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       <title>Stellungnahmen 2023 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[]]></description>
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           <title>Impulse an die politisch Handelnden zur Diskussion um das »Neue G9«</title>
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           <media:title type="plain">Impulse an die politisch Handelnden zur Diskussion um das »Neue G9«</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>In seiner Sitzung am 20. Dezember 2023 hat der Landeselternbeirat neun Impulse formuliert, um die aktuell laufenden politischen Diskussionen rund um die Wiedereinführung eines »neuen G9« zu bereichern. <br /> Das aus Vertreterinnen und Vertretern aller Schularten bestehende Beratungsgremium des Kultusministeriums betont hierbei vor allem die Aspekte der schulartübergreifenden Betrachtung und der Schnelligkeit.</p>
<h6><strong>Impuls „Haushalt“</strong></h6>
<p>Die Ressourcensteuerung im Landeshaushalt muss sich zwingend zugunsten des Bildungshaushalts verschieben. Dies ist eine grundsätzliche Notwendigkeit, um die langfristigen Bildungsergebnisse zu verbessern. Der Finanz-Mehrbedarf hängt dabei ausdrücklich nicht ausschließlich mit der Wiedereinführung von G9 zusammen, sondern betrifft alle Schularten gleichermaßen, insbesondere die Grundschulen und Grundstufen der SBBZ.<br /><span style="font-size: 8pt;">[einstimmig]</span></p>
<h6>Impuls „Dauer“</h6>
<p>Das Gymnasium wird neun Schuljahre umfassen. Ein G8-Angebot soll es weder in Zügen noch an Modellschulen geben. Dies vereinfacht die Schulorganisation erheblich und spart Ressourcen.<br /><span style="font-size: 8pt;">[einstimmig]</span></p>
<h6>Impuls „Schnelligkeit“</h6>
<p>Die Großbaustellen im baden-württembergischen Bildungssystem hängen nicht mit der Einführung von G9 zusammen. Sie müssen dringend angegangen werden.<br />Eine Verzögerung der G9-Einführung, weil grundlegende Fragen nicht geklärt sind und großen zeitlichen Bedarf fordern, darf es aber nicht geben, um sowohl den Empfehlungen des Bürgerforums als auch dem Willen der Volksantrags-Unterstützer zu folgen und die Situation für die Schülerinnen und Schüler schnell zu verbessern.<br /><span style="font-size: 8pt;">[einstimmig]</span></p>
<h6>Impuls „Einführung“</h6>
<p>Die Einführung von G9 soll gestaffelt stattfinden, um den Deputats-Mehrbedarf zeitlich zu strecken. Dies lässt auch mehr Zeit für die Ausgestaltung der zusätzlichen Inhalte oder zeitlicher Streckung der Bildungspläne, ohne die Einführung der neuen Normalform zu verzögern.<br /><span style="font-size: 8pt;">[88% Zustimmung]</span></p>
<h6>Impuls „Grundschulempfehlung“</h6>
<p>Das Verfahren der Grundschulempfehlung sollte verändert werden, um Fehl-Empfehlungen der Lehrkräfte und Fehlentscheidungen der Eltern zu verringern.<br />50% Gymnasialempfehlungen wie aktuell können nicht das Ziel sein.<br /> Mögliche Änderungen könnten zum Beispiel sein: eine Anhebung des Notenschnitts in Deutsch und Mathematik und die Einführung eines einheitlichen schulartbezogenen Tests ohne verbindlichen Charakter bei Anmeldung an einer Schule ohne entsprechende Empfehlung. Das Ergebnis des Tests wird in einem Informationsgespräch an der Zielschule mit den Eltern besprochen.<br /><span style="font-size: 8pt;">[89% Zustimmung]</span></p>
<h6>Impuls „Gemeinschaftsschule“</h6>
<p>Die Grundschulempfehlung sollte als vierte Option die Schulart „Gemeinschaftsschule“ als Empfehlung erhalten. Durch die andere Unterrichtsform und die gezielten Fördermöglichkeiten durch unterschiedliche Niveaus könnte gezielt die Empfehlung für stark divergierende Begabungen in den relevanten Fächern oder die besondere Eignung für die Unterrichtsformen an der GMS ausschlaggebend für diese Empfehlung sein.<br /><span style="font-size: 8pt;">[einstimmig]</span></p>
<h6>Impuls „Realschule“</h6>
<p>Der Realschule muss ihre Profilierung zurückgegeben werden; eine durchgängige Unterrichtung auf M-Niveau würde außerdem der GMS ein Alleinstellungsmerkmal geben und damit eine Berechtigung für die Differenzierung der Schularten darstellen.<br /><span style="font-size: 8pt;">[79% Zustimmung]</span></p>
<h6>Impuls „Lernzeit“</h6>
<p>Die zusätzlichen Stunden, die in G9 zur Verfügung stehen werden, sollen primär in die Verlängerung der Lernzeit in den bereits vorhandenen Kernfächern fließen. <br /> Zusätzliche oder neue Fächer sind nicht Fokus im neuen G9.<br /> Stattdessen sollen auch andere Bildungs-Bereiche und -Inhalte stärker Eingang an Gymnasien finden; denkbar wäre z.B. in Klasse 11 ein Praktikum an verschiedenen Schularten, um potentielle Lehrkräfte für dieses Berufsbild zu begeistern.<br /><span style="font-size: 8pt;">[76% Zustimmung]</span></p>
<h6>Impuls „Ganztag“</h6>
<p>Mehr Ganztagsangebote auch an Gymnasien könnten dedizierte Lernzeiten und Angebote im musisch-künstlerischen sowie sportlichen Bereich beinhalten und somit für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen.<br /><span style="font-size: 8pt;">[70% Zustimmung]</span></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>In seiner Sitzung am 20. Dezember 2023 hat der Landeselternbeirat neun Impulse formuliert, um die aktuell laufenden politischen Diskussionen rund um die Wiedereinführung eines »neuen G9« zu bereichern. <br /> Das aus Vertreterinnen und Vertretern aller Schularten bestehende Beratungsgremium des Kultusministeriums betont hierbei vor allem die Aspekte der schulartübergreifenden Betrachtung und der Schnelligkeit.</p>
<h6><strong>Impuls „Haushalt“</strong></h6>
<p>Die Ressourcensteuerung im Landeshaushalt muss sich zwingend zugunsten des Bildungshaushalts verschieben. Dies ist eine grundsätzliche Notwendigkeit, um die langfristigen Bildungsergebnisse zu verbessern. Der Finanz-Mehrbedarf hängt dabei ausdrücklich nicht ausschließlich mit der Wiedereinführung von G9 zusammen, sondern betrifft alle Schularten gleichermaßen, insbesondere die Grundschulen und Grundstufen der SBBZ.<br /><span style="font-size: 8pt;">[einstimmig]</span></p>
<h6>Impuls „Dauer“</h6>
<p>Das Gymnasium wird neun Schuljahre umfassen. Ein G8-Angebot soll es weder in Zügen noch an Modellschulen geben. Dies vereinfacht die Schulorganisation erheblich und spart Ressourcen.<br /><span style="font-size: 8pt;">[einstimmig]</span></p>
<h6>Impuls „Schnelligkeit“</h6>
<p>Die Großbaustellen im baden-württembergischen Bildungssystem hängen nicht mit der Einführung von G9 zusammen. Sie müssen dringend angegangen werden.<br />Eine Verzögerung der G9-Einführung, weil grundlegende Fragen nicht geklärt sind und großen zeitlichen Bedarf fordern, darf es aber nicht geben, um sowohl den Empfehlungen des Bürgerforums als auch dem Willen der Volksantrags-Unterstützer zu folgen und die Situation für die Schülerinnen und Schüler schnell zu verbessern.<br /><span style="font-size: 8pt;">[einstimmig]</span></p>
<h6>Impuls „Einführung“</h6>
<p>Die Einführung von G9 soll gestaffelt stattfinden, um den Deputats-Mehrbedarf zeitlich zu strecken. Dies lässt auch mehr Zeit für die Ausgestaltung der zusätzlichen Inhalte oder zeitlicher Streckung der Bildungspläne, ohne die Einführung der neuen Normalform zu verzögern.<br /><span style="font-size: 8pt;">[88% Zustimmung]</span></p>
<h6>Impuls „Grundschulempfehlung“</h6>
<p>Das Verfahren der Grundschulempfehlung sollte verändert werden, um Fehl-Empfehlungen der Lehrkräfte und Fehlentscheidungen der Eltern zu verringern.<br />50% Gymnasialempfehlungen wie aktuell können nicht das Ziel sein.<br /> Mögliche Änderungen könnten zum Beispiel sein: eine Anhebung des Notenschnitts in Deutsch und Mathematik und die Einführung eines einheitlichen schulartbezogenen Tests ohne verbindlichen Charakter bei Anmeldung an einer Schule ohne entsprechende Empfehlung. Das Ergebnis des Tests wird in einem Informationsgespräch an der Zielschule mit den Eltern besprochen.<br /><span style="font-size: 8pt;">[89% Zustimmung]</span></p>
<h6>Impuls „Gemeinschaftsschule“</h6>
<p>Die Grundschulempfehlung sollte als vierte Option die Schulart „Gemeinschaftsschule“ als Empfehlung erhalten. Durch die andere Unterrichtsform und die gezielten Fördermöglichkeiten durch unterschiedliche Niveaus könnte gezielt die Empfehlung für stark divergierende Begabungen in den relevanten Fächern oder die besondere Eignung für die Unterrichtsformen an der GMS ausschlaggebend für diese Empfehlung sein.<br /><span style="font-size: 8pt;">[einstimmig]</span></p>
<h6>Impuls „Realschule“</h6>
<p>Der Realschule muss ihre Profilierung zurückgegeben werden; eine durchgängige Unterrichtung auf M-Niveau würde außerdem der GMS ein Alleinstellungsmerkmal geben und damit eine Berechtigung für die Differenzierung der Schularten darstellen.<br /><span style="font-size: 8pt;">[79% Zustimmung]</span></p>
<h6>Impuls „Lernzeit“</h6>
<p>Die zusätzlichen Stunden, die in G9 zur Verfügung stehen werden, sollen primär in die Verlängerung der Lernzeit in den bereits vorhandenen Kernfächern fließen. <br /> Zusätzliche oder neue Fächer sind nicht Fokus im neuen G9.<br /> Stattdessen sollen auch andere Bildungs-Bereiche und -Inhalte stärker Eingang an Gymnasien finden; denkbar wäre z.B. in Klasse 11 ein Praktikum an verschiedenen Schularten, um potentielle Lehrkräfte für dieses Berufsbild zu begeistern.<br /><span style="font-size: 8pt;">[76% Zustimmung]</span></p>
<h6>Impuls „Ganztag“</h6>
<p>Mehr Ganztagsangebote auch an Gymnasien könnten dedizierte Lernzeiten und Angebote im musisch-künstlerischen sowie sportlichen Bereich beinhalten und somit für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen.<br /><span style="font-size: 8pt;">[70% Zustimmung]</span></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Thu, 21 Dec 2023 12:14:33 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Bildungsplanarbeiten Deutsch und Mathematik</title>
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           <media:title type="plain">Bildungsplanarbeiten Deutsch und Mathematik</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zu den <strong>Bildungsplanarbeiten Deutsch und Mathematik</strong> </strong> vom 7. November 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat (LEB) wurde durch das Referat 31 umfassend über Rationale, Genese, Umfang, Änderungs-Inhalt und Interdependenzen der anstehenden Bildungsplan-Überarbeitungen informiert:</p>
<ul>
<li>Deutsch: Bildungsplan der Grundschule (Klasse 1-4)</li>
<li>Deutsch: Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I (Kl. 5-10)</li>
<li>Deutsch: Bildungsplan des Gymnasiums (Kl. 5-10)</li>
<li>Mathematik: Bildungsplan der Grundschule (Klasse 1-4)</li>
<li>Mathematik: Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I (Kl. 5-10)</li>
<li>Mathematik: Bildungsplan des Gymnasiums (Kl. 5-10, J1, J2)</li>
</ul>
<p>Die Nachschärfungen und Erweiterungen hinsichtlich digitaler Inhalte und Hilfsmittel sowohl in Deutsch als auch in Mathematik begrüßt der LEB ausdrücklich.Â  </p>
<p><strong>Der LEB stimmt den überarbeiteten Bildungsplänen zu.</strong></p>
<p>Fraglich erscheinen jedoch die in der Orientierungsstufe hinzugefügten Kompetenzen im gemeinsamen Bildungsplan der Sekundarstufe I im Fach Deutsch unter Punkt 3.1.2.1 (1a). Diese zusätzlich zu vermittelnden Kenntnisse könnten ggf. dazu beitragen, das laut IQB-Bildungstrend 2022 nahezu nicht vorhandene Interesse am Fach Deutsch noch weiter absinken zu lassen.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zu den <strong>Bildungsplanarbeiten Deutsch und Mathematik</strong> </strong> vom 7. November 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat (LEB) wurde durch das Referat 31 umfassend über Rationale, Genese, Umfang, Änderungs-Inhalt und Interdependenzen der anstehenden Bildungsplan-Überarbeitungen informiert:</p>
<ul>
<li>Deutsch: Bildungsplan der Grundschule (Klasse 1-4)</li>
<li>Deutsch: Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I (Kl. 5-10)</li>
<li>Deutsch: Bildungsplan des Gymnasiums (Kl. 5-10)</li>
<li>Mathematik: Bildungsplan der Grundschule (Klasse 1-4)</li>
<li>Mathematik: Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I (Kl. 5-10)</li>
<li>Mathematik: Bildungsplan des Gymnasiums (Kl. 5-10, J1, J2)</li>
</ul>
<p>Die Nachschärfungen und Erweiterungen hinsichtlich digitaler Inhalte und Hilfsmittel sowohl in Deutsch als auch in Mathematik begrüßt der LEB ausdrücklich.Â  </p>
<p><strong>Der LEB stimmt den überarbeiteten Bildungsplänen zu.</strong></p>
<p>Fraglich erscheinen jedoch die in der Orientierungsstufe hinzugefügten Kompetenzen im gemeinsamen Bildungsplan der Sekundarstufe I im Fach Deutsch unter Punkt 3.1.2.1 (1a). Diese zusätzlich zu vermittelnden Kenntnisse könnten ggf. dazu beitragen, das laut IQB-Bildungstrend 2022 nahezu nicht vorhandene Interesse am Fach Deutsch noch weiter absinken zu lassen.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Tue, 07 Nov 2023 23:49:10 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Verwaltungsvorschriften Betreuung</title>
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           <media:title type="plain">Verwaltungsvorschriften Betreuung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zu den Änderungen der Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums über Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten </strong>vom 2. November 2023</p>
<p>Am 18.10.2023 erreichte den Landeselternbeirat die Benachrichtigung über das Anhörungsverfahren zu den o.g. Verwaltungsvorschriften.</p>
<p>Eine Gelegenheit zur Stellungnahme wurde lediglich bis zum 02.11.2023 und damit innerhalb einer 14-Tages-Frist eingeräumt.</p>
<p>Eine solch kurze Frist ist für den im monatlichen Rhythmus tagenden Landeselternbeirat (LEB) als ehrenamtlich tätiges Beratungsgremium des Kultusministeriums nicht praktikabel.</p>
<p>Der LEB will seiner beratenden Funktion ernst- und gewissenhaft nachgehen und die zur Stellungnahme anstehenden Entwürfe von Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Gesetzen etc. besprechen, beraten und darüber abstimmen.</p>
<p>Dies ist bei einer zweiwöchigen Frist nicht möglich, weshalb wir im vorliegenden Fall von einer Stellungnahme absehen, was angesichts des den Eltern wichtigen Themas Betreuung von Schulkindern äußerst bedauerlich ist.</p>
<p><strong>Der LEB nimmt die Änderungen der VwV Betreuung und der VwV Horte zur Kenntnis.</strong></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zu den Änderungen der Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums über Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Betreuungsangeboten </strong>vom 2. November 2023</p>
<p>Am 18.10.2023 erreichte den Landeselternbeirat die Benachrichtigung über das Anhörungsverfahren zu den o.g. Verwaltungsvorschriften.</p>
<p>Eine Gelegenheit zur Stellungnahme wurde lediglich bis zum 02.11.2023 und damit innerhalb einer 14-Tages-Frist eingeräumt.</p>
<p>Eine solch kurze Frist ist für den im monatlichen Rhythmus tagenden Landeselternbeirat (LEB) als ehrenamtlich tätiges Beratungsgremium des Kultusministeriums nicht praktikabel.</p>
<p>Der LEB will seiner beratenden Funktion ernst- und gewissenhaft nachgehen und die zur Stellungnahme anstehenden Entwürfe von Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Gesetzen etc. besprechen, beraten und darüber abstimmen.</p>
<p>Dies ist bei einer zweiwöchigen Frist nicht möglich, weshalb wir im vorliegenden Fall von einer Stellungnahme absehen, was angesichts des den Eltern wichtigen Themas Betreuung von Schulkindern äußerst bedauerlich ist.</p>
<p><strong>Der LEB nimmt die Änderungen der VwV Betreuung und der VwV Horte zur Kenntnis.</strong></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Thu, 02 Nov 2023 00:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Artikelverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen</title>
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           <media:title type="plain">Artikelverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Artikelverordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen </strong> vom 20. Oktober 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.10.2023 mit der Artikelverordnung beschäftigt, die folgende Verordnung berührt:</p>
<ul>
<li>Neuerlass der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und den Abschluss an den einjährigen Berufsschulen Ausbildungsvorbereitung dual und Ausbildungsvorbereitung (1BSAVD-VO)</li>
<li>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschulen (2BFS-VO)</li>
<li>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Beruflichen Gymnasien (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufliche Gymnasien - BGVO)</li>
<li>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung in der Oberstufe der Berufsoberschulen (BerOSchulAPrV BW).</li>
</ul>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich jegliche Bestrebungen, die darauf ausgerichtet sind, die Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss bzw. ohne Ausbildungs- und Berufsvorbereitung zu reduzieren.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt der Artikelverordnung zu.</strong></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/860-artikelverordnung-zur-aenderung-schulrechtlicher-vorschriften-beruflicher-schulen?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Artikelverordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen </strong> vom 20. Oktober 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.10.2023 mit der Artikelverordnung beschäftigt, die folgende Verordnung berührt:</p>
<ul>
<li>Neuerlass der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und den Abschluss an den einjährigen Berufsschulen Ausbildungsvorbereitung dual und Ausbildungsvorbereitung (1BSAVD-VO)</li>
<li>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschulen (2BFS-VO)</li>
<li>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Beruflichen Gymnasien (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufliche Gymnasien - BGVO)</li>
<li>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung in der Oberstufe der Berufsoberschulen (BerOSchulAPrV BW).</li>
</ul>
<p>Der Landeselternbeirat begrüßt ausdrücklich jegliche Bestrebungen, die darauf ausgerichtet sind, die Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss bzw. ohne Ausbildungs- und Berufsvorbereitung zu reduzieren.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt der Artikelverordnung zu.</strong></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Fri, 20 Oct 2023 23:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Neufassung der VwV »Krisenereignisse an Schulen«</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/858-neufassung-der-vwv-krisenereignisse-an-schulen?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Neufassung der VwV »Krisenereignisse an Schulen«</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Innenministeriums über das Verhalten an Schulen bei Krisenereignissen </strong> vom 12. Oktober 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 20.09.2023 mit der geplanten Neufassung der o.g. VwV beschäftigt.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt dem Entwurf zu.</strong></p>
<p>Der LEB schlägt vor, Vorfälle der Cyberkriminalität ebenfalls als Krisenvorfall zu berücksichtigen und an geeigneter Stelle das Vorgehen darauf zu regeln.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/858-neufassung-der-vwv-krisenereignisse-an-schulen?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Innenministeriums über das Verhalten an Schulen bei Krisenereignissen </strong> vom 12. Oktober 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 20.09.2023 mit der geplanten Neufassung der o.g. VwV beschäftigt.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt dem Entwurf zu.</strong></p>
<p>Der LEB schlägt vor, Vorfälle der Cyberkriminalität ebenfalls als Krisenvorfall zu berücksichtigen und an geeigneter Stelle das Vorgehen darauf zu regeln.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Thu, 12 Oct 2023 23:45:12 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Neufassung der VwV »HSL-Richtlinie«</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/849-neufassung-der-vwv-hsl-richtlinie?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Neufassung der VwV »HSL-Richtlinie«</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div title="Page 1">
<div>
<div>
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie) </strong> vom 17. August 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat den Entwurf der o.g. VwV am 24.07.2023 mit Bitte um Stellungnahme bis zum 18.08.2023 erhalten. Eine eingehende Beschäftigung im Rahmen einer LEB-Sitzung war uns daher nicht möglich.</p>
<p><strong>Der LEB nimmt die Neufassung der HSL-Richtlinie zur Kenntnis.</strong></p>
<p>Die kleineren Lerngruppen und die Ausweitung auf reguläre Realschülerinnen und -schüler der Klassenstufen 5 und 6 sind begrüßenswert. Angesichts personeller Fluktuation und Fachkräftemangel sollte das Vorschreiben einer personellen Konstanz in 3.4 überdacht werden.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/849-neufassung-der-vwv-hsl-richtlinie?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div title="Page 1">
<div>
<div>
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie) </strong> vom 17. August 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat den Entwurf der o.g. VwV am 24.07.2023 mit Bitte um Stellungnahme bis zum 18.08.2023 erhalten. Eine eingehende Beschäftigung im Rahmen einer LEB-Sitzung war uns daher nicht möglich.</p>
<p><strong>Der LEB nimmt die Neufassung der HSL-Richtlinie zur Kenntnis.</strong></p>
<p>Die kleineren Lerngruppen und die Ausweitung auf reguläre Realschülerinnen und -schüler der Klassenstufen 5 und 6 sind begrüßenswert. Angesichts personeller Fluktuation und Fachkräftemangel sollte das Vorschreiben einer personellen Konstanz in 3.4 überdacht werden.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Thu, 17 Aug 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Änderung der Verordnungen über Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen</title>
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           <media:title type="plain">Änderung der Verordnungen über Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div title="Page 1">
<div>
<div>
<p><b>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnungen über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfungen der Lehrämter, der Fachlehrkräfteverordnung Sonderpädagogik und der Fachlehrkräfteverordnung musisch-technisch</b> vom 7. August 2023.</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.07.2023 eingehend mit den geplanten Änderungen der o.g. Verordnungen beschäftigt.</p>
<p><b>Der LEB stimmt den Änderungen mit großer Mehrheit zu.</b></p>
<p>Eine Sorge des Gremiums betrifft die Qualität der Referendariats-Ausbildung, die durch den Wegfall der Dokumentation eventuell gemindert werden könnte. Hier regt das Gremium ein Monitoring an, das den Gewinn an Praxiserfahrung durch mehr Unterrichtsstunden gegenüber dem Wegfall an Theorie durch die fehlende Dokumentation evaluieren wird.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div title="Page 1">
<div>
<div>
<p><b>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnungen über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfungen der Lehrämter, der Fachlehrkräfteverordnung Sonderpädagogik und der Fachlehrkräfteverordnung musisch-technisch</b> vom 7. August 2023.</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.07.2023 eingehend mit den geplanten Änderungen der o.g. Verordnungen beschäftigt.</p>
<p><b>Der LEB stimmt den Änderungen mit großer Mehrheit zu.</b></p>
<p>Eine Sorge des Gremiums betrifft die Qualität der Referendariats-Ausbildung, die durch den Wegfall der Dokumentation eventuell gemindert werden könnte. Hier regt das Gremium ein Monitoring an, das den Gewinn an Praxiserfahrung durch mehr Unterrichtsstunden gegenüber dem Wegfall an Theorie durch die fehlende Dokumentation evaluieren wird.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Mon, 07 Aug 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Rahmenvorgabenverordnungen Lehramtsstudiengänge</title>
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           <media:title type="plain">Rahmenvorgabenverordnungen Lehramtsstudiengänge</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div title="Page 1">
<div>
<div>
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verordnung des Kultusministeriums zur Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge und der Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge</strong> vom 2. August 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.07.2023 eingehend mit den durch die o.g. Verordnung vorgesehenen Änderungen beschäftigt.</p>
<p><b>Der LEB stimmt den Änderungen einstimmig zu.</b></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div title="Page 1">
<div>
<div>
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verordnung des Kultusministeriums zur Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge und der Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge</strong> vom 2. August 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.07.2023 eingehend mit den durch die o.g. Verordnung vorgesehenen Änderungen beschäftigt.</p>
<p><b>Der LEB stimmt den Änderungen einstimmig zu.</b></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Wed, 02 Aug 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Änderung des Schulgesetzes und des Landespflegegesetzes</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/846-stellungnahme-zur-aenderung-des-schulgesetzes-und-des-landespflegegesetzes?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Änderung des Schulgesetzes und des Landespflegegesetzes</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zum Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und des Landespflegegesetzes</strong> vom 2. August 2023 mit Änderungsvorschlag zu § 4a (5) SchG</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.07.2023 eingehend mit den geplanten Änderungen am Schulgesetz und dem Landespflegegesetz beschäftigt. Insbesondere die Änderungen am Schulgesetz wurden sehr kontrovers diskutiert. Da das Beratungsgremium zum geplanten Änderungsgesetz lediglich um eine Stellungnahme für alle geplanten Änderungen gebeten wurde, kam das Gremium zu folgendem Beschluss:</p>
<p><strong>Der LEB lehnt das Gesetz in der vorliegenden Form einstimmig ab.</strong></p>
<p>Der LEB lehnt den Schulgesetzentwurf ab, weil die geplante Änderung des § 4a (5) die demokratischen Mitbestimmungsrechte ohne vorliegenden Grund aushebelt; nach Aussage des Kultusministeriums besteht keinerlei Datengrundlage, wie häufig bereits die Einrichtung einer Ganztagsgrundschule am Widerspruch der aktuell vetoberechtigten Schulkonferenz gescheitert ist. Ferner ist die Entscheidung zur Ausgestaltung des Ganztags eine pädagogische und hat daher nach Ansicht des Gremiums nichts in der Hand des Schulträgers zu suchen, sondern gehört an die Schule.<br />Der Landeselternbeirat kann im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung das Interesse der Schulträger an einem intensiveren Mitbestimmungsrecht verstehen; im Vorfeld hätten Abstimmungen zu dieser Fragestellung jedoch sicherlich zu einem guten Kompromiss führen können, so sie denn stattgefunden hätten.</p>
<p>Als Alternative zur geplanten Änderung des § 4a (5) schlägt der Landeselternbeirat daher die mit großer Mehrheit beschlossene folgende Umformulierung als Anregung für den Gesetzgeber vor:</p>
<p style="padding-left: 30px;">»Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag des Schulträgers auf Einrichtung einer Ganztagsschule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz bezüglich der Frage nach Wahlform oder verbindlicher Form gemäß Absatz 2 Satz 1.«</p>
<p>Das Gremium nahm in einer zweiten Abstimmung Stellung zu allen weiteren geplanten Änderungen außer den Änderungen des § 4a (5). Diese Abstimmung ergab, dass der LEB dem Änderungsgesetz zustimmen würde, wenn der § 4a (5) nicht wie geplant Teil des Änderungsgesetzes wäre.</p>
<p>Einem Änderungsgesetz mit der oben vorgeschlagenen Neuformulierung des § 4a (5) könnte der Landeselternbeirat somit zustimmen.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/846-stellungnahme-zur-aenderung-des-schulgesetzes-und-des-landespflegegesetzes?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zum Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und des Landespflegegesetzes</strong> vom 2. August 2023 mit Änderungsvorschlag zu § 4a (5) SchG</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.07.2023 eingehend mit den geplanten Änderungen am Schulgesetz und dem Landespflegegesetz beschäftigt. Insbesondere die Änderungen am Schulgesetz wurden sehr kontrovers diskutiert. Da das Beratungsgremium zum geplanten Änderungsgesetz lediglich um eine Stellungnahme für alle geplanten Änderungen gebeten wurde, kam das Gremium zu folgendem Beschluss:</p>
<p><strong>Der LEB lehnt das Gesetz in der vorliegenden Form einstimmig ab.</strong></p>
<p>Der LEB lehnt den Schulgesetzentwurf ab, weil die geplante Änderung des § 4a (5) die demokratischen Mitbestimmungsrechte ohne vorliegenden Grund aushebelt; nach Aussage des Kultusministeriums besteht keinerlei Datengrundlage, wie häufig bereits die Einrichtung einer Ganztagsgrundschule am Widerspruch der aktuell vetoberechtigten Schulkonferenz gescheitert ist. Ferner ist die Entscheidung zur Ausgestaltung des Ganztags eine pädagogische und hat daher nach Ansicht des Gremiums nichts in der Hand des Schulträgers zu suchen, sondern gehört an die Schule.<br />Der Landeselternbeirat kann im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung das Interesse der Schulträger an einem intensiveren Mitbestimmungsrecht verstehen; im Vorfeld hätten Abstimmungen zu dieser Fragestellung jedoch sicherlich zu einem guten Kompromiss führen können, so sie denn stattgefunden hätten.</p>
<p>Als Alternative zur geplanten Änderung des § 4a (5) schlägt der Landeselternbeirat daher die mit großer Mehrheit beschlossene folgende Umformulierung als Anregung für den Gesetzgeber vor:</p>
<p style="padding-left: 30px;">»Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag des Schulträgers auf Einrichtung einer Ganztagsschule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz bezüglich der Frage nach Wahlform oder verbindlicher Form gemäß Absatz 2 Satz 1.«</p>
<p>Das Gremium nahm in einer zweiten Abstimmung Stellung zu allen weiteren geplanten Änderungen außer den Änderungen des § 4a (5). Diese Abstimmung ergab, dass der LEB dem Änderungsgesetz zustimmen würde, wenn der § 4a (5) nicht wie geplant Teil des Änderungsgesetzes wäre.</p>
<p>Einem Änderungsgesetz mit der oben vorgeschlagenen Neuformulierung des § 4a (5) könnte der Landeselternbeirat somit zustimmen.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Wed, 02 Aug 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen für Lehrkräfte</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/844-stellungnahme-zur-vwv-anrechnungsstunden-und-freistellungen-fuer-lehrkraefte?format=html</link>
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           <media:title type="plain">VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen für Lehrkräfte</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verwaltungsvorschrift Anrechnungsstunden und Freistellungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen</strong> vom 28. Juli 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.07.2023 mit den geplanten Änderungen an der o.g. VwV beschäftigt.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt den Änderungen einstimmig zu</strong>.</p>
<p>Dem Gremium sind die budgetären Zwänge bewusst, in denen sich die geplanten Änderungen der Anrechnungsstunden bewegen müssen. Grundsätzlich schließt sich der LEB jedoch den weitreichenderen Forderungen des Landesschulbeirats an, die dieser in Bezug auf die Anrechnungsstunden bereits erhoben hat. Der Landeselternbeirat geht davon aus, dass Kultusministerium bei den nächsten Haushaltsberatungen die wertvolle Arbeit der Schulleitungen und ihrer Teams entsprechend wertschätzend mit weiteren Anrechnungsstunden einbringen wird.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verwaltungsvorschrift Anrechnungsstunden und Freistellungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen</strong> vom 28. Juli 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 19.07.2023 mit den geplanten Änderungen an der o.g. VwV beschäftigt.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt den Änderungen einstimmig zu</strong>.</p>
<p>Dem Gremium sind die budgetären Zwänge bewusst, in denen sich die geplanten Änderungen der Anrechnungsstunden bewegen müssen. Grundsätzlich schließt sich der LEB jedoch den weitreichenderen Forderungen des Landesschulbeirats an, die dieser in Bezug auf die Anrechnungsstunden bereits erhoben hat. Der Landeselternbeirat geht davon aus, dass Kultusministerium bei den nächsten Haushaltsberatungen die wertvolle Arbeit der Schulleitungen und ihrer Teams entsprechend wertschätzend mit weiteren Anrechnungsstunden einbringen wird.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Fri, 28 Jul 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Gesetzentwurf zur Wiederherstellung verbindlicher Grundschulempfehlungen</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/843-stellungnahme-zum-gesetzentwurf-zur-wiederherstellung-verbindlicher-grundschulempfehlungen?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Gesetzentwurf zur Wiederherstellung verbindlicher Grundschulempfehlungen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zum Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP:</strong><br /><strong>Gesetz zur Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg)</strong> vom 4. Juli 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 21.06.2023 eingehend mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion und der Fragestellung einer Wiedereinführung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung beschäftigt.</p>
<p><strong>Der LEB lehnt diesen Gesetzentwurf mit großer Mehrheit ab</strong>.</p>
<p>Zum aktuellen Zeitpunkt sieht der LEB nicht die Notwendigkeit, diese Grundsatzdebatte erneut zu führen, da aktuell andere Fragestellungen und Probleme als dringlicher angesehen werden, wie beispielsweise der Lehrkräftemangel.</p>
<p>Vieles der in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs formulierten Problembeschreibung ist zwar unstrittig der Fall. Diesem Sachverhalt nun aber mit einer verbindlichen Grundschulempfehlung, anstatt mit einer Qualitätssteigerung der Grundschulbildung insbesondere durch mehr Lehrkräfte zu begegnen, hält der LEB für den falschen Weg.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/843-stellungnahme-zum-gesetzentwurf-zur-wiederherstellung-verbindlicher-grundschulempfehlungen?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zum Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP:</strong><br /><strong>Gesetz zur Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg)</strong> vom 4. Juli 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 21.06.2023 eingehend mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion und der Fragestellung einer Wiedereinführung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung beschäftigt.</p>
<p><strong>Der LEB lehnt diesen Gesetzentwurf mit großer Mehrheit ab</strong>.</p>
<p>Zum aktuellen Zeitpunkt sieht der LEB nicht die Notwendigkeit, diese Grundsatzdebatte erneut zu führen, da aktuell andere Fragestellungen und Probleme als dringlicher angesehen werden, wie beispielsweise der Lehrkräftemangel.</p>
<p>Vieles der in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs formulierten Problembeschreibung ist zwar unstrittig der Fall. Diesem Sachverhalt nun aber mit einer verbindlichen Grundschulempfehlung, anstatt mit einer Qualitätssteigerung der Grundschulbildung insbesondere durch mehr Lehrkräfte zu begegnen, hält der LEB für den falschen Weg.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Tue, 04 Jul 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Änderungen an 2BFS-VO, ErzieherVO und BKSPIT-VO</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/841-stellungnahme-zu-aenderungen-an-2bfs-vo-erziehervo-und-bkspit-vo?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Änderungen an 2BFS-VO, ErzieherVO und BKSPIT-VO</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p style="margin-bottom: 0!important;"><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zu</strong></p>
<ul style="margin-top: 0!important; padding-top: 0!important; margin-bottom: 0!important; padding-bottom: 0!important;">
<li style="margin-top: 0!important; padding-top: 0!important;"><strong>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschulen (2BFS-VO)</strong></li>
<li><strong>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskollegs (Erzieherverordnung - ErzieherVO)</strong></li>
<li><strong>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die praxisintegrierte Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskollegs (BKSPIT-VO)</strong></li>
</ul>
<p style="margin-top: 0!important;">vom 26. Juni 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 21.06.2023 eingehend mit der Artikelverordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen befasst.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt den Änderungen zu.</strong></p>
<p>Der LEB regt an, folgende Punkte noch zu bedenken bzw. zu spezifizieren:</p>
<ol start="1" type="1">
<li>Die Organisation der Praktika gemäß 2BFS-VO bedeutet einen Zeitaufwand, für den die Lehrkräfte bzw. die Schulen ein Stundenkontingent zugestanden werden muss, zumal bereits die Suche ausreichender Praktikumsplätze zu einem Problem werden könnte.</li>
</ol><ol start="2" type="1">
<li>Es sollte ein Ablauf definiert werden, wie nach 2BFS-VO bei fehlenden Praktikumsplätzen verfahren werden muss.</li>
</ol><ol start="3" type="1">
<li>Studienabbrecher sollten die Möglichkeit erhalten ins 2. Ausbildungsjahr einzusteigen (ErzieherVO bzw. BKSPIT-VO).</li>
</ol>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/841-stellungnahme-zu-aenderungen-an-2bfs-vo-erziehervo-und-bkspit-vo?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p style="margin-bottom: 0!important;"><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zu</strong></p>
<ul style="margin-top: 0!important; padding-top: 0!important; margin-bottom: 0!important; padding-bottom: 0!important;">
<li style="margin-top: 0!important; padding-top: 0!important;"><strong>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschulen (2BFS-VO)</strong></li>
<li><strong>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskollegs (Erzieherverordnung - ErzieherVO)</strong></li>
<li><strong>Änderung der Verordnung des Kultusministeriums über die praxisintegrierte Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskollegs (BKSPIT-VO)</strong></li>
</ul>
<p style="margin-top: 0!important;">vom 26. Juni 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 21.06.2023 eingehend mit der Artikelverordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften beruflicher Schulen befasst.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt den Änderungen zu.</strong></p>
<p>Der LEB regt an, folgende Punkte noch zu bedenken bzw. zu spezifizieren:</p>
<ol start="1" type="1">
<li>Die Organisation der Praktika gemäß 2BFS-VO bedeutet einen Zeitaufwand, für den die Lehrkräfte bzw. die Schulen ein Stundenkontingent zugestanden werden muss, zumal bereits die Suche ausreichender Praktikumsplätze zu einem Problem werden könnte.</li>
</ol><ol start="2" type="1">
<li>Es sollte ein Ablauf definiert werden, wie nach 2BFS-VO bei fehlenden Praktikumsplätzen verfahren werden muss.</li>
</ol><ol start="3" type="1">
<li>Studienabbrecher sollten die Möglichkeit erhalten ins 2. Ausbildungsjahr einzusteigen (ErzieherVO bzw. BKSPIT-VO).</li>
</ol>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Mon, 26 Jun 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Verordnung zur Einführung des Wahlpflichtfachs Sport und weiterer Vorschriften</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/842-stellungnahme-des-landeselternbeirates-zur-verordnung-zur-einfuehrung-des-wahlpflichtfachs-sport-und-weiterer-vorschriften?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Verordnung zur Einführung des Wahlpflichtfachs Sport und weiterer Vorschriften</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verordnung zur Einführung des Wahlpflichtfachs Sport und zur Änderung weiterer Vorschriften</strong> vom 26. Juni 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 21.06.2023 eingehend mit der Verordnung des Kultusministeriums zur Einführung des Wahlpflichtfachs Sport an Realschulen, Werkrealschulen und Schulen besonderer Art in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, der Eliteschulen des Fußballs und der Partnerschulen der Olympiastützpunkte sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der Sekundarstufe I beschäftigt.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt den vorgestellten Änderungen zu</strong>.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Stellungnahme des Landeselternbeirates zur Verordnung zur Einführung des Wahlpflichtfachs Sport und zur Änderung weiterer Vorschriften</strong> vom 26. Juni 2023</p>
<p>Der Landeselternbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 21.06.2023 eingehend mit der Verordnung des Kultusministeriums zur Einführung des Wahlpflichtfachs Sport an Realschulen, Werkrealschulen und Schulen besonderer Art in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, der Eliteschulen des Fußballs und der Partnerschulen der Olympiastützpunkte sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der Sekundarstufe I beschäftigt.</p>
<p><strong>Der LEB stimmt den vorgestellten Änderungen zu</strong>.</p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><i>(Download als PDF-Dokument verfügbar)</i></span></p>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Mon, 26 Jun 2023 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Stellungnahme zur VwV Qualifizierung zusätzliche Lehrbefähigung</title>
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           <media:title type="plain">Stellungnahme zur VwV Qualifizierung zusätzliche Lehrbefähigung</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Stellungnahme des Landeselternbeirates zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift „Qualifizierung und Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Fachrichtung“<br />(VwV Qualifizierung zusätzliche Lehrbefähigung)</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>Stellungnahme des Landeselternbeirates zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift „Qualifizierung und Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Fachrichtung“<br />(VwV Qualifizierung zusätzliche Lehrbefähigung)</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Tue, 07 Mar 2023 10:03:02 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Stellungnahme zur VwV „Unterrichtsorganisation und Eigenständigkeit der Schulen im Schuljahr 2023/2024 (Organisationserlass)“</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/808-stellungnahme-zur-vwv-unterrichtsorganisation-und-eigenstaendigkeit-der-schulen-im-schuljahr-2023-2024-organisationserlass?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Stellungnahme zur VwV „Unterrichtsorganisation und Eigenständigkeit der Schulen im Schuljahr 2023/2024 (Organisationserlass)“</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>Der LEB lehnt den Organisationserlass ab.</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/808-stellungnahme-zur-vwv-unterrichtsorganisation-und-eigenstaendigkeit-der-schulen-im-schuljahr-2023-2024-organisationserlass?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p>Der LEB lehnt den Organisationserlass ab.</p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Tue, 07 Feb 2023 09:33:39 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Stellungnahme zur Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/807-stellungnahme-zur-verordnung-des-kultusministeriums-zur-aenderung-der-verordnung-ueber-die-festsetzung-der-gebuehrensaetze-fuer-oeffentliche-leistungen-der-staatlichen-behoerden-fuer-den-geschaeftsbereich-des-kultusministeriums?format=html</link>
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           <media:description type="html"><![CDATA[]]></media:description>
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           <description><![CDATA[]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Thu, 02 Feb 2023 10:36:22 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Stellungnahme zur Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform und anderer schulrechtlicher Bestimmungen</title>
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           <media:title type="plain">Stellungnahme zur Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform und anderer schulrechtlicher Bestimmungen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2023/806-stellungnahme-zur-verordnung-des-kultusministeriums-zur-aenderung-der-abiturverordnung-gymnasien-der-normalform-und-anderer-schulrechtlicher-bestimmungen?format=html</guid>
           <description><![CDATA[]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>Stellungnahmen 2023</category>
           <pubDate>Fri, 20 Jan 2023 16:48:23 +0100</pubDate>
       </item>
          </channel>
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