pdf Änderung der VwV Ganztagsgrundschule Beliebt
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Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (VwV Ganztagsgrundschule)
In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) mit der ihm vorgestellten Anpassung der VwV Ganztagsgrundschule beschäftigt und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Wir nehmen die Anpassung zur Kenntnis und stimmen ihr grundsätzlich zu.
Kritisch sehen wir den nach wie vor geltenden Finanzierungsvorbehalt bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen. Problematisch ist die fehlende Transparenz bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel, wenn sich eine Schule auf den Weg macht Ganztagsschule zu werden. Schlechtestenfalls kann die Situation entstehen, dass sich eine Schule ein pädagogisches Konzept gibt, der Schulträger Vorplanungen zur räumlichen Anpassung anstellt, und daraufhin der Antrag gestellt wird – nur um dann zu erfahren, dass keine Mittel mehr vorhanden sind.
Wir regen an, sich über eine transparent einsehbare Anzeige der zur Verfügung stehenden Mittel Gedanken zu machen.
Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvorbehalt regen wir außerdem an, im Falle zur Neige gehender Mittel Anträge von SBBZ bevorzugt zu behandeln. Für die Befriedigung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab September 2026 ist es für die Schulträger ungleich einfacher, kommunale Lösungen außerhalb einer Ganztagsgrundschule für Kinder ohne sonderpädagogischen Anspruch einzurichten und zu betreiben. Die Umwandlung von SBBZ in Ganztagsschulen nach §4a SchG bietet somit für diese Kinder ein Angebot, das in der Fläche nur selten durch andere Ganztagsangebote befriedigt werden kann.
