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Werden Kuchenverkäufe an Schulen zum bürokratischen Ungetüm?

Eine neue EU-Richtlinie zur Umsatzsteuer sorgt für Verwirrung an Schulen. Müssen Kuchenverkäufe von Schülern künftig besteuert werden? Die Behörden versuchen mit einem Leitfaden Abhilfe zu schaffen – das klappt aber nur bedingt.

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Die Richtlinie hätte eigentlich 2023 eingeführt werden sollen. Aber spätestens zum 1. Januar 2025 soll sie nun überall gelten. Die konkrete Umsetzung der EU-Vorgaben obliegt in diesem Fall den Bundesländern. Bayern hat die Umsetzung bereits vollzogen, ohne großes Echo. Anders ist es in Baden-Württemberg.

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„Ehrlich gesagt, verstehe ich die ganze Aufregung nicht wirklich“, sagt auch der Vorsitzende des Landeselternbeirates, Sebastian Kölsch. Er sieht die neue Regelung entspannt. Zwar sei diese eine „Vorschrift, die auf uns eingeprasselt ist und die niemand wollte“. Aber wer die Handreichung der Behörden sorgfältig lese, dem sei rasch klar, dass die Problematik vergleichsweise einfach zu bewältigen sei.

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Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2023
(den ganzen Artikel lesen Sie auf stuttgarter-zeitung.de)