Fristen für die Wahlen zu Elternvertretungen – das gilt im Land
Das Schuljahr ist zwei Wochen alt, da beginnt langsam die Phase der Elternabende...
Und weil es rund um Schule so gut wie nichts gibt, was nicht geregelt ist, haben wir hier die Fristen zu den Wahlen der Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Land zusammengestellt – von der Klassenebene mit den Klassenelternvertreterinnen über die Schulebene mit den Vorsitzenden der Elternbeiräte über die kommunale Ebene mit den Vorsitzenden der (optionalen) Gesamtelternbeiräte bis zur Ebene des Landeselternbeirats.
Abseits der Fristen ist dabei noch wichtig: von der Klasse bis zur Kommune besteht eine Bedingungsbeziehung. Nur wer in der Klasse gewählt wurde, ist Teil des Elternbeirats der Schule. Nur wer Teil des Elternbeirats der Schulen eines Schulträgers ist, kann Teil des Gesamtelternbeirats werden. Für die Kandidatur zum Landxeselternbeirat gilt das nicht. Hier kann jede Mutter und jeder Vater eines Schulkindes (oder auch eines erwachsenen Schülers an einer Berufsschule) in Baden-Württemberg kandidieren.
Zusätzlich zu den Fristen, die wir in den Bildern dargestellt haben, sind hier noch einige Infos zu typischen Fragen, die immer wieder gestellt werden:
❓ Wer lädt eigentlich zu den (Wahl-)Sitzungen ein?
➡️ Zur Klassenpflegschaftssitzung lädt die/der Klassenelternvertreter/in (EV) des Vorjahres ein. Ist das betreffende Kind nicht mehr in der Klassen, lädt die/der bisherige stv. EV ein. Bei neu gebildeten Klassen (also insbesondere Klasse 1 und 5) lädt die/der Elternbeirats-Vorsitzende ein, ersatzweise die Klassenlehrkraft.
➡️ Zur Elternbeiratssitzung lädt die/der bisherige EB-Vorsitzende ein. Achtung: Das gilt bis Ablauf der Frist (neun Wochen nach Unterrichtsbeginn) auch, wenn das eigene Kind nicht mehr an der Schule ist!
❓ Was ist eigentlich ein Gesamtelternbeirat?
➡️ Ein Gesamtelternbeirat (GEB) ist kein Muss, aber eine tolle Möglichkeit für Eltern, die lokale Schulentwicklung zu begleiten. Sobald eine Kommune mehrere Schulen als Schulträgerin betreibt, kann sich ein GEB bilden. Meist ist dies der Fall in gößeren Städten (z.B. Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Ulm, Reutlingen, Ludwigsburg, Tübingen etc.), aber auch in kleineren Kommunen gibt es häufig einen GEB (z.B. Remseck, Emmendingen, Bruchsal, Schriesheim u.v.m.)
➡️ Der GEB sollte Kontakt halten zu den Gemeinderatsfraktionen, dem städtischen Amt, das sich um Schulen kümmert, und zu den geschäftsführenden Schulleitungen, wo es solche gibt. Ein GEB kümmert sich um schulische Dinge, die schulübergreifend geregelt werden, wie z.B. Schulhausbau und -Unterhalt, Sporthallenkapazitäten, Schulessen und Nachmittagsbetreuung und natürlich den Haushaltsbereich, der für Schulen bereitgehalten wird.
❓ Wann erfährt man etwas zur Wahl zum nächsten Landeselternbeirat?
➡️ Der LEB hat auf seiner September-Sitzung die Weichen für eine große »Wahlreform« gestellt. Wir wollen, dass die Wahl zum LEB öffentlicher wird und haben uns dazu einiges einfallen lassen. Diese Infos werden nach und nach veröffentlicht, im November gibt es dann eine Information für alle Eltern im Land und eine zusätzliche für die dann überall gewählten EB-Vorsitzenden.
➡️ Die wichtigen Zeiträume sind Dezember (für die Kandidaturen) und Ende Februar (für die Wahl).
Stay tuned!





