pdf Ohne Chance keine Schranke! Beliebt
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Pressemeldung zur Grundschulempfehlung
Stuttgart, 16. Januar 2025 – Während am heutigen Nachmittag der Bildungsausschuss tagt, ist nach wie vor offen, wie die 97.000 Kinder der aktuellen vierten Klassen im Land ihren schulischen Übergang genau bestreiten werden. Zahlreiche Eltern halten das neue Übergangsverfahren durch die Pannen bei Kompass 4 für ungerecht.
2 aus 2 entspricht nicht Bebenhausen
„Kompass 4 ist eine Säule in einem 2-aus-3-System. So war die Vereinbarung von Bebenhausen. Da nun eine Säule für einen ganzen Jahrgang nicht funktioniert hat, ist auch die Vereinbarung von Bebenhausen hinfällig“, erklärt Sebastian Kölsch, Vorsitzender des Landeselternbeirats. „Aus Gründen der Chancengleichheit muss man deshalb in diesem Jahr eine Ausnahmeregelung schaffen.“
Während sich Ministerpräsident Kretschmann am Dienstag nicht gewillt zeigte, für dieses Jahr eine Ausnahme zu schaffen, fordern zahlreiche Eltern dringend, dass noch umgedacht wird. „Die Eltern beschweren sich, dass ihren Kindern durch den verunglückten Kompass-4-Test eine Chance genommen wurde. Das ist absolut nachvollziehbar. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Schuljahr sämtliche Kinder ohne Gymnasialempfehlung in der pädagogischen Gesamtwürdigung keine realistische Chance auf ein erfolgreiches Kompass-4-Ergebnis hatten“, so Kölsch.
Gleichzeitig sollen die restlichen Komponenten des „Navi 4“ genannten neuen Übergangsverfahrens jedoch Bestand haben: Nach wie vor müssen zwei Säulen übereinstimmen und wenn dies nicht der Fall ist, soll der Potenzialtest schlussendlich ausschlaggebend sein.
Benachteiligung des aktuellen Jahrgangs
Für den Landeselternbeiratsvorsitzenden ist das nicht stimmig: „Man kann nicht ein System aus Chancen und Schranken bauen und dann einem ganzen Jahrgang die Chance vorenthalten, die Schranke aber bestehen lassen. Hier wird der Zeitmangel bei der Vorbereitung der aktuellen schulgesetzlichen Änderungen auf dem Rücken der Kinder ausgetragen – das halte ich für unerträglich.“
Koalition durchaus kompromissbereit
Eine einmalige Ausnahmeregelung für den aktuellen Jahrgang der vierten Klassen wäre übrigens kein ungewöhnliches Vorgehen – trotz Koalitionskompromiss zur Bildungsreform. In Bebenhausen war auch verkündet worden, G9 aufwachsend ab Klasse fünf im Schuljahr 2025/26 einzuführen. Im Schulgesetz wurde dann aber doch auch für die sechsten Klassen Anfang kommenden Schuljahrs eine Wechseloption nach G9 eingeführt.
Kinder in den Fokus stellen
„Den gleichen Pragmatismus wünsche ich mir auch hier. Zumal noch niemand weiß, wie machbar nach den Erfahrungen mit Kompass 4 der Potenzialtest sein wird. Man nimmt dem ganzen System eine Menge Druck aus dem Kessel, wenn man das Übergangsjahr einmalig gesondert betrachten, aus der Situation lernen und die Pannen beheben würde“, ist Sebastian Kölsch sicher. „Außerdem können die Regierungsparteien danach als kompromissbereite Bildungsakteure ins Wahljahr 2026 starten. Kinder statt Koalitionsarithmetik in den Fokus zu stellen, sollte von der Wählerschaft sicherlich wohlwollend aufgenommen werden.“
Der Landeselternbeirat war von Anfang an grundsätzlich dafür, den Elternwillen final als stärkstes Argument zu gewichten, bei gleichzeitig besserer Information und Aufklärung rund um die Wahl der weiterführenden Schulart. Die grün-schwarze Landesregierung hatte dem Kultusministerium dann jedoch zwölf Jahre nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung diese wieder ins Aufgabenheft der Schulgesetzänderung geschrieben.
