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pdf Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung Beliebt

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Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Fortbildung von Lehrkräften und Personalentwicklung an Schulen 
(VwV Lehrkräftefortbildung)

Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung, die wir in unserer Sitzung vom 23. Juli 2025 beraten haben:

Auch wir als Landeselternbeirat verstehen Lehrkräftebildung als kontinuierlichen, sich über das gesamte Berufsleben erstreckenden Prozess und halten berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für elementar wichtig, so dass Lehrkräfte ihre berufliche Qualifikation in Bezug auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule kontinuierlich fortentwickeln und auf aktuelle Herausforderungen reagieren können.  

Dabei erachten wir im Rahmen der Qualitätssicherung das Erreichen aller Lehrkräfte als eines der wichtigsten Elemente. Schulleitungen sollten über geeignete Instrumente befähigt werden, Fort- und Weiterbildungen in der Schulgemeinschaft durchsetzen zu können, um die Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte zu gewährleisten.

Als ein begleitendes Instrument erachten wir die Möglichkeit zu Online-Fortbildungen in Verbindung mit einem Punktesystem und zugehöriger Erfolgskontrolle, wie es auch beispielsweise in der Medizin gelebte Praxis ist.

Um Unterrichtsausfall vorzubeugen, sollte aus unserer Sicht besonderes Augenmerk darauf liegen, pädagogische Tage in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden zu lassen, da durch den Lehrkräftemangel bereits zu viel Fachunterricht nicht stattfinden konnte. Zur Entlastung der Lehrkräfte ist eine Erhöhung der Stellenzahl an den Schulen wichtig, so dass sich vertretungsrelevante, unterrichtsbegleitende oder schulorganisatorische Aufgaben weniger belastend auswirken und im Schulalltag besser verteilen. Damit würden Fort- und Weiterbildungen unserer Ansicht nach in der unterrichtsfreien Zeit auf weniger überlastete Lehrkräfte und damit mehr Akzeptanz treffen.

Ein weiteres Instrument ist in unseren Augen die Entkoppelung der Schließzeiten von Bildungsinstituten und Urlaubszeiten von Lehrkräften, um den Zugang zu Fort- und Weiterbildung in der unterrichtsfreien Zeit in größerem Umfang zu ermöglichen.