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       <title>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 5, Juni 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">VIER ARTIKEL ALS LESEBROBE FINDEN SIE WEITER UNTEN. HIER DAS VORWORT ZU DIESER AUSGABE:</p>
<p>Liebe Leserin. lieber Leser,</p>
<p>in welcher Welt wollen wir leben, welche Welt wollen wir unseren Kindern hinterlassen – und wie können wir das beeinflussen?<br />Diese Frage stellen sich angesichts herausfordernder Neuigkeiten, die tagtäglich auf uns hereinprasseln, viele Menschen.&nbsp;</p>
<p>Ob die Kriege in der Ukraine oder dem Gaza-Streifen, ob undemokratische Tendenzen in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, ob Klimawandel oder Umweltzerstörung: Jeder bekommt diese Entwicklungen mit, lediglich die Wahrnehmung des eigenen Betroffen-Seins variiert.&nbsp;</p>
<p>Viel konkreter, so scheint es, betreffen uns nicht die großen, weiter weg liegenden Dinge, sondern die Schwierigkeiten vor Ort:&nbsp;der&nbsp;Unterrichtsausfall; die gesperrte Sporthalle; das baufällige Schulgebäude. Für andere, denen diese Probleme nicht ganz so präsent sind, sind es vielleicht die mangelnde Digitalisierung, die lückenhafte Betreuung am Nachmittag oder Details der Schulreform, die ganz persönlich Auswirkungen haben.&nbsp;</p>
<p>Gemein ist beiden Dimensionen die Relativierung.&nbsp;So nach dem Motto: „Deine Probleme möchte ich haben. Kommt der Krieg erst mal hierher, ist es auch egal, ob die Kinder Bücher oder ein iPad haben!“ Whataboutismus wird das neudeutsch genannt und bedeutet nichts anderes, als Sorgen und Nöte Einzelner kleinzureden und damit der (meist ausbleibenden) Problemlösung jegliche Priorität abzusprechen.&nbsp;</p>
<p>Das ist aber gefährlich.&nbsp;Denn Probleme sind&nbsp;keine singulären Phänomene, sondern stehen in direkter Beziehung zu beeinflussbaren Ursachen und allen angehenden Konsequenzen. Und selbst wenn die unmittelbare Auswirkung einen nicht selbst betrifft – vielleicht tut es ja die mittelbare Auswirkung. Nicht heute oder morgen, dann aber eben übermorgen.&nbsp;</p>
<p>Lehrkräftemangel gab es schon immer? Durch nicht erteilten Fachunterricht könnte vielleicht ein besonderes Talent weder entdeckt noch gefördert werden. Der Clown im Weißen Haus ist ein US-innenpolitisches Problem? Er macht antidemokratisches Handeln weltweit salonfähig und ohne Demokratie möchte ich mir eine Zukunft nicht vorstellen.&nbsp;</p>
<p>Ob im Großen oder im Kleinen:&nbsp;Wachsam&nbsp;sein, aufmerksam die Vorgänge beobachten, sich an Debatten beteiligen und sich einbringen, um die richtige Lösung oder den richtigen Weg dahin ringen, das Gute bewahren und das nicht so Gute besser machen – das ist, was eine Gesellschaft voranbringt. Das erreicht man durch Beteiligung, durch Diskussion, durch Überzeugungsarbeit, durch Initiativen, kurz: durch eigenes Tun.&nbsp;Auf keinen Fall aber durch achselzuckendes Kopf-in-den-Sand-Stecken.&nbsp;</p>
<p>Das sollten wir nie vergessen und auf allen Ebenen versuchen. Das sollten diejenigen, denen wir Bürgerinnen und Bürger alle paar Jahre das Mandat zur Macht geben, ermöglichen und fördern, nicht behindern.&nbsp;Denn es ist wichtig und existentiell – für eine lebenswerte Zukunft und damit<br /><strong>für unsere Kinder.</strong></p>
<p>Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
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           <title>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 5, Juni 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
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           <title>Einmal hin – alles drin!</title>
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           <media:title type="plain">Einmal hin – alles drin!</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3>Berufseinstieg oder Bildungsaufstieg: Realschule in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Zara Zerbe<br /></span><span style="font-size: 10pt;">Freie Autorin</span></p>
<p><strong>Rock’n’Roll Realschule? Eher nicht – seit die meisten Bundesländer seit den Bildungsreformen der 2010er Jahre verstärkt auf integrative und gemeinschaftliche Schulformen setzen, sind die Schülerzahlen an den Realschulen rückläufig. Dennoch halten einige Bundesländer, neben Baden-Württemberg sind dies Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfahren, bewusst an der Realschule fest.</strong></p>
<p>Hier soll den Schülerinnen und Schülern ein klar strukturierter, praxisnaher Bildungsgang mit mittlerem Schulabschluss ermöglicht werden, der sie genauso fit für das duale Ausbildungssystem wie für den Besuch einer Berufsfachschule oder eines Gymnasiums macht. Gerade vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen, wachsender Bildungsansprüche und dem zunehmenden Fachkräftemangel stellt sich die Frage: Wo kann die Realschule auch in Zukunft eine starke, eigenständige Schulform sein – und was braucht sie, um neben modernen Gesamtschulformen zu bestehen?</p>
<h4><strong>Bayern</strong></h4>
<p>Die bayerischen Realschulen genießen bundesweit einen guten Ruf. Sie gelten keineswegs als „zweite Wahl“ neben dem Gymnasium, sondern als eigenständiger leistungsorientierter Weg mit klaren Perspektiven. Im Schuljahr 2023/24 haben 216 284 Schülerinnen und Schüler eine der 375 Realschulen im Freistaat besucht. Die Realschule umfasst klassisch die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Um den Schülerinnen und Schülern eine frühzeitige berufliche Orientierung zu bieten und sie gemäß ihrer Neigungen zu fördern, werden ab der 7. Klasse die sogenannten Wahlpflichtfächergruppen gewählt. Diese Differenzierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der bayerischen Realschulen und umfasst in der Regel vier Profile: ein mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches, ein wirtschaftliches, ein sprachliches und je nach Schule ein musisch-gestalterisches oder hauswirtschaftlich-soziales Profil. Dabei findet der Unterricht nach wie vor zu 80% im Klassenverband statt, es gibt jedoch unterschiedliche Profilfächer, wie z.B. Informatik, Betriebswirtschaftlehre/Rechnungswesen oder eine zweite Fremdsprache. In den Wahlpflichtfächergruppen bieten gute Grundlagen sowohl für eine Berufsausbildung nach dem Realschulabschluss als auch für den Besuch einer Beruflichen Oberschule – und zum Teil auch für die allgemeinbildende gymnasiale Oberstufe.</p>
<h4><strong>Hessen</strong></h4>
<p>Ähnlich wie in Bayern bieten die hessischen Realschulen einen praxisorientierten allgemeinen Bildungsweg in einem stabilen Lernumfeld. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die kein Gymnasium besuchen, können ebenfalls auf eine Mittelstufenschule (einer Weiterentwicklung der kombinierten Haupt- und Realschule) oder eine Gesamtschule gehen. In Hessen gibt es den einfachen und den qualifizierenden Realschulabschluss, der für den Besuch einer Fachoberschule, eines beruflichen oder konventionellen Gymnasiums qualifiziert und den neben der Realschule auch die Gesamtschulen anbieten. In den Schülerzahlen hält sich bei diesen beiden Schulformen die Waage: In der Gesamtzahl der hessichen Schülerschaft machen sie beide jeweils knapp 10% aus. Wer mit dem zielorientierten Lernen im Klassenverband besser zurecht kommt als mit Unterricht im Kurssystem, ist an einer Realschule am besten aufgehoben. Ab Klasse 7 auch hier ein breites Wahlpflichtangebot, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse in dem Fach Arbeitsleere oder den übrigen Pflichtfächern verstärken oder eine zweite Fremdsprache lernen können. Der Fokus liegt fächerübergreifend in der beruflichen Orientierung, die durch Betriebserkundungen und Praktika ergänzt wird. Im wirtschaftlich starken Hessen bietet die Realschule damit eine wertvolle Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt – vor allem Industrie, Handwerk und Verwaltung bieten hier gute Möglichkeiten für den Berufseinstieg nach der 10. Klasse.</p>
<h4><strong>Niedersachsen</strong></h4>
<p>Ähnlich wie in Hessen ist das niedersächsische Schulsystem „dreigliedrig Plus“, das heißt, es gibt auch hier Gymnasium, Haupt- und Realschule sowie Integrierte und Kooperative Gesamtschulen. Eine weitere Sonderform ist seit dem Schuljahr 2011/12 die Oberschule, die Haupt- und Realschule sowie die gymnasiale Mittelstufe zu einer Schulform zusammenfasst. Eine eigenständige Realschule haben im Schuljahr 2023/24 nur 9% der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen besucht. Die überwiegende Mehrheit der mittleren Bildungsabschlüsse werden dort mittlerweile an den Oberschulen abgelegt: Im Schuljahr 2022/23 haben dort 14.015 Schülerinnen und Schüler einen Realschulabschluss erworben, während es an den eigenständigen Realschulen nur 7.275 waren. Diese Diskrepanz lässt sich dadurch erklären, dass im Zuge der niedersächsischen Schulreform von 2010 bereits zahlreiche Haupt- und Realschulen zu einer Oberschule zusammengeführt wurden. Der Realschulzweig dieser Schulform unterscheidet sich inhaltlich kaum von den eigenständigen Realschulen. Ab der 6. Klasse können die Schülerinnen und Schüler zwischen einer zweiten Fremdsprache (4 Stunden) oder zwei Wahlpflichtkursen (je 2 Stunden pro Woche) wählen. In den Jahrgängen 9 und 10 bieten die Schulen im Wahlpflichtbereich mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. Ab der 9. Klasse können die Schulen außerdem Differenzierungen mit Fachleistungskursen in Englisch und Mathematik anbieten. Ein Vorzug der Realschulen gegenüber den Oberschulen liegt vor allem in der beruflichen Orientierung: Hier sind in den Jahrgängen 8 bis 10 berufsorientierende Maßnahmen als Praxistage an mindestens 30 Tagen vorgeschrieben.</p>
<h4><strong>Nordrhein-Westfalen</strong></h4>
<p>In Nordrhein-Westfalen haben im Schuljahr 2023/24 insgesamt 198.836 Schülerinnen und Schüler eine eigenständige Realschule besucht. Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland hält zwar weiterhin an dem dreigliedrigen Bildungssystem fest, hat allerdings schon mit einem Schulversuch im Jahr 1969 die Gesamtschule eingeführt. Seit dem Schulkonsens im Jahr 2011, bei dem es um die Frage ging, wie trotz rückläufiger Schülerzahlen ein leistungsfähiges und ortsnahes Schulangebot aufrechterhalten werden könne, wurden zahlreiche Haupt- und Realschulen zu Sekundarschulen zusammengelegt, in denen auf gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I gesetzt wird. Dadurch ist die Zahl der Realschulen in NRW seit dem Schuljahr 2012/13 bis heute um 34,8 % zurückgegangen. Aktuell sind in dem Bundesland Gesamtschulen deutlich beliebter als Realschulen, da sie als die zeitgemäßere Schulform gelten und flexiblere Möglichkeiten für Bildungsabschlüsse bieten. Das verschafft den Realschulen einen entscheidenden Vorteil: durch die kleineren Schülerzahlen gelten die eigenständigen Realschulen dort als Schulen mit familiärer Atmosphäre, in denen soziale Bindungen und individuelle Förderung im Vordergrund stehen. Strukturell unterscheiden sich die nordrhein-westfälischen Realschulen nur in Details von den Realschulen in anderen Bundesländern. Der Wahlpflichtunterricht beginnt ab Klasse 7, wobei die Schülerinnen und Schüler zwischen einer zweiten Fremdsprache und mindestens zwei Fächern im naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt (Physik, Chemie, Biologie,Technik, Informatik) im sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt (Sozialwissenschaften, Wirtschaft) sowie im musisch-künstlerischen Schwerpunkt wählen können. Nach der zentralen Abschlussprüfung in der 10. Klasse kann neben dem regulären Realschulabschluss auch der Mittlere Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk erlangt werden, der zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt.</p>
<h4><strong>Fazit: Restschulform oder Chance auf lebensnahe Schulbildung?</strong></h4>
<p>Der Vergleich zeigt, dass die Realschule ihr größtes Ansehen gegenwärtig in Bayern genießt. Kein Wunder – dort steht sie nicht in Konkurrenz zu Gemeinschaftsschulen und bietet durch ihre Wahlfächergruppen eine solide allgemeine Schulbildung mit individuellen Entfaltungsmöglichkeiten. In Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist deutlich zu erkennen, dass die Realschule als allein auf einen mittleren Bildungsabschluss ausgelegte Schulform Schwierigkeiten hat, sich gegen die Gesamtschulkonzepte in den jeweiligen Bundesländern durchzusetzen. In allen drei Bundesländern geht die Zahl der Neuanmeldungen an Realschulen start zurück, gleichzeitig werden zahlreiche Realschulen mit Hauptschulen in gemeinschaftliche Schulformen umgewandelt. Das hat nicht nur demographische Gründe, sondern hängt ebenso damit zusammen, dass das Ansehen des Abiturs gegenüber der Mittleren Reife in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen ist. In einer Umfrage im Rahmen der Shell Jugendstudie 2019 gaben 61% der befragten Jugendlichen an, die Allgemeine Hochschulreife anzustreben. Im Jahr 2002 lag dieser Wert noch bei etwa 49 %. In diesem Licht liegt es nahe, sein Kind auf eine weiterführende Schule zu schicken, auf der es die Möglichkeit hat, diesen Abschluss zu erlangen – wenn das Gymnasium in der Sekundarstufe I nicht ohnehin die Schule der Wahl ist, dann wird es die tendenziell die Gemeinschaftsschule. Obwohl der erweiterte bzw. qualifizierende Mittlere Bildungsabschluss von einer konventionellen Realschule genauso zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt, bieten Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse weiterhin in ihrem gewohnten schulischen Umfeld lernen können.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Binnendifferenzierung für unterschiedliche Leistungsniveaus, die an Gemeinschaftsschulen Standard sind und den Herausforderungen, die die Pubertät mit sich bringt, besser entgegenkommen, gewinnt man schnell den Eindruck, dass Gemeinschaftsschulen die zeitgemäßere Schulform für die Sekundarstufe 1 sind. Hier könnten die Realschulen in den anderen Bundesländern etwas von dem baden-württembergischen lernen, in denen binnendifferenzierter Unterricht obligatorisch (und nicht optional nach Schulgröße wie in Niedersachsen) ist.</p>
<p>Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gibt es einiges Potenzial, die Realschule zu stärken und neben den integrativen Schulformen zu profilieren: Die allgemeinbildende Schulform mit praxisnahem Schwerpunkt kann durch einen klaren Schwerpunkt auf berufliche Orientierung gut vorbereitete Schulabgängerinnen und -Abgänger in Handwerk, Technik, Verwaltung und Pflege bringen – also genau dorthin, wo unsere Gesellschaft sie aktuell am dringendsten braucht.</p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><strong>Weiterlesen<br /></strong>In der SiB-Serie „Ländervergleich“ der Kieler Autorin Zara Zerbe sind neben dem aktuellen Blick auf die Realschulen bereits in vorherigen Ausgaben Grundschulen und Gesamtschul-Konzepte beleuchtet worden. <br /><br /><a href="infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-3-maerz-2025/981-kurze-beine-kurze-wege">Kurze Beine, kurze Wege<br />Grundschulen in BY, HE, RP, TH</a><br /><br /><a href="infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-4-april-2025/990-gemeinsam-im-norden">Gemeinsam im Norden<br />Gesamtschulen in HB, HH, MV, SH</a></p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />Zara Zerbe hat Literatur- und Medienwissenschaften studiert und lebt und arbeitet als freie Autorin in Kiel. Dort ist sie Mitherausgeberin des Literaturmagazins „der Schnipsel“ und hostet den Podcast „Literarisch, Solidarisch“ mit Hatice Açıkgöz und Dara Brexendorf. Sie arbeitet zu Umwelt-, Bildungs- und Zukunftsthemen sowie zu sozialer Gerechtigkeit. 2024 ist ihr Debütroman „Phytopia Plus“ im Verbrecher Verlag erschienen. Ihre Werke wurden mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Kunstförderpreis des Landes Schleswig-Holstein und dem Phantastikpreis der Stadt Wetzlar.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3>Berufseinstieg oder Bildungsaufstieg: Realschule in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Zara Zerbe<br /></span><span style="font-size: 10pt;">Freie Autorin</span></p>
<p><strong>Rock’n’Roll Realschule? Eher nicht – seit die meisten Bundesländer seit den Bildungsreformen der 2010er Jahre verstärkt auf integrative und gemeinschaftliche Schulformen setzen, sind die Schülerzahlen an den Realschulen rückläufig. Dennoch halten einige Bundesländer, neben Baden-Württemberg sind dies Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfahren, bewusst an der Realschule fest.</strong></p>
<p>Hier soll den Schülerinnen und Schülern ein klar strukturierter, praxisnaher Bildungsgang mit mittlerem Schulabschluss ermöglicht werden, der sie genauso fit für das duale Ausbildungssystem wie für den Besuch einer Berufsfachschule oder eines Gymnasiums macht. Gerade vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen, wachsender Bildungsansprüche und dem zunehmenden Fachkräftemangel stellt sich die Frage: Wo kann die Realschule auch in Zukunft eine starke, eigenständige Schulform sein – und was braucht sie, um neben modernen Gesamtschulformen zu bestehen?</p>
<h4><strong>Bayern</strong></h4>
<p>Die bayerischen Realschulen genießen bundesweit einen guten Ruf. Sie gelten keineswegs als „zweite Wahl“ neben dem Gymnasium, sondern als eigenständiger leistungsorientierter Weg mit klaren Perspektiven. Im Schuljahr 2023/24 haben 216 284 Schülerinnen und Schüler eine der 375 Realschulen im Freistaat besucht. Die Realschule umfasst klassisch die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Um den Schülerinnen und Schülern eine frühzeitige berufliche Orientierung zu bieten und sie gemäß ihrer Neigungen zu fördern, werden ab der 7. Klasse die sogenannten Wahlpflichtfächergruppen gewählt. Diese Differenzierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der bayerischen Realschulen und umfasst in der Regel vier Profile: ein mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches, ein wirtschaftliches, ein sprachliches und je nach Schule ein musisch-gestalterisches oder hauswirtschaftlich-soziales Profil. Dabei findet der Unterricht nach wie vor zu 80% im Klassenverband statt, es gibt jedoch unterschiedliche Profilfächer, wie z.B. Informatik, Betriebswirtschaftlehre/Rechnungswesen oder eine zweite Fremdsprache. In den Wahlpflichtfächergruppen bieten gute Grundlagen sowohl für eine Berufsausbildung nach dem Realschulabschluss als auch für den Besuch einer Beruflichen Oberschule – und zum Teil auch für die allgemeinbildende gymnasiale Oberstufe.</p>
<h4><strong>Hessen</strong></h4>
<p>Ähnlich wie in Bayern bieten die hessischen Realschulen einen praxisorientierten allgemeinen Bildungsweg in einem stabilen Lernumfeld. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die kein Gymnasium besuchen, können ebenfalls auf eine Mittelstufenschule (einer Weiterentwicklung der kombinierten Haupt- und Realschule) oder eine Gesamtschule gehen. In Hessen gibt es den einfachen und den qualifizierenden Realschulabschluss, der für den Besuch einer Fachoberschule, eines beruflichen oder konventionellen Gymnasiums qualifiziert und den neben der Realschule auch die Gesamtschulen anbieten. In den Schülerzahlen hält sich bei diesen beiden Schulformen die Waage: In der Gesamtzahl der hessichen Schülerschaft machen sie beide jeweils knapp 10% aus. Wer mit dem zielorientierten Lernen im Klassenverband besser zurecht kommt als mit Unterricht im Kurssystem, ist an einer Realschule am besten aufgehoben. Ab Klasse 7 auch hier ein breites Wahlpflichtangebot, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse in dem Fach Arbeitsleere oder den übrigen Pflichtfächern verstärken oder eine zweite Fremdsprache lernen können. Der Fokus liegt fächerübergreifend in der beruflichen Orientierung, die durch Betriebserkundungen und Praktika ergänzt wird. Im wirtschaftlich starken Hessen bietet die Realschule damit eine wertvolle Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt – vor allem Industrie, Handwerk und Verwaltung bieten hier gute Möglichkeiten für den Berufseinstieg nach der 10. Klasse.</p>
<h4><strong>Niedersachsen</strong></h4>
<p>Ähnlich wie in Hessen ist das niedersächsische Schulsystem „dreigliedrig Plus“, das heißt, es gibt auch hier Gymnasium, Haupt- und Realschule sowie Integrierte und Kooperative Gesamtschulen. Eine weitere Sonderform ist seit dem Schuljahr 2011/12 die Oberschule, die Haupt- und Realschule sowie die gymnasiale Mittelstufe zu einer Schulform zusammenfasst. Eine eigenständige Realschule haben im Schuljahr 2023/24 nur 9% der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen besucht. Die überwiegende Mehrheit der mittleren Bildungsabschlüsse werden dort mittlerweile an den Oberschulen abgelegt: Im Schuljahr 2022/23 haben dort 14.015 Schülerinnen und Schüler einen Realschulabschluss erworben, während es an den eigenständigen Realschulen nur 7.275 waren. Diese Diskrepanz lässt sich dadurch erklären, dass im Zuge der niedersächsischen Schulreform von 2010 bereits zahlreiche Haupt- und Realschulen zu einer Oberschule zusammengeführt wurden. Der Realschulzweig dieser Schulform unterscheidet sich inhaltlich kaum von den eigenständigen Realschulen. Ab der 6. Klasse können die Schülerinnen und Schüler zwischen einer zweiten Fremdsprache (4 Stunden) oder zwei Wahlpflichtkursen (je 2 Stunden pro Woche) wählen. In den Jahrgängen 9 und 10 bieten die Schulen im Wahlpflichtbereich mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. Ab der 9. Klasse können die Schulen außerdem Differenzierungen mit Fachleistungskursen in Englisch und Mathematik anbieten. Ein Vorzug der Realschulen gegenüber den Oberschulen liegt vor allem in der beruflichen Orientierung: Hier sind in den Jahrgängen 8 bis 10 berufsorientierende Maßnahmen als Praxistage an mindestens 30 Tagen vorgeschrieben.</p>
<h4><strong>Nordrhein-Westfalen</strong></h4>
<p>In Nordrhein-Westfalen haben im Schuljahr 2023/24 insgesamt 198.836 Schülerinnen und Schüler eine eigenständige Realschule besucht. Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland hält zwar weiterhin an dem dreigliedrigen Bildungssystem fest, hat allerdings schon mit einem Schulversuch im Jahr 1969 die Gesamtschule eingeführt. Seit dem Schulkonsens im Jahr 2011, bei dem es um die Frage ging, wie trotz rückläufiger Schülerzahlen ein leistungsfähiges und ortsnahes Schulangebot aufrechterhalten werden könne, wurden zahlreiche Haupt- und Realschulen zu Sekundarschulen zusammengelegt, in denen auf gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I gesetzt wird. Dadurch ist die Zahl der Realschulen in NRW seit dem Schuljahr 2012/13 bis heute um 34,8 % zurückgegangen. Aktuell sind in dem Bundesland Gesamtschulen deutlich beliebter als Realschulen, da sie als die zeitgemäßere Schulform gelten und flexiblere Möglichkeiten für Bildungsabschlüsse bieten. Das verschafft den Realschulen einen entscheidenden Vorteil: durch die kleineren Schülerzahlen gelten die eigenständigen Realschulen dort als Schulen mit familiärer Atmosphäre, in denen soziale Bindungen und individuelle Förderung im Vordergrund stehen. Strukturell unterscheiden sich die nordrhein-westfälischen Realschulen nur in Details von den Realschulen in anderen Bundesländern. Der Wahlpflichtunterricht beginnt ab Klasse 7, wobei die Schülerinnen und Schüler zwischen einer zweiten Fremdsprache und mindestens zwei Fächern im naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt (Physik, Chemie, Biologie,Technik, Informatik) im sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt (Sozialwissenschaften, Wirtschaft) sowie im musisch-künstlerischen Schwerpunkt wählen können. Nach der zentralen Abschlussprüfung in der 10. Klasse kann neben dem regulären Realschulabschluss auch der Mittlere Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk erlangt werden, der zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt.</p>
<h4><strong>Fazit: Restschulform oder Chance auf lebensnahe Schulbildung?</strong></h4>
<p>Der Vergleich zeigt, dass die Realschule ihr größtes Ansehen gegenwärtig in Bayern genießt. Kein Wunder – dort steht sie nicht in Konkurrenz zu Gemeinschaftsschulen und bietet durch ihre Wahlfächergruppen eine solide allgemeine Schulbildung mit individuellen Entfaltungsmöglichkeiten. In Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist deutlich zu erkennen, dass die Realschule als allein auf einen mittleren Bildungsabschluss ausgelegte Schulform Schwierigkeiten hat, sich gegen die Gesamtschulkonzepte in den jeweiligen Bundesländern durchzusetzen. In allen drei Bundesländern geht die Zahl der Neuanmeldungen an Realschulen start zurück, gleichzeitig werden zahlreiche Realschulen mit Hauptschulen in gemeinschaftliche Schulformen umgewandelt. Das hat nicht nur demographische Gründe, sondern hängt ebenso damit zusammen, dass das Ansehen des Abiturs gegenüber der Mittleren Reife in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen ist. In einer Umfrage im Rahmen der Shell Jugendstudie 2019 gaben 61% der befragten Jugendlichen an, die Allgemeine Hochschulreife anzustreben. Im Jahr 2002 lag dieser Wert noch bei etwa 49 %. In diesem Licht liegt es nahe, sein Kind auf eine weiterführende Schule zu schicken, auf der es die Möglichkeit hat, diesen Abschluss zu erlangen – wenn das Gymnasium in der Sekundarstufe I nicht ohnehin die Schule der Wahl ist, dann wird es die tendenziell die Gemeinschaftsschule. Obwohl der erweiterte bzw. qualifizierende Mittlere Bildungsabschluss von einer konventionellen Realschule genauso zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt, bieten Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse weiterhin in ihrem gewohnten schulischen Umfeld lernen können.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Binnendifferenzierung für unterschiedliche Leistungsniveaus, die an Gemeinschaftsschulen Standard sind und den Herausforderungen, die die Pubertät mit sich bringt, besser entgegenkommen, gewinnt man schnell den Eindruck, dass Gemeinschaftsschulen die zeitgemäßere Schulform für die Sekundarstufe 1 sind. Hier könnten die Realschulen in den anderen Bundesländern etwas von dem baden-württembergischen lernen, in denen binnendifferenzierter Unterricht obligatorisch (und nicht optional nach Schulgröße wie in Niedersachsen) ist.</p>
<p>Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gibt es einiges Potenzial, die Realschule zu stärken und neben den integrativen Schulformen zu profilieren: Die allgemeinbildende Schulform mit praxisnahem Schwerpunkt kann durch einen klaren Schwerpunkt auf berufliche Orientierung gut vorbereitete Schulabgängerinnen und -Abgänger in Handwerk, Technik, Verwaltung und Pflege bringen – also genau dorthin, wo unsere Gesellschaft sie aktuell am dringendsten braucht.</p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><strong>Weiterlesen<br /></strong>In der SiB-Serie „Ländervergleich“ der Kieler Autorin Zara Zerbe sind neben dem aktuellen Blick auf die Realschulen bereits in vorherigen Ausgaben Grundschulen und Gesamtschul-Konzepte beleuchtet worden. <br /><br /><a href="infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-3-maerz-2025/981-kurze-beine-kurze-wege">Kurze Beine, kurze Wege<br />Grundschulen in BY, HE, RP, TH</a><br /><br /><a href="infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-4-april-2025/990-gemeinsam-im-norden">Gemeinsam im Norden<br />Gesamtschulen in HB, HH, MV, SH</a></p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />Zara Zerbe hat Literatur- und Medienwissenschaften studiert und lebt und arbeitet als freie Autorin in Kiel. Dort ist sie Mitherausgeberin des Literaturmagazins „der Schnipsel“ und hostet den Podcast „Literarisch, Solidarisch“ mit Hatice Açıkgöz und Dara Brexendorf. Sie arbeitet zu Umwelt-, Bildungs- und Zukunftsthemen sowie zu sozialer Gerechtigkeit. 2024 ist ihr Debütroman „Phytopia Plus“ im Verbrecher Verlag erschienen. Ihre Werke wurden mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Kunstförderpreis des Landes Schleswig-Holstein und dem Phantastikpreis der Stadt Wetzlar.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 5, Juni 2025</category>
           <pubDate>Wed, 04 Jun 2025 11:15:38 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Der (Selbst-)betrug</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-5-juni-2025/998-der-selbst-betrug?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Der (Selbst-)betrug</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3>Seit Jahren heißt es, Kinder verbrächten täglich maximal vier Stunden am Handy. Inzwischen ist klar: Es sind oft zwölf Stunden.</h3>
<p>Ein Beitrag von Christian Füller<br />Bildungsjournalist</p>
<p><strong>Es war ein Moment der Wahrheit: Eine Lehrerin wollte von ihrer neunten Klasse wissen, wie lange Schülerinnen und Schüler tatsächlich im Netz sind. Doch diesmal änderte sie die Methodik. Frau Müller (Name geändert) ließ ihre Zöglinge nicht schätzen, sondern bat sie, direkt in den Einstellungen ihrer Smartphones nachzusehen. Das Ergebnis war erschreckend: Ein Teil der Klasse reagierte betroffen, ein anderer witzelte nervös. „Meine Eltern würden mich zur Adoption freigeben, wenn sie das wüssten“, schrieb ein Schüler anonym. Tatsächlich lagen die Nutzungszeiten mehrheitlich bei über acht, teils sogar bei zwölf Stunden – täglich.</strong></p>
<p>Diese technikgestützte Umfrage ist zwar nicht repräsentativ, offenbart aber eine Realität, die offizielle Statistiken oft verschleiern: Kinder und Jugendliche verbringen im Netz ein Pensum wie Arbeitnehmer. Viele leisten digitale Acht-Stunden-Tage – nur ohne Lohn, ohne Zuschläge, ohne Schutz. Selbst die Konferenz der Bildungsminister weigerte sich, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen.</p>
<p>Im 19. Jahrhundert begann man, Kinder vor der Arbeit in Spinnereien, als Hauerjungen in Kohleminen oder auf dem Feld zu beschützen. Die wesentlichen Motive, die Schulen damals für alle Kinder zugänglich zu machen, bestanden darin, sie vor Ausbeutung zu schützen - und vor Zeitverschwendung. Kinder sollten sich die Zeit zum Lernen nehmen und erst später arbeiten.</p>
<h4><strong>Social-Media-Missbrauch –die neue soziale Frage</strong></h4>
<p>Offensichtlich ist dieser fundamentale Zusammenhang aus dem Blick geraten. Die Intensiv-Nutzung von Smartphones und Social Media wird zur neuen sozialen Frage. Wer bietet eigentlich heute Kindern Schutz vor exzessiven Handynutzungszeiten?</p>
<p>Diese Frage ist in Deutschland schwer zu beantworten. Einen wirksamen Kindermedienschutz gibt es de facto nicht. Stattdessen wird beschworen, Jugendliche müssten den „vernünftigen Umgang“ mit digitalen Medien lernen – als sei die stundenlange Social-Media-Nutzung eine unvermeidliche Realität, für die die Jugendlichen selbst verantwortlich seien. Dabei haben Kinder und Jugendliche genau eine Aufgabe: Minderjährig zu sein und etwa 30 Stunden pro Woche zur Schule zu gehen.</p>
<p>Die neue Kindheitskrise lässt sich an den halben Tagen im Netz ablesen. Der US-amerikanische Sozialpsychologe Jonathan Haidt spricht von der „Generation Angst“. Seine gut belegte These: Je länger Jugendliche online und insbesondere in sozialen Netzwerken unterwegs sind, desto schlechter geht es ihnen. Die Depressionsraten steigen, ebenso die Zahl der Suizide. Die Kurven dieser Symptome schnellen ab etwa 2012/13 steil nach oben – weltweit.</p>
<h4><strong>Petition für Mindestalter</strong></h4>
<p>Haidts Buch steht seit über einem Jahr ununterbrochen auf der Bestsellerliste der New York Times. Eine internationale Bewegung hat sich gebildet – und erreicht nun auch Deutschland. Zwei erfolgreiche Petitionen bzw. Unterschriftensammlungen der Initiative „Smarter Start“ fordern von Bundestag und Bildungsministerkonferenz: ein Mindestalter von 16 Jahren für Social Media und klare Regelungen zum Smartphone-Einsatz in Schulen.</p>
<p>Im Zentrum der Debatte stehen jedoch die Eltern. Sie sind die Einzigen, die rechtlich befugt und faktisch in der Lage wären, den Handygebrauch ihrer Kinder einzuschränken. Doch viele Väter und Mütter der „Generation Angst“ sind innerlich zerrissen. Sie wissen aus eigener leidvoller Erfahrung, dass ihre Kinder zu lange online sind. Doch niemand informiert sie darüber, wie viel Zeit Tech-Konzerne ihren Kindern tatsächlich rauben. Das ist kein Zufall, sondern Resultat eines strukturell blinden Kindermedienschutzes, der statt aufzuklären oft beschwichtigt.</p>
<p>Die Studie „Jugend Information Medien“ (JIM) gilt als Standarduntersuchung zum Medienverhalten der 12- bis 19-Jährigen. Sie stammt vom „Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest“, einem Zusammenschluss zweier Landesmedienanstalten und dem SWR. Seit 1998 beobachtet der Verbund das digitale Verhalten Jugendlicher. Jahrelang allerdings präsentierte die Studie Zahlen, die viele Praktiker nur mit Kopfschütteln quittierten. Laut der aktuellen Erhebung von 2024 verbringen Jugendliche täglich durchschnittlich 201 Minuten im Netz – also rund drei Stunden und 20 Minuten.</p>
<p>Der Langzeittrend zeigt wenig Veränderung: Von 192 Minuten im Jahr 2014 über 205 Minuten 2019 bis zu 201 Minuten im Jahr 2024. Nur in den Coronajahren 2020 und 2021 stiegen die Zahlen kurzfristig auf 258 bzw. 241 Minuten. Laut JIM ist der Medienkonsum also seit einem Jahrzehnt stabil – trotz einer digitalen Revolution.</p>
<h4><strong>Blinde Jugendmedienstudie</strong></h4>
<p>Denn genau in diesem Zeitraum verschwanden für Jugendliche die finanziellen Hürden durch Flatrates. Die allgegenwärtigen Smartphones wurden so zum 24/7-Werkzeug. Mit TikTok kam 2018 eine Plattform, die durch Kurzvideos und endloses Scrollen das Nutzungsverhalten grundlegend veränderte. Andere Apps zogen nach. Die Medienwelt wurde transformiert – die JIM-Studie aber blieb blind dafür.</p>
<p>Dabei gibt es schon lange Hinweise, dass mit den Zahlen etwas nicht stimmen kann. Forschende des inzwischen eingestellten „Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet“ berichteten, Jugendliche hätten qualitative Interviews über ihre Handynutzung abgebrochen – weil sie unbedingt die Nachrichten auf ihrem Handy lesen wollten.</p>
<p>Eine andere Untersuchung widerlegte dann endgültig die Legende von harmlosen Bildschirmzeiten: Die „Digitalstudie“ der Postbank zeigt, dass Jugendliche in Wahrheit durchschnittlich acht und mehr Stunden online sind – pro Tag. 2019 betrug der Wochendurchschnitt 58 Stunden, 2024 bereits bei 71,5 Stunden. Lehrerin Müller lag mit ihrer spontanen Smartphone-Abfrage also richtig: 16- bis 18-Jährige verbringen inzwischen rund zehn Stunden täglich im Netz. Ein Fulltime-Job.</p>
<h4><strong>Können Kinder Algorithmen beherrschen?</strong></h4>
<p>Und dennoch versuchen Tech-Unternehmen und viele Medienpädagogen, die Diskussion zu entschärfen. Ihr Argument: Die reine Nutzungsdauer sage wenig aus – entscheidend sei, ob Jugendliche gelernt hätten, ihre Geräte „souverän zu steuern“.</p>
<p>Doch der angeblich selbstbestimmte Umgang ist eine Illusion. Für Kinder und Jugendliche ist eine bewusste Steuerung kaum möglich – ihnen fehlt die nötige Impulskontrolle. Diese ist neurologisch betrachtet erst mit etwa 20 bis 25 Jahren vollständig ausgereift.</p>
<p>Für all jene, deren Impulskontrolle noch nicht entwickelt ist, bedeutet die ständige Social-Media-Nutzung sogar eine reale Gefahr für die Gehirnentwicklung. Denn die Algorithmen der Apps arbeiten mit dem Prinzip Belohnung: Sie lösen gezielt Dopaminschübe aus – das gleiche Glückshormon, das auch bei Drogenkonsum aktiviert wird.</p>
<p>Beim Aufenthalt in sozialen Medien triggern die Zahl an Followern, Likes und das immer wieder stattfindende Zuspielen bestimmter Themen das Dopamin im Hirn des Menschen. Das Glückshormon fokussiert die Nutzerinnen und Nutzer darauf, dies zu wiederholen. Das ist ein völlig normaler Vorgang, den kein Staat regulieren kann oder soll – bei Erwachsenen.</p>
<p>Aber haben nicht wenigstens Kinder Anspruch auf Schutz vor Manipulation ihrer Gehirne?</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zum Autor</strong><br />Christian Füller ist Bildungsjournalist, der auf Digitales Lernen, Künstliche Intelligenz und Kindermedienschutz spezialisiert ist. Er hat Bücher über schlechte, gute sowie private Schulen geschrieben - und den Missbrauch an der Odenwaldschule. Der Politologe lebt in Berlin.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3>Seit Jahren heißt es, Kinder verbrächten täglich maximal vier Stunden am Handy. Inzwischen ist klar: Es sind oft zwölf Stunden.</h3>
<p>Ein Beitrag von Christian Füller<br />Bildungsjournalist</p>
<p><strong>Es war ein Moment der Wahrheit: Eine Lehrerin wollte von ihrer neunten Klasse wissen, wie lange Schülerinnen und Schüler tatsächlich im Netz sind. Doch diesmal änderte sie die Methodik. Frau Müller (Name geändert) ließ ihre Zöglinge nicht schätzen, sondern bat sie, direkt in den Einstellungen ihrer Smartphones nachzusehen. Das Ergebnis war erschreckend: Ein Teil der Klasse reagierte betroffen, ein anderer witzelte nervös. „Meine Eltern würden mich zur Adoption freigeben, wenn sie das wüssten“, schrieb ein Schüler anonym. Tatsächlich lagen die Nutzungszeiten mehrheitlich bei über acht, teils sogar bei zwölf Stunden – täglich.</strong></p>
<p>Diese technikgestützte Umfrage ist zwar nicht repräsentativ, offenbart aber eine Realität, die offizielle Statistiken oft verschleiern: Kinder und Jugendliche verbringen im Netz ein Pensum wie Arbeitnehmer. Viele leisten digitale Acht-Stunden-Tage – nur ohne Lohn, ohne Zuschläge, ohne Schutz. Selbst die Konferenz der Bildungsminister weigerte sich, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen.</p>
<p>Im 19. Jahrhundert begann man, Kinder vor der Arbeit in Spinnereien, als Hauerjungen in Kohleminen oder auf dem Feld zu beschützen. Die wesentlichen Motive, die Schulen damals für alle Kinder zugänglich zu machen, bestanden darin, sie vor Ausbeutung zu schützen - und vor Zeitverschwendung. Kinder sollten sich die Zeit zum Lernen nehmen und erst später arbeiten.</p>
<h4><strong>Social-Media-Missbrauch –die neue soziale Frage</strong></h4>
<p>Offensichtlich ist dieser fundamentale Zusammenhang aus dem Blick geraten. Die Intensiv-Nutzung von Smartphones und Social Media wird zur neuen sozialen Frage. Wer bietet eigentlich heute Kindern Schutz vor exzessiven Handynutzungszeiten?</p>
<p>Diese Frage ist in Deutschland schwer zu beantworten. Einen wirksamen Kindermedienschutz gibt es de facto nicht. Stattdessen wird beschworen, Jugendliche müssten den „vernünftigen Umgang“ mit digitalen Medien lernen – als sei die stundenlange Social-Media-Nutzung eine unvermeidliche Realität, für die die Jugendlichen selbst verantwortlich seien. Dabei haben Kinder und Jugendliche genau eine Aufgabe: Minderjährig zu sein und etwa 30 Stunden pro Woche zur Schule zu gehen.</p>
<p>Die neue Kindheitskrise lässt sich an den halben Tagen im Netz ablesen. Der US-amerikanische Sozialpsychologe Jonathan Haidt spricht von der „Generation Angst“. Seine gut belegte These: Je länger Jugendliche online und insbesondere in sozialen Netzwerken unterwegs sind, desto schlechter geht es ihnen. Die Depressionsraten steigen, ebenso die Zahl der Suizide. Die Kurven dieser Symptome schnellen ab etwa 2012/13 steil nach oben – weltweit.</p>
<h4><strong>Petition für Mindestalter</strong></h4>
<p>Haidts Buch steht seit über einem Jahr ununterbrochen auf der Bestsellerliste der New York Times. Eine internationale Bewegung hat sich gebildet – und erreicht nun auch Deutschland. Zwei erfolgreiche Petitionen bzw. Unterschriftensammlungen der Initiative „Smarter Start“ fordern von Bundestag und Bildungsministerkonferenz: ein Mindestalter von 16 Jahren für Social Media und klare Regelungen zum Smartphone-Einsatz in Schulen.</p>
<p>Im Zentrum der Debatte stehen jedoch die Eltern. Sie sind die Einzigen, die rechtlich befugt und faktisch in der Lage wären, den Handygebrauch ihrer Kinder einzuschränken. Doch viele Väter und Mütter der „Generation Angst“ sind innerlich zerrissen. Sie wissen aus eigener leidvoller Erfahrung, dass ihre Kinder zu lange online sind. Doch niemand informiert sie darüber, wie viel Zeit Tech-Konzerne ihren Kindern tatsächlich rauben. Das ist kein Zufall, sondern Resultat eines strukturell blinden Kindermedienschutzes, der statt aufzuklären oft beschwichtigt.</p>
<p>Die Studie „Jugend Information Medien“ (JIM) gilt als Standarduntersuchung zum Medienverhalten der 12- bis 19-Jährigen. Sie stammt vom „Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest“, einem Zusammenschluss zweier Landesmedienanstalten und dem SWR. Seit 1998 beobachtet der Verbund das digitale Verhalten Jugendlicher. Jahrelang allerdings präsentierte die Studie Zahlen, die viele Praktiker nur mit Kopfschütteln quittierten. Laut der aktuellen Erhebung von 2024 verbringen Jugendliche täglich durchschnittlich 201 Minuten im Netz – also rund drei Stunden und 20 Minuten.</p>
<p>Der Langzeittrend zeigt wenig Veränderung: Von 192 Minuten im Jahr 2014 über 205 Minuten 2019 bis zu 201 Minuten im Jahr 2024. Nur in den Coronajahren 2020 und 2021 stiegen die Zahlen kurzfristig auf 258 bzw. 241 Minuten. Laut JIM ist der Medienkonsum also seit einem Jahrzehnt stabil – trotz einer digitalen Revolution.</p>
<h4><strong>Blinde Jugendmedienstudie</strong></h4>
<p>Denn genau in diesem Zeitraum verschwanden für Jugendliche die finanziellen Hürden durch Flatrates. Die allgegenwärtigen Smartphones wurden so zum 24/7-Werkzeug. Mit TikTok kam 2018 eine Plattform, die durch Kurzvideos und endloses Scrollen das Nutzungsverhalten grundlegend veränderte. Andere Apps zogen nach. Die Medienwelt wurde transformiert – die JIM-Studie aber blieb blind dafür.</p>
<p>Dabei gibt es schon lange Hinweise, dass mit den Zahlen etwas nicht stimmen kann. Forschende des inzwischen eingestellten „Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet“ berichteten, Jugendliche hätten qualitative Interviews über ihre Handynutzung abgebrochen – weil sie unbedingt die Nachrichten auf ihrem Handy lesen wollten.</p>
<p>Eine andere Untersuchung widerlegte dann endgültig die Legende von harmlosen Bildschirmzeiten: Die „Digitalstudie“ der Postbank zeigt, dass Jugendliche in Wahrheit durchschnittlich acht und mehr Stunden online sind – pro Tag. 2019 betrug der Wochendurchschnitt 58 Stunden, 2024 bereits bei 71,5 Stunden. Lehrerin Müller lag mit ihrer spontanen Smartphone-Abfrage also richtig: 16- bis 18-Jährige verbringen inzwischen rund zehn Stunden täglich im Netz. Ein Fulltime-Job.</p>
<h4><strong>Können Kinder Algorithmen beherrschen?</strong></h4>
<p>Und dennoch versuchen Tech-Unternehmen und viele Medienpädagogen, die Diskussion zu entschärfen. Ihr Argument: Die reine Nutzungsdauer sage wenig aus – entscheidend sei, ob Jugendliche gelernt hätten, ihre Geräte „souverän zu steuern“.</p>
<p>Doch der angeblich selbstbestimmte Umgang ist eine Illusion. Für Kinder und Jugendliche ist eine bewusste Steuerung kaum möglich – ihnen fehlt die nötige Impulskontrolle. Diese ist neurologisch betrachtet erst mit etwa 20 bis 25 Jahren vollständig ausgereift.</p>
<p>Für all jene, deren Impulskontrolle noch nicht entwickelt ist, bedeutet die ständige Social-Media-Nutzung sogar eine reale Gefahr für die Gehirnentwicklung. Denn die Algorithmen der Apps arbeiten mit dem Prinzip Belohnung: Sie lösen gezielt Dopaminschübe aus – das gleiche Glückshormon, das auch bei Drogenkonsum aktiviert wird.</p>
<p>Beim Aufenthalt in sozialen Medien triggern die Zahl an Followern, Likes und das immer wieder stattfindende Zuspielen bestimmter Themen das Dopamin im Hirn des Menschen. Das Glückshormon fokussiert die Nutzerinnen und Nutzer darauf, dies zu wiederholen. Das ist ein völlig normaler Vorgang, den kein Staat regulieren kann oder soll – bei Erwachsenen.</p>
<p>Aber haben nicht wenigstens Kinder Anspruch auf Schutz vor Manipulation ihrer Gehirne?</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zum Autor</strong><br />Christian Füller ist Bildungsjournalist, der auf Digitales Lernen, Künstliche Intelligenz und Kindermedienschutz spezialisiert ist. Er hat Bücher über schlechte, gute sowie private Schulen geschrieben - und den Missbrauch an der Odenwaldschule. Der Politologe lebt in Berlin.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 5, Juni 2025</category>
           <pubDate>Wed, 04 Jun 2025 11:15:02 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Hochbegabten-Dilemma</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-5-juni-2025/997-hochbegabten-dilemma?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Hochbegabten-Dilemma</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3>Wenn es in der Schule nicht klappen will</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Susanne Burzel</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Autorin</span></p>
<p><strong>Unser Sohn war 15 Jahre, als er morgens auf der Bettkante saß und sagte: „Ich will ja in die Schule gehen, aber ich kann nicht“. Das war ein Schock für die ganze Familie, denn daraus sollten 2 Jahre Schulabstinenz werden.</strong></p>
<p>Bereits in der Grundschule erhielt unser Sohn eine ADHS-Diagnose. Er zeigte die typischen Symptome: Störung der Impulskontrolle, nonkonformes und teils paradoxes Verhalten und Verweigerungshaltung. Auf der anderen Seite war er sehr clever, wissbegierig, technisch geschickt und erfinderisch. In der Diagnostik wurde eine überdurchschnittliche Begabung festgestellt, der Fokus lag jedoch stets auf der Bewältigung der ADHS. Dass dies möglicherweise eine Fehldiagnose war, erfuhren wir erst Jahre später.</p>
<h4><strong>Haben es Hochbegabte einfach in der Schule?</strong></h4>
<p>Viele Menschen denken: „Oh, du bist hochbegabt, dann wirst du in der Schule nie Probleme haben“. Das ist leider ein Trugschluss. Ich möchte einige Eigenschaften von Hochbegabten aufzeigen, dank derer sich der Schulbesuch problematisch gestalten kann. Dabei können nicht nur Hochbegabte betroffen sein, sondern auch überdurchschnittlich begabte Kinder.</p>
<p>Eine schnelle Auffassungsgabe sorgt dafür, dass sich diese Kinder im Unterricht schnell langweilen. Sie würden viel lieber zum nächsten Thema wechseln, anstatt zu üben und zu wiederholen. Zudem möchten sie den Themen auf den Grund gehen und die tieferen Zusammenhänge verstehen. Doch dazu bleibt oft keine Zeit, oder die Themen sind dank des Lehrplans thematisch und zeitlich auseinandergerissen. Darüber hinaus entwickeln Hochbegabte oft ungewöhnliche Lösungsansätze. Um diese zu entwickeln, fehlen aber Raum und Zeit. Die Kinder fühlen sich ausgebremst. Daneben gibt es noch weitere Aspekte wie Perfektionismus oder soziale Anpassungsprobleme. Die Kinder spüren oft, dass sie anders sind und fühlen sich nicht zugehörig.</p>
<h4><strong>Mit hohem Potenzial ins Underachievement</strong></h4>
<p>Die Folge dieser besonderen Merkmale können sein, dass diese Kinder immer mehr die Mitarbeit im Unterricht oder bei den Hausaufgaben verweigern. Ihnen fehlt die Sinnhaftigkeit und sie beginnen zu diskutieren und zu hinterfragen. Sie rutschen in ein Underachievement und werden in der Schule zu Minderleistern. Das bedeutet, es entwickelt sich eine Diskrepanz zwischen ihrem Potenzial und den erbrachten Leistungen.</p>
<p>Neben der Leistungsminderung werden einige Kinder auffällig, beschäftigen sich mit anderen Dingen oder mutieren zum Klassenclown, weil ihnen langweilig ist. Oder sie ziehen sich zurück und werden ganz still. Psychosomatische Beschwerden wie Bauchweh oder Kopfschmerzen lassen sie immer öfter in der Schule fehlen. Oft genug erhalten die Eltern die Empfehlung, die Kinder auf eine ADHS oder eine Autismus Spektrum Störung testen zu lassen. Halten die Kinder es gar nicht mehr aus, kann dies in einer Schulverweigerung münden.</p>
<h4><strong>15 % der besonders Begabten haben Probleme in der Schule</strong></h4>
<p>Hierzu ein Gedankenbeispiel: Versetzen Sie sich in die Lage, Sie müssten als normalbegabtes Kind eine Förderschule besuchen. Von der 1. Klasse an jeden Tag, jede Woche, jeden Monat. Wie lange würden Sie dort durchhalten, wenn Sie ständig unterfordert sind? Ähnlich dürfen Sie es sich vorstellen, wenn hochbegabte Kinder eine staatliche Schule besuchen, die sich an Normalbegabten orientiert.</p>
<p>Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass nicht alle Hochbegabten Auffälligkeiten zeigen. Es sind ca. 15 % der Hoch- und überdurchschnittlich Begabten, die laut Dipl.-Psych. Thomas Eckerle in ein Underachievement rutschen können. In einer Stadt mit 280.000 Einwohnern betrifft dies ca. 600 Schülerinnen und Schüler.</p>
<h4><strong>Fehldiagnose ADHS und Hochbegabung</strong></h4>
<p>Unser Sohn gehörte zu den verhaltensauffälligen Kindern in der Grundschule, später nahmen die psychosomatischen Beschwerden zu. Die Lehrkräfte erlebten ihn als Schüler mit zwei Gesichtern: Entweder hochinteressiert und bis in die Tiefe diskutierend oder apathisch dasitzend und den Lernstoff hinterfragend. Die Leistungen ließen immer mehr nach, er wurde zum Underachiever. Doch niemand erkannte dieses Phänomen.<br />Ein Jahr nach der Schulverweigerung wurde die Hochbegabung bei ihm festgestellt, ein Teilwert kratzte an der Höchstbegabung. Unser Sohn war 17, als eine erneute Untersuchung bei einem Kinder- und Jugendpsychologen ergab, dass er keine Auffälligkeiten für ADHS zeige, sondern die Symptome aus seinem heterogenen Begabungsprofil resultieren würden</p>
<p>Wir sind bis heute unsicher, ob die ADHS eine Fehldiagnose war. Daher möchte ich dafür sensibilisieren, genau hinzuschauen. Besteht der Verdacht auf eine besondere Begabung, sollte diese zunächst abgeklärt werden, z. B. in einer Begabungsdiagnostik. Auch hochbegabte Kinder müssen entsprechend ihrer Potenziale gefördert werden, damit wir sie im Schulsystem nicht verlieren.</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />In den letzten 20 Jahren beschäftigte Susanne Burzel sich intensiv mit Hochbegabung, Hochsensibilität, Fehl- und Doppeldiagnosen sowie den Grenzen im staatlichen Schulsystem. Mit großer Kraftanstrengung überwand sie zahlreiche Hürden und schaffte es, neue Wege zu finden, um ihren Kindern einen guten Start in ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Sie möchte Eltern Mut machen und Verantwortlichen den Blick öffnen für die besonderen Herausforderungen mit hochbegabten Kindern, die nicht in das Schulsystem zu passen scheinen. <a href="https://www.susanneburzel.de" target="_blank" rel="noopener">www.susanneburzel.de</a></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3>Wenn es in der Schule nicht klappen will</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Susanne Burzel</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Autorin</span></p>
<p><strong>Unser Sohn war 15 Jahre, als er morgens auf der Bettkante saß und sagte: „Ich will ja in die Schule gehen, aber ich kann nicht“. Das war ein Schock für die ganze Familie, denn daraus sollten 2 Jahre Schulabstinenz werden.</strong></p>
<p>Bereits in der Grundschule erhielt unser Sohn eine ADHS-Diagnose. Er zeigte die typischen Symptome: Störung der Impulskontrolle, nonkonformes und teils paradoxes Verhalten und Verweigerungshaltung. Auf der anderen Seite war er sehr clever, wissbegierig, technisch geschickt und erfinderisch. In der Diagnostik wurde eine überdurchschnittliche Begabung festgestellt, der Fokus lag jedoch stets auf der Bewältigung der ADHS. Dass dies möglicherweise eine Fehldiagnose war, erfuhren wir erst Jahre später.</p>
<h4><strong>Haben es Hochbegabte einfach in der Schule?</strong></h4>
<p>Viele Menschen denken: „Oh, du bist hochbegabt, dann wirst du in der Schule nie Probleme haben“. Das ist leider ein Trugschluss. Ich möchte einige Eigenschaften von Hochbegabten aufzeigen, dank derer sich der Schulbesuch problematisch gestalten kann. Dabei können nicht nur Hochbegabte betroffen sein, sondern auch überdurchschnittlich begabte Kinder.</p>
<p>Eine schnelle Auffassungsgabe sorgt dafür, dass sich diese Kinder im Unterricht schnell langweilen. Sie würden viel lieber zum nächsten Thema wechseln, anstatt zu üben und zu wiederholen. Zudem möchten sie den Themen auf den Grund gehen und die tieferen Zusammenhänge verstehen. Doch dazu bleibt oft keine Zeit, oder die Themen sind dank des Lehrplans thematisch und zeitlich auseinandergerissen. Darüber hinaus entwickeln Hochbegabte oft ungewöhnliche Lösungsansätze. Um diese zu entwickeln, fehlen aber Raum und Zeit. Die Kinder fühlen sich ausgebremst. Daneben gibt es noch weitere Aspekte wie Perfektionismus oder soziale Anpassungsprobleme. Die Kinder spüren oft, dass sie anders sind und fühlen sich nicht zugehörig.</p>
<h4><strong>Mit hohem Potenzial ins Underachievement</strong></h4>
<p>Die Folge dieser besonderen Merkmale können sein, dass diese Kinder immer mehr die Mitarbeit im Unterricht oder bei den Hausaufgaben verweigern. Ihnen fehlt die Sinnhaftigkeit und sie beginnen zu diskutieren und zu hinterfragen. Sie rutschen in ein Underachievement und werden in der Schule zu Minderleistern. Das bedeutet, es entwickelt sich eine Diskrepanz zwischen ihrem Potenzial und den erbrachten Leistungen.</p>
<p>Neben der Leistungsminderung werden einige Kinder auffällig, beschäftigen sich mit anderen Dingen oder mutieren zum Klassenclown, weil ihnen langweilig ist. Oder sie ziehen sich zurück und werden ganz still. Psychosomatische Beschwerden wie Bauchweh oder Kopfschmerzen lassen sie immer öfter in der Schule fehlen. Oft genug erhalten die Eltern die Empfehlung, die Kinder auf eine ADHS oder eine Autismus Spektrum Störung testen zu lassen. Halten die Kinder es gar nicht mehr aus, kann dies in einer Schulverweigerung münden.</p>
<h4><strong>15 % der besonders Begabten haben Probleme in der Schule</strong></h4>
<p>Hierzu ein Gedankenbeispiel: Versetzen Sie sich in die Lage, Sie müssten als normalbegabtes Kind eine Förderschule besuchen. Von der 1. Klasse an jeden Tag, jede Woche, jeden Monat. Wie lange würden Sie dort durchhalten, wenn Sie ständig unterfordert sind? Ähnlich dürfen Sie es sich vorstellen, wenn hochbegabte Kinder eine staatliche Schule besuchen, die sich an Normalbegabten orientiert.</p>
<p>Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass nicht alle Hochbegabten Auffälligkeiten zeigen. Es sind ca. 15 % der Hoch- und überdurchschnittlich Begabten, die laut Dipl.-Psych. Thomas Eckerle in ein Underachievement rutschen können. In einer Stadt mit 280.000 Einwohnern betrifft dies ca. 600 Schülerinnen und Schüler.</p>
<h4><strong>Fehldiagnose ADHS und Hochbegabung</strong></h4>
<p>Unser Sohn gehörte zu den verhaltensauffälligen Kindern in der Grundschule, später nahmen die psychosomatischen Beschwerden zu. Die Lehrkräfte erlebten ihn als Schüler mit zwei Gesichtern: Entweder hochinteressiert und bis in die Tiefe diskutierend oder apathisch dasitzend und den Lernstoff hinterfragend. Die Leistungen ließen immer mehr nach, er wurde zum Underachiever. Doch niemand erkannte dieses Phänomen.<br />Ein Jahr nach der Schulverweigerung wurde die Hochbegabung bei ihm festgestellt, ein Teilwert kratzte an der Höchstbegabung. Unser Sohn war 17, als eine erneute Untersuchung bei einem Kinder- und Jugendpsychologen ergab, dass er keine Auffälligkeiten für ADHS zeige, sondern die Symptome aus seinem heterogenen Begabungsprofil resultieren würden</p>
<p>Wir sind bis heute unsicher, ob die ADHS eine Fehldiagnose war. Daher möchte ich dafür sensibilisieren, genau hinzuschauen. Besteht der Verdacht auf eine besondere Begabung, sollte diese zunächst abgeklärt werden, z. B. in einer Begabungsdiagnostik. Auch hochbegabte Kinder müssen entsprechend ihrer Potenziale gefördert werden, damit wir sie im Schulsystem nicht verlieren.</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />In den letzten 20 Jahren beschäftigte Susanne Burzel sich intensiv mit Hochbegabung, Hochsensibilität, Fehl- und Doppeldiagnosen sowie den Grenzen im staatlichen Schulsystem. Mit großer Kraftanstrengung überwand sie zahlreiche Hürden und schaffte es, neue Wege zu finden, um ihren Kindern einen guten Start in ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Sie möchte Eltern Mut machen und Verantwortlichen den Blick öffnen für die besonderen Herausforderungen mit hochbegabten Kindern, die nicht in das Schulsystem zu passen scheinen. <a href="https://www.susanneburzel.de" target="_blank" rel="noopener">www.susanneburzel.de</a></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
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           <pubDate>Wed, 04 Jun 2025 11:14:36 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Entschuldigt fehlen</title>
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           <media:description type="html"><![CDATA[<h3>Entschuldigungs- und Attestpflicht in Schulen: Änderungen der Schulbesuchsverordnung</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Andreas Zoller,</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Rechtsanwalt</span></p>
<p><strong>Im Zuge zahlreicher Änderungen in Gesetzen und Verordnungen im Frühjahr 2025 gab es in vielen Bereichen heftige Diskussionen. Eine wenig beachtete, aber sinnvolle Änderung gab es in der Schulbesuchsverordnung für die Entschuldigungspflicht und Attestpflicht bei Erkrankungen von Schülern.</strong></p>
<h4><strong>Alte Rechtslage bis 05.02.2025</strong></h4>
<p>Bisher stellte sich die Rechtslage in § 2 SchulBesV wie folgt dar:</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) [...] Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. <strong>Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.</strong><br />(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. <strong>Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.</strong> [...]</p>
<p>Die bisherigen Knackpunkte habe ich fett markiert:</p>
<ul>
<li>Die Nachreichung einer „schriftlichen Mitteilung“ der Krankmeldung binnen 3 Tagen.</li>
<li>Und eine zeitlich uneingeschränkte Attestpflicht bei „auffällig häufigen Erkrankungen“.</li>
</ul>
<p>Zum Hintergrund: Wenn Kinder krank sind, dann wird es kaum einen Fall geben, in dem Eltern ihr Kind nicht „unverzüglich“, „spätestens am zweiten Tag der Verhinderung“ in der Schule krankmeldeten. Was viele Eltern indes nicht wussten, dieser Krankmeldung hatte eine schriftliche Krankmeldung binnen 3 Tagen zu folgen.</p>
<p>In der Praxis wurde dies freilich auch von den meisten Lehrern lax gehandhabt und Krankmeldungen wurden oftmals erst abgegeben, wenn die Kinder wieder zum Unterricht kamen, ohne dass dies von den meisten Lehrern moniert wurde.</p>
<p>Es gab aber immer wieder einzelne Lehrer, die monierten, wenn die schriftliche Entschuldigung nicht binnen 3 Tagen die Schule erreichte und dann auf Basis von § 8 Abs. 5 Notenbildungsverordnung eine „6“ vergaben, wenn während der Krankheitszeit eine Klausur verpasst wurde. Diese Praxis wurde zusehends auch von den Schulämtern/Regierungspräsidien so bestätigt, obwohl es mit einer Gleichbehandlung freilich nichts zu tun hat, wenn nur einzelne Lehrer dies monieren und sanktionieren, zumal oftmals sogar unstreitig war, dass das Kind wirklich krank war.</p>
<p>Das Ganze verschärfte sich in der Praxis dadurch, dass durch eine wachsende Unzuverlässigkeit der Post und längere Postlaufzeiten diese 3-Tages-Frist im Grunde nur noch sicher einzuhalten war, wenn man die Entschuldigung selbst in der Schule abgibt. Und da mir auch immer wieder berichtet wurde, dass selbst abgegebene Entschuldigungen verlorengingen und dann Vorhaltungen erfolgten, musste man sich die fristgerechte Abgabe der Entschuldigung in der Praxis sogar bestätigen lassen, wenn man ganz sicher gehen wollte …</p>
<p>Ein weiteres Problem bestand darin, dass Schulen „auffällig häufige Erkrankungen“ und Vorbehalte hierzu sehr unterschiedlich definierten und man rasch in einer (üblicherweise zeitlich unbefristeten) Attestpflicht landete.</p>
<p>Gelang es nicht diese abzuwenden, dann musste man später wieder hinterherrennen, die Attestpflicht aufheben zu lassen, nachdem man sich eine Zeit lang mit Attesten als zurecht krank beweisen konnte.</p>
<h4><strong>Neureglungen seit 05.02.2025</strong></h4>
<p>Die Neuregelung in § 2 SchulBesV stellt sich nunmehr wie folgt dar:</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Das Vorliegen des zwingenden Grundes ist bei begründeten Zweifeln auf Verlangen glaubhaft zu machen. Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. <strong>Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.</strong><br />(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen oder bestehen begründete Zweifel an einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, kann der Schulleiter schriftlich anordnen, dass von den Entschuldigungspflichtigen künftig bei Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses anordnen, das jeweils längstens bis zum Schuljahresende gilt. <strong>Die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses ist nur im erforderlichen Umfang zulässig, jeweils längstens für die Dauer des laufenden Schuljahres.</strong> Die Kosten für die Ausstellung von ärztlichen und amtsärztlichen Zeugnissen nach den Sätzen 1 und 2 sind von den Entschuldigungspflichtigen zu tragen.</p>
<p>Jeweils wieder fett hervorgehoben die relevanten Unterschiede zu den alten Regelungen, was zu folgender Situation führt: Die Eltern haben nach wie vor „unverzüglich“, „spätestens am zweiten Tag der Verhinderung“ das Kind krankzumelden, was nach wie vor in Form eines Anrufs oder einer Mail kein Problem darstellen sollte.</p>
<p>Entzerrt wurde nunmehr das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung, die nunmehr einer entsprechenden Aufforderung der Schule bedarf, dann aber „unverzüglich“ zu erfolgen hat. Es bleibt nach alledem zu hoffen, dass Schulen solche schriftlichen Entschuldigungen künftig nur selten nachfragen und wenn sie dies tun, dann erst wenn das Kind wieder gesund und in der Schule ist, so dass man die Entschuldigung dann nachreichen kann.</p>
<p>Was die Attestpflicht anbelangt, wurden zwar nicht deren Anforderungen herabgesetzt, so dass man sich insbesondere weiter streiten kann, ab wann „auffällig häufige Erkrankungen“ vorliegen, die „Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen“, begründen sollen.</p>
<p>Zumindest ist diese Attestpflicht aber nunmehr zeitlich zu befristen und gilt längstens für die Zeit des Schuljahres.</p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><strong>Neue Rubrik »Schulrecht erklärt«<br /><br /></strong>Schulrecht kann kompliziert sein – doch es betrifft uns alle. Ob Schulwahl, Versetzung, Mobbing oder Ordnungsmaßnahmen: Eltern und Schüler stehen oft vor Herausforderungen, bei denen sie klare, rechtssichere Antworten brauchen.<br />Wir freuen uns, mit <strong>Rechtsanwalt Andreas Zoller aus Schriesheim</strong> einen der führenden Schulrechtsexperten als Autor für unsere neue Rubrik gewonnen zu haben. <br />Seit 2007 berät er bundesweit Betroffene und setzt sich für mehr Transparenz und Aufklärung in schulrechtlichen Fragen ein. Durch seine umfangreichen Online-Ressourcen und seine Arbeit als Dozent und Autor macht er das oft schwer verständliche Schulrecht greifbar und praxisnah – auch und gerade für Eltern.<br />In dieser Rubrik wird er regelmäßig über aktuelle Fälle, häufige Fragen und wichtige Entwicklungen im Schulrecht berichten – verständlich, prägnant und mit Blick auf die praktische Umsetzung.<br /><br />Haben Sie ein schulrechtliches Thema, das Sie besonders interessiert? Schreiben Sie uns gerne per Mail an<br /><a href="mailto:redaktion@sib-magazin.de">redaktion@sib-magazin.de</a></p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-5-juni-2025/996-entschuldigt-fehlen?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<h3>Entschuldigungs- und Attestpflicht in Schulen: Änderungen der Schulbesuchsverordnung</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Andreas Zoller,</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Rechtsanwalt</span></p>
<p><strong>Im Zuge zahlreicher Änderungen in Gesetzen und Verordnungen im Frühjahr 2025 gab es in vielen Bereichen heftige Diskussionen. Eine wenig beachtete, aber sinnvolle Änderung gab es in der Schulbesuchsverordnung für die Entschuldigungspflicht und Attestpflicht bei Erkrankungen von Schülern.</strong></p>
<h4><strong>Alte Rechtslage bis 05.02.2025</strong></h4>
<p>Bisher stellte sich die Rechtslage in § 2 SchulBesV wie folgt dar:</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) [...] Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. <strong>Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.</strong><br />(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. <strong>Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.</strong> [...]</p>
<p>Die bisherigen Knackpunkte habe ich fett markiert:</p>
<ul>
<li>Die Nachreichung einer „schriftlichen Mitteilung“ der Krankmeldung binnen 3 Tagen.</li>
<li>Und eine zeitlich uneingeschränkte Attestpflicht bei „auffällig häufigen Erkrankungen“.</li>
</ul>
<p>Zum Hintergrund: Wenn Kinder krank sind, dann wird es kaum einen Fall geben, in dem Eltern ihr Kind nicht „unverzüglich“, „spätestens am zweiten Tag der Verhinderung“ in der Schule krankmeldeten. Was viele Eltern indes nicht wussten, dieser Krankmeldung hatte eine schriftliche Krankmeldung binnen 3 Tagen zu folgen.</p>
<p>In der Praxis wurde dies freilich auch von den meisten Lehrern lax gehandhabt und Krankmeldungen wurden oftmals erst abgegeben, wenn die Kinder wieder zum Unterricht kamen, ohne dass dies von den meisten Lehrern moniert wurde.</p>
<p>Es gab aber immer wieder einzelne Lehrer, die monierten, wenn die schriftliche Entschuldigung nicht binnen 3 Tagen die Schule erreichte und dann auf Basis von § 8 Abs. 5 Notenbildungsverordnung eine „6“ vergaben, wenn während der Krankheitszeit eine Klausur verpasst wurde. Diese Praxis wurde zusehends auch von den Schulämtern/Regierungspräsidien so bestätigt, obwohl es mit einer Gleichbehandlung freilich nichts zu tun hat, wenn nur einzelne Lehrer dies monieren und sanktionieren, zumal oftmals sogar unstreitig war, dass das Kind wirklich krank war.</p>
<p>Das Ganze verschärfte sich in der Praxis dadurch, dass durch eine wachsende Unzuverlässigkeit der Post und längere Postlaufzeiten diese 3-Tages-Frist im Grunde nur noch sicher einzuhalten war, wenn man die Entschuldigung selbst in der Schule abgibt. Und da mir auch immer wieder berichtet wurde, dass selbst abgegebene Entschuldigungen verlorengingen und dann Vorhaltungen erfolgten, musste man sich die fristgerechte Abgabe der Entschuldigung in der Praxis sogar bestätigen lassen, wenn man ganz sicher gehen wollte …</p>
<p>Ein weiteres Problem bestand darin, dass Schulen „auffällig häufige Erkrankungen“ und Vorbehalte hierzu sehr unterschiedlich definierten und man rasch in einer (üblicherweise zeitlich unbefristeten) Attestpflicht landete.</p>
<p>Gelang es nicht diese abzuwenden, dann musste man später wieder hinterherrennen, die Attestpflicht aufheben zu lassen, nachdem man sich eine Zeit lang mit Attesten als zurecht krank beweisen konnte.</p>
<h4><strong>Neureglungen seit 05.02.2025</strong></h4>
<p>Die Neuregelung in § 2 SchulBesV stellt sich nunmehr wie folgt dar:</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch nach § 1 Absatz 1 verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Das Vorliegen des zwingenden Grundes ist bei begründeten Zweifeln auf Verlangen glaubhaft zu machen. Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. <strong>Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.</strong><br />(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen oder bestehen begründete Zweifel an einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, kann der Schulleiter schriftlich anordnen, dass von den Entschuldigungspflichtigen künftig bei Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses anordnen, das jeweils längstens bis zum Schuljahresende gilt. <strong>Die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses ist nur im erforderlichen Umfang zulässig, jeweils längstens für die Dauer des laufenden Schuljahres.</strong> Die Kosten für die Ausstellung von ärztlichen und amtsärztlichen Zeugnissen nach den Sätzen 1 und 2 sind von den Entschuldigungspflichtigen zu tragen.</p>
<p>Jeweils wieder fett hervorgehoben die relevanten Unterschiede zu den alten Regelungen, was zu folgender Situation führt: Die Eltern haben nach wie vor „unverzüglich“, „spätestens am zweiten Tag der Verhinderung“ das Kind krankzumelden, was nach wie vor in Form eines Anrufs oder einer Mail kein Problem darstellen sollte.</p>
<p>Entzerrt wurde nunmehr das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung, die nunmehr einer entsprechenden Aufforderung der Schule bedarf, dann aber „unverzüglich“ zu erfolgen hat. Es bleibt nach alledem zu hoffen, dass Schulen solche schriftlichen Entschuldigungen künftig nur selten nachfragen und wenn sie dies tun, dann erst wenn das Kind wieder gesund und in der Schule ist, so dass man die Entschuldigung dann nachreichen kann.</p>
<p>Was die Attestpflicht anbelangt, wurden zwar nicht deren Anforderungen herabgesetzt, so dass man sich insbesondere weiter streiten kann, ab wann „auffällig häufige Erkrankungen“ vorliegen, die „Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen“, begründen sollen.</p>
<p>Zumindest ist diese Attestpflicht aber nunmehr zeitlich zu befristen und gilt längstens für die Zeit des Schuljahres.</p>
<p class="alert-info" style="padding: 20px;"><strong>Neue Rubrik »Schulrecht erklärt«<br /><br /></strong>Schulrecht kann kompliziert sein – doch es betrifft uns alle. Ob Schulwahl, Versetzung, Mobbing oder Ordnungsmaßnahmen: Eltern und Schüler stehen oft vor Herausforderungen, bei denen sie klare, rechtssichere Antworten brauchen.<br />Wir freuen uns, mit <strong>Rechtsanwalt Andreas Zoller aus Schriesheim</strong> einen der führenden Schulrechtsexperten als Autor für unsere neue Rubrik gewonnen zu haben. <br />Seit 2007 berät er bundesweit Betroffene und setzt sich für mehr Transparenz und Aufklärung in schulrechtlichen Fragen ein. Durch seine umfangreichen Online-Ressourcen und seine Arbeit als Dozent und Autor macht er das oft schwer verständliche Schulrecht greifbar und praxisnah – auch und gerade für Eltern.<br />In dieser Rubrik wird er regelmäßig über aktuelle Fälle, häufige Fragen und wichtige Entwicklungen im Schulrecht berichten – verständlich, prägnant und mit Blick auf die praktische Umsetzung.<br /><br />Haben Sie ein schulrechtliches Thema, das Sie besonders interessiert? Schreiben Sie uns gerne per Mail an<br /><a href="mailto:redaktion@sib-magazin.de">redaktion@sib-magazin.de</a></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 5, Juni 2025</category>
           <pubDate>Wed, 04 Jun 2025 11:12:15 +0200</pubDate>
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          </channel>
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