pdf Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) Beliebt
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Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nimmt die geplante Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes zur Kenntnis und begrüßt die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen, auch nicht nikotin- und cannabishaltigen Produkten in den Geltungsbereich des Gesetzes, da auch von diesen Produkten gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In mittelbarem Zusammenhang mit der Novellierung des LNRSchG möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass in zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg Automaten mit entsprechenden Produkten selbst in der Nähe von Schulen platziert sind, was die Bestrebungen des LNRSchG teilweise ad absurdum führt. Auch wenn entsprechende Verkaufsautomaten auf privatem Grund aufgestellt wurden, haben Kommunen einen Spielraum zur Erlassung von regelnden Maßnahmen.
Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.
