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Über den Landeselternbeirat

Der Landeselternbeirat ist neben dem Landesschulbeirat und dem Landesschülerbeirat ein Anhörungs- und Beratungsgremium in der Schulgesetzgebung des Landes. Neue Gesetze, Erlässe, Verordnungen oder deren Änderungen müssen von diesen "Anhörungsgremien" durch offizielle Stellungnahme kommentiert werden.  Sie bilden mit den Gesetzesentwürfen/Anträgen die Beratungsgrundlage für den Landtag. Leider haben sie keine bindende Wirkung und können, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis die Beschlüsse öffentlich freigegenben werden. Sie arbeiten vertrauensvoll mit dem Kultusministerium zusammen.

Der Landeselternbeirat ist politisch neutral und nur den Kindern verpflichtet.

Der Landeselternbeirat besteht aus 33 Mitgliedern und deren Stellvertretern. In den vier Regierungsbezirken wird pro Schulart jeweils ein Vertreter in den Landeselternbeirat gewählt. Hinzu kommen die Schulen in freier Trägerschaft, die mit einem Mitglied im Landeselternbeirat vertreten sind.  

Der Landeselternbeirat tagt in der Regel 1x pro Monat. Seine Mitglieder vertreten den Landeselternbeirat noch in weiteren Gremien. Im Menue links finden Sie eine Übersicht über die Aufgaben, Gremien und die Mitglieder des Landeselternbeirates Baden-Württemberg.

 

Aufgaben

Gemäß § 60 Schulgesetz ist der Landeselternbeirat ein Beratungsgremium des Kultusministeriums.

Schulgesetz § 60 Landeselternbeirat

1. Der aus gewählten Vertretern der Eltern bestehende Landeselternbeirat berät das Ministerium für Kultus und Sport in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens, insbesondere bei der Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der Zulassung der Schulbücher.

2. Der Landeselternbeirat kann dem Ministerium für Kultus und Sport Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Das Ministerium für Kultus und Sport unterrichtet den Landeselternbeirat über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen Auskünfte. Auch soll das Ministerium für Kultus und Sport dem Landeselternbeirat allgemeine, die Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffende Regelungen vor ihrem Inkrafttreten zuleiten.

Diese Beratung erfolgt in der Stellungnahme:

1. zu allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens,
2. zur Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffenden Regelungen,
3. neben dieser Beratung ist der Landeselternbeirat aufgefordert, dem Kultusministerium
Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.

Der Landeselternbeirat ist ein von den Elternbeiratsvorsitzenden aller Schularten demokratisch gewähltes Gremium. Seine Aufgabe ist es, Eltern zu informieren und zu beraten.