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       <title>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 1, Oktober 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">VIER ARTIKEL ALS LESEBROBE FINDEN SIE WEITER UNTEN. HIER DAS VORWORT ZU DIESER AUSGABE:</p>
<p>Liebe Leserin. lieber Leser,</p>
<p>nun ist es schon wieder über einen Monat alt, das neue Schuljahr. Der Alltag hat alle voll im Griff und die Neuerungen, um die in den vergangenen zwölf Monaten so sehr gerungen wurde, sind Realität geworden.<br />Endlich ist G9 wieder da. Endlich beginnt die Sprachförderung vor der Einschulung. Endlich ist Medienbildung fest(er) verankert.&nbsp;</p>
<p>Auch im Schulumfeld gibt es Neues zu vermelden: In den Sommerferien präsentierte das Verkehrsministerium den Kommunen einen Erlass zu sogenannten Schulstraßen und Schulzonen. Sie sollen das unmittelbare Schulumfeld verkehrsberuhigen und somit zu mehr Sicherheit auf dem Schulweg führen.&nbsp;Eine gute Sache,&nbsp;die hoffentlich von vielen engagierte Eltern und Schulleitungen gemeinsam an unzähligen Schulen im Land eingefordert wird.&nbsp;</p>
<p>Was weniger schön war in diesem Zusammenhang, war das damit verbundene Narrativ. Scheinbar sind Eltern die Wurzel allen Übels: Titelte der Staatsanzeiger in seiner Print-Ausgabe zum Schulstraßen-Erlass noch „Fast jede Woche gibt es Schwerverletzte“, lautete die Headline zum gleichen Artikel auf staatsanzeiger.de „Schulstraßen gegen Elterntaxis“.&nbsp;</p>
<p>Von wahlweise überengagierten Helikoptereltern oder unterengagierten, die Erziehung auf die Schule abwälzenden Eltern über die Grundschulempfehlung ignorierende oder mit Klage drohenden Eltern bis zu nun eben den Elterntaxis scheint konsensfähig zu sein:<br />Wenn‘s rund um Schule nicht ganz rund läuft, macht man die Eltern rund.&nbsp;</p>
<p>Es liegt in der Natur meines Amtes, dass ich das entschieden anders sehe. Oder wenigstens differenziert betrachtet wissen will. Denn ja: Es gibt schwarze Schafe unter Eltern.<br />Warum soll es sie auch nicht geben? Es gibt auch schwarze Schafe unter Lehrkräften, unter Landtagsabgeordneten, unter Verwaltungsangestellten und jeder anderen gesellschaftlichen Gruppe.&nbsp;</p>
<p>Ein verallgemeinerndes Eltern-Bashing bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit geht jedoch an der Realität der Mehrheit vorbei.&nbsp;Da gibt es engagierte Klassenelternvertreterinnen und Elternbeirats-Vorsitzende. Da gibt es im Förderverein oder bei der Nachmittagsbetreuung Aktive. Da gibt es Unterstützerinnen und Ratgeber, Sparringspartner und Impuls-Setzerinnen, Organisatorinnen und Anpacker.&nbsp;Sie alle tragen dazu bei, dass Schule funktioniert.&nbsp;Nicht in gleichem Maß wie Lehrkräfte, Schulleitungen und die kommunalen Angestellten von Sekretariat über Betreuung bis zur Hausmeisterei. Aber nach Kräften und zielgerichtet, nach bestem Wissen und Gewissen, voller Engagement und ziemlich selbstlos.&nbsp;</p>
<p>Das verdient Anerkennung.&nbsp;In jeder Klasse,&nbsp;in jeder Schule, in jeder Kommune und auf Landesebene. Nicht nur punktuell bei der Wahl der Elternvertretungen, sondern kontinuierlich. Wertschätzung trägt übrigens auch dazu bei, dass Engagement Nachahmer findet. Was wiederum dazu führt, dass Schule besser wird. Für alle Beteiligten, vor allem aber:<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>
<p>Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>]]></description>
       <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-1-oktober-2025?format=html</link>
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           <title>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 1, Oktober 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
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           <title>The Länd hat die Wahl</title>
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           <media:title type="plain">The Länd hat die Wahl</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Nicht nur der Landtagswahlkampf steht bevor: Auch der Landeselternbeirat wird bald neu gewählt</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Sebastian Kölsch</span></p>
<blockquote>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="font-size: 12pt;">„Für mich bitte einen Gin Tonic.“</span><br /><span style="font-size: 12pt;">„Ähm – Sie sind auf einem Elternabend!?!“</span><br /><span style="font-size: 12pt;">„Oh, sorry. Dann einen doppelten, bitte ...“</span></p>
</blockquote>
<p><b>Jedes Jahr im September und Oktober fluten zahlreiche Witze und Cartoons, Memes und Videos rund um schulische Elternmitwirkung die sozialen Netzwerke. Und alle kokettieren sie mit der Hoffnung, dass der Kelch des Elternvertretungs-Amts doch bitte an einem vorüberziehen möge.&nbsp;</b></p>
<h2 class="h4"><b>Ist es wirklich so schlimm?</b></h2>
<p>Natürlich nicht! Denn das Amt ist, was jede und jeder daraus macht. Schulgesetz und Elternbeiratsverordnung geben einen Rahmen vor, aber neben der Pflicht der Leitung der zwei Klassenpflegschaftssitzungen pro Jahr und Teilnahme an zwei Elternbeiratssitzungen pro Jahr ist alles andere Kür. Meist ist es übrigens genau diese Kür, die das Amt interessant und bereichernd werden lässt. Auf Klassenebene wie auf Elternbeirats-Ebene der Schule; auf Gesamtelternbeirats-Ebene der Kommune wie auf Landeselternbeirats-Ebene: Das Amt ist, was man daraus macht.</p>
<p>Während in der Klasse, in der Schule und in der Kommune in der Regel jährlich neu gewählt wird, gibt es eine Institution elterlicher Mitwirkung, bei der die Wahl im festen dreijährigen Rhythmus stattfindet und einen ungleich höheren organisatorischen Aufwand mit sich bringt:</p>
<h2 class="h4"><b>Der Landeselternbeirat wird neu gewählt</b></h2>
<p>Die Amtszeit des aktuellen Landeselternbeirats endet am 31. März 2026. Danach werden <b>34 neu gewählte Mitglieder die baden-württembergische Elternschaft auf Landesebene</b> vertreten.&nbsp;</p>
<p>Hierfür werden Eltern von Schulkindern aller Schularten gesucht, die Interesse daran haben, für unsere Kinder drei Jahre lang als Mitglied dieses Beratungsgremiums des Kultusministeriums zu wirken.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Neues Wahlverfahren</b></h2>
<p>Die Wahl zum 21. Landeselternbeirat wird erstmals als <b>digitale Wahl</b> stattfinden. Dies beinhaltet auch eine digitale Erklärung der Kandidatur, sodass bereits rechtzeitig vor der Wahl ein Kandidierendenverzeichnis zugänglich sein wird und man sich über die zur Wahl stehenden Personen wird informieren können.</p>
<p>Außerdem kann bequem „vom heimischen Sofa“ aus gewählt werden, ohne wie bisher quer durch den Regierungsbezirk zu einem Wahlort fahren zu müssen.</p>
<h2 class="h4"><b>Wieviele Mitglieder werden gewählt?</b></h2>
<p>Der Landeselternbeirat kennt acht Schularten:</p>
<ul>
<li>Grundschulen</li>
<li>SBBZ</li>
<li>Haupt-/Werkrealschulen</li>
<li>Realschulen</li>
<li>Gemeinschaftsschulen</li>
<li>Gymnasien</li>
<li>Berufsschulen (mit Berufsfachschulen)</li>
<li>Berufliche Gymnasien (mit Berufskollegs)</li>
</ul>
<p>In allen <b>vier Regierungsbezirken</b> wird für jede dieser <b>acht Schularten</b> je ein Mitglied gewählt.</p>
<p>Weitere <b>zwei Mitglieder</b> werden von den Elternvertretungen aller staatlich anerkannten Ersatzschulen bestimmt.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Wer kann kandidieren?</b></h2>
<p>Kandidieren können <b>alle, die zum Zeitpunkt der Wahl Sorgeberechtigte von Schulkindern</b> sind und somit als Eltern nach der Elternbeiratsverordnung gelten (§&nbsp;1 Absatz&nbsp;1 EltBeirV). Wichtig: Auch für volljährige Schülerinnen und Schüler hat dieser Personenkreis Elternrechte, die in Gremien von der Klassenpflegschaft bis zum Landeselternbeirat wahrgenommen werden können. Insbesondere an berufsbildenden Schulen ist dies wichtig – auch hier werden Kandidierende zum Landeselternbeirat gesucht.</p>
<p>Man kann nur für <b>eine Schulart</b> kandidieren, die <b>aktuell von einem eigenen Kind besucht wird</b>.</p>
<p>Beispiel: Wer ein Kind in Klasse 3 einer Grund- und Gemeinschaftsschule hat und ein Kind in Klasse 8 einer Realschule, muss sich entscheiden, ob die Kandidatur für die Schulart Grundschule oder die Schulart Realschule eingereicht wird.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Wer wählt den Landeselternbeirat?</b></h2>
<p><b>Wahlberechtigt sind alle Elternbeiratsvorsitzenden</b> der Schulen im Land. Wer zum Zeitpunkt der Wahl das Amt innehat, ist wahlberechtigt oder kann es an die oder den stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden delegieren.</p>
<p>Die Wahlberechtigten dürfen die LEB-Mitglieder für Schularten bestimmen, die an der Schule, an der sie Elternbeiratsvorsitzenden sind, relevant sind.&nbsp;</p>
<p>Beispiel: Wer den Elternbeiratsvorsitz an einer „Grund- und Werkrealschule“ innehat, darf sowohl das Mitglied für die Grundschulen, als auch das Mitglied für die Haupt- und Werkrealschulen wählen.</p>
<h2 class="h4"><b>Wie ist der Zeitplan für die Wahl?</b></h2>
<ul>
<li>Vom <b>17.11. – 31.12.2025</b> ist der Zeitraum für die <b>Erklärung der Kandidatur</b>. Hierzu werden gesonderte Informationsschreiben über die Schulen an alle Eltern gehen. Die Kandidatur muss online eingereicht werden.</li>
<li><b>Ende Januar 2026</b> gehen die <b>Wahlunterlagen</b> den wahlberechtigten Elternbeiratsvorsitzenden über die Schulen zu. Gleichzeitig wird das <b>Kandidierendenverzeichnis online</b> gestellt.&nbsp;</li>
<li>Vom <b>05. – 11.02.2026</b> werden Videokonferenzen angeboten, bei denen sich <b>Wählende und Kandidierende austauschen</b> können.</li>
<li>Vom <b>24.02. – 02.03.2026</b> wird eine Woche lang <b>digital gewählt</b>. .</li>
<li>Im <b>März 2026</b> werden die <b>Wahlergebnisse veröffentlicht</b>.</li>
<li>Am <b>01.04.2026</b> beginnt die <b>Amtszeit</b> der gewählten Mitglieder des <b>21. Landeselternbeirats</b>. Sie dauert bis zum 31.03.2029.</li>
</ul>
<h2 class="h4"><b>...und warum ist das relevant?</b></h2>
<p>Der Landeselternbeirat ist zwar laut Schulgesetz „nur“ Beratungsgremium des Kultusministeriums. Er ist aber für die Öffentlichkeit, für Verbände, für die Medien, für alle mit Bildung Beschäftigten der <b>einzige landesweit aufgestellte Ansprechpartner für den Bildungsakteur „Eltern“</b>. Insofern ist der LEB Sprachrohr für die Eltern aller baden-württembergischer Schülerinnen und Schüler – und damit auch <b>größte Interessengruppe im Bildungsbereich</b>.</p>
<p>Dieses Recht auf Mitwirkung – ob als Kandidatin oder als Wähler – ist ein wichtiges Gut. Die Erziehungspartnerschaft Schule–Elternhaus funktioniert nur, wenn alle Interessen paritätisch Gehör finden. <b>Für unsere Kinder.</b></p>
<p>Abschließend ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl als PS: Viele mögliche Kandidierende kamen bisher erst auf die Idee zu kandidieren, als sie darauf angesprochen wurden&nbsp;...&nbsp;<b>&nbsp;</b></p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><b>Informiert bleiben</b><br />Alle Informationen rund um die Wahl zum 21.&nbsp;Landeselternbeirat gibt‘s auf der <b>Wahl-Sonderseite</b> der LEB-Website: <a href="/wahl"><b>leb-bw.de/wahl</b></a>&nbsp;<br />Außerdem kann man den <a href="/newsletter/newsletter-abonnieren"><b>Newsletter</b></a> abonnieren oder dem LEB auf <b>Social Media</b> folgen, um keine Informationen rund um die Wahl zu verpassen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="h2">Nicht nur der Landtagswahlkampf steht bevor: Auch der Landeselternbeirat wird bald neu gewählt</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Sebastian Kölsch</span></p>
<blockquote>
<p style="padding-left: 30px;"><span style="font-size: 12pt;">„Für mich bitte einen Gin Tonic.“</span><br /><span style="font-size: 12pt;">„Ähm – Sie sind auf einem Elternabend!?!“</span><br /><span style="font-size: 12pt;">„Oh, sorry. Dann einen doppelten, bitte ...“</span></p>
</blockquote>
<p><b>Jedes Jahr im September und Oktober fluten zahlreiche Witze und Cartoons, Memes und Videos rund um schulische Elternmitwirkung die sozialen Netzwerke. Und alle kokettieren sie mit der Hoffnung, dass der Kelch des Elternvertretungs-Amts doch bitte an einem vorüberziehen möge.&nbsp;</b></p>
<h2 class="h4"><b>Ist es wirklich so schlimm?</b></h2>
<p>Natürlich nicht! Denn das Amt ist, was jede und jeder daraus macht. Schulgesetz und Elternbeiratsverordnung geben einen Rahmen vor, aber neben der Pflicht der Leitung der zwei Klassenpflegschaftssitzungen pro Jahr und Teilnahme an zwei Elternbeiratssitzungen pro Jahr ist alles andere Kür. Meist ist es übrigens genau diese Kür, die das Amt interessant und bereichernd werden lässt. Auf Klassenebene wie auf Elternbeirats-Ebene der Schule; auf Gesamtelternbeirats-Ebene der Kommune wie auf Landeselternbeirats-Ebene: Das Amt ist, was man daraus macht.</p>
<p>Während in der Klasse, in der Schule und in der Kommune in der Regel jährlich neu gewählt wird, gibt es eine Institution elterlicher Mitwirkung, bei der die Wahl im festen dreijährigen Rhythmus stattfindet und einen ungleich höheren organisatorischen Aufwand mit sich bringt:</p>
<h2 class="h4"><b>Der Landeselternbeirat wird neu gewählt</b></h2>
<p>Die Amtszeit des aktuellen Landeselternbeirats endet am 31. März 2026. Danach werden <b>34 neu gewählte Mitglieder die baden-württembergische Elternschaft auf Landesebene</b> vertreten.&nbsp;</p>
<p>Hierfür werden Eltern von Schulkindern aller Schularten gesucht, die Interesse daran haben, für unsere Kinder drei Jahre lang als Mitglied dieses Beratungsgremiums des Kultusministeriums zu wirken.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Neues Wahlverfahren</b></h2>
<p>Die Wahl zum 21. Landeselternbeirat wird erstmals als <b>digitale Wahl</b> stattfinden. Dies beinhaltet auch eine digitale Erklärung der Kandidatur, sodass bereits rechtzeitig vor der Wahl ein Kandidierendenverzeichnis zugänglich sein wird und man sich über die zur Wahl stehenden Personen wird informieren können.</p>
<p>Außerdem kann bequem „vom heimischen Sofa“ aus gewählt werden, ohne wie bisher quer durch den Regierungsbezirk zu einem Wahlort fahren zu müssen.</p>
<h2 class="h4"><b>Wieviele Mitglieder werden gewählt?</b></h2>
<p>Der Landeselternbeirat kennt acht Schularten:</p>
<ul>
<li>Grundschulen</li>
<li>SBBZ</li>
<li>Haupt-/Werkrealschulen</li>
<li>Realschulen</li>
<li>Gemeinschaftsschulen</li>
<li>Gymnasien</li>
<li>Berufsschulen (mit Berufsfachschulen)</li>
<li>Berufliche Gymnasien (mit Berufskollegs)</li>
</ul>
<p>In allen <b>vier Regierungsbezirken</b> wird für jede dieser <b>acht Schularten</b> je ein Mitglied gewählt.</p>
<p>Weitere <b>zwei Mitglieder</b> werden von den Elternvertretungen aller staatlich anerkannten Ersatzschulen bestimmt.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Wer kann kandidieren?</b></h2>
<p>Kandidieren können <b>alle, die zum Zeitpunkt der Wahl Sorgeberechtigte von Schulkindern</b> sind und somit als Eltern nach der Elternbeiratsverordnung gelten (§&nbsp;1 Absatz&nbsp;1 EltBeirV). Wichtig: Auch für volljährige Schülerinnen und Schüler hat dieser Personenkreis Elternrechte, die in Gremien von der Klassenpflegschaft bis zum Landeselternbeirat wahrgenommen werden können. Insbesondere an berufsbildenden Schulen ist dies wichtig – auch hier werden Kandidierende zum Landeselternbeirat gesucht.</p>
<p>Man kann nur für <b>eine Schulart</b> kandidieren, die <b>aktuell von einem eigenen Kind besucht wird</b>.</p>
<p>Beispiel: Wer ein Kind in Klasse 3 einer Grund- und Gemeinschaftsschule hat und ein Kind in Klasse 8 einer Realschule, muss sich entscheiden, ob die Kandidatur für die Schulart Grundschule oder die Schulart Realschule eingereicht wird.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Wer wählt den Landeselternbeirat?</b></h2>
<p><b>Wahlberechtigt sind alle Elternbeiratsvorsitzenden</b> der Schulen im Land. Wer zum Zeitpunkt der Wahl das Amt innehat, ist wahlberechtigt oder kann es an die oder den stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden delegieren.</p>
<p>Die Wahlberechtigten dürfen die LEB-Mitglieder für Schularten bestimmen, die an der Schule, an der sie Elternbeiratsvorsitzenden sind, relevant sind.&nbsp;</p>
<p>Beispiel: Wer den Elternbeiratsvorsitz an einer „Grund- und Werkrealschule“ innehat, darf sowohl das Mitglied für die Grundschulen, als auch das Mitglied für die Haupt- und Werkrealschulen wählen.</p>
<h2 class="h4"><b>Wie ist der Zeitplan für die Wahl?</b></h2>
<ul>
<li>Vom <b>17.11. – 31.12.2025</b> ist der Zeitraum für die <b>Erklärung der Kandidatur</b>. Hierzu werden gesonderte Informationsschreiben über die Schulen an alle Eltern gehen. Die Kandidatur muss online eingereicht werden.</li>
<li><b>Ende Januar 2026</b> gehen die <b>Wahlunterlagen</b> den wahlberechtigten Elternbeiratsvorsitzenden über die Schulen zu. Gleichzeitig wird das <b>Kandidierendenverzeichnis online</b> gestellt.&nbsp;</li>
<li>Vom <b>05. – 11.02.2026</b> werden Videokonferenzen angeboten, bei denen sich <b>Wählende und Kandidierende austauschen</b> können.</li>
<li>Vom <b>24.02. – 02.03.2026</b> wird eine Woche lang <b>digital gewählt</b>. .</li>
<li>Im <b>März 2026</b> werden die <b>Wahlergebnisse veröffentlicht</b>.</li>
<li>Am <b>01.04.2026</b> beginnt die <b>Amtszeit</b> der gewählten Mitglieder des <b>21. Landeselternbeirats</b>. Sie dauert bis zum 31.03.2029.</li>
</ul>
<h2 class="h4"><b>...und warum ist das relevant?</b></h2>
<p>Der Landeselternbeirat ist zwar laut Schulgesetz „nur“ Beratungsgremium des Kultusministeriums. Er ist aber für die Öffentlichkeit, für Verbände, für die Medien, für alle mit Bildung Beschäftigten der <b>einzige landesweit aufgestellte Ansprechpartner für den Bildungsakteur „Eltern“</b>. Insofern ist der LEB Sprachrohr für die Eltern aller baden-württembergischer Schülerinnen und Schüler – und damit auch <b>größte Interessengruppe im Bildungsbereich</b>.</p>
<p>Dieses Recht auf Mitwirkung – ob als Kandidatin oder als Wähler – ist ein wichtiges Gut. Die Erziehungspartnerschaft Schule–Elternhaus funktioniert nur, wenn alle Interessen paritätisch Gehör finden. <b>Für unsere Kinder.</b></p>
<p>Abschließend ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl als PS: Viele mögliche Kandidierende kamen bisher erst auf die Idee zu kandidieren, als sie darauf angesprochen wurden&nbsp;...&nbsp;<b>&nbsp;</b></p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><b>Informiert bleiben</b><br />Alle Informationen rund um die Wahl zum 21.&nbsp;Landeselternbeirat gibt‘s auf der <b>Wahl-Sonderseite</b> der LEB-Website: <a href="/wahl"><b>leb-bw.de/wahl</b></a>&nbsp;<br />Außerdem kann man den <a href="/newsletter/newsletter-abonnieren"><b>Newsletter</b></a> abonnieren oder dem LEB auf <b>Social Media</b> folgen, um keine Informationen rund um die Wahl zu verpassen.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 1, Oktober 2025</category>
           <pubDate>Wed, 22 Oct 2025 07:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Der Versuchsjahrgang</title>
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           <media:title type="plain">Der Versuchsjahrgang</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Neuregelung und erste Eindrücke zur „Grundschulempfehlung“</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Andreas Zoller</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Rechtsanwalt</span></p>
<p><b>Die Grundschulempfehlung ist wie eine Welle über viele Familien hereingebrochen und hat für viel Unruhe gesorgt und aufgrund ihrer kurzfristigen Umsetzung auch zahlreiche Planungen zerstört. Hintergrund der überstürzten Regelung war die gleichzeitig geplante Rückkehr zu G9. Als Regulativ kam dann wieder eine verbindliche Grundschulempfehlung ins Spiel, da man (zugegebenermaßen zu Recht) befürchtete, dass ansonsten die Gymnasien überlaufen werden, wenn mehr Familien es mit dem vermeintlich einfacheren G9-Gymnasium einfach mal versucht hätten.</b></p>
<p>Dies hatte zur Folge, dass im ersten Halbjahr des Schuljahres 2024/2025 zwar noch die alten Regelungen einer unverbindlichen Grundschulempfehlung galten, es aber plötzlich hieß, dies werde geändert. Viele Eltern hofften darauf, dass das Ganze noch um ein Jahr verschoben wird, und waren sich auch des Ausmaßes der geplanten Änderungen nicht bewusst.</p>
<p>Relevant wurden die beabsichtigten Neuregelungen erstmals mit dem Kompasstest, für den es zu dieser Zeit noch gar keine Regelung gab. Dieser fiel in den öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen denkbar schlecht aus, so dass vielen Eltern hierdurch erstmals bewusst wurde, dass es nunmehr auf eine verbindliche Grundschulempfehlung ankommt und man die Noten der Kinder genauer beobachtete. Noch mehr Unruhe gab es in nicht anerkannten Privatschulen und den Waldorfschulen, da die Eltern bemerkten, dass ihre Kinder am Kompasstest nicht teilnehmen konnten und es plötzlich hieß, die Kinder würden auch keine Grundschulempfehlung erhalten, sondern könnten den Zugang zum Gymnasium nur über den Potenzialtest erhalten.</p>
<p>Nach langem hin und her, ob die Regelungen für das Schuljahr 2024/2025 überhaupt noch eingeführt werden sollten und welchen konkreten Inhalt diese hätten, traten schließlich am 29.01.2025 die Änderungen im Schulgesetz und am 05.02.2025 jene an der Aufnahmeverordnung in Kraft. Aus diesem Grunde wurden die Schulen auch aufgefordert, die Konferenzen erst am 06.02.2025 abzuhalten und die Grundschulempfehlungen am 07.02.2025 auszugeben.</p>
<p>Es gibt demnach 3 Möglichkeiten eines Zugangs auf das Gymnasium:</p>
<ul>
<li>Durch den Kompasstest,</li>
<li>durch die pädagogische Gesamtwürdigung</li>
<li>oder durch den Potenzialtest.</li>
</ul>
<p>Das Ganze jeweils vorbehaltlich des Elternwillens, dass Sie dies auch umsetzen wollen, d.h. es wird natürlich niemand auf das Gymnasium gezwungen.</p>
<h2 class="h4"><b>Kompass 4</b></h2>
<p>Was den Kompasstest anbelangt, gab es Diskussionen, dass dieser zu schwer war und die Kinder nicht hinreichend vorbereitet wurden. Die Politik ließ sich zumindest insofern darauf ein, dass man zumindest bei Mathematik künftig nachbessern wolle. Im Übrigen sei dies eben eine zentrale Lernstandserhebung, die man sowieso vorgesehen habe und der man nunmehr nachträglich ein „Upgrade“ verpasste, so dass diese auch eine Möglichkeit für einen Gymnasialzugang darstellt. Juristisch kann man durchaus bemängeln, dass der Kompasstest nicht nur stattfand, sondern auch juristische Folgen aufwies, bevor er geregelt wurde, was ein auch politisch äußerst ungewöhnliches Vorgehen war.</p>
<p>Hinsichtlich der pädagogischen Gesamtwürdigung wurde dann peinlich genau darauf geachtet, dass erst über diese entschieden wurde, nachdem die neuen Regelungen in Kraft gesetzt wurden. Juristisch wird behauptet, es handele sich lediglich um einen Fall einer „unechten Rückwirkung“. Die Rechtsfolge der Zugangsbeschränkung für das allgemeinbildende Gymnasium träte nämlich nicht für einen Zeitpunkt vor Verkündung des Änderungsgesetzes ein, sondern für die Gymnasialanmeldung ab März 2025. Erst hier bewirke die gesetzliche Neuregelung, dass Schüler ohne einen der drei Zugangsnachweise nicht in das allgemeinbildende Gymnasium aufgenommen werden dürfen. Insofern ist auch hier bemerkenswert, dass viel Energie in die späteren Erklärungen gesteckt wurde, anstatt die Regelungen einfach rechtzeitig in Kraft zu setzen oder um ein Jahr zu verschieben…</p>
<h2 class="h4"><b>Pädagogische Gesamtwürdigung</b></h2>
<p>Die Regelungen zur pädagogischen Gesamtwürdigung (also dem Äquivalent zur bisherigen Grundschulempfehlung) enthalten nach wie vor die alte Grundregel:</p>
<ul>
<li>Ein Deutsch-/Mathematik-Schnitt „2,5“ oder besser, berechtigt „in der Regel“ für den Gymnasialzugang.</li>
<li>Ein Deutsch-/Mathematik-Schnitt „2,6“ oder schlechter, berechtigt „in der Regel“ nicht für den Gymnasialzugang.</li>
</ul>
<p>Daneben gab es als weiteres Kriterium, dass wenn eine dieser beiden Noten schlechter als „3,0“ ist, auch in diesem Fall „in der Regel“ kein Gymnasialzugang ausgesprochen werden darf.</p>
<p>Bereits diese Regelungen haben zu viel Verwirrung in den Schulen geführt:</p>
<ul>
<li>Zum einen wollten manche Schule hieraus folgern, dass sie den Schnitt nach den Viertelnotenschnitten des Halbjahreszeugnisses ermitteln wollten, während andere Schulen nach wie vor auf Dezimalnoten abstellten, wie dies in der Vergangenheit üblich war und auch genauer ist.&nbsp;</li>
<li>Zum anderen verstanden einige Schulen die Formulierung falsch und wollen im Falle, dass eines der beiden Fächer schlechter als „3,0“ bewertet wurde, per se keine Gymnasialempfehlung erteilen, was dem Text der Norm widerspricht.</li>
</ul>
<p>Richtig ist also,</p>
<ul>
<li>dass bei einem Gesamtschnitt von „2,5“ oder besser und keinem Fach schlechter als „3,0“<span class="Apple-converted-space">&nbsp; </span>„in der Regel“ die Empfehlung E-Niveau erteilt werden muss,</li>
<li>dass bei einem Gesamtschnitt von „2,6“ oder schlechter oder einem Fach schlechter als „3,0“ „in der Regel“ keine Empfehlung auf E-Niveau zu erteilen ist.</li>
</ul>
<p>Im weiteren Procedere kam es dann zu weiteren Missverständnissen:</p>
<p>Die pädagogische Gesamtwürdigung sollte nämlich auf Basis der in Klasse&nbsp;4 gezeigten schulischen Leistungen und der Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen unter Berücksichtigung der Kompetenzmessung nach §&nbsp;6 Absatz&nbsp;1 Satz&nbsp;4 erfolgen:</p>
<ul>
<li>Bei den schulischen Leistungen wollten viele Schulen nur auf die Noten in Deutsch und Mathematik abstellen, während (wie bisher) natürlich vor allem auch die Leistungen in Sachunterricht und der Fremdsprache durchaus eine Rolle spielen werden, wenn es zu einer Prognose der Fähigkeiten kommt.</li>
<li>Auch die überfachlichen Kompetenzen wurden nicht näher definiert, was zu weiterer Verunsicherung beitrug. In der Praxis wird man weiterhin vor allem auf die schulische Entwicklung sowie das Lern- und Arbeitsverhalten abstellen müssen.</li>
<li>Zur größten Verwirrung trug die Erwähnung des Kompasstests im Zusammenhang mit den überfachlichen Kompetenzen bei, die dort gar nicht abgefragt wurden. Zu Unrecht wollten einige Schulen deshalb auch den Kompasstest einbeziehen, obwohl dieser eine eigenständige Säule darstellt.</li>
</ul>
<h2 class="h4"><b>Bei der pädagogischen Gesamtwürdigung ist es nunmehr so:</b></h2>
<ul>
<li>Bei einem Gesamtschnitt von „2,5“ oder besser und keinem Fach schlechter als „3,0“ hat die Schule darzulegen, warum über die sonstigen schulischen Leistungen und überfachlichen Kriterien ausnahmsweise keine Empfehlung auf E-Niveau erteilt werden sollte.</li>
<li>Bei einem Gesamtschnitt von „2,6“ oder schlechter oder einem Fach schlechter als „3,0“ können die Eltern darlegen, warum über die sonstigen schulischen Leistungen und die überfachlichen Kriterien ausnahmsweise eine Empfehlung auf E-Niveau erteilt werden sollte.&nbsp;</li>
</ul>
<h2 class="h4"><b>Potenzialtest</b></h2>
<p>Hinsichtlich der dritten Stufe „Potenzialtest“, gab es dann erneut keine klaren Regelungen in Schulgesetz und Aufnahmeverordnung, so dass niemand wusste, was konkret auf ihn zukam.&nbsp;</p>
<p>Getestet wurde schließlich Deutsch und Mathematik sowie ein Logikteil, den man nunmehr gleichsam der Kategorie „überfachliche Kompetenzen“ unterwarf. Insgesamt dürfte sehr viel von Zufälligkeiten abhängen, da die Kinder in der Mitte des 4. Schuljahres sind und damit naturgemäß in verschiedenen Fächern auf verschiedenen Lernfortschritten stehen, was naturgemäß wiederum Auswirkungen hat, ob man mit den gestellten Aufgaben besser oder schlechter zurechtkommt. Die größte Wunderpackung war aber natürlich der Logiktest.</p>
<p>Albern ist auch, dass in Baden-Württemberg oftmals die Einsicht in die Prüfungsunterlagen verwehrt wird. In Bayern kann man zu der äquivalenten Regelung des Probeunterrichts sogar die Aufgaben der Vorjahre im Internet nachlesen und sich vorbereiten. Hierzulande wird demgegenüber verweigert, seinen eigenen Test einsehen zu können, was unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten natürlich unzulässig ist.</p>
<h2 class="h4"><b>Fazit</b></h2>
<p>Insgesamt bleibt festzuhalten, dass nach diesem Rumpelstart nunmehr zumindest für die künftigen Jahrgänge Planungssicherheit besteht:</p>
<ul>
<li>Es steht zu erwarten, dass der Kompasstest überarbeitet wird, so dass dieser im kommenden Schuljahr eine bessere Chance auf den Gymnasialzugang darstellt.</li>
<li>Bei der Grundschulempfehlung sollte man frühzeitig versuchen, Transparenz herzustellen und Einwände zu erheben. Natürlich wird auch weiterhin eine nachträgliche Beschwerde möglich bleiben.</li>
<li>Beim Potenzialtest kann man künftig zumindest auch im Bereich „Logik“ das Kind vorbereiten. <b>&nbsp;</b></li>
</ul>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><b>Weiterführende Infos<br /></b>Unser Gastautor hat eine Website rund um das Thema erstellt:<br /><a href="https://kurzlinks.de/navi4" target="_blank" rel="noopener"><b>kurzlinks.de/navi4</b></a></p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zum Autor<br /></b>Rechtsanwalt Andreas Zoller ist seit 2007 einer der führenden Experten im Schulrecht. Durch seine umfangreichen Online-Ressourcen macht er schulrechtliche Themen für ein breites Publikum zugänglich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent an der Kommunalakademie Deutschland und als Autor aktiv. Seine Schwerpunkte umfassen Schulwahl, Ordnungsmaßnahmen, Mobbing, Nichtversetzung und Inklusion.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-1-oktober-2025/1038-der-versuchsjahrgang?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="h2">Neuregelung und erste Eindrücke zur „Grundschulempfehlung“</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von&nbsp;Andreas Zoller</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Rechtsanwalt</span></p>
<p><b>Die Grundschulempfehlung ist wie eine Welle über viele Familien hereingebrochen und hat für viel Unruhe gesorgt und aufgrund ihrer kurzfristigen Umsetzung auch zahlreiche Planungen zerstört. Hintergrund der überstürzten Regelung war die gleichzeitig geplante Rückkehr zu G9. Als Regulativ kam dann wieder eine verbindliche Grundschulempfehlung ins Spiel, da man (zugegebenermaßen zu Recht) befürchtete, dass ansonsten die Gymnasien überlaufen werden, wenn mehr Familien es mit dem vermeintlich einfacheren G9-Gymnasium einfach mal versucht hätten.</b></p>
<p>Dies hatte zur Folge, dass im ersten Halbjahr des Schuljahres 2024/2025 zwar noch die alten Regelungen einer unverbindlichen Grundschulempfehlung galten, es aber plötzlich hieß, dies werde geändert. Viele Eltern hofften darauf, dass das Ganze noch um ein Jahr verschoben wird, und waren sich auch des Ausmaßes der geplanten Änderungen nicht bewusst.</p>
<p>Relevant wurden die beabsichtigten Neuregelungen erstmals mit dem Kompasstest, für den es zu dieser Zeit noch gar keine Regelung gab. Dieser fiel in den öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen denkbar schlecht aus, so dass vielen Eltern hierdurch erstmals bewusst wurde, dass es nunmehr auf eine verbindliche Grundschulempfehlung ankommt und man die Noten der Kinder genauer beobachtete. Noch mehr Unruhe gab es in nicht anerkannten Privatschulen und den Waldorfschulen, da die Eltern bemerkten, dass ihre Kinder am Kompasstest nicht teilnehmen konnten und es plötzlich hieß, die Kinder würden auch keine Grundschulempfehlung erhalten, sondern könnten den Zugang zum Gymnasium nur über den Potenzialtest erhalten.</p>
<p>Nach langem hin und her, ob die Regelungen für das Schuljahr 2024/2025 überhaupt noch eingeführt werden sollten und welchen konkreten Inhalt diese hätten, traten schließlich am 29.01.2025 die Änderungen im Schulgesetz und am 05.02.2025 jene an der Aufnahmeverordnung in Kraft. Aus diesem Grunde wurden die Schulen auch aufgefordert, die Konferenzen erst am 06.02.2025 abzuhalten und die Grundschulempfehlungen am 07.02.2025 auszugeben.</p>
<p>Es gibt demnach 3 Möglichkeiten eines Zugangs auf das Gymnasium:</p>
<ul>
<li>Durch den Kompasstest,</li>
<li>durch die pädagogische Gesamtwürdigung</li>
<li>oder durch den Potenzialtest.</li>
</ul>
<p>Das Ganze jeweils vorbehaltlich des Elternwillens, dass Sie dies auch umsetzen wollen, d.h. es wird natürlich niemand auf das Gymnasium gezwungen.</p>
<h2 class="h4"><b>Kompass 4</b></h2>
<p>Was den Kompasstest anbelangt, gab es Diskussionen, dass dieser zu schwer war und die Kinder nicht hinreichend vorbereitet wurden. Die Politik ließ sich zumindest insofern darauf ein, dass man zumindest bei Mathematik künftig nachbessern wolle. Im Übrigen sei dies eben eine zentrale Lernstandserhebung, die man sowieso vorgesehen habe und der man nunmehr nachträglich ein „Upgrade“ verpasste, so dass diese auch eine Möglichkeit für einen Gymnasialzugang darstellt. Juristisch kann man durchaus bemängeln, dass der Kompasstest nicht nur stattfand, sondern auch juristische Folgen aufwies, bevor er geregelt wurde, was ein auch politisch äußerst ungewöhnliches Vorgehen war.</p>
<p>Hinsichtlich der pädagogischen Gesamtwürdigung wurde dann peinlich genau darauf geachtet, dass erst über diese entschieden wurde, nachdem die neuen Regelungen in Kraft gesetzt wurden. Juristisch wird behauptet, es handele sich lediglich um einen Fall einer „unechten Rückwirkung“. Die Rechtsfolge der Zugangsbeschränkung für das allgemeinbildende Gymnasium träte nämlich nicht für einen Zeitpunkt vor Verkündung des Änderungsgesetzes ein, sondern für die Gymnasialanmeldung ab März 2025. Erst hier bewirke die gesetzliche Neuregelung, dass Schüler ohne einen der drei Zugangsnachweise nicht in das allgemeinbildende Gymnasium aufgenommen werden dürfen. Insofern ist auch hier bemerkenswert, dass viel Energie in die späteren Erklärungen gesteckt wurde, anstatt die Regelungen einfach rechtzeitig in Kraft zu setzen oder um ein Jahr zu verschieben…</p>
<h2 class="h4"><b>Pädagogische Gesamtwürdigung</b></h2>
<p>Die Regelungen zur pädagogischen Gesamtwürdigung (also dem Äquivalent zur bisherigen Grundschulempfehlung) enthalten nach wie vor die alte Grundregel:</p>
<ul>
<li>Ein Deutsch-/Mathematik-Schnitt „2,5“ oder besser, berechtigt „in der Regel“ für den Gymnasialzugang.</li>
<li>Ein Deutsch-/Mathematik-Schnitt „2,6“ oder schlechter, berechtigt „in der Regel“ nicht für den Gymnasialzugang.</li>
</ul>
<p>Daneben gab es als weiteres Kriterium, dass wenn eine dieser beiden Noten schlechter als „3,0“ ist, auch in diesem Fall „in der Regel“ kein Gymnasialzugang ausgesprochen werden darf.</p>
<p>Bereits diese Regelungen haben zu viel Verwirrung in den Schulen geführt:</p>
<ul>
<li>Zum einen wollten manche Schule hieraus folgern, dass sie den Schnitt nach den Viertelnotenschnitten des Halbjahreszeugnisses ermitteln wollten, während andere Schulen nach wie vor auf Dezimalnoten abstellten, wie dies in der Vergangenheit üblich war und auch genauer ist.&nbsp;</li>
<li>Zum anderen verstanden einige Schulen die Formulierung falsch und wollen im Falle, dass eines der beiden Fächer schlechter als „3,0“ bewertet wurde, per se keine Gymnasialempfehlung erteilen, was dem Text der Norm widerspricht.</li>
</ul>
<p>Richtig ist also,</p>
<ul>
<li>dass bei einem Gesamtschnitt von „2,5“ oder besser und keinem Fach schlechter als „3,0“<span class="Apple-converted-space">&nbsp; </span>„in der Regel“ die Empfehlung E-Niveau erteilt werden muss,</li>
<li>dass bei einem Gesamtschnitt von „2,6“ oder schlechter oder einem Fach schlechter als „3,0“ „in der Regel“ keine Empfehlung auf E-Niveau zu erteilen ist.</li>
</ul>
<p>Im weiteren Procedere kam es dann zu weiteren Missverständnissen:</p>
<p>Die pädagogische Gesamtwürdigung sollte nämlich auf Basis der in Klasse&nbsp;4 gezeigten schulischen Leistungen und der Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen unter Berücksichtigung der Kompetenzmessung nach §&nbsp;6 Absatz&nbsp;1 Satz&nbsp;4 erfolgen:</p>
<ul>
<li>Bei den schulischen Leistungen wollten viele Schulen nur auf die Noten in Deutsch und Mathematik abstellen, während (wie bisher) natürlich vor allem auch die Leistungen in Sachunterricht und der Fremdsprache durchaus eine Rolle spielen werden, wenn es zu einer Prognose der Fähigkeiten kommt.</li>
<li>Auch die überfachlichen Kompetenzen wurden nicht näher definiert, was zu weiterer Verunsicherung beitrug. In der Praxis wird man weiterhin vor allem auf die schulische Entwicklung sowie das Lern- und Arbeitsverhalten abstellen müssen.</li>
<li>Zur größten Verwirrung trug die Erwähnung des Kompasstests im Zusammenhang mit den überfachlichen Kompetenzen bei, die dort gar nicht abgefragt wurden. Zu Unrecht wollten einige Schulen deshalb auch den Kompasstest einbeziehen, obwohl dieser eine eigenständige Säule darstellt.</li>
</ul>
<h2 class="h4"><b>Bei der pädagogischen Gesamtwürdigung ist es nunmehr so:</b></h2>
<ul>
<li>Bei einem Gesamtschnitt von „2,5“ oder besser und keinem Fach schlechter als „3,0“ hat die Schule darzulegen, warum über die sonstigen schulischen Leistungen und überfachlichen Kriterien ausnahmsweise keine Empfehlung auf E-Niveau erteilt werden sollte.</li>
<li>Bei einem Gesamtschnitt von „2,6“ oder schlechter oder einem Fach schlechter als „3,0“ können die Eltern darlegen, warum über die sonstigen schulischen Leistungen und die überfachlichen Kriterien ausnahmsweise eine Empfehlung auf E-Niveau erteilt werden sollte.&nbsp;</li>
</ul>
<h2 class="h4"><b>Potenzialtest</b></h2>
<p>Hinsichtlich der dritten Stufe „Potenzialtest“, gab es dann erneut keine klaren Regelungen in Schulgesetz und Aufnahmeverordnung, so dass niemand wusste, was konkret auf ihn zukam.&nbsp;</p>
<p>Getestet wurde schließlich Deutsch und Mathematik sowie ein Logikteil, den man nunmehr gleichsam der Kategorie „überfachliche Kompetenzen“ unterwarf. Insgesamt dürfte sehr viel von Zufälligkeiten abhängen, da die Kinder in der Mitte des 4. Schuljahres sind und damit naturgemäß in verschiedenen Fächern auf verschiedenen Lernfortschritten stehen, was naturgemäß wiederum Auswirkungen hat, ob man mit den gestellten Aufgaben besser oder schlechter zurechtkommt. Die größte Wunderpackung war aber natürlich der Logiktest.</p>
<p>Albern ist auch, dass in Baden-Württemberg oftmals die Einsicht in die Prüfungsunterlagen verwehrt wird. In Bayern kann man zu der äquivalenten Regelung des Probeunterrichts sogar die Aufgaben der Vorjahre im Internet nachlesen und sich vorbereiten. Hierzulande wird demgegenüber verweigert, seinen eigenen Test einsehen zu können, was unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten natürlich unzulässig ist.</p>
<h2 class="h4"><b>Fazit</b></h2>
<p>Insgesamt bleibt festzuhalten, dass nach diesem Rumpelstart nunmehr zumindest für die künftigen Jahrgänge Planungssicherheit besteht:</p>
<ul>
<li>Es steht zu erwarten, dass der Kompasstest überarbeitet wird, so dass dieser im kommenden Schuljahr eine bessere Chance auf den Gymnasialzugang darstellt.</li>
<li>Bei der Grundschulempfehlung sollte man frühzeitig versuchen, Transparenz herzustellen und Einwände zu erheben. Natürlich wird auch weiterhin eine nachträgliche Beschwerde möglich bleiben.</li>
<li>Beim Potenzialtest kann man künftig zumindest auch im Bereich „Logik“ das Kind vorbereiten. <b>&nbsp;</b></li>
</ul>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><b>Weiterführende Infos<br /></b>Unser Gastautor hat eine Website rund um das Thema erstellt:<br /><a href="https://kurzlinks.de/navi4" target="_blank" rel="noopener"><b>kurzlinks.de/navi4</b></a></p>
<p class="alert-dark" style="padding: 20px;"><b>Zum Autor<br /></b>Rechtsanwalt Andreas Zoller ist seit 2007 einer der führenden Experten im Schulrecht. Durch seine umfangreichen Online-Ressourcen macht er schulrechtliche Themen für ein breites Publikum zugänglich. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent an der Kommunalakademie Deutschland und als Autor aktiv. Seine Schwerpunkte umfassen Schulwahl, Ordnungsmaßnahmen, Mobbing, Nichtversetzung und Inklusion.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 1, Oktober 2025</category>
           <pubDate>Wed, 22 Oct 2025 06:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Nutzung ≠ Kompetenz</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-1-oktober-2025/1039-nutzung-kompetenz?format=html</link>
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           />
           <media:title type="plain">Nutzung ≠ Kompetenz</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Kinder und Jugendliche fit machen für die digitale Welt</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Anika Osthoff<br />Gymnasiallehrerin und Autorin</span></p>
<p><b>Werfen wir einen Blick auf die aktuelle Diskussion rund um Smartphones und Social Media gewinnen wir den Eindruck, dass die digitale Welt voller Gefahren für Kinder und Jugendliche ist und wir ihnen den Umgang damit am besten komplett verbieten sollten. Ganz von der Hand zu weisen ist dies sicherlich nicht. Die Gefahren für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sind real. Aber wie begegnen wir diesen Gefahren? Sind Social Media Verbote wie in Australien und smartphonfreie Schulen die Lösung? Und vor allen Dingen: Stellen solche Verbote einen ausreichenden Schutz dar?&nbsp;</b></p>
<p>Die Antworten auf diese Fragen sind alles andere als eindeutig. Aber eine Sache ist unmissverständlich klar: Es ist unsere Aufgabe als Erwachsene, Kinder und Jugendliche hier zu schützen und ihnen gleichzeitig die Kompetenzen zu vermitteln, die sie brauchen, um in einer digitalen Welt zurecht zu kommen, sicher zu sein und diese auch zu ihrem Vorteil nutzbar machen zu können.&nbsp;</p>
<p>Hier sind Eltern gefragt, aber auch und vor allem die Schule und Lehrkräfte.</p>
<h2 class="h4"><b>Digitale Begleitung im Elternhaus</b></h2>
<p>„Solche Probleme hatten wir früher nicht“ – sagt meine Mutter immer, wenn es um digitale Endgeräte geht und sie sieht, wie wir als Eltern versuchen, einen guten Umgang damit zu finden. Und Recht hat sie. Diese Erziehungsaufgabe hatten unsere Eltern früher nicht und Recht hat sie auch, wenn sie sagt, dass das für viele Eltern heute ein echtes Problem darstellt. Denn hier prallen Wünsche und Bedürfnisse von Eltern und Kindern oft auf- und gegeneinander. Das Konfliktpotenzial ist hoch.</p>
<p>Als Eltern wünschen wir uns, dass unsere Kinder gut, gesund, sicher und glücklich aufwachsen und bei der Nutzung von Bildschirmen stellt sich für uns oft ein „Störgefühl“ ein. Diesem Störgefühl versuchen wir häufig mit eingestellten oder vereinbarten Bildschirmzeiten entgegenzuwirken, indem wir Medienzeiten regeln. Auf der anderen Seite wachsen unsere Kinder in einer digitalen Welt auf. Eine medienfreie Kindheit gibt es nicht. Wir müssten unsere Kinder schon sehr stark abschotten, um das zu realisieren. In den meisten Familien gehört Digitalität jedoch zum Alltag, alleine schon deshalb, weil viele alltägliche Prozesse mittlerweile digitalisiert sind. Wir Eltern buchen über unsere Smartphones Tickets, checken Vertretungspläne, schreiben Einkaufslisten, lesen die Nachrichten und so vieles mehr. Unsere Kinder erleben eine Welt, in der Digitalität Teil des Alltags ist.</p>
<h2 class="h4"><b>Nutzung kein Garant für Kompetenz</b></h2>
<p>Es ist daher erstmal alles andere als verwunderlich, dass Kinder häufig digitale Teilhabe einfordern und auch ein Smartphone haben möchten oder digitale Spiele spielen wollen, die ihre Freunde in ihrer Freizeit spielen. Dabei sind Kinder und Jugendliche, die heute aufwachsen, aber alles andere als „digital natives“. Das Aufwachsen mit digitalen Medien bedeutet nicht gleichzeitig das Heranwachsen digitaler Kompetenzen. Als Eltern müssen wir hier einen Spagat leisten, der nicht ganz einfach ist. Wir müssen unseren Kindern beibringen, in dieser digitalen Welt gesund und gut aufzuwachsen und sie gleichzeitig vor nicht altersgerechten Einflüssen und ganz realen Gefahren schützen.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Big Brother is watching you? <br />Ja, unbedingt!</b></h2>
<p>Digitale Bildschirmzeiten sind hier nur ein Aspekt, den wir dabei im Blick behalten müssen. Dazu gibt es zahlreiche Empfehlungen, die allerdings wenig eindeutig sind und maximal eine Orientierung darstellen können. Denn die Zeit, die unsere Kinder vor Bildschirmen verbringen, greift als alleiniges Kriterium für ein gutes Aufwachsen mit Medien zu kurz. Was Kinder und Jugendliche brauchen, sind Erwachsene, die sich für ihre Welt interessieren. Erwachsene, die aufpassen, dass die Inhalte zum Alter der Kinder passen, die mit ihnen über mögliche Gefahren sprechen und für sie da sind, wenn auch mal etwas schief gegangen ist. Da Kinder unterschiedliche Affinitäten zur digitalen Welt zeigen und sehr unterschiedlich auf digitale Angebote reagieren, gibt es hier kein Patentrezept, was Eltern tun müssen, um ihr Kind gut zu begleiten.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Ein paar „Eckpunkte“ zur Orientierug</b></h2>
<p>Digitalität darf Raum, aber nicht zu viel Raum einnehmen. Kinder sollten immer genug Ausgleich im echten, analogen Leben haben. Hobbys, Freunde, Dinge „in echt“ erleben – all das darf nicht – oder zumindest nicht zu häufig – durch digitale Aktivitäten blockiert werden. Achten Sie auf eine gute Balance und bedenken Sie, dass auch digitale Aktivitäten sozial und verbindend sein können. Digitale Freizeitgestaltung ist nicht per se schlechter als analoge. Um es mit Nora Imlaus Worten zu sagen: Sie ist „moralisch neutral“. Wie diese Balance für jede Familie aussieht, so dass jeder sich wohlfühlt, ist individuell und kann nicht in pauschalen Medienzeiten festgelegt werden.&nbsp;</p>
<p>Nehmen Sie digitale Bedürfnisse Ihres Kindes ernst und sprechen Sie auf Augenhöhe miteinander. Der beste Schutz für Kinder und Jugendliche ist es, wenn sie Ansprechpersonen haben, die nicht herablassend reagieren, mit Strafen drohen und ihnen helfen, Inhalte einzuordnen. Strecken Sie Ihrem Kind die Hand aus und interessieren Sie sich für das, was in den Chats, Feeds und Spielen Ihrer Kinder passiert.&nbsp;</p>
<p>Wann der richtige Zeitpunkt für die Anschaffung eines Smartphones ist, lässt sich daher auch nicht genau festlegen. Viel wichtiger ist das Interesse und der Wille zur Begleitung. Ein gut begleitetes Kind kann auch mit 10 schon mit einem gut eingestellten Smartphone erste Schritte machen. Ohne Begleitung kann es auch mit 14 noch zu früh für eine Anschaffung sein.&nbsp;</p>
<p>Erste Geräte sollten immer von den Eltern voreingestellt werden. Altersgerechte Apps sollten ausgewählt, der Browser gefiltert und auch Spiele limitiert und ausgewählt sein. Hierzu gibt es diverse Anbieter, wie Family Link (Android) oder die Apple Familienfreigabe. Anleitungsvideos zum kindersicheren Einstellen sämtlicher Endgeräte finden sich bei „Medien Kindersicher“. Und ja: Das ist Arbeit und manchmal lästig. Das war Windeln wechseln und nachts aufstehen aber auch, oder? Digitale Begleitung gehört zum Elterndasein aber genauso dazu.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Digitale Begleitung in der Schule</b></h2>
<p>Auch wenn es sich bei den Endgeräten, mit denen Kinder und Jugendliche die meiste Zeit verbringen, um privat angeschaffte Geräte handelt, ist es heutzutage dennoch zusätzlich Aufgabe der Schule, Kinder und Jugendliche auch bei ihrer privaten Handynutzung zu begleiten. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Viel zu viele Kinder sind unbegleitet in der digitalen Welt unterwegs und werden so massiv gefährdet. Daraus ergibt sich eine pädagogische Verantwortung, Kinder und Jugendliche hier zu unterstützen, Ansprechperson zu sein und Medienkompetenz zu vermitteln. Denn in der Schule erreichen wir alle Kinder – auch die, die zu Hause nicht oder zu wenig begleitet werden. An meiner Schule haben wir zum Beispiel sehr gute Erfahrungen mit dem Konzept der „Medienscouts“ gemacht. Medienscouts sind Schüler der höheren Klassen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, jüngere bei ihren Erfahrungen in der digitalen Welt zu unterstützen und zu begleiten. Der große Vorteil an dieser Arbeit ist es – das zeigt sich in der Praxis immer wieder –, dass jüngere Schüler viel eher auf Erläuterungen und Hinweise von „den Großen“ reagieren, als wenn diese Hinweise von uns Lehrkräften kommen. Die Erfahrungen der jungen Menschen, die an diesen Themen „viel näher dran“ sind, aber gleichzeitig den Umgang damit kritisch reflektieren, ist unschätzbar wertvoll.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Kompetente Ansprechpartner</b></h2>
<p>Die Arbeitsfelder von Medienscouts können vielfältig sein und gemeinsam – je nach Interessen und Stärken – erarbeitet werden. So gehen die Medienscouts an unserer Schule direkt zu Beginn in die fünften Klassen und besprechen wichtige Regeln für einen Klassenchat und wichtige Einstellungen bei Messengern. So weiß direkt zu Beginn jeder über das Recht am eigenen Bild Bescheid – das ist ein erster wichtiger Baustein im Rahmen der (Cyber) Mobbing Prävention. Diese Präventionsarbeit wird an unserer Schule durch die herausragend gute Arbeit von „Law4School“ ergänzt. In diesen Online-Webinaren lernen Schüler aller Klassen sehr eindrücklich aus Sicht der Anwältin Gesa von Schwerin, welche Konsequenzen Cybermobbing für alle Beteiligten haben kann.&nbsp;</p>
<p>Medienscouts können außerdem Workshops zu Themen wie „Fake News“, „Filter und Körperbilder“, „Gaming und Sucht“ etc. gestalten und sind hier zudem wichtige Ansprechpersonen, wenn es Fragen und Probleme gibt. Häufig bieten sie<span class="Apple-converted-space">&nbsp; </span>Sprechstunden an oder sind auch über den Schulchat ansprechbar. Wichtig ist, wie bereits bei der Elternarbeit erwähnt, dass Kinder und Jugendliche Hilfe finden, wenn sie sie brauchen. Für die Kinder, die sich nicht trauen zu ihren Eltern zu gehen, können Medienscouts eine wichtige Funktion erfüllen.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Wichtige Ergänzung zur Elternarbeit</b></h2>
<p>Medienscout-Arbeit kann aber auch die Elternarbeit um einen wertvollen Baustein ergänzen. So gestalten „unsere“ Medienscouts, gemeinsam mit Lehrkräften, digitale Elternabende, in denen sie darüber berichten, was aus ihrer Sicht wichtig ist im Umgang mit Messengern, Streamingdiensten, Social Media und Computerspielen. Nach einer zentralen Einführung durch eine Lehrkraft können die Eltern – wie bei einem Bar Camp – Break-Out-Räume zu diesen digitalen Themen besuchen und sich bei den Medienscouts informieren. Diese Elternabende sind deutlich besser besucht als der klassische Präsenz-Elternabend. Kinder und Jugendliche brauchen Erwachsene, die sich kümmern und sich interessieren. Zu Hause und in der Schule. Handyzeiten und -regelungen sind Teil dieser Begleitung. Ein reines Smartphone- oder Social-Media-Verbot reicht jedoch nicht. <b>&nbsp;</b></p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />Franziska Görner schrieb schon für die Schülerzeitung, finanzierte sich ihr Studium der Kulturwissenschaften und Erwachsenenpädagogik als freie Journalistin, arbeitete bei der Jugendpresse Deutschland und Reporter ohne Grenzen. Ihr Herz pocht für die junge Generation und für Medien, so kam es zu „Journalismus macht Schule“. Als Projektleitung des 2022 gegründeten Vereins möchte sie erreichen, dass Nachrichten- und Informationskompetenz sich in jedem Klassenzimmer verstetigt und dort verweilt.</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-1-oktober-2025/1039-nutzung-kompetenz?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="h2">Kinder und Jugendliche fit machen für die digitale Welt</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Anika Osthoff<br />Gymnasiallehrerin und Autorin</span></p>
<p><b>Werfen wir einen Blick auf die aktuelle Diskussion rund um Smartphones und Social Media gewinnen wir den Eindruck, dass die digitale Welt voller Gefahren für Kinder und Jugendliche ist und wir ihnen den Umgang damit am besten komplett verbieten sollten. Ganz von der Hand zu weisen ist dies sicherlich nicht. Die Gefahren für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sind real. Aber wie begegnen wir diesen Gefahren? Sind Social Media Verbote wie in Australien und smartphonfreie Schulen die Lösung? Und vor allen Dingen: Stellen solche Verbote einen ausreichenden Schutz dar?&nbsp;</b></p>
<p>Die Antworten auf diese Fragen sind alles andere als eindeutig. Aber eine Sache ist unmissverständlich klar: Es ist unsere Aufgabe als Erwachsene, Kinder und Jugendliche hier zu schützen und ihnen gleichzeitig die Kompetenzen zu vermitteln, die sie brauchen, um in einer digitalen Welt zurecht zu kommen, sicher zu sein und diese auch zu ihrem Vorteil nutzbar machen zu können.&nbsp;</p>
<p>Hier sind Eltern gefragt, aber auch und vor allem die Schule und Lehrkräfte.</p>
<h2 class="h4"><b>Digitale Begleitung im Elternhaus</b></h2>
<p>„Solche Probleme hatten wir früher nicht“ – sagt meine Mutter immer, wenn es um digitale Endgeräte geht und sie sieht, wie wir als Eltern versuchen, einen guten Umgang damit zu finden. Und Recht hat sie. Diese Erziehungsaufgabe hatten unsere Eltern früher nicht und Recht hat sie auch, wenn sie sagt, dass das für viele Eltern heute ein echtes Problem darstellt. Denn hier prallen Wünsche und Bedürfnisse von Eltern und Kindern oft auf- und gegeneinander. Das Konfliktpotenzial ist hoch.</p>
<p>Als Eltern wünschen wir uns, dass unsere Kinder gut, gesund, sicher und glücklich aufwachsen und bei der Nutzung von Bildschirmen stellt sich für uns oft ein „Störgefühl“ ein. Diesem Störgefühl versuchen wir häufig mit eingestellten oder vereinbarten Bildschirmzeiten entgegenzuwirken, indem wir Medienzeiten regeln. Auf der anderen Seite wachsen unsere Kinder in einer digitalen Welt auf. Eine medienfreie Kindheit gibt es nicht. Wir müssten unsere Kinder schon sehr stark abschotten, um das zu realisieren. In den meisten Familien gehört Digitalität jedoch zum Alltag, alleine schon deshalb, weil viele alltägliche Prozesse mittlerweile digitalisiert sind. Wir Eltern buchen über unsere Smartphones Tickets, checken Vertretungspläne, schreiben Einkaufslisten, lesen die Nachrichten und so vieles mehr. Unsere Kinder erleben eine Welt, in der Digitalität Teil des Alltags ist.</p>
<h2 class="h4"><b>Nutzung kein Garant für Kompetenz</b></h2>
<p>Es ist daher erstmal alles andere als verwunderlich, dass Kinder häufig digitale Teilhabe einfordern und auch ein Smartphone haben möchten oder digitale Spiele spielen wollen, die ihre Freunde in ihrer Freizeit spielen. Dabei sind Kinder und Jugendliche, die heute aufwachsen, aber alles andere als „digital natives“. Das Aufwachsen mit digitalen Medien bedeutet nicht gleichzeitig das Heranwachsen digitaler Kompetenzen. Als Eltern müssen wir hier einen Spagat leisten, der nicht ganz einfach ist. Wir müssen unseren Kindern beibringen, in dieser digitalen Welt gesund und gut aufzuwachsen und sie gleichzeitig vor nicht altersgerechten Einflüssen und ganz realen Gefahren schützen.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Big Brother is watching you? <br />Ja, unbedingt!</b></h2>
<p>Digitale Bildschirmzeiten sind hier nur ein Aspekt, den wir dabei im Blick behalten müssen. Dazu gibt es zahlreiche Empfehlungen, die allerdings wenig eindeutig sind und maximal eine Orientierung darstellen können. Denn die Zeit, die unsere Kinder vor Bildschirmen verbringen, greift als alleiniges Kriterium für ein gutes Aufwachsen mit Medien zu kurz. Was Kinder und Jugendliche brauchen, sind Erwachsene, die sich für ihre Welt interessieren. Erwachsene, die aufpassen, dass die Inhalte zum Alter der Kinder passen, die mit ihnen über mögliche Gefahren sprechen und für sie da sind, wenn auch mal etwas schief gegangen ist. Da Kinder unterschiedliche Affinitäten zur digitalen Welt zeigen und sehr unterschiedlich auf digitale Angebote reagieren, gibt es hier kein Patentrezept, was Eltern tun müssen, um ihr Kind gut zu begleiten.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Ein paar „Eckpunkte“ zur Orientierug</b></h2>
<p>Digitalität darf Raum, aber nicht zu viel Raum einnehmen. Kinder sollten immer genug Ausgleich im echten, analogen Leben haben. Hobbys, Freunde, Dinge „in echt“ erleben – all das darf nicht – oder zumindest nicht zu häufig – durch digitale Aktivitäten blockiert werden. Achten Sie auf eine gute Balance und bedenken Sie, dass auch digitale Aktivitäten sozial und verbindend sein können. Digitale Freizeitgestaltung ist nicht per se schlechter als analoge. Um es mit Nora Imlaus Worten zu sagen: Sie ist „moralisch neutral“. Wie diese Balance für jede Familie aussieht, so dass jeder sich wohlfühlt, ist individuell und kann nicht in pauschalen Medienzeiten festgelegt werden.&nbsp;</p>
<p>Nehmen Sie digitale Bedürfnisse Ihres Kindes ernst und sprechen Sie auf Augenhöhe miteinander. Der beste Schutz für Kinder und Jugendliche ist es, wenn sie Ansprechpersonen haben, die nicht herablassend reagieren, mit Strafen drohen und ihnen helfen, Inhalte einzuordnen. Strecken Sie Ihrem Kind die Hand aus und interessieren Sie sich für das, was in den Chats, Feeds und Spielen Ihrer Kinder passiert.&nbsp;</p>
<p>Wann der richtige Zeitpunkt für die Anschaffung eines Smartphones ist, lässt sich daher auch nicht genau festlegen. Viel wichtiger ist das Interesse und der Wille zur Begleitung. Ein gut begleitetes Kind kann auch mit 10 schon mit einem gut eingestellten Smartphone erste Schritte machen. Ohne Begleitung kann es auch mit 14 noch zu früh für eine Anschaffung sein.&nbsp;</p>
<p>Erste Geräte sollten immer von den Eltern voreingestellt werden. Altersgerechte Apps sollten ausgewählt, der Browser gefiltert und auch Spiele limitiert und ausgewählt sein. Hierzu gibt es diverse Anbieter, wie Family Link (Android) oder die Apple Familienfreigabe. Anleitungsvideos zum kindersicheren Einstellen sämtlicher Endgeräte finden sich bei „Medien Kindersicher“. Und ja: Das ist Arbeit und manchmal lästig. Das war Windeln wechseln und nachts aufstehen aber auch, oder? Digitale Begleitung gehört zum Elterndasein aber genauso dazu.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Digitale Begleitung in der Schule</b></h2>
<p>Auch wenn es sich bei den Endgeräten, mit denen Kinder und Jugendliche die meiste Zeit verbringen, um privat angeschaffte Geräte handelt, ist es heutzutage dennoch zusätzlich Aufgabe der Schule, Kinder und Jugendliche auch bei ihrer privaten Handynutzung zu begleiten. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Viel zu viele Kinder sind unbegleitet in der digitalen Welt unterwegs und werden so massiv gefährdet. Daraus ergibt sich eine pädagogische Verantwortung, Kinder und Jugendliche hier zu unterstützen, Ansprechperson zu sein und Medienkompetenz zu vermitteln. Denn in der Schule erreichen wir alle Kinder – auch die, die zu Hause nicht oder zu wenig begleitet werden. An meiner Schule haben wir zum Beispiel sehr gute Erfahrungen mit dem Konzept der „Medienscouts“ gemacht. Medienscouts sind Schüler der höheren Klassen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, jüngere bei ihren Erfahrungen in der digitalen Welt zu unterstützen und zu begleiten. Der große Vorteil an dieser Arbeit ist es – das zeigt sich in der Praxis immer wieder –, dass jüngere Schüler viel eher auf Erläuterungen und Hinweise von „den Großen“ reagieren, als wenn diese Hinweise von uns Lehrkräften kommen. Die Erfahrungen der jungen Menschen, die an diesen Themen „viel näher dran“ sind, aber gleichzeitig den Umgang damit kritisch reflektieren, ist unschätzbar wertvoll.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Kompetente Ansprechpartner</b></h2>
<p>Die Arbeitsfelder von Medienscouts können vielfältig sein und gemeinsam – je nach Interessen und Stärken – erarbeitet werden. So gehen die Medienscouts an unserer Schule direkt zu Beginn in die fünften Klassen und besprechen wichtige Regeln für einen Klassenchat und wichtige Einstellungen bei Messengern. So weiß direkt zu Beginn jeder über das Recht am eigenen Bild Bescheid – das ist ein erster wichtiger Baustein im Rahmen der (Cyber) Mobbing Prävention. Diese Präventionsarbeit wird an unserer Schule durch die herausragend gute Arbeit von „Law4School“ ergänzt. In diesen Online-Webinaren lernen Schüler aller Klassen sehr eindrücklich aus Sicht der Anwältin Gesa von Schwerin, welche Konsequenzen Cybermobbing für alle Beteiligten haben kann.&nbsp;</p>
<p>Medienscouts können außerdem Workshops zu Themen wie „Fake News“, „Filter und Körperbilder“, „Gaming und Sucht“ etc. gestalten und sind hier zudem wichtige Ansprechpersonen, wenn es Fragen und Probleme gibt. Häufig bieten sie<span class="Apple-converted-space">&nbsp; </span>Sprechstunden an oder sind auch über den Schulchat ansprechbar. Wichtig ist, wie bereits bei der Elternarbeit erwähnt, dass Kinder und Jugendliche Hilfe finden, wenn sie sie brauchen. Für die Kinder, die sich nicht trauen zu ihren Eltern zu gehen, können Medienscouts eine wichtige Funktion erfüllen.&nbsp;</p>
<h2 class="h4"><b>Wichtige Ergänzung zur Elternarbeit</b></h2>
<p>Medienscout-Arbeit kann aber auch die Elternarbeit um einen wertvollen Baustein ergänzen. So gestalten „unsere“ Medienscouts, gemeinsam mit Lehrkräften, digitale Elternabende, in denen sie darüber berichten, was aus ihrer Sicht wichtig ist im Umgang mit Messengern, Streamingdiensten, Social Media und Computerspielen. Nach einer zentralen Einführung durch eine Lehrkraft können die Eltern – wie bei einem Bar Camp – Break-Out-Räume zu diesen digitalen Themen besuchen und sich bei den Medienscouts informieren. Diese Elternabende sind deutlich besser besucht als der klassische Präsenz-Elternabend. Kinder und Jugendliche brauchen Erwachsene, die sich kümmern und sich interessieren. Zu Hause und in der Schule. Handyzeiten und -regelungen sind Teil dieser Begleitung. Ein reines Smartphone- oder Social-Media-Verbot reicht jedoch nicht. <b>&nbsp;</b></p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />Franziska Görner schrieb schon für die Schülerzeitung, finanzierte sich ihr Studium der Kulturwissenschaften und Erwachsenenpädagogik als freie Journalistin, arbeitete bei der Jugendpresse Deutschland und Reporter ohne Grenzen. Ihr Herz pocht für die junge Generation und für Medien, so kam es zu „Journalismus macht Schule“. Als Projektleitung des 2022 gegründeten Vereins möchte sie erreichen, dass Nachrichten- und Informationskompetenz sich in jedem Klassenzimmer verstetigt und dort verweilt.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 1, Oktober 2025</category>
           <pubDate>Wed, 22 Oct 2025 05:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Beziehungsarbeit wirkt immer – jahrelang</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2025-26/sib-schuljahr-2025-26-nr-1-oktober-2025/1040-beziehungsarbeit-wirkt-immer-jahrelang?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Beziehungsarbeit wirkt immer – jahrelang</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="h2">Mehr als Unterricht</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Matthias Zeitler<br />Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<p><b>*Pling* Der Schulmessenger meldete sich. Ich ignorierte ihn. Mit dem Rotstift in der Hand saß ich an Korrekturen und vertiefte mich in dem mehr oder weniger sinnvollen Gedankengut meiner Schülerinnen und Schüler … es war … richtig: Samstag! <br />*Pling* Wieder der Messenger. Es ist Wochenende, wer konnte denn jetzt etwas wollen. *Pling* Nun war ich neugierig und sah mir die Nachricht an. </b></p>
<p>Eine Schülerin entschuldigte sich erst für die Störung am Wochenende und fragte mich dann, ob sie mit mir telefonieren könnte. Normalerweise hat meine Klasse sowieso meine Handynummer und kann mich immer erreichen. Klar konnten wir telefonieren. Mir war aber sofort klar: Wenn eine Schülerin sich traut am Wochenende vorsichtig nachzufragen, ob man telefonieren kann, dann kostet das erstens viel Überwindung und Mut und zweitens brennt es da irgendwo gewaltig. Ich suchte ihre Nummer raus, rief sie an und fragte, wie ich helfen könne und ob ihr etwas passiert sei.</p>
<h2 class="h4"><b>Wenn Zuhören mehr hilft als jeder Ratschlag</b></h2>
<p>Auf den konkreten Inhalt möchte ich aus Gründen der Privatsphäre nicht eingehen. Tatsächlich war aber etwas vorgefallen, was ich länger im Gefühl hatte. Schließlich war es nicht das erste Gespräch. Die Schülerin öffnete sich mir und ich hörte ganz lange einfach nur zu. Mir war klar, dass ich ihr in meiner Rolle als Lehrkraft nicht helfen konnte. Alle Tipps, die ich hätte geben können, wären laienhaft und damit in meiner Rolle unprofessionell gewesen. Ich konnte ihr aber allein mit meinem Gehör und ein paar Kontakten weiterhelfen. Dementsprechend emotional war für uns beide die Verabschiedung bei der Abschlussfeier.</p>
<h2 class="h4"><b>Eine Sprachnachricht mitten ins Herz</b></h2>
<p>Zwei Jahre später schreibe ich diese Zeilen. Es ist ein Dienstagabend an dem mich eine Sprachnachricht erreicht. Die Schülerin hat nochmal eine Nachfrage zu einer Empfehlung, die ich ihr damals gegeben hatte. Zwischenzeitlich waren wir unregelmäßig in Kontakt. Das ist keine Seltenheit, denn immer wieder besuchen mich ehemalige Schülerinnen und Schüler in der Schule, in meinem Garten oder schreiben mir. Die Inhalte der Gespräche sind immer ähnlich: Die damalige Zeit in der Schule, die jetzige Ausbildung und Herausforderungen, die wir gemeinsam bewältigt haben. Es geht nie, niemals um den Unterrichtsstoff. Es geht immer um die Beziehungsebene.</p>
<p>Aber mit ihrer letzten Sprachnachricht hat die Schülerein vor Rührung Freudentränen in meine Augen getrieben. Neben ihrer eigentlichen Frage bedankt ssie sich bei mir für das, was ich für sie getan habe. In ihrer Begründung, warum ich der beste Mensch gewesen sei, dem sie begegnet ist, steckt alles drin was Lernen möglich macht und Beziehungsarbeit als Lehrkraft ausmacht</p>
<h2 class="h4"><b>Beziehungsarbeit ist keine Methode. Sie ist eine Haltung.</b></h2>
<p>Ich gebe Fortbildungen für Lehrkräfte, in denen es mehr oder weniger unterschwellig immer um Beziehungsarbeit geht. Es ist eigentlich kein Werkzeug der Pädagogik. Es ist eine Haltung und die Basis, ohne die echte pädagogische Arbeit und echtes Lernen gar nicht funktionieren können. Diese Schülerin bringt es aber auf den Punkt, was Beziehungsarbeit ausmacht.</p>
<h2 class="h4"><b>Es geht nie um den Stoff – sondern immer um das Menschsein</b></h2>
<p>Jugendliche wollen sich in der Schule wohl fühlen und ernstgenommen werden. Das schaffen wir am leichtesten damit, dass wir Erwachsenen einfach mal nur zuhören, ohne zu kommentieren. Wir sollten neutral bleiben und nicht ständig bewerten. Gleichzeitig haben wir aber die Aufgabe zu helfen. Allerdings nie ohne Absprache und von oben herab. Oft genügt schon die Frage: „Was brauchst du von mir? Soll und darf ich dir helfen?“ Allerdings sollten wir dabei immer in unserer Rolle als Lehrkraft oder Eltern bleiben. Manche Dinge können wir nicht lösen, dafür braucht es Experten. Hier ist also die Hilfe, Kontakte herzustellen.</p>
<p>Ein entscheidender Faktor, den die Schülerin erwähnt hat, ist aber, auch etwas Persönliches von sich zu erzählen – auch hier nur in geeigneten und authentischen Momenten. Jugendlichen hilft es ungemein zu sehen, dass wir Erwachsenen es eventuell mit ähnlichen Problemen zu tun haben oder hatten. Es hilft ihnen, uns als Mensch einsortieren zu können und gibt ihnen so Sicherheit und Vertrauen.</p>
<h2 class="h4"><b>Wir säen Vertrauen – und manchmal sehen wir die Ernte</b></h2>
<p>Es ist eine von vielen ähnlichen Anekdoten, wenn auch für mich die berührendste. Denn sie zeigt: Beziehungsarbeit lohnt sich immer und kostet keine bis wenig Zeit. Sie ist immer möglich und existent. Denn man kann nicht nicht in Beziehung gehen. Sie zahlt sich aus, im besten Fall noch jahrelang. Und manchmal säen wir ganz viel und bekommen die Ernte nicht mehr mit. Aber eines ist sicher: Sie kommt!</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zum Autor</strong><br />Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram ist Bildungs-Influencer, einen Podcast hat er auch und das erste Buch ist geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<div class="h2">Mehr als Unterricht</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Matthias Zeitler<br />Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<p><b>*Pling* Der Schulmessenger meldete sich. Ich ignorierte ihn. Mit dem Rotstift in der Hand saß ich an Korrekturen und vertiefte mich in dem mehr oder weniger sinnvollen Gedankengut meiner Schülerinnen und Schüler … es war … richtig: Samstag! <br />*Pling* Wieder der Messenger. Es ist Wochenende, wer konnte denn jetzt etwas wollen. *Pling* Nun war ich neugierig und sah mir die Nachricht an. </b></p>
<p>Eine Schülerin entschuldigte sich erst für die Störung am Wochenende und fragte mich dann, ob sie mit mir telefonieren könnte. Normalerweise hat meine Klasse sowieso meine Handynummer und kann mich immer erreichen. Klar konnten wir telefonieren. Mir war aber sofort klar: Wenn eine Schülerin sich traut am Wochenende vorsichtig nachzufragen, ob man telefonieren kann, dann kostet das erstens viel Überwindung und Mut und zweitens brennt es da irgendwo gewaltig. Ich suchte ihre Nummer raus, rief sie an und fragte, wie ich helfen könne und ob ihr etwas passiert sei.</p>
<h2 class="h4"><b>Wenn Zuhören mehr hilft als jeder Ratschlag</b></h2>
<p>Auf den konkreten Inhalt möchte ich aus Gründen der Privatsphäre nicht eingehen. Tatsächlich war aber etwas vorgefallen, was ich länger im Gefühl hatte. Schließlich war es nicht das erste Gespräch. Die Schülerin öffnete sich mir und ich hörte ganz lange einfach nur zu. Mir war klar, dass ich ihr in meiner Rolle als Lehrkraft nicht helfen konnte. Alle Tipps, die ich hätte geben können, wären laienhaft und damit in meiner Rolle unprofessionell gewesen. Ich konnte ihr aber allein mit meinem Gehör und ein paar Kontakten weiterhelfen. Dementsprechend emotional war für uns beide die Verabschiedung bei der Abschlussfeier.</p>
<h2 class="h4"><b>Eine Sprachnachricht mitten ins Herz</b></h2>
<p>Zwei Jahre später schreibe ich diese Zeilen. Es ist ein Dienstagabend an dem mich eine Sprachnachricht erreicht. Die Schülerin hat nochmal eine Nachfrage zu einer Empfehlung, die ich ihr damals gegeben hatte. Zwischenzeitlich waren wir unregelmäßig in Kontakt. Das ist keine Seltenheit, denn immer wieder besuchen mich ehemalige Schülerinnen und Schüler in der Schule, in meinem Garten oder schreiben mir. Die Inhalte der Gespräche sind immer ähnlich: Die damalige Zeit in der Schule, die jetzige Ausbildung und Herausforderungen, die wir gemeinsam bewältigt haben. Es geht nie, niemals um den Unterrichtsstoff. Es geht immer um die Beziehungsebene.</p>
<p>Aber mit ihrer letzten Sprachnachricht hat die Schülerein vor Rührung Freudentränen in meine Augen getrieben. Neben ihrer eigentlichen Frage bedankt ssie sich bei mir für das, was ich für sie getan habe. In ihrer Begründung, warum ich der beste Mensch gewesen sei, dem sie begegnet ist, steckt alles drin was Lernen möglich macht und Beziehungsarbeit als Lehrkraft ausmacht</p>
<h2 class="h4"><b>Beziehungsarbeit ist keine Methode. Sie ist eine Haltung.</b></h2>
<p>Ich gebe Fortbildungen für Lehrkräfte, in denen es mehr oder weniger unterschwellig immer um Beziehungsarbeit geht. Es ist eigentlich kein Werkzeug der Pädagogik. Es ist eine Haltung und die Basis, ohne die echte pädagogische Arbeit und echtes Lernen gar nicht funktionieren können. Diese Schülerin bringt es aber auf den Punkt, was Beziehungsarbeit ausmacht.</p>
<h2 class="h4"><b>Es geht nie um den Stoff – sondern immer um das Menschsein</b></h2>
<p>Jugendliche wollen sich in der Schule wohl fühlen und ernstgenommen werden. Das schaffen wir am leichtesten damit, dass wir Erwachsenen einfach mal nur zuhören, ohne zu kommentieren. Wir sollten neutral bleiben und nicht ständig bewerten. Gleichzeitig haben wir aber die Aufgabe zu helfen. Allerdings nie ohne Absprache und von oben herab. Oft genügt schon die Frage: „Was brauchst du von mir? Soll und darf ich dir helfen?“ Allerdings sollten wir dabei immer in unserer Rolle als Lehrkraft oder Eltern bleiben. Manche Dinge können wir nicht lösen, dafür braucht es Experten. Hier ist also die Hilfe, Kontakte herzustellen.</p>
<p>Ein entscheidender Faktor, den die Schülerin erwähnt hat, ist aber, auch etwas Persönliches von sich zu erzählen – auch hier nur in geeigneten und authentischen Momenten. Jugendlichen hilft es ungemein zu sehen, dass wir Erwachsenen es eventuell mit ähnlichen Problemen zu tun haben oder hatten. Es hilft ihnen, uns als Mensch einsortieren zu können und gibt ihnen so Sicherheit und Vertrauen.</p>
<h2 class="h4"><b>Wir säen Vertrauen – und manchmal sehen wir die Ernte</b></h2>
<p>Es ist eine von vielen ähnlichen Anekdoten, wenn auch für mich die berührendste. Denn sie zeigt: Beziehungsarbeit lohnt sich immer und kostet keine bis wenig Zeit. Sie ist immer möglich und existent. Denn man kann nicht nicht in Beziehung gehen. Sie zahlt sich aus, im besten Fall noch jahrelang. Und manchmal säen wir ganz viel und bekommen die Ernte nicht mehr mit. Aber eines ist sicher: Sie kommt!</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zum Autor</strong><br />Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram ist Bildungs-Influencer, einen Podcast hat er auch und das erste Buch ist geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2025/26, Nr 1, Oktober 2025</category>
           <pubDate>Wed, 22 Oct 2025 04:00:00 +0200</pubDate>
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