pdf Die Eltern sind die Guten
50 Downloads
Ein Beitrag von Sebastian Kölsch
Im Dezember 2023 waren die Würfel für eine Rückkehr zu G9 de facto gefallen. Bevor die politische Diskussion öffentlich losging, positionierte sich der Landeselternbeirat mit neun „Impulsen an die politisch Handelnden“ für das neue G9.
Im Impuls „Grundschulempfehlung“ stand da zu lesen:
„Das Verfahren der Grundschulempfehlung sollte verändert werden, um Fehl-Empfehlungen der Lehrkräfte und Fehlentscheidungen der Eltern zu verringern.
50% Gymnasialempfehlungen wie aktuell können nicht das Ziel sein.
Mögliche Änderungen könnten zum Beispiel sein: eine Anhebung des Notenschnitts in Deutsch und Mathematik und die Einführung eines einheitlichen schulartbezogenen Tests ohne verbindlichen Charakter bei Anmeldung an einer Schule ohne entsprechende Empfehlung. Das Ergebnis des Tests wird in einem Informationsgespräch an der Zielschule mit den Eltern besprochen.“
Information und Aufklärung
Gebetsmühlenartig wurde seither vom LEB gepredigt, dass Information und Aufklärung immer Vorrang haben müssten vor Beschränkung und Lenkung. Denn Eltern, so die Idee des Gremiums, möchten einfach nur grundsätzlich das Beste für ihr Kind. Wenn man ihnen also die negativen Auswirkungen einer das Kind überfordernden Schulartwahl nur ausreichend erklärte, wenn sie transparente, objektive und nachvollziehbare Instrumente an die Hand bekämen, könnte die drohende „Gymnasial-Flut“ durch die Rückkehr zu G9 verhindert werden.
Parallel war es dem Elterngremium ein Anliegen, auf die Basis der elterlichen Entscheidung hinzuweisen, die Grundschulempfehlung. Sie, so der Eindruck, sei über Jahre inflationär gymnasial-lastig geworden. Sprach man mit Schulleitungen an Real- und Gemeinschaftsschulen, so wurde schnell klar, dass nicht wenige der in der Mittelstufe „abgeschulten“ Gymnasialkinder dort ursprünglich mit einer gymnasialen Empfehlung hingekommen waren. Mitnichten waren nur elterliche Fehlentscheidungen ursächlich für die Kinder-Überforderung. Allein, es fehlte die statistische Nachprüfbarkeit, die erst in einigen Jahren mit der Einführung der Schüler-ID vergangenes Schuljahr zur Verfügung stehen wird.
Ein Blick auf die Zahlen
Schaut man sich die nackten Zahlen an, bestätigt sich dieser Eindruck des Landeselternbeirats. Der Trend aufs Gymnasium war keine Folge der unverbindlichen Grundschulempfehlung, die Grün-Rot einführte. Ganz im Gegenteil: Bis zur Aufhebung der Verbindlichkeit stiegen die Übergänge auf Realschule und aufs Gymnasium kontinuierlich an. Bei beiden Schularten stagnierten die Übergangszahlen während der Übergänge ohne Verbindlichkeit ungefähr auf dem prozentualen Niveau, das sie bis zum Schuljahr 2011/2012 erreicht hatten.
Auch der oft beklagte „Niedergang“ der Haupt-/Werkrealschule, der häufig der elterlichen Schulartentscheidung angelastet wird, war ein bereits langanhaltender Trend. In den 30 Jahren vor Aufhebung der Verbindlichkeit ging die Übergangsquote auf diese Schulart von 45% auf 24% zurück – bei verbindlicher Empfehlung durch die Grundschul-Lehrkräfte. Parallel zur wegfallenden Verbindlichkeit wurde dann die Gemeinschaftsschule als Alternative eingeführt.

Übergang auf weiterführende Schulen: Anteil der gewählten Schularten ohne Schulen besonderer Art, Waldorfschulen, SBBZ und Klassenwiederholungen zwischen 1981/82 und 2025/26. Eigene Darstellung mit Trendlinien und Kenntlichmachung des Zeitraums der Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Datenquelle: Statistisches Landesamt.
Eltern entscheiden vernünftig
Neben dieser Betrachtung der reinen Übergangsanteile ist auch ein Blick auf die dabei zugrundeliegende Empfehlung hilfreich, um das ganze Bild sichtbar zu machen. Denn wenn die Verbindlichkeit der Gymnasialempfehlung notwendig wäre, hätten ja vor ihrer Einführung unglaublich viele Eltern die empfohlene Schulart ignorieren müssen – oder?
Es waren im letzten unverbindlichen Jahr genau 4.434 von knapp 91.000 Viertklasskindern, die ohne Gymnasialempfehlung am Gymnasium angemeldet wurden, ganze 4,87%. Andersherum jedoch kamen 9.300 gymnasial empfohlene Kinder (oder 10,2%) auf andere Schularten. Es waren also die Eltern, die das System während der Unverbindlichkeit vor dem Kollaps retteten, indem sie wohlwollende Empfehlungen der Grundschullehrkräfte vorsichtig einschätzten und ihre Kinder auf Schularten schickten, die sie für geeigneter hielten.
Trotz G9 das gleiche Bild
Diese Vernunft-Entscheidungen setzten sich im ersten Jahr der Verbindlichkeit genauso fort. Die Grundschulempfehlung heißt zwar nun „Empfehlung für den weiteren Bildungsweg“ und die Empfehlung fürs Gymnasium heißt nun Empfehlung fürs „E-Niveau“. Aber trotzdem wurden lediglich 79,1% der Kinder mit E-Empfehlung am Gymnasium angemeldet (Vorjahr: 79,5%). 16,8% der Kinder mit E-Empfehlung wurden an Realschulen angemeldet (Vorjahr: 16,7%) und 3,9% an Gemeinschaftsschulen (Vorjahr: 3,7%). Was die Anmeldezahlen am Gymnasium seit der Einführung der Verbindlichkeit drückt, sind die zurückgehenden Zahlen der Kinder ohne E-Empfehlung. Durch den Potenzialtest bleiben sie aber nicht komplett weg. Waren es zum Schuljahr 24/25 noch die oben erwähnten 4,87% aller Schulübergänge, waren es zum Schuljahr 25/26 noch 0,93%.
Was bleibt?
Am Ende des Tages stellen sich fünf Fragen:
- Waren es die 4% der Kinder wert, einen solchen Sturm im Wasserglas zu veranstalten? Verbindlichkeit, Kompass-Panne, grundsätzliche Zweifel am neuen Verfahren, Stress der Kinder: Hätte man nicht eher die Zahlen betrachten und bei Empfehlung, Information und Aufklärung ansetzen sollen?
- Können sich bitte alle ehrlich machen und den Rückgang der Zahlen der Werkrealschülerinnen und -schüler nicht mehr der unverbindlichen Grundschulempfehlung oder den Eltern anlasten? Es waren die Schulträger, die zu oft Werkrealschulen in Gemeinschaftsschulen umgeformt haben und damit den Rückgang der Übergänge auf diese Schulart befeuert haben.
- Wie kommt man auf die Idee, dass eine Ausweitung der Verbindlichkeit auf die Realschulen (im gerade unterzeichneten Koalitionsvertrag nicht berücksichtigt) diese Schulart stärken würde? Die Realschulen wurden nach den oben gezeigten Zahlen von Eltern sehr goutiert, hatten stagnierende Zahlen an Schülerinnen und Schülern und würden durch eine Verbindlichkeit eher geschwächt, da ihnen zum aktuellen Schuljahr z.B. 23% der Fünftklasskinder gefehlt hätten.
- Wie transparent, objektiv und belastbar sind die Kriterien, anhand derer Grundschullehrkräfte ihre pädagogische Gesamtwürdigung festmachen? Und sind sie noch zeitgemäß, wenn nach wie vor mehr als 50% der Kinder eine E-Niveau-Reife bescheinigt wird?
- Wann fangen die Verantwortlichen damit an, der einzigen potenziell objektiven Komponente des Verfahrens – Kompass 4 – ihre echte Objektivität zu verleihen? Entweder, indem wieder verbindliche Curricula in Klasse 3 und 4 eingeführt werden, sodass zum Zeitpunkt der Testung alle Kinder auf dem gleichen Stand sind. Oder indem die Testung kurz vor das Halbjahr verlegt wird, sodass wenigstens noch ein paar Wochen zusätzlicher Unterricht die Grundlage bilden können.
Für den neuen Kultusminister und die neue Regierung gibt es also durchaus einiges zu tun. Dabei sollte gelten, eher Zahlen als Gefühl zur Maxime des Handelns zu machen – und vielleicht auch das ein oder andere Mal auf die eigenen Beratungsgremien zu hören. Denn so falsch lagen diese zwischen Dezember 2023 und heute nicht.
Die Abschlussresolution des 20. Landeselternbeirats enthält übrigens eine Idee zu einer kleinen Änderung des Übergangsverfahrens „Navi4BW“ im bestehenden rechtlichen Rahmen. Ein Blick hinein könnte sich lohnen.
