsitzenden.

➡️ Die wichtigen Zeiträume sind Dezember (für die Kandidaturen) und Ende Februar (für die Wahl).
Stay tuned!

Die Elternbeiratsverordnung regelt (fast) alles rund um die Wahlen der ElternvertretungenWahlen zu Elternvertretern in einer KlasseWahlen zum Elternbeirat einer SchuleWahlen zum GesamtelternbeiratTerminfrist bei der Wahl zum Landeselternbeirat laut ElternbeiratsverordnungElternarbeit ist Ehrenamt – und Ehrensache

Der Schulweg für Kinder ist sicher – wenn wir mitmachen

250916 Verkehr 1Eltern wollen das beste für ihre Kinder – und Gesundheit steht ganz oben! Aus diesem Grund haben viele Eltern Angst vor dem Straßenverkehr und wollen ihre Kinder vor diesen Gefahren bewahren. Dabei zeigt die Statistik: Als wir Eltern selbst noch Kinder waren, waren Kinder im Straßenverkehr sehr viel mehr gefährdet als heute und trotzdem haben Elterntaxis damals keine Rolle gespielt. 

Kinder werden dann zu umsichtigen und verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern, wenn sie frühzeitig lernen, selbständig im Straßenverkehr zu sein. Zu Fuß, mit dem Roller, mit dem Rad.
Mit dem Landesprogramm MOVERS und dem Erlass des Verkehrsministeriums zu Schulstraßen und Schulzonen sollen Kinder noch sicherer Schulwege vorfinden, als sie es heute schon sind. Und Eltern sollen Vertrauen schöpfen können, dass der Schulweg sicher ist und man auch das Erstklasskind nach einer gemeinsamen Schulwegtrainingsphase guten Gewissens in die Selbständigkeit entlassen kann.
Wir hoffen, dass zahlreiche Kommunen von den Möglichkeiten Gebrauch machen, Schulzonen und Schulstraßen einzurichten, dass zahlreiche Schulen an den Angeboten von MOVERS teilnehmen und dass zahlreiche Eltern das Auto stehen lassen und den Kindern den selbständigen, sicheren Schulweg zutrauen.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt wie immer am Schuljahreanfang: Nahmt besonders viel Rücksicht auf Kinder, die nun nach sechs Wochen Pause wieder im Berufsverkehr zur Schule unterwegs sind. Und ganz besonders auf die vielen Erstklasskinder, die im Laufe der ersten Schulwoche ihren ersten Schulweg zurücklegen. 
Für unsere Kinder!


 Unsere Pressemittweilung zu Schulstraßen und Schulzonen vom 28. August 2025

Verkehrssicherheit rund um Schulen ohne ElterntaxisVerkehrssicherheit rund um Schulen ohne ElterntaxisVerkehrssicherheit rund um Schulen ohne ElterntaxisVerkehrssicherheit rund um Schulen ohne ElterntaxisVerkehrssicherheit rund um Schulen ohne ElterntaxisVerkehrssicherheit rund um Schulen ohne Elterntaxis

Start ins Schuljahr 25/26

THELÄND startet am Montag, den 15. September ins Schuljahr 25/26. Das neue Schuljahr bedeutet den Startschuss für G9, SprachFit, Mathebänder, zahlreichen Änderungen in der Sekundarstufe I und die flächendeckende Umsetzung des Startchancen-Programms. Nach eineinhalb Jahren großen Aktionismus‘ benötigt das System nun vor allem eines: Ruhe.

Wir haben zusammengestellt, was wir von den aktuellen Diskussionen im Bildungssektor halten, was gut ist und wo wir kritisieren:, und wir stellen klar: 

  • Gymnasien sind keinesfalls die neuen Haupt-Schulen
    In einem Interview hatte Kultusministerin Theresa Schopper die Meinung vertreten, mehr Kinder müssten zum Abitur geführt und im Gymnasium somit die Anforderungen abgesenkt werden.
  • Handyregelungen für Schulen hinter Erwartungen
    Im neuen Schuljahr müssen alle Schulen Handyregelungen erlassen, hierfür wurden Formulierungsvorschläge gemacht. Was für viele grundschulen sinnvoll und hilfreich ist, bleibt für weiterführende Schulen oft hinter den existierenden regelungen zurück.
  • Lehrkräftegewinnung bleibt größtes Problem
    Trotz der intensiven Bemühungen, die vor den Sommerferien gefundenen Geisterlehrer-Stellen zu besetzen, bleibt der Lehrkräftemangel und seine Bekämpfung die drängendste Aufgabe baden-württembergischer Kultuspolitik.
  • Ruhe fürs System statt aktueller Volksanträge
    Nach den vielen Neuerungen müssen diese nun gut implementiert werden; da sind zusätzliche Neuerungen und Reformideen kontraproduktiv. Gute Bildung braucht auch Zeit... 
  • Forderung nach »Enquete-Kommission Bildung« als Wunsch an den kommenden Landtag
    Vor genau einem Jahr hatten wir mit den großen anderen Bildungsverbänden im Land diese Forderung erhoben. Wir erinnern die Politik daran und hoffen auf einen Bildungs-Fokus nach der Wahl, der aber konsensorientiert und nicht partikularinteressengeleitet ist.

Die Details finden sich in unserer Pressemitteilung vom 11. September 2025.

Gymnasien sind nicht die neuen Haupt-SchulenWarum dieser Preis?WIe nominiert man?Deshalb zeichnen wir Elternbeiräte ausDeshalb zeichnen wir Elternbeiräte ausDeshalb zeichnen wir Elternbeiräte ausDeshalb zeichnen wir Elternbeiräte aus

 

Wir suchen herausragende »Elternbeiräte im Land«

Wir suchen herausragende Elternbeiräte im LandIst Elternvertretung wirklich am besten beschrieben mit »gewählt wird, wer sich als letzter wegduckt« ...?

Die Wahrheit ist: An vielen Schulen sind engagierte Elternbeirats-Mitglieder wertvolle Stützen. Sie bringen ihre jeweiligen beruflichen Hintergründe ein, stellen ihre Kenntnisse und Netzwerke zur Verfügung, betreiben Lobbyarbeit bei Schulträgern und Öffentlichkeit, geben wertvolle Impulse von außen, vermitteln bei Konflikten, investieren ihre Zeit (und oft auch private Ressourcen) in Schulentwicklung und Entlastung von Schulleitung und Lehrkräften.

Sie tun dies für unsere Kinder.

Aber sie tun dies oft im Hintergrund. Und fragen sich das ein oder andere Mal auch, ob das denn alles zielführend und nachhaltig ist...?

Das wollen wir ändern: Anlässlich des Jubiläums »60 Jahre Landeselternbeirat« soll ebendieser Hintergrund ins Rampenlicht gestellt werden. Denn 60 Jahre LEB bedeutet gleichzeitig auch 60 Jahre Elternbeiratsverordnung und somit verfasste Elternmitwirkung an den Schulen in Baden-Württemberg.

Stellvertretend für die vielen engagierten Elternbeirats-Mitglieder im Land suchen wir daher besonders Engagierte, die wir gerne symbolisch ehren wollen. Unter Schirmherrschaft von Kultusministerin Theresa Schopper sind Schulleitungen aufgerufen, herausragende Elternbeirats-Mitglieder für diese Auszeichnung vorzuschlagen.

Bis zum Ende der Sommerferien geht der Nominierungsprozess, danach sichtet eine Jury mit Vertreterinnen und Vertretern des Kultusministeriums, der Schulstiftung, der Elternstiftung, des Landesschulbeirats, des Landesschülerbeirats und des Landeselternbeirats die eingereichten Vorschläge; am 21. November findet die Ehrung statt.

Kennt jemand ein Elternbeirats-Mitglied, das eine Auszeichnung verdient hätte? Sprecht die Schulleitung der entsprechenden Schule darauf an – sie hat die Informationen bekommen, wie sie digital nominieren kann!

Wir freuen uns auf das Sichtbarmachen von so viel tollem Engagement für gute Schulen und für unsere Kinder!

60 Jahre verfasste ElternmitwirkungWarum dieser Preis?WIe nominiert man?Deshalb zeichnen wir Elternbeiräte ausHerzenssache Elternarbeit

Ferien: Die Diskussion um Dauer und Rhythmus

FeriendiskussionIn den letzten Tagen haben nicht etwa die vergessenen 1440 Lehrkräfte-Stellen die Medien dominiert, nein: Die Sommerferien waren's.

Da in zahlreichen Bundesländern bereits Ferienzeit ist, kam der Sommerloch-Klassiker in zwei Stufen um die Ecke.

Zuerst war's die Beschwerde aus NRW, Bayern und Baden-Württemberg sollten bitte schön auch an der Sommerferienrotation teilnehmen (in der irrigen Annahme, alle hier seien glücklich mit Schule bei 36 Grad im Juli). Dann kam die Tagesschau mit einem stark verkürzten Zitat zur Prime Time daher und behauptete, Eltern forderten kürzere Sommerferien.

Vor allem die letzte Diskussion führte am Ziel vorbei. Denn nicht kürzere Sommerferien hatten der Bayerische Elternverband oder der BER als Dachverband von einzelnen Elternvertretungen aus zahlreichen Bundesländern im Sinn. Sie wollten (und das ist bitter nötig!) darauf hinweisen, dass die Sommerferien sich nicht geändert haben, die gesellschaftliche Realität sich aber schon.

2025 gibt es mehr Alleinerziehende, mehr Familien ohne Verwandte in der Nähe, mehr Doppelverdienenden-Haushalte als im letzten Jahrtausend. Und ohne adäquate Angebote für die Kinder und Jugendlichen ist deren Ferienzeit keine Zeit der Regenration und des Erlebens anderer, aufregender, interessanter, neuer Dinge, sondern oftmals Langeweile und für die Eltern ein Jonglieren zwischen Arbeit und Kinderbetreuung.

Wer sich keinen Urlaub leisten kann und mit 28 Tagen Urlaubsanspruch in seinem Beruf auskommen muss, hat ein veritables Problem. Und erst ab dem Schuljahr 26/27 kommt schrittweise für Kinder im Grundschulalter der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung auch während der Ferienzeiten. Nur an 28 Tagen gibt es keine Betreuungsoption und damit auch weitaus weniger Probleme für Eltern.

Daher sagen wir: Guter Ganztag ermöglicht auch gute Ferien!


Pressebeitrag zum Thema:

  • Gewerkschaft: Andere Sommerferienregelung vorstellbar

Was ist eigentlich das Problem?Problem 1Problem 2Unsere Meinung zur FerienrotationSchöne Ferien 2025

Die Zahl des Jahres: 1.440...

250602 60Jahre 1Es klingt grotesk: 1.440 Stellen für Lehrkräfte waren angeblich besetzt, obwohl sie unbesetzt waren. Über 20 Jahre hat sich offenbar eine Datenverarbeitungspanne verselbständigt und die Zahl der unsetzten Stellen (für die nie jemand gesucht wurde, weil sie ja angeblich gar nicht frei waren) wuchs auf diese unglaubliche Zahl an.

Seit Jahren ist die Versorgung mit Lehrkräften die offenste Flanke unseres Bildungssystems. Kein Schulkind, kein Elternteil, keine Lehrkraft kann sich erinnern, jemals eine so große Anzahl von Fehlstunden erlebt zu haben. Die Versorgung mit Lehrkräften ist seit Jahren auf Kante genäht. Dass man bei der Lösung dieses größten Problems der Bildungspolitik nicht schon bisher auf diese Panne gestoßen ist, zeigt nur eins: Bildung genoss in den vergangenen 20 Jahren nicht die Priorität, die sie verdient hat!

Denn nun kommt heraus: All das wäre unnötig gewesen, hätte man in Stuttgart richtig gerechnet. Mit im fraglichen Zeitraum von 20 Jahren drei Ministerpräsidenten, sechs Kultusministerinnen und Kultusministern, fünf Finanzministerinnen und Finanzministern und fünf im Landtag vertretenen Parteien geht der Skandal quer durch alle politischen Lager. Es ist nicht ausschließlich ein Skandal des Kultusministeriums. Insbesondere das Finanzministerium und auch alle Landtagsfraktionen, denen die Kontrolle der Regierung obliegt, müssen sich Fragen gefallen lassen.

Und Lehrkräfte müssen wir nun schnell finden, um diese Lücke endlich auffüllen zu können:
Für unsere Kinder.

Hier geht's zu unserer Pressemitteilung zu diesem Thema.

Presseschau zum Thema:

  • 1.440 Lehrerjobs in BW jahrelang unbesetzt
  • Schulen: Kritik wegen der „Geisterstellen“
  • Elternvertreter Sebastian Kölsch: „Ich bin fassungslos“
  • Schopper räumt Fehler ein, sieht jedoch keinen Skandal

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Der Landeselternbeirat wird 60

250602 60Jahre 1Zum 1. November im Schuljahr 1965/1966 startete der Landeselternbeirat, damals das zweite Beratungsgremium des Kultusministeriums unter Kultusminister Wilhelm Hahn (CDU).

Im Mai 1965 war das neue »Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens«, Vorläufer des heutigen Schulgesetzes, beschlossen und veröffentlicht worden. Damit war der Weg frei für eine institutionalisierte Elterngremienarbeit an den Schulen (Elternbeirat), im Gebiet der Schulträger (Gesamtelternbeirat) und auf Landesebende (Landeselternbeirat).

Die zeitgleich veröffentlichte »Verordnung des Kultusministeriums über die Elternbeiräte, Gesamtelternbeiräte, den Landeselternbeirat sowie die Klassen-, Fachgruppen-, Abteilungs- und Schulpflegsehaften an öffentlichen Schulen« regelte die erstmalige Wahl zum Landeselternbeirat und brachte diesen auf den Weg.

Als 20. Landeselternbeirat ist es uns eine Ehre, das 60-jährige Jubiläum begehen zu dürfen. Wir tun dies mit einem Festakt im November. Bis dahin werden wir uns in die Archive begeben und die Geschichte des Gremiums ein bisschen ans Licht bringen.

  • Was ist anders?
  • Was ist gleich?
  • Welche Herausforderungen haben alle unsere Mitglieder in den sechs Jahrzehnten beschäftigt?

Klar ist: Gute Schule kann nur gemeinsam leben. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler gemeinsam sind aufgerufen, kooperativ und auf Augenhöhe zusammen zu wirken. Denn es geht um Bildung und die Zukunft für unser Land. Aber vor allem:
Für unsere Kinder.

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Lehrkräfte sind der Verfassung verpflichtet

Demokratie: Lehrkräfte sind der Verfassung verpflichtetIn unserer »Schule im Blickpunkt« vom April 25 hatten wir's im Vorwort vom Beutelsbacher Konsens und der Notwendigkeit, dass Lehrkräfte Dinge beim Namen nennen dürfen und müssen. Angesichts der aktuellen Neueinstufung einer Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz drucken wir einen Ausschnitt des Vorworts hier ab:


Im Vorfeld der Bundestagswahl wurde mal wieder eine altbekannte Sau durchs Dorf getrieben: die politische Neutralität von Lehrkräften. Eigentlich hat sich an der Grundidee seit 1976 nichts geändert. Damals wurde im Rems-Murr-Kreis auf Initiative unserer Landeszentrale für politische Bildung etwas erarbeitet, das bis heute als ungeschriebenes Gesetz zu dieser Sache in der ganzen Bundesrepublik gilt: der Beutelsbacher Konsens.

Ursprünglich legte das Papier drei Grundprinzipien für den Politikunterricht fest, die allerdings inzwischen gemeinhin auch als Richtschnur für das Verhalten von Lehrkräften allgemein angesehen werden, sobald es um politische Themen geht. Denn dass politische Bildung in der Schule nicht nur auf Gemeinschaftskunde beschränkt sein sollte, ist richtig und wichtig.

Worum geht es also? Schülerinnen und Schüler sollen sich eine eigene Meinung bilden können und nicht indoktriniert werden; Kontroverses muss auch als solches im Unterricht dargestellt werden; und die Kinder sollen in die Lage versetzt werden, sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen und diesen im Sinne ihrer eigenen Interessen zu beeinflussen.

Ist das ein Neutralitätsgebot für Lehrkräfte? Während die einen „ja“ und die anderen „nein“ sagen, liegt die Wahrheit wie so oft in der Mitte. Denn die überwiegende Mehrheit der Lehrkräfte im Land hat Beamtenstatus und zu seiner Erlangung musste sie schwören, dass sie „das Grundgesetz [...] achten und verteidigen“ wird. Das kann man nicht tun, indem man alle zur Wahl stehenden Parteien neutral präsentiert, wenn einzelne Landesverbände als rechtsextreme Verdachtsfälle* eingestuft sind. Das kann man nicht tun, ohne Äußerungen einzelner exponierter Politiker zu verschweigen oder zu verharmlosen. Verschweigen ist nicht neutral!

Demokratie ist manchmal anstrengend, oft langwierig, sie bedarf Kompromissbereitschaft und mitunter auch einer gewissen Leidensfähigkeit. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit und das wertvollste, das wir in Deutschlandnach einer katastrophalen ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts haben. Sie zu schützen und den kommenden Generationen das Rüstzeug mitzugeben sie zu erhalten, ist wichtiger denn je. Lehrkräfte dürfen, ja: müssen dafür ihren Teil beitragen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahren helfen:

Für unsere Kinder.


 *) An dieser Stelle hat uns die Realität seit dem Erscheinen der Ausgabe 4 der SiB eingeholt – deshalb diese erneute Veröffentlichung zum Thema...

Demokratie: Lehrkräfte sind der Verfassung verpflichtetDemokratie: Lehrkräfte sind der Verfassung verpflichtet

»Nein« zu aktuellen Volksanträgen

Der LEB zu „G9, aber besser“ & „Nicht ohne unsere Realschulen“

Basisdemokratischer Erfolg kann beflügeln. Das ist wohl Ursache für zwei Volksanträge im Bildungsbereich, die aktuell fleißig die Werbetrommel rühren. Der Erfolg von „G9 jetzt BW“, der letztendlich zur Wiedereinführung von G9 zum kommenden Schuljahr geführt hat, schürt Hoffnung: Volkes Stimme ist mächtig, Volksanträge ein funktionierendes Instrument. Der Landeselternbeirat (LEB) hatte diesen Volksantrag gutgeheißen. Wie verhält es sich mit den zwei aktuellen Volksanträgen?

G9, aber besser

Ohne die ursprünglichen Initiatorinnen des ersten, erfolgreichen G9-Volksantrags hat ein Teil der damaligen Mitstreiterinnen und Mitstreiter weitergemacht. Im Dezember reichten sie einen neuen Volksantrag ein, der eine Änderung der jetzt getroffenen G9-Regelungen erreichen möchte. Rationale für diesen Vorstoß ist vor allem die fehlende Wechselmöglichkeit der jetzigen gymnasialen Kinder und Jugendlichen jenseits der aktuellen 5. Klassen, sowie die Stundentafel, die insbesondere bei der zweiten Fremdsprache und der Folge der dazukommenden Fächer – auch unserer Meinung nach – nicht optimal ausgefallen ist.

Das Hauptargument der Initiative für die zusätzliche Wechselmöglichkeit nach Klasse 6 lautet „Keine Corona-Verlierer“. Im LEB haben wir uns mit dieser Argumentation auseinandergesetzt, sehen dabei aber vor allem folgende Probleme:

  • Als Corona-Verlierer“ im schulischen Kontext sind alle Kinder zu bezeichnen, die aktuell in Klasse 5 oder höher sind. Sie waren beim zweiten Lockdown mindestens in der ersten Klasse.
  • Gymnasialen G8-Stress zusätzlich zu den Corona-Einschränkungen erlebten alle Kinder, die aktuell mindestens in Klasse 9 sind; sie waren beim zweiten Lockdown in Klasse 5.
  • Wenn der Volksantrag im nächsten Dezember endet, kann sich – wenn er erfolgreich sein und die Politik den Gesetzentwurf durchwinken sollte – frühestens zum Schuljahr 26/27 eine Änderung herbeigeführt werden.
  • In diesem Schuljahr sind die jüngsten „gymnasialen Corona-Kinder“ jedoch bereits in der Kursstufe, in der es ohnehin keinen Unterschied zwischen G8 und G9 gibt.
  • Diejenigen, die den Corona-Stress in den schwierigen G8-Klassenstufen 7 bis 10 erlebt haben, sind dann sogar bereits nicht mehr auf dem Gymnasium.

Richtig ist: Corona wirkt auch heute noch nach und viele Kinder und Jugendliche haben Defizite, deren Bearbeitung die ganze Anstrengung des Bildungssystems in Anspruch nehmen sollte. Als Gremium, das alle Schularten im Blick hat, sagen wir aber auch ganz klar: Das muss dann auch für alle Schularten gelten und darf nicht auf die Schulart Gymnasium beschränkt sein.
Die Neuauflage des G9-Volksantrags kann der LEB daher nicht unterstützen.

Nicht ohne unsere Realschulen

Wahlweise „es geht um die Wurst“ bzw. „den Senf dazugeben“ – diese Assoziation ruft das visuelle Motiv des Realschul-Volksantrags hervor, der vom Realschullehrerverband (RLV) auf dessen Website intensiv beworben wird. Wer diesen Volksantrag unterschreibt, fordert damit die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung nicht nur für die Schulart Gymnasium, sondern auch für die Realschule.

Das Hauptargument der Initiatoren lautet sinngemäß: Die Verbindlichkeit sichert die Existenz und Eigenständigkeit des gegliederten Schulsystems.

Bereits bei der Vorstellung des Volksantrags in der Landespressekonferenz am 8. November 2024 hatte sich der LEB kritisch geäußert, da der Zusammenhang zwischen Verbindlichkeit (also tendenziell weniger Schülerinnen und Schülern) und Existenzsicherung einer Schulart (für die es idealerweise mindestens gleich viel, tendenziell aber mehr Schülerinnen und Schüler bedarf) nicht gänzlich selbsterklärend erscheint.

Als LEB ist unsere Haltung daher zu diesem Volksantrag:

  • Wir lehnen die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung grundsätzlich ab und plädieren für mehr Information und Aufklärung der Eltern.
  • Wir sehen aktuell außer einem Vorschlag eines Think-Tanks keinerlei Regierungsbestrebungen, die drei Schularten neben dem Gymnasium in eine einzige Säule zusammenzufassen, weshalb der nahende Tod der Realschulen, wie vom RLV dargestellt, eher unwahrscheinlich scheint.
  • Uns erscheint es als kontraproduktiv, den Zugang zu einer sehr guten Schulart zu beschränken, die für viele Jugendliche die Möglichkeit zum Aufstieg bietet.
  • Eine Schulart beweist ihre Notwendigkeit und Qualität nicht durch einen scheinbaren Exklusivitäts-Charakter, sondern durch innovative Schulentwicklung und hervorragende pädagogische Arbeit.

Auch diesen Volksantrag können wir als LEB daher guten Gewissens nicht unterstützen.

Der LEB auf der didacta 2025

Der LEB auf der didacta – Europas größter BildungsmesseDie didacta ist Europas größte Bildungsmesse und findet 2025 wieder »vor unserer Haustür« auf der Messe Stuttgart statt.

Vom 11.–15. Februar 2025 gibt es ein prall gefülltes Angebot rund um alle Bereiche von frühkindlicher Bildung bis hin zu Erwachsenenbildung. Der schulische Bereich – also »unserer« – ist traditionell der am breitesten aufgestellte.

Als Landeselternbeirat werden wir drei Tage, von Donerstag bis Samstag, 13.–15. Februar, selbst vor Ort sein. Man trifft uns auf zahlreichen Podien und Vorträgen (siehe die Bilder mit unseren Beteiligungen) und am Freitag zusätzlich noch mit einem kleinen Stand in der Sonderschau des Ganztagsbetreuungskongresses.

  • Donnerstag, 13. Februar 2025
    15:45 – 17:00 Uhr
    Qualität im Ganztag – warum es nur gemeinsam gelingen kann
    Podiumsdiskussion der Kooperationsgemeinschaft Ganztag
    ICS, Raum C6.1
     
  • Freitag, 14. Februar 2025
    ganztägig
    Der LEB auf der Sonderschaufläche »Ganztagsbetreuungskongress«
    Hier kann man den LEB treffen, ins Gespräch kommen und seine Wünsche an den guten Ganztag formulieren.
    Halle 7, Sonderschaufläche B81
     
  • Samstag, 15. Februar 2025
    10:00 – 11:00 Uhr
    G9 – Chancen und Perspektiven
    Podiumsdiskussion des Kultusministeriums
    Halle 7, Landesstand B10
     
  • Samstag, 15. Februar 2025
    10:00 – 12:00 Uhr
    Ein Schultag aus Sicht der Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern
    verschiedene Kurzvorträge, unter anderem vom LEB
    veranstaltet vom Fachverband Gebäude-Klima, BLV und Heinz-Trox-Stiftung
    Halle 1, Stand C86

  • Samstag, 15. Februar 2025
    12:10 – 13:10 Uhr
    Demokratie in der Schule (er)leben
    Podiumsdiskussion von LEB und LSBR
    Halle 7, Landesstand B10

Wir freuen uns auf gute Gespräche und interessante Neuigkeiten!

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PS: Wir fragen uns, welch bahnbrechende Neuigkeiten im Bildungsbereich Parteien unabhängig von der Couleur anzubieten haben, was Ihnen eine Teilnahme an einer Bildungsmesse für sinnvoll erscheinen lässt und die Messe dazu veranlasst, Parteienstände zuzulassen.

Wenn Politik sich mit Bildung befasst, kommt selten etwas wirklich Gutes dabei heraus, wie wir gerade im Rahmen der Schulgesetzänderung gesehen haben.

Wir vertrauen darauf, dass das Messepublikum selbst entscheidet, an welchen Stand es geht, um sich über Fortschrittliches zu informieren.

Orientierung bei der Schulartwahl – Webinar am 12. Februar 2025

250116 Navi4 6Liebe Eltern der vierten Klassen in Baden-Württemberg,

für Ihre Kinder steht der nächste Schritt bevor:
Sie entscheiden sich für die weiterführende Schule.

Das Schulgesetz wurde vergangenen Mittwoch geändert. Für Sie und Ihre Kinder gilt nun erstmals das „neue Übergangsverfahren“.

Nun heißt es für Sie: Alles ist neu, alles ist ungewohnt – und sicherlich haben Sie viele Fragen.
Wir wollen Sie dabei unterstützen und laden Sie zu einem Webinar ein:

12. Februar 2025, 19:30 Uhr

  • Erfahren Sie, wie die Schullandschaft 2025 aussieht.
  • Lernen Sie die möglichen Bildungswege ab Klasse 5 kennen.
  • Erkennen Sie, was anders ist als zu Ihrer Schulzeit.
  • Wählen Sie im Rahmen des Möglichen die beste Schulart für Ihr Kind.

Wir freuen uns auf rege Teilnahme – sagen Sie es gerne auch weiter!

Die neue Grundschulempfehlung darf (noch) nicht eingeführt werden

241231 Rückblick 5Schule braucht Zeit.

Das ist manchmal frustrierend, wenn Veränderungen nicht schnell genug implementiert und wirksam werden können. Aber die Alternative dazu ist, dass unsere Kinder zu Versuchskaninchen werden.

Die Politik, die dem Bildungsbetrieb durch ihren späten Koalitionskompromiss eine unglaubliche Eile aufgebürdet hat, ist allein verantwortlich für handwerkliche Fehler, die bei Druck eben passieren.

Der Kompass-4-Skandal ist so ein Fehler. Und er hat gravierende Auswirkungen. Nicht nur auf die diesjährigen Viertklass-Kinder, sondern auch auf das Vertrauen in das System als ganzes.

Der LEB hat sich seit über einem Jahr für begleitende Maßnahmen bei der Wiedereinführung von G9 stark gemacht. Wir haben dabei auch die Grundschulempfehlung in den Blick genommen und stets für mehr und bessere Information und Aufklärung plädiert. Am Ende wünschten wir uns, dass final der Elternwille zwar ausschlaggebend sein müsse – so wie er das in allen anderen Lebensbereichen des Kindes auch ist; aber denjenigen Eltern, die vermeintlich das beste für ihr Kind wollen und es unter Umständen mit der falschen Schulartwahl überfordern, wollten wir flankierende Beratung an die Hand geben.

Was die Politik dann entworfen hat, war eine neue Verbindlichkeit, die das Gymnasium durch die allein dort geltende Verbindlichkeit noch zusätzlich überhöht und dadurch kontraproduktiv wirkt. Auch darauf haben wir nach der Entscheidung von Bebenhausen hingewiesen.

  • Immer und
  • immer
  • wieder
  • aufs neue.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Der frisch eingeführte Kompass 4 ist sogar von der Kultusministerin kritisiert worden, der Potenzialtest wird von genau den gleichen Verantwortlichen erstellt und wird vermutlich ebenso überzogen sein und 97.000 Schülerinnen und Schüler der aktuellen vierten Klassen sind einem unausgereiften, auf den letzten Drücker finalisierten Übergangsverfahren ausgeliefert. Zumal sämtliche zentralen Vergleiche eigentlich unmöglich sind, da seit 2004 ein verbindlicher Bildungsplan für die letzten beiden grundschulejahre lediglich vorschreibt, was am Ende der vierten Klasse gelernt worden sein muss. Was an einem beliebigen Stichtag im November alle Kinder können sollen, ist darin nicht festgelegt.

Wenn das Schulgesetz im Januar 2025 in die zweite Lesung kommt, muss daher dringend (mindestens!) für das aktuelle Schuljahr das bisherige Übergangsverfahren gelten:

  • keine Verbindlichkeit
  • kein Kompass 4
  • kein Potenzialtest

Für ein nachhaltig glaubwürdiges System. Aber vor allem:
Für unsere Kinder.

(Aktuelle Presseberichte rund um Kompass 4 finden sich stets in unserer Kategorie »Presse«.)

Ein bisschen mehr als ein Jahr 20. LEB

Ins kalte Wasser geschmissen, erlebten wir recht schnell ein – für bildungspolitische Verhältnisse – wahres Feuerwerk

ein jahr landeselternbeirat baden wuerttembergDas erste komplette Schuljahr des 20. Landeselternbeirats geht zu Ende. Ein Schuljahr, von dem zu Beginn noch niemand geahnt hat, welche großen bildungspolitischen Brüche es bringen würde.

Nicht wenige dachten vor einem Jahr, das angekündigte Bürgerforum zur Frage „G8 oder G9“ sei eine Nebelkerze aus der Villa Reitzenstein, um dem Volksantrag „G9 jetzt! BW“ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Nicht wenige wussten zu Schuljahresbeginn nicht, ob ebendieser Volksantrag erfolgreich sein würde. Nicht wenige hatten Bedenken, der Bürgerforums-Prozess könnte gelenkt sein.

Sie alle hatten Unrecht.

Hochgeschwindigkeitsänderungen

In wenigen Wochen und Monaten hat das baden-württembergische Schulsystem im zu Ende gehenden Schuljahr mehr Bewegung hingelegt als in allen Jahren seit 2012 zusammen. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung explizit drinstand, das Schulsystem im Großen und Ganzen nicht anzutasten. Verbriefter Stillstand sozusagen.

Als Landeselternbeirat hätten wir uns natürlich ein bisschen mehr gewünscht. Bereits kurz nach Veröffentlichung des Bürgergutachtens im Dezember hatten wir noch vor Weihnachten neun Impulse veröffentlicht. Sie drehten sich nicht nur um die Art der G9-Wiedereinführung, sondern auch darum, was flankierend getan werden müsste. Wir hätten uns eine stärkere Profilierung in den Schularten neben dem Gymnasium gewünscht, zum Beispiel durch eine explizite Empfehlung der Gemeinschaftsschule (gibt es auch weiterhin nicht), zum Beispiel durch weniger G-Niveau auf Realschulen (es wird stattdessen nun mehr geben). Wir hätten uns gewünscht, dass man sich bei der Grundschulempfehlung ehrlich macht und auch mal anspricht, ob es sinnvoll ist, die Lehrkräfte in den Grundschulen circa 50% Gymnasialempfehlungen aussprechen zu lassen, wo im Schulgesetz immer noch steht, dass die Schulart Gymnasium „Schülern mit entsprechenden [...] Bildungsabsichten“ eine Bildung vermitteln soll, „die zur Studierfähigkeit führt“. Es ist nämlich durchaus zu hinterfragen, ob nicht auch der nahezu inflationäre Anstieg der Gymnasialempfehlungen zur zumindest wahrgenommenen bzw. gefühlten Abwertung der anderen Schularten geführt hat.

 

Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden.

 

Fokus der Grundschulempfehlung

Als Interessenvertretung der Eltern ist es unsere natürliche Pflicht, Elternrechte zu verteidigen. Das heißt nicht, dass wir nicht auch kritisch die eigene Klientel beobachten und Fehlentwicklungen ansprechen. Ja: Es gibt Eltern, die im Bestreben, das Beste für ihr Kind zu wollen, dieses zur 5. Klasse an einem Gymnasium anmelden, obwohl es dort überfordert wird. Diese Eltern tun ihrem Kind keinen Gefallen, denn Misserfolgserlebnisse in Klasse 5 oder 6 werden die gesamte weitere Schulzeit wie eine Versagens-Bürde auf den Kindern lasten. Unser Schulsystem – dafür ist Baden-Württemberg bekannt – bietet genügend Durchlässigkeit, um auch ohne den Besuch eines Gymnasiums ab Klasse 5 die Hochschulreife zu erlangen, wenn es denn überhaupt eine sein muss.

Wogegen wir uns als Landeselternbeirat aber vehement stemmen, ist die Verengung der politischen Diskussion rund um die Grundschulempfehlung auf ebendiese falschen Elternentscheidungen. Gefälligkeitsempfehlungen oder einfach Fehleinschätzung wohlwollender Grundschullehrkräfte sind genauso problematisch, fanden allerdings keinerlei Widerhall in den Äußerungen derer, die sich für die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung feiern lassen wollten.

So können wir im Zusammenhang mit den Elternrechten zum Ende unseres ersten Jahres im Amt als 20. Landeselternbeirat zumindest mit ein wenig Konsternierung bilanzieren:
Elternrechte? Schnee von gestern.

 

Bei der Erfüllung ihres Auftrags hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten [...].

 

Die aktuelle Regierungskoalition hat es geschafft, binnen 12 Monaten in zwei für Eltern von Grundschulkindern essentiellen Bereichen Elternmitwirkung stark zu beschneiden: Zunächst durch die Änderung des § 4a Schulgesetz (Entscheidung der Umwandlung einer Grundschule in eine Ganztagsschule nicht mehr in der Schulkonferenz) und nun bei der kommenden Grundschulempfehlung (bei der ultimativ ein Test allein ausschlaggebend sein wird).

Das ist dann schon auch irgendwie bemerkenswert. Die gleiche Regierungspartei, die seit Übernahme der Regierungsgeschäfte mit Volksantrag und Bürgerforum mehr Mitbestimmungsrechte für Bürgerinnen und Bürger in der Politik einführte, trägt nun die eklatante Beschränkung von Mitbestimmungsrechten der Eltern in der Schule mit. In beiden Fällen wäre es so einfach, durch Aufklärung und Information mehr zu erreichen als durch Zwang.

Es wird also spannend bleiben für den 20. LEB.
Für unsere Kinder.


 

100% Politik-Schauspiel – Bildungsallianz gescheitert

Seit vielen Jahren ist es gang und gäbe, dass bei dem Gespräch zur Erläuterung der Grundschulempfehlung nicht nur die Lehrkraft und die Eltern beratschlagen, sondern diejenigen, die es betrifft, auch dabei sind: die Kinder.

Die Politik ist noch nicht soweit. Sie traf sich zu einer Fortsetzung der Gespräche über eine mögliche Bildungsallianz. Eingeladen waren hier die Betroffenen natürlich nicht.

Die Ankündigung der Gespräche zur Bildungsallianz hatten wir sehr erfreut vernommen, die Verschiebung der zweiten Gesprächsrunde um mehrere Wochen hätte uns dann aber schon stutzig machen müssen.

Die Location Bebenhausen wirkt wie eine Trutzburg, schwer einnehmbar, etwas angestaubt, knarzende Dielenböden – kurz: zwischen den Altaren Muff von 1000 Jahren. Ein Ort wie gemacht für zukunftsorientierte Bildungspolitik...

Kaum hatten sich alle eingefunden, fiel dem Vernehmen nach irgendwo eine Kaffeetasse um, und der Vorhang fiel. Wortreich wurde von der Opposition das Ende der Bildungsallianz beklagt, danach ebenso wortreich von der Koalition erklärt, dass man schon halt auch Vorschläge mitbringen müsse und überhaupt: Jetzt sei auch mal wieder gut mit so Allianzen, jetzt werde wieder regiert und opponiert. Basta.

Wer nicht zu Wort kam: Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler oder Eltern. Was nicht zu Wort kam: die Notwendigkeit, dass Schulen Ruhe brauchen und nicht wie das Kaninchen vor der Wahltagsschlange sitzen sollten, weil sie befürchten müssen, dass wieder einmal alles umgeschmissen wird. Was wieder einmal im Fokus stand: Strukturdebatten statt Qualitätsoffensiven, Politik-Klein-Klein statt Zukunftsbildung oder Bildungszukunft, Koalitionskonstrukt statt Allianzansatz.

Was genau im Bildungsreform-Paket enthalten ist, haben wir im Artikel »Erziehungspartnerschaft – was war das nochmal?« in der Schule im Blickpunkt 5/2024 zusammengefasst.

Ganz besonders weisen wir mit allem Nachdruck darauf hin, dass eine Beschneidung der elterlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Entscheidung über die weiterführende Schulart ein Rückschritt ist. Wir möchten intensive Gespräche führen, um auszuloten, warum hier wieder einmal die Erziehungpartnerschaft zu Ungunsten der Eltern verschoben wird.

Hierzu gibt es auch den ein oder anderen Bericht aus der presse in unserer Presse-Übersicht.

LEB-Sitzung mit Ministerin Theresa Schopper

Gruppenbild der Sitzung des Landeselternbeirats Baden-Württemberg mit Kultusministerin Theresa Schopper und LEB-Vorsitzendem Sebastian Kölsch am 24. April 2024 im Kultusministerium in Stuttgart.Zum einjährigen Bestehen des 20. Landeselternbeirats war Kultusministerin Theresa Schopper zu Gast im LEB. Ihre Teilnahme war bereits Anfang Oktober vereinbart worden, nachdem sie dem Gremium zum Schuljahresstart einen kurzen Besuch abgestattet hatte.

Die Teilnahme auf der 12. Sitzung war indes ein Arbeitsbesuch: Es ging um die großen Themen, die den baden-württembergischen Kultusbereich zur Zeit beschäftigen:

  • Sprachförderkonzept vor Schuleintritt
  • Rückkehr zu G9
  • Lehrkräftemangel und seine Behebung
  • sonstige grundsätzliche Reformideen

Daneben gab es noch zahlreiche Fragen aus den Reihen der LEB-Mitglieder zu Themen wie Zukunft der SBBZ, Lehrkräftefortbildung, Grundschulempfehlung und Gewalt an Schulen.

Eine Woche nach dem parteiübergreifenden Bekenntnis zur G9-Rückkher, nur einen Tag, nachdem sich die Koalition auf das Sprachförderkozept geeinigt hatte, und wenige Tage vor dem nächsten Gipfeltreffen zu einer möglichen Bildungsallianz im Land waren sich Ministerin Schopper und LEB-Vorsitzender Sebastian Kölsch darin einig, dass dies intensive bildungspolitische Zeiten sind. Der Austausch zwischen LEB und der Ministerin ist nicht nur deswegen wichtig, bringt er doch Gedanken und Meinungen ins Ministerium, die sonst nur schwerlich bis in seine Spitze vordringen.

Nach intensiven 90 Minuten des Austauschs bedankte sich der LEB-Vorsitzende bei der Ministerin für den Besuch und gab ihr als vordringlichsten Wunsch der Elternschaft mit, in der Politik für die Impulse des LEB im Zusammenhang mit der Rückkehr zu G9 zu werben. »Das aktuell vieldiskutierte 2-aus-3-Modell bei der Grundschulempfehlung bedeutet de facto eine Rückkehr zur Verbindlichkeit. Als LEB haben wir mit unserer Idee eines auf Kompetenztestung und Beratung basierenden Prozesses einen Impuls gegeben, an dessen Ausarbeitung wir gerne mitwirken.«

Der 20. LEB nimmt mit neuem Vorstand seine Arbeit auf

neuervorstand webSTUTTGART. In seiner zweiten Sitzung haben die 34 Mitglieder des 20. Landeselternbeirats (LEB) am 17. Mai 2023 einen neuen Vorstand gewählt. Sebastian Kölsch aus Freiburg wurde zum Vorsitzenden gewählt. Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden Peter Buchmann, Erika Macan (beide Ludwigsburg) und Manja Reinholdt (Stuttgart) bestimmt. Den neuen Vorstand des höchsten baden-württembergischen Elterngremiums vervollständigen Schriftführer Christoph Staib (Veringenstadt) sowie Kassenwart Bernd Oberhäußer (Königsbronn) und sein Stellvertreter Friedhelm Biene (Buggingen).
Das Gremium des Landeselternbeirats votierte bei den Vorstandswahlen für einen Neubeginn: Alle Vorstandsmitglieder waren nicht im 19. Landeselternbeirat vertreten. Für den neuen Vorstand dankte Sebastian Kölsch allen Wählenden für das Vertrauen: »Wir treten unser Amt mit Demut an, freuen uns aber auch sehr auf die spannenden drei Jahre unserer Amtszeit.«
Der Dank an die scheidenden Vorstandsmitglieder spielte in der Sitzung am Mittwoch ebenfalls eine große Rolle: Mitglieder des 19. und des 20. LEB verabschiedeten den bisherigen geschäftsführenden Vorstand mit Geschenken und Worten der Wertschätzung. Drei Jahre lang hatte der 19. LEB die Eltern im Land vertreten und dabei mit der Corona-Zeit die herausforderndste Periode im Bildungssystem der Nachkriegszeit mitbegleitet.
»Ein besonderer Dank gilt dem scheidenden Vorsitzenden Michael Mittelstaedt, der sich mit großem Engagement die vergangenen drei Jahre für die Bildung der Kinder in Baden-Württemberg engagiert hat«, so sein Nachfolger Sebastian Kölsch. Auch Charlotte Brändle, Ulla Schön, Eberhard Herzog von Württemberg und Matthias Zimmermann wurden verabschiedet, da sie nicht mehr im 20. LEB vertreten sind. Die ebenfalls bisherigen Vorstandsmitglieder Petra Rietzler und Anne Mone Sahnwaldt sind weiterhin als Mitglieder im Gremium vertreten.
Die dreijährige Amtszeit des 20. LEB begann am 1. April 2023. Der Landeselternbeirat als schulgesetzlich verankertes Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus und Sport besteht aus 32 Mitgliedern, die in jedem der vier Regierungsbezirk für jede der acht Schularten gewählt werden, sowie zwei Mitgliedern für die Ersatzschulen (Privatschulen) im Land.