pdf Schulgesetz-Änderung im Top-down-Approach Beliebt
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Pressemeldung zur Grundschulempfehlung
Stuttgart, 29. Januar 2025 – Trotz der gravierenden Mängel im Teilbereich „Kompass 4“ hat der Landtag heute die Schulgesetzänderung beschlossen. Damit werden 97.000 Schülerinnen und Schüler der aktuellen vierten Klassen zu Versuchskaninchen bei der Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung.
„Das neue Schulgesetz sieht eine 2-aus-3-Regelung vor, ohne den Kindern aktuell die zweite Säule angeboten zu haben“, fasst Sebastian Kölsch die Hauptkritik vieler Eltern zusammen. „Den Kindern wurde durch den verkorksten Kompass-4-Test in diesem Schuljahr die objektive Komponente der Grundschulempfehlung vorenthalten. Dass hier keine Ausnahmeregelung greift, ist für einen ganzen Jahrgang ein Schlag ins Gesicht und gegenüber kommenden Jahrgängen eine Chancenungerechtigkeit“, so der Landeselternbeirats-Vorsitzende.
Während die Sprachförderung und die Wiedereinführung von G9 unstrittige Teilbereiche der Schulgesetz-Änderung sind, ist der neu geregelte Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen diejenige Komponente, die zuerst greift und zahlreiche Kritik hervorgerufen hat.
„Es war fahrlässig, dass sich die Koalition bis 2. Mai 2024 Zeit gelassen hat, die Grundzüge der Regelungen zu vereinbaren und erst dann den Startschuss zur Umsetzung zu geben“, kritisiert Kölsch. „Dieser enorme Zeitdruck hat ohne Not zu Mängeln in den Regelungen, Pannen in der Vorbereitung und Schwächen in der Kommunikation geführt. Darunter haben nicht nur die Kinder, sondern insbesondere auch Lehrkräfte und Schulleitungen gelitten.“
Der Landeselternbeirat kritisiert die Regierungskoalition für eine erneute Beschneidung der Elternrechte im Bildungsbereich. Sebastian Kölsch: „Nachdem erst im Vorjahr die Schulkonferenz mit paritätischer Elternbeteiligung entmachtet wurde, wenn es um die Umwandlung von Grundschulen zu Ganztagsschulen geht, werden Elternrechte nun erneut zurückgedrängt. In keinem Lebensbereich werden Eltern derart bevormundet wie im Bildungsbereich. Information und Aufklärung über die möglichen Bildungswege und die passende weiterführende Schulart sollten grundsätzlich im Mittelpunkt stehen. Die verbindliche Grundschulempfehlung ersetzt nun die Bildungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus durch Bevormundung.“
