pdf Kompass 4 darf in diesem Schuljahr noch nicht ausschlaggebend sein Beliebt
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- Unausgereiftes Verfahren auf dem Rücken der Kinder
- Nachsteuerung dringend notwendig
- Politik muss Rückmeldung der Betroffenen ernstnehmen
- Aussetzung der Verbindlichkeit für das aktuelle Schuljahr ist geboten
Stuttgart, 12. Dezember 2024 – Auch wenn es aktuell noch keine validen Gesamtzahlen zu den Kompass-4-Ergebnissen gibt, zeigt sich aus zahlreichen Einzelrückmeldungen betroffener Lehrkräfte und Eltern: die Neuauflage der Anfang der 90er-Jahre abgeschafften Orientierungsarbeiten in Klasse 4 hat alle Befürchtungen, die im Vorfeld geäußert wurden, wahrwerden lassen.
„Das mit heißer Nadel gestrickte Verfahren, das 97.000 Kindern und den Grundschulen übergestülpt wurde, darf aufgrund gravierender Mängel in diesem Jahr noch nicht ausschlaggebend für die Schulart-Wahl sein“, fasst Sebastian Kölsch, Vorsitzender des Landeselternbeirats zusammen. „Zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis haben gezeigt, dass die Vorbereitungszeit für die Betroffenen viel zu gering war, um die zentrale Arbeit als validen Beurteilungsmaßstab für die weitere Schulkarriere gelten lassen zu können.“
Die von der Regierungskoalition am Kultusministerium vorbei beschlossene zentrale Kompetenzmessung musste nach dem in Bebenhausen verkündeten Kompromiss in derartiger Eile umgesetzt werden, dass eine fundierte Kommunikation im Vorfeld nicht möglich war. Nicht nur Eltern und Kinder wussten nicht vollumfänglich, was auf sie zukommen würde, auch viele Lehrkräfte waren verunsichert. Damit war eine gute Vorbereitung der Kinder unmöglich.
„Es kann nicht sein, dass ein noch in der Ausreifung befindliches Verfahren bereits einen verbindlichen Baustein bei der Schulartwahl darstellen soll“, so der LEB-Vorsitzende. „Im Interesse der Kinder und auch der betroffenen Lehrkräfte sowohl der Grundschulen in den Übergangsgesprächen als auch der Gymnasien bei den Aufnahmeverfahren muss Kompass 4 für dieses Schuljahr aus der »2-aus-3-Logik« ausgeklammert werden“, fordert Sebastian Kölsch.
Insbesondere sieht er durch die fehlende Verbindlichkeit von Kompass 4 bei den aktuellen vierten Klassen auf Privatschulen eine Ungleichbehandlung und befürchtet eine Klagewelle. „So wie trotz des ursprünglichen Plans einer aufwachsenden Wiedereinführung von G9 für die aktuellen fünften Klassen eine Ausnahmeregelung geschaffen wurde, müsse daher auch für die aktuellen vierten Klassen eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Gültigkeit von Kompass 4 in den Schulgesetzentwurf aufgenommen werden.
Um die Weiterentwicklung von Kompass 4 zu unterstützen, plant der Landeselternbeirat daher auch eine Befragung der Viertklass-Eltern zu ihren Erfahrungen. „Eine solche flächendeckende Rückmeldung ist neben den Befragungen der Lehrkräfte ein wichtiger Baustein, um Kompass 4 dann im kommenden Schuljahr zu einem validen Messinstrument werden zu lassen, wenn es denn nach dem Willen der Regierungskoalition eines solchen Steuerungsinstruments bedarf“, ergänzt Sebastian Kölsch. „Die Politik kann diese Unausgereiftheit mit all ihren negativen Implikationen für die Betroffenen im laufenden Schuljahr nicht ignorieren!“
