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Die neue Grundschulempfehlung darf (noch) nicht eingeführt werden

241231 Rückblick 5Schule braucht Zeit.

Das ist manchmal frustrierend, wenn Veränderungen nicht schnell genug implementiert und wirksam werden können. Aber die Alternative dazu ist, dass unsere Kinder zu Versuchskaninchen werden.

Die Politik, die dem Bildungsbetrieb durch ihren späten Koalitionskompromiss eine unglaubliche Eile aufgebürdet hat, ist allein verantwortlich für handwerkliche Fehler, die bei Druck eben passieren.
Der Kompass-4-Skandal ist so ein Fehler. Und er hat gravierende Auswirkungen. Nicht nur auf die diesjährigen Viertklass-Kinder, sondern auch auf das Vertrauen in das System als ganzes.

Der LEB hat sich seit über einem Jahr für begleitende Maßnahmen bei der Wiedereinführung von G9 stark gemacht. Wir haben dabei auch die Grundschulempfehlung in den Blick genommen und stets für mehr und bessere Information und Aufklärung plädiert. Am Ende wünschten wir uns, dass final der Elternwille zwar ausschlaggebend sein müsse – so wie er das in allen anderen Lebensbereichen des Kindes auch ist; aber denjenigen Eltern, die vermeintlich das beste für ihr Kind wollen und es unter Umständen mit der falschen Schulartwahl überfordern, wollten wir flankierende Beratung an die Hand geben.

Was die Politik dann entworfen hat, war eine neue Verbindlichkeit, die das Gymnasium durch die allein dort geltende Verbindlichkeit noch zusätzlich überhöht und dadurch kontraproduktiv wirkt. Auch darauf haben wir nach der Entscheidung von Bebenhausen hingewiesen.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Der frisch eingeführte Kompass 4 ist sogar von der Kultusministerin kritisiert worden, der Potenzialtest wird von genau den gleichen Verantwortlichen erstellt und wird vermutlich ebenso überzogen sein und 97.000 Schülerinnen und Schüler der aktuellen vierten Klassen sind einem unausgereiften, auf den letzten Drücker finalisierten Übergangsverfahren ausgeliefert. Zumal sämtliche zentralen Vergleiche eigentlich unmöglich sind, da seit 2004 ein verbindlicher Bildungsplan für die letzten beiden grundschulejahre lediglich vorschreibt, was am Ende der vierten Klasse gelernt worden sein muss. Was an einem beliebigen Stichtag im November alle Kinder können sollen, ist darin nicht festgelegt.

Wenn das Schulgesetz im Januar 2025 in die zweite Lesung kommt, muss daher dringend (mindestens!) für das aktuelle Schuljahr das bisherige Übergangsverfahren gelten:
  • keine Verbindlichkeit
  • kein Kompass 4
  • kein Potenzialtest

Für ein nachhaltig glaubwürdiges System. Aber vor allem:
Für unsere Kinder.

(Aktuelle Presseberichte rund um Kompass 4 finden sich stets in unserer Kategorie »Presse«.)