pdf The Länd hat die Wahl Neu
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Ein Beitrag von Sebastian Kölsch
„Für mich bitte einen Gin Tonic.“
„Ähm – Sie sind auf einem Elternabend!?!“
„Oh, sorry. Dann einen doppelten, bitte ...“
Jedes Jahr im September und Oktober fluten zahlreiche Witze und Cartoons, Memes und Videos rund um schulische Elternmitwirkung die sozialen Netzwerke. Und alle kokettieren sie mit der Hoffnung, dass der Kelch des Elternvertretungs-Amts doch bitte an einem vorüberziehen möge.
Ist es wirklich so schlimm?
Natürlich nicht! Denn das Amt ist, was jede und jeder daraus macht. Schulgesetz und Elternbeiratsverordnung geben einen Rahmen vor, aber neben der Pflicht der Leitung der zwei Klassenpflegschaftssitzungen pro Jahr und Teilnahme an zwei Elternbeiratssitzungen pro Jahr ist alles andere Kür. Meist ist es übrigens genau diese Kür, die das Amt interessant und bereichernd werden lässt. Auf Klassenebene wie auf Elternbeirats-Ebene der Schule; auf Gesamtelternbeirats-Ebene der Kommune wie auf Landeselternbeirats-Ebene: Das Amt ist, was man daraus macht.
Während in der Klasse, in der Schule und in der Kommune in der Regel jährlich neu gewählt wird, gibt es eine Institution elterlicher Mitwirkung, bei der die Wahl im festen dreijährigen Rhythmus stattfindet und einen ungleich höheren organisatorischen Aufwand mit sich bringt:
Der Landeselternbeirat wird neu gewählt
Die Amtszeit des aktuellen Landeselternbeirats endet am 31. März 2026. Danach werden 34 neu gewählte Mitglieder die baden-württembergische Elternschaft auf Landesebene vertreten.
Hierfür werden Eltern von Schulkindern aller Schularten gesucht, die Interesse daran haben, für unsere Kinder drei Jahre lang als Mitglied dieses Beratungsgremiums des Kultusministeriums zu wirken.
Neues Wahlverfahren
Die Wahl zum 21. Landeselternbeirat wird erstmals als digitale Wahl stattfinden. Dies beinhaltet auch eine digitale Erklärung der Kandidatur, sodass bereits rechtzeitig vor der Wahl ein Kandidierendenverzeichnis zugänglich sein wird und man sich über die zur Wahl stehenden Personen wird informieren können.
Außerdem kann bequem „vom heimischen Sofa“ aus gewählt werden, ohne wie bisher quer durch den Regierungsbezirk zu einem Wahlort fahren zu müssen.
Wieviele Mitglieder werden gewählt?
Der Landeselternbeirat kennt acht Schularten:
- Grundschulen
- SBBZ
- Haupt-/Werkrealschulen
- Realschulen
- Gemeinschaftsschulen
- Gymnasien
- Berufsschulen (mit Berufsfachschulen)
- Berufliche Gymnasien (mit Berufskollegs)
In allen vier Regierungsbezirken wird für jede dieser acht Schularten je ein Mitglied gewählt.
Weitere zwei Mitglieder werden von den Elternvertretungen aller staatlich anerkannten Ersatzschulen bestimmt.
Wer kann kandidieren?
Kandidieren können alle, die zum Zeitpunkt der Wahl Sorgeberechtigte von Schulkindern sind und somit als Eltern nach der Elternbeiratsverordnung gelten (§ 1 Absatz 1 EltBeirV). Wichtig: Auch für volljährige Schülerinnen und Schüler hat dieser Personenkreis Elternrechte, die in Gremien von der Klassenpflegschaft bis zum Landeselternbeirat wahrgenommen werden können. Insbesondere an berufsbildenden Schulen ist dies wichtig – auch hier werden Kandidierende zum Landeselternbeirat gesucht.
Man kann nur für eine Schulart kandidieren, die aktuell von einem eigenen Kind besucht wird.
Beispiel: Wer ein Kind in Klasse 3 einer Grund- und Gemeinschaftsschule hat und ein Kind in Klasse 8 einer Realschule, muss sich entscheiden, ob die Kandidatur für die Schulart Grundschule oder die Schulart Realschule eingereicht wird.
Wer wählt den Landeselternbeirat?
Wahlberechtigt sind alle Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen im Land. Wer zum Zeitpunkt der Wahl das Amt innehat, ist wahlberechtigt oder kann es an die oder den stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden delegieren.
Die Wahlberechtigten dürfen die LEB-Mitglieder für Schularten bestimmen, die an der Schule, an der sie Elternbeiratsvorsitzenden sind, relevant sind.
Beispiel: Wer den Elternbeiratsvorsitz an einer „Grund- und Werkrealschule“ innehat, darf sowohl das Mitglied für die Grundschulen, als auch das Mitglied für die Haupt- und Werkrealschulen wählen.
Wie ist der Zeitplan für die Wahl?
- Vom 17.11. – 31.12.2025 ist der Zeitraum für die Erklärung der Kandidatur. Hierzu werden gesonderte Informationsschreiben über die Schulen an alle Eltern gehen. Die Kandidatur muss online eingereicht werden.
- Ende Januar 2026 gehen die Wahlunterlagen den wahlberechtigten Elternbeiratsvorsitzenden über die Schulen zu. Gleichzeitig wird das Kandidierendenverzeichnis online gestellt.
- Vom 05. – 11.02.2026 werden Videokonferenzen angeboten, bei denen sich Wählende und Kandidierende austauschen können.
- Vom 24.02. – 02.03.2026 wird eine Woche lang digital gewählt. .
- Im März 2026 werden die Wahlergebnisse veröffentlicht.
- Am 01.04.2026 beginnt die Amtszeit der gewählten Mitglieder des 21. Landeselternbeirats. Sie dauert bis zum 31.03.2029.
...und warum ist das relevant?
Der Landeselternbeirat ist zwar laut Schulgesetz „nur“ Beratungsgremium des Kultusministeriums. Er ist aber für die Öffentlichkeit, für Verbände, für die Medien, für alle mit Bildung Beschäftigten der einzige landesweit aufgestellte Ansprechpartner für den Bildungsakteur „Eltern“. Insofern ist der LEB Sprachrohr für die Eltern aller baden-württembergischer Schülerinnen und Schüler – und damit auch größte Interessengruppe im Bildungsbereich.
Dieses Recht auf Mitwirkung – ob als Kandidatin oder als Wähler – ist ein wichtiges Gut. Die Erziehungspartnerschaft Schule–Elternhaus funktioniert nur, wenn alle Interessen paritätisch Gehör finden. Für unsere Kinder.
Abschließend ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl als PS: Viele mögliche Kandidierende kamen bisher erst auf die Idee zu kandidieren, als sie darauf angesprochen wurden ...
Informiert bleiben
Alle Informationen rund um die Wahl zum 21. Landeselternbeirat gibt‘s auf der Wahl-Sonderseite der LEB-Website: leb-bw.de/wahl
Außerdem kann man den Newsletter abonnieren oder dem LEB auf Social Media folgen, um keine Informationen rund um die Wahl zu verpassen.