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       <title>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 5, Juni 2026 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">VIER ARTIKEL ALS LESEBROBE FINDEN SIE WEITER UNTEN. HIER DAS VORWORT ZU DIESER AUSGABE:</p>
<p>Liebe Leserin. lieber Leser,</p>
<p>vor drei Jahren schrieb ich in meinem ersten&nbsp;Vorwort für die Schule im Blickpunkt:<br />„Wenn demokratische Gremien umgangen werden und elterliches Engagement ignoriert oder kaltgestellt wird, ist das sicherlich der falsche Weg, um Eltern für mehr Engagement in schulischen Belangen zu gewinnen. Oder kurz gesagt: Willst du von mir Engagement im Tun, gib mir eine Stimme bei Entscheidungen.“&nbsp;</p>
<p>Heute schreibe ich mein letztes Vorwort für&nbsp;die Schule im Blickpunkt. Und ich komme&nbsp;nicht umhin, mich zu fragen: Sind wir weitergekommen?<br />Die Initiative des Staatsministeriums zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus wird hoffentlich auch in der neuen Legislatur fortgesetzt. Es gibt bereits zahlreiche gute und niederschwellige Ansätze, das Vorhaben mit Leben zu füllen. Allem vorangehen muss die Ergänzung der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und insbesondere Schulleitungen um den wichtigen Punkt der „Elternarbeit“. Nicht zuletzt der vom LEB vergangenen November erstmalig ausgelobte Preis „Elternbeiräte im Land“ hat gezeigt:<br />Wo Schulleitungen und Elternbeiräte an&nbsp;einem Strang ziehen, dort gelingt elterliche&nbsp;Partizipation auch jenseits der Gremien.</p>
<p>Und wo das nicht gelingt? Da geht es nur mit langem Atem. Und vielleicht auch mit etwas mehr Wohlwollen auf allen Seiten:<br />Engagierte Lehrkräfte einerseits sind nicht ehrenamtlich unterwegs und haben Anrecht auf ein Freizeit-Leben jenseits der Schulmauern. Das Telefonat in den Abendstunden, das Schulfest am Wochenende, die mehrtägige Klassenfahrt mit 24-Stunden-Aufsicht – das alles ist weder selbverständlich noch notwendigerweise Dienstpflicht. Etwas weniger Anspruchsdenken stünde manchem Elternteil gut zu Gesicht. Andererseits sind die Hälfte der Eltern nicht mehr mehrheitlich halbtags oder gleich ganz ohne Erwerbsarbeit tätig, also nicht mehr ständig für Schule verfüg- und greifbar. Von Alleinerziehenden, Zweitjobs zum Über-die-RundenKommen und sprachlichen oder kulturellen Hürden durch Migrationshintergrund ganz zu schweigen.<br />Viele Eltern wollen nicht nicht.<br />Sie können schlicht nicht.<br />Und das sollten wir nie vergessen!</p>
<p>Meine drei Jahre als LEB-Vorsitzender und Herausgeber der Schule im Blickpunkt sind nun vorbei.&nbsp;Meine Wünsche zum Abschied:<br />Ich wünschen Ihnen, den Leserinnen und Lesern der Schule im Blickpunkt, weiterhin gute Impulse und Einblicke bei der Lektüre der nächsten Jahrgänge dieses im Ehrenamt (!) vom LEB herausgegebenen Hefts.<br />Ich wünsche der neuen Regierung und dem neuen Kultusminister ein glückliches Händchen rund um Bildung und eine gute Kooperation mit allen involvierten und engagierten Kräften.<br />Und ich wünsche dem 21. Landeselternbeirat einen langen Atem und viel Kraft, das wertvolle Engagement drei Jahre zu erbringen. Eine starke Stimme der Eltern als größter Bildungs-Interessengruppe im Land tut not.<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>
<p>Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
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           <title>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 5, Juni 2026 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
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           <title>Die Eltern sind die Guten</title>
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           <media:title type="plain">Die Eltern sind die Guten</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Warum eine Verbindlichkeit für die Schulartempfehlung an der Realität vorbeigeht</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><b>Im Dezember 2023 waren die Würfel für eine Rückkehr zu G9 de facto gefallen. Bevor die politische Diskussion öffentlich losging, positionierte sich der Landeselternbeirat mit neun „Impulsen an die politisch Handelnden“ für das neue G9.</b></p>
<p>Im Impuls „Grundschulempfehlung“ stand da zu lesen:&nbsp;</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Das Verfahren der Grundschulempfehlung sollte verändert werden, um Fehl-Empfehlungen der Lehrkräfte und Fehlentscheidungen der Eltern zu verringern.<br />50% Gymnasialempfehlungen wie aktuell können nicht das Ziel sein.<br />Mögliche Änderungen könnten zum Beispiel sein: eine Anhebung des Notenschnitts in Deutsch und Mathematik und die Einführung eines einheitlichen schulartbezogenen Tests ohne verbindlichen Charakter bei Anmeldung an einer Schule ohne entsprechende Empfehlung. Das Ergebnis des Tests wird in einem Informationsgespräch an der Zielschule mit den Eltern besprochen.“</p>
<h2 class="h4"><b>Information und Aufklärung</b></h2>
<p>Gebetsmühlenartig wurde seither vom LEB gepredigt, dass Information und Aufklärung immer Vorrang haben müssten vor Beschränkung und Lenkung. Denn Eltern, so die Idee des Gremiums, möchten einfach nur grundsätzlich das Beste für ihr Kind. Wenn man ihnen also die negativen Auswirkungen einer das Kind überfordernden Schulartwahl nur ausreichend erklärte, wenn sie transparente, objektive und nachvollziehbare Instrumente an die Hand bekämen, könnte die drohende „Gymnasial-Flut“ durch die Rückkehr zu G9 verhindert werden.</p>
<p>Parallel war es dem Elterngremium ein Anliegen, auf die Basis der elterlichen Entscheidung hinzuweisen, die Grundschulempfehlung. Sie, so der Eindruck, sei über Jahre inflationär gymnasial-lastig geworden. Sprach man mit Schulleitungen an Real- und Gemeinschaftsschulen, so wurde schnell klar, dass nicht wenige der in der Mittelstufe „abgeschulten“ Gymnasialkinder dort ursprünglich mit einer gymnasialen Empfehlung hingekommen waren. Mitnichten waren nur elterliche Fehlentscheidungen ursächlich für die Kinder-Überforderung. Allein, es fehlte die statistische Nachprüfbarkeit, die erst in einigen Jahren mit der Einführung der Schüler-ID vergangenes Schuljahr zur Verfügung stehen wird.</p>
<h2 class="h4"><strong>Ein Blick auf die Zahlen</strong></h2>
<p>Schaut man sich die nackten Zahlen an, bestätigt sich dieser Eindruck des Landeselternbeirats. Der Trend aufs Gymnasium war keine Folge der unverbindlichen Grundschulempfehlung, die Grün-Rot einführte. Ganz im Gegenteil: Bis zur Aufhebung der Verbindlichkeit stiegen die Übergänge auf Realschule und aufs Gymnasium kontinuierlich an. Bei beiden Schularten stagnierten die Übergangszahlen während der Übergänge ohne Verbindlichkeit ungefähr auf dem prozentualen Niveau, das sie bis zum Schuljahr 2011/2012 erreicht hatten.&nbsp;</p>
<p>Auch der oft beklagte „Niedergang“ der Haupt-/Werkrealschule, der häufig der elterlichen Schulartentscheidung angelastet wird, war ein bereits langanhaltender Trend. In den 30 Jahren vor Aufhebung der Verbindlichkeit ging die Übergangsquote auf diese Schulart von 45% auf 24% zurück – bei verbindlicher Empfehlung durch die Grundschul-Lehrkräfte. Parallel zur wegfallenden Verbindlichkeit wurde dann die Gemeinschaftsschule als Alternative eingeführt.</p>
<p><img src="images/bilder/SiB-Artikel/2526-05-Uebergang/schulartgrafik-uebergaenge-grundschule-weiterfuehrend-baden-wuerttemberg.png" alt="Übergang auf weiterführende Schulen: Anteil der gewählten Schularten ohne Schulen besonderer Art, Waldorfschulen, SBBZ und Klassenwiederholungen zwischen 1981/82 und 2025/26. Eigene Darstellung mit Trendlinien und Kenntlichmachung des Zeitraums der Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Datenquelle: Statistisches Landesamt." width="2137" height="1274" style="border: 1px solid #d6d6d6;" title="Übergang auf weiterführende Schulen" longdesc="Übergang auf weiterführende Schulen: Anteil der gewählten Schularten ohne Schulen besonderer Art, Waldorfschulen, SBBZ und Klassenwiederholungen zwischen 1981/82 und 2025/26. Eigene Darstellung mit Trendlinien und Kenntlichmachung des Zeitraums der Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Datenquelle: Statistisches Landesamt." /></p>
<p><span style="font-size: 10pt;">Übergang auf weiterführende Schulen: Anteil der gewählten Schularten ohne Schulen besonderer Art, Waldorfschulen, SBBZ und Klassenwiederholungen zwischen 1981/82 und 2025/26. Eigene Darstellung mit Trendlinien und Kenntlichmachung des Zeitraums der Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Datenquelle: Statistisches Landesamt.</span></p>
<h2 class="h4"><b>Eltern entscheiden vernünftig</b></h2>
<p>Neben dieser Betrachtung der reinen Übergangsanteile ist auch ein Blick auf die dabei zugrundeliegende Empfehlung hilfreich, um das ganze Bild sichtbar zu machen. Denn wenn die Verbindlichkeit der Gymnasialempfehlung notwendig wäre, hätten ja vor ihrer Einführung unglaublich viele Eltern die empfohlene Schulart ignorieren müssen – oder?</p>
<p>Es waren im letzten unverbindlichen Jahr genau 4.434 von knapp 91.000 Viertklasskindern, die ohne Gymnasialempfehlung am Gymnasium angemeldet wurden, ganze 4,87%. Andersherum jedoch kamen 9.300 gymnasial empfohlene Kinder (oder 10,2%) auf andere Schularten. Es waren also die Eltern, die das System während der Unverbindlichkeit vor dem Kollaps retteten, indem sie wohlwollende Empfehlungen der Grundschullehrkräfte vorsichtig einschätzten und ihre Kinder auf Schularten schickten, die sie für geeigneter hielten.</p>
<h2 class="h4"><b>Trotz G9 das gleiche Bild</b></h2>
<p>Diese Vernunft-Entscheidungen setzten sich im ersten Jahr der Verbindlichkeit genauso fort. Die Grundschulempfehlung heißt zwar nun „Empfehlung für den weiteren Bildungsweg“ und die Empfehlung fürs Gymnasium heißt nun Empfehlung fürs „E-Niveau“. Aber trotzdem wurden lediglich 79,1% der Kinder mit E-Empfehlung am Gymnasium angemeldet (Vorjahr: 79,5%). 16,8% der Kinder mit E-Empfehlung wurden an Realschulen angemeldet (Vorjahr: 16,7%) und 3,9% an Gemeinschaftsschulen (Vorjahr: 3,7%). Was die Anmeldezahlen am Gymnasium seit der Einführung der Verbindlichkeit drückt, sind die zurückgehenden Zahlen der Kinder ohne E-Empfehlung. Durch den Potenzialtest bleiben sie aber nicht komplett weg. Waren es zum Schuljahr 24/25 noch die oben erwähnten 4,87% aller Schulübergänge, waren es zum Schuljahr 25/26 noch 0,93%.</p>
<h2 class="h4"><b>Was bleibt?</b></h2>
<p>Am Ende des Tages stellen sich fünf Fragen:</p>
<ol>
<li>Waren es die 4% der Kinder wert, einen solchen Sturm im Wasserglas zu veranstalten? Verbindlichkeit, Kompass-Panne, grundsätzliche Zweifel am neuen Verfahren, Stress der Kinder: Hätte man nicht eher die Zahlen betrachten und bei Empfehlung, Information und Aufklärung ansetzen sollen?</li>
<li>Können sich bitte alle ehrlich machen und den Rückgang der Zahlen der Werkrealschülerinnen und -schüler nicht mehr der unverbindlichen Grundschulempfehlung oder den Eltern anlasten? Es waren die Schulträger, die zu oft Werkrealschulen in Gemeinschaftsschulen umgeformt haben und damit den Rückgang der Übergänge auf diese Schulart befeuert haben.</li>
<li>Wie kommt man auf die Idee, dass eine Ausweitung der Verbindlichkeit auf die Realschulen (im gerade unterzeichneten Koalitionsvertrag nicht berücksichtigt) diese Schulart stärken würde? Die Realschulen wurden nach den oben gezeigten Zahlen von Eltern sehr goutiert, hatten stagnierende Zahlen an Schülerinnen und Schülern und würden durch eine Verbindlichkeit eher geschwächt, da ihnen zum aktuellen Schuljahr z.B. 23% der Fünftklasskinder gefehlt hätten.</li>
<li>Wie transparent, objektiv und belastbar sind die Kriterien, anhand derer Grundschullehrkräfte ihre pädagogische Gesamtwürdigung festmachen? Und sind sie noch zeitgemäß, wenn nach wie vor mehr als 50% der Kinder eine E-Niveau-Reife bescheinigt wird?</li>
<li>Wann fangen die Verantwortlichen damit an, der einzigen potenziell objektiven Komponente des Verfahrens – Kompass 4 – ihre echte Objektivität zu verleihen? Entweder, indem wieder verbindliche Curricula in Klasse 3 und 4 eingeführt werden, sodass zum Zeitpunkt der Testung alle Kinder auf dem gleichen Stand sind. Oder indem die Testung kurz vor das Halbjahr verlegt wird, sodass wenigstens noch ein paar Wochen zusätzlicher Unterricht die Grundlage bilden können.</li>
</ol>
<p>Für den neuen Kultusminister und die neue Regierung gibt es also durchaus einiges zu tun. Dabei sollte gelten, eher Zahlen als Gefühl zur Maxime des Handelns zu machen – und vielleicht auch das ein oder andere Mal auf die eigenen Beratungsgremien zu hören. Denn so falsch lagen diese zwischen Dezember 2023 und heute nicht.&nbsp;</p>
<p>Die <a href="infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2026/1075-offener-brief-bildungsgerechtigkeit-und-gleichberechtigte-beteiligung-aller-akteure-muessen-oberstes-ziel-sein">Abschlussresolution des 20. Landeselternbeirats</a> enthält übrigens eine Idee zu einer kleinen Änderung des Übergangsverfahrens „Navi4BW“ im bestehenden rechtlichen Rahmen. Ein Blick hinein könnte sich lohnen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="h2">Warum eine Verbindlichkeit für die Schulartempfehlung an der Realität vorbeigeht</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><b>Im Dezember 2023 waren die Würfel für eine Rückkehr zu G9 de facto gefallen. Bevor die politische Diskussion öffentlich losging, positionierte sich der Landeselternbeirat mit neun „Impulsen an die politisch Handelnden“ für das neue G9.</b></p>
<p>Im Impuls „Grundschulempfehlung“ stand da zu lesen:&nbsp;</p>
<p style="padding-left: 30px;">„Das Verfahren der Grundschulempfehlung sollte verändert werden, um Fehl-Empfehlungen der Lehrkräfte und Fehlentscheidungen der Eltern zu verringern.<br />50% Gymnasialempfehlungen wie aktuell können nicht das Ziel sein.<br />Mögliche Änderungen könnten zum Beispiel sein: eine Anhebung des Notenschnitts in Deutsch und Mathematik und die Einführung eines einheitlichen schulartbezogenen Tests ohne verbindlichen Charakter bei Anmeldung an einer Schule ohne entsprechende Empfehlung. Das Ergebnis des Tests wird in einem Informationsgespräch an der Zielschule mit den Eltern besprochen.“</p>
<h2 class="h4"><b>Information und Aufklärung</b></h2>
<p>Gebetsmühlenartig wurde seither vom LEB gepredigt, dass Information und Aufklärung immer Vorrang haben müssten vor Beschränkung und Lenkung. Denn Eltern, so die Idee des Gremiums, möchten einfach nur grundsätzlich das Beste für ihr Kind. Wenn man ihnen also die negativen Auswirkungen einer das Kind überfordernden Schulartwahl nur ausreichend erklärte, wenn sie transparente, objektive und nachvollziehbare Instrumente an die Hand bekämen, könnte die drohende „Gymnasial-Flut“ durch die Rückkehr zu G9 verhindert werden.</p>
<p>Parallel war es dem Elterngremium ein Anliegen, auf die Basis der elterlichen Entscheidung hinzuweisen, die Grundschulempfehlung. Sie, so der Eindruck, sei über Jahre inflationär gymnasial-lastig geworden. Sprach man mit Schulleitungen an Real- und Gemeinschaftsschulen, so wurde schnell klar, dass nicht wenige der in der Mittelstufe „abgeschulten“ Gymnasialkinder dort ursprünglich mit einer gymnasialen Empfehlung hingekommen waren. Mitnichten waren nur elterliche Fehlentscheidungen ursächlich für die Kinder-Überforderung. Allein, es fehlte die statistische Nachprüfbarkeit, die erst in einigen Jahren mit der Einführung der Schüler-ID vergangenes Schuljahr zur Verfügung stehen wird.</p>
<h2 class="h4"><strong>Ein Blick auf die Zahlen</strong></h2>
<p>Schaut man sich die nackten Zahlen an, bestätigt sich dieser Eindruck des Landeselternbeirats. Der Trend aufs Gymnasium war keine Folge der unverbindlichen Grundschulempfehlung, die Grün-Rot einführte. Ganz im Gegenteil: Bis zur Aufhebung der Verbindlichkeit stiegen die Übergänge auf Realschule und aufs Gymnasium kontinuierlich an. Bei beiden Schularten stagnierten die Übergangszahlen während der Übergänge ohne Verbindlichkeit ungefähr auf dem prozentualen Niveau, das sie bis zum Schuljahr 2011/2012 erreicht hatten.&nbsp;</p>
<p>Auch der oft beklagte „Niedergang“ der Haupt-/Werkrealschule, der häufig der elterlichen Schulartentscheidung angelastet wird, war ein bereits langanhaltender Trend. In den 30 Jahren vor Aufhebung der Verbindlichkeit ging die Übergangsquote auf diese Schulart von 45% auf 24% zurück – bei verbindlicher Empfehlung durch die Grundschul-Lehrkräfte. Parallel zur wegfallenden Verbindlichkeit wurde dann die Gemeinschaftsschule als Alternative eingeführt.</p>
<p><img src="images/bilder/SiB-Artikel/2526-05-Uebergang/schulartgrafik-uebergaenge-grundschule-weiterfuehrend-baden-wuerttemberg.png" alt="Übergang auf weiterführende Schulen: Anteil der gewählten Schularten ohne Schulen besonderer Art, Waldorfschulen, SBBZ und Klassenwiederholungen zwischen 1981/82 und 2025/26. Eigene Darstellung mit Trendlinien und Kenntlichmachung des Zeitraums der Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Datenquelle: Statistisches Landesamt." width="2137" height="1274" style="border: 1px solid #d6d6d6;" title="Übergang auf weiterführende Schulen" longdesc="Übergang auf weiterführende Schulen: Anteil der gewählten Schularten ohne Schulen besonderer Art, Waldorfschulen, SBBZ und Klassenwiederholungen zwischen 1981/82 und 2025/26. Eigene Darstellung mit Trendlinien und Kenntlichmachung des Zeitraums der Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Datenquelle: Statistisches Landesamt." /></p>
<p><span style="font-size: 10pt;">Übergang auf weiterführende Schulen: Anteil der gewählten Schularten ohne Schulen besonderer Art, Waldorfschulen, SBBZ und Klassenwiederholungen zwischen 1981/82 und 2025/26. Eigene Darstellung mit Trendlinien und Kenntlichmachung des Zeitraums der Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Datenquelle: Statistisches Landesamt.</span></p>
<h2 class="h4"><b>Eltern entscheiden vernünftig</b></h2>
<p>Neben dieser Betrachtung der reinen Übergangsanteile ist auch ein Blick auf die dabei zugrundeliegende Empfehlung hilfreich, um das ganze Bild sichtbar zu machen. Denn wenn die Verbindlichkeit der Gymnasialempfehlung notwendig wäre, hätten ja vor ihrer Einführung unglaublich viele Eltern die empfohlene Schulart ignorieren müssen – oder?</p>
<p>Es waren im letzten unverbindlichen Jahr genau 4.434 von knapp 91.000 Viertklasskindern, die ohne Gymnasialempfehlung am Gymnasium angemeldet wurden, ganze 4,87%. Andersherum jedoch kamen 9.300 gymnasial empfohlene Kinder (oder 10,2%) auf andere Schularten. Es waren also die Eltern, die das System während der Unverbindlichkeit vor dem Kollaps retteten, indem sie wohlwollende Empfehlungen der Grundschullehrkräfte vorsichtig einschätzten und ihre Kinder auf Schularten schickten, die sie für geeigneter hielten.</p>
<h2 class="h4"><b>Trotz G9 das gleiche Bild</b></h2>
<p>Diese Vernunft-Entscheidungen setzten sich im ersten Jahr der Verbindlichkeit genauso fort. Die Grundschulempfehlung heißt zwar nun „Empfehlung für den weiteren Bildungsweg“ und die Empfehlung fürs Gymnasium heißt nun Empfehlung fürs „E-Niveau“. Aber trotzdem wurden lediglich 79,1% der Kinder mit E-Empfehlung am Gymnasium angemeldet (Vorjahr: 79,5%). 16,8% der Kinder mit E-Empfehlung wurden an Realschulen angemeldet (Vorjahr: 16,7%) und 3,9% an Gemeinschaftsschulen (Vorjahr: 3,7%). Was die Anmeldezahlen am Gymnasium seit der Einführung der Verbindlichkeit drückt, sind die zurückgehenden Zahlen der Kinder ohne E-Empfehlung. Durch den Potenzialtest bleiben sie aber nicht komplett weg. Waren es zum Schuljahr 24/25 noch die oben erwähnten 4,87% aller Schulübergänge, waren es zum Schuljahr 25/26 noch 0,93%.</p>
<h2 class="h4"><b>Was bleibt?</b></h2>
<p>Am Ende des Tages stellen sich fünf Fragen:</p>
<ol>
<li>Waren es die 4% der Kinder wert, einen solchen Sturm im Wasserglas zu veranstalten? Verbindlichkeit, Kompass-Panne, grundsätzliche Zweifel am neuen Verfahren, Stress der Kinder: Hätte man nicht eher die Zahlen betrachten und bei Empfehlung, Information und Aufklärung ansetzen sollen?</li>
<li>Können sich bitte alle ehrlich machen und den Rückgang der Zahlen der Werkrealschülerinnen und -schüler nicht mehr der unverbindlichen Grundschulempfehlung oder den Eltern anlasten? Es waren die Schulträger, die zu oft Werkrealschulen in Gemeinschaftsschulen umgeformt haben und damit den Rückgang der Übergänge auf diese Schulart befeuert haben.</li>
<li>Wie kommt man auf die Idee, dass eine Ausweitung der Verbindlichkeit auf die Realschulen (im gerade unterzeichneten Koalitionsvertrag nicht berücksichtigt) diese Schulart stärken würde? Die Realschulen wurden nach den oben gezeigten Zahlen von Eltern sehr goutiert, hatten stagnierende Zahlen an Schülerinnen und Schülern und würden durch eine Verbindlichkeit eher geschwächt, da ihnen zum aktuellen Schuljahr z.B. 23% der Fünftklasskinder gefehlt hätten.</li>
<li>Wie transparent, objektiv und belastbar sind die Kriterien, anhand derer Grundschullehrkräfte ihre pädagogische Gesamtwürdigung festmachen? Und sind sie noch zeitgemäß, wenn nach wie vor mehr als 50% der Kinder eine E-Niveau-Reife bescheinigt wird?</li>
<li>Wann fangen die Verantwortlichen damit an, der einzigen potenziell objektiven Komponente des Verfahrens – Kompass 4 – ihre echte Objektivität zu verleihen? Entweder, indem wieder verbindliche Curricula in Klasse 3 und 4 eingeführt werden, sodass zum Zeitpunkt der Testung alle Kinder auf dem gleichen Stand sind. Oder indem die Testung kurz vor das Halbjahr verlegt wird, sodass wenigstens noch ein paar Wochen zusätzlicher Unterricht die Grundlage bilden können.</li>
</ol>
<p>Für den neuen Kultusminister und die neue Regierung gibt es also durchaus einiges zu tun. Dabei sollte gelten, eher Zahlen als Gefühl zur Maxime des Handelns zu machen – und vielleicht auch das ein oder andere Mal auf die eigenen Beratungsgremien zu hören. Denn so falsch lagen diese zwischen Dezember 2023 und heute nicht.&nbsp;</p>
<p>Die <a href="infos-downloads/stellungnahmen/stellungnahmen-2026/1075-offener-brief-bildungsgerechtigkeit-und-gleichberechtigte-beteiligung-aller-akteure-muessen-oberstes-ziel-sein">Abschlussresolution des 20. Landeselternbeirats</a> enthält übrigens eine Idee zu einer kleinen Änderung des Übergangsverfahrens „Navi4BW“ im bestehenden rechtlichen Rahmen. Ein Blick hinein könnte sich lohnen.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 5, Juni 2026</category>
           <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 16:37:50 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Selbstvertrauen stärken durch Partizipation</title>
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           <media:title type="plain">Selbstvertrauen stärken durch Partizipation</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Matthias Zeitler,<b><br /></b>Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<h2 class="h4"><b>„Ich kann das einfach nicht!“&nbsp;</b></h2>
<p>Diesen Satz haben wohl alle Lehrkräfte und Eltern schon von Kindern gehört. Dahinter steckt aus meiner Erfahrung nicht nur der Unglaube an die eigene Fähigkeit, sondern ein nicht vorhandener Glaube an sich selbst. Man könnte auch sagen, dass der Satz nicht von hohem Selbstbewusstsein zeugt. Aber ist es wirklich Selbstbewusstsein? Wir meinen meisten das Richtige, verwechseln aber den Begriff Selbstbewusstsein oft mit Selbstvertrauen oder Selbstsicherheit. All das ist wichtig.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Selbstbewusstein</b></h2>
<p>Selbstbewusstsein heißt, sich seiner selbst bewusst zu sein, sich zu beobachten und zu reflektieren. Durch diese Erkenntnisse kann man die Veränderung gehen. Deshalb wäre es falsch einfach zu sagen: „Na klar kannst du das.“ und dem Kind die eigene Selbstwahrnehmung so abzusprechen. Viel wichtiger sind nun andere Sätze von Erwachsenen, um das kindliche Selbstbewusstsein zu stärken: Wie fühlst du dich? Welches Bedürfnis steckt dahinter? Was muss passieren, damit es dem Kind besser geht?</p>
<h2 class="h4"><b>Selbstvertrauen</b></h2>
<p>Selbstvertrauen oder Selbstsicherheit bedeuten, sich etwas zuzutrauen und an seine Fähigkeiten zu glauben. Es geht also darum die Komfortzone verlassen. Im Selbstbewusstsein ist der Satz „Ich kann das einfach nicht!“ demnach absolut wahr. Im Selbstvertrauen geht es nun darum, an die Fähigkeit zu glauben, es lernen zu können. „Ich kann das einfach NOCH nicht!“ ist eine völlig andere Dimension.</p>
<p>Dieses Wort verändert den Satz in seiner kompletten Aussagekraft und Haltung. In der ersten Aussage ist zwischen den Zeilen eine Frustration und endgültige Aufgabe zu lesen. Im zweiten Satz ist die Erkenntnis enthalten, dass man etwas zum jetzigen Zeitpunkt nicht kann. Gleichzeitig steckt aber der Wille darin, es lernen zu wollen und damit die Option, es in einem noch zu definierenden Zeitabschnitt zu können.</p>
<p>Vielleicht ist deshalb die Steigerung des Selbstvertrauens schwieriger als die des Selbstbewusstseins. Damit man aus der Komfortzone heraus in die Wachstumszone kommt, braucht es kleine Erfolgserlebnisse, denn mit jedem Erfolgserlebnis wächst das Selbstvertrauen. Dabei hilft es, den Lernprozess und nicht das Ergebnis in den Blick zu nehmen, wenn wir also die Anstrengung loben und dabei realistische und kleine Etappenziele setzen. Dabei helfen kann ein Erfolgstagebuch oder alte Marmeladengläser, in denen die Kinder regelmäßig sammeln, was gut gelaufen ist oder was sie gelernt haben. Besonders wirksam sind diese Methoden, wenn sie regelmäßig ausgeführt werden. Aber auch hier wollen wir den Druck rausnehmen und realistisch sein. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn an einem Tag mal nichts im Glas oder Tagebuch landet. Dann ist das so!</p>
<h2 class="h4"><b>Noten bestimmen keinen Selbstwert</b></h2>
<p>Kinder dürfen lernen, dass ihr (Selbst)Wert nicht von schulischen Leistungen abhängt. Der Prozess ist wichtiger als die Note. Auch in der Schule ist das ganz einfach möglich, indem wir Kindern und Jugendlichen etwas zutrauen und ihnen zugestehen, lustvoll Fehler machen zu dürfen oder sogar zu scheitern.</p>
<h2 class="h4"><b>Einfach mal machen lassen!</b></h2>
<p>Ein Beispiel aus meinem Schulalltag: Um Geld für die Klassenkasse zu sammeln, organisierten Teenies einen Wassereisverkauf in der Pause. Ich habe sie alles allein machen lassen. Entweder sie schaffen es oder sie scheitern und lernen daraus. Vor allem Teenies, die vorher kaum Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen hatten, sind über sich hinausgewachsen. Sie haben Plakate gestaltet, Eis organisiert und eine Durchsage gemacht. Am Tag des Verkaufs fiel ihnen auf, sie hatten keine Kasse und keinen Verkaufstisch. Beides konnten sie sich über mich beschaffen. In der ersten Pause lief der Verkauf. Eine lange Schlange bildete sich über den gesamten Schulhof. Nach der Pause hörte ich eine Durchsage: „Wir kaufen jetzt nochmal Eis nach und machen in der zweiten Pause weiter. Aber es darf sich dann keiner mehr eine Farbe aussuchen, weil es zu stressig ist. Außerdem bitten wir euch, nicht mehr so zu drängeln, sonst können wir das nicht mehr machen.“ Ich war tief beeindruckt, denn das Sekretariat war nicht besetzt. Sie mussten sich also erneut Hilfe holen. Zudem war die Durchsage frei gesprochen. Kurze Zeit später kamen sie zu mir: „Herr Zeitler, wir wollen das in der nächsten Pause besser koordinieren. Sie hatten doch mal diesen Lautsprecher mit Mikrofon. Bekommen wir den?“ Das war der Moment, als mir Tränen der Freude in die Augen schossen.&nbsp;</p>
<p>Diese sonst sehr zurückhaltenden Teenies haben ein Projekt auf die Beine gestellt, sind auf Herausforderungen gestoßen und haben diese selbstorganisiert und kreativ noch im Prozess gelöst. Ich war beeindruckt. Später stellte sich heraus, dass das nachgekaufte Eis nicht mehr rechtzeitig gefroren war. Sie verkauften es trotzdem mit dem Satz: „Müsst ihr halt zu Hause nochmal reinlegen.“&nbsp;</p>
<p>Auch wenn der Verkauf nicht perfekt lief, nicht jeder ein Eis bekam und lange Warteschlangen entstanden sind, habe ich bewusst nicht eingegriffen. Ich war enorm stolz, denn die Beteiligten haben an Selbstbewusstsein und Problemlösefähigkeit enorm zugelegt und haben dabei noch lustvoll Fehler gemacht. Ein weiterer toller Effekt zeigte sich ein paar Tage später. Eine andere Klasse organisierte ebenfalls einen Eisverkauf. Sie lernte aus den Erfahrungen der ersten Klasse und kündigte an: „Diesmal wird es eine Schlange für die Grundschule und eine für die Werkrealschule geben.“</p>
<h2 class="h4"><b>Perfektion verhindert Lernen</b></h2>
<p>Dieser Entwicklungsprozess wäre nicht denkbar gewesen, wenn der erste Verkauf sofort von Lehrkräften in die Perfektion gelenkt worden wäre. Ein paar Monate später ließen sich die die Teenies bei der Klassensprecherwahl aufstellen und begründeten ihre Entscheidung damit, ihnen sei bewusst geworden, dass sie etwas bewirken können.</p>
<p>Teilhabe und Partizipation bedeutet also nicht, dass Kinder und Jugendliche ab jetzt alles selbst bestimmen, dass sie machen, was sie wollen oder gar wir nur noch das machen, was sie wollen. Es bedeutet Selbstwirksamkeit innerhalb eines vorgegebenen, schützenden Rahmens zu erfahren, um somit letztlich das Selbstbewusstsein zu stärken und so wiederum Selbstvertrauen zu erlangen. &nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zum Autor<br /></b>Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram zählt er zu den Bildungsinfluencern aus dem (Insta-)Lehrerzimmer, einen Podcast hat er auch und das erste Buch ist geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-5-juni-2026/1087-selbstvertrauen-staerken-durch-partizipation?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Matthias Zeitler,<b><br /></b>Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<h2 class="h4"><b>„Ich kann das einfach nicht!“&nbsp;</b></h2>
<p>Diesen Satz haben wohl alle Lehrkräfte und Eltern schon von Kindern gehört. Dahinter steckt aus meiner Erfahrung nicht nur der Unglaube an die eigene Fähigkeit, sondern ein nicht vorhandener Glaube an sich selbst. Man könnte auch sagen, dass der Satz nicht von hohem Selbstbewusstsein zeugt. Aber ist es wirklich Selbstbewusstsein? Wir meinen meisten das Richtige, verwechseln aber den Begriff Selbstbewusstsein oft mit Selbstvertrauen oder Selbstsicherheit. All das ist wichtig.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Selbstbewusstein</b></h2>
<p>Selbstbewusstsein heißt, sich seiner selbst bewusst zu sein, sich zu beobachten und zu reflektieren. Durch diese Erkenntnisse kann man die Veränderung gehen. Deshalb wäre es falsch einfach zu sagen: „Na klar kannst du das.“ und dem Kind die eigene Selbstwahrnehmung so abzusprechen. Viel wichtiger sind nun andere Sätze von Erwachsenen, um das kindliche Selbstbewusstsein zu stärken: Wie fühlst du dich? Welches Bedürfnis steckt dahinter? Was muss passieren, damit es dem Kind besser geht?</p>
<h2 class="h4"><b>Selbstvertrauen</b></h2>
<p>Selbstvertrauen oder Selbstsicherheit bedeuten, sich etwas zuzutrauen und an seine Fähigkeiten zu glauben. Es geht also darum die Komfortzone verlassen. Im Selbstbewusstsein ist der Satz „Ich kann das einfach nicht!“ demnach absolut wahr. Im Selbstvertrauen geht es nun darum, an die Fähigkeit zu glauben, es lernen zu können. „Ich kann das einfach NOCH nicht!“ ist eine völlig andere Dimension.</p>
<p>Dieses Wort verändert den Satz in seiner kompletten Aussagekraft und Haltung. In der ersten Aussage ist zwischen den Zeilen eine Frustration und endgültige Aufgabe zu lesen. Im zweiten Satz ist die Erkenntnis enthalten, dass man etwas zum jetzigen Zeitpunkt nicht kann. Gleichzeitig steckt aber der Wille darin, es lernen zu wollen und damit die Option, es in einem noch zu definierenden Zeitabschnitt zu können.</p>
<p>Vielleicht ist deshalb die Steigerung des Selbstvertrauens schwieriger als die des Selbstbewusstseins. Damit man aus der Komfortzone heraus in die Wachstumszone kommt, braucht es kleine Erfolgserlebnisse, denn mit jedem Erfolgserlebnis wächst das Selbstvertrauen. Dabei hilft es, den Lernprozess und nicht das Ergebnis in den Blick zu nehmen, wenn wir also die Anstrengung loben und dabei realistische und kleine Etappenziele setzen. Dabei helfen kann ein Erfolgstagebuch oder alte Marmeladengläser, in denen die Kinder regelmäßig sammeln, was gut gelaufen ist oder was sie gelernt haben. Besonders wirksam sind diese Methoden, wenn sie regelmäßig ausgeführt werden. Aber auch hier wollen wir den Druck rausnehmen und realistisch sein. Es ist auch völlig in Ordnung, wenn an einem Tag mal nichts im Glas oder Tagebuch landet. Dann ist das so!</p>
<h2 class="h4"><b>Noten bestimmen keinen Selbstwert</b></h2>
<p>Kinder dürfen lernen, dass ihr (Selbst)Wert nicht von schulischen Leistungen abhängt. Der Prozess ist wichtiger als die Note. Auch in der Schule ist das ganz einfach möglich, indem wir Kindern und Jugendlichen etwas zutrauen und ihnen zugestehen, lustvoll Fehler machen zu dürfen oder sogar zu scheitern.</p>
<h2 class="h4"><b>Einfach mal machen lassen!</b></h2>
<p>Ein Beispiel aus meinem Schulalltag: Um Geld für die Klassenkasse zu sammeln, organisierten Teenies einen Wassereisverkauf in der Pause. Ich habe sie alles allein machen lassen. Entweder sie schaffen es oder sie scheitern und lernen daraus. Vor allem Teenies, die vorher kaum Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen hatten, sind über sich hinausgewachsen. Sie haben Plakate gestaltet, Eis organisiert und eine Durchsage gemacht. Am Tag des Verkaufs fiel ihnen auf, sie hatten keine Kasse und keinen Verkaufstisch. Beides konnten sie sich über mich beschaffen. In der ersten Pause lief der Verkauf. Eine lange Schlange bildete sich über den gesamten Schulhof. Nach der Pause hörte ich eine Durchsage: „Wir kaufen jetzt nochmal Eis nach und machen in der zweiten Pause weiter. Aber es darf sich dann keiner mehr eine Farbe aussuchen, weil es zu stressig ist. Außerdem bitten wir euch, nicht mehr so zu drängeln, sonst können wir das nicht mehr machen.“ Ich war tief beeindruckt, denn das Sekretariat war nicht besetzt. Sie mussten sich also erneut Hilfe holen. Zudem war die Durchsage frei gesprochen. Kurze Zeit später kamen sie zu mir: „Herr Zeitler, wir wollen das in der nächsten Pause besser koordinieren. Sie hatten doch mal diesen Lautsprecher mit Mikrofon. Bekommen wir den?“ Das war der Moment, als mir Tränen der Freude in die Augen schossen.&nbsp;</p>
<p>Diese sonst sehr zurückhaltenden Teenies haben ein Projekt auf die Beine gestellt, sind auf Herausforderungen gestoßen und haben diese selbstorganisiert und kreativ noch im Prozess gelöst. Ich war beeindruckt. Später stellte sich heraus, dass das nachgekaufte Eis nicht mehr rechtzeitig gefroren war. Sie verkauften es trotzdem mit dem Satz: „Müsst ihr halt zu Hause nochmal reinlegen.“&nbsp;</p>
<p>Auch wenn der Verkauf nicht perfekt lief, nicht jeder ein Eis bekam und lange Warteschlangen entstanden sind, habe ich bewusst nicht eingegriffen. Ich war enorm stolz, denn die Beteiligten haben an Selbstbewusstsein und Problemlösefähigkeit enorm zugelegt und haben dabei noch lustvoll Fehler gemacht. Ein weiterer toller Effekt zeigte sich ein paar Tage später. Eine andere Klasse organisierte ebenfalls einen Eisverkauf. Sie lernte aus den Erfahrungen der ersten Klasse und kündigte an: „Diesmal wird es eine Schlange für die Grundschule und eine für die Werkrealschule geben.“</p>
<h2 class="h4"><b>Perfektion verhindert Lernen</b></h2>
<p>Dieser Entwicklungsprozess wäre nicht denkbar gewesen, wenn der erste Verkauf sofort von Lehrkräften in die Perfektion gelenkt worden wäre. Ein paar Monate später ließen sich die die Teenies bei der Klassensprecherwahl aufstellen und begründeten ihre Entscheidung damit, ihnen sei bewusst geworden, dass sie etwas bewirken können.</p>
<p>Teilhabe und Partizipation bedeutet also nicht, dass Kinder und Jugendliche ab jetzt alles selbst bestimmen, dass sie machen, was sie wollen oder gar wir nur noch das machen, was sie wollen. Es bedeutet Selbstwirksamkeit innerhalb eines vorgegebenen, schützenden Rahmens zu erfahren, um somit letztlich das Selbstbewusstsein zu stärken und so wiederum Selbstvertrauen zu erlangen. &nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zum Autor<br /></b>Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram zählt er zu den Bildungsinfluencern aus dem (Insta-)Lehrerzimmer, einen Podcast hat er auch und das erste Buch ist geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 5, Juni 2026</category>
           <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 13:44:27 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Wenn das Netz zur Herausforderung wird</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-5-juni-2026/1086-wenn-das-netz-zur-herausforderung-wird?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Wenn das Netz zur Herausforderung wird</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Wie junge Menschen lernen, sicher im digitalen Raum zu agieren</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Angelina Weber,<b><br /></b>LandeskriminalamtBaden-Württemberg</span></p>
<p><b>Die digitale Welt ist Alltag für Kinder und Jugendliche. Sie kommunizieren, lernen, vernetzen sich – selbstverständlich und meist kompetent. Das Internet ist kein Fremdkörper mehr, sondern Teil ihres sozialen Lebensraums.</b></p>
<p>Doch wo Chancen sind, gibt es auch Risiken. Cybermobbing, Cybergrooming oder das unbedachte Teilen persönlicher Inhalte können gravierende Folgen haben. Statt pauschaler Verbote braucht es deshalb Aufklärung, klare Orientierung und Erwachsene, die begleiten. Genau hier setzt das Präventionsprogramm „Klasse im Netz“ der Polizei Baden-Württemberg an.</p>
<h2 class="h4"><b>Wenn das Netz zur Gefahr wird</b></h2>
<p>Die digitale Welt ist längst Teil des Alltags unserer Kinder. Sie kommunizieren über soziale Medien, tauschen Nachrichten und Bilder aus, lernen und spielen online. Doch wo digitale Kommunikation Vorteile bietet, birgt sie auch viele Gefahren. Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting und viele weitere Risiken können das Leben junger Menschen negativ beeinflussen. Im Rahmen des Programms „Klasse im Netz“ möchte die Polizei Baden-Württemberg aufklären und jungen Menschen die Gefahren des Internets näherbringen. Ziel ist es, ihnen zu zeigen, wie sie sich sicher im Netz bewegen und wie sie sich vor Straftaten schützen können.</p>
<h2 class="h4"><b>Cybermobbing: was ist das und wie können wir uns schützen?</b></h2>
<p>Cybermobbing bezeichnet die absichtliche, wiederholte Belästigung, Beleidigung oder Bedrohung von Personen über digitale Kommunikationskanäle. Es kann in Form von hasserfüllten Nachrichten, öffentlichen Demütigungen oder dem Verbreiten von Gerüchten geschehen. Besonders schmerzhaft sind die psychischen Folgen für die Opfer. Die Polizei rät dazu, Cybermobbing sofort zu melden und Unterstützung anzubieten. Für betroffene Jugendliche und deren Familien gibt es zahlreiche Anlaufstellen, wie die Nummer gegen Kummer oder Jugendschutz.net, die bei der Bewältigung von Cybermobbing helfen können. Eltern sollten sich vertrauensvoll mit Ihren Kindern austauschen und über deren Online-Erlebnisse informiert sein.</p>
<h2 class="h4"><b>Cybergrooming: ernstzunehmendes Risiko für Kinder und Jugendliche</b></h2>
<p>Cybergrooming ist der Versuch eines Erwachsenen, online Vertrauen zu einem Kind oder Jugendlichen aufzubauen, um dieses zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Häufig erfolgt dies unter dem Vorwand von Interesse, Freundschaft oder sogar Liebe. Kinder und Jugendliche können die Gefahren, die hinter solchen Kontakten lauern, oftmals schwer einschätzen. Die Polizei empfiehlt, dass Eltern ihre Kinder regelmäßig über ihre Online-Erfahrungen aufklären. Im Falle eines Verdachts sollten Eltern sofort die Polizei informieren und Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen.</p>
<h2 class="h4"><b>Sexting: sind Nacktbilder strafbar?</b></h2>
<p>Sexting, das Versenden von Nacktbildern oder -videos, ist ein Thema, das oft in den Medien aufgegriffen wird. Besonders gefährlich ist es, wenn Jugendliche unbedacht intime Bilder verschicken, ohne die Konsequenzen zu kennen. Das Verschicken und Verbreiten von Nacktbildern ohne die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Person ist strafbar. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Jugendliche verstehen, welche schwerwiegende rechtliche Folgen das Teilen solcher Bilder haben kann. Eltern sollten ihren Kindern die Risiken und Konsequenzen von Sexting erklären und sie dazu ermutigen, bei Problemen sofort Unterstützung zu suchen.</p>
<h2 class="h4"><b>Verbotene Inhalte im Netz: wo endet die Meinungsfreiheit?</b></h2>
<p>Das Internet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten für den Austausch von Meinungen und Ideen. Doch nicht alles, was online geteilt wird, ist auch legal. Verbotene Inhalte wie zum Beispiel Hetze, Gewaltverherrlichung oder extremistische Propaganda überschreiten die Grenze der freien Meinungsäußerung und können strafrechtlich verfolgt werden. Kinder und Jugendliche sollten sich bewusst sein, dass auch im Netz bestimmte Regeln gelten und das Verbreiten oder Unterstützen solcher Inhalte strafbar ist. Eltern sollten ihren Kindern helfen, die Gefahren solcher Inhalte zu erkennen und sie ermutigen, bei Auffälligkeiten den Vorfall der Polizei zu melden.</p>
<h2 class="h4"><b>Persönlichkeitsrechte: auch online gelten Rechte</b></h2>
<p>Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung gelten auch im digitalen Raum. Fotos, Videos und persönliche Informationen dürfen nur mit der Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht werden. Doch besonders Jugendliche neigen dazu, persönliche Daten und Bilder unbedacht zu teilen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, dass sie ihre Privatsphäre schützen und sich respektvoll im Netz verhalten müssen.</p>
<h2 class="h4"><b>Was können Eltern tun?</b></h2>
<p>Eltern spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ihre Kinder im digitalen Raum zu schützen. Sie sollten nicht nur über die Gefahren des Internets aufklären, sondern ihren Kindern auch zeigen, wie sie sich sicherheitsbewusst verhalten. Regelmäßige Gespräche über das Onlineverhalten, die Nutzung von Privatsphäre-Einstellungen und das Besprechen von Vorfällen sind dabei unerlässlich. Das Vertrauen der Kinder zu gewinnen und ihre Erlebnisse ernst zu nehmen, sind wesentliche Schritte, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.</p>
<h2 class="h4"><b>„Klasse im Netz“: ein modulares Präventionsprogramm für Schulen</b></h2>
<p>„Klasse im Netz“ ist ein Präventionsprogramm der Polizei Baden-Württemberg, das speziell für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 entwickelt wurde. Es thematisiert die wichtigsten Gefahren der digitalen Welt, wie Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting und viele weitere Risiken. Ziel des Programms ist es, sie für diese Gefahren zu sensibilisieren und ihnen zu zeigen, wie sie sich selbst schützen können.</p>
<p>Das Programm ist modular aufgebaut, sodass Schulen flexibel für sie relevante Themen auswählen können. Jede Veranstaltung dauert zwischen zwei und drei Unterrichtseinheiten und umfasst sowohl die Vor- als auch die Nachbereitung im Klassenverband. Besondere Bedeutung wird der Praxisnähe beigemessen: Anhand von Beispielen aus dem Alltag lernen die Schülerinnen und Schüler, die Risiken der digitalen Welt zu erkennen und sich davor zu schützen.</p>
<p>Neben den Schulveranstaltungen gibt es auch Informationsveranstaltungen für Eltern, um diese in den Präventionsprozess einzubinden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Eltern im Umgang mit digitalen Gefahren geschult werden.</p>
<p>Weiterführende Schulen können das Präventionsprogramm „Klasse im Netz“ über die Referate Prävention der regionalen Polizeipräsidien kostenfrei buchen. Eine Übersicht der Ansprechstellen gibt es in auf <a href="https://t1p.de/ansprechstellen" target="_blank" rel="noopener"><b>t1p.de/ansprechstellen</b></a>.</p>
<p>Die Gefahren des Internets sind vielfältig, aber mit der richtigen Aufklärung und Prävention können wir junge Menschen davor bewahren, in digitale Fallen zu geraten. „Klasse im Netz“ hilft dabei, diese Gefahren zu erkennen und die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eltern sollten sich der Verantwortung bewusst sein, ihre Kinder im digitalen Raum zu begleiten und zu schützen.</p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><b>Weitersurfen</b><br />Viele Infos und Materialien gibt es auf der Website des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) auf <a href="https://polizei-beratung.de" target="_blank" rel="noopener">polizei-beratung.de</a>. Hier kann auch die Broschüre <a href="https://t1p.de/onlinetipps" target="_blank" rel="noopener">„Onlinetipps für Groß und Klein“ </a>mit hilfreichen Tipps heruntergeladen oder bestellt werden. <br />Speziell für Kinder und Jugendliche gibt es das Internet-Angebot <a href="https://polizeifuerdich.de" target="_blank" rel="noopener">polizeifuerdich.de</a>.<br />Weitere interessante Angebote rund um sichere Mediennutzung hat der LEB zusammengetragen und <a href="https://t1p.de/medienlinks" target="_blank" rel="noopener">in einem Blogbeitrag verlinkt</a>, darunter Websites, Selbsthilfegruppen und Podcasts.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zur Autorin</b><br />Angelina Weber ist seit 2024 verantwortlich für den Bereich Mediengefahren bei der Landeskriminalprävention am LKA Baden-Württemberg. Zuvor hat sie einen Magister in Medienwissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen erworben und zahlreiche Jahre als Redakteurin gearbeitet. Ihre wissenschaftliche Weiterbildung im Bereich Social Media Management an der TH Köln vertiefte ihr Fachwissen. Bevor sie ihre aktuelle Position übernahm, war sie mehrere Jahre in der digitalen Kommunikation tätig, wo sie ihre Fähigkeiten in der strategischen Nutzung digitaler Medien weiter ausbauen konnte.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="h2">Wie junge Menschen lernen, sicher im digitalen Raum zu agieren</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Angelina Weber,<b><br /></b>LandeskriminalamtBaden-Württemberg</span></p>
<p><b>Die digitale Welt ist Alltag für Kinder und Jugendliche. Sie kommunizieren, lernen, vernetzen sich – selbstverständlich und meist kompetent. Das Internet ist kein Fremdkörper mehr, sondern Teil ihres sozialen Lebensraums.</b></p>
<p>Doch wo Chancen sind, gibt es auch Risiken. Cybermobbing, Cybergrooming oder das unbedachte Teilen persönlicher Inhalte können gravierende Folgen haben. Statt pauschaler Verbote braucht es deshalb Aufklärung, klare Orientierung und Erwachsene, die begleiten. Genau hier setzt das Präventionsprogramm „Klasse im Netz“ der Polizei Baden-Württemberg an.</p>
<h2 class="h4"><b>Wenn das Netz zur Gefahr wird</b></h2>
<p>Die digitale Welt ist längst Teil des Alltags unserer Kinder. Sie kommunizieren über soziale Medien, tauschen Nachrichten und Bilder aus, lernen und spielen online. Doch wo digitale Kommunikation Vorteile bietet, birgt sie auch viele Gefahren. Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting und viele weitere Risiken können das Leben junger Menschen negativ beeinflussen. Im Rahmen des Programms „Klasse im Netz“ möchte die Polizei Baden-Württemberg aufklären und jungen Menschen die Gefahren des Internets näherbringen. Ziel ist es, ihnen zu zeigen, wie sie sich sicher im Netz bewegen und wie sie sich vor Straftaten schützen können.</p>
<h2 class="h4"><b>Cybermobbing: was ist das und wie können wir uns schützen?</b></h2>
<p>Cybermobbing bezeichnet die absichtliche, wiederholte Belästigung, Beleidigung oder Bedrohung von Personen über digitale Kommunikationskanäle. Es kann in Form von hasserfüllten Nachrichten, öffentlichen Demütigungen oder dem Verbreiten von Gerüchten geschehen. Besonders schmerzhaft sind die psychischen Folgen für die Opfer. Die Polizei rät dazu, Cybermobbing sofort zu melden und Unterstützung anzubieten. Für betroffene Jugendliche und deren Familien gibt es zahlreiche Anlaufstellen, wie die Nummer gegen Kummer oder Jugendschutz.net, die bei der Bewältigung von Cybermobbing helfen können. Eltern sollten sich vertrauensvoll mit Ihren Kindern austauschen und über deren Online-Erlebnisse informiert sein.</p>
<h2 class="h4"><b>Cybergrooming: ernstzunehmendes Risiko für Kinder und Jugendliche</b></h2>
<p>Cybergrooming ist der Versuch eines Erwachsenen, online Vertrauen zu einem Kind oder Jugendlichen aufzubauen, um dieses zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Häufig erfolgt dies unter dem Vorwand von Interesse, Freundschaft oder sogar Liebe. Kinder und Jugendliche können die Gefahren, die hinter solchen Kontakten lauern, oftmals schwer einschätzen. Die Polizei empfiehlt, dass Eltern ihre Kinder regelmäßig über ihre Online-Erfahrungen aufklären. Im Falle eines Verdachts sollten Eltern sofort die Polizei informieren und Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen.</p>
<h2 class="h4"><b>Sexting: sind Nacktbilder strafbar?</b></h2>
<p>Sexting, das Versenden von Nacktbildern oder -videos, ist ein Thema, das oft in den Medien aufgegriffen wird. Besonders gefährlich ist es, wenn Jugendliche unbedacht intime Bilder verschicken, ohne die Konsequenzen zu kennen. Das Verschicken und Verbreiten von Nacktbildern ohne die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Person ist strafbar. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Jugendliche verstehen, welche schwerwiegende rechtliche Folgen das Teilen solcher Bilder haben kann. Eltern sollten ihren Kindern die Risiken und Konsequenzen von Sexting erklären und sie dazu ermutigen, bei Problemen sofort Unterstützung zu suchen.</p>
<h2 class="h4"><b>Verbotene Inhalte im Netz: wo endet die Meinungsfreiheit?</b></h2>
<p>Das Internet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten für den Austausch von Meinungen und Ideen. Doch nicht alles, was online geteilt wird, ist auch legal. Verbotene Inhalte wie zum Beispiel Hetze, Gewaltverherrlichung oder extremistische Propaganda überschreiten die Grenze der freien Meinungsäußerung und können strafrechtlich verfolgt werden. Kinder und Jugendliche sollten sich bewusst sein, dass auch im Netz bestimmte Regeln gelten und das Verbreiten oder Unterstützen solcher Inhalte strafbar ist. Eltern sollten ihren Kindern helfen, die Gefahren solcher Inhalte zu erkennen und sie ermutigen, bei Auffälligkeiten den Vorfall der Polizei zu melden.</p>
<h2 class="h4"><b>Persönlichkeitsrechte: auch online gelten Rechte</b></h2>
<p>Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung gelten auch im digitalen Raum. Fotos, Videos und persönliche Informationen dürfen nur mit der Zustimmung des Betroffenen veröffentlicht werden. Doch besonders Jugendliche neigen dazu, persönliche Daten und Bilder unbedacht zu teilen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, dass sie ihre Privatsphäre schützen und sich respektvoll im Netz verhalten müssen.</p>
<h2 class="h4"><b>Was können Eltern tun?</b></h2>
<p>Eltern spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ihre Kinder im digitalen Raum zu schützen. Sie sollten nicht nur über die Gefahren des Internets aufklären, sondern ihren Kindern auch zeigen, wie sie sich sicherheitsbewusst verhalten. Regelmäßige Gespräche über das Onlineverhalten, die Nutzung von Privatsphäre-Einstellungen und das Besprechen von Vorfällen sind dabei unerlässlich. Das Vertrauen der Kinder zu gewinnen und ihre Erlebnisse ernst zu nehmen, sind wesentliche Schritte, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.</p>
<h2 class="h4"><b>„Klasse im Netz“: ein modulares Präventionsprogramm für Schulen</b></h2>
<p>„Klasse im Netz“ ist ein Präventionsprogramm der Polizei Baden-Württemberg, das speziell für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 entwickelt wurde. Es thematisiert die wichtigsten Gefahren der digitalen Welt, wie Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting und viele weitere Risiken. Ziel des Programms ist es, sie für diese Gefahren zu sensibilisieren und ihnen zu zeigen, wie sie sich selbst schützen können.</p>
<p>Das Programm ist modular aufgebaut, sodass Schulen flexibel für sie relevante Themen auswählen können. Jede Veranstaltung dauert zwischen zwei und drei Unterrichtseinheiten und umfasst sowohl die Vor- als auch die Nachbereitung im Klassenverband. Besondere Bedeutung wird der Praxisnähe beigemessen: Anhand von Beispielen aus dem Alltag lernen die Schülerinnen und Schüler, die Risiken der digitalen Welt zu erkennen und sich davor zu schützen.</p>
<p>Neben den Schulveranstaltungen gibt es auch Informationsveranstaltungen für Eltern, um diese in den Präventionsprozess einzubinden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Eltern im Umgang mit digitalen Gefahren geschult werden.</p>
<p>Weiterführende Schulen können das Präventionsprogramm „Klasse im Netz“ über die Referate Prävention der regionalen Polizeipräsidien kostenfrei buchen. Eine Übersicht der Ansprechstellen gibt es in auf <a href="https://t1p.de/ansprechstellen" target="_blank" rel="noopener"><b>t1p.de/ansprechstellen</b></a>.</p>
<p>Die Gefahren des Internets sind vielfältig, aber mit der richtigen Aufklärung und Prävention können wir junge Menschen davor bewahren, in digitale Fallen zu geraten. „Klasse im Netz“ hilft dabei, diese Gefahren zu erkennen und die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eltern sollten sich der Verantwortung bewusst sein, ihre Kinder im digitalen Raum zu begleiten und zu schützen.</p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><b>Weitersurfen</b><br />Viele Infos und Materialien gibt es auf der Website des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) auf <a href="https://polizei-beratung.de" target="_blank" rel="noopener">polizei-beratung.de</a>. Hier kann auch die Broschüre <a href="https://t1p.de/onlinetipps" target="_blank" rel="noopener">„Onlinetipps für Groß und Klein“ </a>mit hilfreichen Tipps heruntergeladen oder bestellt werden. <br />Speziell für Kinder und Jugendliche gibt es das Internet-Angebot <a href="https://polizeifuerdich.de" target="_blank" rel="noopener">polizeifuerdich.de</a>.<br />Weitere interessante Angebote rund um sichere Mediennutzung hat der LEB zusammengetragen und <a href="https://t1p.de/medienlinks" target="_blank" rel="noopener">in einem Blogbeitrag verlinkt</a>, darunter Websites, Selbsthilfegruppen und Podcasts.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zur Autorin</b><br />Angelina Weber ist seit 2024 verantwortlich für den Bereich Mediengefahren bei der Landeskriminalprävention am LKA Baden-Württemberg. Zuvor hat sie einen Magister in Medienwissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen erworben und zahlreiche Jahre als Redakteurin gearbeitet. Ihre wissenschaftliche Weiterbildung im Bereich Social Media Management an der TH Köln vertiefte ihr Fachwissen. Bevor sie ihre aktuelle Position übernahm, war sie mehrere Jahre in der digitalen Kommunikation tätig, wo sie ihre Fähigkeiten in der strategischen Nutzung digitaler Medien weiter ausbauen konnte.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 5, Juni 2026</category>
           <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 13:44:04 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Kinder-Freiheitsentzug?!</title>
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           <media:title type="plain">Kinder-Freiheitsentzug?!</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Zwischen Erziehungsauftrag und Ultima Ratio: Umgang mit hartnäckiger Schulverweigerung in Baden-Württemberg</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Sandra Lore Wilhelm,<b><br /></b>Freie Autorin</span></p>
<p><b>Jugendliche, die der Schule immer wieder fernbleiben, riskieren in Deutschland nicht nur Bußgelder und Gespräche mit Behörden. In einigen Fällen endet hartnäckiges Schulschwänzen in einer besonderen Form des Freiheitsentzugs: dem Jugendarrest.&nbsp;</b></p>
<p>Was für viele nach einem drastischen Schritt klingt, ist rechtlich möglich und wird auch in Baden-Württemberg praktiziert. Doch wie oft kommt es dazu und wie sinnvoll ist diese Maßnahme?</p>
<h2 class="h4"><b>Kurzfristige Freiheitsentziehung mit Erziehungsauftrag&nbsp;</b></h2>
<p>Jugendarrest ist ein Instrument des Jugendstrafrechts und soll erzieherisch wirken. Im Unterschied zur Jugendstrafe ist er zeitlich begrenzt und reicht je nach Form von einem Wochenende bis zu mehreren Wochen. Die Justiz spricht von einer „kurzfristigen Freiheitsentziehung mit erzieherischem Auftrag“. Jugendliche sollen die Konsequenzen ihres Verhaltens erleben und daraus Schlüsse für ihr weiteres Handeln ziehen können.</p>
<p>In Baden-Württemberg stehen dafür zwei Einrichtungen zur Verfügung: die Jugendarrestanstalt Göppingen sowie die Jugendarrestanstalt Rastatt, eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe. Dort werden Kurzarrest, Freizeitarrest und Dauerarrest vollzogen, ergänzt durch pädagogische Angebote, Gespräche oder Gruppenprogramme.</p>
<h2 class="h4"><b>Wie oft kommt Jugendarrest wegen Schulschwänzens vor?</b></h2>
<p>Während viele Aspekte des Schulwesens statistisch eng begleitet werden, fehlen ausgerechnet beim Thema Schulabsentismus umfassende Zahlen. Eine Recherche des Redaktionsnetzwerks-Deutschland (RND) brachte erstmals bundesweit etwas Licht ins Dunkel. Die Justizverwaltungen der Länder gaben an, wie viele Jugendliche 2025 wegen Schulverweigerung im Arrest saßen. Baden-Württemberg meldete dabei 33 Fälle und lag damit deutlich unter dem Spitzenreiter Niedersachsen, aber über Ländern, die keine oder nur sehr wenige Arrestfälle registrierten.</p>
<p>Auffällig ist weniger die Zahl selbst als der Weg, über den sie sichtbar wird: Arrestfälle erscheinen in der Justizstatistik, nicht im Schulbereich. Schulabsentismus wird in Baden-Württemberg außerdem kaum zentral erfasst. Laut Kultusministerium gibt es weder eine Statistik zu Bußgeldern noch ein landesweites System zur Erfassung von Fehlzeiten. Dadurch bleibt das Ausmaß schwer abzuschätzen.</p>
<h2 class="h4"><b>Rechtlicher Rahmen: Von der Schulpflicht zu Sanktionen</b></h2>
<p>Ausgangspunkt ist die allgemeine Schulpflicht, die in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt ist. Zunächst greifen schulische Maßnahmen. Dazu gehören pädagogische Gespräche, Ordnungsmaßnahmen oder die Unterstützung durch Schulsozialarbeit und schulpsychologische Beratung. Erst wenn diese Schritte nicht ausreichen, folgen verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie Bußgelder oder Zwangsgelder gegenüber den Erziehungsberechtigten.</p>
<p>Freiheitsentzug für Jugendliche kommt erst dann in Betracht, wenn zuvor andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Jugendarrest gilt im Jugendstrafrecht als letztes Sanktionsmittel vor einer Jugendstrafe. Er wird von einem Jugendgericht angeordnet und zeitlich begrenzt vollzogen.</p>
<h2 class="h4"><b>Stimmen aus der Praxis: Hilfreich oder hilflos?</b></h2>
<p>Die Maßnahme ist pädagogisch umstritten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnet Jugendarrest für Schulverweigerer als schulpolitische und pädagogische Bankrotterklärung und bezweifelt, dass Freiheitsentzug Ursachen wie Schulangst, Mobbing, Depressionen oder familiäre Probleme lösen kann. Auch Vertreter aus dem Jugendstrafvollzug berichten, dass Arrest bei Schulabsentismus selten nachhaltig wirkt. Viele der betroffenen Jugendlichen haben bereits schlechte Schulerfahrungen gemacht und bräuchten Unterstützung statt Druck.</p>
<p>Es gibt aber auch Stimmen, die den Jugendarrest als notwendige Option sehen. Wer die Schulpflicht konsequent durchsetzen wolle, brauche ein letztes Mittel, wenn anderen Maßnahmen die Grenzen gesetzt sind. Der Justizvollzug betont die erzieherische Ausrichtung der Einrichtungen. Berufsorientierung, Sportangebote, Gruppenprogramme oder Gespräche sollen Jugendlichen helfen, den Anschluss an Schule und Alltag wiederzufinden.</p>
<h2 class="h4"><b>Was wird in Baden-Württemberg diskutiert?</b></h2>
<p>Systematisch diskutiert wird das Thema vor allem im Rahmen von Schulabsentismus insgesamt. In Antworten an den Landtag verweist das Kultusministerium darauf, wie wichtig frühe Unterstützung durch Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Jugendhilfe ist. Dazu gehören Handreichungen und Leitfäden, die Lehrkräfte und Schulleitungen im Umgang mit Schulabsentismus unterstützen. Der Schwerpunkt liegt klar auf Prävention, also darauf, eine Eskalation zu vermeiden, nicht auf möglichst harten Sanktionen.</p>
<p>Dass Jugendarrest trotz dieser Bemühungen als Option bestehen bleibt, zeigt, dass es in einzelnen Fällen offenbar bisher keine überzeugende Alternative gibt. Gleichzeitig deuten die niedrigen Fallzahlen darauf hin, dass Baden-Württemberg den Arrest zurückhaltend nutzt und im Alltag eher als Ausnahmeinstrument begreift.</p>
<h2 class="h4"><b>Lösungsansätze: Ursachen statt Symptome</b></h2>
<p>Schulabsentismus ist selten Ausdruck von Bequemlichkeit. Häufig liegen komplexe persönliche oder familiäre Belastungen zugrunde. Präventive und unterstützende Ansätze von Schulpsychologie über Jugendhilfe bis hin zu alternativen Lernangeboten können dazu beitragen, Eskalationsprozesse zu vermeiden und Betroffene früher zu erreichen.</p>
<p>Ein stärkerer Fokus auf Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Justiz könnte langfristig dazu beitragen, dass es seltener zu Maßnahmen wie Jugendarrest kommt. Ob Baden-Württemberg diesen Weg weitergeht, hängt weniger von der Justiz als von Ressourcen und Strukturen im Schulbereich ab. Eine konsequente Präventionsstrategie kann dazu beitragen, dass Freiheitsentzug wegen Schulschwänzens tatsächlich jene seltene Ausnahme bleibt, als die er rechtlich gedacht ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zur Autorin<br /></b>Sandra Lore Wilhelm ist freie Autorin mit einer Leidenschaft für klare und authentische Kommunikation.&nbsp;<br />Mit einem Blick fürs Wesentliche und einem Gespür für die richtige Tonalität hat sie sich darauf spezialisiert, komplexe Inhalte verständlich und ansprechend zu vermitteln. Die ausgebildete Fremdsprachenkorrespondentin und Industriekauffrau lebt und arbeitet im Schwarzwald-Baar-Kreis.</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-5-juni-2026/1085-kinder-freheitsentzug?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="h2">Zwischen Erziehungsauftrag und Ultima Ratio: Umgang mit hartnäckiger Schulverweigerung in Baden-Württemberg</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Sandra Lore Wilhelm,<b><br /></b>Freie Autorin</span></p>
<p><b>Jugendliche, die der Schule immer wieder fernbleiben, riskieren in Deutschland nicht nur Bußgelder und Gespräche mit Behörden. In einigen Fällen endet hartnäckiges Schulschwänzen in einer besonderen Form des Freiheitsentzugs: dem Jugendarrest.&nbsp;</b></p>
<p>Was für viele nach einem drastischen Schritt klingt, ist rechtlich möglich und wird auch in Baden-Württemberg praktiziert. Doch wie oft kommt es dazu und wie sinnvoll ist diese Maßnahme?</p>
<h2 class="h4"><b>Kurzfristige Freiheitsentziehung mit Erziehungsauftrag&nbsp;</b></h2>
<p>Jugendarrest ist ein Instrument des Jugendstrafrechts und soll erzieherisch wirken. Im Unterschied zur Jugendstrafe ist er zeitlich begrenzt und reicht je nach Form von einem Wochenende bis zu mehreren Wochen. Die Justiz spricht von einer „kurzfristigen Freiheitsentziehung mit erzieherischem Auftrag“. Jugendliche sollen die Konsequenzen ihres Verhaltens erleben und daraus Schlüsse für ihr weiteres Handeln ziehen können.</p>
<p>In Baden-Württemberg stehen dafür zwei Einrichtungen zur Verfügung: die Jugendarrestanstalt Göppingen sowie die Jugendarrestanstalt Rastatt, eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe. Dort werden Kurzarrest, Freizeitarrest und Dauerarrest vollzogen, ergänzt durch pädagogische Angebote, Gespräche oder Gruppenprogramme.</p>
<h2 class="h4"><b>Wie oft kommt Jugendarrest wegen Schulschwänzens vor?</b></h2>
<p>Während viele Aspekte des Schulwesens statistisch eng begleitet werden, fehlen ausgerechnet beim Thema Schulabsentismus umfassende Zahlen. Eine Recherche des Redaktionsnetzwerks-Deutschland (RND) brachte erstmals bundesweit etwas Licht ins Dunkel. Die Justizverwaltungen der Länder gaben an, wie viele Jugendliche 2025 wegen Schulverweigerung im Arrest saßen. Baden-Württemberg meldete dabei 33 Fälle und lag damit deutlich unter dem Spitzenreiter Niedersachsen, aber über Ländern, die keine oder nur sehr wenige Arrestfälle registrierten.</p>
<p>Auffällig ist weniger die Zahl selbst als der Weg, über den sie sichtbar wird: Arrestfälle erscheinen in der Justizstatistik, nicht im Schulbereich. Schulabsentismus wird in Baden-Württemberg außerdem kaum zentral erfasst. Laut Kultusministerium gibt es weder eine Statistik zu Bußgeldern noch ein landesweites System zur Erfassung von Fehlzeiten. Dadurch bleibt das Ausmaß schwer abzuschätzen.</p>
<h2 class="h4"><b>Rechtlicher Rahmen: Von der Schulpflicht zu Sanktionen</b></h2>
<p>Ausgangspunkt ist die allgemeine Schulpflicht, die in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt ist. Zunächst greifen schulische Maßnahmen. Dazu gehören pädagogische Gespräche, Ordnungsmaßnahmen oder die Unterstützung durch Schulsozialarbeit und schulpsychologische Beratung. Erst wenn diese Schritte nicht ausreichen, folgen verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie Bußgelder oder Zwangsgelder gegenüber den Erziehungsberechtigten.</p>
<p>Freiheitsentzug für Jugendliche kommt erst dann in Betracht, wenn zuvor andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Jugendarrest gilt im Jugendstrafrecht als letztes Sanktionsmittel vor einer Jugendstrafe. Er wird von einem Jugendgericht angeordnet und zeitlich begrenzt vollzogen.</p>
<h2 class="h4"><b>Stimmen aus der Praxis: Hilfreich oder hilflos?</b></h2>
<p>Die Maßnahme ist pädagogisch umstritten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnet Jugendarrest für Schulverweigerer als schulpolitische und pädagogische Bankrotterklärung und bezweifelt, dass Freiheitsentzug Ursachen wie Schulangst, Mobbing, Depressionen oder familiäre Probleme lösen kann. Auch Vertreter aus dem Jugendstrafvollzug berichten, dass Arrest bei Schulabsentismus selten nachhaltig wirkt. Viele der betroffenen Jugendlichen haben bereits schlechte Schulerfahrungen gemacht und bräuchten Unterstützung statt Druck.</p>
<p>Es gibt aber auch Stimmen, die den Jugendarrest als notwendige Option sehen. Wer die Schulpflicht konsequent durchsetzen wolle, brauche ein letztes Mittel, wenn anderen Maßnahmen die Grenzen gesetzt sind. Der Justizvollzug betont die erzieherische Ausrichtung der Einrichtungen. Berufsorientierung, Sportangebote, Gruppenprogramme oder Gespräche sollen Jugendlichen helfen, den Anschluss an Schule und Alltag wiederzufinden.</p>
<h2 class="h4"><b>Was wird in Baden-Württemberg diskutiert?</b></h2>
<p>Systematisch diskutiert wird das Thema vor allem im Rahmen von Schulabsentismus insgesamt. In Antworten an den Landtag verweist das Kultusministerium darauf, wie wichtig frühe Unterstützung durch Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Jugendhilfe ist. Dazu gehören Handreichungen und Leitfäden, die Lehrkräfte und Schulleitungen im Umgang mit Schulabsentismus unterstützen. Der Schwerpunkt liegt klar auf Prävention, also darauf, eine Eskalation zu vermeiden, nicht auf möglichst harten Sanktionen.</p>
<p>Dass Jugendarrest trotz dieser Bemühungen als Option bestehen bleibt, zeigt, dass es in einzelnen Fällen offenbar bisher keine überzeugende Alternative gibt. Gleichzeitig deuten die niedrigen Fallzahlen darauf hin, dass Baden-Württemberg den Arrest zurückhaltend nutzt und im Alltag eher als Ausnahmeinstrument begreift.</p>
<h2 class="h4"><b>Lösungsansätze: Ursachen statt Symptome</b></h2>
<p>Schulabsentismus ist selten Ausdruck von Bequemlichkeit. Häufig liegen komplexe persönliche oder familiäre Belastungen zugrunde. Präventive und unterstützende Ansätze von Schulpsychologie über Jugendhilfe bis hin zu alternativen Lernangeboten können dazu beitragen, Eskalationsprozesse zu vermeiden und Betroffene früher zu erreichen.</p>
<p>Ein stärkerer Fokus auf Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Justiz könnte langfristig dazu beitragen, dass es seltener zu Maßnahmen wie Jugendarrest kommt. Ob Baden-Württemberg diesen Weg weitergeht, hängt weniger von der Justiz als von Ressourcen und Strukturen im Schulbereich ab. Eine konsequente Präventionsstrategie kann dazu beitragen, dass Freiheitsentzug wegen Schulschwänzens tatsächlich jene seltene Ausnahme bleibt, als die er rechtlich gedacht ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zur Autorin<br /></b>Sandra Lore Wilhelm ist freie Autorin mit einer Leidenschaft für klare und authentische Kommunikation.&nbsp;<br />Mit einem Blick fürs Wesentliche und einem Gespür für die richtige Tonalität hat sie sich darauf spezialisiert, komplexe Inhalte verständlich und ansprechend zu vermitteln. Die ausgebildete Fremdsprachenkorrespondentin und Industriekauffrau lebt und arbeitet im Schwarzwald-Baar-Kreis.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 5, Juni 2026</category>
           <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 13:43:34 +0200</pubDate>
       </item>
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