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pdf Ab heute kann man für den 21. Landeselternbeirat kandidieren Neu

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Gelebte Erziehungspartnerschaft

  • Der Landeselternbeirat wird Ende Februar neu gewählt
  • Neues Wahlverfahren für mehr Beteiligung
  • Kandidaturphase vom 17. November bis 31. Dezember
  • Wahlaufruf von Ministerin Schopper geht ab heute allen Eltern zu

Stuttgart, 17. November 2025 – 60 Jahre nach seiner Gründung hat die Wahl zum Landeselternbeirat (LEB) eine Runderneuerung erfahren. Alle Wahlbausteine wurden digitalisiert und ermöglichen so eine breitere Beteiligung. Die erste Phase mit der Möglichkeit seine Kandidatur zu erklären, startet am heutigen Montag und läuft bis Ende Dezember. 

Kultusministerin Theresa Schopper ruft in einem Video gemeinsam mit dem Vorsitzenden des 20. LEB zur Beteiligung an der Wahl auf. „Wer im Landeselternbeirat mitmacht, trägt aktiv zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus bei. Der Landeselternbeirat ist für uns ein wertvolles Beratungsgremium für den Blickwinkel und die Argumente der Eltern“, so Schopper.

„Die Digitalisierung der Wahl ist ein wichtiger Schritt, um die Partizipationsmöglichkeiten für Eltern zu erhöhen. Dies war ein erklärtes Ziel, das sich das Gremium im April 2023 gesetzt hat und wir sind froh, dass wir diese Reform nun auf den Weg gebracht haben“, so Sebastian Kölsch, aktueller LEB-Vorsitzender: „Viele Gremienwahlen sind in den letzten 15 Jahren und erst recht nach Corona digitalisiert worden. Da war es wichtig, dass auch der Landeselternbeirat folgt und sein Jahrzehnte altes Wahlprozedere anpasst.“

„Ich wünsche dem LEB eine gute Wahlbeteiligung und dass er viele Eltern für eine Mitarbeit gewinnen kann“, sagt Schopper. Gemeinsame Informationsschreiben von Kultusministerium und LEB sind heute an die Schulen verschickt worden, um die Eltern über die Möglichkeiten zur Kandidatur und die Elternbeiratsvorsitzenden über den Ablauf der Wahl zu informieren. 

„Eltern, die sich einbringen wollen, sollte ihr Engagement so einfach wie möglich gemacht werden“, findet Kölsch. „Wenn Kandidierende und Wählende weniger Hürden zur Partizipation erfahren, ist das auch ein Stück gelebte Demokratie.“

Kandidieren können nahezu alle Eltern von Schulkindern im Land noch bis Ende Dezember. Die Wahl selbst findet Ende Februar 2026 statt, wahlberechtigt sind die Elternbeiratsvorsitzenden fast aller öffentlicher Schulen und sehr vieler Privatschulen. Alle Informationen rund um die Wahl, Antworten auf viele Fragen und eine umfangreiche Terminübersicht zu allen Teilaspekten der Wahl finden Interessierte auf der Website des Landeselternbeirats unter leb-bw.de/wahl.

 


 

Informationen zur Kandidatur
Kandidieren können Eltern und Sorgeberechtigte, die ein Kind an einer allgemeinbildenden Schulart oder an einer Berufsschule, einem Berufskolleg, einem beruflichen Gymnasium oder einer Berufsfachschule (mit Ausnahme der einjährigen Berufsfachschule zum Erwerb der Fachhochschulreife) haben. Für Privatschulen gilt die Einschränkung, dass es sich um eine staatlich anerkannte Ersatzschule handeln muss.
Die Kandidatur kann vom 17. November bis 31. Dezember 2025 online eingereicht werden.

Wahlvorbereitung
Ab Ende Januar sind alle gültigen Kandidaturen online in einem Kandidierendenverzeichnis einsehbar. Anfang Februar werden darüber hinaus in den unterschiedlichen Wahlausschüssen Möglichkeiten zum Austausch zwischen Kandidierenden und Wählenden angeboten.
Allen Wahlberechtigten gehen ab Anfang Februar auch die Wahlunterlagen über ihre Schulen zu.

Informationen zur Wahl
Wahlberechtigt sind alle Elternbeiratsvorsitzenden an allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen mit den Schularten Berufsschule, Berufskolleg, berufliches Gymnasium oder Berufsfachschule (mit Ausnahme der einjährigen Berufsfachschule zum Erwerb der Fachhochschulreife). Für Privatschulen gilt die Einschränkung, dass es sich um eine staatlich anerkannte Ersatzschule handeln muss und dass die Wahlberechtigten gemäß den Bestimmungen der Elternbeiratsverordnung gewählt werden mussten.
Die digitale Wahl erfolgt dann im Zeitraum 24. Februar bis 2. März 2026.

Amtszeit
Die Amtszeit der so gewählten Mitglieder des 21. Landeselternbeirats beginnt am 1. April 2026 und dauert drei Jahre.