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       <title>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 4, April 2026 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">VIER ARTIKEL ALS LESEBROBE FINDEN SIE WEITER UNTEN. HIER DAS VORWORT ZU DIESER AUSGABE:</p>
<p>Liebe Leserin. lieber Leser,</p>
<p>die Wahlen sind vorbei; die für den Landtag und die für den Landeselternbeirat. Jetzt heißt es nach vorne blicken und die nächsten fünf Jahre fürs Land und die nächsten drei für den LEB in Angriff nehmen.<br />Der erste Schritt in beiden Fällen ist die Formierung einer neuen Regierung bzw. eines neuen Vorstands. Das ist nicht immer einfach – aber es muss gelingen:<br />Das ist das ultimative Ziel der demokratischen Legitimierung durch die Wahlen – und die Wählerinnen und Wähler erwarten es schlicht.&nbsp;</p>
<p>Wenn wir nach all den Demokratiebildungsinitiativen und -Bemühungen im schulischen Kontext auf das Schauspiel blicken, das sich direkt nach der Wahl im Landtag entsponn, dann kommt man nicht umhin, sich das ein oder andere Mal verwundert die Augen zu reiben. Geht an einer Schule mit 199 Schülerinnen und Schülern die Wahl zum Schülersprecher 99 zu 100 aus, also mit 0,5 % Vorsprung, würde niemand im Traum auf die Idee kommen, einen Wechsel im Amt zum Halbjahr zu fordern.&nbsp;Politiker (und ja, es waren ausschließlich Männer) sollten sich hier eher ihrer Verantwortung bewusst sein und im Sinne des Respekts vor demokratischen Ergebnissen, nicht mit persönlichen Eitelkeiten agieren.&nbsp;</p>
<p>Inwiefern ein Landtag mit nur zehn Köpfen großer demokratischer Opposition und dramatisch angewachsenem Lager jenseits des rechten Randes fünf Jahre lang für Sternstunden des baden-württembergischen Parlamentarismus sorgen wird, ist fraglich. Nicht fraglich ist, was inhaltlich passieren muss: Der Wahlkampf war bildungsleer und wirtschaftskrisenvoll. Nicht zuletzt deshalb kamen zwei Fraktionen, die sich in den vergangenen fünf Jahren viel um Bildung bemüht hatten, mit dramatischem Stimmenverlust aus dem Wahlabend heraus.&nbsp;Bildung fand in der veröffentlichten Debatte zur Wahl nicht annähernd ausreichend statt.&nbsp;</p>
<p>Das muss sich ändern. Die Menschen wissen um die Bedeutung der Bildung für unser Land und sie vertrauen darauf, dass der Landtag entsprechend agiert. Eine grün-schwarze Koalition, auf die es wohl hinauslaufen wird, darf nicht den gleichen Fehler machen wie 2021:&nbsp;sich vor lauter Gegensätzlichkeiten in ihren Wahlprogrammen rund um Bildung einfach auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, nämlich das Nichtstun einigen.&nbsp;</p>
<p>„Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man ‘nen Arbeitskreis“, heißt eine Weisheit im Arbeitsleben. Übertragen auf das Parlament wäre ein heißer Tipp:&nbsp;„Was hilft in solchen Fällen schon – außer ‘ner Enquete-Kommission.“&nbsp;Eine solche haben schon vor eineinhalb Jahren Landeselternbeirat, Landesschülerbeirat, GEW, VBE, BLV und Grundschulverband gemeinsam gefordert.&nbsp;Weg von Dogmatik, hin zu Wissenschaft. Weg von politischer Arithmetik, hin zu schulischer Praxis. Weg von idealisiertem Alten, hin zu notwendigem Neuen.&nbsp;</p>
<p>Wenn es etwas gibt, das ich mir nach drei Jahren LEB-Vorsitz wirklich wünsche, dann diese Enquete-Kommission Bildung.<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>
<p>Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
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           <title>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 4, April 2026 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
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           <title>KI in der Schule</title>
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           <media:title type="plain">KI in der Schule</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Die Debatte ist vorbei – jetzt zählt, was wir daraus machen</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Sabine Buch<b><br /></b>KI-Expertin und Universitätsdozentin</span></p>
<p><b>Aktuell scheint es keinen Artikel, keinen Kongress und keine bildungspolitische Diskussion mehr ohne das Thema Künstliche Intelligenz zu geben.&nbsp;</b></p>
<p>KI polarisiert, spaltet Meinungen, erzeugt Euphorie ebenso wie Angst. Doch bei aller Aufregung sollten wir eine Sache festhalten: <b>KI ist gekommen, um zu bleiben.</b> Die Grundsatzdebatte, ob wir KI im Bildungsbereich wollen oder nicht, ist damit eigentlich beendet. Die viel wichtigere Frage lautet: <b>Wie geht unser Bildungssystem damit um – und wie befähigen wir Kinder, kompetent, kritisch und verantwortungsvoll mit KI umzugehen?</b></p>
<h2 class="h4"><b>Corona hätte helfen können</b></h2>
<p>Ich hatte gehofft, dass die Corona-Pandemie und der flächendeckende Online-Unterricht uns endgültig ins digitale Zeitalter katapultieren würden. Kurz sah es so aus, als würde sich Schule grundlegend verändern. Doch irgendwo unterwegs ist der Sprit ausgegangen. Statt nachhaltiger Transformation folgte vielerorts die Rückkehr zu alten Routinen – ergänzt um digitale Insellösungen. Dabei ist Medienkompetenz heute weit mehr als Excel und PowerPoint im Informatikunterricht. Kinder wachsen in einer Welt auf, in der <b>TikTok, Instagram, YouTube, Gaming-Plattformen und KI-Tools</b> selbstverständlich sind. Das ist „the place to be“, ob wir Eltern das gut finden oder nicht. Auch aktuelle Debatten wie über das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien zeigen, wie emotional das Thema diskutiert wird. Verbote mögen gut gemeint sein, lösen aber selten das eigentliche Problem. Meine Erfahrung zeigt: Kinder finden Wege. Zugang lässt sich kaum vollständig verhindern. <b>Befähigung ist der wirksamere Ansatz als Kontrolle.</b></p>
<h2 class="h4"><b>Mit-, statt dagegen arbeiten</b></h2>
<p>Genau hier liegt die zentrale Aufgabe von Schule – und damit auch von Bildungspolitik. Kinder brauchen Kompetenzen, um Medien einzuordnen, Fake News zu erkennen, kritisch zu denken und KI sinnvoll zu nutzen. KI darf dabei nicht verteufelt werden, sondern sollte <b>Lerngegenstand und Lernwerkzeug zugleich</b> sein. Warum nicht Aufgaben stellen, bei denen Schülerinnen und Schüler Informationen mithilfe von KI recherchieren, diese aber belegen, prüfen und reflektieren müssen? So wird nicht blind konsumiert, sondern aktiv hinterfragt. Eine Studie zeigt, dass Deutschland in vielen Bildungsdisziplinen weiter zurückfällt. Eine auffällige Ausnahme ist Englisch. Das liegt nicht allein am hervorragenden Unterricht, sondern daran, dass Kinder heute selbstverständlich englischsprachige Inhalte konsumieren, Spiele spielen und mit Gleichaltrigen weltweit kommunizieren. <b>Warum nutzen wir diesen Effekt nicht systematisch?</b> Warum übertragen wir dieses Prinzip nicht auf andere Lernbereiche – unterstützt durch KI, adaptive Lernsysteme oder internationale digitale Projekte?</p>
<h2 class="h4"><b>Gestern sollte gestern bleiben</b></h2>
<p>Schule im Jahr 2025 kann nicht mehr mit Schule 1980 verglichen werden – wird es aber häufig noch. Wir brauchen mutige didaktische Konzepte: Lernen mit VR-Brillen, Simulationen zum Anfassen, spielerische Formate, Gamification, projektbasiertes Arbeiten. Lernen darf wieder Spaß machen, ohne an Tiefe zu verlieren. KI kann hier unterstützen, nicht ersetzen. Sie kann personalisieren, Feedback geben und Lehrkräfte entlasten – wenn sie sinnvoll eingebettet ist. Doch all das funktioniert nicht ohne strukturelle Veränderungen. Eine umfassende Bildungsreform ist unumgänglich. Es reicht nicht, jedem Kind ein iPad in die Hand zu drücken. Ohne Fortbildungen, pä​dagogische Konzepte, technische Infrastruktur und klare ethische Leitlinien bleibt Digitalisierung Stückwerk. Im internationalen Vergleich verlieren wir weiter an Boden. Jetzt ist der Moment, den Tanker herumzureißen. Warten können wir uns nicht mehr leisten.</p>
<h2 class="h4"><b>Wir leben vor, Kinder machen nach</b></h2>
<p>Diese Verantwortung allein den Schulen zuzuschieben, greift zu kurz. Es braucht das Zusammenspiel aller: <b>Schule, Politik und Eltern</b>. Auch wir Eltern müssen Vorbilder sein, uns mit KI auseinandersetzen, Unsicherheiten abbauen und anerkennen, dass Lernen heute anders funktioniert. Gamification, digitale Tools und KI können Motivation und Neugier fördern – wenn wir sie zulassen und begleiten. KI im Bildungsbereich ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Werkzeug. Entscheidend ist, wie wir es einsetzen. Wenn wir Kinder befähigen, kritisch zu denken, Technologien zu verstehen und verantwortungsvoll zu nutzen, dann bereiten wir sie wirklich auf die Zukunft vor. Die Debatte über das Ob können wir beenden. <b>Jetzt geht es um das Wie.</b>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zur Autorin<br /></b>Sabine Buch verbindet langjährige Führungserfahrung in der Wirtschaft mit fundierter Bildungsarbeit. Als Dozentin, Trainerin und systemischer Coach entwickelt sie Lern- und Trainingsformate für Schulen, Hochschulen und Organisationen, die kritisches Denken, Werteorientierung und Zukunftskompetenzen stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem verantwortungsvollen Einsatz von KI und digitalen Technologien im Lernkontext. Ihr Ziel: Bildung so gestalten, dass junge Menschen Orientierung, Selbstwirksamkeit und Kompetenzen für eine zunehmend digitale und vielfältige Welt entwickeln.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="h2">Die Debatte ist vorbei – jetzt zählt, was wir daraus machen</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Sabine Buch<b><br /></b>KI-Expertin und Universitätsdozentin</span></p>
<p><b>Aktuell scheint es keinen Artikel, keinen Kongress und keine bildungspolitische Diskussion mehr ohne das Thema Künstliche Intelligenz zu geben.&nbsp;</b></p>
<p>KI polarisiert, spaltet Meinungen, erzeugt Euphorie ebenso wie Angst. Doch bei aller Aufregung sollten wir eine Sache festhalten: <b>KI ist gekommen, um zu bleiben.</b> Die Grundsatzdebatte, ob wir KI im Bildungsbereich wollen oder nicht, ist damit eigentlich beendet. Die viel wichtigere Frage lautet: <b>Wie geht unser Bildungssystem damit um – und wie befähigen wir Kinder, kompetent, kritisch und verantwortungsvoll mit KI umzugehen?</b></p>
<h2 class="h4"><b>Corona hätte helfen können</b></h2>
<p>Ich hatte gehofft, dass die Corona-Pandemie und der flächendeckende Online-Unterricht uns endgültig ins digitale Zeitalter katapultieren würden. Kurz sah es so aus, als würde sich Schule grundlegend verändern. Doch irgendwo unterwegs ist der Sprit ausgegangen. Statt nachhaltiger Transformation folgte vielerorts die Rückkehr zu alten Routinen – ergänzt um digitale Insellösungen. Dabei ist Medienkompetenz heute weit mehr als Excel und PowerPoint im Informatikunterricht. Kinder wachsen in einer Welt auf, in der <b>TikTok, Instagram, YouTube, Gaming-Plattformen und KI-Tools</b> selbstverständlich sind. Das ist „the place to be“, ob wir Eltern das gut finden oder nicht. Auch aktuelle Debatten wie über das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien zeigen, wie emotional das Thema diskutiert wird. Verbote mögen gut gemeint sein, lösen aber selten das eigentliche Problem. Meine Erfahrung zeigt: Kinder finden Wege. Zugang lässt sich kaum vollständig verhindern. <b>Befähigung ist der wirksamere Ansatz als Kontrolle.</b></p>
<h2 class="h4"><b>Mit-, statt dagegen arbeiten</b></h2>
<p>Genau hier liegt die zentrale Aufgabe von Schule – und damit auch von Bildungspolitik. Kinder brauchen Kompetenzen, um Medien einzuordnen, Fake News zu erkennen, kritisch zu denken und KI sinnvoll zu nutzen. KI darf dabei nicht verteufelt werden, sondern sollte <b>Lerngegenstand und Lernwerkzeug zugleich</b> sein. Warum nicht Aufgaben stellen, bei denen Schülerinnen und Schüler Informationen mithilfe von KI recherchieren, diese aber belegen, prüfen und reflektieren müssen? So wird nicht blind konsumiert, sondern aktiv hinterfragt. Eine Studie zeigt, dass Deutschland in vielen Bildungsdisziplinen weiter zurückfällt. Eine auffällige Ausnahme ist Englisch. Das liegt nicht allein am hervorragenden Unterricht, sondern daran, dass Kinder heute selbstverständlich englischsprachige Inhalte konsumieren, Spiele spielen und mit Gleichaltrigen weltweit kommunizieren. <b>Warum nutzen wir diesen Effekt nicht systematisch?</b> Warum übertragen wir dieses Prinzip nicht auf andere Lernbereiche – unterstützt durch KI, adaptive Lernsysteme oder internationale digitale Projekte?</p>
<h2 class="h4"><b>Gestern sollte gestern bleiben</b></h2>
<p>Schule im Jahr 2025 kann nicht mehr mit Schule 1980 verglichen werden – wird es aber häufig noch. Wir brauchen mutige didaktische Konzepte: Lernen mit VR-Brillen, Simulationen zum Anfassen, spielerische Formate, Gamification, projektbasiertes Arbeiten. Lernen darf wieder Spaß machen, ohne an Tiefe zu verlieren. KI kann hier unterstützen, nicht ersetzen. Sie kann personalisieren, Feedback geben und Lehrkräfte entlasten – wenn sie sinnvoll eingebettet ist. Doch all das funktioniert nicht ohne strukturelle Veränderungen. Eine umfassende Bildungsreform ist unumgänglich. Es reicht nicht, jedem Kind ein iPad in die Hand zu drücken. Ohne Fortbildungen, pä​dagogische Konzepte, technische Infrastruktur und klare ethische Leitlinien bleibt Digitalisierung Stückwerk. Im internationalen Vergleich verlieren wir weiter an Boden. Jetzt ist der Moment, den Tanker herumzureißen. Warten können wir uns nicht mehr leisten.</p>
<h2 class="h4"><b>Wir leben vor, Kinder machen nach</b></h2>
<p>Diese Verantwortung allein den Schulen zuzuschieben, greift zu kurz. Es braucht das Zusammenspiel aller: <b>Schule, Politik und Eltern</b>. Auch wir Eltern müssen Vorbilder sein, uns mit KI auseinandersetzen, Unsicherheiten abbauen und anerkennen, dass Lernen heute anders funktioniert. Gamification, digitale Tools und KI können Motivation und Neugier fördern – wenn wir sie zulassen und begleiten. KI im Bildungsbereich ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Werkzeug. Entscheidend ist, wie wir es einsetzen. Wenn wir Kinder befähigen, kritisch zu denken, Technologien zu verstehen und verantwortungsvoll zu nutzen, dann bereiten wir sie wirklich auf die Zukunft vor. Die Debatte über das Ob können wir beenden. <b>Jetzt geht es um das Wie.</b>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zur Autorin<br /></b>Sabine Buch verbindet langjährige Führungserfahrung in der Wirtschaft mit fundierter Bildungsarbeit. Als Dozentin, Trainerin und systemischer Coach entwickelt sie Lern- und Trainingsformate für Schulen, Hochschulen und Organisationen, die kritisches Denken, Werteorientierung und Zukunftskompetenzen stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem verantwortungsvollen Einsatz von KI und digitalen Technologien im Lernkontext. Ihr Ziel: Bildung so gestalten, dass junge Menschen Orientierung, Selbstwirksamkeit und Kompetenzen für eine zunehmend digitale und vielfältige Welt entwickeln.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 4, April 2026</category>
           <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 23:10:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>KI-Landesapplikationen</title>
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           <media:title type="plain">KI-Landesapplikationen</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">KI ist längst im Klassenzimmer angekommen</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Matthias Herb-Seifert<b><br /></b>Ministerium für Kultus, Jugend und Sport</span></p>
<p><b>Zwischen Datenschutz, Didaktik und digitaler Realität: Wie Baden-Württemberg KI verantwortungsvoll in Schule verankert.</b></p>
<p>„Ich frage mal schnell ChatGPT“ – diese und ähnliche Sätze hören wir immer öfter. KI ist, zumindest bei der Mehrheit unserer Gesellschaft, mittlerweile zum Alltag geworden, und das mit einem enormen Tempo. Über Kochrezepte, Diagnosen von Krankheiten bis hin zu allgemeiner Lebensberatung werden KI-Tools wie ChatGPT auch im Bildungsbereich genutzt – ob im Sinne eines Nachhilfetutors, einer Hausaufgabenunterstützung oder als Vorbereitung für den Unterricht.</p>
<p>Daher stellt sich nicht mehr die Frage, <b>ob</b> man KI im Unterricht und zu Lernzwecken einsetzt, sondern <b>wie</b>. Im Bildungsbereich werden aber sehr sensible Daten verarbeitet, weshalb nicht einfach bspw. ChatGPT verfügbar gemacht werden kann. Baden-Württemberg stellt zwei Anwendungen und deren Funktionalitäten vor, die den Schulen im Land zur Verfügung stehen.</p>
<h2 class="h4"><b>Rahmenbedingungen, Leitperspektive und neues Fach</b></h2>
<p>Für die Nutzung von KI gibt es sowohl länderübergreifende als auch spezifische Rahmenbedingungen für Baden-Württemberg. Mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ hat die Kultusministerkonferenz 2016 ein Handlungskonzept geschaffen, das 2021 durch das Ergänzungspapier „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ weiterentwickelt wurde.&nbsp;</p>
<p>Im Januar 2024 veröffentlichte die ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) das Impulspapier „Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem“. Darin gibt sie aus einer wissenschaftlichen Perspektive Hinweise zum Umgang mit großen Sprachmodellen (Large Language Models = LLM) im Unterricht. Im Oktober 2024 legte ferner die Ad-hoc-AG „Künstliche Intelligenz“ der KMK-Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ die „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ vor. Darin werden klare Empfehlungen für die Bundesländer festgehalten, wie sich schulische Praxis im Zeitalter von KI entwickeln sollte.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Vom Leitgedanken zum Pflichtfach: Digitale Bildung strukturell verankert</b></h2>
<p>In Baden-Württemberg zeigt sich dieser Wandel aktuell an zwei Entwicklungen: Zum einen durch die Weiterentwicklung der Leitperspektive Medienbildung, zum anderen durch die Einführung des neuen Pflichtfachs Informatik und Medienbildung.&nbsp;</p>
<p>Die seit 2016 bestehende Leitperspektive Medienbildung verändert sich zur Leitperspektive „Lernen in der digitalen Welt“ und legt damit den Fokus auf die sich ändernden Bedarfe und Herausforderungen der Schülerinnen und Schüler. Die wesentlichen Ziele der neuen Leitperspektive bestehen darin, Lernende zur selbstbestimmten und kritisch reflektierten Teilhabe an einer digital geprägten Gesellschaft zu befähigen.&nbsp;</p>
<p>Parallel dazu hat das Kultusministerium im Schuljahr 2025/26 das neue Schulfach „Informatik und Medienbildung“ eingeführt. Dieses wird aufwachsend von Klasse 5 bis 10 bzw. 11 in allen Schulformen unterrichtet. Während sich die unteren Jahrgänge stärker mit dem Thema Medienbildung (bspw. Regeln für den Klassenchat, Cybermobbing) auseinandersetzen, stehen in den höheren Klassenstufen stärker die informatisch-technisch geprägten Inhalte im Vordergrund (u. a. Programmiersprachen). Medienbildung und Informatik werden bei der Konzeption des Bildungsplans bewusst und gewinnbringend miteinander verzahnt.</p>
<p>Im Rahmen der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW werden Schulen zwei KI-Anwendungen angeboten: F13 und telli.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Praxisbeispiel: F13</b></h2>
<p>F13 ist eine landeseigene KI, die ursprünglich im Auftrag des Staatsministeriums entwickelt wurde. Um F13 auch für die Lehrkräfte des Landes nutzbar zu machen, wurde die Anwendung seit dem Frühjahr 2025 einer aufwachsenden Zahl an Lehrkräften in SCHULE@BW zur Verfügung gestellt, seit Sommer 2025 können alle 80.000 Lehrkräfte, die SCHULE@BW nutzen, darauf zugreifen. F13 bietet dabei aktuell zwei Funktionen: einen freien Chat und die Arbeit mit Dokumenten. Der freie Chat erstellt bspw. Vorschläge für Unterrichtsvorbereitungen oder Protokollvorlagen für Elterngespräche. Mit der Funktionalität „frag den Text“ können Dokumente hochgeladen und ausgewertet werden.&nbsp;</p>
<p>Aktuell arbeitet das Kultusministerium an der Bereitstellung weiterer Funktionalitäten, wie z. B. einer Bildgenerierungsfunktion. Hierfür müssen allerdings höchste Sicherheitsmaßstäbe implementiert werden. Weiterhin sollen die Bildungspläne als Kontext zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass F13 direkt auf die entsprechenden Kompetenzen zugreifen kann und Vorschläge für Unterrichtsplanung gezielter auf die passenden Standards ausrichtet.</p>
<p>Das Besondere an F13 in SCHULE@BW ist, dass sowohl die Sprachmodelle als auch die Anwendung selbst auf eigener Hardware betrieben werden. So verbleibt der komplette Prozess der Datenverarbeitung sicher beim Kultusministerium und die Standards der DSGVO werden eingehalten.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Praxisbeispiel: telli</b></h2>
<p>telli steht Schulen seit Oktober 2025 in SCHULE@BW zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, mehrere unterschiedliche LLMs zu nutzen. Der Einsatz von telli ist sowohl zur Unterrichtsvorbereitung, im unterrichtlichen Kontext als auch zu schulorganisatorischen Zwecken möglich. Lehrkräfte haben drei besondere Optionen zur Auswahl. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sogenannte Assistenten zu erstellen. Darin können Lehrkräfte Prompts (Eingabebefehle) sammeln, die sie bei schulorganisatorischen Tätigkeiten unterstützen. Zum anderen können Lernszenarien erstellt werden. Dies kann z. B. eine inhaltliche Einheit (Einführung in die Künstliche Intelligenz) enthalten und wird den Schülerinnen und Schülern zur Nutzung übergeben. Die Lehrkraft hinterlegt die entsprechenden Inhalte, „beauftragt“ telli mit den entsprechenden Prompts und die Schülerinnen und Schüler können das Szenario individualisiert durchlaufen. Die dritte Besonderheit sind die Dialogpartner. Hier können Lehrkräfte – fiktive oder echte – Personas zur Verfügung stellen. Sie hinterlegen auch hier wieder Informationen zu den Personen (z. B. Lebenslauf Robert Bosch) und lassen Schülerinnen und Schüler mit diesen Personas interagieren. telli ist somit darauf zugeschnitten, im Unterricht durch Schülerinnen und Schüler ge-nutzt zu werden.</p>
<h2 class="h4"><b>KI-Zentrum Schule</b></h2>
<p>Baden-Württemberg hat im Oktober 2024 das „KI-Zentrum Schule“ als Teil des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) gegründet. Gefördert durch die Dieter Schwarz Stiftung ist das KI-Zentrum am Innovation Parc Artificial Intelligence (I-PAI) in Heilbronn angesiedelt. Dieser Standort ermöglicht die Vernetzung von schulischer Bildung mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Zentrum soll KI als zukunftsweisendes Thema fest in Schule, Unterricht und Lehrkräftebildung verankern, indem Lehrkräfte professionalisiert, der didaktisch fundierte Einsatz von KI im Unterricht gefördert und ethisch-reflektive Kompetenzen gestärkt werden.</p>
<p>Im Schuljahr 2024/25 wurden bereits über 240 Fortbildungsangebote und zahlreiche Fachtagungen am IPAI angeboten, die gezielt auch Themen wie „Prüfungskultur und KI“ oder „Critical Thinking“ – das Hinterfragen von Inhalten und Wirkungsweisen von KI – aufgegriffen haben. Mit dem KI-Zentrum Schule wurde der Organisationskern für das Unterstützungssystem zur Nutzung von KI im schulischen Bildungssystem geschaffen.</p>
<h2 class="h4"><b>KI bleibt – die Verantwortung auch</b></h2>
<p>Wo die KI-Reise hingeht, kann man Anfang 2026 noch nicht „prompten“. Mit dem Aufbau von immer mehr Rechenkapazität und größeren Sprachmodellen hat auch die Nutzung von KI im schulischen Kontext deutlich erkennbare Fortschritte gemacht. Klar ist: KI ist zum festen Bestandteil unseres Lebens geworden. Daher müssen Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte zu kritischen Konsumenten und Produzenten von medialen Inhalten im 21. Jahrhundert befähigt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><b>Weitere Informationen</b><br />telli und F13 sind integriert in die digitale Bildungsplattform SCHULE@BW, die von allen Schulen beantragt und genutzt werden kann:<br /><strong><a href="https://kurzlinks.de/schul-ki" target="_blank" rel="noopener">KM-Informationen zu KI in der Schule</a></strong><br /><strong><a href="https://kurzlinks.de/digischule" target="_blank" rel="noopener">KM-Informationen zu SCHULE@BW</a></strong></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="h2">KI ist längst im Klassenzimmer angekommen</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Matthias Herb-Seifert<b><br /></b>Ministerium für Kultus, Jugend und Sport</span></p>
<p><b>Zwischen Datenschutz, Didaktik und digitaler Realität: Wie Baden-Württemberg KI verantwortungsvoll in Schule verankert.</b></p>
<p>„Ich frage mal schnell ChatGPT“ – diese und ähnliche Sätze hören wir immer öfter. KI ist, zumindest bei der Mehrheit unserer Gesellschaft, mittlerweile zum Alltag geworden, und das mit einem enormen Tempo. Über Kochrezepte, Diagnosen von Krankheiten bis hin zu allgemeiner Lebensberatung werden KI-Tools wie ChatGPT auch im Bildungsbereich genutzt – ob im Sinne eines Nachhilfetutors, einer Hausaufgabenunterstützung oder als Vorbereitung für den Unterricht.</p>
<p>Daher stellt sich nicht mehr die Frage, <b>ob</b> man KI im Unterricht und zu Lernzwecken einsetzt, sondern <b>wie</b>. Im Bildungsbereich werden aber sehr sensible Daten verarbeitet, weshalb nicht einfach bspw. ChatGPT verfügbar gemacht werden kann. Baden-Württemberg stellt zwei Anwendungen und deren Funktionalitäten vor, die den Schulen im Land zur Verfügung stehen.</p>
<h2 class="h4"><b>Rahmenbedingungen, Leitperspektive und neues Fach</b></h2>
<p>Für die Nutzung von KI gibt es sowohl länderübergreifende als auch spezifische Rahmenbedingungen für Baden-Württemberg. Mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ hat die Kultusministerkonferenz 2016 ein Handlungskonzept geschaffen, das 2021 durch das Ergänzungspapier „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ weiterentwickelt wurde.&nbsp;</p>
<p>Im Januar 2024 veröffentlichte die ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) das Impulspapier „Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem“. Darin gibt sie aus einer wissenschaftlichen Perspektive Hinweise zum Umgang mit großen Sprachmodellen (Large Language Models = LLM) im Unterricht. Im Oktober 2024 legte ferner die Ad-hoc-AG „Künstliche Intelligenz“ der KMK-Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ die „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ vor. Darin werden klare Empfehlungen für die Bundesländer festgehalten, wie sich schulische Praxis im Zeitalter von KI entwickeln sollte.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Vom Leitgedanken zum Pflichtfach: Digitale Bildung strukturell verankert</b></h2>
<p>In Baden-Württemberg zeigt sich dieser Wandel aktuell an zwei Entwicklungen: Zum einen durch die Weiterentwicklung der Leitperspektive Medienbildung, zum anderen durch die Einführung des neuen Pflichtfachs Informatik und Medienbildung.&nbsp;</p>
<p>Die seit 2016 bestehende Leitperspektive Medienbildung verändert sich zur Leitperspektive „Lernen in der digitalen Welt“ und legt damit den Fokus auf die sich ändernden Bedarfe und Herausforderungen der Schülerinnen und Schüler. Die wesentlichen Ziele der neuen Leitperspektive bestehen darin, Lernende zur selbstbestimmten und kritisch reflektierten Teilhabe an einer digital geprägten Gesellschaft zu befähigen.&nbsp;</p>
<p>Parallel dazu hat das Kultusministerium im Schuljahr 2025/26 das neue Schulfach „Informatik und Medienbildung“ eingeführt. Dieses wird aufwachsend von Klasse 5 bis 10 bzw. 11 in allen Schulformen unterrichtet. Während sich die unteren Jahrgänge stärker mit dem Thema Medienbildung (bspw. Regeln für den Klassenchat, Cybermobbing) auseinandersetzen, stehen in den höheren Klassenstufen stärker die informatisch-technisch geprägten Inhalte im Vordergrund (u. a. Programmiersprachen). Medienbildung und Informatik werden bei der Konzeption des Bildungsplans bewusst und gewinnbringend miteinander verzahnt.</p>
<p>Im Rahmen der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW werden Schulen zwei KI-Anwendungen angeboten: F13 und telli.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Praxisbeispiel: F13</b></h2>
<p>F13 ist eine landeseigene KI, die ursprünglich im Auftrag des Staatsministeriums entwickelt wurde. Um F13 auch für die Lehrkräfte des Landes nutzbar zu machen, wurde die Anwendung seit dem Frühjahr 2025 einer aufwachsenden Zahl an Lehrkräften in SCHULE@BW zur Verfügung gestellt, seit Sommer 2025 können alle 80.000 Lehrkräfte, die SCHULE@BW nutzen, darauf zugreifen. F13 bietet dabei aktuell zwei Funktionen: einen freien Chat und die Arbeit mit Dokumenten. Der freie Chat erstellt bspw. Vorschläge für Unterrichtsvorbereitungen oder Protokollvorlagen für Elterngespräche. Mit der Funktionalität „frag den Text“ können Dokumente hochgeladen und ausgewertet werden.&nbsp;</p>
<p>Aktuell arbeitet das Kultusministerium an der Bereitstellung weiterer Funktionalitäten, wie z. B. einer Bildgenerierungsfunktion. Hierfür müssen allerdings höchste Sicherheitsmaßstäbe implementiert werden. Weiterhin sollen die Bildungspläne als Kontext zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass F13 direkt auf die entsprechenden Kompetenzen zugreifen kann und Vorschläge für Unterrichtsplanung gezielter auf die passenden Standards ausrichtet.</p>
<p>Das Besondere an F13 in SCHULE@BW ist, dass sowohl die Sprachmodelle als auch die Anwendung selbst auf eigener Hardware betrieben werden. So verbleibt der komplette Prozess der Datenverarbeitung sicher beim Kultusministerium und die Standards der DSGVO werden eingehalten.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Praxisbeispiel: telli</b></h2>
<p>telli steht Schulen seit Oktober 2025 in SCHULE@BW zur Verfügung und bietet die Möglichkeit, mehrere unterschiedliche LLMs zu nutzen. Der Einsatz von telli ist sowohl zur Unterrichtsvorbereitung, im unterrichtlichen Kontext als auch zu schulorganisatorischen Zwecken möglich. Lehrkräfte haben drei besondere Optionen zur Auswahl. Zum einen gibt es die Möglichkeit, sogenannte Assistenten zu erstellen. Darin können Lehrkräfte Prompts (Eingabebefehle) sammeln, die sie bei schulorganisatorischen Tätigkeiten unterstützen. Zum anderen können Lernszenarien erstellt werden. Dies kann z. B. eine inhaltliche Einheit (Einführung in die Künstliche Intelligenz) enthalten und wird den Schülerinnen und Schülern zur Nutzung übergeben. Die Lehrkraft hinterlegt die entsprechenden Inhalte, „beauftragt“ telli mit den entsprechenden Prompts und die Schülerinnen und Schüler können das Szenario individualisiert durchlaufen. Die dritte Besonderheit sind die Dialogpartner. Hier können Lehrkräfte – fiktive oder echte – Personas zur Verfügung stellen. Sie hinterlegen auch hier wieder Informationen zu den Personen (z. B. Lebenslauf Robert Bosch) und lassen Schülerinnen und Schüler mit diesen Personas interagieren. telli ist somit darauf zugeschnitten, im Unterricht durch Schülerinnen und Schüler ge-nutzt zu werden.</p>
<h2 class="h4"><b>KI-Zentrum Schule</b></h2>
<p>Baden-Württemberg hat im Oktober 2024 das „KI-Zentrum Schule“ als Teil des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) gegründet. Gefördert durch die Dieter Schwarz Stiftung ist das KI-Zentrum am Innovation Parc Artificial Intelligence (I-PAI) in Heilbronn angesiedelt. Dieser Standort ermöglicht die Vernetzung von schulischer Bildung mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Zentrum soll KI als zukunftsweisendes Thema fest in Schule, Unterricht und Lehrkräftebildung verankern, indem Lehrkräfte professionalisiert, der didaktisch fundierte Einsatz von KI im Unterricht gefördert und ethisch-reflektive Kompetenzen gestärkt werden.</p>
<p>Im Schuljahr 2024/25 wurden bereits über 240 Fortbildungsangebote und zahlreiche Fachtagungen am IPAI angeboten, die gezielt auch Themen wie „Prüfungskultur und KI“ oder „Critical Thinking“ – das Hinterfragen von Inhalten und Wirkungsweisen von KI – aufgegriffen haben. Mit dem KI-Zentrum Schule wurde der Organisationskern für das Unterstützungssystem zur Nutzung von KI im schulischen Bildungssystem geschaffen.</p>
<h2 class="h4"><b>KI bleibt – die Verantwortung auch</b></h2>
<p>Wo die KI-Reise hingeht, kann man Anfang 2026 noch nicht „prompten“. Mit dem Aufbau von immer mehr Rechenkapazität und größeren Sprachmodellen hat auch die Nutzung von KI im schulischen Kontext deutlich erkennbare Fortschritte gemacht. Klar ist: KI ist zum festen Bestandteil unseres Lebens geworden. Daher müssen Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte zu kritischen Konsumenten und Produzenten von medialen Inhalten im 21. Jahrhundert befähigt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><b>Weitere Informationen</b><br />telli und F13 sind integriert in die digitale Bildungsplattform SCHULE@BW, die von allen Schulen beantragt und genutzt werden kann:<br /><strong><a href="https://kurzlinks.de/schul-ki" target="_blank" rel="noopener">KM-Informationen zu KI in der Schule</a></strong><br /><strong><a href="https://kurzlinks.de/digischule" target="_blank" rel="noopener">KM-Informationen zu SCHULE@BW</a></strong></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 4, April 2026</category>
           <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 23:08:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Ein Plädoyer für den Beruf »Lehrkraft«</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-4-april-2026/1080-ein-plaedoyer-fuer-den-beruf-lehrkraft?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Ein Plädoyer für den Beruf »Lehrkraft«</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Warum ich bleibe, während viele die Flucht ergreifen</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Matthias Zeitler<b><br /></b>Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<p><b>Lehrkräfte verlassen in alarmierendem Maße vorzeitig den Schuldienst. In Baden-Württemberg hat sich die Zahl der Kündigungen innerhalb eines Jahrzehnts fast vervierfacht. Aber warum? Von außen werden doch Lehrkräfte immer um die vielen Ferientage beneidet. Warum wollen diese Menschen dann nicht Lehrerin oder Lehrer werden? Steckt doch etwas hinter der hohen Arbeitsbelastung, Bürokratie und sinkenden Wertschätzung?&nbsp;</b></p>
<h2 class="h4"><b>Berufung zerbricht an Belastung</b></h2>
<p>Die Zahl der Lehrkräfte, die vor dem Ruhestand aus dem System gehen, hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt. Kein Wunder, wir tun immer mehr Dinge, für die wir nicht ausgebildet sind oder für die wir ursprünglich nicht angetreten sind.</p>
<p>Lehrkräfte berichten, dass ihr Job nicht nur aus Unterrichten besteht, sondern aus einer Vielzahl an Nebenaufgaben, administrativen Anforderungen und zusätzlichen Verantwortlichkeiten, für die sie weder ausgebildet wurden noch die Zeit haben.</p>
<p>Natürlich habe ich auch immer wieder den Gedanken, hinzuschmeißen. Vielleicht nicht überraschend: Ich habe das Privileg, noch einen anderen Beruf gelernt zu haben. Ich bin nicht nur als Lehrer ausgebildet, sondern auch als Moderator. Deshalb stelle ich mir immer mal wieder die Frage, warum ich mich vom Strom der Aussteiger nicht mitreißen lasse und trotz vieler Herausforderungen noch im Schulsystem bleibe. Eine kurze Antwort wäre wohl: Ich mache alles, was ich mache, sehr gerne, wenn auch nicht alle Teilaufgaben davon.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Warum ich (noch) bleibe</b></h2>
<p>Natürlich kenne auch ich, wie viele Lehrkräfte, das Gefühl der Überlastung, zu wenig Planungszeit zu haben, den Kampf mit der wachsenden Bürokratie und mit teils schwierigen Arbeitsbedingungen. Viele Aussteigerinnen und Aussteiger äußern, dass Stress, zusätzliche Aufgaben und mangelnde Unterstützung sie an ihre Grenzen gebracht haben.</p>
<p>Für mich sind diese Herausforderungen (noch) kein Grund zum Aufgeben, sondern ein Hinweis darauf, was im System besser werden muss. Die Menschen, die das System verlassen, verlassen es nicht, weil sie nicht gerne pädagogisch arbeiten. Sie gehen, weil sie aufgrund der wachsenden Last der Begleitaufgaben ihrem eigenen pädagogischen Anspruch nicht mehr genügen.&nbsp;</p>
<p>Ich arbeite einfach unheimlich gerne mit Jugendlichen auf Augenhöhe zusammen.</p>
<p>Ich empfinde diese Arbeit als unheimlich sinnstiftend: Wegbegleiter zu sein, Jugendlichen Räume für ihre Themen zu geben und sie hoffentlich mit einem täglichen Mehrwert wieder nach Hause zu schicken. Das ist der Grund, warum ich mich nach dem Lehramtsstudium und meiner Arbeit als Radiomoderator doch wieder für den Lehrberuf entschieden habe. Wenn ich sehe, wie Kinder verstehen, aufblühen oder mit neuen Perspektiven die Schule verlassen, dann weiß ich, warum ich so viel Leidenschaft in die Arbeit stecke.</p>
<p>Ich habe kürzlich in den Klassenchat geschrieben: „Ich bin irrsinnig dankbar, dass wir so eine unterschiedliche Klasse sein dürfen und uns trotzdem respektieren. Das ist so wichtig! Ohne euch hätte ich vermutlich den Job schon hingeschmissen. Ich meine das so, wie ich es schreibe!“</p>
<p>Viele Lehrkräfte, die gehen, fühlen sich nicht gehört – sie erleben das System als unflexibel, überfordert und von außen gesteuert. Ich kann das durchaus verstehen.&nbsp;</p>
<p>Aber nur weil ich bleibe, kann ich aktiv dazu beitragen, Schule zu gestalten, statt den Raum jenen zu überlassen, die weder im Schulalltag stehen noch die Konsequenzen tragen. Wir alle sind das Schulsystem, also können wir es auch innerhalb unserer jeweiligen Möglichkeiten verändern. Das bedeutet nicht, dass es nicht anstrengend ist. Aber Schule muss sich verändern, ob wir es wollen oder nicht. Ich will Teil dieser Veränderung sein.</p>
<h2 class="h4"><b>Gehen oder gestalten?&nbsp;</b></h2>
<p>Gleichzeitig ist der Druck natürlich groß. Burn-out-Raten sind hoch und die mentale Belastung ist ein ernstes Thema. Es braucht Lehrkräfte, die nicht resignieren, sondern reflektieren, unterstützen und Schule weiter entwickeln – für das Kollegium, für die Schülerschaft und für das gesamte Bildungssystem.</p>
<p>Das bedeutet nicht, dass alles gut ist. Nochmal: Es heißt auch nicht, dass ich nicht jede Lehrkraft verstehen kann, die es einfach nicht mehr schafft. Für mich persönlich bedeutet es: Ich bleibe, weil ich nicht aufgeben möchte, für Kinder und Jugendliche innerhalb des Systems zu kämpfen und da zu sein.</p>
<p>Die hohen Zahlen derer, die gehen, zeigen strukturelle Schwächen im Bildungssystem und die Belastungen im Alltag. Doch sie zeigen auch, was verloren geht, wenn wir alle gehen: unsere Expertise, unser Engagement, unsere Stimme innerhalb des Systems.</p>
<h2 class="h4"><b>Solange es Sinn macht</b></h2>
<p>Darum bleibe ich im Schulsystem. Nicht, weil alles perfekt ist, sondern weil Schule ohne engagierte Lehrkräfte ihre Kraft verliert. Mein Weg bleibt also weiterhin, für mich selbst Dinge zu reduzieren, die mir nicht gut tun, und dazu gehört auch zum Teil meine Arbeitszeit in der Schule. Ganz raus? Nein! Ich bin angetreten, um für Jugendliche da zu sein, an die das Bildungssystem nicht glaubt.</p>
<p>Solange ...</p>
<ul>
<li>... ich noch eine Beziehung zur Klasse herstellen kann;</li>
<li>... sich Schülerinnen, Schüler und Eltern noch ab und zu bei mir bedanken und meine Arbeit wertschätzen;</li>
<li>... ab und zu ehemalige Schülerinnen und Schüler vorbeikommen;</li>
</ul>
<p>solange bin ich gerne Lehrer!</p>
<p>Wie lange das so ist und wie lange ich das durchhalte? Mal sehen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zum Autor<br /></b>Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram zählt er zu den Bildungsinfluencern aus dem (Insta-)Lehrerzimmer, einen Podcast hat er auch und das erste Buch ist geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="h2">Warum ich bleibe, während viele die Flucht ergreifen</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Matthias Zeitler<b><br /></b>Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<p><b>Lehrkräfte verlassen in alarmierendem Maße vorzeitig den Schuldienst. In Baden-Württemberg hat sich die Zahl der Kündigungen innerhalb eines Jahrzehnts fast vervierfacht. Aber warum? Von außen werden doch Lehrkräfte immer um die vielen Ferientage beneidet. Warum wollen diese Menschen dann nicht Lehrerin oder Lehrer werden? Steckt doch etwas hinter der hohen Arbeitsbelastung, Bürokratie und sinkenden Wertschätzung?&nbsp;</b></p>
<h2 class="h4"><b>Berufung zerbricht an Belastung</b></h2>
<p>Die Zahl der Lehrkräfte, die vor dem Ruhestand aus dem System gehen, hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt. Kein Wunder, wir tun immer mehr Dinge, für die wir nicht ausgebildet sind oder für die wir ursprünglich nicht angetreten sind.</p>
<p>Lehrkräfte berichten, dass ihr Job nicht nur aus Unterrichten besteht, sondern aus einer Vielzahl an Nebenaufgaben, administrativen Anforderungen und zusätzlichen Verantwortlichkeiten, für die sie weder ausgebildet wurden noch die Zeit haben.</p>
<p>Natürlich habe ich auch immer wieder den Gedanken, hinzuschmeißen. Vielleicht nicht überraschend: Ich habe das Privileg, noch einen anderen Beruf gelernt zu haben. Ich bin nicht nur als Lehrer ausgebildet, sondern auch als Moderator. Deshalb stelle ich mir immer mal wieder die Frage, warum ich mich vom Strom der Aussteiger nicht mitreißen lasse und trotz vieler Herausforderungen noch im Schulsystem bleibe. Eine kurze Antwort wäre wohl: Ich mache alles, was ich mache, sehr gerne, wenn auch nicht alle Teilaufgaben davon.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Warum ich (noch) bleibe</b></h2>
<p>Natürlich kenne auch ich, wie viele Lehrkräfte, das Gefühl der Überlastung, zu wenig Planungszeit zu haben, den Kampf mit der wachsenden Bürokratie und mit teils schwierigen Arbeitsbedingungen. Viele Aussteigerinnen und Aussteiger äußern, dass Stress, zusätzliche Aufgaben und mangelnde Unterstützung sie an ihre Grenzen gebracht haben.</p>
<p>Für mich sind diese Herausforderungen (noch) kein Grund zum Aufgeben, sondern ein Hinweis darauf, was im System besser werden muss. Die Menschen, die das System verlassen, verlassen es nicht, weil sie nicht gerne pädagogisch arbeiten. Sie gehen, weil sie aufgrund der wachsenden Last der Begleitaufgaben ihrem eigenen pädagogischen Anspruch nicht mehr genügen.&nbsp;</p>
<p>Ich arbeite einfach unheimlich gerne mit Jugendlichen auf Augenhöhe zusammen.</p>
<p>Ich empfinde diese Arbeit als unheimlich sinnstiftend: Wegbegleiter zu sein, Jugendlichen Räume für ihre Themen zu geben und sie hoffentlich mit einem täglichen Mehrwert wieder nach Hause zu schicken. Das ist der Grund, warum ich mich nach dem Lehramtsstudium und meiner Arbeit als Radiomoderator doch wieder für den Lehrberuf entschieden habe. Wenn ich sehe, wie Kinder verstehen, aufblühen oder mit neuen Perspektiven die Schule verlassen, dann weiß ich, warum ich so viel Leidenschaft in die Arbeit stecke.</p>
<p>Ich habe kürzlich in den Klassenchat geschrieben: „Ich bin irrsinnig dankbar, dass wir so eine unterschiedliche Klasse sein dürfen und uns trotzdem respektieren. Das ist so wichtig! Ohne euch hätte ich vermutlich den Job schon hingeschmissen. Ich meine das so, wie ich es schreibe!“</p>
<p>Viele Lehrkräfte, die gehen, fühlen sich nicht gehört – sie erleben das System als unflexibel, überfordert und von außen gesteuert. Ich kann das durchaus verstehen.&nbsp;</p>
<p>Aber nur weil ich bleibe, kann ich aktiv dazu beitragen, Schule zu gestalten, statt den Raum jenen zu überlassen, die weder im Schulalltag stehen noch die Konsequenzen tragen. Wir alle sind das Schulsystem, also können wir es auch innerhalb unserer jeweiligen Möglichkeiten verändern. Das bedeutet nicht, dass es nicht anstrengend ist. Aber Schule muss sich verändern, ob wir es wollen oder nicht. Ich will Teil dieser Veränderung sein.</p>
<h2 class="h4"><b>Gehen oder gestalten?&nbsp;</b></h2>
<p>Gleichzeitig ist der Druck natürlich groß. Burn-out-Raten sind hoch und die mentale Belastung ist ein ernstes Thema. Es braucht Lehrkräfte, die nicht resignieren, sondern reflektieren, unterstützen und Schule weiter entwickeln – für das Kollegium, für die Schülerschaft und für das gesamte Bildungssystem.</p>
<p>Das bedeutet nicht, dass alles gut ist. Nochmal: Es heißt auch nicht, dass ich nicht jede Lehrkraft verstehen kann, die es einfach nicht mehr schafft. Für mich persönlich bedeutet es: Ich bleibe, weil ich nicht aufgeben möchte, für Kinder und Jugendliche innerhalb des Systems zu kämpfen und da zu sein.</p>
<p>Die hohen Zahlen derer, die gehen, zeigen strukturelle Schwächen im Bildungssystem und die Belastungen im Alltag. Doch sie zeigen auch, was verloren geht, wenn wir alle gehen: unsere Expertise, unser Engagement, unsere Stimme innerhalb des Systems.</p>
<h2 class="h4"><b>Solange es Sinn macht</b></h2>
<p>Darum bleibe ich im Schulsystem. Nicht, weil alles perfekt ist, sondern weil Schule ohne engagierte Lehrkräfte ihre Kraft verliert. Mein Weg bleibt also weiterhin, für mich selbst Dinge zu reduzieren, die mir nicht gut tun, und dazu gehört auch zum Teil meine Arbeitszeit in der Schule. Ganz raus? Nein! Ich bin angetreten, um für Jugendliche da zu sein, an die das Bildungssystem nicht glaubt.</p>
<p>Solange ...</p>
<ul>
<li>... ich noch eine Beziehung zur Klasse herstellen kann;</li>
<li>... sich Schülerinnen, Schüler und Eltern noch ab und zu bei mir bedanken und meine Arbeit wertschätzen;</li>
<li>... ab und zu ehemalige Schülerinnen und Schüler vorbeikommen;</li>
</ul>
<p>solange bin ich gerne Lehrer!</p>
<p>Wie lange das so ist und wie lange ich das durchhalte? Mal sehen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zum Autor<br /></b>Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram zählt er zu den Bildungsinfluencern aus dem (Insta-)Lehrerzimmer, einen Podcast hat er auch und das erste Buch ist geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 4, April 2026</category>
           <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 23:06:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Der neue Paragraph 23 Absatz 2b Schulgesetz</title>
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           <media:title type="plain">Der neue Paragraph 23 Absatz 2b Schulgesetz</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote mobiler Endgeräte in Schulgebäude &amp; -gelände</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von</span><span>&nbsp;</span><span style="font-size: 10pt;">Andreas Zoller<br />Rechtsanwalt</span></p>
<p><b>Mit der Einfügung des § 23 Abs. 2b Schulgesetz (SchG) hat der Landesgesetzgeber eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Umgang mit digitalen mobilen Endgeräten im Schulbetrieb geschaffen.</b></p>
<p>Die Norm verpflichtet die Schulen, im Interesse eines geordneten Unterrichts und der pädagogischen Aufgaben Regelungen zur Nutzung, zu Einschränkungen und zu Nutzungsverboten zu treffen, insbesondere durch entsprechende Bestimmungen in den örtlichen Schulordnungen.</p>
<p>Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über Inhalt, Reichweite und Grenzen solcher Regelungen und Anordnungen.</p>
<h2 class="h4"><b>Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 2b SchG</b></h2>
<p>§ 23 SchG wurde durch einen § 23 Absatz 2b SchG ergänzt, der am 10. Dezember 2025 vom Landtag beschlossen wurde:</p>
<p style="padding-left: 60px;">Die Schule ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben die hinsichtlich der Nutzung digitaler mobiler Endgeräte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote mobiler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sollen durch örtliche Schulordnungen alters- und entwicklungsangemessen geregelt werden; digitale Lehr- und Lernformen im Unterricht werden hierdurch nicht beschränkt. Bei regelwidriger Verwendung kann das digitale mobile Endgerät vorübergehend, längstens bis zum Unterrichts- oder Veranstaltungsende an diesem Tag, eingezogen werden. Hat die wiederholte Einziehung zu keiner Verhaltensänderung bei der Schülerin oder dem Schüler geführt, kann abweichend von Satz 3 auch bestimmt werden, dass das Endgerät nicht der Schülerin oder dem Schüler, sondern einer erziehungsberechtigten Person oder einer Person, der die Erziehungsberechtigung außerhalb der Schule anvertraut wurde, zurückgegeben wird. Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote für digitale Endgeräte zu regeln.</p>
<p>Hierbei werden folgende Aspekte relevant werden:</p>
<ul>
<li>Regelungen der Details der Nutzung durch Schulordnungen</li>
<li>Sanktionen bei Verstößen</li>
<li>Verbot des Mitbringens von Smartphones?</li>
</ul>
<h2 class="h4"><b>Zur Regelungsbefugnis der Schule</b></h2>
<p>Es wird für die Schulen vorgegeben, dass diese Regelungen in ihren Schulordnungen treffen sollen, damit schulintern eine einheitliche und vorhersehbare Handhabung erfolgt.<br />Bei der Schulordnung bestehen nach § 47 Abs. 5 Nr. 1 SchG auch Mitwirkungsbefugnisse der dort benannten Gremien.</p>
<p>Ziel sind „alters- und entwicklungsangemessene Regelungen“, d. h. es wird nicht für alle Schüler dieselben Regelungen geben, sondern altersabgestufte Regelungen.<br />Je älter die Kinder sind, desto mehr sollen mobile Endgeräte demnach im Schulbetrieb verwendet werden.</p>
<h2 class="h4"><b>Sanktionen bei Verstößen</b></h2>
<p>Geregelt sind zwei Sanktionsarten:</p>
<ul>
<li>Bei regelwidriger Verwendung kann das Gerät längstens für den Schultag eingezogen werden und der Schüler erhält es zurück.</li>
<li>Bei „wiederholten“ Verstößen kann das Gerät längstens für den Schultag eingezogen werden und ist dann an einen Erziehungsberechtigten zurückzugeben.</li>
</ul>
<p>Ein dauerhafter Entzug ist ebenso wenig geregelt wie ein dauerhaftes Nutzungsverbot. Dies entspricht der bisherigen Handhabung bei Nutzungsverstößen durch Mobiltelefone.<br />Ein dauerhafter Entzug/dauerhaftes Nutzungsverbot kann auch nicht durch die Schulordnung erlassen werden:</p>
<ul>
<li>Bei der Regelungsbefugnis in § 23 Abs. 2b Satz 2 handelt es sich erkennbar nur um eine Ermächtigungsgrundlage dahingehend, die konkrete Nutzung des Tablets im täglichen Unterrichtsbetrieb näher zu definieren. Eine Rechtsgrundlage für gravierende Ahndungen wie einen dauerhaften Entzug oder ein dauerhaftes Nutzungsverbot ergibt sich daraus aber nicht.</li>
<li>Alle Regelungen haben zudem ihre Grenzen darin, dass diese nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfen. Da es keine Rechtsgrundlage für ein dauerhaftes Nutzungsverbot gibt, kann dies nicht durch schulinterne Regelungen übergangen werden, da damit gegen den Vorrang höherrangigen Rechts verstoßen würde.</li>
</ul>
<p>Raum für dauerhafte Nutzungsverbote gibt es auch nicht über § 90 SchG, denn der dauerhafte Ausschluss von der Tabletnutzung ist als Ordnungsmaßnahme nicht geregelt, wäre demnach allenfalls als Erziehungsmaßnahme denkbar. Da sich ein solcher dauerhafter Ausschluss aber evident im grundrechtswesentlichen Bereich abspielen würde, kann dieser auch nicht als Erziehungsmaßnahme ausgesprochen werden, da es für grundrechtsrelevante Eingriffe einer expliziten Regelung bedarf (Wesentlichkeitsrechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts).</p>
<p>Denkbar wären aber natürlich die in § 90 SchG enumerativ geregelten Ordnungsmaßnahmen wegen Fehlverhaltens. Diese gab es schon vor der Regelung des § 23 Abs. 2b SchG und diese beruhen auf § 90 SchG. Hierbei handelt es sich aber um die dort enumerativ benannten Strafen. Man kann keine eigenen Strafen anordnen, die dort nicht enthalten sind.</p>
<p>Eine Regelungsbefugnis, das Mitbringen von Smartphones zu unterbinden, wird durch die Norm nicht begründet. Es ist anerkannt, dass Schüler das Smartphone auch für außerschulische Zwecke (Kommunikation mit den Eltern, Deutschlandticket usw.) benötigen, so dass man nicht verbieten kann, dieses in die Schule mitzubringen.</p>
<p>Das Gesetz verpflichtet die Schulen, die Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten in der Schule zu regeln, ein generelles „Mitbringverbot“ als schulische Regelung ist rechtlich nicht möglich, da der Eingriff weit über den schulischen Raum hinausginge. <span><b>&nbsp;</b></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zum Autor<br /></b>Rechtsanwalt Andreas Zoller ist seit 2007 einer der führenden Experten im Schulrecht. Durch seine umfangreichen Online-Ressourcen macht er schulrechtliche Themen für ein breites Publikum zugänglich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent an der Kommunalakademie Deutschland und als Autor aktiv. Seine Schwerpunkte umfassen Schulwahl, Ordnungsmaßnahmen, Mobbing, Nichtversetzung und Inklusion.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="h2">Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote mobiler Endgeräte in Schulgebäude &amp; -gelände</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von</span><span>&nbsp;</span><span style="font-size: 10pt;">Andreas Zoller<br />Rechtsanwalt</span></p>
<p><b>Mit der Einfügung des § 23 Abs. 2b Schulgesetz (SchG) hat der Landesgesetzgeber eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Umgang mit digitalen mobilen Endgeräten im Schulbetrieb geschaffen.</b></p>
<p>Die Norm verpflichtet die Schulen, im Interesse eines geordneten Unterrichts und der pädagogischen Aufgaben Regelungen zur Nutzung, zu Einschränkungen und zu Nutzungsverboten zu treffen, insbesondere durch entsprechende Bestimmungen in den örtlichen Schulordnungen.</p>
<p>Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über Inhalt, Reichweite und Grenzen solcher Regelungen und Anordnungen.</p>
<h2 class="h4"><b>Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 2b SchG</b></h2>
<p>§ 23 SchG wurde durch einen § 23 Absatz 2b SchG ergänzt, der am 10. Dezember 2025 vom Landtag beschlossen wurde:</p>
<p style="padding-left: 60px;">Die Schule ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben die hinsichtlich der Nutzung digitaler mobiler Endgeräte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote mobiler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sollen durch örtliche Schulordnungen alters- und entwicklungsangemessen geregelt werden; digitale Lehr- und Lernformen im Unterricht werden hierdurch nicht beschränkt. Bei regelwidriger Verwendung kann das digitale mobile Endgerät vorübergehend, längstens bis zum Unterrichts- oder Veranstaltungsende an diesem Tag, eingezogen werden. Hat die wiederholte Einziehung zu keiner Verhaltensänderung bei der Schülerin oder dem Schüler geführt, kann abweichend von Satz 3 auch bestimmt werden, dass das Endgerät nicht der Schülerin oder dem Schüler, sondern einer erziehungsberechtigten Person oder einer Person, der die Erziehungsberechtigung außerhalb der Schule anvertraut wurde, zurückgegeben wird. Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote für digitale Endgeräte zu regeln.</p>
<p>Hierbei werden folgende Aspekte relevant werden:</p>
<ul>
<li>Regelungen der Details der Nutzung durch Schulordnungen</li>
<li>Sanktionen bei Verstößen</li>
<li>Verbot des Mitbringens von Smartphones?</li>
</ul>
<h2 class="h4"><b>Zur Regelungsbefugnis der Schule</b></h2>
<p>Es wird für die Schulen vorgegeben, dass diese Regelungen in ihren Schulordnungen treffen sollen, damit schulintern eine einheitliche und vorhersehbare Handhabung erfolgt.<br />Bei der Schulordnung bestehen nach § 47 Abs. 5 Nr. 1 SchG auch Mitwirkungsbefugnisse der dort benannten Gremien.</p>
<p>Ziel sind „alters- und entwicklungsangemessene Regelungen“, d. h. es wird nicht für alle Schüler dieselben Regelungen geben, sondern altersabgestufte Regelungen.<br />Je älter die Kinder sind, desto mehr sollen mobile Endgeräte demnach im Schulbetrieb verwendet werden.</p>
<h2 class="h4"><b>Sanktionen bei Verstößen</b></h2>
<p>Geregelt sind zwei Sanktionsarten:</p>
<ul>
<li>Bei regelwidriger Verwendung kann das Gerät längstens für den Schultag eingezogen werden und der Schüler erhält es zurück.</li>
<li>Bei „wiederholten“ Verstößen kann das Gerät längstens für den Schultag eingezogen werden und ist dann an einen Erziehungsberechtigten zurückzugeben.</li>
</ul>
<p>Ein dauerhafter Entzug ist ebenso wenig geregelt wie ein dauerhaftes Nutzungsverbot. Dies entspricht der bisherigen Handhabung bei Nutzungsverstößen durch Mobiltelefone.<br />Ein dauerhafter Entzug/dauerhaftes Nutzungsverbot kann auch nicht durch die Schulordnung erlassen werden:</p>
<ul>
<li>Bei der Regelungsbefugnis in § 23 Abs. 2b Satz 2 handelt es sich erkennbar nur um eine Ermächtigungsgrundlage dahingehend, die konkrete Nutzung des Tablets im täglichen Unterrichtsbetrieb näher zu definieren. Eine Rechtsgrundlage für gravierende Ahndungen wie einen dauerhaften Entzug oder ein dauerhaftes Nutzungsverbot ergibt sich daraus aber nicht.</li>
<li>Alle Regelungen haben zudem ihre Grenzen darin, dass diese nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfen. Da es keine Rechtsgrundlage für ein dauerhaftes Nutzungsverbot gibt, kann dies nicht durch schulinterne Regelungen übergangen werden, da damit gegen den Vorrang höherrangigen Rechts verstoßen würde.</li>
</ul>
<p>Raum für dauerhafte Nutzungsverbote gibt es auch nicht über § 90 SchG, denn der dauerhafte Ausschluss von der Tabletnutzung ist als Ordnungsmaßnahme nicht geregelt, wäre demnach allenfalls als Erziehungsmaßnahme denkbar. Da sich ein solcher dauerhafter Ausschluss aber evident im grundrechtswesentlichen Bereich abspielen würde, kann dieser auch nicht als Erziehungsmaßnahme ausgesprochen werden, da es für grundrechtsrelevante Eingriffe einer expliziten Regelung bedarf (Wesentlichkeitsrechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts).</p>
<p>Denkbar wären aber natürlich die in § 90 SchG enumerativ geregelten Ordnungsmaßnahmen wegen Fehlverhaltens. Diese gab es schon vor der Regelung des § 23 Abs. 2b SchG und diese beruhen auf § 90 SchG. Hierbei handelt es sich aber um die dort enumerativ benannten Strafen. Man kann keine eigenen Strafen anordnen, die dort nicht enthalten sind.</p>
<p>Eine Regelungsbefugnis, das Mitbringen von Smartphones zu unterbinden, wird durch die Norm nicht begründet. Es ist anerkannt, dass Schüler das Smartphone auch für außerschulische Zwecke (Kommunikation mit den Eltern, Deutschlandticket usw.) benötigen, so dass man nicht verbieten kann, dieses in die Schule mitzubringen.</p>
<p>Das Gesetz verpflichtet die Schulen, die Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten in der Schule zu regeln, ein generelles „Mitbringverbot“ als schulische Regelung ist rechtlich nicht möglich, da der Eingriff weit über den schulischen Raum hinausginge. <span><b>&nbsp;</b></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zum Autor<br /></b>Rechtsanwalt Andreas Zoller ist seit 2007 einer der führenden Experten im Schulrecht. Durch seine umfangreichen Online-Ressourcen macht er schulrechtliche Themen für ein breites Publikum zugänglich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent an der Kommunalakademie Deutschland und als Autor aktiv. Seine Schwerpunkte umfassen Schulwahl, Ordnungsmaßnahmen, Mobbing, Nichtversetzung und Inklusion.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 4, April 2026</category>
           <pubDate>Mon, 13 Apr 2026 23:04:00 +0200</pubDate>
       </item>
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