default Eltern mahnen „faires Verfahren“ an Neu
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Nach den Bedenken des Verwaltungsgerichtshofes gegen die neue Grundschulempfehlung pocht der Landeselternbeirat auf rasche Änderungen.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Zweifel an der Verfassungsgerechtigkeit des neuen Übergangsverfahrens von der vierten Klasse in die weiterführende Schule angemeldet hat, dringt der Landeselternbeirat (LEB) auf „ein faires, rechtssicheres Verfahren“.
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Dass die Richter an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zweifeln, weil im Gesetz Bewertungsmaßstab für den Potenzialtest bisher fehlt, bestätigt Kölsch in der Sorge um die Glaubwürdigkeit des Verfahrens: „Die Bedenken des Gerichts zur Rechtmäßigkeit mehrerer Elemente zeigt nun, dass eine weniger überhastete Einführung sinnvoller gewesen wäre.“
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Stuttgarter Zeitung vom 27. Oktober 2025
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