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       <title>Stellungnahmen 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[]]></description>
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           <title>Bildungspolitisches Hausaufgabenheft</title>
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           <media:title type="plain">Bildungspolitisches Hausaufgabenheft</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><span style="font-size: 10pt;">Als Richtschnur der wichtigesten Handlungsfelder im Bildungsbereich des Landes hat der Landeselternbeirat Baden-Württemberg in seiner Sitzung vom 19. November 2025 das folgende »Bildungspolitische Hausaufgabenheft« verabschiedet, das am 21. November 2025 den Spitzenkandidaten von Grünen, CDU, SPD und FDP überreicht wurde:</span></p>
<h2 class="h3">Enquete-Kommission Bildung</h2>
<p>Ein Viertel des 21. Jahrhunderts ist bereits vergangen. Schule funktioniert aber in weiten Teilen noch nach dem gleichen Prinzip wie zu unserer eigenen Schulzeit. Gesellschaftlichen Änderungen wird – wenn überhaupt – mit kleiner Flickschusterei begegnet. Allzu oft sind Änderungen ideologiegetrieben, statt an Wissenschaft und Praxis orientiert.&nbsp;</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir die Einrichtung einer Enquete-Kommission Bildung. Hier sollen Bildungs- und Erziehungswissenschaft, Kultusverwaltung und Lehrkräfteverbände, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gemeinsam mit der Politik über das richtige Schulsystem für Baden-Württemberg beratschlagen. Die Ergebnisse sollen den langfristigen Rahmen für Schulbildung in Baden-Württemberg vorgeben. Bei der Gestaltung der Zukunft des Landes muss die Politik dem Expertenrat folgen und nicht die Betroffenen der Politik.</p>
<h2 class="h3">110 % Lehrkräfteabdeckung</h2>
<p>Unabhängig von der Ausgestaltung des Schulsystems wird ohne Lehrkräfte Schule nicht funktionieren. Eine ausreichende Versorgung mit Lehrkräften ist deshalb in jedem Land und jedem Bildungssystem das A und O. 100 % sind jedoch nicht genug. Denn Lehrkräfte sind auch mal krank, gehen auf Klassenfahrten, bilden sich fort oder haben korrekturfrei. 100 % sind damit eine Mangelversorgung.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine Personalplanung, in der 110 % an jeder Schule die Regel sind. Dies ist gleichbedeutend mit der Umsetzung einer Empfehlung der OECD. 110 % verringern den Unterrichtsausfall im normalen Alltag der Schulen und erhöhen damit die Bildungsqualität für alle.</p>
<h2 class="h3">Finanzierung von Schule vor Ort</h2>
<p>Kommunale Schulträger tragen zahlreiche Lasten, wenn es um Schule geht. Schulhäuser und Sporthallen, Schwimmunterricht und digitale Endgeräte, Lernmittel und Schulverpflegung, Nachmittagsbetreuung und Schulsozialarbeit. Für alle genannten Punkte gibt es zwar Zuschüsse und Umlagen. Sie sind aber nicht kostendeckend. Im Ergebnis ist die Qualität von Schule für Kinder und Eltern abhängig von ihrem Wohnort.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine klare Definition von „guter Schule“ mit Qualitätsstandards in allen Bereichen, die Schulträger aktuell autonom bestimmen können. Wo verbindliche Vorgaben zur Sicherung der Bildungsgerechtigkeit gemacht werden, müssen Schulträgern entsprechende finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das gilt für Investitionen genauso wie für den Betrieb.</p>
<h2 class="h3">Stärkung der Schulleitungen</h2>
<p>Gute Schule hängt stark mit guter Schulleitung zusammen. Schulleitung muss genug Zeit haben: Um Schulentwicklung voranzutreiben, Lehrkräfte zu begleiten und Teambuilding für eine gute Schulatmosphäre zu fördern. Dafür ist immer weniger Zeit. Denn Administratives bindet immer mehr Ressourcen. Schulleitung ist daher nicht mehr attraktiv. Zahlreiche vakante Positionen sind auch zahlreiche vertane Chancen vor Ort.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine grundlegende Neuausrichtung von Schulleitung. Eine klare Trennung in pädagogische und administrative Schulleitung eröffnet neue Möglichkeiten. Verwaltungstätigkeiten können von Verwaltungsfachkräften ausgeführt werden. Die administrative Betreuung mehrerer Schulen eröffnet Synergieeffekte und Professionalisierung. Die parallele Fokussierung auf die pädagogische Führung bietet Raum für Schulentwicklung. Diese Profilierung wird sich in mehr besetzten Schulleitungsstellen niederschlagen.</p>
<h2 class="h3">Digitale Initiative</h2>
<p>Die Bemühungen, baden-württembergische Schulen digitaler werden zu lassen, sind groß. Oft sind die verschiedenen Stränge jedoch nicht verbunden und entfalten nur geringe Wirkkraft. Gute Angebote und Dienste sind nicht verbindlich. Schulen sind aufgrund des Engagements Einzelner auf unterschiedlichen Niveaus der Digitalisierung. Fehlende Richtlinien hinsichtlich der infrastrukturellen Ausstattung tun ihr übriges. Gleichzeitig binden Leuchtturmprojekte Ressourcen und täuschen einen Digitalisierungsgrad vor, der der Überprüfung in der Fläche nicht standhält.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine verbindliche Digitalstrategie für baden-württembergische Schulen. Sie muss alle Aspekte von Kommunikation und Austausch im Alltag über Didaktik und Zielkompetenzen in der Lehre bis hin zu Ausstattung und Lehrkräftebildung enthalten. Diese Digitalstrategie ist verbindlich für alle Schulen, um auch digital Bildungsgerechtigkeit zu realisieren.&nbsp;</p>
<h2 class="h3">Pflicht-Personal weiterdenken</h2>
<p>Schulen sind heterogener als früher. Das betrifft sowohl die eingesetzten Lehrmethoden als auch die Kinder und Jugendlichen. Daher ist eine personelle Ausstattung wie im letzten Jahrtausend nicht mehr ausreichend. Allzu oft hängt das gute Umgehen mit den Herausforderungen der Gegenwart am Engagement bzw. an den Kenntnissen Einzelner. Das fängt bei der Einrichtung und Administrierung von Netzwerken und digitalen Endgeräten an und hört bei freiwilligen Förderstunden oder Krisenintervention in der Freizeit noch nicht auf.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir ein klares Bekenntnis zu unerlässlichen Fachkräften und -kompetenzen an Schulen des&nbsp;<br />21. Jahrhunderts: Schulsozialarbeit, digitale Administration, Schulpsychologie, Integrationshilfe und je nach örtlicher Situation auch weitere Disziplinen sind dringend benötigte Kompetenzen. Das Abwälzen dieser Aufgaben auf Lehrkräfte führt zu einer Bindung von pädagogischer Kapazität. Fachlich anspruchsvolle Aufgaben zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen müssen auch von Fachkräften ausgeführt werden. Immer und überall.&nbsp;</p>
<h2 class="h3">Reformierung des Berufs „Lehrkraft“</h2>
<p>Wer sich Ende der 90er-Jahre für den Beruf der Lehrkraft entschieden hat, ist heute mit einem anderen Berufsbild konfrontiert als zur Zeit der Berufswahl. Sprachliche und kulturelle Diversität, Ganztag, Inklusion, Binnendifferenzierung, Smartphones sind nur einige der Herausforderungen, die früher viel kleiner oder nicht existent waren. Völlig unvorbereitet müssen Lehrkräfte aber damit klarkommen. Dazu kommt eine nach wie vor oft unverständliche Hierarchisierung innerhalb der Lehrkräfte nach Schularten, die sich in Deputatsstunden und Bezahlung widerspiegelt und dadurch ein Zerrbild der tatsächlichen Leistung und Belastung abgibt.&nbsp;</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine grundlegende Reform der Ausbildung. Sie muss sich viel stärker flexibel an neue Herausforderungen anpassen lassen. Für alle bereits im Dienst befindlichen Lehrkräfte müssen Fortbildungen nicht nur auf dem Papier verpflichtend sein. Kinder und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Lehrkräfte immer auf dem neuesten Stand sind. Die pauschale Benachteiligung von Lehrkräften der Primarstufe bei der Bezahlung und die pauschale Bevorzugung gymnasialer Lehrkräfte bei der Unterrichtsverpflichtung muss einer gerechteren, zum Beispiel fachabhängigen Realität weichen. Dies dient dem Ansehen des Berufsstands und stärkt auch die zahlreichen hoch engagierten Lehrkräfte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bildung stärkt unsere Kinder und Jugendlichen für ihre Zukunft. Bildung stärkt somit unmittelbar die Zukunft von Baden-Württemberg.</p>
<p>Als Eltern von Schulkindern fordern wir von der Politik eine ernsthafte, faktenbasierte Auseinandersetzung mit dieser Zukunft und eine ausreichende Finanzierung. Nur so ist Bildungsgerechtigkeit nachhaltig zu erreichen.</p>
<p>Als Landeselternbeirat strecken wir wie zahlreiche andere Interessengruppen die Hand aus und bieten der Politik unsere Unterstützung und Mitarbeit an.&nbsp;<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><span style="font-size: 10pt;">Als Richtschnur der wichtigesten Handlungsfelder im Bildungsbereich des Landes hat der Landeselternbeirat Baden-Württemberg in seiner Sitzung vom 19. November 2025 das folgende »Bildungspolitische Hausaufgabenheft« verabschiedet, das am 21. November 2025 den Spitzenkandidaten von Grünen, CDU, SPD und FDP überreicht wurde:</span></p>
<h2 class="h3">Enquete-Kommission Bildung</h2>
<p>Ein Viertel des 21. Jahrhunderts ist bereits vergangen. Schule funktioniert aber in weiten Teilen noch nach dem gleichen Prinzip wie zu unserer eigenen Schulzeit. Gesellschaftlichen Änderungen wird – wenn überhaupt – mit kleiner Flickschusterei begegnet. Allzu oft sind Änderungen ideologiegetrieben, statt an Wissenschaft und Praxis orientiert.&nbsp;</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir die Einrichtung einer Enquete-Kommission Bildung. Hier sollen Bildungs- und Erziehungswissenschaft, Kultusverwaltung und Lehrkräfteverbände, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gemeinsam mit der Politik über das richtige Schulsystem für Baden-Württemberg beratschlagen. Die Ergebnisse sollen den langfristigen Rahmen für Schulbildung in Baden-Württemberg vorgeben. Bei der Gestaltung der Zukunft des Landes muss die Politik dem Expertenrat folgen und nicht die Betroffenen der Politik.</p>
<h2 class="h3">110 % Lehrkräfteabdeckung</h2>
<p>Unabhängig von der Ausgestaltung des Schulsystems wird ohne Lehrkräfte Schule nicht funktionieren. Eine ausreichende Versorgung mit Lehrkräften ist deshalb in jedem Land und jedem Bildungssystem das A und O. 100 % sind jedoch nicht genug. Denn Lehrkräfte sind auch mal krank, gehen auf Klassenfahrten, bilden sich fort oder haben korrekturfrei. 100 % sind damit eine Mangelversorgung.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine Personalplanung, in der 110 % an jeder Schule die Regel sind. Dies ist gleichbedeutend mit der Umsetzung einer Empfehlung der OECD. 110 % verringern den Unterrichtsausfall im normalen Alltag der Schulen und erhöhen damit die Bildungsqualität für alle.</p>
<h2 class="h3">Finanzierung von Schule vor Ort</h2>
<p>Kommunale Schulträger tragen zahlreiche Lasten, wenn es um Schule geht. Schulhäuser und Sporthallen, Schwimmunterricht und digitale Endgeräte, Lernmittel und Schulverpflegung, Nachmittagsbetreuung und Schulsozialarbeit. Für alle genannten Punkte gibt es zwar Zuschüsse und Umlagen. Sie sind aber nicht kostendeckend. Im Ergebnis ist die Qualität von Schule für Kinder und Eltern abhängig von ihrem Wohnort.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine klare Definition von „guter Schule“ mit Qualitätsstandards in allen Bereichen, die Schulträger aktuell autonom bestimmen können. Wo verbindliche Vorgaben zur Sicherung der Bildungsgerechtigkeit gemacht werden, müssen Schulträgern entsprechende finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das gilt für Investitionen genauso wie für den Betrieb.</p>
<h2 class="h3">Stärkung der Schulleitungen</h2>
<p>Gute Schule hängt stark mit guter Schulleitung zusammen. Schulleitung muss genug Zeit haben: Um Schulentwicklung voranzutreiben, Lehrkräfte zu begleiten und Teambuilding für eine gute Schulatmosphäre zu fördern. Dafür ist immer weniger Zeit. Denn Administratives bindet immer mehr Ressourcen. Schulleitung ist daher nicht mehr attraktiv. Zahlreiche vakante Positionen sind auch zahlreiche vertane Chancen vor Ort.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine grundlegende Neuausrichtung von Schulleitung. Eine klare Trennung in pädagogische und administrative Schulleitung eröffnet neue Möglichkeiten. Verwaltungstätigkeiten können von Verwaltungsfachkräften ausgeführt werden. Die administrative Betreuung mehrerer Schulen eröffnet Synergieeffekte und Professionalisierung. Die parallele Fokussierung auf die pädagogische Führung bietet Raum für Schulentwicklung. Diese Profilierung wird sich in mehr besetzten Schulleitungsstellen niederschlagen.</p>
<h2 class="h3">Digitale Initiative</h2>
<p>Die Bemühungen, baden-württembergische Schulen digitaler werden zu lassen, sind groß. Oft sind die verschiedenen Stränge jedoch nicht verbunden und entfalten nur geringe Wirkkraft. Gute Angebote und Dienste sind nicht verbindlich. Schulen sind aufgrund des Engagements Einzelner auf unterschiedlichen Niveaus der Digitalisierung. Fehlende Richtlinien hinsichtlich der infrastrukturellen Ausstattung tun ihr übriges. Gleichzeitig binden Leuchtturmprojekte Ressourcen und täuschen einen Digitalisierungsgrad vor, der der Überprüfung in der Fläche nicht standhält.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine verbindliche Digitalstrategie für baden-württembergische Schulen. Sie muss alle Aspekte von Kommunikation und Austausch im Alltag über Didaktik und Zielkompetenzen in der Lehre bis hin zu Ausstattung und Lehrkräftebildung enthalten. Diese Digitalstrategie ist verbindlich für alle Schulen, um auch digital Bildungsgerechtigkeit zu realisieren.&nbsp;</p>
<h2 class="h3">Pflicht-Personal weiterdenken</h2>
<p>Schulen sind heterogener als früher. Das betrifft sowohl die eingesetzten Lehrmethoden als auch die Kinder und Jugendlichen. Daher ist eine personelle Ausstattung wie im letzten Jahrtausend nicht mehr ausreichend. Allzu oft hängt das gute Umgehen mit den Herausforderungen der Gegenwart am Engagement bzw. an den Kenntnissen Einzelner. Das fängt bei der Einrichtung und Administrierung von Netzwerken und digitalen Endgeräten an und hört bei freiwilligen Förderstunden oder Krisenintervention in der Freizeit noch nicht auf.</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir ein klares Bekenntnis zu unerlässlichen Fachkräften und -kompetenzen an Schulen des&nbsp;<br />21. Jahrhunderts: Schulsozialarbeit, digitale Administration, Schulpsychologie, Integrationshilfe und je nach örtlicher Situation auch weitere Disziplinen sind dringend benötigte Kompetenzen. Das Abwälzen dieser Aufgaben auf Lehrkräfte führt zu einer Bindung von pädagogischer Kapazität. Fachlich anspruchsvolle Aufgaben zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen müssen auch von Fachkräften ausgeführt werden. Immer und überall.&nbsp;</p>
<h2 class="h3">Reformierung des Berufs „Lehrkraft“</h2>
<p>Wer sich Ende der 90er-Jahre für den Beruf der Lehrkraft entschieden hat, ist heute mit einem anderen Berufsbild konfrontiert als zur Zeit der Berufswahl. Sprachliche und kulturelle Diversität, Ganztag, Inklusion, Binnendifferenzierung, Smartphones sind nur einige der Herausforderungen, die früher viel kleiner oder nicht existent waren. Völlig unvorbereitet müssen Lehrkräfte aber damit klarkommen. Dazu kommt eine nach wie vor oft unverständliche Hierarchisierung innerhalb der Lehrkräfte nach Schularten, die sich in Deputatsstunden und Bezahlung widerspiegelt und dadurch ein Zerrbild der tatsächlichen Leistung und Belastung abgibt.&nbsp;</p>
<p>Für unsere Kinder fordern wir eine grundlegende Reform der Ausbildung. Sie muss sich viel stärker flexibel an neue Herausforderungen anpassen lassen. Für alle bereits im Dienst befindlichen Lehrkräfte müssen Fortbildungen nicht nur auf dem Papier verpflichtend sein. Kinder und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Lehrkräfte immer auf dem neuesten Stand sind. Die pauschale Benachteiligung von Lehrkräften der Primarstufe bei der Bezahlung und die pauschale Bevorzugung gymnasialer Lehrkräfte bei der Unterrichtsverpflichtung muss einer gerechteren, zum Beispiel fachabhängigen Realität weichen. Dies dient dem Ansehen des Berufsstands und stärkt auch die zahlreichen hoch engagierten Lehrkräfte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bildung stärkt unsere Kinder und Jugendlichen für ihre Zukunft. Bildung stärkt somit unmittelbar die Zukunft von Baden-Württemberg.</p>
<p>Als Eltern von Schulkindern fordern wir von der Politik eine ernsthafte, faktenbasierte Auseinandersetzung mit dieser Zukunft und eine ausreichende Finanzierung. Nur so ist Bildungsgerechtigkeit nachhaltig zu erreichen.</p>
<p>Als Landeselternbeirat strecken wir wie zahlreiche andere Interessengruppen die Hand aus und bieten der Politik unsere Unterstützung und Mitarbeit an.&nbsp;<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Bildungsplan Ethik an beruflichen Schulen</title>
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           <media:title type="plain">Bildungsplan Ethik an beruflichen Schulen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat dankt für die Vorstellung des neuen Bildungsplans Ethik an beruflichen Schulen im Rahmen des Anhörungsverfahrens sowie für die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und Anregungen einzubringen.</p>
<p>Wir begrüßen die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Bildungsplans Ethik. Die darin verankerten Zielsetzungen, Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem, werteorientiertem und reflektiertem Handeln zu befähigen, sind aus Sicht des LEB von zentraler Bedeutung. Insbesondere in einer zunehmend komplexen und pluralistischen Gesellschaft kommt dem Ethikunterricht eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Toleranz, Urteilsfähigkeit und demokratischer Haltung zu.</p>
<p>Der Landeselternbeirat regt an, bei der weiteren Ausgestaltung des Bildungsplans die pädagogischen Fachkräfte durch gezielte Fortbildungsangebote zu unterstützen, um die anspruchsvollen Inhalte des Fachs altersgerecht und praxisnah vermitteln zu können. Ebenso sollte auf eine angemessene Stundenzuweisung geachtet werden, um die Umsetzung der Bildungsplaninhalte nachhaltig zu sichern.</p>
<p>Mittelfristig muss Ethik dringend festes Angebot an allen beruflichen Schulen werden, um der heterogeneren Schülerschaft gerecht zu werden und dem wertvollen Austausch zu den im Bildungsplan genannten Themenkomplexen flächendeckend Raum zu bieten.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat dankt für die Vorstellung des neuen Bildungsplans Ethik an beruflichen Schulen im Rahmen des Anhörungsverfahrens sowie für die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und Anregungen einzubringen.</p>
<p>Wir begrüßen die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Bildungsplans Ethik. Die darin verankerten Zielsetzungen, Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem, werteorientiertem und reflektiertem Handeln zu befähigen, sind aus Sicht des LEB von zentraler Bedeutung. Insbesondere in einer zunehmend komplexen und pluralistischen Gesellschaft kommt dem Ethikunterricht eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Toleranz, Urteilsfähigkeit und demokratischer Haltung zu.</p>
<p>Der Landeselternbeirat regt an, bei der weiteren Ausgestaltung des Bildungsplans die pädagogischen Fachkräfte durch gezielte Fortbildungsangebote zu unterstützen, um die anspruchsvollen Inhalte des Fachs altersgerecht und praxisnah vermitteln zu können. Ebenso sollte auf eine angemessene Stundenzuweisung geachtet werden, um die Umsetzung der Bildungsplaninhalte nachhaltig zu sichern.</p>
<p>Mittelfristig muss Ethik dringend festes Angebot an allen beruflichen Schulen werden, um der heterogeneren Schülerschaft gerecht zu werden und dem wertvollen Austausch zu den im Bildungsplan genannten Themenkomplexen flächendeckend Raum zu bieten.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Tue, 04 Nov 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Änderung der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums (LVO-KM)</title>
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           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich im Zuge seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 Rückfragen mit der Änderung der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums im Rahmen des Anhörungsverfahren beschäftigt. Herzlichen Dank für die Darstellung durch das Fachreferat.</p>
<p>Der Landeselternbeirat nimmt die geplante Änderung der Laufbahnverordnung zur Kenntnis. Ausdrücklich regen wir das Kultusministerium an, beim „Aufstieg“ eine Ausnahmeregelung für langjährig erfahrene Fachlehrer zu schaffen, die mittlerweile seit Jahrzehnten de facto als reguläre Lehrer tätig sind.&nbsp;</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich im Zuge seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 Rückfragen mit der Änderung der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums im Rahmen des Anhörungsverfahren beschäftigt. Herzlichen Dank für die Darstellung durch das Fachreferat.</p>
<p>Der Landeselternbeirat nimmt die geplante Änderung der Laufbahnverordnung zur Kenntnis. Ausdrücklich regen wir das Kultusministerium an, beim „Aufstieg“ eine Ausnahmeregelung für langjährig erfahrene Fachlehrer zu schaffen, die mittlerweile seit Jahrzehnten de facto als reguläre Lehrer tätig sind.&nbsp;</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Fri, 31 Oct 2025 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>VwV „Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler“</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1045-vwv-praevention-und-gesundheitsfoerderung-fuer-schuelerinnen-und-schueler?format=html</link>
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           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit der o.g. VwV beschäftigt. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:</p>
<p>Der Landeselternbeirat teilt die Einschätzung des Kultusministeriums, dass Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler eine zentrale und bereichsübergreifende Aufgabe darstellen. Die in der Verwaltungsvorschrift vorgenommene Präzisierung und Konkretisierung dieser Zielsetzung wird ausdrücklich begrüßt.</p>
<p>Auch die Tatsache, dass Prävention und Gesundheitsförderung integraler Bestandteil des pädagogischen Personals sind bzw. sein sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Verweise in Richtung Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie sind in diesem Zusammenhang nicht zielführend, wenn keine flächendeckende und ausreichende Finanzierung dieser wichtigen Funktionen existiert. Zwar würde eine bedarfsgerechte Personalausstattung in diesen Bereichen die Grundlage für qualifizierte Fort- und Weiterbildungen der pädagogischen Teams sowie für eine vertrauensvolle Beziehungsarbeit bilden – ohne zusätzliche Unterrichtsausfälle oder eine weitere Belastung der Lehrkräfte. Aber deren Involvierung durch die vorliegende VwV ist parallel ein wichtiger Schritt.</p>
<p>Gleichwohl sehen wir vier Hauptthemenkomplexe, bei denen in der vorliegenden VwV künftig noch nachgesteuert werden sollte:</p>
<p><strong>Mehr Stunden für die Umsetzung vor Ort</strong></p>
<p>Die beauftragten schulinternen Multiplikatoren können ihrer Aufgabe nur gerecht werden, wenn sie mit einer ausreichenden Anzahl von Stunden bedacht werden. Dafür muss die Aufgabe der Gesundheitsförderung und Prävention dediziert Eingang finden in den der Schule zur Verfügung gestellten Poolstunden.&nbsp;</p>
<p><strong>Mehr Verbindlichkeit</strong></p>
<p>Verpflichtende Fortbildungen für die Multiplikatoren an den Schulen genauso wie verbindliche Einheiten z.B. bei pädagogischen Tagen müssen zwingend Eingang finden, da sich nur so ein nachhaltiger Erfolg aller Bemühungen einstellen kann.</p>
<p><strong>Mehr Transparenz (auch für Eltern)</strong></p>
<p>Die in der VwV vorgesehenen Konzepte müssen transparent in der Schulgemeinschaft erarbeitet und dann auch bekanntgemacht werden. Wer ist Ansprechpartner, wie sind die vorgesehenen Aktionswege, wo kann ich mich melden, wann kann ich unterstützen? All diese Fragen sind relevant und betreffen Lehrkräfte genauso wie Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern. Transparenz schafft auch hier Partizipation.</p>
<p><strong>Mehr Bewusstsein für stille emotionale Gefahren</strong></p>
<p>Auch Jahre nach der Corona-Pandemie ist das ursprüngliche Niveau psychischer Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen nicht wieder erreicht, wie die Ergebnisse der COPSY-Studie eindrucksvoll belegen. Die Schule ist in diesem Zusammenhang ein zentraler Ort, um Veränderungen im Verhalten und in der Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.</p>
<p>Neben Suchtmittelmissbrauch muss die VwV und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen viel stärker auch auf das rechtzeitige Erkennen psychischer Probleme bei Schülerinnen und Schülern abzielen, die in lebensbedrohliche Extremsituationen führen können.</p>
<p>Im Bereich der Suchtprävention verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Stellungnahme zur <a href="/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1021-neufassung-des-landesnichtraucherschutzgesetzes-lnrschg">Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes</a> vom 14. August 2025:</p>
<p style="padding-left:20px;">„Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum [bezüglich regelnder Maßnahmen zur Aufstellung von Verkaufsautomaten mit suchtfördernden Waren] aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.“</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg hat sich in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit der o.g. VwV beschäftigt. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:</p>
<p>Der Landeselternbeirat teilt die Einschätzung des Kultusministeriums, dass Prävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler eine zentrale und bereichsübergreifende Aufgabe darstellen. Die in der Verwaltungsvorschrift vorgenommene Präzisierung und Konkretisierung dieser Zielsetzung wird ausdrücklich begrüßt.</p>
<p>Auch die Tatsache, dass Prävention und Gesundheitsförderung integraler Bestandteil des pädagogischen Personals sind bzw. sein sollen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Verweise in Richtung Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie sind in diesem Zusammenhang nicht zielführend, wenn keine flächendeckende und ausreichende Finanzierung dieser wichtigen Funktionen existiert. Zwar würde eine bedarfsgerechte Personalausstattung in diesen Bereichen die Grundlage für qualifizierte Fort- und Weiterbildungen der pädagogischen Teams sowie für eine vertrauensvolle Beziehungsarbeit bilden – ohne zusätzliche Unterrichtsausfälle oder eine weitere Belastung der Lehrkräfte. Aber deren Involvierung durch die vorliegende VwV ist parallel ein wichtiger Schritt.</p>
<p>Gleichwohl sehen wir vier Hauptthemenkomplexe, bei denen in der vorliegenden VwV künftig noch nachgesteuert werden sollte:</p>
<p><strong>Mehr Stunden für die Umsetzung vor Ort</strong></p>
<p>Die beauftragten schulinternen Multiplikatoren können ihrer Aufgabe nur gerecht werden, wenn sie mit einer ausreichenden Anzahl von Stunden bedacht werden. Dafür muss die Aufgabe der Gesundheitsförderung und Prävention dediziert Eingang finden in den der Schule zur Verfügung gestellten Poolstunden.&nbsp;</p>
<p><strong>Mehr Verbindlichkeit</strong></p>
<p>Verpflichtende Fortbildungen für die Multiplikatoren an den Schulen genauso wie verbindliche Einheiten z.B. bei pädagogischen Tagen müssen zwingend Eingang finden, da sich nur so ein nachhaltiger Erfolg aller Bemühungen einstellen kann.</p>
<p><strong>Mehr Transparenz (auch für Eltern)</strong></p>
<p>Die in der VwV vorgesehenen Konzepte müssen transparent in der Schulgemeinschaft erarbeitet und dann auch bekanntgemacht werden. Wer ist Ansprechpartner, wie sind die vorgesehenen Aktionswege, wo kann ich mich melden, wann kann ich unterstützen? All diese Fragen sind relevant und betreffen Lehrkräfte genauso wie Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern. Transparenz schafft auch hier Partizipation.</p>
<p><strong>Mehr Bewusstsein für stille emotionale Gefahren</strong></p>
<p>Auch Jahre nach der Corona-Pandemie ist das ursprüngliche Niveau psychischer Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen nicht wieder erreicht, wie die Ergebnisse der COPSY-Studie eindrucksvoll belegen. Die Schule ist in diesem Zusammenhang ein zentraler Ort, um Veränderungen im Verhalten und in der Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.</p>
<p>Neben Suchtmittelmissbrauch muss die VwV und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen viel stärker auch auf das rechtzeitige Erkennen psychischer Probleme bei Schülerinnen und Schülern abzielen, die in lebensbedrohliche Extremsituationen führen können.</p>
<p>Im Bereich der Suchtprävention verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Stellungnahme zur <a href="/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1021-neufassung-des-landesnichtraucherschutzgesetzes-lnrschg">Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes</a> vom 14. August 2025:</p>
<p style="padding-left:20px;">„Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum [bezüglich regelnder Maßnahmen zur Aufstellung von Verkaufsautomaten mit suchtfördernden Waren] aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.“</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Sun, 26 Oct 2025 01:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung</title>
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           <media:title type="plain">Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Fortbildung von Lehrkräften und Personalentwicklung an Schulen&nbsp;</strong><br /><strong>(VwV Lehrkräftefortbildung)</strong></h3>
<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung, die wir in unserer Sitzung vom 23. Juli 2025 beraten haben:</p>
<p>Auch wir als Landeselternbeirat verstehen Lehrkräftebildung als kontinuierlichen, sich über das gesamte Berufsleben erstreckenden Prozess und halten berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für elementar wichtig, so dass Lehrkräfte ihre berufliche Qualifikation in Bezug auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule kontinuierlich fortentwickeln und auf aktuelle Herausforderungen reagieren können.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Dabei erachten wir im Rahmen der Qualitätssicherung das Erreichen aller Lehrkräfte als eines der wichtigsten Elemente. Schulleitungen sollten über geeignete Instrumente befähigt werden, Fort- und Weiterbildungen in der Schulgemeinschaft durchsetzen zu können, um die Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte zu gewährleisten.</p>
<p>Als ein begleitendes Instrument erachten wir die Möglichkeit zu Online-Fortbildungen in Verbindung mit einem Punktesystem und zugehöriger Erfolgskontrolle, wie es auch beispielsweise in der Medizin gelebte Praxis ist.</p>
<p>Um Unterrichtsausfall vorzubeugen, sollte aus unserer Sicht besonderes Augenmerk darauf liegen, pädagogische Tage in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden zu lassen, da durch den Lehrkräftemangel bereits zu viel Fachunterricht nicht stattfinden konnte. Zur Entlastung der Lehrkräfte ist eine Erhöhung der Stellenzahl an den Schulen wichtig, so dass sich vertretungsrelevante, unterrichtsbegleitende oder schulorganisatorische Aufgaben weniger belastend auswirken und im Schulalltag besser verteilen. Damit würden Fort- und Weiterbildungen unserer Ansicht nach in der unterrichtsfreien Zeit auf weniger überlastete Lehrkräfte und damit mehr Akzeptanz treffen.</p>
<p>Ein weiteres Instrument ist in unseren Augen die Entkoppelung der Schließzeiten von Bildungsinstituten und Urlaubszeiten von Lehrkräften, um den Zugang zu Fort- und Weiterbildung in der unterrichtsfreien Zeit in größerem Umfang zu ermöglichen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Fortbildung von Lehrkräften und Personalentwicklung an Schulen&nbsp;</strong><br /><strong>(VwV Lehrkräftefortbildung)</strong></h3>
<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VwV Lehrkräftefortbildung, die wir in unserer Sitzung vom 23. Juli 2025 beraten haben:</p>
<p>Auch wir als Landeselternbeirat verstehen Lehrkräftebildung als kontinuierlichen, sich über das gesamte Berufsleben erstreckenden Prozess und halten berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für elementar wichtig, so dass Lehrkräfte ihre berufliche Qualifikation in Bezug auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule kontinuierlich fortentwickeln und auf aktuelle Herausforderungen reagieren können.&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Dabei erachten wir im Rahmen der Qualitätssicherung das Erreichen aller Lehrkräfte als eines der wichtigsten Elemente. Schulleitungen sollten über geeignete Instrumente befähigt werden, Fort- und Weiterbildungen in der Schulgemeinschaft durchsetzen zu können, um die Fort- und Weiterbildung aller Lehrkräfte zu gewährleisten.</p>
<p>Als ein begleitendes Instrument erachten wir die Möglichkeit zu Online-Fortbildungen in Verbindung mit einem Punktesystem und zugehöriger Erfolgskontrolle, wie es auch beispielsweise in der Medizin gelebte Praxis ist.</p>
<p>Um Unterrichtsausfall vorzubeugen, sollte aus unserer Sicht besonderes Augenmerk darauf liegen, pädagogische Tage in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden zu lassen, da durch den Lehrkräftemangel bereits zu viel Fachunterricht nicht stattfinden konnte. Zur Entlastung der Lehrkräfte ist eine Erhöhung der Stellenzahl an den Schulen wichtig, so dass sich vertretungsrelevante, unterrichtsbegleitende oder schulorganisatorische Aufgaben weniger belastend auswirken und im Schulalltag besser verteilen. Damit würden Fort- und Weiterbildungen unserer Ansicht nach in der unterrichtsfreien Zeit auf weniger überlastete Lehrkräfte und damit mehr Akzeptanz treffen.</p>
<p>Ein weiteres Instrument ist in unseren Augen die Entkoppelung der Schließzeiten von Bildungsinstituten und Urlaubszeiten von Lehrkräften, um den Zugang zu Fort- und Weiterbildung in der unterrichtsfreien Zeit in größerem Umfang zu ermöglichen.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Fri, 15 Aug 2025 20:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG)</title>
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           <media:title type="plain">Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG)</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nimmt die geplante Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes zur Kenntnis und begrüßt die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen, auch nicht nikotin- und cannabishaltigen Produkten in den Geltungsbereich des Gesetzes, da auch von diesen Produkten gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.</p>
<p>In mittelbarem Zusammenhang mit der Novellierung des LNRSchG möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass in zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg Automaten mit entsprechenden Produkten selbst in der Nähe von Schulen platziert sind, was die Bestrebungen des LNRSchG teilweise ad absurdum führt. Auch wenn entsprechende Verkaufsautomaten auf privatem Grund aufgestellt wurden, haben Kommunen einen Spielraum zur Erlassung von regelnden Maßnahmen.&nbsp;<br />Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nimmt die geplante Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes zur Kenntnis und begrüßt die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen, auch nicht nikotin- und cannabishaltigen Produkten in den Geltungsbereich des Gesetzes, da auch von diesen Produkten gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.</p>
<p>In mittelbarem Zusammenhang mit der Novellierung des LNRSchG möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass in zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg Automaten mit entsprechenden Produkten selbst in der Nähe von Schulen platziert sind, was die Bestrebungen des LNRSchG teilweise ad absurdum führt. Auch wenn entsprechende Verkaufsautomaten auf privatem Grund aufgestellt wurden, haben Kommunen einen Spielraum zur Erlassung von regelnden Maßnahmen.&nbsp;<br />Zur wirksamen Durchsetzung von Präventions- und Schutzmaßnahmen regen wir die Erarbeitung einer Handreichung durch die relevanten Landesbehörden an, die den Kommunen ihren Handlungsspielraum aufzeigt und sie bei dessen Durchsetzung unterstützt.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Thu, 14 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Neufassung der VwV Berufliche Orientierung</title>
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           <media:title type="plain">Neufassung der VwV Berufliche Orientierung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung)</strong></h3>
<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VvW Berufliche Orientierung, die uns für das Anhörungsverfahren in unserer Sitzung vom&nbsp;23. Juli 2025 vorgestellt wurde:</p>
<p>Wir begrüßen als LEB ausdrücklich die Bestrebungen, Berufsorientierung (BO) zukunftsfähiger zu gestalten, zumal aus unserer Sicht hier deutlicher Ausbaubedarf besteht. Positiv bewerten wir insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit für Praktika sowie die Erweiterung dieser und die vermehrte Einbindung der Eltern. Für wichtig erachten wir die Planung zum Mitdenken der Gymnasien sowie der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Zum Erreichen dieser Ziele halten wir den Ausbau von Stellen für Lehrkräfte für elementar wichtig.</p>
<p>Aus unserer Sicht ist das große Augenmerk auf die Einbindung des Elternhauses ein richtiges Zeichen, zumal hier eine wichtige Einflussgröße für die Berufswahl der Jugendlichen liegt, und Eltern ihre Kinder im Prozess der Berufswahl und Bewerbung unterstützen. Dies sollte unserer Meinung nach auch die Einbindung der Eltern in das BO-Leitungsteam beinhalten.</p>
<p>Da nicht alle Jugendlichen im Elternhaus die nötige Unterstützung erhalten oder erhalten können, ist eine Ausweitung der verbindlichen Berufsberatung in den Schulen unabdingbar, um allen die gleichen Chancen zu ermöglichen. Hierfür sind entsprechend ausreichende Ressourcen wichtig, um auch Fehlzeiten auf allen Seiten zu begegnen.</p>
<p>Als besonders wichtig erachten wir, dass der Jugendschutz während der Praktika gewährleistet wird. Vor allem in kleineren Betrieben gibt es immer wieder Vorkommen überschrittener Arbeitszeiten oder ausgefallener Pausen. Hier sollte aus unserer Sicht mit einer Handreichung vorgebeugt werden, welche den Betrieben, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern im Zuge der Fixierung eines Praktikumsplatzes ausgehändigt wird. Praktika betreuende Lehrkräfte sollten gesondert sensibilisiert werden und die Gewährleistung des Jugendschutzgesetzes am Arbeitsplatz aktiv erfragen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung)</strong></h3>
<p>Als Landeselternbeirat Baden-Württemberg (LEB) nehmen wir Stellung zu der Neufassung der VvW Berufliche Orientierung, die uns für das Anhörungsverfahren in unserer Sitzung vom&nbsp;23. Juli 2025 vorgestellt wurde:</p>
<p>Wir begrüßen als LEB ausdrücklich die Bestrebungen, Berufsorientierung (BO) zukunftsfähiger zu gestalten, zumal aus unserer Sicht hier deutlicher Ausbaubedarf besteht. Positiv bewerten wir insbesondere den Ausbau der Zusammenarbeit für Praktika sowie die Erweiterung dieser und die vermehrte Einbindung der Eltern. Für wichtig erachten wir die Planung zum Mitdenken der Gymnasien sowie der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Zum Erreichen dieser Ziele halten wir den Ausbau von Stellen für Lehrkräfte für elementar wichtig.</p>
<p>Aus unserer Sicht ist das große Augenmerk auf die Einbindung des Elternhauses ein richtiges Zeichen, zumal hier eine wichtige Einflussgröße für die Berufswahl der Jugendlichen liegt, und Eltern ihre Kinder im Prozess der Berufswahl und Bewerbung unterstützen. Dies sollte unserer Meinung nach auch die Einbindung der Eltern in das BO-Leitungsteam beinhalten.</p>
<p>Da nicht alle Jugendlichen im Elternhaus die nötige Unterstützung erhalten oder erhalten können, ist eine Ausweitung der verbindlichen Berufsberatung in den Schulen unabdingbar, um allen die gleichen Chancen zu ermöglichen. Hierfür sind entsprechend ausreichende Ressourcen wichtig, um auch Fehlzeiten auf allen Seiten zu begegnen.</p>
<p>Als besonders wichtig erachten wir, dass der Jugendschutz während der Praktika gewährleistet wird. Vor allem in kleineren Betrieben gibt es immer wieder Vorkommen überschrittener Arbeitszeiten oder ausgefallener Pausen. Hier sollte aus unserer Sicht mit einer Handreichung vorgebeugt werden, welche den Betrieben, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern im Zuge der Fixierung eines Praktikumsplatzes ausgehändigt wird. Praktika betreuende Lehrkräfte sollten gesondert sensibilisiert werden und die Gewährleistung des Jugendschutzgesetzes am Arbeitsplatz aktiv erfragen.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Thu, 14 Aug 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Änderung der VwV Ganztagsgrundschule</title>
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           <media:title type="plain">Änderung der VwV Ganztagsgrundschule</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (VwV Ganztagsgrundschule)</strong></h3>
<p>In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) mit der ihm vorgestellten Anpassung der VwV Ganztagsgrundschule beschäftigt und nimmt dazu wie folgt Stellung:</p>
<p>Wir nehmen die Anpassung zur Kenntnis und stimmen ihr grundsätzlich zu.</p>
<p>Kritisch sehen wir den nach wie vor geltenden Finanzierungsvorbehalt bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen. Problematisch ist die fehlende Transparenz bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel, wenn sich eine Schule auf den Weg macht Ganztagsschule zu werden. Schlechtestenfalls kann die Situation entstehen, dass sich eine Schule ein pädagogisches Konzept gibt, der Schulträger Vorplanungen zur räumlichen Anpassung anstellt, und daraufhin der Antrag gestellt wird – nur um dann zu erfahren, dass keine Mittel mehr vorhanden sind.</p>
<p>Wir regen an, sich über eine transparent einsehbare Anzeige der zur Verfügung stehenden Mittel Gedanken zu machen.</p>
<p>Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvorbehalt regen wir außerdem an, im Falle zur Neige gehender Mittel Anträge von SBBZ bevorzugt zu behandeln. Für die Befriedigung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab September 2026 ist es für die Schulträger ungleich einfacher, kommunale Lösungen außerhalb einer Ganztagsgrundschule für Kinder ohne sonderpädagogischen Anspruch einzurichten und zu betreiben. Die Umwandlung von SBBZ in Ganztagsschulen nach §4a SchG bietet somit für diese Kinder ein Angebot, das in der Fläche nur selten durch andere Ganztagsangebote befriedigt werden kann.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (VwV Ganztagsgrundschule)</strong></h3>
<p>In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) mit der ihm vorgestellten Anpassung der VwV Ganztagsgrundschule beschäftigt und nimmt dazu wie folgt Stellung:</p>
<p>Wir nehmen die Anpassung zur Kenntnis und stimmen ihr grundsätzlich zu.</p>
<p>Kritisch sehen wir den nach wie vor geltenden Finanzierungsvorbehalt bei der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen. Problematisch ist die fehlende Transparenz bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel, wenn sich eine Schule auf den Weg macht Ganztagsschule zu werden. Schlechtestenfalls kann die Situation entstehen, dass sich eine Schule ein pädagogisches Konzept gibt, der Schulträger Vorplanungen zur räumlichen Anpassung anstellt, und daraufhin der Antrag gestellt wird – nur um dann zu erfahren, dass keine Mittel mehr vorhanden sind.</p>
<p>Wir regen an, sich über eine transparent einsehbare Anzeige der zur Verfügung stehenden Mittel Gedanken zu machen.</p>
<p>Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsvorbehalt regen wir außerdem an, im Falle zur Neige gehender Mittel Anträge von SBBZ bevorzugt zu behandeln. Für die Befriedigung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab September 2026 ist es für die Schulträger ungleich einfacher, kommunale Lösungen außerhalb einer Ganztagsgrundschule für Kinder ohne sonderpädagogischen Anspruch einzurichten und zu betreiben. Die Umwandlung von SBBZ in Ganztagsschulen nach §4a SchG bietet somit für diese Kinder ein Angebot, das in der Fläche nur selten durch andere Ganztagsangebote befriedigt werden kann.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Wed, 09 Jul 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1025-gesetz-zur-aenderung-des-schulgesetzes-fuer-baden-wuerttemberg-1?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) intensiv mit den geplanten Änderungen des Schulgesetzes auseinandergesetzt, die von den beteiligten Referaten und Instituten ausführlich vorgestellt wurden.</p>
<p>Der LEB fokussierte dabei insbesondere auf die geänderten bzw. neuen Passagen zur Regelung mobiler Endgeräte sowie zur Erhebung von Individualdaten.&nbsp;</p>
<p>Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:</p>
<h2><strong>Nutzung mobiler Endgeräte</strong></h2>
<p>Der LEB begrüßt die schulgesetzlichen Regelungen, die eine Durchsetzung von schuleigenen Regelungen erleichtern sollen.</p>
<p>Es erscheint uns nicht ganz verständlich, warum nicht gleich zu Beginn die Möglichkeit voll ausgeschöpft wird, die der letzte Satz des neu eingefügten §23(2b) eröffnet. Eine Verordnungs-Regelung könnte auf unterschiedliche Altersstufen bzw. Schularten eingehen und somit eine praxisgerechte Regelung herbeiführen. Die nun geschaffene Notwendigkeit, dass sich alle Schulen selbst aufmachen ihre Handyreglungen zu überarbeiten bzw. zu erstellen, führt zu einer unverhältnismäßigen zusätzlichen Belastung vor Ort, die durch eine zentrale Verordnungsregelung umgangen werden könnte.&nbsp;</p>
<p>Kritisch sieht der LEB Satz 4 des §23(2b). Insbesondere an Schulen im ländlichen Raum, wo Schülerinnen und Schüler auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen sind, kann eine Einbehaltung der Geräte auch nach Unterrichtsende zu schwierigen Situationen führen, wenn z.B. eine Benachrichtigung des Elternhauses durch die Jugendlichen beim Ausfall einer Bus- oder Zugverbindung nicht mehr möglich ist. Für diese Fälle muss auf Gesetzesebene eine Ausnahme eingefügt werden; ersatzweise muss Satz 4 gestrichen werden.</p>
<p>Der LEB bietet ausdrücklich die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Musterlösungen für die Schulordnungen an, die diesen basierend auf §23(2b) zur Verfügung gestellt werden sollen.</p>
<h2><strong>Erhebung von Individualdaten</strong></h2>
<p>Der LEB begrüßt grundsätzlich die geplante Erhebung von Individualdaten, da nur so mittelfristig belastbare Erkenntnisse zur Qualitätskontrolle zur Verfügung stehen. Wenngleich der geplante Umfang der Datenerhebung sehr groß ist, entspricht er weitestgehend den bereits heute im Rahmen von bundesweiten Vergleichsstudien erhobenen Informationen und ist somit im Großen und Ganzen zweckmäßig.</p>
<p>Kritisch anmerken wollen wir, dass die Berücksichtigung des Datenschutzes noch nicht so weitgehend ist, wie es die sensible Natur der erhobenen Daten erfordert:</p>
<ul>
<li>Vorschriften zu den zur Nutzung freigegeben Softwares fehlen.</li>
<li>Insbesondere an kleinen Schulen reicht die Pseudonymisierung der Datensätze nicht aus; ein Rückschluss auf einzelne Schülerinnen und Schüler ist wegen des Detailgrads der Daten und der gleichzeitig fehlenden Anzahl der Datensätze an diesen Schulen einfach möglich.</li>
<li>Angesichts des Umfangs der gesetzlichen Regelung erscheint es nicht ersichtlich, warum ausgerechnet Löschfristen fehlen; diese sind dringend mit aufzunehmen.</li>
</ul>
<p>Es ist außerdem sicherzustellen, dass vor Inkrafttreten der Datenerhebung alle Schulen vollumfänglich an ASV-BW angebunden sind, um die umfangreiche Datenerhebung vollautomatisiert umsetzen zu können.&nbsp;</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2025/1025-gesetz-zur-aenderung-des-schulgesetzes-fuer-baden-wuerttemberg-1?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p>In seiner Sitzung am 25. Juni 2025 hat sich der Landeselternbeirat (LEB) intensiv mit den geplanten Änderungen des Schulgesetzes auseinandergesetzt, die von den beteiligten Referaten und Instituten ausführlich vorgestellt wurden.</p>
<p>Der LEB fokussierte dabei insbesondere auf die geänderten bzw. neuen Passagen zur Regelung mobiler Endgeräte sowie zur Erhebung von Individualdaten.&nbsp;</p>
<p>Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:</p>
<h2><strong>Nutzung mobiler Endgeräte</strong></h2>
<p>Der LEB begrüßt die schulgesetzlichen Regelungen, die eine Durchsetzung von schuleigenen Regelungen erleichtern sollen.</p>
<p>Es erscheint uns nicht ganz verständlich, warum nicht gleich zu Beginn die Möglichkeit voll ausgeschöpft wird, die der letzte Satz des neu eingefügten §23(2b) eröffnet. Eine Verordnungs-Regelung könnte auf unterschiedliche Altersstufen bzw. Schularten eingehen und somit eine praxisgerechte Regelung herbeiführen. Die nun geschaffene Notwendigkeit, dass sich alle Schulen selbst aufmachen ihre Handyreglungen zu überarbeiten bzw. zu erstellen, führt zu einer unverhältnismäßigen zusätzlichen Belastung vor Ort, die durch eine zentrale Verordnungsregelung umgangen werden könnte.&nbsp;</p>
<p>Kritisch sieht der LEB Satz 4 des §23(2b). Insbesondere an Schulen im ländlichen Raum, wo Schülerinnen und Schüler auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen sind, kann eine Einbehaltung der Geräte auch nach Unterrichtsende zu schwierigen Situationen führen, wenn z.B. eine Benachrichtigung des Elternhauses durch die Jugendlichen beim Ausfall einer Bus- oder Zugverbindung nicht mehr möglich ist. Für diese Fälle muss auf Gesetzesebene eine Ausnahme eingefügt werden; ersatzweise muss Satz 4 gestrichen werden.</p>
<p>Der LEB bietet ausdrücklich die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Musterlösungen für die Schulordnungen an, die diesen basierend auf §23(2b) zur Verfügung gestellt werden sollen.</p>
<h2><strong>Erhebung von Individualdaten</strong></h2>
<p>Der LEB begrüßt grundsätzlich die geplante Erhebung von Individualdaten, da nur so mittelfristig belastbare Erkenntnisse zur Qualitätskontrolle zur Verfügung stehen. Wenngleich der geplante Umfang der Datenerhebung sehr groß ist, entspricht er weitestgehend den bereits heute im Rahmen von bundesweiten Vergleichsstudien erhobenen Informationen und ist somit im Großen und Ganzen zweckmäßig.</p>
<p>Kritisch anmerken wollen wir, dass die Berücksichtigung des Datenschutzes noch nicht so weitgehend ist, wie es die sensible Natur der erhobenen Daten erfordert:</p>
<ul>
<li>Vorschriften zu den zur Nutzung freigegeben Softwares fehlen.</li>
<li>Insbesondere an kleinen Schulen reicht die Pseudonymisierung der Datensätze nicht aus; ein Rückschluss auf einzelne Schülerinnen und Schüler ist wegen des Detailgrads der Daten und der gleichzeitig fehlenden Anzahl der Datensätze an diesen Schulen einfach möglich.</li>
<li>Angesichts des Umfangs der gesetzlichen Regelung erscheint es nicht ersichtlich, warum ausgerechnet Löschfristen fehlen; diese sind dringend mit aufzunehmen.</li>
</ul>
<p>Es ist außerdem sicherzustellen, dass vor Inkrafttreten der Datenerhebung alle Schulen vollumfänglich an ASV-BW angebunden sind, um die umfangreiche Datenerhebung vollautomatisiert umsetzen zu können.&nbsp;</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2025</category>
           <pubDate>Mon, 30 Jun 2025 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
          </channel>
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