pdf Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung Beliebt
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Der Landeselternbeirat (LEB) hat sich in seiner Sitzung vom 18. September 2024 mit der überarbeiteten VwV Radfahrausbildung – RFAVwV beschäftigt und stimmt dieser grundsätzlich zu. Damit einhergehend gibt der LEB folgende ergänzende Anregung mit in den weiteren Prozess:
Dies Radfahrausbildung als wichtiger Baustein für die Selbständigkeit und Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehr sollte entgegen der aktuellen Praxis zukünftig auch den Bereich der SBBZ in größerem Umfang als bisher einschließen. Nicht in allen SBBZ gibt es Fahrausbildungen, teilweise werden Radfahr-AGs angeboten. Diese AGs haben aber nicht einen Abschluss der Fahrradprüfung zum Ziel.
Es ist unerlässlich, die Radfahrausbildung, die bisher nur in der 4. Grundschulklasse und 5. Klasse SBBZ L angeboten wird, auch auf die SBBZ K und G auszuweiten.
Hierzu ist eine angepasste schriftliche Prüfung und eine je nach Schülerleistung mögliche Einbettung in den Bildungsplan notwendig. Geprüft werden muss, wie mit der evtl. Notwendigkeit spezieller Fahrräder in der Praxis kostendeckend und für alle Schüler nutzbar nachgekommen werden kann.
