Der Landeselternbeirat wird 60
Zum 1. November im Schuljahr 1965/1966 startete der Landeselternbeirat, damals das zweite Beratungsgremium des Kultusministeriums unter Kultusminister Wilhelm Hahn (CDU).
Im Mai 1965 war das neue »Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens«, Vorläufer des heutigen Schulgesetzes, beschlossen und veröffentlicht worden. Damit war der Weg frei für eine institutionalisierte Elterngremienarbeit an den Schulen (Elternbeirat), im Gebiet der Schulträger (Gesamtelternbeirat) und auf Landesebende (Landeselternbeirat).
Die zeitgleich veröffentlichte »Verordnung des Kultusministeriums über die Elternbeiräte, Gesamtelternbeiräte, den Landeselternbeirat sowie die Klassen-, Fachgruppen-, Abteilungs- und Schulpflegsehaften an öffentlichen Schulen« regelte die erstmalige Wahl zum Landeselternbeirat und brachte diesen auf den Weg.
Als 20. Landeselternbeirat ist es uns eine Ehre, das 60-jährige Jubiläum begehen zu dürfen. Wir tun dies mit einem Festakt im November. Bis dahin werden wir uns in die Archive begeben und die Geschichte des Gremiums ein bisschen ans Licht bringen.
- Was ist anders?
- Was ist gleich?
- Welche Herausforderungen haben alle unsere Mitglieder in den sechs Jahrzehnten beschäftigt?
Klar ist: Gute Schule kann nur gemeinsam leben. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler gemeinsam sind aufgerufen, kooperativ und auf Augenhöhe zusammen zu wirken. Denn es geht um Bildung und die Zukunft für unser Land. Aber vor allem:
Für unsere Kinder.




