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Ruhe ist die erste Elternpflicht! Oder:
Warum in der Schulpolitik keine Marktgesetze zulässig sind

Eigentlich könnte man die erste Elternpflicht – Ruhe! – immer vor die bildungspolitischen Verkündigungen aus dem Kultusministerium stellen. Denn zufrieden können Eltern kaum sein mit dem, was da beispielsweise zum Thema Digitalisierung, digitale Lernplattformen, Rückenwind,   ernbrücken, Corona-Lernstandsdefizite, Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall zu hören und zu lesen ist. Stets ist alles gut – und wenn es das noch nicht ist, dann wird es das in Kürze dank der vorausschauenden Bildungspolitik der Landesregierung ganz bestimmt bald sein.