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       <title>Stellungnahmen - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p>Die Stellungnahmen des LEB.</p>]]></description>
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              <lastBuildDate>Tue, 31 Mar 2026 10:00:00 +0200</lastBuildDate>
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              <item>
           <title>Offener Brief: Bildungsgerechtigkeit und gleichberechtigte Beteiligung aller Akteure müssen oberstes Ziel sein</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2026/1075-offener-brief-bildungsgerechtigkeit-und-gleichberechtigte-beteiligung-aller-akteure-muessen-oberstes-ziel-sein?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Offener Brief: Bildungsgerechtigkeit und gleichberechtigte Beteiligung aller Akteure müssen oberstes Ziel sein</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Abschlussresolution des 20. Landeselternbeirats vom 31. März 2026<br /><span style="font-size: 10pt;">(veröffentlicht als Offener Brief an Cem Özdemir, Manuel Hagel und Theresa Schopper, siehe PDF-Download)</span></p>
<ul class="h3 h4">
<li><strong><span>Finanzierung für Bildung und Schulen sichern</span></strong></li>
<li><strong><span>Kultusministerium handlungsfähig machen</span></strong></li>
<li><strong><span>Erkenntnisse statt Parteiprogrammen nutzen</span></strong></li>
<li><strong><span>Navi4 BW mutig korrigieren</span></strong></li>
<li><strong><span>Alle Aktive rund um Schule wertschätzen</span></strong></li>
<li><strong><span>Schule muss kostenlos werden</span></strong></li>
</ul>
<p>Der 20. Landeselternbeirat appelliert an die Landespolitik angesichts der aktuellen Sondierungs- und Koalitionsgespräche:<br /><strong>Rücken Sie Bildung in den Fokus und verpflichten Sie sich zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg.</strong></p>
<h2 class="h4"><strong><span>1) Finanzierung von Schule vor Ort</span></strong></h2>
<p>Zu häufig ist schulischer Erfolg nicht nur von Elternhaus oder sozialer Herkunft abhängig; auch der Wohnort bzw. die gewählte (oder zugewiesene) Schule spielen eine Rolle.</p>
<p>Moderne Leuchtturmschule hier, vernachlässigter Sanierungsfall dort; Smartboards und Schüler-Tablets für alle hier, Kreidetafel und ein Klassensatz iPads für 600 Kinder dort: So sieht die Schulrealität noch viel zu oft aus im Land aus.&nbsp;</p>
<p>Schülerinnen und Schüler absolvieren scheinbar die gleichen Schulabschlüsse, kommen aber völlig unterschiedlich gewappnet von der Schule.</p>
<p>Das Land muss dafür Sorge tragen, klammen Kommunen ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, Schulen adäquat und zukunftsfest auszustatten. Die Kommunen sind gefordert, sich auf einheitliche Quoten der an die Schulen zu gebenden Umlage-Beträge zu verpflichten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler vergleichbare Bedingungen (z.B. echte Lernmittelfreiheit) vorfinden.</p>
<h2 class="h4"><strong><span>2) Kultusministerium die notwendige Beinfreiheit verschaffen&nbsp;</span></strong></h2>
<p>Bildungsqualität ist keine Verhandlungsmasse. Unterdeckungen im Stellenplan müssen in den Haushaltsverhandlungen der Vergangenheit angehören.&nbsp;</p>
<p>Die Schulverwaltung muss in die Lage versetzt werden, ihre vornehmste Aufgabe der Sicherstellung und Anhebung der Bildungsqualität auch zu gewährleisten. Das notwendige Personal an Schulen ist dafür die Mindestvoraussetzung. Dies umfasst nicht nur Lehrpersonal (Ziel muss hier die OECD-Empfehlung von 110% Abdeckung sein), sondern auch weitere Kräfte für die wichtiger werdenden Aufgaben von Schulsozialarbeit über Schulpsychologie und Integrationshilfe bis zu digitaler Administration.&nbsp;</p>
<p>Bildung ist Ländersache, Personal ist dafür die Grundvoraussetzung – nicht nur im pädagogischen Bereich.</p>
<h2 class="h4"><strong><span>3) Erkenntnisse und Empfehlungen vor Ideologien</span></strong></h2>
<p>Eine breite Allianz aus Interessengruppen und Verbänden fordert gemeinsam eine Enquete-Kommission Bildung. Das von der Landesregierung eingesetzte Bürgerforum zu G9 hatte bereits Empfehlungen erarbeitet. Die Politik muss aufhören, Bildung durch die parteifarbige Brille zu betrachten und nur selektiv auf Empfehlungen, wissenschaftliche Erkenntnisse oder erfolgreiche Erfahrungen vergleichbarer Gesellschaften zu hören.</p>
<p>Baden-Württemberg ist heterogener als im letzten Jahrhundert. Die Bildungsmedizin von damals wird heute nicht anschlagen.&nbsp;</p>
<p>Der Landtag ist gefordert, Baden-Württembergs Bildungswesen zukunftsfest, nicht rückwärtsgewandt zu entwickeln. Das geht nicht mit Koalitionsarithmetik an Verhandlungstischen, sondern mit der Bereitschaft, Impulse von außen aufzunehmen und vorherrschende bildungswissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Ländern oder Regionen nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beherzigen.</p>
<h2 class="h4"><strong><span>4) Webfehler bei Navi4 BW mutig beheben</span></strong></h2>
<p>Der Landeselternbeirat ist immer noch überzeugt, dass Aufklärung und Information besser sind als Bevormundung und Beschränkung. Gut informierte Eltern entscheiden vernünftig.</p>
<p>Wenn an dem Kompromiss vom Mai 2024 jedoch nicht zu rütteln ist, empfiehlt der LEB eine leichte Korrektur von Navi4 BW, die enorm viel Druck aus dem System nimmt:</p>
<ol>
<li>Zuerst (z.B. Anfang Dezember) muss die Klassenkonferenz mit der Festlegung auf die pädagogische Gesamtwürdigung sein.&nbsp;</li>
<li>In den Übergangsgesprächen (bis zu den Weihnachtsferien) wird diese den Eltern mitgeteilt.&nbsp;</li>
<li>Nach den Weihnachtsferien wird Kompass4 geschrieben</li>
<li>Im Februar dann der Potenzialtest mit mehr Potenzial- und weniger Kompetenzanteil.</li>
</ol>
<p>Kompass4 erhält dadurch genau den objektiven Alternativ-Charakter, der ihm bisher bereits zugeschrieben war, den aber viele nicht glauben konnten.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><strong><span>5) Alle Akteurinnen und Akteure an Schule wertschätzen</span></strong></h2>
<p>Eltern werden im Kontext Schule zu oft negativ konnotiert erwähnt. Hier solche, die nicht mal vorlesen, dort die Helikopter-Mamas, hier die Klage-Papas und überall die Elterntaxis.</p>
<p>Eltern sind aber ganz essenzieller Bestandteil von guter Schule. Ohne Eltern gäbe es weniger Wandertage, weniger Theaterbesuche, weniger Schulfeste, weniger Fördervereine. Ohne Elternbeirats-Aktive gäbe es weniger Schulentwicklung, weniger Bildungs-Lobby, weniger Elternmotivation, weniger Unterstützung für Schulleitungen.</p>
<p>Dieses Engagement muss gewürdigt werden. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass dieses große ehrenamtliche Engagement möglich, rechtssicher und ohne finanzielle Risiken ist. Wo Eltern in Gremien mit Gesetzesrang ehrenamtlich tätig sind, muss auch die Grundlage geschaffen werden, dass dieses Ehrenamt neben dem Beruf überhaupt möglich ist.&nbsp;&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><strong><span>6) Schule muss kostenlos werden</span></strong></h2>
<p>Ausdrücklich begrüßt der LEB die Bestrebungen, das letzte Kindergartenjahr verpflichtend zu machen. Einhellige Meinung dabei ist: „Wo etwas verpflichtend ist, muss es natürlich auch kostenfrei sein.“&nbsp;</p>
<p>Schule ist verpflichtend und muss daher natürlich kostenfrei sein. Das fängt beim Ticket für den Bus an und hört bei der Lektüre, dem Taschenrechner oder einer Kopierumlage nicht auf. Wir erinnern an die Jahrzehnte alte Forderung nach kostenfreier Schülerbeförderung. Wo ein Schulbesuch am Wohnort nicht möglich ist, dürfen die Kosten für den Schulbus nicht auf die Eltern abgewälzt werden – für andere Bundesländer eine Selbstverständlichkeit.&nbsp;</p>
<p>Ein Unfall auf dem Schulweg gilt als Schulunfall. Dann ist auch die notwendige Benutzung des ÖPNV als Teil der Schule kostenfrei zu gestalten.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<p>Diese Kernforderungen basieren auf einem Beschluss des&nbsp;20. Landeselternbeirat Baden-Württemberg aus seiner 33. Sitzung vom 25.03.2026</p>
<p><span style="font-size: 10pt;">Das ebenfalls im Offenen Brief nochmals erwähnte Bildungspolitisches Hausaufgabenheft vom 21.11.2025 <a href="infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1051-bildungspolitisches-hausaufgabenheft">findet sich hier</a>.</span></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Abschlussresolution des 20. Landeselternbeirats vom 31. März 2026<br /><span style="font-size: 10pt;">(veröffentlicht als Offener Brief an Cem Özdemir, Manuel Hagel und Theresa Schopper, siehe PDF-Download)</span></p>
<ul class="h3 h4">
<li><strong><span>Finanzierung für Bildung und Schulen sichern</span></strong></li>
<li><strong><span>Kultusministerium handlungsfähig machen</span></strong></li>
<li><strong><span>Erkenntnisse statt Parteiprogrammen nutzen</span></strong></li>
<li><strong><span>Navi4 BW mutig korrigieren</span></strong></li>
<li><strong><span>Alle Aktive rund um Schule wertschätzen</span></strong></li>
<li><strong><span>Schule muss kostenlos werden</span></strong></li>
</ul>
<p>Der 20. Landeselternbeirat appelliert an die Landespolitik angesichts der aktuellen Sondierungs- und Koalitionsgespräche:<br /><strong>Rücken Sie Bildung in den Fokus und verpflichten Sie sich zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg.</strong></p>
<h2 class="h4"><strong><span>1) Finanzierung von Schule vor Ort</span></strong></h2>
<p>Zu häufig ist schulischer Erfolg nicht nur von Elternhaus oder sozialer Herkunft abhängig; auch der Wohnort bzw. die gewählte (oder zugewiesene) Schule spielen eine Rolle.</p>
<p>Moderne Leuchtturmschule hier, vernachlässigter Sanierungsfall dort; Smartboards und Schüler-Tablets für alle hier, Kreidetafel und ein Klassensatz iPads für 600 Kinder dort: So sieht die Schulrealität noch viel zu oft aus im Land aus.&nbsp;</p>
<p>Schülerinnen und Schüler absolvieren scheinbar die gleichen Schulabschlüsse, kommen aber völlig unterschiedlich gewappnet von der Schule.</p>
<p>Das Land muss dafür Sorge tragen, klammen Kommunen ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, Schulen adäquat und zukunftsfest auszustatten. Die Kommunen sind gefordert, sich auf einheitliche Quoten der an die Schulen zu gebenden Umlage-Beträge zu verpflichten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler vergleichbare Bedingungen (z.B. echte Lernmittelfreiheit) vorfinden.</p>
<h2 class="h4"><strong><span>2) Kultusministerium die notwendige Beinfreiheit verschaffen&nbsp;</span></strong></h2>
<p>Bildungsqualität ist keine Verhandlungsmasse. Unterdeckungen im Stellenplan müssen in den Haushaltsverhandlungen der Vergangenheit angehören.&nbsp;</p>
<p>Die Schulverwaltung muss in die Lage versetzt werden, ihre vornehmste Aufgabe der Sicherstellung und Anhebung der Bildungsqualität auch zu gewährleisten. Das notwendige Personal an Schulen ist dafür die Mindestvoraussetzung. Dies umfasst nicht nur Lehrpersonal (Ziel muss hier die OECD-Empfehlung von 110% Abdeckung sein), sondern auch weitere Kräfte für die wichtiger werdenden Aufgaben von Schulsozialarbeit über Schulpsychologie und Integrationshilfe bis zu digitaler Administration.&nbsp;</p>
<p>Bildung ist Ländersache, Personal ist dafür die Grundvoraussetzung – nicht nur im pädagogischen Bereich.</p>
<h2 class="h4"><strong><span>3) Erkenntnisse und Empfehlungen vor Ideologien</span></strong></h2>
<p>Eine breite Allianz aus Interessengruppen und Verbänden fordert gemeinsam eine Enquete-Kommission Bildung. Das von der Landesregierung eingesetzte Bürgerforum zu G9 hatte bereits Empfehlungen erarbeitet. Die Politik muss aufhören, Bildung durch die parteifarbige Brille zu betrachten und nur selektiv auf Empfehlungen, wissenschaftliche Erkenntnisse oder erfolgreiche Erfahrungen vergleichbarer Gesellschaften zu hören.</p>
<p>Baden-Württemberg ist heterogener als im letzten Jahrhundert. Die Bildungsmedizin von damals wird heute nicht anschlagen.&nbsp;</p>
<p>Der Landtag ist gefordert, Baden-Württembergs Bildungswesen zukunftsfest, nicht rückwärtsgewandt zu entwickeln. Das geht nicht mit Koalitionsarithmetik an Verhandlungstischen, sondern mit der Bereitschaft, Impulse von außen aufzunehmen und vorherrschende bildungswissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Ländern oder Regionen nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beherzigen.</p>
<h2 class="h4"><strong><span>4) Webfehler bei Navi4 BW mutig beheben</span></strong></h2>
<p>Der Landeselternbeirat ist immer noch überzeugt, dass Aufklärung und Information besser sind als Bevormundung und Beschränkung. Gut informierte Eltern entscheiden vernünftig.</p>
<p>Wenn an dem Kompromiss vom Mai 2024 jedoch nicht zu rütteln ist, empfiehlt der LEB eine leichte Korrektur von Navi4 BW, die enorm viel Druck aus dem System nimmt:</p>
<ol>
<li>Zuerst (z.B. Anfang Dezember) muss die Klassenkonferenz mit der Festlegung auf die pädagogische Gesamtwürdigung sein.&nbsp;</li>
<li>In den Übergangsgesprächen (bis zu den Weihnachtsferien) wird diese den Eltern mitgeteilt.&nbsp;</li>
<li>Nach den Weihnachtsferien wird Kompass4 geschrieben</li>
<li>Im Februar dann der Potenzialtest mit mehr Potenzial- und weniger Kompetenzanteil.</li>
</ol>
<p>Kompass4 erhält dadurch genau den objektiven Alternativ-Charakter, der ihm bisher bereits zugeschrieben war, den aber viele nicht glauben konnten.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><strong><span>5) Alle Akteurinnen und Akteure an Schule wertschätzen</span></strong></h2>
<p>Eltern werden im Kontext Schule zu oft negativ konnotiert erwähnt. Hier solche, die nicht mal vorlesen, dort die Helikopter-Mamas, hier die Klage-Papas und überall die Elterntaxis.</p>
<p>Eltern sind aber ganz essenzieller Bestandteil von guter Schule. Ohne Eltern gäbe es weniger Wandertage, weniger Theaterbesuche, weniger Schulfeste, weniger Fördervereine. Ohne Elternbeirats-Aktive gäbe es weniger Schulentwicklung, weniger Bildungs-Lobby, weniger Elternmotivation, weniger Unterstützung für Schulleitungen.</p>
<p>Dieses Engagement muss gewürdigt werden. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass dieses große ehrenamtliche Engagement möglich, rechtssicher und ohne finanzielle Risiken ist. Wo Eltern in Gremien mit Gesetzesrang ehrenamtlich tätig sind, muss auch die Grundlage geschaffen werden, dass dieses Ehrenamt neben dem Beruf überhaupt möglich ist.&nbsp;&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><strong><span>6) Schule muss kostenlos werden</span></strong></h2>
<p>Ausdrücklich begrüßt der LEB die Bestrebungen, das letzte Kindergartenjahr verpflichtend zu machen. Einhellige Meinung dabei ist: „Wo etwas verpflichtend ist, muss es natürlich auch kostenfrei sein.“&nbsp;</p>
<p>Schule ist verpflichtend und muss daher natürlich kostenfrei sein. Das fängt beim Ticket für den Bus an und hört bei der Lektüre, dem Taschenrechner oder einer Kopierumlage nicht auf. Wir erinnern an die Jahrzehnte alte Forderung nach kostenfreier Schülerbeförderung. Wo ein Schulbesuch am Wohnort nicht möglich ist, dürfen die Kosten für den Schulbus nicht auf die Eltern abgewälzt werden – für andere Bundesländer eine Selbstverständlichkeit.&nbsp;</p>
<p>Ein Unfall auf dem Schulweg gilt als Schulunfall. Dann ist auch die notwendige Benutzung des ÖPNV als Teil der Schule kostenfrei zu gestalten.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<p>Diese Kernforderungen basieren auf einem Beschluss des&nbsp;20. Landeselternbeirat Baden-Württemberg aus seiner 33. Sitzung vom 25.03.2026</p>
<p><span style="font-size: 10pt;">Das ebenfalls im Offenen Brief nochmals erwähnte Bildungspolitisches Hausaufgabenheft vom 21.11.2025 <a href="infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1051-bildungspolitisches-hausaufgabenheft">findet sich hier</a>.</span></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2026</category>
           <pubDate>Tue, 31 Mar 2026 10:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Bildungspolitisches Hausaufgabenheft</title>
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           <media:title type="plain">Bildungspolitisches Hausaufgabenheft</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><span style="font-size: 10pt;">Als Richtschnur der wichtigesten Handlungsfelder im Bildungsbereich des Landes hat der Landeselternbeirat Baden-Württemberg in seiner Sitzung vom 19. November 2025 das folgende »Bildungspolitische Hausaufgabenheft« verabschiedet, das am 21. November 2025 den Spitzenkandidaten von Grünen, CDU, SPD und FDP überreicht wurde:</span></p>
<h2 class="h3">Enquete-Kommission Bildung</h2>
<p>Ein Viertel des 21. Jahrhunderts ist bereits vergangen. Schule funktioniert aber in weiten Teilen noch nach dem gleichen Prinzip wie zu unserer eigenen Schulzeit. Gesellschaftlichen Änderungen wird – wenn überhaupt – mit kleiner Flickschusterei begegnet. Allzu oft sind Änderungen ideologiegetrieben, statt an Wissenschaft und Praxis orientiert.&nbsp;</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir die Einrichtung einer Enquete-Kommission Bildung. Hier sollen Bildungs- und Erziehungswissenschaft, Kultusverwaltung und Lehrkräfteverbände, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gemeinsam mit der Politik über das richtige Schulsystem für Baden-Württemberg beratschlagen. Die Ergebnisse sollen den langfristigen Rahmen für Schulbildung in Baden-Württemberg vorgeben. Bei der Gestaltung der Zukunft des Landes muss die Politik dem Expertenrat folgen und nicht die Betroffenen der Politik.</p>
<h2 class="h3">110 % Lehrkräfteabdeckung</h2>
<p>Unabhängig von der Ausgestaltung des Schulsystems wird ohne Lehrkräfte Schule nicht funktionieren. Eine ausreichende Versorgung mit Lehrkräften ist deshalb in jedem Land und jedem Bildungssystem das A und O. 100 % sind jedoch nicht genug. Denn Lehrkräfte sind auch mal krank, gehen auf Klassenfahrten, bilden sich fort oder haben korrekturfrei. 100 % sind damit eine Mangelversorgung.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine Personalplanung, in der 110 % an jeder Schule die Regel sind. Dies ist gleichbedeutend mit der Umsetzung einer Empfehlung der OECD. 110 % verringern den Unterrichtsausfall im normalen Alltag der Schulen und erhöhen damit die Bildungsqualität für alle.</p>
<h2 class="h3">Finanzierung von Schule vor Ort</h2>
<p>Kommunale Schulträger tragen zahlreiche Lasten, wenn es um Schule geht. Schulhäuser und Sporthallen, Schwimmunterricht und digitale Endgeräte, Lernmittel und Schulverpflegung, Nachmittagsbetreuung und Schulsozialarbeit. Für alle genannten Punkte gibt es zwar Zuschüsse und Umlagen. Sie sind aber nicht kostendeckend. Im Ergebnis ist die Qualität von Schule für Kinder und Eltern abhängig von ihrem Wohnort.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine klare Definition von „guter Schule“ mit Qualitätsstandards in allen Bereichen, die Schulträger aktuell autonom bestimmen können. Wo verbindliche Vorgaben zur Sicherung der Bildungsgerechtigkeit gemacht werden, müssen Schulträgern entsprechende finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das gilt für Investitionen genauso wie für den Betrieb.</p>
<h2 class="h3">Stärkung der Schulleitungen</h2>
<p>Gute Schule hängt stark mit guter Schulleitung zusammen. Schulleitung muss genug Zeit haben: Um Schulentwicklung voranzutreiben, Lehrkräfte zu begleiten und Teambuilding für eine gute Schulatmosphäre zu fördern. Dafür ist immer weniger Zeit. Denn Administratives bindet immer mehr Ressourcen. Schulleitung ist daher nicht mehr attraktiv. Zahlreiche vakante Positionen sind auch zahlreiche vertane Chancen vor Ort.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine grundlegende Neuausrichtung von Schulleitung. Eine klare Trennung in pädagogische und administrative Schulleitung eröffnet neue Möglichkeiten. Verwaltungstätigkeiten können von Verwaltungsfachkräften ausgeführt werden. Die administrative Betreuung mehrerer Schulen eröffnet Synergieeffekte und Professionalisierung. Die parallele Fokussierung auf die pädagogische Führung bietet Raum für Schulentwicklung. Diese Profilierung wird sich in mehr besetzten Schulleitungsstellen niederschlagen.</p>
<h2 class="h3">Digitale Initiative</h2>
<p>Die Bemühungen, baden-württembergische Schulen digitaler werden zu lassen, sind groß. Oft sind die verschiedenen Stränge jedoch nicht verbunden und entfalten nur geringe Wirkkraft. Gute Angebote und Dienste sind nicht verbindlich. Schulen sind aufgrund des Engagements Einzelner auf unterschiedlichen Niveaus der Digitalisierung. Fehlende Richtlinien hinsichtlich der infrastrukturellen Ausstattung tun ihr übriges. Gleichzeitig binden Leuchtturmprojekte Ressourcen und täuschen einen Digitalisierungsgrad vor, der der Überprüfung in der Fläche nicht standhält.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine verbindliche Digitalstrategie für baden-württembergische Schulen. Sie muss alle Aspekte von Kommunikation und Austausch im Alltag über Didaktik und Zielkompetenzen in der Lehre bis hin zu Ausstattung und Lehrkräftebildung enthalten. Diese Digitalstrategie ist verbindlich für alle Schulen, um auch digital Bildungsgerechtigkeit zu realisieren.&nbsp;</p>
<h2 class="h3">Pflicht-Personal weiterdenken</h2>
<p>Schulen sind heterogener als früher. Das betrifft sowohl die eingesetzten Lehrmethoden als auch die Kinder und Jugendlichen. Daher ist eine personelle Ausstattung wie im letzten Jahrtausend nicht mehr ausreichend. Allzu oft hängt das gute Umgehen mit den Herausforderungen der Gegenwart am Engagement bzw. an den Kenntnissen Einzelner. Das fängt bei der Einrichtung und Administrierung von Netzwerken und digitalen Endgeräten an und hört bei freiwilligen Förderstunden oder Krisenintervention in der Freizeit noch nicht auf.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir ein klares Bekenntnis zu unerlässlichen Fachkräften und -kompetenzen an Schulen des&nbsp;<br />21. Jahrhunderts: Schulsozialarbeit, digitale Administration, Schulpsychologie, Integrationshilfe und je nach örtlicher Situation auch weitere Disziplinen sind dringend benötigte Kompetenzen. Das Abwälzen dieser Aufgaben auf Lehrkräfte führt zu einer Bindung von pädagogischer Kapazität. Fachlich anspruchsvolle Aufgaben zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen müssen auch von Fachkräften ausgeführt werden. Immer und überall.&nbsp;</p>
<h2 class="h3">Reformierung des Berufs „Lehrkraft“</h2>
<p>Wer sich Ende der 90er-Jahre für den Beruf der Lehrkraft entschieden hat, ist heute mit einem anderen Berufsbild konfrontiert als zur Zeit der Berufswahl. Sprachliche und kulturelle Diversität, Ganztag, Inklusion, Binnendifferenzierung, Smartphones sind nur einige der Herausforderungen, die früher viel kleiner oder nicht existent waren. Völlig unvorbereitet müssen Lehrkräfte aber damit klarkommen. Dazu kommt eine nach wie vor oft unverständliche Hierarchisierung innerhalb der Lehrkräfte nach Schularten, die sich in Deputatsstunden und Bezahlung widerspiegelt und dadurch ein Zerrbild der tatsächlichen Leistung und Belastung abgibt.&nbsp;</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine grundlegende Reform der Ausbildung. Sie muss sich viel stärker flexibel an neue Herausforderungen anpassen lassen. Für alle bereits im Dienst befindlichen Lehrkräfte müssen Fortbildungen nicht nur auf dem Papier verpflichtend sein. Kinder und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Lehrkräfte immer auf dem neuesten Stand sind. Die pauschale Benachteiligung von Lehrkräften der Primarstufe bei der Bezahlung und die pauschale Bevorzugung gymnasialer Lehrkräfte bei der Unterrichtsverpflichtung muss einer gerechteren, zum Beispiel fachabhängigen Realität weichen. Dies dient dem Ansehen des Berufsstands und stärkt auch die zahlreichen hoch engagierten Lehrkräfte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bildung stärkt unsere Kinder und Jugendlichen für ihre Zukunft. Bildung stärkt somit unmittelbar die Zukunft von Baden-Württemberg.</p>
<p>Als Eltern von Schulkindern fordern wir von der Politik eine ernsthafte, faktenbasierte Auseinandersetzung mit dieser Zukunft und eine ausreichende Finanzierung. Nur so ist Bildungsgerechtigkeit nachhaltig zu erreichen.</p>
<p>Als Landeselternbeirat strecken wir wie zahlreiche andere Interessengruppen die Hand aus und bieten der Politik unsere Unterstützung und Mitarbeit an.&nbsp;<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>]]></media:description>
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<h2 class="h3">Enquete-Kommission Bildung</h2>
<p>Ein Viertel des 21. Jahrhunderts ist bereits vergangen. Schule funktioniert aber in weiten Teilen noch nach dem gleichen Prinzip wie zu unserer eigenen Schulzeit. Gesellschaftlichen Änderungen wird – wenn überhaupt – mit kleiner Flickschusterei begegnet. Allzu oft sind Änderungen ideologiegetrieben, statt an Wissenschaft und Praxis orientiert.&nbsp;</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir die Einrichtung einer Enquete-Kommission Bildung. Hier sollen Bildungs- und Erziehungswissenschaft, Kultusverwaltung und Lehrkräfteverbände, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gemeinsam mit der Politik über das richtige Schulsystem für Baden-Württemberg beratschlagen. Die Ergebnisse sollen den langfristigen Rahmen für Schulbildung in Baden-Württemberg vorgeben. Bei der Gestaltung der Zukunft des Landes muss die Politik dem Expertenrat folgen und nicht die Betroffenen der Politik.</p>
<h2 class="h3">110 % Lehrkräfteabdeckung</h2>
<p>Unabhängig von der Ausgestaltung des Schulsystems wird ohne Lehrkräfte Schule nicht funktionieren. Eine ausreichende Versorgung mit Lehrkräften ist deshalb in jedem Land und jedem Bildungssystem das A und O. 100 % sind jedoch nicht genug. Denn Lehrkräfte sind auch mal krank, gehen auf Klassenfahrten, bilden sich fort oder haben korrekturfrei. 100 % sind damit eine Mangelversorgung.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine Personalplanung, in der 110 % an jeder Schule die Regel sind. Dies ist gleichbedeutend mit der Umsetzung einer Empfehlung der OECD. 110 % verringern den Unterrichtsausfall im normalen Alltag der Schulen und erhöhen damit die Bildungsqualität für alle.</p>
<h2 class="h3">Finanzierung von Schule vor Ort</h2>
<p>Kommunale Schulträger tragen zahlreiche Lasten, wenn es um Schule geht. Schulhäuser und Sporthallen, Schwimmunterricht und digitale Endgeräte, Lernmittel und Schulverpflegung, Nachmittagsbetreuung und Schulsozialarbeit. Für alle genannten Punkte gibt es zwar Zuschüsse und Umlagen. Sie sind aber nicht kostendeckend. Im Ergebnis ist die Qualität von Schule für Kinder und Eltern abhängig von ihrem Wohnort.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine klare Definition von „guter Schule“ mit Qualitätsstandards in allen Bereichen, die Schulträger aktuell autonom bestimmen können. Wo verbindliche Vorgaben zur Sicherung der Bildungsgerechtigkeit gemacht werden, müssen Schulträgern entsprechende finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das gilt für Investitionen genauso wie für den Betrieb.</p>
<h2 class="h3">Stärkung der Schulleitungen</h2>
<p>Gute Schule hängt stark mit guter Schulleitung zusammen. Schulleitung muss genug Zeit haben: Um Schulentwicklung voranzutreiben, Lehrkräfte zu begleiten und Teambuilding für eine gute Schulatmosphäre zu fördern. Dafür ist immer weniger Zeit. Denn Administratives bindet immer mehr Ressourcen. Schulleitung ist daher nicht mehr attraktiv. Zahlreiche vakante Positionen sind auch zahlreiche vertane Chancen vor Ort.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine grundlegende Neuausrichtung von Schulleitung. Eine klare Trennung in pädagogische und administrative Schulleitung eröffnet neue Möglichkeiten. Verwaltungstätigkeiten können von Verwaltungsfachkräften ausgeführt werden. Die administrative Betreuung mehrerer Schulen eröffnet Synergieeffekte und Professionalisierung. Die parallele Fokussierung auf die pädagogische Führung bietet Raum für Schulentwicklung. Diese Profilierung wird sich in mehr besetzten Schulleitungsstellen niederschlagen.</p>
<h2 class="h3">Digitale Initiative</h2>
<p>Die Bemühungen, baden-württembergische Schulen digitaler werden zu lassen, sind groß. Oft sind die verschiedenen Stränge jedoch nicht verbunden und entfalten nur geringe Wirkkraft. Gute Angebote und Dienste sind nicht verbindlich. Schulen sind aufgrund des Engagements Einzelner auf unterschiedlichen Niveaus der Digitalisierung. Fehlende Richtlinien hinsichtlich der infrastrukturellen Ausstattung tun ihr übriges. Gleichzeitig binden Leuchtturmprojekte Ressourcen und täuschen einen Digitalisierungsgrad vor, der der Überprüfung in der Fläche nicht standhält.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine verbindliche Digitalstrategie für baden-württembergische Schulen. Sie muss alle Aspekte von Kommunikation und Austausch im Alltag über Didaktik und Zielkompetenzen in der Lehre bis hin zu Ausstattung und Lehrkräftebildung enthalten. Diese Digitalstrategie ist verbindlich für alle Schulen, um auch digital Bildungsgerechtigkeit zu realisieren.&nbsp;</p>
<h2 class="h3">Pflicht-Personal weiterdenken</h2>
<p>Schulen sind heterogener als früher. Das betrifft sowohl die eingesetzten Lehrmethoden als auch die Kinder und Jugendlichen. Daher ist eine personelle Ausstattung wie im letzten Jahrtausend nicht mehr ausreichend. Allzu oft hängt das gute Umgehen mit den Herausforderungen der Gegenwart am Engagement bzw. an den Kenntnissen Einzelner. Das fängt bei der Einrichtung und Administrierung von Netzwerken und digitalen Endgeräten an und hört bei freiwilligen Förderstunden oder Krisenintervention in der Freizeit noch nicht auf.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir ein klares Bekenntnis zu unerlässlichen Fachkräften und -kompetenzen an Schulen des&nbsp;<br />21. Jahrhunderts: Schulsozialarbeit, digitale Administration, Schulpsychologie, Integrationshilfe und je nach örtlicher Situation auch weitere Disziplinen sind dringend benötigte Kompetenzen. Das Abwälzen dieser Aufgaben auf Lehrkräfte führt zu einer Bindung von pädagogischer Kapazität. Fachlich anspruchsvolle Aufgaben zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen müssen auch von Fachkräften ausgeführt werden. Immer und überall.&nbsp;</p>
<h2 class="h3">Reformierung des Berufs „Lehrkraft“</h2>
<p>Wer sich Ende der 90er-Jahre für den Beruf der Lehrkraft entschieden hat, ist heute mit einem anderen Berufsbild konfrontiert als zur Zeit der Berufswahl. Sprachliche und kulturelle Diversität, Ganztag, Inklusion, Binnendifferenzierung, Smartphones sind nur einige der Herausforderungen, die früher viel kleiner oder nicht existent waren. Völlig unvorbereitet müssen Lehrkräfte aber damit klarkommen. Dazu kommt eine nach wie vor oft unverständliche Hierarchisierung innerhalb der Lehrkräfte nach Schularten, die sich in Deputatsstunden und Bezahlung widerspiegelt und dadurch ein Zerrbild der tatsächlichen Leistung und Belastung abgibt.&nbsp;</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine grundlegende Reform der Ausbildung. Sie muss sich viel stärker flexibel an neue Herausforderungen anpassen lassen. Für alle bereits im Dienst befindlichen Lehrkräfte müssen Fortbildungen nicht nur auf dem Papier verpflichtend sein. Kinder und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Lehrkräfte immer auf dem neuesten Stand sind. Die pauschale Benachteiligung von Lehrkräften der Primarstufe bei der Bezahlung und die pauschale Bevorzugung gymnasialer Lehrkräfte bei der Unterrichtsverpflichtung muss einer gerechteren, zum Beispiel fachabhängigen Realität weichen. Dies dient dem Ansehen des Berufsstands und stärkt auch die zahlreichen hoch engagierten Lehrkräfte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bildung stärkt unsere Kinder und Jugendlichen für ihre Zukunft. Bildung stärkt somit unmittelbar die Zukunft von Baden-Württemberg.</p>
<p>Als Eltern von Schulkindern fordern wir von der Politik eine ernsthafte, faktenbasierte Auseinandersetzung mit dieser Zukunft und eine ausreichende Finanzierung. Nur so ist Bildungsgerechtigkeit nachhaltig zu erreichen.</p>
<p>Als Landeselternbeirat strecken wir wie zahlreiche andere Interessengruppen die Hand aus und bieten der Politik unsere Unterstützung und Mitarbeit an.&nbsp;<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Bildungsplan Ethik an beruflichen Schulen</title>
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           <media:title type="plain">Bildungsplan Ethik an beruflichen Schulen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat dankt für die Vorstellung des neuen Bildungsplans Ethik an beruflichen Schulen im Rahmen des Anhörungsverfahrens sowie für die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und Anregungen einzubringen.</p>
<p>Wir begrüßen die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Bildungsplans Ethik. Die darin verankerten Zielsetzungen, Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem, werteorientiertem und reflektiertem Handeln zu befähigen, sind aus Sicht des LEB von zentraler Bedeutung. Insbesondere in einer zunehmend komplexen und pluralistischen Gesellschaft kommt dem Ethikunterricht eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Toleranz, Urteilsfähigkeit und demokratischer Haltung zu.</p>
<p>Der Landeselternbeirat regt an, bei der weiteren Ausgestaltung des Bildungsplans die pädagogischen Fachkräfte durch gezielte Fortbildungsangebote zu unterstützen, um die anspruchsvollen Inhalte des Fachs altersgerecht und praxisnah vermitteln zu können. Ebenso sollte auf eine angemessene Stundenzuweisung geachtet werden, um die Umsetzung der Bildungsplaninhalte nachhaltig zu sichern.</p>
<p>Mittelfristig muss Ethik dringend festes Angebot an allen beruflichen Schulen werden, um der heterogeneren Schülerschaft gerecht zu werden und dem wertvollen Austausch zu den im Bildungsplan genannten Themenkomplexen flächendeckend Raum zu bieten.</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1047-bildungsplan-ethik-an-beruflichen-schulen?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat dankt für die Vorstellung des neuen Bildungsplans Ethik an beruflichen Schulen im Rahmen des Anhörungsverfahrens sowie für die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und Anregungen einzubringen.</p>
<p>Wir begrüßen die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Bildungsplans Ethik. Die darin verankerten Zielsetzungen, Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem, werteorientiertem und reflektiertem Handeln zu befähigen, sind aus Sicht des LEB von zentraler Bedeutung. Insbesondere in einer zunehmend komplexen und pluralistischen Gesellschaft kommt dem Ethikunterricht eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Toleranz, Urteilsfähigkeit und demokratischer Haltung zu.</p>
<p>Der Landeselternbeirat regt an, bei der weiteren Ausgestaltung des Bildungsplans die pädagogischen Fachkräfte durch gezielte Fortbildungsangebote zu unterstützen, um die anspruchsvollen Inhalte des Fachs altersgerecht und praxisnah vermitteln zu können. Ebenso sollte auf eine angemessene Stundenzuweisung geachtet werden, um die Umsetzung der Bildungsplaninhalte nachhaltig zu sichern.</p>
<p>Mittelfristig muss Ethik dringend festes Angebot an allen beruflichen Schulen werden, um der heterogeneren Schülerschaft gerecht zu werden und dem wertvollen Austausch zu den im Bildungsplan genannten Themenkomplexen flächendeckend Raum zu bieten.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Tue, 04 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Änderung der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums (LVO-KM)</title>
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           <media:title type="plain">Änderung der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums (LVO-KM)</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich im Zuge seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 Rückfragen mit der Änderung der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums im Rahmen des Anhörungsverfahren beschäftigt. Herzlichen Dank für die Darstellung durch das Fachreferat.</p>
<p>Der Landeselternbeirat nimmt die geplante Änderung der Laufbahnverordnung zur Kenntnis. Ausdrücklich regen wir das Kultusministerium an, beim „Aufstieg“ eine Ausnahmeregelung für langjährig erfahrene Fachlehrer zu schaffen, die mittlerweile seit Jahrzehnten de facto als reguläre Lehrer tätig sind.&nbsp;</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich im Zuge seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 Rückfragen mit der Änderung der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums im Rahmen des Anhörungsverfahren beschäftigt. Herzlichen Dank für die Darstellung durch das Fachreferat.</p>
<p>Der Landeselternbeirat nimmt die geplante Änderung der Laufbahnverordnung zur Kenntnis. Ausdrücklich regen wir das Kultusministerium an, beim „Aufstieg“ eine Ausnahmeregelung für langjährig erfahrene Fachlehrer zu schaffen, die mittlerweile seit Jahrzehnten de facto als reguläre Lehrer tätig sind.&nbsp;</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Fri, 31 Oct 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>VwV „Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler“</title>
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           <media:title type="plain">VwV „Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler“</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit der o.g. VwV beschäftigt. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:</p>
<p>Der Landeselternbeirat teilt die Einschätzung des Kultusministeriums, dass Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler eine zentrale und bereichsübergreifende Aufgabe darstellen. Die in der Verwaltungsvorschrift vorgenommene Präzisierung und Konkretisierung dieser Zielsetzung wird ausdrücklich begrüßt.</p>
<p>Auch die Tatsache, dass Prävention und Gesundheitsförderung integraler Bestandteil des pädagogischen Personals sind bzw. sein sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Verweise in Richtung Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie sind in diesem Zusammenhang nicht zielführend, wenn keine flächendeckende und ausreichende Finanzierung dieser wichtigen Funktionen existiert. Zwar würde eine bedarfsgerechte Personalausstattung in diesen Bereichen die Grundlage für qualifizierte Fort- und Weiterbildungen der pädagogischen Teams sowie für eine vertrauensvolle Beziehungsarbeit bilden – ohne zusätzliche Unterrichtsausfälle oder eine weitere Belastung der Lehrkräfte. Aber deren Involvierung durch die vorliegende VwV ist parallel ein wichtiger Schritt.</p>
<p>Gleichwohl sehen wir vier Hauptthemenkomplexe, bei denen in der vorliegenden VwV künftig noch nachgesteuert werden sollte:</p>
<p><strong>Mehr Stunden für die Umsetzung vor Ort</strong></p>
<p>Die beauftragten schulinternen Multiplikatoren können ihrer Aufgabe nur gerecht werden, wenn sie mit einer ausreichenden Anzahl von Stunden bedacht werden. Dafür muss die Aufgabe der Gesundheitsförderung und Prävention dediziert Eingang finden in den der Schule zur Verfügung gestellten Poolstunden.&nbsp;</p>
<p><strong>Mehr Verbindlichkeit</strong></p>
<p>Verpflichtende Fortbildungen für die Multiplikatoren an den Schulen genauso wie verbindliche Einheiten z.B. bei pädagogischen Tagen müssen zwingend Eingang finden, da sich nur so ein nachhaltiger Erfolg aller Bemühungen einstellen kann.</p>
<p><strong>Mehr Transparenz (auch für Eltern)</strong></p>
<p>Die in der VwV vorgesehenen Konzepte müssen transparent in der Schulgemeinschaft erarbeitet und dann auch bekanntgemacht werden. Wer ist Ansprechpartner, wie sind die vorgesehenen Aktionswege, wo kann ich mich melden, wann kann ich unterstützen? All diese Fragen sind relevant und betreffen Lehrkräfte genauso wie Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern. Transparenz schafft auch hier Partizipation.</p>
<p><strong>Mehr Bewusstsein für stille emotionale Gefahren</strong></p>
<p>Auch Jahre nach der Corona-Pandemie ist das ursprüngliche Niveau psychischer Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen nicht wieder erreicht, wie die Ergebnisse der COPSY-Studie eindrucksvoll belegen. Die Schule ist in diesem Zusammenhang ein zentraler Ort, um Veränderungen im Verhalten und in der Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.</p>
<p>Neben Suchtmittelmissbrauch muss die VwV und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen viel stärker auch auf das rechtzeitige Erkennen psychischer Probleme bei Schülerinnen und Schülern abzielen, die in lebensbedrohliche Extremsituationen führen können.</p>
<p>Im Bereich der Suchtprävention verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Stellungnahme zur <a href="/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1021-neufassung-des-landesnichtraucherschutzgesetzes-lnrschg">Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes</a> vom 14. August 2025:</p>
<p style="padding-left:20px;">„Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum [bezüglich regelnder Maßnahmen zur Aufstellung von Verkaufsautomaten mit suchtfördernden Waren] aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.“</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit der o.g. VwV beschäftigt. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:</p>
<p>Der Landeselternbeirat teilt die Einschätzung des Kultusministeriums, dass Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler eine zentrale und bereichsübergreifende Aufgabe darstellen. Die in der Verwaltungsvorschrift vorgenommene Präzisierung und Konkretisierung dieser Zielsetzung wird ausdrücklich begrüßt.</p>
<p>Auch die Tatsache, dass Prävention und Gesundheitsförderung integraler Bestandteil des pädagogischen Personals sind bzw. sein sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Verweise in Richtung Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie sind in diesem Zusammenhang nicht zielführend, wenn keine flächendeckende und ausreichende Finanzierung dieser wichtigen Funktionen existiert. Zwar würde eine bedarfsgerechte Personalausstattung in diesen Bereichen die Grundlage für qualifizierte Fort- und Weiterbildungen der pädagogischen Teams sowie für eine vertrauensvolle Beziehungsarbeit bilden – ohne zusätzliche Unterrichtsausfälle oder eine weitere Belastung der Lehrkräfte. Aber deren Involvierung durch die vorliegende VwV ist parallel ein wichtiger Schritt.</p>
<p>Gleichwohl sehen wir vier Hauptthemenkomplexe, bei denen in der vorliegenden VwV künftig noch nachgesteuert werden sollte:</p>
<p><strong>Mehr Stunden für die Umsetzung vor Ort</strong></p>
<p>Die beauftragten schulinternen Multiplikatoren können ihrer Aufgabe nur gerecht werden, wenn sie mit einer ausreichenden Anzahl von Stunden bedacht werden. Dafür muss die Aufgabe der Gesundheitsförderung und Prävention dediziert Eingang finden in den der Schule zur Verfügung gestellten Poolstunden.&nbsp;</p>
<p><strong>Mehr Verbindlichkeit</strong></p>
<p>Verpflichtende Fortbildungen für die Multiplikatoren an den Schulen genauso wie verbindliche Einheiten z.B. bei pädagogischen Tagen müssen zwingend Eingang finden, da sich nur so ein nachhaltiger Erfolg aller Bemühungen einstellen kann.</p>
<p><strong>Mehr Transparenz (auch für Eltern)</strong></p>
<p>Die in der VwV vorgesehenen Konzepte müssen transparent in der Schulgemeinschaft erarbeitet und dann auch bekanntgemacht werden. Wer ist Ansprechpartner, wie sind die vorgesehenen Aktionswege, wo kann ich mich melden, wann kann ich unterstützen? All diese Fragen sind relevant und betreffen Lehrkräfte genauso wie Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern. Transparenz schafft auch hier Partizipation.</p>
<p><strong>Mehr Bewusstsein für stille emotionale Gefahren</strong></p>
<p>Auch Jahre nach der Corona-Pandemie ist das ursprüngliche Niveau psychischer Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen nicht wieder erreicht, wie die Ergebnisse der COPSY-Studie eindrucksvoll belegen. Die Schule ist in diesem Zusammenhang ein zentraler Ort, um Veränderungen im Verhalten und in der Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.</p>
<p>Neben Suchtmittelmissbrauch muss die VwV und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen viel stärker auch auf das rechtzeitige Erkennen psychischer Probleme bei Schülerinnen und Schülern abzielen, die in lebensbedrohliche Extremsituationen führen können.</p>
<p>Im Bereich der Suchtprävention verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Stellungnahme zur <a href="/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1021-neufassung-des-landesnichtraucherschutzgesetzes-lnrschg">Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes</a> vom 14. August 2025:</p>
<p style="padding-left:20px;">„Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum [bezüglich regelnder Maßnahmen zur Aufstellung von Verkaufsautomaten mit suchtfördernden Waren] aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.“</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Sun, 26 Oct 2025 01:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung</title>
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           <media:title type="plain">Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Fortbildung von Lehrkräften und Personalentwicklung an Schulen&nbsp;</strong><br /><strong>(VwV Lehrkräftefortbildung)</strong></h3>
<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung, die wir in unserer Sitzung vom 23. Juli 2025 beraten haben:</p>
<p>Auch wir als Landeselternbeirat verstehen Lehrkräftebildung als kontinuierlichen, sich über das gesamte Berufsleben erstreckenden Prozess und halten berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für elementar wichtig, so dass Lehrkräfte ihre berufliche Qualifikation in Bezug auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule kontinuierlich fortentwickeln und auf aktuelle Herausforderungen reagieren können.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Dabei erachten wir im Rahmen der Qualitätssicherung das Erreichen aller Lehrkräfte als eines der wichtigsten Elemente. Schulleitungen sollten über geeignete Instrumente befähigt werden, Fort- und Weiterbildungen in der Schulgemeinschaft durchsetzen zu können, um die Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte zu gewährleisten.</p>
<p>Als ein begleitendes Instrument erachten wir die Möglichkeit zu Online-Fortbildungen in Verbindung mit einem Punktesystem und zugehöriger Erfolgskontrolle, wie es auch beispielsweise in der Medizin gelebte Praxis ist.</p>
<p>Um Unterrichtsausfall vorzubeugen, sollte aus unserer Sicht besonderes Augenmerk darauf liegen, pädagogische Tage in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden zu lassen, da durch den Lehrkräftemangel bereits zu viel Fachunterricht nicht stattfinden konnte. Zur Entlastung der Lehrkräfte ist eine Erhöhung der Stellenzahl an den Schulen wichtig, so dass sich vertretungsrelevante, unterrichtsbegleitende oder schulorganisatorische Aufgaben weniger belastend auswirken und im Schulalltag besser verteilen. Damit würden Fort- und Weiterbildungen unserer Ansicht nach in der unterrichtsfreien Zeit auf weniger überlastete Lehrkräfte und damit mehr Akzeptanz treffen.</p>
<p>Ein weiteres Instrument ist in unseren Augen die Entkoppelung der Schließzeiten von Bildungsinstituten und Urlaubszeiten von Lehrkräften, um den Zugang zu Fort- und Weiterbildung in der unterrichtsfreien Zeit in größerem Umfang zu ermöglichen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Fortbildung von Lehrkräften und Personalentwicklung an Schulen&nbsp;</strong><br /><strong>(VwV Lehrkräftefortbildung)</strong></h3>
<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung, die wir in unserer Sitzung vom 23. Juli 2025 beraten haben:</p>
<p>Auch wir als Landeselternbeirat verstehen Lehrkräftebildung als kontinuierlichen, sich über das gesamte Berufsleben erstreckenden Prozess und halten berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für elementar wichtig, so dass Lehrkräfte ihre berufliche Qualifikation in Bezug auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule kontinuierlich fortentwickeln und auf aktuelle Herausforderungen reagieren können.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Dabei erachten wir im Rahmen der Qualitätssicherung das Erreichen aller Lehrkräfte als eines der wichtigsten Elemente. Schulleitungen sollten über geeignete Instrumente befähigt werden, Fort- und Weiterbildungen in der Schulgemeinschaft durchsetzen zu können, um die Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte zu gewährleisten.</p>
<p>Als ein begleitendes Instrument erachten wir die Möglichkeit zu Online-Fortbildungen in Verbindung mit einem Punktesystem und zugehöriger Erfolgskontrolle, wie es auch beispielsweise in der Medizin gelebte Praxis ist.</p>
<p>Um Unterrichtsausfall vorzubeugen, sollte aus unserer Sicht besonderes Augenmerk darauf liegen, pädagogische Tage in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden zu lassen, da durch den Lehrkräftemangel bereits zu viel Fachunterricht nicht stattfinden konnte. Zur Entlastung der Lehrkräfte ist eine Erhöhung der Stellenzahl an den Schulen wichtig, so dass sich vertretungsrelevante, unterrichtsbegleitende oder schulorganisatorische Aufgaben weniger belastend auswirken und im Schulalltag besser verteilen. Damit würden Fort- und Weiterbildungen unserer Ansicht nach in der unterrichtsfreien Zeit auf weniger überlastete Lehrkräfte und damit mehr Akzeptanz treffen.</p>
<p>Ein weiteres Instrument ist in unseren Augen die Entkoppelung der Schließzeiten von Bildungsinstituten und Urlaubszeiten von Lehrkräften, um den Zugang zu Fort- und Weiterbildung in der unterrichtsfreien Zeit in größerem Umfang zu ermöglichen.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Fri, 15 Aug 2025 20:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG)</title>
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           <media:title type="plain">Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG)</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nimmt die geplante Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes zur Kenntnis und begrüßt die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen, auch nicht nikotin- und cannabishaltigen Produkten in den Geltungsbereich des Gesetzes, da auch von diesen Produkten gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.</p>
<p>In mittelbarem Zusammenhang mit der Novellierung des LNRSchG möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass in zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg Automaten mit entsprechenden Produkten selbst in der Nähe von Schulen platziert sind, was die Bestrebungen des LNRSchG teilweise ad absurdum führt. Auch wenn entsprechende Verkaufsautomaten auf privatem Grund aufgestellt wurden, haben Kommunen einen Spielraum zur Erlassung von regelnden Maßnahmen.&nbsp;<br />Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nimmt die geplante Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes zur Kenntnis und begrüßt die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen, auch nicht nikotin- und cannabishaltigen Produkten in den Geltungsbereich des Gesetzes, da auch von diesen Produkten gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.</p>
<p>In mittelbarem Zusammenhang mit der Novellierung des LNRSchG möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass in zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg Automaten mit entsprechenden Produkten selbst in der Nähe von Schulen platziert sind, was die Bestrebungen des LNRSchG teilweise ad absurdum führt. Auch wenn entsprechende Verkaufsautomaten auf privatem Grund aufgestellt wurden, haben Kommunen einen Spielraum zur Erlassung von regelnden Maßnahmen.&nbsp;<br />Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Thu, 14 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Neufassung der VwV Berufliche Orientierung</title>
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           <media:title type="plain">Neufassung der VwV Berufliche Orientierung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung)</strong></h3>
<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VvW Berufliche Orientierung, die uns für das Anhörungsverfahren in unserer Sitzung vom&nbsp;23. Juli 2025 vorgestellt wurde:</p>
<p>Wir begrüßen als LEB ausdrücklich die Bestrebungen, Berufsorientierung (BO) zukunftsfähiger zu gestalten, zumal aus unserer Sicht hier deutlicher Ausbaubedarf besteht. Positiv bewerten wir insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit für Praktika sowie die Erweiterung dieser und die vermehrte Einbindung der Eltern. Für wichtig erachten wir die Planung zum Mitdenken der Gymnasien sowie der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Zum Erreichen dieser Ziele halten wir den Ausbau von Stellen für Lehrkräfte für elementar wichtig.</p>
<p>Aus unserer Sicht ist das große Augenmerk auf die Einbindung des Elternhauses ein richtiges Zeichen, zumal hier eine wichtige Einflussgröße für die Berufswahl der Jugendlichen liegt, und Eltern ihre Kinder im Prozess der Berufswahl und Bewerbung unterstützen. Dies sollte unserer Meinung nach auch die Einbindung der Eltern in das BO-Leitungsteam beinhalten.</p>
<p>Da nicht alle Jugendlichen im Elternhaus die nötige Unterstützung erhalten oder erhalten können, ist eine Ausweitung der verbindlichen Berufsberatung in den Schulen unabdingbar, um allen die gleichen Chancen zu ermöglichen. Hierfür sind entsprechend ausreichende Ressourcen wichtig, um auch Fehlzeiten auf allen Seiten zu begegnen.</p>
<p>Als besonders wichtig erachten wir, dass der Jugendschutz während der Praktika gewährleistet wird. Vor allem in kleineren Betrieben gibt es immer wieder Vorkommen überschrittener Arbeitszeiten oder ausgefallener Pausen. Hier sollte aus unserer Sicht mit einer Handreichung vorgebeugt werden, welche den Betrieben, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern im Zuge der Fixierung eines Praktikumsplatzes ausgehändigt wird. Praktika betreuende Lehrkräfte sollten gesondert sensibilisiert werden und die Gewährleistung des Jugendschutzgesetzes am Arbeitsplatz aktiv erfragen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung)</strong></h3>
<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VvW Berufliche Orientierung, die uns für das Anhörungsverfahren in unserer Sitzung vom&nbsp;23. Juli 2025 vorgestellt wurde:</p>
<p>Wir begrüßen als LEB ausdrücklich die Bestrebungen, Berufsorientierung (BO) zukunftsfähiger zu gestalten, zumal aus unserer Sicht hier deutlicher Ausbaubedarf besteht. Positiv bewerten wir insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit für Praktika sowie die Erweiterung dieser und die vermehrte Einbindung der Eltern. Für wichtig erachten wir die Planung zum Mitdenken der Gymnasien sowie der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Zum Erreichen dieser Ziele halten wir den Ausbau von Stellen für Lehrkräfte für elementar wichtig.</p>
<p>Aus unserer Sicht ist das große Augenmerk auf die Einbindung des Elternhauses ein richtiges Zeichen, zumal hier eine wichtige Einflussgröße für die Berufswahl der Jugendlichen liegt, und Eltern ihre Kinder im Prozess der Berufswahl und Bewerbung unterstützen. Dies sollte unserer Meinung nach auch die Einbindung der Eltern in das BO-Leitungsteam beinhalten.</p>
<p>Da nicht alle Jugendlichen im Elternhaus die nötige Unterstützung erhalten oder erhalten können, ist eine Ausweitung der verbindlichen Berufsberatung in den Schulen unabdingbar, um allen die gleichen Chancen zu ermöglichen. Hierfür sind entsprechend ausreichende Ressourcen wichtig, um auch Fehlzeiten auf allen Seiten zu begegnen.</p>
<p>Als besonders wichtig erachten wir, dass der Jugendschutz während der Praktika gewährleistet wird. Vor allem in kleineren Betrieben gibt es immer wieder Vorkommen überschrittener Arbeitszeiten oder ausgefallener Pausen. Hier sollte aus unserer Sicht mit einer Handreichung vorgebeugt werden, welche den Betrieben, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern im Zuge der Fixierung eines Praktikumsplatzes ausgehändigt wird. Praktika betreuende Lehrkräfte sollten gesondert sensibilisiert werden und die Gewährleistung des Jugendschutzgesetzes am Arbeitsplatz aktiv erfragen.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Thu, 14 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Änderung der VwV Ganztagsgrundschule</title>
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           <media:title type="plain">Änderung der VwV Ganztagsgrundschule</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (VwV Ganztagsgrundschule)</strong></h3>
<p>In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) mit der ihm vorgestellten Anpassung der VwV Ganztagsgrundschule beschäftigt und nimmt dazu wie folgt Stellung:</p>
<p>Wir nehmen die Anpassung zur Kenntnis und stimmen ihr grundsätzlich zu.</p>
<p>Kritisch sehen wir den nach wie vor geltenden Finanzierungsvorbehalt bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen. Problematisch ist die fehlende Transparenz bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel, wenn sich eine Schule auf den Weg macht Ganztagsschule zu werden. Schlechtestenfalls kann die Situation entstehen, dass sich eine Schule ein pädagogisches Konzept gibt, der Schulträger Vorplanungen zur räumlichen Anpassung anstellt, und daraufhin der Antrag gestellt wird – nur um dann zu erfahren, dass keine Mittel mehr vorhanden sind.</p>
<p>Wir regen an, sich über eine transparent einsehbare Anzeige der zur Verfügung stehenden Mittel Gedanken zu machen.</p>
<p>Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvorbehalt regen wir außerdem an, im Falle zur Neige gehender Mittel Anträge von SBBZ bevorzugt zu behandeln. Für die Befriedigung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab September 2026 ist es für die Schulträger ungleich einfacher, kommunale Lösungen außerhalb einer Ganztagsgrundschule für Kinder ohne sonderpädagogischen Anspruch einzurichten und zu betreiben. Die Umwandlung von SBBZ in Ganztagsschulen nach §4a SchG bietet somit für diese Kinder ein Angebot, das in der Fläche nur selten durch andere Ganztagsangebote befriedigt werden kann.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (VwV Ganztagsgrundschule)</strong></h3>
<p>In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) mit der ihm vorgestellten Anpassung der VwV Ganztagsgrundschule beschäftigt und nimmt dazu wie folgt Stellung:</p>
<p>Wir nehmen die Anpassung zur Kenntnis und stimmen ihr grundsätzlich zu.</p>
<p>Kritisch sehen wir den nach wie vor geltenden Finanzierungsvorbehalt bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen. Problematisch ist die fehlende Transparenz bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel, wenn sich eine Schule auf den Weg macht Ganztagsschule zu werden. Schlechtestenfalls kann die Situation entstehen, dass sich eine Schule ein pädagogisches Konzept gibt, der Schulträger Vorplanungen zur räumlichen Anpassung anstellt, und daraufhin der Antrag gestellt wird – nur um dann zu erfahren, dass keine Mittel mehr vorhanden sind.</p>
<p>Wir regen an, sich über eine transparent einsehbare Anzeige der zur Verfügung stehenden Mittel Gedanken zu machen.</p>
<p>Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvorbehalt regen wir außerdem an, im Falle zur Neige gehender Mittel Anträge von SBBZ bevorzugt zu behandeln. Für die Befriedigung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab September 2026 ist es für die Schulträger ungleich einfacher, kommunale Lösungen außerhalb einer Ganztagsgrundschule für Kinder ohne sonderpädagogischen Anspruch einzurichten und zu betreiben. Die Umwandlung von SBBZ in Ganztagsschulen nach §4a SchG bietet somit für diese Kinder ein Angebot, das in der Fläche nur selten durch andere Ganztagsangebote befriedigt werden kann.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Wed, 09 Jul 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg</title>
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           <media:title type="plain">Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) intensiv mit den geplanten Änderungen des Schulgesetzes auseinandergesetzt, die von den beteiligten Referaten und Instituten ausführlich vorgestellt wurden.</p>
<p>Der LEB fokussierte dabei insbesondere auf die geänderten bzw. neuen Passagen zur Regelung mobiler Endgeräte sowie zur Erhebung von Individualdaten.&nbsp;</p>
<p>Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:</p>
<h2><strong>Nutzung mobiler Endgeräte</strong></h2>
<p>Der LEB begrüßt die schulgesetzlichen Regelungen, die eine Durchsetzung von schuleigenen Regelungen erleichtern sollen.</p>
<p>Es erscheint uns nicht ganz verständlich, warum nicht gleich zu Beginn die Möglichkeit voll ausgeschöpft wird, die der letzte Satz des neu eingefügten §23(2b) eröffnet. Eine Verordnungs-Regelung könnte auf unterschiedliche Altersstufen bzw. Schularten eingehen und somit eine praxisgerechte Regelung herbeiführen. Die nun geschaffene Notwendigkeit, dass sich alle Schulen selbst aufmachen ihre Handyreglungen zu überarbeiten bzw. zu erstellen, führt zu einer unverhältnismäßigen zusätzlichen Belastung vor Ort, die durch eine zentrale Verordnungsregelung umgangen werden könnte.&nbsp;</p>
<p>Kritisch sieht der LEB Satz 4 des §23(2b). Insbesondere an Schulen im ländlichen Raum, wo Schülerinnen und Schüler auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen sind, kann eine Einbehaltung der Geräte auch nach Unterrichtsende zu schwierigen Situationen führen, wenn z.B. eine Benachrichtigung des Elternhauses durch die Jugendlichen beim Ausfall einer Bus- oder Zugverbindung nicht mehr möglich ist. Für diese Fälle muss auf Gesetzesebene eine Ausnahme eingefügt werden; ersatzweise muss Satz 4 gestrichen werden.</p>
<p>Der LEB bietet ausdrücklich die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Musterlösungen für die Schulordnungen an, die diesen basierend auf §23(2b) zur Verfügung gestellt werden sollen.</p>
<h2><strong>Erhebung von Individualdaten</strong></h2>
<p>Der LEB begrüßt grundsätzlich die geplante Erhebung von Individualdaten, da nur so mittelfristig belastbare Erkenntnisse zur Qualitätskontrolle zur Verfügung stehen. Wenngleich der geplante Umfang der Datenerhebung sehr groß ist, entspricht er weitestgehend den bereits heute im Rahmen von bundesweiten Vergleichsstudien erhobenen Informationen und ist somit im Großen und Ganzen zweckmäßig.</p>
<p>Kritisch anmerken wollen wir, dass die Berücksichtigung des Datenschutzes noch nicht so weitgehend ist, wie es die sensible Natur der erhobenen Daten erfordert:</p>
<ul>
<li>Vorschriften zu den zur Nutzung freigegeben Softwares fehlen.</li>
<li>Insbesondere an kleinen Schulen reicht die Pseudonymisierung der Datensätze nicht aus; ein Rückschluss auf einzelne Schülerinnen und Schüler ist wegen des Detailgrads der Daten und der gleichzeitig fehlenden Anzahl der Datensätze an diesen Schulen einfach möglich.</li>
<li>Angesichts des Umfangs der gesetzlichen Regelung erscheint es nicht ersichtlich, warum ausgerechnet Löschfristen fehlen; diese sind dringend mit aufzunehmen.</li>
</ul>
<p>Es ist außerdem sicherzustellen, dass vor Inkrafttreten der Datenerhebung alle Schulen vollumfänglich an ASV-BW angebunden sind, um die umfangreiche Datenerhebung vollautomatisiert umsetzen zu können.&nbsp;</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) intensiv mit den geplanten Änderungen des Schulgesetzes auseinandergesetzt, die von den beteiligten Referaten und Instituten ausführlich vorgestellt wurden.</p>
<p>Der LEB fokussierte dabei insbesondere auf die geänderten bzw. neuen Passagen zur Regelung mobiler Endgeräte sowie zur Erhebung von Individualdaten.&nbsp;</p>
<p>Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:</p>
<h2><strong>Nutzung mobiler Endgeräte</strong></h2>
<p>Der LEB begrüßt die schulgesetzlichen Regelungen, die eine Durchsetzung von schuleigenen Regelungen erleichtern sollen.</p>
<p>Es erscheint uns nicht ganz verständlich, warum nicht gleich zu Beginn die Möglichkeit voll ausgeschöpft wird, die der letzte Satz des neu eingefügten §23(2b) eröffnet. Eine Verordnungs-Regelung könnte auf unterschiedliche Altersstufen bzw. Schularten eingehen und somit eine praxisgerechte Regelung herbeiführen. Die nun geschaffene Notwendigkeit, dass sich alle Schulen selbst aufmachen ihre Handyreglungen zu überarbeiten bzw. zu erstellen, führt zu einer unverhältnismäßigen zusätzlichen Belastung vor Ort, die durch eine zentrale Verordnungsregelung umgangen werden könnte.&nbsp;</p>
<p>Kritisch sieht der LEB Satz 4 des §23(2b). Insbesondere an Schulen im ländlichen Raum, wo Schülerinnen und Schüler auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen sind, kann eine Einbehaltung der Geräte auch nach Unterrichtsende zu schwierigen Situationen führen, wenn z.B. eine Benachrichtigung des Elternhauses durch die Jugendlichen beim Ausfall einer Bus- oder Zugverbindung nicht mehr möglich ist. Für diese Fälle muss auf Gesetzesebene eine Ausnahme eingefügt werden; ersatzweise muss Satz 4 gestrichen werden.</p>
<p>Der LEB bietet ausdrücklich die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Musterlösungen für die Schulordnungen an, die diesen basierend auf §23(2b) zur Verfügung gestellt werden sollen.</p>
<h2><strong>Erhebung von Individualdaten</strong></h2>
<p>Der LEB begrüßt grundsätzlich die geplante Erhebung von Individualdaten, da nur so mittelfristig belastbare Erkenntnisse zur Qualitätskontrolle zur Verfügung stehen. Wenngleich der geplante Umfang der Datenerhebung sehr groß ist, entspricht er weitestgehend den bereits heute im Rahmen von bundesweiten Vergleichsstudien erhobenen Informationen und ist somit im Großen und Ganzen zweckmäßig.</p>
<p>Kritisch anmerken wollen wir, dass die Berücksichtigung des Datenschutzes noch nicht so weitgehend ist, wie es die sensible Natur der erhobenen Daten erfordert:</p>
<ul>
<li>Vorschriften zu den zur Nutzung freigegeben Softwares fehlen.</li>
<li>Insbesondere an kleinen Schulen reicht die Pseudonymisierung der Datensätze nicht aus; ein Rückschluss auf einzelne Schülerinnen und Schüler ist wegen des Detailgrads der Daten und der gleichzeitig fehlenden Anzahl der Datensätze an diesen Schulen einfach möglich.</li>
<li>Angesichts des Umfangs der gesetzlichen Regelung erscheint es nicht ersichtlich, warum ausgerechnet Löschfristen fehlen; diese sind dringend mit aufzunehmen.</li>
</ul>
<p>Es ist außerdem sicherzustellen, dass vor Inkrafttreten der Datenerhebung alle Schulen vollumfänglich an ASV-BW angebunden sind, um die umfangreiche Datenerhebung vollautomatisiert umsetzen zu können.&nbsp;</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Mon, 30 Jun 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Entwurf einer Artikelverordnung (Schulgesetz)</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/970-entwurf-einer-artikelverordnung-schulgesetz?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Entwurf einer Artikelverordnung (Schulgesetz)</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat befasste sich in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2024 mit der Artikelverordnung, die hauptsächlich die Umsetzung der im parlamentarischen Verfahren befindlichen Schulgesetzänderung in untergesetzliche Rechtsverordnungen zum Inhalt hat.</p>
<h3><strong>Vorbemerkungen</strong></h3>
<p>Der große Umfang dieser Artikelverordnung stand leider in einem eklatanten Missverhältnis zum Anhörungszeitraum und der für eine Stellungnahme vorgesehenen Zeit. Der große Zeitdruck machte eine ausführliche Befassung und Beratung nur bedingt möglich, weshalb die vorliegende Stellungnahme nach bestem Wissen und Gewissen verfasst wird. Grundsätzlich bittet der Landeselternbeirat bei derart umfangreichen Änderungen um mehr Zeit, um sich als ehrenamtlich tätiges Gremium auch in der gebotenen Tiefe mit der Thematik befassen zu können.</p>
<p><strong>Der Landeselternbeirat verweist auf seine Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vom 16. September 2024.</strong> Die dort gemachten Anmerkungen zu Kernbestandteilen des künftig gültigen Schulgesetzes, für das die nun zur Anhörung stehenden Änderungen der Rechtsverordnungen vorgesehen sind, gelten nach wie vor fort. Wenn wir uns in der Folge nun zu Details zum Beispiel der „Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme an den auf der Grundschule aufbauenden Schularten“ äußern, ändert dies nichts an unserer grundsätzliche Ablehnung des §88 SchG.<strong> <br /></strong></p>
<h3><strong>Artikel 3 – Änderung der Schulbesuchsverordnung</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die in Punkt 2 a) dd) vorgesehene Vereinfachung hinsichtlich der schriftlichen Entschuldigung. Diese trägt nach vielen Jahren im Einsatz befindlicher elektronischer Systeme zur Meldung von Abwesenheiten der Realität Rechnung und erspart den Schulen und Eltern papierbasierte Bürokratie.</p>
<p>Die in Punkt 2 b) vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der ärztlichen Atteste lehnt der Landeselternbeirat in dieser Form ab. Sowohl die unter 2 b) aa) vorgesehene „konkrete Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung“ als auch die unter 2 b) cc) vorgesehene Kostenpflichtigkeit sind unverhältnismäßige Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern im Vergleich zu Berufstätigen. <br /> <strong>Der Landeselternbeirat fordert hier eine Regelung, die sich hinsichtlich des Datenschutzes und der Kostenübernahme an die gängige Praxis von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen orientiert.</strong></p>
<h3><strong>Artikel 6 – Änderung der Konferenzordnung</strong></h3>
<p>Die in Punkt 2 b) cc) vorgesehene Verbindlichkeit von durch Fachkonferenzen beschlossenen einheitlichen Gewichtungen der unterschiedlichen Leistungsarten begrüßt der Landeselternbeirat ausdrücklich. Diese Transparenz und Vereinheitlichung innerhalb einer Schule ist überfällig.</p>
<h3><strong>Artikel 7 und 10 – Änderungen der Elternbeiratsverordnung und Schulkonferenzordnung</strong></h3>
<p>Die hier landesweit vereinheitlichte Ermöglichung digitaler Gremiensitzungen erleichtert ehrenamtlich Tätigen ihr Engagement ganz erheblich und der Landeselternbeirat begrüßt diese Änderungen sehr. Zahlreiche Elternbeiräte haben bereits einzeln per Geschäftsordnung solche Regelungen getroffen; die nun vorgesehene verordnungsseitige Regelung ist auch hier eine große Hilfe für ehrenamtliche Elternbeiratsvorsitzende.</p>
<p><strong>Wir empfehlen stark, neben dieser Ermöglichung jedoch zusätzlich den Zugriff auf technische Systeme, die eine solche digitale Gremiensitzung unter Wahrung der DSGVO und inklusive der Möglichkeit von Abstimmungen erst richtig ermöglichen, verordnungsseitig zu regeln.</strong> Hier herrscht z.B. zwischen Artikel 7 und 10 ein Gefälle in der de-facto-Ermöglichung, wenn die Vorsitzenden der Schulkonferenz mit Zugriff auf solche technischen Systeme eine digitale Gremiensitzung rechtssicher durchführen können, Elternbeiratsvorsitzende jedoch erneut auf sich alleine gestellt sind bei der Suche nach rechtssicheren Systemen.</p>
<h3><strong>Artikel 12 – Änderung der Aufnahmeverordnung</strong></h3>
<p>In § 1 Absatz 2 Aufnahmeverordnung sehen wir einen Widerspruch zwischen der geforderten kontinuierlichen Beobachtung einerseits und dem Kaprizieren auf die bis zur ausschlaggebenden Klassenkonferenz gezeigten schulischen Leistungen eines Teils des ersten Schulhalbjahres in Klasse 4 andererseits.</p>
<p>Zusätzlich führt die hier erwähnte Berücksichtigung der Kompetenzmessung zu einer <strong>Verwässerung der doch eigentlich als eigenständige und unabhängige Säule konzipierten pädagogischen Gesamtwürdigung</strong>.</p>
<p>Der Landeselternbeirat schlägt daher folgende Neufassung von § 1 (2) vor:</p>
<p style="padding-left: 30px;">In die pädagogische Gesamtwürdigung fließen insbesondere die in den Klassen 3 und 4 gezeigten schulischen Leistungen und die Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen ein. Die pädagogische Gesamtwürdigung basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte.</p>
<p>In § 6 Absatz 2 Aufnahmeverordnung wird als Grundlage der Aufgaben für die Kompetenzmessung ein Bildungsplan für die Klasse 4 der Grundschule genannt. <strong>Diesen gibt es seit 2004 nicht mehr</strong>; damals wurde, nachdem bereits zuvor die Klassen 1 und 2 einen gemeinsamen Bildungsplan hatten, auch die Klassen 3 und 4 zusammengelegt. Einzig ein Beispielcurriculum für die Klasse 4 existiert noch, wobei in diesem ausdrücklich erwähnt ist, dass es sich um keine normative Vorgabe handle, sondern dass jede Lehrkraft frei in der Gestaltung und zeitlichen Planung sei. <br /> Wenn nun also in einer Verordnung des Kultusministeriums das IBBW beauftragt wird, die Prüfungsaufgaben für eine zentrale Kompetenzmessung zu erstellen, es gleichzeitig aber keinerlei Handhabe gibt, die Lehrkräfte in der Fläche zu verpflichten mit ihren Schülerinnen und Schülern bis zum Prüfungsstichtag einen bestimmten Inhaltsrahmen bearbeitet zu haben, wird die gesamte Kompetenzmessung infrage gestellt.</p>
<p>Es zeigt sich, dass die Anfang der 90er Jahre abgeschafften Orientierungsarbeiten, denen verbindliche Lehrpläne zugrunde lagen, nicht ohne weiteres und vor allem nicht so kurzfristig wieder eingeführt werden können.</p>
<p><strong>Von daher lehnen wir den 2. Abschnitt der Aufnahmeverordnung in Gänze ab, da hierdurch keine aussagekräftige, chancengleiche und objektive Kompetenzmessung ermöglicht wird.</strong></p>
<p>In der Folge erwarten wir, dass für das aktuell laufende Schuljahr das Aufnahmeverfahren noch nach den aktuell gültigen Grundlagen vonstatten geht und eine entsprechende Inkraftsetzung dieser Verordnung erst zum folgenden Schuljahr bzw. bis zur Erarbeitung eines Kompetenztests, der eine objektive Grundlage darstellt, erfolgt.</p>
<p>Dieser Logik folgend, kann auch der Potenzialtest in der vorgesehenen Form keinen Bestand haben.</p>
<p>In § 9 Absatz 2 Aufnahmeverordnung werden zwar korrekt die „Bildungsstandards der Primarstufe“ zugrunde gelegt. Es ist jedoch erneut nicht möglich, zum vorgesehen Testzeitpunkt bei einem zentral gestellten Test verbindlich zu sagen, welche Lehrkraft in der Grundschule entsprechenden im Beispielcurriculum der vierten Klasse vorgesehenen Inhalte bereits behandelt hat. Einzig zum Ende der vierten Klasse wäre dies möglich.</p>
<p>Für das aktuelle Schuljahr ist nach den Erfahrungen mit Kompass 4 außerdem zu erwarten, dass die Erarbeitung des Potenzialtests in gleicher Verantwortlichkeit zu ähnlich überzogenen Anforderungen führt.</p>
<p><strong>Der Landeselternbeirat bekräftigt daher seine Forderung nach einer Verschiebung der Einführung dieser neuen Aufnahmeverordnung, bis die beiden Testverfahren optimiert und klarer definiert sind und eine erfolgreiche Teilnahme durch die Schülerinnen und Schüler objektiv möglich ist.</strong></p>
<h3><strong>Artikel 18 – Verordnung des Kultusministeriums über die Kooperationen und Oberstufenverbünde nach § 18a SchG</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat regt eine Prüfung an, ob die Bezeichnung „Verbund“ in §§ 4 und 5 durch eine andere Begrifflichkeit ersetzt werden könnte.</p>
<p>„Verbund“ im schulischen Kontext ist besetzt als eine Schule mit mehreren Schularten, aber einer Schulleitung, einem Elternbeirat, einer Schulkonferenz etc.</p>
<p>Die in § 5 Absatz 2 vorgesehene Begrifflichkeit der „Kooperation“ sollte daher auch in den in Absatz 1 geregelten Schulnahmen-Ergänzungen Verwendung finden.</p>
<h3><strong>Artikel 22 – Verordnung des Kultusministeriums über die Einrichtung von G8-Zügen an Gymnasien (G8-VO)</strong></h3>
<p>In § 2 Absatz 2 Nummer 1 G8-VO ist von einer „zumutbaren Entfernung“ die Rede. Der Landeselternbeirat empfiehlt eine klare Definition dieser Zumutbarkeit. Insbesondere im Zusammenhang mit den Forderungen der kommunalen Verbände nach einer festgeschriebenen Zustimmung der Schulträger im Zusammenhang mit der Einrichtung der G8-Züge stellt sich auch die Frage, inwieweit nicht auch eine Übernahme der Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler zur Erreichung eines G9-Regelgymnasiums hier vorgesehen werden muss.</p>
<h3><strong>Artikel 24 – Änderung der Stundentafelverordnung Gymnasien</strong></h3>
<p>In Punkt 6 wirft bei der Stundentafel des Gymnasiums insbesondere die zweite Fremdsprache Fragen auf.</p>
<p>Sowohl für die Ermöglichung gemeinsamer Oberstufenkooperationen zwischen Realschulen und Gemeinschaftsschulen, als auch für die Möglichkeit des Übergangs von Schülerinnen und Schülern von Realschulen und Gemeinschaftsschulen zu Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien ist es wichtig, dass zu Beginn dieser 11. Klasse ein gleicher Kenntnisstand erreicht wurde, der ganz maßgeblich davon abhängt, mit wieviel Wochenstunden die einzelnen Fächer zuvor unterrichtet wurden.</p>
<p>Während in den Klassen 6 bis 10 der Gemeinschaftsschulen die 2. Fremdsprache mit 18 Stunden unterrichtet wird (vgl. Anlage 1 zu § 2 Gemeinschaftsschulverordnung), sind in den Klassen 6 bis 10 der Realschulen und der Gymnasien lediglich 14 (vgl. Anlage zu § 1 Absatz 1 der Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Realschule) bzw. 15 Stunden (vgl Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen der Gymnasien der Normalform und der Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat) vorgesehen.</p>
<p>Inwieweit hier eine Chancengleichheit, insbesondere zwischen den auf E-Niveau der Gemeinschaftsschulen und den im allgemein bildenden Gymnasien unterrichteten Kindern bestehen soll, zumal hier eine Fortsetzung des Bildungswegs der von einer Gemeinschaftsschule auf ein Gymnasium wechselnden Schülerinnen und Schüler durch die Weidereinführung von G9 ganz besonders möglich und sinnvoll erscheint, erschließt sich uns nicht ganz.</p>
<p>Eine Angleichung der Kontingentsstundentafeln erscheint hier geradezu zwingend.</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/970-entwurf-einer-artikelverordnung-schulgesetz?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat befasste sich in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2024 mit der Artikelverordnung, die hauptsächlich die Umsetzung der im parlamentarischen Verfahren befindlichen Schulgesetzänderung in untergesetzliche Rechtsverordnungen zum Inhalt hat.</p>
<h3><strong>Vorbemerkungen</strong></h3>
<p>Der große Umfang dieser Artikelverordnung stand leider in einem eklatanten Missverhältnis zum Anhörungszeitraum und der für eine Stellungnahme vorgesehenen Zeit. Der große Zeitdruck machte eine ausführliche Befassung und Beratung nur bedingt möglich, weshalb die vorliegende Stellungnahme nach bestem Wissen und Gewissen verfasst wird. Grundsätzlich bittet der Landeselternbeirat bei derart umfangreichen Änderungen um mehr Zeit, um sich als ehrenamtlich tätiges Gremium auch in der gebotenen Tiefe mit der Thematik befassen zu können.</p>
<p><strong>Der Landeselternbeirat verweist auf seine Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vom 16. September 2024.</strong> Die dort gemachten Anmerkungen zu Kernbestandteilen des künftig gültigen Schulgesetzes, für das die nun zur Anhörung stehenden Änderungen der Rechtsverordnungen vorgesehen sind, gelten nach wie vor fort. Wenn wir uns in der Folge nun zu Details zum Beispiel der „Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme an den auf der Grundschule aufbauenden Schularten“ äußern, ändert dies nichts an unserer grundsätzliche Ablehnung des §88 SchG.<strong> <br /></strong></p>
<h3><strong>Artikel 3 – Änderung der Schulbesuchsverordnung</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die in Punkt 2 a) dd) vorgesehene Vereinfachung hinsichtlich der schriftlichen Entschuldigung. Diese trägt nach vielen Jahren im Einsatz befindlicher elektronischer Systeme zur Meldung von Abwesenheiten der Realität Rechnung und erspart den Schulen und Eltern papierbasierte Bürokratie.</p>
<p>Die in Punkt 2 b) vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der ärztlichen Atteste lehnt der Landeselternbeirat in dieser Form ab. Sowohl die unter 2 b) aa) vorgesehene „konkrete Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung“ als auch die unter 2 b) cc) vorgesehene Kostenpflichtigkeit sind unverhältnismäßige Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern im Vergleich zu Berufstätigen. <br /> <strong>Der Landeselternbeirat fordert hier eine Regelung, die sich hinsichtlich des Datenschutzes und der Kostenübernahme an die gängige Praxis von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen orientiert.</strong></p>
<h3><strong>Artikel 6 – Änderung der Konferenzordnung</strong></h3>
<p>Die in Punkt 2 b) cc) vorgesehene Verbindlichkeit von durch Fachkonferenzen beschlossenen einheitlichen Gewichtungen der unterschiedlichen Leistungsarten begrüßt der Landeselternbeirat ausdrücklich. Diese Transparenz und Vereinheitlichung innerhalb einer Schule ist überfällig.</p>
<h3><strong>Artikel 7 und 10 – Änderungen der Elternbeiratsverordnung und Schulkonferenzordnung</strong></h3>
<p>Die hier landesweit vereinheitlichte Ermöglichung digitaler Gremiensitzungen erleichtert ehrenamtlich Tätigen ihr Engagement ganz erheblich und der Landeselternbeirat begrüßt diese Änderungen sehr. Zahlreiche Elternbeiräte haben bereits einzeln per Geschäftsordnung solche Regelungen getroffen; die nun vorgesehene verordnungsseitige Regelung ist auch hier eine große Hilfe für ehrenamtliche Elternbeiratsvorsitzende.</p>
<p><strong>Wir empfehlen stark, neben dieser Ermöglichung jedoch zusätzlich den Zugriff auf technische Systeme, die eine solche digitale Gremiensitzung unter Wahrung der DSGVO und inklusive der Möglichkeit von Abstimmungen erst richtig ermöglichen, verordnungsseitig zu regeln.</strong> Hier herrscht z.B. zwischen Artikel 7 und 10 ein Gefälle in der de-facto-Ermöglichung, wenn die Vorsitzenden der Schulkonferenz mit Zugriff auf solche technischen Systeme eine digitale Gremiensitzung rechtssicher durchführen können, Elternbeiratsvorsitzende jedoch erneut auf sich alleine gestellt sind bei der Suche nach rechtssicheren Systemen.</p>
<h3><strong>Artikel 12 – Änderung der Aufnahmeverordnung</strong></h3>
<p>In § 1 Absatz 2 Aufnahmeverordnung sehen wir einen Widerspruch zwischen der geforderten kontinuierlichen Beobachtung einerseits und dem Kaprizieren auf die bis zur ausschlaggebenden Klassenkonferenz gezeigten schulischen Leistungen eines Teils des ersten Schulhalbjahres in Klasse 4 andererseits.</p>
<p>Zusätzlich führt die hier erwähnte Berücksichtigung der Kompetenzmessung zu einer <strong>Verwässerung der doch eigentlich als eigenständige und unabhängige Säule konzipierten pädagogischen Gesamtwürdigung</strong>.</p>
<p>Der Landeselternbeirat schlägt daher folgende Neufassung von § 1 (2) vor:</p>
<p style="padding-left: 30px;">In die pädagogische Gesamtwürdigung fließen insbesondere die in den Klassen 3 und 4 gezeigten schulischen Leistungen und die Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen ein. Die pädagogische Gesamtwürdigung basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte.</p>
<p>In § 6 Absatz 2 Aufnahmeverordnung wird als Grundlage der Aufgaben für die Kompetenzmessung ein Bildungsplan für die Klasse 4 der Grundschule genannt. <strong>Diesen gibt es seit 2004 nicht mehr</strong>; damals wurde, nachdem bereits zuvor die Klassen 1 und 2 einen gemeinsamen Bildungsplan hatten, auch die Klassen 3 und 4 zusammengelegt. Einzig ein Beispielcurriculum für die Klasse 4 existiert noch, wobei in diesem ausdrücklich erwähnt ist, dass es sich um keine normative Vorgabe handle, sondern dass jede Lehrkraft frei in der Gestaltung und zeitlichen Planung sei. <br /> Wenn nun also in einer Verordnung des Kultusministeriums das IBBW beauftragt wird, die Prüfungsaufgaben für eine zentrale Kompetenzmessung zu erstellen, es gleichzeitig aber keinerlei Handhabe gibt, die Lehrkräfte in der Fläche zu verpflichten mit ihren Schülerinnen und Schülern bis zum Prüfungsstichtag einen bestimmten Inhaltsrahmen bearbeitet zu haben, wird die gesamte Kompetenzmessung infrage gestellt.</p>
<p>Es zeigt sich, dass die Anfang der 90er Jahre abgeschafften Orientierungsarbeiten, denen verbindliche Lehrpläne zugrunde lagen, nicht ohne weiteres und vor allem nicht so kurzfristig wieder eingeführt werden können.</p>
<p><strong>Von daher lehnen wir den 2. Abschnitt der Aufnahmeverordnung in Gänze ab, da hierdurch keine aussagekräftige, chancengleiche und objektive Kompetenzmessung ermöglicht wird.</strong></p>
<p>In der Folge erwarten wir, dass für das aktuell laufende Schuljahr das Aufnahmeverfahren noch nach den aktuell gültigen Grundlagen vonstatten geht und eine entsprechende Inkraftsetzung dieser Verordnung erst zum folgenden Schuljahr bzw. bis zur Erarbeitung eines Kompetenztests, der eine objektive Grundlage darstellt, erfolgt.</p>
<p>Dieser Logik folgend, kann auch der Potenzialtest in der vorgesehenen Form keinen Bestand haben.</p>
<p>In § 9 Absatz 2 Aufnahmeverordnung werden zwar korrekt die „Bildungsstandards der Primarstufe“ zugrunde gelegt. Es ist jedoch erneut nicht möglich, zum vorgesehen Testzeitpunkt bei einem zentral gestellten Test verbindlich zu sagen, welche Lehrkraft in der Grundschule entsprechenden im Beispielcurriculum der vierten Klasse vorgesehenen Inhalte bereits behandelt hat. Einzig zum Ende der vierten Klasse wäre dies möglich.</p>
<p>Für das aktuelle Schuljahr ist nach den Erfahrungen mit Kompass 4 außerdem zu erwarten, dass die Erarbeitung des Potenzialtests in gleicher Verantwortlichkeit zu ähnlich überzogenen Anforderungen führt.</p>
<p><strong>Der Landeselternbeirat bekräftigt daher seine Forderung nach einer Verschiebung der Einführung dieser neuen Aufnahmeverordnung, bis die beiden Testverfahren optimiert und klarer definiert sind und eine erfolgreiche Teilnahme durch die Schülerinnen und Schüler objektiv möglich ist.</strong></p>
<h3><strong>Artikel 18 – Verordnung des Kultusministeriums über die Kooperationen und Oberstufenverbünde nach § 18a SchG</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat regt eine Prüfung an, ob die Bezeichnung „Verbund“ in §§ 4 und 5 durch eine andere Begrifflichkeit ersetzt werden könnte.</p>
<p>„Verbund“ im schulischen Kontext ist besetzt als eine Schule mit mehreren Schularten, aber einer Schulleitung, einem Elternbeirat, einer Schulkonferenz etc.</p>
<p>Die in § 5 Absatz 2 vorgesehene Begrifflichkeit der „Kooperation“ sollte daher auch in den in Absatz 1 geregelten Schulnahmen-Ergänzungen Verwendung finden.</p>
<h3><strong>Artikel 22 – Verordnung des Kultusministeriums über die Einrichtung von G8-Zügen an Gymnasien (G8-VO)</strong></h3>
<p>In § 2 Absatz 2 Nummer 1 G8-VO ist von einer „zumutbaren Entfernung“ die Rede. Der Landeselternbeirat empfiehlt eine klare Definition dieser Zumutbarkeit. Insbesondere im Zusammenhang mit den Forderungen der kommunalen Verbände nach einer festgeschriebenen Zustimmung der Schulträger im Zusammenhang mit der Einrichtung der G8-Züge stellt sich auch die Frage, inwieweit nicht auch eine Übernahme der Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler zur Erreichung eines G9-Regelgymnasiums hier vorgesehen werden muss.</p>
<h3><strong>Artikel 24 – Änderung der Stundentafelverordnung Gymnasien</strong></h3>
<p>In Punkt 6 wirft bei der Stundentafel des Gymnasiums insbesondere die zweite Fremdsprache Fragen auf.</p>
<p>Sowohl für die Ermöglichung gemeinsamer Oberstufenkooperationen zwischen Realschulen und Gemeinschaftsschulen, als auch für die Möglichkeit des Übergangs von Schülerinnen und Schülern von Realschulen und Gemeinschaftsschulen zu Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien ist es wichtig, dass zu Beginn dieser 11. Klasse ein gleicher Kenntnisstand erreicht wurde, der ganz maßgeblich davon abhängt, mit wieviel Wochenstunden die einzelnen Fächer zuvor unterrichtet wurden.</p>
<p>Während in den Klassen 6 bis 10 der Gemeinschaftsschulen die 2. Fremdsprache mit 18 Stunden unterrichtet wird (vgl. Anlage 1 zu § 2 Gemeinschaftsschulverordnung), sind in den Klassen 6 bis 10 der Realschulen und der Gymnasien lediglich 14 (vgl. Anlage zu § 1 Absatz 1 der Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Realschule) bzw. 15 Stunden (vgl Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen der Gymnasien der Normalform und der Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Internat) vorgesehen.</p>
<p>Inwieweit hier eine Chancengleichheit, insbesondere zwischen den auf E-Niveau der Gemeinschaftsschulen und den im allgemein bildenden Gymnasien unterrichteten Kindern bestehen soll, zumal hier eine Fortsetzung des Bildungswegs der von einer Gemeinschaftsschule auf ein Gymnasium wechselnden Schülerinnen und Schüler durch die Weidereinführung von G9 ganz besonders möglich und sinnvoll erscheint, erschließt sich uns nicht ganz.</p>
<p>Eine Angleichung der Kontingentsstundentafeln erscheint hier geradezu zwingend.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Fri, 27 Dec 2024 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz – LMG)</title>
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           <media:title type="plain">Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz – LMG)</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg.</p>
<p>Ein Mobilitätsgesetz, das die Veränderungen der Zeit und die Herausforderungen der Zukunft widerspiegelt, begrüßen wir. <strong>In diesem Zuge stimmt der LEB dem Entwurf mehrheitlich zu</strong> und bittet um die Beachtung der folgenden Aspekte, welche die Schülerinnen und Schüler des Landes Baden-Württemberg direkt betreffen:<br /><br />Der Landeselternbeirat sieht es als selbstverständlich an, dass der Ausbau des ÖPNV nicht nur durch eine kommunal verantwortete Abgabe von Privatpersonen erfolgen sollte, sondern dass <strong>auch Unternehmen mit einer Abgabe Ihre Verantwortung übernehmen</strong> und damit zu der Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe, die Zukunft im Bereich der Mobilität sicherer, ökologischer und nachhaltiger zu gestalten, beitragen.<br /><br />Im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit sehen wir in der Abgabe eine große Chance, für das Land und die Kommunen, um in der Verwendung dieser Abgabe die Verbesserung der Tarifbedingungen oder gar die <strong>Übernahme der gesamten Kosten aller Schülertickets</strong> umzusetzen und damit einem der größten Nutzergruppe des ÖPNV, die gleichzeitig keine alternative Transportmöglichkeiten hat, eine finanzielle Unterstützung zugutekommen zu lassen.<br /><br />Im Bereich der Sicherheit sehen wir großen Optimierungsbedarf in der Ausgestaltung von Schulwegen in Form von sicheren Straßenübergängen und Fahrradwegen. Die Verpflichtung zur Aufstellung von Schulwegeplänen bitten wir dahingehend zu ergänzen, dass die reine Beschreibung des status quo nicht ausreicht; im Zuge der Planaufstellung sollten Kommunen auch verpflichtet werden, die <strong>definierten Schulwege durch geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Primarbereich, sicherer zu gestalten.</strong> Wir stellen die Bitte an das Verkehrsministerium, alle Kommunen darauf hinzuweisen, dass die Signifikanz der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Vorrang hat und in der <strong>maximalen Auslegung von Spielräumen</strong> umgesetzt werden kann. Diese Spielräume ermöglichen ggf. den Weg zu ebnen für Zebrasteifen vor Schulen auch in 30er Zonen mit geringerer oder nur zeitlich konzentrierter höherer Verkehrsbelastung.<br /><br />Zur Ausgestaltung nachhaltiger und innovativer Schulweg-Infrastruktur zählt für uns auch, die Kommunen darauf hinzuweisen, dass in der kommunalen Planung neuer <strong>Ladesäulen für E-Mobilität (E-Bike und Roller)</strong> weiterführende Schulen, bei denen häufig längere Schulwege zurückgelegt werden müssen, mit in den Pool geeigneter Standorte mit aufgenommen werden mögen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg.</p>
<p>Ein Mobilitätsgesetz, das die Veränderungen der Zeit und die Herausforderungen der Zukunft widerspiegelt, begrüßen wir. <strong>In diesem Zuge stimmt der LEB dem Entwurf mehrheitlich zu</strong> und bittet um die Beachtung der folgenden Aspekte, welche die Schülerinnen und Schüler des Landes Baden-Württemberg direkt betreffen:<br /><br />Der Landeselternbeirat sieht es als selbstverständlich an, dass der Ausbau des ÖPNV nicht nur durch eine kommunal verantwortete Abgabe von Privatpersonen erfolgen sollte, sondern dass <strong>auch Unternehmen mit einer Abgabe Ihre Verantwortung übernehmen</strong> und damit zu der Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe, die Zukunft im Bereich der Mobilität sicherer, ökologischer und nachhaltiger zu gestalten, beitragen.<br /><br />Im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit sehen wir in der Abgabe eine große Chance, für das Land und die Kommunen, um in der Verwendung dieser Abgabe die Verbesserung der Tarifbedingungen oder gar die <strong>Übernahme der gesamten Kosten aller Schülertickets</strong> umzusetzen und damit einem der größten Nutzergruppe des ÖPNV, die gleichzeitig keine alternative Transportmöglichkeiten hat, eine finanzielle Unterstützung zugutekommen zu lassen.<br /><br />Im Bereich der Sicherheit sehen wir großen Optimierungsbedarf in der Ausgestaltung von Schulwegen in Form von sicheren Straßenübergängen und Fahrradwegen. Die Verpflichtung zur Aufstellung von Schulwegeplänen bitten wir dahingehend zu ergänzen, dass die reine Beschreibung des status quo nicht ausreicht; im Zuge der Planaufstellung sollten Kommunen auch verpflichtet werden, die <strong>definierten Schulwege durch geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Primarbereich, sicherer zu gestalten.</strong> Wir stellen die Bitte an das Verkehrsministerium, alle Kommunen darauf hinzuweisen, dass die Signifikanz der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Vorrang hat und in der <strong>maximalen Auslegung von Spielräumen</strong> umgesetzt werden kann. Diese Spielräume ermöglichen ggf. den Weg zu ebnen für Zebrasteifen vor Schulen auch in 30er Zonen mit geringerer oder nur zeitlich konzentrierter höherer Verkehrsbelastung.<br /><br />Zur Ausgestaltung nachhaltiger und innovativer Schulweg-Infrastruktur zählt für uns auch, die Kommunen darauf hinzuweisen, dass in der kommunalen Planung neuer <strong>Ladesäulen für E-Mobilität (E-Bike und Roller)</strong> weiterführende Schulen, bei denen häufig längere Schulwege zurückgelegt werden müssen, mit in den Pool geeigneter Standorte mit aufgenommen werden mögen.</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Tue, 01 Oct 2024 14:18:57 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/949-verwaltungsvorschrift-des-innenministeriums-und-des-kultusministeriums-zur-radfahrausbildung-in-der-schulischen-verkehrserziehung?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat (LEB) hat sich in seiner Sitzung vom 18. September 2024 mit der überarbeiteten VwV Radfahrausbildung – RFAVwV beschäftigt und <strong>stimmt dieser grundsätzlich zu</strong>. Damit einhergehend gibt der LEB folgende ergänzende Anregung mit in den weiteren Prozess:</p>
<p>Dies Radfahrausbildung als wichtiger Baustein für die Selbständigkeit und Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehr sollte entgegen der aktuellen Praxis zukünftig auch den Bereich der SBBZ in größerem Umfang als bisher einschließen. Nicht in allen SBBZ gibt es Fahrausbildungen, teilweise werden Radfahr-AGs angeboten. Diese AGs haben aber nicht einen Abschluss der Fahrradprüfung zum Ziel.</p>
<p><strong>Es ist unerlässlich, die Radfahrausbildung, die bisher nur in der 4. Grundschulklasse und 5. Klasse SBBZ L angeboten wird, auch auf die SBBZ K und G auszuweiten</strong>.</p>
<p>Hierzu ist eine angepasste schriftliche Prüfung und eine je nach Schülerleistung mögliche Einbettung in den Bildungsplan notwendig. Geprüft werden muss, wie mit der evtl. Notwendigkeit spezieller Fahrräder in der Praxis kostendeckend und für alle Schüler nutzbar nachgekommen werden kann.</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/949-verwaltungsvorschrift-des-innenministeriums-und-des-kultusministeriums-zur-radfahrausbildung-in-der-schulischen-verkehrserziehung?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat (LEB) hat sich in seiner Sitzung vom 18. September 2024 mit der überarbeiteten VwV Radfahrausbildung – RFAVwV beschäftigt und <strong>stimmt dieser grundsätzlich zu</strong>. Damit einhergehend gibt der LEB folgende ergänzende Anregung mit in den weiteren Prozess:</p>
<p>Dies Radfahrausbildung als wichtiger Baustein für die Selbständigkeit und Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehr sollte entgegen der aktuellen Praxis zukünftig auch den Bereich der SBBZ in größerem Umfang als bisher einschließen. Nicht in allen SBBZ gibt es Fahrausbildungen, teilweise werden Radfahr-AGs angeboten. Diese AGs haben aber nicht einen Abschluss der Fahrradprüfung zum Ziel.</p>
<p><strong>Es ist unerlässlich, die Radfahrausbildung, die bisher nur in der 4. Grundschulklasse und 5. Klasse SBBZ L angeboten wird, auch auf die SBBZ K und G auszuweiten</strong>.</p>
<p>Hierzu ist eine angepasste schriftliche Prüfung und eine je nach Schülerleistung mögliche Einbettung in den Bildungsplan notwendig. Geprüft werden muss, wie mit der evtl. Notwendigkeit spezieller Fahrräder in der Praxis kostendeckend und für alle Schüler nutzbar nachgekommen werden kann.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Mon, 23 Sep 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/947-gesetz-zur-aenderung-des-schulgesetzes-fuer-baden-wuerttemberg?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Vorbemerkung</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich im ersten Halbjahr 2024 intensiv mit den geplanten Bildungsreform-Bestandteilen beschäftigt, die nun mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Eingang in die Umsetzung finden sollen.</p>
<p>Hierbei erteilten uns nach dem jeweiligen Kenntnisstand verschiedene Mitarbeitende des Kultusministeriums Auskunft. Durch die zeitlich herausfordernde Fertigstellung des Gesetzentwurfs kurz vor Beginn der Sommerferien und gleichzeitiger Frist zur Abgabe einer Stellungnahme vor der ersten Sitzung des Landeselternbeirats im Schuljahr 24/25 wurde der Landeselternbeirat leider nicht in die Lage versetzt, die konkreten Gesetzesformulierungen und -Inhalte in der Detailtiefe mit Fachleuten des Kultusministeriums zu besprechen, wie es der Umfang der Änderungen eigentlich verlangen würde.</p>
<p>Der Landeselternbeirat weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Beteiligung des ehrenamtlich tätigen Beratungsgremiums insofern Berücksichtigung finden muss, dass die Fristen auch eine intensive Beratung ermöglichen, die dann Eingang in diese Stellungnahme findet.</p>
<p>Im Folgenden unsere Einzelbemerkungen zu den im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes enthaltenen Artikel sowie zu den in der dem Gesetzentwurf angehängten Begründung, Punkt 5 „Finanzielle Auswirkungen“, Unterpunkt b) bb) und c) aa):</p>
<h3><strong>Artikel 1</strong></h3>
<h5><strong>Nummer 2</strong></h5>
<p><strong>Den neuen Absätze 3 und 4 des §5 SchG können wir nur zustimmen, wenn für die Kooperationslehrkräfte hierbei ein großzügig bemessenes Deputatsstundenkontingent vorgehalten wird.</strong> Grundschulen leiden ohnehin an zu knapp bemessenen Deputatsstunden; die Aufgaben und Anforderungen an die Lehrkräfte und Schulleitungen im Primarbereich sind so vielfältig wie in keiner anderen Schulart.</p>
<p>Die zusätzliche Übertragung dieser – wichtigen und richtigen! – Aufgabe der Einschätzung der Schulreife an Grundschullehrkräfte muss daher personelle Konsequenzen im Primarbereich nach sich ziehen, deren explizite Erwähnung wir an dieser Stelle vermissen.</p>
<h5><strong>Nummer 4</strong></h5>
<p>Die Juniorklassen als Nachfolgeinstrument der Grundschulförderklassen scheinen zunächst eine rein kosmetische Umbenennung zu sein. Für eine finale Beurteilung fehlen zum jetzigen Zeitpunkt die Details, auch hinsichtlich der personellen Ausgestaltung, z.B. mit multiprofessionellen Teams.</p>
<p><strong>Dem Absatz 2 des neuen § 5b SchG können wir als Landeselternbeirat nur zustimmen, wenn ergänzend noch der Satz eingefügt wird: </strong></p>
<p>„Dabei muss für jedes Kind mit Förderbedarf eine Juniorklasse in vergleichbarer Entfernung wie der Besuch einer Regelklasse ermöglicht sein.“</p>
<p><strong>Dem neuen §5c SchG können wir als Landeselternbeirat nur zustimmen, wenn ergänzend zwischen Absatz 1 und 2 als neuer Absatz 2 eingefügt wird:</strong></p>
<p>„Dabei muss jedes Kind mit intensivem Sprachförderbedarf eine Sprachfördergruppe ohne Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder spezieller Beförderungsangebote ermöglicht werden.“</p>
<h5><strong>Nummern 6 und 7</strong></h5>
<p>In den neuen §§41(1a) und 72a(1) SchG werden den Schulleitungen der Grundschule erhebliche zusätzliche Aufgabengebiete übertragen. Hierfür gilt unsere Anmerkung wie oben zu Artikel 1 Nummer 2 gemacht, entsprechend: <strong>Der Landeselternbeirat kann diesen Änderungen nur zustimmen, wenn hierfür großzügig bemessene Anrechnungsstunden vorgesehen sind.</strong> Mangels vorliegender entsprechender Verwaltungsvorschriften ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend überprüfbar und scheint sich somit einzureihen in die innerhalb der vergangenen zehn bis 15 Jahre gängigen Praxis, immer neue Aufgaben ohne ausreichend Anrechnungsstunden auf Lehrkräfte und insbesondere Schulleitungen abzuwälzen.</p>
<p>Den neuen §72a(4) SchG lehnt der Landeselternbeirat ab. <strong>Durch die enorme zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens der Verpflichtung wird die Überprüfbarkeit der Wirksamkeit dieser Maßnahme um weitere drei Jahre hinausgezögert. </strong>Es wurde schon viel zu lange gewartet, bis etwas getan wurde; insofern können wir eine weitere Verzögerung weder verstehen noch mittragen.</p>
<h5><strong>Nummer 8</strong></h5>
<p><strong>Der neu gefasste §74(4) Nr. 2 SchG ist insofern missverständlich formuliert, als dass hier eine ganz wesentliche Rationale des gesamten SprachFit-Pakets ad absurdum geführt wird.</strong> Ausgerechnet Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache wären nach Nummer 2 nicht zum Besuch der Juniorklasse verpflichtet. Gleichzeitig fehlt allerdings das verpflichtende Vorschuljahr.</p>
<p>Diesem Umstand stimmen wir nicht zu.</p>
<h3><strong>Artikel 2</strong></h3>
<h5><strong>Nummer 2</strong></h5>
<p>Für die zusätzliche Statistik gelten die obigen Anmerkungen zu Artikel 1, Nummern 2, 6 und 7 entsprechend: <strong>Jegliche zusätzliche Aufgabe muss mit Anrechnungsstunden oder der Implementierung eines verlässlichen Systems von Verwaltungsassistenten ausgeglichen werden.</strong> Ohne diese erleichternde Maßnahmen können wir dem geplanten §115c nicht zustimmen.</p>
<h3><strong>Artikel 3</strong></h3>
<h5><strong>Nummer 3</strong></h5>
<p>Für den Landeselternbeirat ist nicht ersichtlich, wie genau die Einstufung nach Klasse 5 in die Niveaus G und M erfolgt. <strong>Es ist dringend erforderlich, dass an dieser Stelle spezifiziert wird, wie die Einstufung erfolgt.</strong></p>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die Einbeziehung der Schulkonferenz bei der Entscheidung zur Einrichtung von Realschulverbünden nach dem geplanten §7(8) SchG.</p>
<h5><strong>Nummer 4</strong></h5>
<p><strong>Die geplante Änderung des §8(1) SchG stuft der Landeselternbeirat als extrem kritisch ein.</strong></p>
<p>Mit der Wiedereinführung von G9 bestand weitgehend Konsens, dass die Gefahr bestünde, dass das Gymnasium künftig von noch mehr Kindern besucht würde. Zahlreiche flankierende Maßnahmen der Wiedereinführung von G9, die in dem hier vorliegenden Änderungskatalog des Schulgesetzes Niederschlag gefunden haben, basieren auf exakt dieser Befürchtung.</p>
<p>Insofern ist es absolut unverständlich, dass nun das Profil des Gymnasiums weiter gefasst werden soll.</p>
<p>Der Landeselternbeirat ist der Meinung, dass die neben dem Gymnasium bestehenden Schularten den Fokus der beruflichen Orientierung haben sollten, während das allgemeinbildende Gymnasium nach wie vor, bzw. wieder stärker den klaren Fokus auf die Vorbereitung zur Studierfähigkeit vertreten soll.</p>
<p>Durch die nun geplante Neuformulierung und die explizite Aufnahme von Berufswahl du beruflicher Ausbildung als Ziele einer gymnasialen Bildung wird das Gymnasium eine noch stärkere Konkurrenz für Real- und Gemeinschaftsschule, als es dies bereits bisher war.</p>
<p><strong>Die Änderung des §8(1) SchG lehnen wir daher klar ab und empfehlen stattdessen die Formulierung:</strong></p>
<p>„Das Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit und zur fundierten Studienfach- und Berufswahl befähigt.“</p>
<h5><strong>Nummer 8</strong></h5>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die Einbeziehung der Schulkonferenz bei der Entscheidung zur Einrichtung von Kooperationen nach dem geplanten §18a SchG.</p>
<h5><strong>Nummer 9</strong></h5>
<p><strong>Der Landeselternbeirat lehnt den neu gefassten §88 SchG in weiten Teilen ab.</strong></p>
<p>Wir erkennen an, dass es in der Vergangenheit neben zahlreicher Fehlempfehlung durch die Grundschul-Lehrkräfte auch vereinzelt Eltern gab, die eine für das Kind nicht optimale Entscheidung getroffen haben. Dies beruhte jedoch häufig auf mangelnder Information und Aufklärung, mangelnder Sprachkenntnisse in Kombination mit einem überkomplexen baden-württembergischen Bildungssystem.</p>
<p><strong>Wir verweisen an dieser Stelle auf unseren bereits im Dezember 2023 veröffentlichten Vorschlag zur Neufassung des Übergangs auf die weiterführenden Schulen, das final den Elternwillen als schlussendlich ausschlaggebend beibehält, davor jedoch intensive Beratung und Aufklärung statt rigider Beschränkungen in den Fokus setzt.</strong></p>
<p>Dies kann sehr einfach erreicht werden, indem in den vorliegenden §88(3) als abschließender Satz eingefügt wird:</p>
<p>„Ist das Ergebnis des Potenzialtests negativ, besteht aber seitens der Eltern trotzdem der Wunsch zur Aufnahme am Gymnasium, ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Zielschule vorgesehen.“</p>
<h3><strong>Artikel 4</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die Ausweitung der Ganztagsangebote auf alle SBBZ außer den Klinikschulen.</p>
<h3><strong>Anmerkung zu den Innovationselementen</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die Innovationselemente 2 „Medienbildung/Informatik“ und 3 „Demokratiebildung“.</p>
<p>An den Gymnasien halten wir es für überlegenswert, inwieweit die Reihenfolge der Schwerpunktsetzung nicht sinnvollerweise in der Mittel- und Oberstufe getauscht werden sollten.</p>
<p><strong>Demokratiebildung sollte unbedingt nach Klasse 6 fortgeführt werden, da in diesem Alter die Grundlagen gelegt werden und Kinder zahlreichen Einflüssen aus den sozialen Medien ausgesetzt sind, denen mit demokratiebildenden Informationen entgegengehalten werden muss</strong>.</p>
<p>BNE kann unserem Dafürhalten auch später begegnet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler ohnehin ein „demokratiebildendes Grundrauschen“ über den Gemeinschaftskundeunterricht erhalten.</p>
<p>Absolut unverständlich ist die ausschließliche Anwendung des gymnasialen Innovationselements 2 in den anderen Schularten.</p>
<p><strong>Insbesondere das Innovationselement 3 muss zwingend auch und vor allem in diesen Schularten Eingang finden – und zwar ebenfalls durchgängig ab Klasse 5. </strong></p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/947-gesetz-zur-aenderung-des-schulgesetzes-fuer-baden-wuerttemberg?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<h3><strong>Vorbemerkung</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich im ersten Halbjahr 2024 intensiv mit den geplanten Bildungsreform-Bestandteilen beschäftigt, die nun mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Eingang in die Umsetzung finden sollen.</p>
<p>Hierbei erteilten uns nach dem jeweiligen Kenntnisstand verschiedene Mitarbeitende des Kultusministeriums Auskunft. Durch die zeitlich herausfordernde Fertigstellung des Gesetzentwurfs kurz vor Beginn der Sommerferien und gleichzeitiger Frist zur Abgabe einer Stellungnahme vor der ersten Sitzung des Landeselternbeirats im Schuljahr 24/25 wurde der Landeselternbeirat leider nicht in die Lage versetzt, die konkreten Gesetzesformulierungen und -Inhalte in der Detailtiefe mit Fachleuten des Kultusministeriums zu besprechen, wie es der Umfang der Änderungen eigentlich verlangen würde.</p>
<p>Der Landeselternbeirat weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Beteiligung des ehrenamtlich tätigen Beratungsgremiums insofern Berücksichtigung finden muss, dass die Fristen auch eine intensive Beratung ermöglichen, die dann Eingang in diese Stellungnahme findet.</p>
<p>Im Folgenden unsere Einzelbemerkungen zu den im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes enthaltenen Artikel sowie zu den in der dem Gesetzentwurf angehängten Begründung, Punkt 5 „Finanzielle Auswirkungen“, Unterpunkt b) bb) und c) aa):</p>
<h3><strong>Artikel 1</strong></h3>
<h5><strong>Nummer 2</strong></h5>
<p><strong>Den neuen Absätze 3 und 4 des §5 SchG können wir nur zustimmen, wenn für die Kooperationslehrkräfte hierbei ein großzügig bemessenes Deputatsstundenkontingent vorgehalten wird.</strong> Grundschulen leiden ohnehin an zu knapp bemessenen Deputatsstunden; die Aufgaben und Anforderungen an die Lehrkräfte und Schulleitungen im Primarbereich sind so vielfältig wie in keiner anderen Schulart.</p>
<p>Die zusätzliche Übertragung dieser – wichtigen und richtigen! – Aufgabe der Einschätzung der Schulreife an Grundschullehrkräfte muss daher personelle Konsequenzen im Primarbereich nach sich ziehen, deren explizite Erwähnung wir an dieser Stelle vermissen.</p>
<h5><strong>Nummer 4</strong></h5>
<p>Die Juniorklassen als Nachfolgeinstrument der Grundschulförderklassen scheinen zunächst eine rein kosmetische Umbenennung zu sein. Für eine finale Beurteilung fehlen zum jetzigen Zeitpunkt die Details, auch hinsichtlich der personellen Ausgestaltung, z.B. mit multiprofessionellen Teams.</p>
<p><strong>Dem Absatz 2 des neuen § 5b SchG können wir als Landeselternbeirat nur zustimmen, wenn ergänzend noch der Satz eingefügt wird: </strong></p>
<p>„Dabei muss für jedes Kind mit Förderbedarf eine Juniorklasse in vergleichbarer Entfernung wie der Besuch einer Regelklasse ermöglicht sein.“</p>
<p><strong>Dem neuen §5c SchG können wir als Landeselternbeirat nur zustimmen, wenn ergänzend zwischen Absatz 1 und 2 als neuer Absatz 2 eingefügt wird:</strong></p>
<p>„Dabei muss jedes Kind mit intensivem Sprachförderbedarf eine Sprachfördergruppe ohne Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder spezieller Beförderungsangebote ermöglicht werden.“</p>
<h5><strong>Nummern 6 und 7</strong></h5>
<p>In den neuen §§41(1a) und 72a(1) SchG werden den Schulleitungen der Grundschule erhebliche zusätzliche Aufgabengebiete übertragen. Hierfür gilt unsere Anmerkung wie oben zu Artikel 1 Nummer 2 gemacht, entsprechend: <strong>Der Landeselternbeirat kann diesen Änderungen nur zustimmen, wenn hierfür großzügig bemessene Anrechnungsstunden vorgesehen sind.</strong> Mangels vorliegender entsprechender Verwaltungsvorschriften ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend überprüfbar und scheint sich somit einzureihen in die innerhalb der vergangenen zehn bis 15 Jahre gängigen Praxis, immer neue Aufgaben ohne ausreichend Anrechnungsstunden auf Lehrkräfte und insbesondere Schulleitungen abzuwälzen.</p>
<p>Den neuen §72a(4) SchG lehnt der Landeselternbeirat ab. <strong>Durch die enorme zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens der Verpflichtung wird die Überprüfbarkeit der Wirksamkeit dieser Maßnahme um weitere drei Jahre hinausgezögert. </strong>Es wurde schon viel zu lange gewartet, bis etwas getan wurde; insofern können wir eine weitere Verzögerung weder verstehen noch mittragen.</p>
<h5><strong>Nummer 8</strong></h5>
<p><strong>Der neu gefasste §74(4) Nr. 2 SchG ist insofern missverständlich formuliert, als dass hier eine ganz wesentliche Rationale des gesamten SprachFit-Pakets ad absurdum geführt wird.</strong> Ausgerechnet Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache wären nach Nummer 2 nicht zum Besuch der Juniorklasse verpflichtet. Gleichzeitig fehlt allerdings das verpflichtende Vorschuljahr.</p>
<p>Diesem Umstand stimmen wir nicht zu.</p>
<h3><strong>Artikel 2</strong></h3>
<h5><strong>Nummer 2</strong></h5>
<p>Für die zusätzliche Statistik gelten die obigen Anmerkungen zu Artikel 1, Nummern 2, 6 und 7 entsprechend: <strong>Jegliche zusätzliche Aufgabe muss mit Anrechnungsstunden oder der Implementierung eines verlässlichen Systems von Verwaltungsassistenten ausgeglichen werden.</strong> Ohne diese erleichternde Maßnahmen können wir dem geplanten §115c nicht zustimmen.</p>
<h3><strong>Artikel 3</strong></h3>
<h5><strong>Nummer 3</strong></h5>
<p>Für den Landeselternbeirat ist nicht ersichtlich, wie genau die Einstufung nach Klasse 5 in die Niveaus G und M erfolgt. <strong>Es ist dringend erforderlich, dass an dieser Stelle spezifiziert wird, wie die Einstufung erfolgt.</strong></p>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die Einbeziehung der Schulkonferenz bei der Entscheidung zur Einrichtung von Realschulverbünden nach dem geplanten §7(8) SchG.</p>
<h5><strong>Nummer 4</strong></h5>
<p><strong>Die geplante Änderung des §8(1) SchG stuft der Landeselternbeirat als extrem kritisch ein.</strong></p>
<p>Mit der Wiedereinführung von G9 bestand weitgehend Konsens, dass die Gefahr bestünde, dass das Gymnasium künftig von noch mehr Kindern besucht würde. Zahlreiche flankierende Maßnahmen der Wiedereinführung von G9, die in dem hier vorliegenden Änderungskatalog des Schulgesetzes Niederschlag gefunden haben, basieren auf exakt dieser Befürchtung.</p>
<p>Insofern ist es absolut unverständlich, dass nun das Profil des Gymnasiums weiter gefasst werden soll.</p>
<p>Der Landeselternbeirat ist der Meinung, dass die neben dem Gymnasium bestehenden Schularten den Fokus der beruflichen Orientierung haben sollten, während das allgemeinbildende Gymnasium nach wie vor, bzw. wieder stärker den klaren Fokus auf die Vorbereitung zur Studierfähigkeit vertreten soll.</p>
<p>Durch die nun geplante Neuformulierung und die explizite Aufnahme von Berufswahl du beruflicher Ausbildung als Ziele einer gymnasialen Bildung wird das Gymnasium eine noch stärkere Konkurrenz für Real- und Gemeinschaftsschule, als es dies bereits bisher war.</p>
<p><strong>Die Änderung des §8(1) SchG lehnen wir daher klar ab und empfehlen stattdessen die Formulierung:</strong></p>
<p>„Das Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit und zur fundierten Studienfach- und Berufswahl befähigt.“</p>
<h5><strong>Nummer 8</strong></h5>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die Einbeziehung der Schulkonferenz bei der Entscheidung zur Einrichtung von Kooperationen nach dem geplanten §18a SchG.</p>
<h5><strong>Nummer 9</strong></h5>
<p><strong>Der Landeselternbeirat lehnt den neu gefassten §88 SchG in weiten Teilen ab.</strong></p>
<p>Wir erkennen an, dass es in der Vergangenheit neben zahlreicher Fehlempfehlung durch die Grundschul-Lehrkräfte auch vereinzelt Eltern gab, die eine für das Kind nicht optimale Entscheidung getroffen haben. Dies beruhte jedoch häufig auf mangelnder Information und Aufklärung, mangelnder Sprachkenntnisse in Kombination mit einem überkomplexen baden-württembergischen Bildungssystem.</p>
<p><strong>Wir verweisen an dieser Stelle auf unseren bereits im Dezember 2023 veröffentlichten Vorschlag zur Neufassung des Übergangs auf die weiterführenden Schulen, das final den Elternwillen als schlussendlich ausschlaggebend beibehält, davor jedoch intensive Beratung und Aufklärung statt rigider Beschränkungen in den Fokus setzt.</strong></p>
<p>Dies kann sehr einfach erreicht werden, indem in den vorliegenden §88(3) als abschließender Satz eingefügt wird:</p>
<p>„Ist das Ergebnis des Potenzialtests negativ, besteht aber seitens der Eltern trotzdem der Wunsch zur Aufnahme am Gymnasium, ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Zielschule vorgesehen.“</p>
<h3><strong>Artikel 4</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die Ausweitung der Ganztagsangebote auf alle SBBZ außer den Klinikschulen.</p>
<h3><strong>Anmerkung zu den Innovationselementen</strong></h3>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich die Innovationselemente 2 „Medienbildung/Informatik“ und 3 „Demokratiebildung“.</p>
<p>An den Gymnasien halten wir es für überlegenswert, inwieweit die Reihenfolge der Schwerpunktsetzung nicht sinnvollerweise in der Mittel- und Oberstufe getauscht werden sollten.</p>
<p><strong>Demokratiebildung sollte unbedingt nach Klasse 6 fortgeführt werden, da in diesem Alter die Grundlagen gelegt werden und Kinder zahlreichen Einflüssen aus den sozialen Medien ausgesetzt sind, denen mit demokratiebildenden Informationen entgegengehalten werden muss</strong>.</p>
<p>BNE kann unserem Dafürhalten auch später begegnet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler ohnehin ein „demokratiebildendes Grundrauschen“ über den Gemeinschaftskundeunterricht erhalten.</p>
<p>Absolut unverständlich ist die ausschließliche Anwendung des gymnasialen Innovationselements 2 in den anderen Schularten.</p>
<p><strong>Insbesondere das Innovationselement 3 muss zwingend auch und vor allem in diesen Schularten Eingang finden – und zwar ebenfalls durchgängig ab Klasse 5. </strong></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Tue, 17 Sep 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Entwurf einer Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) und einer Bildungsplattformverordnung (BPVO) des Kultusministeriums</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/939-entwurf-einer-digitalunterrichtsverordnung-duvo-und-einer-bildungsplattformverordnung-bpvo-des-kultusministeriums?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Entwurf einer Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) und einer Bildungsplattformverordnung (BPVO) des Kultusministeriums</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu den vom Kultusministerium vorgelegten Entwürfen der DUVO und der BPVO.<br /><br />Wir begrüßen grundsätzlich die Initiative, einen rechtlichen Rahmen für digitale und hybride Unterrichtsformen zu schaffen. Die vorgesehenen Regelungen zu technischen und sachlichen Voraussetzungen, Informationspflichten gegenüber den Eltern sowie dem Schutz der Schülerinteressen durch Überprüfung digital erstellter Noten durch die entsprechenden Lehrkräfte sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.<br /><br />Auch die Begrenzung des Ermessensspielraums für Fernunterricht und die Verpflichtung zur Betreuung der Klassen 1- 6 sind wichtige Punkte, die wir positiv.<br /><br />Ausdrücklich kritisch steht der LEB jedoch der Tatsache gegenüber, dass es mit diesem Entwurf keinen Anspruch auf digitalen Unterricht gibt.<br /><br /><strong>Der LEB stimmt daher dem Entwurf der beiden Verordnungen mehrheitlich und unter dem Vorbehalt zu, dass folgende Aspekte, bei denen wir teilweise erheblichen Nachbesserungsbedarf sehen, eine eingehende Überprüfung erfahren, inwieweit hier noch nachgesteuert werden kann:</strong></p>
<p><strong>1. Finanzierung</strong><br />Die Umsetzung darf nicht zu Lasten finanzschwacher Kommunen gehen. Wir fordern ein <strong>landesweites, finanziell stark aufgestelltes Förderprogramm</strong>, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Die finanzielle Last für Infrastruktur und Endgeräte muss von den Schultern der Kommunen genommen werden, da hier zu Lasten der Schülerinnen und Schüler deutliche Unterschiede in der Leistungsfähigkeit bestehen.<br /><br /><strong>2. Ausstattung</strong><br />Alle Schüler und Lehrkräfte müssen <strong>Zugang zu adäquaten digitalen Endgeräten</strong> erhalten. Hier ist ein verbindlicher Ausstattungsstandard nötig. Mobile Endgeräte müssen für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zur Verfügung stehen.<br /><br /><strong>3. IT-Support</strong><br />Für die schulinterne IT-Administration muss an jeder Schule Personal zur Verfügung gestellt werden. Dies darf im Zeitalter des Lehrkräftemangels keine Deputatsstunden kosten, sondern soll durch entsprechendes, fachlich versiertes Personal von externen Stellen übernommen werden. <strong>Die in den vorliegenden Entwürfen vorgesehen Administration, auch bei der Einrichtung, durch Lehrkräfte, lehnt der LEB ausdrücklich ab.</strong><br /><br /><strong>4. Lehrkräfte-Fortbildung</strong><br />Eine umfassende <strong>Verpflichtung zur Qualifizierung der Lehrkräfte für digitale Unterrichtsformate</strong> ist unerlässlich. Lehrkräfte müssen nicht nur über entsprechende Fortbildungen für digitale Bildungsformate verfügen, sondern auch zur Teilnahme verpflichtet werden können.<br /><br /><strong>5. Recht auf digitalen Unterricht</strong><br />Wir schlagen vor, dringend einen <strong>verbindlichen Anspruch auf digitalen Unterricht als Präventivmaßnahme gegen den Ausfall von Fachunterricht</strong> zu verankern. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Kontinuität des Lernprozesses gewährleistet bleibt und Bildungschancen nicht durch vermeidbaren Unterrichtsausfall beeinträchtigt werden.<br />Gleichzeitig würde die Integration digitaler Kompetenzen in den Schulalltag gefördert und die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet.<br /><br />Der digitale Wandel bietet enorme Chancen für unser Bildungssystem. Um diese zu nutzen, müssen jetzt die richtigen Weichen gestellt werden. Der LEB appelliert an die Verantwortlichen, die vorgenannten Anregungen in den weiteren Prozess einzubeziehen, sowohl in den in der Anhörung stehenden Verordnungen als auch für ergänzende Regelungen. Nur so kann eine zukunftsfähige und gerechte digitale Bildungslandschaft in Baden-Württemberg gestaltet werden.</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/939-entwurf-einer-digitalunterrichtsverordnung-duvo-und-einer-bildungsplattformverordnung-bpvo-des-kultusministeriums?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu den vom Kultusministerium vorgelegten Entwürfen der DUVO und der BPVO.<br /><br />Wir begrüßen grundsätzlich die Initiative, einen rechtlichen Rahmen für digitale und hybride Unterrichtsformen zu schaffen. Die vorgesehenen Regelungen zu technischen und sachlichen Voraussetzungen, Informationspflichten gegenüber den Eltern sowie dem Schutz der Schülerinteressen durch Überprüfung digital erstellter Noten durch die entsprechenden Lehrkräfte sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.<br /><br />Auch die Begrenzung des Ermessensspielraums für Fernunterricht und die Verpflichtung zur Betreuung der Klassen 1- 6 sind wichtige Punkte, die wir positiv.<br /><br />Ausdrücklich kritisch steht der LEB jedoch der Tatsache gegenüber, dass es mit diesem Entwurf keinen Anspruch auf digitalen Unterricht gibt.<br /><br /><strong>Der LEB stimmt daher dem Entwurf der beiden Verordnungen mehrheitlich und unter dem Vorbehalt zu, dass folgende Aspekte, bei denen wir teilweise erheblichen Nachbesserungsbedarf sehen, eine eingehende Überprüfung erfahren, inwieweit hier noch nachgesteuert werden kann:</strong></p>
<p><strong>1. Finanzierung</strong><br />Die Umsetzung darf nicht zu Lasten finanzschwacher Kommunen gehen. Wir fordern ein <strong>landesweites, finanziell stark aufgestelltes Förderprogramm</strong>, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Die finanzielle Last für Infrastruktur und Endgeräte muss von den Schultern der Kommunen genommen werden, da hier zu Lasten der Schülerinnen und Schüler deutliche Unterschiede in der Leistungsfähigkeit bestehen.<br /><br /><strong>2. Ausstattung</strong><br />Alle Schüler und Lehrkräfte müssen <strong>Zugang zu adäquaten digitalen Endgeräten</strong> erhalten. Hier ist ein verbindlicher Ausstattungsstandard nötig. Mobile Endgeräte müssen für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zur Verfügung stehen.<br /><br /><strong>3. IT-Support</strong><br />Für die schulinterne IT-Administration muss an jeder Schule Personal zur Verfügung gestellt werden. Dies darf im Zeitalter des Lehrkräftemangels keine Deputatsstunden kosten, sondern soll durch entsprechendes, fachlich versiertes Personal von externen Stellen übernommen werden. <strong>Die in den vorliegenden Entwürfen vorgesehen Administration, auch bei der Einrichtung, durch Lehrkräfte, lehnt der LEB ausdrücklich ab.</strong><br /><br /><strong>4. Lehrkräfte-Fortbildung</strong><br />Eine umfassende <strong>Verpflichtung zur Qualifizierung der Lehrkräfte für digitale Unterrichtsformate</strong> ist unerlässlich. Lehrkräfte müssen nicht nur über entsprechende Fortbildungen für digitale Bildungsformate verfügen, sondern auch zur Teilnahme verpflichtet werden können.<br /><br /><strong>5. Recht auf digitalen Unterricht</strong><br />Wir schlagen vor, dringend einen <strong>verbindlichen Anspruch auf digitalen Unterricht als Präventivmaßnahme gegen den Ausfall von Fachunterricht</strong> zu verankern. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Kontinuität des Lernprozesses gewährleistet bleibt und Bildungschancen nicht durch vermeidbaren Unterrichtsausfall beeinträchtigt werden.<br />Gleichzeitig würde die Integration digitaler Kompetenzen in den Schulalltag gefördert und die Schülerinnen und Schüler optimal auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet.<br /><br />Der digitale Wandel bietet enorme Chancen für unser Bildungssystem. Um diese zu nutzen, müssen jetzt die richtigen Weichen gestellt werden. Der LEB appelliert an die Verantwortlichen, die vorgenannten Anregungen in den weiteren Prozess einzubeziehen, sowohl in den in der Anhörung stehenden Verordnungen als auch für ergänzende Regelungen. Nur so kann eine zukunftsfähige und gerechte digitale Bildungslandschaft in Baden-Württemberg gestaltet werden.</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Wed, 31 Jul 2024 12:20:13 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Bildungsplan für das Berufliche Vertiefungsfach Übungsfirma (ÜFA) im Wahlpflichtbereich der 2BFS</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/938-bildungsplan-fuer-das-berufliche-vertiefungsfach-uebungsfirma-uefa-im-wahlpflichtbereich-der-2bfs?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Bildungsplan für das Berufliche Vertiefungsfach Übungsfirma (ÜFA) im Wahlpflichtbereich der 2BFS</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Am 17. Juli 2024 trat der Landeselternbeirat Baden-Württemberg<br />(LEB) zusammen, um den neuen Bildungsplan für das Fach<br />Übungsfirma zu erörtern, der sich derzeit im Anhörungsverfahren<br />befindet, da der aktuelle Bildungsplan als veraltet eingestuft<br />wurde und somit einer Überarbeitung bedarf. Der neue Entwurf<br />sieht vor, Projektarbeit sowie individualisierte und vertiefende<br />Lernmethoden in den Bildungsplan zu integrieren.<br /><br />Nach eingehender Diskussion gab der LEB seine <strong>einstimmige</strong><br /><strong>Zustimmung zu dem vorgelegten Entwurf.</strong></p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/938-bildungsplan-fuer-das-berufliche-vertiefungsfach-uebungsfirma-uefa-im-wahlpflichtbereich-der-2bfs?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p>Am 17. Juli 2024 trat der Landeselternbeirat Baden-Württemberg<br />(LEB) zusammen, um den neuen Bildungsplan für das Fach<br />Übungsfirma zu erörtern, der sich derzeit im Anhörungsverfahren<br />befindet, da der aktuelle Bildungsplan als veraltet eingestuft<br />wurde und somit einer Überarbeitung bedarf. Der neue Entwurf<br />sieht vor, Projektarbeit sowie individualisierte und vertiefende<br />Lernmethoden in den Bildungsplan zu integrieren.<br /><br />Nach eingehender Diskussion gab der LEB seine <strong>einstimmige</strong><br /><strong>Zustimmung zu dem vorgelegten Entwurf.</strong></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Wed, 31 Jul 2024 12:11:24 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Artikelverordnung zur Änderung von AVD-VO, 2BKKaufVO und BGVO</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/935-artikelverordnung-zur-aenderung-von-avd-vo-2bkkaufvo-und-bgvo?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Artikelverordnung zur Änderung von AVD-VO, 2BKKaufVO und BGVO</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirats zur Artikelverordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen (AVD-VO, 2BKKaufVO und BGVO)</strong></p>
<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB BW) befasste sich in seiner Sitzung am 17. Juli 2024 eingehend mit der Artikelverordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und den Abschluss an den einjährigen Berufsschulen Ausbildungsvorbereitung dual und der Ausbildungsvorbereitung (AVD-VO), über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO) und über die Beruflichen Gymnasien (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufliche Gymnasien - BGVO).</p>
<p>In der Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und den Abschluss an den einjährigen Berufsschulen Ausbildungsvorbereitung dual und der Ausbildungsvorbereitung (AVD-VO) wird es künftig eine Ausgleichsregelung für die Note "ungenügend" geben. Weiterhin handelt es sich vorwiegend um redaktionelle Anpassungen orthografischer Natur und im Bereich der Fußnoten.</p>
<p>In der Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO) wird mit der Anpassung die Bedeutung für die fremdsprachliche Ausrichtung gestärkt, in dem ein fünftes Kernfach in den Sprachen Französisch oder Spanisch eingebettet wird.</p>
<p><strong>Der Landeselternbeirat stimmt den Änderungen in den Verordnungen des Kultusministeriums zu</strong>, bemerkt aber kritisch, dass für bereits in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2025 befindliche Schülerinnen und Schüler bei der Änderung der BGVO kein Bestandsschutz besteht, was hinsichtlich der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache in weniger als 12 Monaten eine zu große Hürde darstellt.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirats zur Artikelverordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen (AVD-VO, 2BKKaufVO und BGVO)</strong></p>
<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB BW) befasste sich in seiner Sitzung am 17. Juli 2024 eingehend mit der Artikelverordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und den Abschluss an den einjährigen Berufsschulen Ausbildungsvorbereitung dual und der Ausbildungsvorbereitung (AVD-VO), über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO) und über die Beruflichen Gymnasien (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufliche Gymnasien - BGVO).</p>
<p>In der Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und den Abschluss an den einjährigen Berufsschulen Ausbildungsvorbereitung dual und der Ausbildungsvorbereitung (AVD-VO) wird es künftig eine Ausgleichsregelung für die Note "ungenügend" geben. Weiterhin handelt es sich vorwiegend um redaktionelle Anpassungen orthografischer Natur und im Bereich der Fußnoten.</p>
<p>In der Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO) wird mit der Anpassung die Bedeutung für die fremdsprachliche Ausrichtung gestärkt, in dem ein fünftes Kernfach in den Sprachen Französisch oder Spanisch eingebettet wird.</p>
<p><strong>Der Landeselternbeirat stimmt den Änderungen in den Verordnungen des Kultusministeriums zu</strong>, bemerkt aber kritisch, dass für bereits in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2025 befindliche Schülerinnen und Schüler bei der Änderung der BGVO kein Bestandsschutz besteht, was hinsichtlich der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache in weniger als 12 Monaten eine zu große Hürde darstellt.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Thu, 18 Jul 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/934-einfuehrung-des-landeslehrplans-fuer-die-generalistische-pflegehilfe-ausbildung?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirats zur Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung (Berufsfachschule für Pflegehilfe)</strong></p>
<p>Der Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg befasste sich in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 mit der Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung für die einjährige Pflegehilfe-Ausbildung und die zweijährige Pflegehilfe-Ausbildung mit intensiver Deutschförderung, welche bereits am 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.</p>
<p>Die ausbildenden Pflegestätten sind für die Bereitstellung und Durchführung der Praxisanleitung verantwortlich. Im Sozialministerium liegt die Entscheidung für die Einführung des Berufsbildes der generalistischen Pflegehilfe. Der Landeselternbeirat kann hier ausschließlich zum Lehrplan Stellung beziehen.</p>
<p><strong>Der Landeselternbeirat stimmt der Einführung des Landeslehrplans nach eingehender Vorstellung und Diskussion zu.</strong></p>
<p>Kritisch wurde vor allem angemerkt, dass die Zugangsvoraussetzung mit Sprachniveau A2 im Zusammenspiel mit dem vorherrschenden Fachkräftemangel, welcher in der praktischen Ausbildung notgedrungen zu Situationen ohne kontinuierliche Anleitung führt, zu großen Kommunikationsschwierigkeiten während der Ausbildungsphase bei der Vermittlung von theoretischen und fachpraktischen Inhalten führen können, wodurch die Auszubildenden unter großen Druck geraten und den Beruf vorzeitig verlassen könnten.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirats zur Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung (Berufsfachschule für Pflegehilfe)</strong></p>
<p>Der Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg befasste sich in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 mit der Einführung des Landeslehrplans für die generalistische Pflegehilfe-Ausbildung für die einjährige Pflegehilfe-Ausbildung und die zweijährige Pflegehilfe-Ausbildung mit intensiver Deutschförderung, welche bereits am 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.</p>
<p>Die ausbildenden Pflegestätten sind für die Bereitstellung und Durchführung der Praxisanleitung verantwortlich. Im Sozialministerium liegt die Entscheidung für die Einführung des Berufsbildes der generalistischen Pflegehilfe. Der Landeselternbeirat kann hier ausschließlich zum Lehrplan Stellung beziehen.</p>
<p><strong>Der Landeselternbeirat stimmt der Einführung des Landeslehrplans nach eingehender Vorstellung und Diskussion zu.</strong></p>
<p>Kritisch wurde vor allem angemerkt, dass die Zugangsvoraussetzung mit Sprachniveau A2 im Zusammenspiel mit dem vorherrschenden Fachkräftemangel, welcher in der praktischen Ausbildung notgedrungen zu Situationen ohne kontinuierliche Anleitung führt, zu großen Kommunikationsschwierigkeiten während der Ausbildungsphase bei der Vermittlung von theoretischen und fachpraktischen Inhalten führen können, wodurch die Auszubildenden unter großen Druck geraten und den Beruf vorzeitig verlassen könnten.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Mon, 01 Jul 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Gebühren in den staatlichen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat (SBBZ mit Internat)</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/927-stellungnahme-zur-aenderung-der-verordnung-ueber-die-gebuehren-in-den-staatlichen-sonderpaedagogischen-bildungs-und-beratungszentren-mit-internat-sbbz-mit-internat?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Gebühren in den staatlichen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat (SBBZ mit Internat)</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg befasste sich in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 mit der Änderung der Gebührenordnung ab 01.08.2024 bzw. 01.08.2025 für die Staatlichen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat und für die staatlichen Gymnasien in Aufbauform mit Internat und stimmt dieser zu.<br />Grundsätzlichen Bedenken über die Erhöhung der Übernachtungskosten um 25% innerhalb von zwei Jahren wurde mit dem Hinweis auf den Rechnungshof begegnet, der eine Weitergabe aller entstehenden Kosten erforderlich macht.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg befasste sich in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 mit der Änderung der Gebührenordnung ab 01.08.2024 bzw. 01.08.2025 für die Staatlichen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat und für die staatlichen Gymnasien in Aufbauform mit Internat und stimmt dieser zu.<br />Grundsätzlichen Bedenken über die Erhöhung der Übernachtungskosten um 25% innerhalb von zwei Jahren wurde mit dem Hinweis auf den Rechnungshof begegnet, der eine Weitergabe aller entstehenden Kosten erforderlich macht.</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Tue, 11 Jun 2024 14:52:59 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Stufenausbildungsverordnung zum Modellversuch duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge (StufenVO)</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/923-stufenausbildungsverordnung-zum-modellversuch-duale-lehramtsbezogene-masterstudiengaenge-stufenvo?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Stufenausbildungsverordnung zum Modellversuch duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge (StufenVO)</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirats zum Entwurf einer Stufenausbildungsverordnung des Kultusministeriums zum Modellversuch duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge mit dem Ziel anschließender Vorbereitungsdienste mit abschließenden Staatsprüfungen für die Lehrämter Sekundarstufe I, Gymnasium oder die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Stufenausbildungsverordnung - StufenVO)</strong></p>
<p>Der Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg befasste sich in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 mit dem Entwurf einer Stufenausbildungsverordnung im Zusammenhang mit dem Modellversuch dualer Lehramtstudiengänge.</p>
<p>Da wir die grundlegende Entscheidung zur Einrichtung der Studiengänge bereits in der Sitzung vom 24. April 2024 behandelt haben und mit <a href="infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/920-umsetzung-der-beabsichtigten-einfuehrung-dualer-lehramtsbezogener-masterstudiengaenge-im-modellversuch">Stellungnahme vom 16. Mai 2024 zugestimmt</a> haben, <strong>stimmt der LEB auch der zur Anhörung vorliegenden o.g. Stufenausbildungsverordnung zu.</strong></p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/923-stufenausbildungsverordnung-zum-modellversuch-duale-lehramtsbezogene-masterstudiengaenge-stufenvo?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirats zum Entwurf einer Stufenausbildungsverordnung des Kultusministeriums zum Modellversuch duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge mit dem Ziel anschließender Vorbereitungsdienste mit abschließenden Staatsprüfungen für die Lehrämter Sekundarstufe I, Gymnasium oder die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen (Stufenausbildungsverordnung - StufenVO)</strong></p>
<p>Der Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg befasste sich in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 mit dem Entwurf einer Stufenausbildungsverordnung im Zusammenhang mit dem Modellversuch dualer Lehramtstudiengänge.</p>
<p>Da wir die grundlegende Entscheidung zur Einrichtung der Studiengänge bereits in der Sitzung vom 24. April 2024 behandelt haben und mit <a href="infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2024/920-umsetzung-der-beabsichtigten-einfuehrung-dualer-lehramtsbezogener-masterstudiengaenge-im-modellversuch">Stellungnahme vom 16. Mai 2024 zugestimmt</a> haben, <strong>stimmt der LEB auch der zur Anhörung vorliegenden o.g. Stufenausbildungsverordnung zu.</strong></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2024</category>
           <pubDate>Fri, 24 May 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
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