Ordner SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024
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Liebe Leserin. lieber Leser,
das Bildungssystem in Baden-Württemberg ist im Umbruch. Wer hätte das zu Beginn dieser Legislaturperiode gedacht – war doch der Stillstand im Koalitionsvertrag verbrieft worden.
Demokratie kann halt manchmal anstrengend sein. Das Mittel des Volksantrags und auch das Format der Bürgerforen waren unter genau der größten Regierungspartei eingeführt worden, die nun durch sie zum Handeln gezwungen wurde.
Man kann über die Rückkehr zu G9 geteilter Meinung sein. Aber ohne die Elterninitiative „G9 jetzt BW“ gäbe es nun sicherlich auch keine Sprachförderungs-Initiative und auch keine Bewegung in den weiteren Schularten der Sekundarstufe. Denn auch diese Elemente sind nur im Windschatten und unter dem Handlungsdruck aus Volksantrag und Bürgerforum von der Koalition auf den Weg gebracht worden.
Leider wurde die Chance einer breiten Bildungsallianz dabei vertan. Das gegenseitige Zuschustern des schwarzen Peters ist dabei genauso folkloristisch wie müßig. Jedenfalls sind wir erneut dort, wo wir eigentlich besser nicht wären: In der Bildungs-Politik statt in der Bildungspolitik. Die Zukunft der Schulen, die Zukunft der Bildung, die Zukunft der Schülerinnen und Schüler darf keine politische Verschiebemasse sein. Sondern gute Bildung – jenseits von Parteiprogrammen oder dogmatischer Überzeugungen – muss oberste Entscheidungsmaxime sein. Alles, was nun in den kommenden Monaten in Gesetze und Verordnungen gegossen wird, was Eingang finden wird in zu überarbeitende Bildungspläne und schlussendlich in den schulischen Alltag: All das kann an einem Sonntagabend im Frühjahr 2026 wieder zur Disposition stehen, wenn unter Umständen die politische Farbenlehre in Baden-Württemberg ein Update erfährt.
Doch genau diesen Automatismus zu durchbrechen, diesen ewigen Kreislauf von wir-wissen-besser-wie-gute-Bildung-funktioniert-und-reformieren-deshalb-grundlegend-mal-eben-schnell-alles zu ersetzen mit einer gesellschaftlich breit akzeptierten, wissenschaftlich ausgewogen begleiteten und frei von Dogmatik oder Feldversuchen implementierten langfristigen Perspektive für gute Schulen im Land – das wäre es, was wir brauchen. Oder besser: Das wäre es gewesen.
Bei all dem aktuellen Getöse fiel fast ein wenig das Thema hinten runter, das uns momentan alle noch viel mehr beschäftigen sollte als die x-te Diskussion über Schulstrukturen im Sekundarbereich:
Der kommende Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Ab dem Schuljahr 26/27 beginnt er und gilt zunächst für Kinder der ersten Klassen, bis er – aufwachsend – zum Schuljahr 29/30 dann alle vier Primarklassen umfasst. Wie er umgesetzt wird, wo die Probleme liegen, was die Chancen sind: Damit befasst sich das vorliegende Heft. Im Spannungsfeld zwischen Qualität und Quantität steckt hier noch einiges an Konfliktpotential drin, denn Rechtsanspruch heißt eben auch einklagbare Leistung.
Wir bleiben kritische Begleiter für gute Bildung,
für gute Schulen und:
Für unsere Kinder.
Sebastian Kölsch
Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats
