Skip to main content

pdf Entscheidung für Ganztagsschulen ist Sache der Schulgemeinschaft

455 Downloads

Stuttgart, 14. Juni 2023. Die geplante Änderung des Schulgesetzes hinsichtlich der Umwandlung von Grundschulen hin zum Ganztagsbetrieb stößt bei vielen Betroffenen auf Ablehnung. Am Montagabend war durchgesickert, dass die Landesregierung die Entscheidungskompetenz der Schulkonferenzen beschneiden möchte; stattdessen sollen künftig die Schulträger in der Position sein, Grundschulen zu Ganztagsschulen zu machen.

„Die Mitbestimmung der Eltern in grundlegenden Bildungs- und Erziehungsfragen ist ein durch unsere Landesverfassung geschütztes Gut“, unterstreicht Sebastian Kölsch, Vorsitzender des Landeselternbeirats (LEB). Für den LEB ist die paritätische Besetzung der Schulkonferenzen im Grundschulbereich mit Eltern und Lehrkräften genau die richtige Antwort auf diesen Grundsatz baden-württembergischer Elternrechte.

Dass Kreise und Kommunen, die im Zuge des kommenden Betreuungsanspruchs für Grundschulkinder ein Mitspracherecht in diesem Bereich einfordern, ist zwar verständlich. „Aber man kann den einen Entscheidungsträger einbeziehen, ohne den anderen auszuschließen“, so Kölsch.

Über die genaue Ausgestaltung der geplanten Gesetzesänderung ist der LEB im Austausch mit dem Kultusministerium. Das Durchsickern des Vorhabens vor Einbeziehung des demokratisch legitimierten Elterngremiums stößt in diesem allerdings auf Unverständnis. „Wenige Vorhaben haben für Eltern einen derart einschneidenden Charakter wie die Beschneidung der Elternrechte durch die Wegnahme von Entscheidungskompetenzen der Schulkonferenz“, so der Vorsitzende weiter. Die fehlende Involvierung des Gremiums bis zu diesem weit fortgeschrittenen Stadium der Entscheidungsfindung auf Seiten der Landesregierung ist wahrscheinlich dem Übergang vom 19. auf den 20. LEB geschuldet.

Der Landeselternbeirat vertritt die Interessen aller Eltern. Für die einen ist eine Ganztagsschule die Antwort auf viele Probleme in der Bildungsgerechtigkeit und in der persönlichen beruflichen Situation. Für andere wiederum ist eine Beibehaltung der Halbtagsschule ein wichtiges Gut zur individuellen Alltagsgestaltung. Sebastian Kölsch: „Umso wichtiger ist es, die Entscheidung individuell vor Ort von denen fällen zu lassen, die es betrifft.“