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pdf VwV „Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler“ Neu

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Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit der o.g. VwV beschäftigt. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:

Der Landeselternbeirat teilt die Einschätzung des Kultusministeriums, dass Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler eine zentrale und bereichsübergreifende Aufgabe darstellen. Die in der Verwaltungsvorschrift vorgenommene Präzisierung und Konkretisierung dieser Zielsetzung wird ausdrücklich begrüßt.

Auch die Tatsache, dass Prävention und Gesundheitsförderung integraler Bestandteil des pädagogischen Personals sind bzw. sein sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Verweise in Richtung Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie sind in diesem Zusammenhang nicht zielführend, wenn keine flächendeckende und ausreichende Finanzierung dieser wichtigen Funktionen existiert. Zwar würde eine bedarfsgerechte Personalausstattung in diesen Bereichen die Grundlage für qualifizierte Fort- und Weiterbildungen der pädagogischen Teams sowie für eine vertrauensvolle Beziehungsarbeit bilden – ohne zusätzliche Unterrichtsausfälle oder eine weitere Belastung der Lehrkräfte. Aber deren Involvierung durch die vorliegende VwV ist parallel ein wichtiger Schritt.

Gleichwohl sehen wir vier Hauptthemenkomplexe, bei denen in der vorliegenden VwV künftig noch nachgesteuert werden sollte:

Mehr Stunden für die Umsetzung vor Ort

Die beauftragten schulinternen Multiplikatoren können ihrer Aufgabe nur gerecht werden, wenn sie mit einer ausreichenden Anzahl von Stunden bedacht werden. Dafür muss die Aufgabe der Gesundheitsförderung und Prävention dediziert Eingang finden in den der Schule zur Verfügung gestellten Poolstunden. 

Mehr Verbindlichkeit

Verpflichtende Fortbildungen für die Multiplikatoren an den Schulen genauso wie verbindliche Einheiten z.B. bei pädagogischen Tagen müssen zwingend Eingang finden, da sich nur so ein nachhaltiger Erfolg aller Bemühungen einstellen kann.

Mehr Transparenz (auch für Eltern)

Die in der VwV vorgesehenen Konzepte müssen transparent in der Schulgemeinschaft erarbeitet und dann auch bekanntgemacht werden. Wer ist Ansprechpartner, wie sind die vorgesehenen Aktionswege, wo kann ich mich melden, wann kann ich unterstützen? All diese Fragen sind relevant und betreffen Lehrkräfte genauso wie Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern. Transparenz schafft auch hier Partizipation.

Mehr Bewusstsein für stille emotionale Gefahren

Auch Jahre nach der Corona-Pandemie ist das ursprüngliche Niveau psychischer Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen nicht wieder erreicht, wie die Ergebnisse der COPSY-Studie eindrucksvoll belegen. Die Schule ist in diesem Zusammenhang ein zentraler Ort, um Veränderungen im Verhalten und in der Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Neben Suchtmittelmissbrauch muss die VwV und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen viel stärker auch auf das rechtzeitige Erkennen psychischer Probleme bei Schülerinnen und Schülern abzielen, die in lebensbedrohliche Extremsituationen führen können.

Im Bereich der Suchtprävention verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Stellungnahme zur Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes vom 14. August 2025:

„Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum [bezüglich regelnder Maßnahmen zur Aufstellung von Verkaufsautomaten mit suchtfördernden Waren] aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.“