pdf Artikelverordnung zur Änderung von AVD-VO, 2BKKaufVO und BGVO Beliebt
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Stellungnahme des Landeselternbeirats zur Artikelverordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen (AVD-VO, 2BKKaufVO und BGVO)
Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB BW) befasste sich in seiner Sitzung am 17. Juli 2024 eingehend mit der Artikelverordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und den Abschluss an den einjährigen Berufsschulen Ausbildungsvorbereitung dual und der Ausbildungsvorbereitung (AVD-VO), über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO) und über die Beruflichen Gymnasien (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufliche Gymnasien - BGVO).
In der Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und den Abschluss an den einjährigen Berufsschulen Ausbildungsvorbereitung dual und der Ausbildungsvorbereitung (AVD-VO) wird es künftig eine Ausgleichsregelung für die Note "ungenügend" geben. Weiterhin handelt es sich vorwiegend um redaktionelle Anpassungen orthografischer Natur und im Bereich der Fußnoten.
In der Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO) wird mit der Anpassung die Bedeutung für die fremdsprachliche Ausrichtung gestärkt, in dem ein fünftes Kernfach in den Sprachen Französisch oder Spanisch eingebettet wird.
Der Landeselternbeirat stimmt den Änderungen in den Verordnungen des Kultusministeriums zu, bemerkt aber kritisch, dass für bereits in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2025 befindliche Schülerinnen und Schüler bei der Änderung der BGVO kein Bestandsschutz besteht, was hinsichtlich der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache in weniger als 12 Monaten eine zu große Hürde darstellt.