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Nach Urteil: Elternvertreter sind alarmiert

Zwei Schüler aus dem Rems-Murr-Kreis wollten ohne Empfehlung aufs Gymnasium. Die Klage ist vor dem VGH gescheitert. Schulen und Elternvertreter haben den Fall genau verfolgt – mitunter verständnisvoll.

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So sieht es auch der Landeselternbeirat. „Wir beraten Eltern dahingehend, dass unser Schulsystem sehr durchlässig ist. Es bietet verschiedene Wege, die Bildungskarriere zu durchlaufen. Weder muss es immer Abitur, noch immer Gymnasium sein. Die beste Schulart ist nicht die scheinbar nominell beste, sondern diejenige, die adäquat fördert und fordert, ohne gleich zu überfordern“, sagt Sebastian Kölsch, Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats. Dennoch sei das VGH-Urteil insofern bemerkenswert, dass das Gericht zu mehreren Elementen des neuen Übergangsverfahrens „rechtliche“, teilweise „verfassungsrechtliche Bedenken“ habe.

[...] Insgesamt 96.000 Viertklässler hätten durch die „missratene Kompass-4-Testung“ keine Chance auf eine objektive Option gehabt. „Schlussendlich war es kein ‚2 aus 3’, sondern eine verbindliche Empfehlung. Insofern kann ich Klagen verstehen“, sagt Kölsch.

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Stuttgarter Zeitung vom 25. Oktober 2025
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