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       <title>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 4, April 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">VIER ARTIKEL ALS LESEBROBE FINDEN SIE WEITER UNTEN. HIER DAS VORWORT ZU DIESER AUSGABE:</p>
<p>Liebe Leserin. lieber Leser,</p>
<p>bald werden wir eine neue Bundesregierung&nbsp;haben.&nbsp;Zwar ist Bildungspolitik Ländersache, doch hat sich in den letzten Jahren zumindest beim Ruf nach finanzieller Ausstattung des Bildungswesens der Fokus immer mehr in Richtung Berlin verschoben.&nbsp;</p>
<p>Nachdem der Weg zum – mindestens – Dreifach-Wumms geebnet ist, bleibt zu hoffen, dass bei all den notwendigen Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz auch noch die ein oder andere Milliarde für die Bildung und damit für unsere Kinder abfällt.&nbsp;</p>
<p>Im Vorfeld der Bundestagswahl wurde mal wieder eine altbekannte Sau durchs Dorf getrieben: die politische&nbsp;Neutralität von Lehrkräften. Eigentlich hat sich an der Grundidee seit 1976 nichts geändert. Damals wurde im Rems-MurrKreis auf Initiative unserer Landeszentrale für politische Bildung etwas erarbeitet, das bis heute als ungeschriebenes Gesetz zu dieser Sache in der ganzen Bundesrepublik gilt:<br /><strong>der Beutelsbacher Konsens.</strong></p>
<p>Ursprünglich legte das Papier drei Grundprinzipien für den Politikunterricht fest, die allerdings inzwischen gemeinhin auch als Richtschnur für das Verhalten von Lehrkräften allgemein angesehen werden, sobald es um politische Themen geht.&nbsp;Denn dass politische Bildung in der Schule nicht nur auf Gemeinschaftskunde beschränkt sein sollte, ist richtig und wichtig.&nbsp;</p>
<p>Worum geht es also? Schülerinnen und Schüler sollen sich eine eigene Meinung bilden können und nicht indoktriniert werden; Kontroverses&nbsp;muss auch als solches im Unterricht dargestellt&nbsp;werden; und die Kinder sollen in die Lage versetzt werden, sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen und diesen im Sinne ihrer eigenen Interessen zu beeinflussen.&nbsp;</p>
<p>Ist das ein Neutralitätsgebot für Lehrkräfte?&nbsp;Während die einen „ja“ und die anderen „nein“ sagen, liegt die Wahrheit wie so oft in der Mitte. Denn die überwiegende Mehrheit der Lehrkräfte im Land hat Beamtenstatus und zu seiner Erlangung musste sie schwören, dass sie „das Grundgesetz [...] achten und verteidigen“ wird. Das kann man nicht tun, indem man alle zur Wahl stehenden Parteien neutral präsentiert, wenn einzelne Landesverbände als rechtsextreme Verdachtsfälle eingestuft sind. Das kann man nicht tun, ohne Äußerungen einzelner exponierter Politiker zu verschweigen oder zu verharmlosen.<br /><strong>Verschweigen ist nicht neutral!</strong></p>
<p>Demokratie ist manchmal anstrengend, oft langwierig, sie bedarf Kompromissbereitschaft und mitunter auch einer gewissen Leidensfähigkeit. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit und das Wertvollste, das wir in Deutschland nach einer katastrophalen ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts haben.&nbsp;Sie zu schützen und&nbsp;den kommenden Generationen das Rüstzeug mitzugeben sie zu erhalten, ist wichtiger denn je.&nbsp;Lehrkräfte dürfen, ja müssen dafür ihren Teil beitragen&nbsp;und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahren helfen:&nbsp;</p>
<p><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>
<p>Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>]]></description>
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           <title>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 4, April 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
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              <item>
           <title>Smarter Umgang mit dem smarten Phone</title>
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           <media:title type="plain">Smarter Umgang mit dem smarten Phone</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3>Der Ruf nach Handy-Verbot an Schulen geistert durch die Lande – die Gesetzes- und Interessenlage ist vielschichtig</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><strong>Audio-Mitschnitte im Unterricht. Unerlaubtes Fotografieren oder Filmen. TikTok unter dem Tisch. Klingelnde Handys im Klassenzimmer. Klingt nicht gut? Ist es auch nicht. Weshalb nahezu 100% der weiterführenden Schulen bereits individuelle Regelungen erlassen haben. Trotzdem preschte Kultusministerin Theresa Schopper am 19. März laut dpa vor und kündigte eine zentrale Regelung an. Auch beim Treffen der Bildungsministerinnen und -minister am 20. März stand das Thema an; eine bundesweit einheitliche Regelung steht im Raum. Nur wie? Und was sagen die Betroffenen?</strong></p>
<h4><strong>Die Schülerinnen und Schüler</strong></h4>
<p>„Unüberlegte Einschränkungen der Handynutzung können eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler darstellen“, schreibt der Landesschülerbeirat (LSBR) in seiner Pressemitteilung zum Thema. Sturzerkennungsfunktion oder Diabetiker-Apps benennt das Gremium als Beispiel sicherheitsrelevanter Funktionen für Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen. Auch im ländlichen Raum bei auf den Bus angewiesenen Schülerinnen und Schülern sei das Handy ein Sicherheitsaspekt, so LSBR-Vorsitzender Joshua Meisel: „Für viele Schüler biete ein Smartphone ein gewisses Sicherheitselement: „Was passiert, wenn etwa der Bus ausfällt?“ gab er gegenüber der dpa zu bedenken. Schon aus diesem Grund müsste das Smartphone mit zur Schule gebracht werden dürfen.</p>
<h4><strong>Die rechtliche Situation</strong></h4>
<p>Ein Totalverbot war aber gar nicht, was Baden-Württembergs Kultusministerin im Sinn hatte, als sie eine zentrale Regelung ins Gespräch brachte. „Es geht mir um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, sagte Theresa Schopper laut Medienberichten. Sie sprach von Leitplanken, die gesetzt werden sollten und einer Verpflichtung der Schulen, Regelungen zu erlassen. „Alltagsangemessenheit“ solle Richtschnur bei den Regelungen sein.</p>
<p>Diese ist auch schon von Rechts wegen notwendig. Denn ein Verbot, das Handy bei sich zu führen, also in die Schule mitzubringen, stellt einen unrechtmäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Was allerdings geregelt werden kann – und was wahrscheinlich auch in allen mindestens weiterführenden Schulen bereits geregelt ist, ist die Nutzung der Geräte während der Schulzeit auf dem Schulgelände.</p>
<h4><strong>Das Start-up</strong></h4>
<p>Offenbar möglich ist auch ein Verwahren der mitgebrachten Geräte. Das Unternehmen „Lock &amp; Learn“, gegründet von zwei Hamburger Lehrkräften, hat sogenannte Smartphonegaragen entwickelt, in denen die Endgeräte der Kinder und Jugendlichen während der Unterrichtszeit sicher aufbewahrt werden können. Eine rechtssicher ausformulierte Ergänzung der Schulordnung gibt‘s als Service obendrein.</p>
<p>Auf dem Schulweg steht das Telefon oder die Smartwatch zur Verfügung, während der Schulzeit werden deren Besitzer aber nicht abgelenkt – und Diebstahl wird durch das Verschließen ebenfalls vorgebeugt. Die Vorteile einer solchen smartphonefreien Schule sind laut der beiden Lehrer-Unternehmer zahllos und reichen unter anderem von weniger notwendiger Intervention der Schulsozialarbeit über sozialere und lebendigere Mittagspausen bis hin zu weniger Toilettengängen, weil diese ohne Smartphone offenbar unattraktiver werden.</p>
<h4><strong>Die Lehrkräfte</strong></h4>
<p>Kontrovers äußerten sich die großen Lehrkraft-Verbände zu Schoppers Idee. Der „Verband Bildung und Erziehung“ (VBE) begrüßte den Vorstoß grundsätzlich: „Bisher müssen die Schulen dies individuell regeln, was regelmäßig zu größeren Diskussionen mit der Schüler- und Elternschaft führt“, sagte VBE-Vorsitzender Gerhard Brand. Klare und einheitliche Regelungen seitens der Kultusverwaltung seien daher sehr zu begrüßen, aber auch die Eltern seien in die Pflicht zu nehmen. Die „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (GEW) stellte dahingegen den Aspekt der Medienbildung ins Zentrum ihrer Reaktion. Eine Tabuisierung von Smartphones in der Schule würde Kinder und Jugendliche mit sensiblen Inhalten im Zweifel allein lassen. „Wir müssen Schülerinnen und Schüler fit machen, die Zukunft gut zu meistern“, sagte GEW-Vorsitzende Monika Stein.</p>
<h4><strong>Die Eltern</strong></h4>
<p>Der Landeselternbeirat (LEB) hatte zur Zeit, als die dpa-Meldung vom Ministerinnen-Vorstoß die Runde machte, Sitzungstag mit dem Schwerpunkt „psychische Gesundheit“. Die Keynote hielt dabei Professor Joachim Bauer, der dabei insbesondere auf den Medienkonsum als Ursache und Folge psychischer Belastungen bei Jugendlichen abhob. In seiner Reaktion auf Schoppers Vorstoß kritisierte der LEB die Einbeziehung privater Endgeräte ins Unterrichtsgeschehen. Fehlende technische Ausstattung der Schulen führe häufig zu Sätzen wie „Nutzt schnell euer Smartphone zur Recherche“, was dann selten bei der Recherche bleibe, sondern eine private Nutzung des Smartphones mit Lehrkraft-Erlaubnis während des Unterrichts darstelle. Auch Hausaufgaben mit digitaler Komponente ohne das Stellen schulischer Endgeräte sah der LEB kritisch. Die Bemühungen der Eltern, Hausaufgabenzeit zur handyfreien Zeit zu erklären, würden dadurch ad absurdum geführt.</p>
<h4><strong>Die Wissenschaft</strong></h4>
<p>Relativ einhellig ist die Meinung verschiedener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie verteufeln zwar nicht grundsätzlich das Smartphone und berücksichtigen durchaus, dass 2025 eben nicht mehr 1990 ist. Aber die Auswirkungen nicht nur des übermäßigen, sondern auch des ständigen Konsums sind aus wissenschaftlicher Perspektive klar dokumentiert:</p>
<p>Bereits 2017 kam eine Untersuchung in den USA zu verblüffenden Erkenntnissen hinsichtlich der Beeinflussung der kognitiven Fähigkeiten durch die bloße Gegenwart eines Smartphones (Ward AF et al, „Brain Drain: The mere presence of one‘s own smartphone reduces available cognitive capacity“, Journal of the Association for Consumer Research, April 2017). Nicht die Nutzung war hier Untersuchungsgegenstand, sondern ob das stummgeschaltete Smartphone in der Nähe war, während die Probanden Aufgaben zu lösen hatten. Lag das Smartphone auf dem Tisch, waren die Leistungen signifkant geringer als wenn das Smartphone sich in einem anderen Raum befand. Ein deutliches Plädoyer für das Einsammeln der Geräte in den Schulen.</p>
<p>Die ständige Verfügbarkeit der Geräte befördert zudem die Entwicklung problematischer Über-Nutzungen. Deren Zunahme zeigt die DAK-Studie „Problematische Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ seit Jahren. Ohne Smartphone-Freiräume dürften diese Zahlen noch steigen, auch wenn sie bereits auf erschreckend hohem Niveau sind: Über ein Drittel der Kinder und Jugendlichen fühlen sich durch wegen der Smartphone-Nutzung ihres Gegenübers ignoriert; ein Fünftel der 10- bis 17-Jährigen zeigte eine „riskante Nutzung“ sozialer Medien.<br />Auch die JIM-Studie der Medienanstalt für Baden-Württemberg zeigt in der letzten Erhebung 2024 deutliche Alarmzeichen. 66 % der Befragten gab an, dass sie „sich vergessen und viel mehr Zeit am Handy verbringen“ als geplant. In der Folge sagten 59 %: „Ich genieße es, wenn ich Zeit ohne Handy und Internet verbringen kann“. <br />Geradezu ein Hilferuf nach Regulierung?</p>
<h4><strong>Und jetzt ...?</strong></h4>
<p>Das Kultusministerium hat im Nachgang der Medienberichterstattung präzisiert, was genau es machen möchte: „Geplant ist eine schulgesetzliche Regelung, die die Schulen verpflichtet, sich altersangemessene, restriktive Regeln der Handynutzung zu geben, auch um den unterschiedlichen Situationen vor Ort Rechnung zu tragen.“ Die Schulen würden dabei vom Kultusministerium breit unterstützt – von Musterschulverordnungen bis hin zu Best-practice-Beispielen, wie man Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einbezieht, sodass diese Verpflichtung gleich noch zu einer großen Medienbildungseinheit für Schüler und Eltern werden könne.</p>
<p>Spannend wird sein, ob und in welcher Form bereits bei dieser Leitplanken-Erarbeitung verschiedene Akteure mit eingebunden werden. LEB und LSBR haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert. Dadurch würden die Beratungsgremien ihrer Aufgabe gerecht, die manchmal zu einer reinen „Abnick-Funktion“ zu degenerieren scheint. Wichtig wird sein, im Fokus zu behalten, für wen diese Regelung mit allen Schutz- und Nutzaspekten wichtig ist:<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3>Der Ruf nach Handy-Verbot an Schulen geistert durch die Lande – die Gesetzes- und Interessenlage ist vielschichtig</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><strong>Audio-Mitschnitte im Unterricht. Unerlaubtes Fotografieren oder Filmen. TikTok unter dem Tisch. Klingelnde Handys im Klassenzimmer. Klingt nicht gut? Ist es auch nicht. Weshalb nahezu 100% der weiterführenden Schulen bereits individuelle Regelungen erlassen haben. Trotzdem preschte Kultusministerin Theresa Schopper am 19. März laut dpa vor und kündigte eine zentrale Regelung an. Auch beim Treffen der Bildungsministerinnen und -minister am 20. März stand das Thema an; eine bundesweit einheitliche Regelung steht im Raum. Nur wie? Und was sagen die Betroffenen?</strong></p>
<h4><strong>Die Schülerinnen und Schüler</strong></h4>
<p>„Unüberlegte Einschränkungen der Handynutzung können eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler darstellen“, schreibt der Landesschülerbeirat (LSBR) in seiner Pressemitteilung zum Thema. Sturzerkennungsfunktion oder Diabetiker-Apps benennt das Gremium als Beispiel sicherheitsrelevanter Funktionen für Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen. Auch im ländlichen Raum bei auf den Bus angewiesenen Schülerinnen und Schülern sei das Handy ein Sicherheitsaspekt, so LSBR-Vorsitzender Joshua Meisel: „Für viele Schüler biete ein Smartphone ein gewisses Sicherheitselement: „Was passiert, wenn etwa der Bus ausfällt?“ gab er gegenüber der dpa zu bedenken. Schon aus diesem Grund müsste das Smartphone mit zur Schule gebracht werden dürfen.</p>
<h4><strong>Die rechtliche Situation</strong></h4>
<p>Ein Totalverbot war aber gar nicht, was Baden-Württembergs Kultusministerin im Sinn hatte, als sie eine zentrale Regelung ins Gespräch brachte. „Es geht mir um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, sagte Theresa Schopper laut Medienberichten. Sie sprach von Leitplanken, die gesetzt werden sollten und einer Verpflichtung der Schulen, Regelungen zu erlassen. „Alltagsangemessenheit“ solle Richtschnur bei den Regelungen sein.</p>
<p>Diese ist auch schon von Rechts wegen notwendig. Denn ein Verbot, das Handy bei sich zu führen, also in die Schule mitzubringen, stellt einen unrechtmäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Was allerdings geregelt werden kann – und was wahrscheinlich auch in allen mindestens weiterführenden Schulen bereits geregelt ist, ist die Nutzung der Geräte während der Schulzeit auf dem Schulgelände.</p>
<h4><strong>Das Start-up</strong></h4>
<p>Offenbar möglich ist auch ein Verwahren der mitgebrachten Geräte. Das Unternehmen „Lock &amp; Learn“, gegründet von zwei Hamburger Lehrkräften, hat sogenannte Smartphonegaragen entwickelt, in denen die Endgeräte der Kinder und Jugendlichen während der Unterrichtszeit sicher aufbewahrt werden können. Eine rechtssicher ausformulierte Ergänzung der Schulordnung gibt‘s als Service obendrein.</p>
<p>Auf dem Schulweg steht das Telefon oder die Smartwatch zur Verfügung, während der Schulzeit werden deren Besitzer aber nicht abgelenkt – und Diebstahl wird durch das Verschließen ebenfalls vorgebeugt. Die Vorteile einer solchen smartphonefreien Schule sind laut der beiden Lehrer-Unternehmer zahllos und reichen unter anderem von weniger notwendiger Intervention der Schulsozialarbeit über sozialere und lebendigere Mittagspausen bis hin zu weniger Toilettengängen, weil diese ohne Smartphone offenbar unattraktiver werden.</p>
<h4><strong>Die Lehrkräfte</strong></h4>
<p>Kontrovers äußerten sich die großen Lehrkraft-Verbände zu Schoppers Idee. Der „Verband Bildung und Erziehung“ (VBE) begrüßte den Vorstoß grundsätzlich: „Bisher müssen die Schulen dies individuell regeln, was regelmäßig zu größeren Diskussionen mit der Schüler- und Elternschaft führt“, sagte VBE-Vorsitzender Gerhard Brand. Klare und einheitliche Regelungen seitens der Kultusverwaltung seien daher sehr zu begrüßen, aber auch die Eltern seien in die Pflicht zu nehmen. Die „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (GEW) stellte dahingegen den Aspekt der Medienbildung ins Zentrum ihrer Reaktion. Eine Tabuisierung von Smartphones in der Schule würde Kinder und Jugendliche mit sensiblen Inhalten im Zweifel allein lassen. „Wir müssen Schülerinnen und Schüler fit machen, die Zukunft gut zu meistern“, sagte GEW-Vorsitzende Monika Stein.</p>
<h4><strong>Die Eltern</strong></h4>
<p>Der Landeselternbeirat (LEB) hatte zur Zeit, als die dpa-Meldung vom Ministerinnen-Vorstoß die Runde machte, Sitzungstag mit dem Schwerpunkt „psychische Gesundheit“. Die Keynote hielt dabei Professor Joachim Bauer, der dabei insbesondere auf den Medienkonsum als Ursache und Folge psychischer Belastungen bei Jugendlichen abhob. In seiner Reaktion auf Schoppers Vorstoß kritisierte der LEB die Einbeziehung privater Endgeräte ins Unterrichtsgeschehen. Fehlende technische Ausstattung der Schulen führe häufig zu Sätzen wie „Nutzt schnell euer Smartphone zur Recherche“, was dann selten bei der Recherche bleibe, sondern eine private Nutzung des Smartphones mit Lehrkraft-Erlaubnis während des Unterrichts darstelle. Auch Hausaufgaben mit digitaler Komponente ohne das Stellen schulischer Endgeräte sah der LEB kritisch. Die Bemühungen der Eltern, Hausaufgabenzeit zur handyfreien Zeit zu erklären, würden dadurch ad absurdum geführt.</p>
<h4><strong>Die Wissenschaft</strong></h4>
<p>Relativ einhellig ist die Meinung verschiedener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie verteufeln zwar nicht grundsätzlich das Smartphone und berücksichtigen durchaus, dass 2025 eben nicht mehr 1990 ist. Aber die Auswirkungen nicht nur des übermäßigen, sondern auch des ständigen Konsums sind aus wissenschaftlicher Perspektive klar dokumentiert:</p>
<p>Bereits 2017 kam eine Untersuchung in den USA zu verblüffenden Erkenntnissen hinsichtlich der Beeinflussung der kognitiven Fähigkeiten durch die bloße Gegenwart eines Smartphones (Ward AF et al, „Brain Drain: The mere presence of one‘s own smartphone reduces available cognitive capacity“, Journal of the Association for Consumer Research, April 2017). Nicht die Nutzung war hier Untersuchungsgegenstand, sondern ob das stummgeschaltete Smartphone in der Nähe war, während die Probanden Aufgaben zu lösen hatten. Lag das Smartphone auf dem Tisch, waren die Leistungen signifkant geringer als wenn das Smartphone sich in einem anderen Raum befand. Ein deutliches Plädoyer für das Einsammeln der Geräte in den Schulen.</p>
<p>Die ständige Verfügbarkeit der Geräte befördert zudem die Entwicklung problematischer Über-Nutzungen. Deren Zunahme zeigt die DAK-Studie „Problematische Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ seit Jahren. Ohne Smartphone-Freiräume dürften diese Zahlen noch steigen, auch wenn sie bereits auf erschreckend hohem Niveau sind: Über ein Drittel der Kinder und Jugendlichen fühlen sich durch wegen der Smartphone-Nutzung ihres Gegenübers ignoriert; ein Fünftel der 10- bis 17-Jährigen zeigte eine „riskante Nutzung“ sozialer Medien.<br />Auch die JIM-Studie der Medienanstalt für Baden-Württemberg zeigt in der letzten Erhebung 2024 deutliche Alarmzeichen. 66 % der Befragten gab an, dass sie „sich vergessen und viel mehr Zeit am Handy verbringen“ als geplant. In der Folge sagten 59 %: „Ich genieße es, wenn ich Zeit ohne Handy und Internet verbringen kann“. <br />Geradezu ein Hilferuf nach Regulierung?</p>
<h4><strong>Und jetzt ...?</strong></h4>
<p>Das Kultusministerium hat im Nachgang der Medienberichterstattung präzisiert, was genau es machen möchte: „Geplant ist eine schulgesetzliche Regelung, die die Schulen verpflichtet, sich altersangemessene, restriktive Regeln der Handynutzung zu geben, auch um den unterschiedlichen Situationen vor Ort Rechnung zu tragen.“ Die Schulen würden dabei vom Kultusministerium breit unterstützt – von Musterschulverordnungen bis hin zu Best-practice-Beispielen, wie man Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einbezieht, sodass diese Verpflichtung gleich noch zu einer großen Medienbildungseinheit für Schüler und Eltern werden könne.</p>
<p>Spannend wird sein, ob und in welcher Form bereits bei dieser Leitplanken-Erarbeitung verschiedene Akteure mit eingebunden werden. LEB und LSBR haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert. Dadurch würden die Beratungsgremien ihrer Aufgabe gerecht, die manchmal zu einer reinen „Abnick-Funktion“ zu degenerieren scheint. Wichtig wird sein, im Fokus zu behalten, für wen diese Regelung mit allen Schutz- und Nutzaspekten wichtig ist:<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 4, April 2025</category>
           <pubDate>Wed, 23 Apr 2025 11:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Gemeinsam im Norden</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-4-april-2025/990-gemeinsam-im-norden?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Gemeinsam im Norden</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3>Gesamtschulkonzepte zwischen Weser und Oder</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Zara Zerbe<br />Freie Autorin</span></p>
<p><strong>Die Norddeutschen schätzen Pragmatismus – eine Haltung, die sich auch in den Schulsystemen von Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern widerspiegelt. Alle vier Bundesländer haben ein zweigliedriges Schulsystem etabliert, das sich aus Gymnasium und einer Variante der Gesamtschule zusammensetzt – allesamt Ergebnisse von Schulreformen, die als Reaktion auf die schlechten Ergebnisse der PISA-Studie 2003 umgesetzt wurden. Das Konzept hat der Norden von den neuen Bundesländern übernommen, die damit seit der Wende erstaunlich gute PISA-Ergebnisse im innerdeutschen Vergleich erzielt haben.</strong></p>
<p>Die Idee hinter der Gesamtschule verspricht ein durchlässiges Bildungssystem, das den Schülerinnen und Schülern im Optimalfall alle gängigen allgemeinbildenden Schulabschlüsse ermöglicht, ohne den Ausgang der Schullaufbahn direkt in der 5. oder 6. Klasse festzuschreiben. Daneben soll die Schulform zur besseren sozialen Integration in den jeweiligen Einzugsgebieten beitragen. Wie die Länder dieses Schulkonzept umsetzen, wie es seit der Reform angenommen wird und welche Effekte es auf die Bildungsgerechtigkeit hat, zeigt der folgende Überblick.</p>
<h4><strong>Bremen: Oberschulen mit viel Zulauf</strong></h4>
<p>In Bremen und Bremerhaven stehen Eltern seit 2010 vor der Entscheidung, ob sie ihr Kind nach der Grundschule auf ein Gymnasium oder auf eine Oberschule schicken. Diese erfreuen sich großer Popularität: Von den 1096 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2023/24 auf eine weiterführende Schule gewechselt sind, gehen 971 auf eine der 34 Oberschulen in der Hansestadt.</p>
<p>Um das Unterrichtsangebot auf unterschiedliche Lerntypen auszurichten, findet der Unterricht ab der 7. Klasse in den Hauptfächern auf zwei Anforderungsniveaus statt. Ab der 6. Klasse können die Schülerinnen und Schüler ihren Lerninteressen in Wahlpflichtkursen nachgehen, die z.B. aus sportlichen, sprachlichen, musischen, naturwissenschaftlichen oder berufsorientierenden Angeboten bestehen.</p>
<p>Am Ende der 10. Klasse können zwei Abschlüsse erworben werden: Die Erweiterte Berufsbildungsreife (entspricht dem Erweiterten Hauptschulabschluss) und ebenso der Mittlere Schulabschluss (entspricht dem Realschulabschluss). Anders als an den Bremer Gymnasien führen die Oberschulen nach 13 Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife, können den Schülerinnen und Schülern allerdings die Möglichkeit bieten, die Abiturprüfung schon nach 12 Schuljahren abzulegen. In diesem Fall bekommen sie in den Jahrgängen 7 bis 9 zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Naturwissenschaften, Politik und Gesellschaft sowie Mathematik und beginnen bereits nach der 9. Jahrgangsstufe mit der Oberstufe.</p>
<p>In der Mittelstufe werden die Klassen von einem Jahrgangsteam betreut. Dieses Team setzt sich aus einer festen Gruppe von Lehrkräften zusammen, die den Jahrgang gemeinsam von der 5. bis zum Ende der 10. Klasse betreuen. Ihre Aufgabe ist es, die Unterrichtsgestaltung, die Differenzierung der Leistungsniveaus und die individuelle Förderung in ihrer Kohorte zu koordinieren. Diese sorgfältige pädagogische Begleitung ermöglicht es, dem Inklusionsanspruch gerecht zu werden, der im Bremer Schulgesetzt fest verankert ist. Dies besagt, dass jede Klasse an einer allgemeinbildenden Schule fünf Plätze für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorhalten muss. Die Weserstadt hat mit 0,8 % die niedrigste Exklusionsquote in der Bundesrepublik – dies entsprich dem Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in einer Förderschule beschult werden.</p>
<p>2018 hat der GEW Bremen eine flächendeckende Evaluation an Bremer Oberschulen durchgeführt. Dabei hat sich vor allem ein Pluspunkt herausgestellt: Das gemeinsame Lernen mit individuellen Fördermöglichkeiten kann vorübergehende Leistungsschwankungen auffangen und Schulwechsel verhindern, was Jugendlichen in turbulenten Entwicklungsphasen ein stabiles schulisches Umfeld ermöglicht. Die soziale Integration hingegen, zu der die Oberschulen in den jeweiligen Stadtteilen beitragen sollten, konnte sich in der Anfangsphase nicht verbessern. Eltern mit hohem sozioökonomischem Status schicken ihre Kinder in überwiegender Zahl auf ein Gymnasium, und vor allem Oberschulen ohne gymnasiale Oberstufe werden von bildungsnäheren Familien in der Regel gemieden. Darüber hinaus mangelt es laut der Evaluation vor allem an Geld, um die eigentlich sehr schülerfreundlichen Ideen der Oberschule adäquat umzusetzen.</p>
<h4><strong>Hamburg: Stadtteilschulen mit Inklusionsdruck</strong></h4>
<p>Hamburg hat zeitgleich mit Bremen sein dreigliedriges Schulsystem abgeschafft. Seitdem gehen die Schülerinnen und Schüler in der Hansestadt nach der Grundschule entweder auf ein Gymnasium oder eine der Stadtteilschulen. Genau wie an der Oberschule in Bremen können an dieser Schulform alle allgemeinbildenden Abschlüsse erlangt werden: Den Ersten Bildungsabschluss (ESA, vergleichbar mit dem Hauptschulabschluss) nach der 9., den Mittleren Bildungsabschluss (MSA, entspricht dem Realschulabschluss) nach der 10. sowie dem Abitur nach der 13. Klasse. Eine Hybridform sind die sogenannten Campus-Stadtteilschulen. Dort gibt es sowohl gymnasiale Klassen mit einem entsprechenden Stundenplan, die nach acht Jahren zum Abitur führen, als auch Stadtteilschulklassen mit dem Stundenplan der Stadtteilschulen und dem Abitur nach neun Jahren. Die Stadtteilschulen haben seit der Reform allerdings deutlich weniger Zulauf als ihr Bremer Pendant: Von den Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2023/24 auf eine weiterführende Schule wechselten, wurden nur 53 % an einer Stadtteilschule und 47 % an einem Gymnasium angemeldet. Ähnlich wie in Bremen hat sich die soziale Diversität an den Hamburger Schulen seit der Reform nicht verbessert. Während 28,4 % der Gymnasiasten aus Familien mit hohem sozioökonomischen Status kommen, sind es an den Stadtteilschulen lediglich 10,4 %. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem sozioökonomischen Mittelfeld ist allerdings an beiden Schulen etwa gleich hoch – an Stadtteilschulen sind es 57,9 % und an Gymnasien 57,4 %. Für die Stadtteilschulen, die wie die allermeisten Gesamtschulkonzepte die Chancengleichheit des Bildungssystems verbessern sollen, gibt es eine besondere Herausforderung: Nach der 6. Klasse, wenn die Beobachtungsstufe auf den Hamburger Gymnasien endet, müssen die Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen für die Schulform nicht ausreichen, auf eine Stadtteilschule wechseln. Die Stadtteilschulen müssen dadurch in jedem Schuljahr neue Kinder auffangen, deren Lernmotivation durch zwei Jahre schulischer Misserfolge mitunter angeschlagen ist. Dies hat in den vergangenen Jahren meist nur 700 bis 800 Schülerinnen und Schüler betroffen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Stadtteilschulen in der Regel ebenfalls für die Integration fast aller schulpflichtigen Geflüchteten und aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verantwortlich sind, muss diese Schulform hinsichtlich Inklusion deutlich mehr leisten als die Gymnasien. Trotz dieser Herausforderung zeigt sich hier, dass ein zweigliedriges Bildungssystem sehr erfolgreich sein kann, wenn es gut finanziert ist: Im Jahr 2020 hat Hamburg 12.600 € pro Schüler in seine öffentlichen allgemeinbildenden Schulen investiert (zum Vergleich: In Baden-Württemberg lag diese Zahl bei 8.800 €). Im IQB-Bildungstrend verzeichnet es damit die steilste Entwicklungskurve aller Bundesländer und ist dort mittlerweile in die Spitzengruppe aufgestiegen.</p>
<h4><strong>Mecklenburg-Vorpommern: Komplex zweigliedrig</strong></h4>
<p>Seit 2006 hat Mecklenburg-Vorpommern ein zweigliedriges System für seine weiterführenden Schulen, was in diesem Fall allerdings bedeutet: Es gibt Gymnasien sowie die sogenannten „Schularten mit mehreren Bildungsgängen“. Hinter letzteren verbirgt sich in der Regel eine Regionale Schule, eine integrierte oder eine kooperative Gesamt-schule. Die Regionale Schule deckt in der Regel nur die Sekundarstufe I ab, hat einen Schwerpunkt auf berufsvorbereitendem und praxisorientiertem Unterricht und ermöglicht die Berufsreife nach der 9. und die Mittlere Reife nach der 10. Klasse. An der Integrierten Gesamtschule findet gemeinsames Lernen mit einer Differenzierung in den Hauptfächern ab der 7. Klasse statt und es können alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erreicht werden. Kooperative Gesamtschulen sind eigentlich zusammengelegte Gymnasien und Regionale Schulen. Dort gibt es separate Gymnasial- und Regionalschulklassen, wobei in Letzteren ebenfalls eine Differenzierung in den Hauptfächern ab Jahrgang 7 stattfindet. Außerdem können Schülerinnen und Schüler an kooperativen Gesamtschulen bei entsprechender Leistung unkompliziert in eine Gymnasialklasse wechseln.</p>
<p>Die Besonderheit im Mecklenburg-Vorpommerns Bildungssystem ist die Schulartunabhängige Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6. Hier werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet, nach individuellen Begabungen gefördert und müssen die endgültige Entscheidung über ihre Schullaufbahn nicht schon nach der Grundschule treffen. Die Orientierungsstufe ist meist in Regionale Schulen oder Gesamtschulen integriert. In dem dünn besiedelten Bundesland – in Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Bevölkerungsdichte etwa 69 Einwohner pro Quadratkilometer – können durch diese Konstellation mehr Schulen erhalten bleiben. Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse haben dadurch bessere Möglichkeiten, eine Schule in der Nähe ihres Wohnortes zu besuchen. <br />Im Schuljahr 2023/24 besuchten 50.455 Schülerinnen und Schüler eine Schulart mit mehreren Bildungsgängen in Mecklenburg-Vorpommern, während 19.040 auf ein Gymnasium gingen. Daraus lässt sich schließen, dass das gemeinsame Lernen mit individuellen Fördermöglichkeiten zu einer sichtbaren Verbesserung der Bildungschancen geführt hat: Obwohl die wenigen Gymnasien im ländlichen Raum schwer zu erreichen sind, ist seit der Einführung des zweigliedrigen Bildungssystems der Anteil der Schulabsolventinnen mit allgemeiner Hochschulreife von 31,7 % um sechs Prozentpunkte angestiegen und bewegt sich seit 2012 stetig zwischen 38 und 41 %. Die Gesamtschulen gleichen damit für ihre Schülerinnen und Schüler ebenso regionale wie strukturelle Nachteile aus.</p>
<h4><strong>Schleswig-Holstein: Gemeinschaftlich praxisorientiert</strong></h4>
<p>Schleswig-Holstein fährt nach einer umfassenden Neustrukturierung seines Bildungssystems ebenfalls zweigleisig. Nach der Grundschule gibt es seit dem Schuljahr 2007/2008 die Wahl zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule. Gesamtschultypisch gibt es dort gemeinsames Lernen in der 5. und 6. Klasse sowie leistungsgerechte Differenzierungsangebote ab Jahrgang 7. An allen 181 Gemeinschaftsschulen können die Abschlüsse ESA (nach der 9. Klasse) und MSA (nach der 10. Klasse) erlangt werden. 44 Gemeinschaftsschulen bieten zusätzlich eine gymnasiale Oberstufe an, die nach dem 13. Schuljahr zum Abitur führt.</p>
<p>An einigen Gemeinschaftsschulen im Land gibt es das Angebot des Produktiven Lernens. In der 8. und 9. Klasse können sich Schülerinnen und Schüler zum Erreichen des ESA ein selbstbestimmtes, praxisorientiertes Lernangebot suchen. Um ihre Praxiserfahrungen dabei bestmöglich mit ihrem schulischen Lernen zu verbinden, werden sie von Lernbegleitern unterstützt und beraten. Das Modellprojekt, das mittlerweile als reguläres Bildungsangebot besteht, erleichtert für die teilnehmenden Schüler den Einstieg in den Arbeitsmarkt: 80 % derjenigen, die nach ihrem ESA in eine Berufsausbildung starteten, fanden ihren Ausbildungsplatz an ehemaligen Praxislernorten.</p>
<p>Insgesamt haben die Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein einen ähnlichen Zulauf wie in Hamburg. Auch hier liegt die Verteilung der Anmeldung nach der Grundschule bei 53 % an Gemeinschaftsschulen und 47 % an Gymnasien. Insgesamt besuchten rund 97.100 Schülerinnen und Schüler eine der Gemeinschaftsschulen. In der aktuellen Studie des ifo-Instituts zur Bildungsgerechtigkeit in Deutschland belegte Schleswig-Holstein den 13. Platz. Der Besuch eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe hängt dort noch immer vom sozioökonomischen Status des Elternhauses ab. Dabei soll das Förderprogramm PerspektivSchule Kurs 2034 Abhilfe schaffen – ab 2024 werden mit Geldern aus dem Startchancen-Programm des Bundes 135 Schulen in soziokulturell herausfordernden Umfeldern besonders gefördert.</p>
<h4><strong>Bildungsvielfalt und strukturelle Unterschiede im Norden</strong></h4>
<p>Das zweigliedrige Schulsystem in den norddeutschen Bundesländern spiegelt den pragmatischen Ansatz der Region wider und hat seit seiner Einführung die Bildungslandschaft erkennbar verändert. Mit der Entscheidung für Gymnasien oder Gesamtschulvarianten wie Oberschulen, Stadtteilschulen oder Gemeinschaftsschulen zielen Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern darauf ab, Bildungsgerechtigkeit und soziale Integration zu fördern. Dies wird in allen vier Bundesländern durch ein längeres gemeinsames Lernen mit Binnendifferenzierung in einigen Fächern und eine spätere Entscheidung über die Bildungswege ermöglicht. Daneben sind die Gesamtschulkonzepte in Regionen mit geringer Einwohnerdichte, die man nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch an Schleswig-Holsteins Westküste findet, eine pragmatische Lösung, um Schulstandorte erhalten zu können. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern ist zu erkennen, dass über die Schullaufbahn im schlechtesten Fall nicht nur die soziale, sondern auch die regionale Herkunft entscheidet. Gesamtschulen mit Entfaltungsmöglichkeiten für alle Lern- und Neigungstypen und Optionen auf alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse können dem produktiv entgegenwirken. Fortschritte wie steigende Abiturquoten oder niedrigere Exklusionsquoten sind messbare Erfolge dieser Schulform. Im Hinblick auf die soziale Integration, die an Gesamtschulen ebenfalls stattfinden soll, ist jedoch vor allem in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch einiges Potential offen. Vor allem Bremen, dessen Wirtschaftsleistung zwar von 2021 auf 2022 um 5,1 % gewachsen ist, gleichzeitig jedoch mit 28,8 % die mit Abstand höchste Armutsgefährdungsquote im Bundesländervergleich hat (zum Vergleich: Berlin liegt mit 20 % auf Platz 2, Baden-Württemberg auf Platz 15 mit 13,5 %), steht vor der Herausforderung, die starke soziale Spaltung in der Stadt zumindest aus dem Bildungssystem herauszuhalten. In Hamburg findet an den weiterführenden Schulen zwar ähnlich wenig soziale Durchmischung statt und die Stadtteilschulen müssen ungleich mehr Ressourcen für Inklusions- und Integrationsleistungen aller Art leisten als die Gymnasien, jedoch macht die Hansestadt dies durch hohe Investitionen in sein Bildungssystem und damit auch in Schulsozialarbeit möglich. Als – Stand 2024 – reichstes Bundesland Deutschlands mit einem Bruttoinlandsprodukt von 79.176 € pro Kopf kann es sich diesen Kostenpunkt allerdings problemlos leisten. Vor allem in sozioökonomisch schwächeren Regionen benötigen Gesamtschulen bessere finanzielle Ausstattung und innovative Ansätze, um ihr Potenzial voll auszuschöpfen.</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />Zara Zerbe hat Literatur- und Medienwissenschaften studiert und lebt und arbeitet als freie Autorin in Kiel. Dort ist sie Mitherausgeberin des Literaturmagazins „der Schnipsel“ und hostet den Podcast „Literarisch, Solidarisch“ mit Hatice Açıkgöz und Dara Brexendorf. Sie arbeitet zu Umwelt-, Bildungs- und Zukunftsthemen sowie zu sozialer Gerechtigkeit. 2024 ist ihr Debütroman „Phytopia Plus“ im Verbrecher Verlag erschienen. Ihre Werke wurden mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Kunstförderpreis des Landes Schleswig-Holstein und dem Phantastikpreis der Stadt Wetzlar.</p>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-4-april-2025/990-gemeinsam-im-norden?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<h3>Gesamtschulkonzepte zwischen Weser und Oder</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Zara Zerbe<br />Freie Autorin</span></p>
<p><strong>Die Norddeutschen schätzen Pragmatismus – eine Haltung, die sich auch in den Schulsystemen von Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern widerspiegelt. Alle vier Bundesländer haben ein zweigliedriges Schulsystem etabliert, das sich aus Gymnasium und einer Variante der Gesamtschule zusammensetzt – allesamt Ergebnisse von Schulreformen, die als Reaktion auf die schlechten Ergebnisse der PISA-Studie 2003 umgesetzt wurden. Das Konzept hat der Norden von den neuen Bundesländern übernommen, die damit seit der Wende erstaunlich gute PISA-Ergebnisse im innerdeutschen Vergleich erzielt haben.</strong></p>
<p>Die Idee hinter der Gesamtschule verspricht ein durchlässiges Bildungssystem, das den Schülerinnen und Schülern im Optimalfall alle gängigen allgemeinbildenden Schulabschlüsse ermöglicht, ohne den Ausgang der Schullaufbahn direkt in der 5. oder 6. Klasse festzuschreiben. Daneben soll die Schulform zur besseren sozialen Integration in den jeweiligen Einzugsgebieten beitragen. Wie die Länder dieses Schulkonzept umsetzen, wie es seit der Reform angenommen wird und welche Effekte es auf die Bildungsgerechtigkeit hat, zeigt der folgende Überblick.</p>
<h4><strong>Bremen: Oberschulen mit viel Zulauf</strong></h4>
<p>In Bremen und Bremerhaven stehen Eltern seit 2010 vor der Entscheidung, ob sie ihr Kind nach der Grundschule auf ein Gymnasium oder auf eine Oberschule schicken. Diese erfreuen sich großer Popularität: Von den 1096 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2023/24 auf eine weiterführende Schule gewechselt sind, gehen 971 auf eine der 34 Oberschulen in der Hansestadt.</p>
<p>Um das Unterrichtsangebot auf unterschiedliche Lerntypen auszurichten, findet der Unterricht ab der 7. Klasse in den Hauptfächern auf zwei Anforderungsniveaus statt. Ab der 6. Klasse können die Schülerinnen und Schüler ihren Lerninteressen in Wahlpflichtkursen nachgehen, die z.B. aus sportlichen, sprachlichen, musischen, naturwissenschaftlichen oder berufsorientierenden Angeboten bestehen.</p>
<p>Am Ende der 10. Klasse können zwei Abschlüsse erworben werden: Die Erweiterte Berufsbildungsreife (entspricht dem Erweiterten Hauptschulabschluss) und ebenso der Mittlere Schulabschluss (entspricht dem Realschulabschluss). Anders als an den Bremer Gymnasien führen die Oberschulen nach 13 Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife, können den Schülerinnen und Schülern allerdings die Möglichkeit bieten, die Abiturprüfung schon nach 12 Schuljahren abzulegen. In diesem Fall bekommen sie in den Jahrgängen 7 bis 9 zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Naturwissenschaften, Politik und Gesellschaft sowie Mathematik und beginnen bereits nach der 9. Jahrgangsstufe mit der Oberstufe.</p>
<p>In der Mittelstufe werden die Klassen von einem Jahrgangsteam betreut. Dieses Team setzt sich aus einer festen Gruppe von Lehrkräften zusammen, die den Jahrgang gemeinsam von der 5. bis zum Ende der 10. Klasse betreuen. Ihre Aufgabe ist es, die Unterrichtsgestaltung, die Differenzierung der Leistungsniveaus und die individuelle Förderung in ihrer Kohorte zu koordinieren. Diese sorgfältige pädagogische Begleitung ermöglicht es, dem Inklusionsanspruch gerecht zu werden, der im Bremer Schulgesetzt fest verankert ist. Dies besagt, dass jede Klasse an einer allgemeinbildenden Schule fünf Plätze für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorhalten muss. Die Weserstadt hat mit 0,8 % die niedrigste Exklusionsquote in der Bundesrepublik – dies entsprich dem Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in einer Förderschule beschult werden.</p>
<p>2018 hat der GEW Bremen eine flächendeckende Evaluation an Bremer Oberschulen durchgeführt. Dabei hat sich vor allem ein Pluspunkt herausgestellt: Das gemeinsame Lernen mit individuellen Fördermöglichkeiten kann vorübergehende Leistungsschwankungen auffangen und Schulwechsel verhindern, was Jugendlichen in turbulenten Entwicklungsphasen ein stabiles schulisches Umfeld ermöglicht. Die soziale Integration hingegen, zu der die Oberschulen in den jeweiligen Stadtteilen beitragen sollten, konnte sich in der Anfangsphase nicht verbessern. Eltern mit hohem sozioökonomischem Status schicken ihre Kinder in überwiegender Zahl auf ein Gymnasium, und vor allem Oberschulen ohne gymnasiale Oberstufe werden von bildungsnäheren Familien in der Regel gemieden. Darüber hinaus mangelt es laut der Evaluation vor allem an Geld, um die eigentlich sehr schülerfreundlichen Ideen der Oberschule adäquat umzusetzen.</p>
<h4><strong>Hamburg: Stadtteilschulen mit Inklusionsdruck</strong></h4>
<p>Hamburg hat zeitgleich mit Bremen sein dreigliedriges Schulsystem abgeschafft. Seitdem gehen die Schülerinnen und Schüler in der Hansestadt nach der Grundschule entweder auf ein Gymnasium oder eine der Stadtteilschulen. Genau wie an der Oberschule in Bremen können an dieser Schulform alle allgemeinbildenden Abschlüsse erlangt werden: Den Ersten Bildungsabschluss (ESA, vergleichbar mit dem Hauptschulabschluss) nach der 9., den Mittleren Bildungsabschluss (MSA, entspricht dem Realschulabschluss) nach der 10. sowie dem Abitur nach der 13. Klasse. Eine Hybridform sind die sogenannten Campus-Stadtteilschulen. Dort gibt es sowohl gymnasiale Klassen mit einem entsprechenden Stundenplan, die nach acht Jahren zum Abitur führen, als auch Stadtteilschulklassen mit dem Stundenplan der Stadtteilschulen und dem Abitur nach neun Jahren. Die Stadtteilschulen haben seit der Reform allerdings deutlich weniger Zulauf als ihr Bremer Pendant: Von den Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2023/24 auf eine weiterführende Schule wechselten, wurden nur 53 % an einer Stadtteilschule und 47 % an einem Gymnasium angemeldet. Ähnlich wie in Bremen hat sich die soziale Diversität an den Hamburger Schulen seit der Reform nicht verbessert. Während 28,4 % der Gymnasiasten aus Familien mit hohem sozioökonomischen Status kommen, sind es an den Stadtteilschulen lediglich 10,4 %. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus dem sozioökonomischen Mittelfeld ist allerdings an beiden Schulen etwa gleich hoch – an Stadtteilschulen sind es 57,9 % und an Gymnasien 57,4 %. Für die Stadtteilschulen, die wie die allermeisten Gesamtschulkonzepte die Chancengleichheit des Bildungssystems verbessern sollen, gibt es eine besondere Herausforderung: Nach der 6. Klasse, wenn die Beobachtungsstufe auf den Hamburger Gymnasien endet, müssen die Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen für die Schulform nicht ausreichen, auf eine Stadtteilschule wechseln. Die Stadtteilschulen müssen dadurch in jedem Schuljahr neue Kinder auffangen, deren Lernmotivation durch zwei Jahre schulischer Misserfolge mitunter angeschlagen ist. Dies hat in den vergangenen Jahren meist nur 700 bis 800 Schülerinnen und Schüler betroffen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Stadtteilschulen in der Regel ebenfalls für die Integration fast aller schulpflichtigen Geflüchteten und aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verantwortlich sind, muss diese Schulform hinsichtlich Inklusion deutlich mehr leisten als die Gymnasien. Trotz dieser Herausforderung zeigt sich hier, dass ein zweigliedriges Bildungssystem sehr erfolgreich sein kann, wenn es gut finanziert ist: Im Jahr 2020 hat Hamburg 12.600 € pro Schüler in seine öffentlichen allgemeinbildenden Schulen investiert (zum Vergleich: In Baden-Württemberg lag diese Zahl bei 8.800 €). Im IQB-Bildungstrend verzeichnet es damit die steilste Entwicklungskurve aller Bundesländer und ist dort mittlerweile in die Spitzengruppe aufgestiegen.</p>
<h4><strong>Mecklenburg-Vorpommern: Komplex zweigliedrig</strong></h4>
<p>Seit 2006 hat Mecklenburg-Vorpommern ein zweigliedriges System für seine weiterführenden Schulen, was in diesem Fall allerdings bedeutet: Es gibt Gymnasien sowie die sogenannten „Schularten mit mehreren Bildungsgängen“. Hinter letzteren verbirgt sich in der Regel eine Regionale Schule, eine integrierte oder eine kooperative Gesamt-schule. Die Regionale Schule deckt in der Regel nur die Sekundarstufe I ab, hat einen Schwerpunkt auf berufsvorbereitendem und praxisorientiertem Unterricht und ermöglicht die Berufsreife nach der 9. und die Mittlere Reife nach der 10. Klasse. An der Integrierten Gesamtschule findet gemeinsames Lernen mit einer Differenzierung in den Hauptfächern ab der 7. Klasse statt und es können alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erreicht werden. Kooperative Gesamtschulen sind eigentlich zusammengelegte Gymnasien und Regionale Schulen. Dort gibt es separate Gymnasial- und Regionalschulklassen, wobei in Letzteren ebenfalls eine Differenzierung in den Hauptfächern ab Jahrgang 7 stattfindet. Außerdem können Schülerinnen und Schüler an kooperativen Gesamtschulen bei entsprechender Leistung unkompliziert in eine Gymnasialklasse wechseln.</p>
<p>Die Besonderheit im Mecklenburg-Vorpommerns Bildungssystem ist die Schulartunabhängige Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6. Hier werden alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet, nach individuellen Begabungen gefördert und müssen die endgültige Entscheidung über ihre Schullaufbahn nicht schon nach der Grundschule treffen. Die Orientierungsstufe ist meist in Regionale Schulen oder Gesamtschulen integriert. In dem dünn besiedelten Bundesland – in Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Bevölkerungsdichte etwa 69 Einwohner pro Quadratkilometer – können durch diese Konstellation mehr Schulen erhalten bleiben. Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse haben dadurch bessere Möglichkeiten, eine Schule in der Nähe ihres Wohnortes zu besuchen. <br />Im Schuljahr 2023/24 besuchten 50.455 Schülerinnen und Schüler eine Schulart mit mehreren Bildungsgängen in Mecklenburg-Vorpommern, während 19.040 auf ein Gymnasium gingen. Daraus lässt sich schließen, dass das gemeinsame Lernen mit individuellen Fördermöglichkeiten zu einer sichtbaren Verbesserung der Bildungschancen geführt hat: Obwohl die wenigen Gymnasien im ländlichen Raum schwer zu erreichen sind, ist seit der Einführung des zweigliedrigen Bildungssystems der Anteil der Schulabsolventinnen mit allgemeiner Hochschulreife von 31,7 % um sechs Prozentpunkte angestiegen und bewegt sich seit 2012 stetig zwischen 38 und 41 %. Die Gesamtschulen gleichen damit für ihre Schülerinnen und Schüler ebenso regionale wie strukturelle Nachteile aus.</p>
<h4><strong>Schleswig-Holstein: Gemeinschaftlich praxisorientiert</strong></h4>
<p>Schleswig-Holstein fährt nach einer umfassenden Neustrukturierung seines Bildungssystems ebenfalls zweigleisig. Nach der Grundschule gibt es seit dem Schuljahr 2007/2008 die Wahl zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule. Gesamtschultypisch gibt es dort gemeinsames Lernen in der 5. und 6. Klasse sowie leistungsgerechte Differenzierungsangebote ab Jahrgang 7. An allen 181 Gemeinschaftsschulen können die Abschlüsse ESA (nach der 9. Klasse) und MSA (nach der 10. Klasse) erlangt werden. 44 Gemeinschaftsschulen bieten zusätzlich eine gymnasiale Oberstufe an, die nach dem 13. Schuljahr zum Abitur führt.</p>
<p>An einigen Gemeinschaftsschulen im Land gibt es das Angebot des Produktiven Lernens. In der 8. und 9. Klasse können sich Schülerinnen und Schüler zum Erreichen des ESA ein selbstbestimmtes, praxisorientiertes Lernangebot suchen. Um ihre Praxiserfahrungen dabei bestmöglich mit ihrem schulischen Lernen zu verbinden, werden sie von Lernbegleitern unterstützt und beraten. Das Modellprojekt, das mittlerweile als reguläres Bildungsangebot besteht, erleichtert für die teilnehmenden Schüler den Einstieg in den Arbeitsmarkt: 80 % derjenigen, die nach ihrem ESA in eine Berufsausbildung starteten, fanden ihren Ausbildungsplatz an ehemaligen Praxislernorten.</p>
<p>Insgesamt haben die Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein einen ähnlichen Zulauf wie in Hamburg. Auch hier liegt die Verteilung der Anmeldung nach der Grundschule bei 53 % an Gemeinschaftsschulen und 47 % an Gymnasien. Insgesamt besuchten rund 97.100 Schülerinnen und Schüler eine der Gemeinschaftsschulen. In der aktuellen Studie des ifo-Instituts zur Bildungsgerechtigkeit in Deutschland belegte Schleswig-Holstein den 13. Platz. Der Besuch eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe hängt dort noch immer vom sozioökonomischen Status des Elternhauses ab. Dabei soll das Förderprogramm PerspektivSchule Kurs 2034 Abhilfe schaffen – ab 2024 werden mit Geldern aus dem Startchancen-Programm des Bundes 135 Schulen in soziokulturell herausfordernden Umfeldern besonders gefördert.</p>
<h4><strong>Bildungsvielfalt und strukturelle Unterschiede im Norden</strong></h4>
<p>Das zweigliedrige Schulsystem in den norddeutschen Bundesländern spiegelt den pragmatischen Ansatz der Region wider und hat seit seiner Einführung die Bildungslandschaft erkennbar verändert. Mit der Entscheidung für Gymnasien oder Gesamtschulvarianten wie Oberschulen, Stadtteilschulen oder Gemeinschaftsschulen zielen Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern darauf ab, Bildungsgerechtigkeit und soziale Integration zu fördern. Dies wird in allen vier Bundesländern durch ein längeres gemeinsames Lernen mit Binnendifferenzierung in einigen Fächern und eine spätere Entscheidung über die Bildungswege ermöglicht. Daneben sind die Gesamtschulkonzepte in Regionen mit geringer Einwohnerdichte, die man nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch an Schleswig-Holsteins Westküste findet, eine pragmatische Lösung, um Schulstandorte erhalten zu können. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern ist zu erkennen, dass über die Schullaufbahn im schlechtesten Fall nicht nur die soziale, sondern auch die regionale Herkunft entscheidet. Gesamtschulen mit Entfaltungsmöglichkeiten für alle Lern- und Neigungstypen und Optionen auf alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse können dem produktiv entgegenwirken. Fortschritte wie steigende Abiturquoten oder niedrigere Exklusionsquoten sind messbare Erfolge dieser Schulform. Im Hinblick auf die soziale Integration, die an Gesamtschulen ebenfalls stattfinden soll, ist jedoch vor allem in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch einiges Potential offen. Vor allem Bremen, dessen Wirtschaftsleistung zwar von 2021 auf 2022 um 5,1 % gewachsen ist, gleichzeitig jedoch mit 28,8 % die mit Abstand höchste Armutsgefährdungsquote im Bundesländervergleich hat (zum Vergleich: Berlin liegt mit 20 % auf Platz 2, Baden-Württemberg auf Platz 15 mit 13,5 %), steht vor der Herausforderung, die starke soziale Spaltung in der Stadt zumindest aus dem Bildungssystem herauszuhalten. In Hamburg findet an den weiterführenden Schulen zwar ähnlich wenig soziale Durchmischung statt und die Stadtteilschulen müssen ungleich mehr Ressourcen für Inklusions- und Integrationsleistungen aller Art leisten als die Gymnasien, jedoch macht die Hansestadt dies durch hohe Investitionen in sein Bildungssystem und damit auch in Schulsozialarbeit möglich. Als – Stand 2024 – reichstes Bundesland Deutschlands mit einem Bruttoinlandsprodukt von 79.176 € pro Kopf kann es sich diesen Kostenpunkt allerdings problemlos leisten. Vor allem in sozioökonomisch schwächeren Regionen benötigen Gesamtschulen bessere finanzielle Ausstattung und innovative Ansätze, um ihr Potenzial voll auszuschöpfen.</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />Zara Zerbe hat Literatur- und Medienwissenschaften studiert und lebt und arbeitet als freie Autorin in Kiel. Dort ist sie Mitherausgeberin des Literaturmagazins „der Schnipsel“ und hostet den Podcast „Literarisch, Solidarisch“ mit Hatice Açıkgöz und Dara Brexendorf. Sie arbeitet zu Umwelt-, Bildungs- und Zukunftsthemen sowie zu sozialer Gerechtigkeit. 2024 ist ihr Debütroman „Phytopia Plus“ im Verbrecher Verlag erschienen. Ihre Werke wurden mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Kunstförderpreis des Landes Schleswig-Holstein und dem Phantastikpreis der Stadt Wetzlar.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 4, April 2025</category>
           <pubDate>Wed, 23 Apr 2025 10:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Lernen im Gleichschritt</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-4-april-2025/989-lernen-im-gleichschritt?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Lernen im Gleichschritt</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3>Gedanken zur Vergleichbarkeit – ein Plädoyer</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Matthias Zeitler</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<p><strong>Erinnern wir uns doch mal kurz zurück als unsere Kinder alle noch Babys waren. Klein, süß und kann noch nicht viel. Noch! Dann fangen sie an zu krabbeln und den Fußboden als Robben zu wischen – praktisch. Das machen die einen ziemlich schnell und zu den anderen sagen wir „Ach, das wird schon noch.“ Irgendwann beginnen sie zu laufen, aber auch nicht alle gleichzeitig im selben Alter. Hier sagen wir „Das kommt schon noch.“ Auch das Radfahren erlernt jeder andersschnell. Wir denken uns auch folgerichtig „Jeder in seinem Tempo“.</strong></p>
<h4><strong>„Gleichschritt, Marsch“ bringt einige zum Stolpern</strong></h4>
<p>Diese Haltung ändert sich radikal, wenn die Kinder in der Grundschule sind. Warum? Weil wir Leistungsdruck erzeugen. Jetzt soll jeder im gleichen Tempo im Gleichschritt Marsch lernen. Aus den „Ach, das wird schon noch. Das kommt schon noch. Jeder in seinem Tempo.“-Kindern werden Leistungserbringer. Bitte aber in derselben Lerngeschwindigkeit, wie die anderen. Mit dem Ziel, dass alle die Klassenarbeit am selben Tag schreiben, nur um abzuprüfen, ob das Kind auch wirklich den ganzen Stoff in der gleichen Zeit intus hat, wie alle anderen. Ich vermeide hier explizit das Wort lernen. Denn echtes prozessorientiertes Lernen wird in der Klassenarbeit nicht gewollt und nicht geprüft. Und wenn das Kind es nicht verstanden hat und die Note in der Arbeit dementsprechend ist? Was wenn das Kind krank war und zu Hause den Stoff aufgrund des Fiebers nicht mitmachen und nachholen konnte, denn währenddessen geht es in der Klasse ja knallhart weiter? Pädagogisch sinnvoll wäre jetzt zu sagen, man ermöglicht es dem Kind Dinge nachzuholen. Stattdessen wird aber so getan, als wäre es die Pflicht des Schülers damit nun allein klarzukommen. Denn hier im Klassenzimmer muss im Gleichschritt weitergemacht werden. Wie, achso? Damit der Schüler, der es nicht verstanden hat, weitermachen kann, müsste er den vorherigen Stoff ja verstehen … Bitte kümmere dich doch um Nachhilfe!</p>
<h4><strong>Eltern als zusätzliche Antreiber?</strong></h4>
<p>Nun kommen die Eltern ins Spiel. Sie vergleichen nicht nur die Schülerinnen und Schüler in der Klasse, sie fragen die Lehrkraft, warum die Klasse a denn noch nicht genauso weit im Stoff ist, wie die Klasse b. Als hätte das irgendeine Aussagekraft über das tatsächliche Lernen. Vielleicht gab es einfach mehr soziale Probleme zu lösen, vielleicht gab es eine Klassenaktion oder die Lehrkraft war krank.</p>
<h4><strong>Unsicherheit trotz gutem Bauchgefühl</strong></h4>
<p>Als mich eine Lehrkraft fragte, ob sie eine Klassenarbeit in Mathe versschieben könne, weil sie krank sei und noch etwas erklären wolle, fragte ich sie, was dagegensprechen sollte. Sie erwiderte, dass die Parallelklasse schließlich auch an dem Tag schreibt. Ich fragte wieder, was denn passieren würde, wenn das einmal nicht der Fall wäre. Kommt das Schulamt? Übermittelt der Briefträger eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Was um alles in der Welt passiert dann? Nichts, genau! Es passiert, dass eine Klasse nochmal die Gelegenheit bekommt von ihrer Lehrkraft eine auf die Klasse ausgerichtete Übungsstunde zu bekommen, um dann ohne Stress und Druck die Arbeit schreiben zu können, die ja eh nur aussagt, was das jeweilige Kind an dem Tag im Stande war zu leisten. Sie sagt nicht aus, wie der Lernprozess des Kindes war, um den es ja auch eigentlich gehen sollte.</p>
<h4><strong>Schulmüdigkeit durch Vergleich und Druck</strong></h4>
<p>Schauen wir doch mal, warum dieses gleichschrittige Lernen nicht so einfach verlassen werden kann. Zum einen gaukelt uns der Bildungsplan ja vor, dass es sinnvoll ist, dass jede zu einer bestimmten Zeit in einer vorgegebenen Jahrgangsstufe festgelegte Lernziele erreicht haben soll. Wenn er das nicht hat, muss er die Klasse wiederholen. Ein offeneres Lernsetting würde es zwar ermöglichen, verpasste Lerninhalte aufzuholen, wenn man dazu auch das entsprechende Personal und kleinere Klassen hätte. Haben wir aber nicht, also muss das Kind das Level wiederholen. Zum anderen bekommen Lehrkräfte genau dieses gleichschrittige Lernen beigebracht. In den Vorführungs-Zirkus-Stunden wird im Vorfeld festgelegt, welches Stundenziel erreicht werden soll. Referendare sollen sogar erahnen und verschriftlichen welche Schülerantworten auf die Lehrerimpuls kommen. Diese sollten dann bitte auch bestenfalls kommen. Lehrkräfte werden zu vermeintlichen Hellsehern ausgebildet, die einen Unterrichtsverlauf vorhersehen sollen, der nicht in Gänze vorhersehbar ist. Vielleicht ist bei einem Kind der Hamster verstorben, beim nächsten die Mama im Krankenhaus, die Dritte hat sich auf dem Schulweg verletzt. Die Stunde kann und darf gar nicht mehr im Gleichschritt wie geplant verlaufen.</p>
<h4><strong>Vom selbstbestimmten Lernen zum Leistungs-Korsett</strong></h4>
<p>Spätestens in der vierten Klasse wird dann aus dem Kind, das noch in seinem Tempo mit oder ohne Stützräder Radfahren lernen durfte, ein Kind, das unbedingt aufs Gymnasium muss. Wieso gehen denn da manchen nicht hin?<br />Weil sie eben für Lernfortschritte etwas länger brauchen, weil sie noch nicht so weit sind. Das bedeutet nicht, dass es das nie erreichen kann. Und selbst wenn nicht, … Jeder in seinem Tempo. Warum gilt das nicht für die gesamte Laufbahn des Lernens. Das Schulsystem schafft eine künstliche Vergleichbarkeit von Individuen, die nicht vergleichbar sind. Schon allein, weil die sozialen Hintergründe nicht vergleichbar sind.</p>
<h4><strong>Mehr Individualität im Schulsystem – ein Wunschtraum?</strong></h4>
<p>In der Werkrealschule kommt es dann zu der Situation, dass wir Schülerinnen und Schüler in der 5. Klasse empfangen, die durch diesen Vergleich schulmüde geworden sind. Nach jahrelanger Aufbauarbeit und nachdem die pubertäre Hormonsuppe etwas heruntergekocht ist, können wir vielleicht in Klasse 8 oder 9 daran denken etwas selbstständiger und freier zu arbeiten. Vorher waren sie mit Freiheit überfordert, wussten nicht, was sie jetzt tun sollten. In den Abschlussklassen kann ich plötzlich nach Inputphasen den Gleichschritt etwas verlassen. Eine Klasse arbeitet in derselben Stunde an unterschiedlichen Dingen. Die Lernenden dürfen frei wählen, auf was sie gerade am meisten Lust haben. Beispielsweise wird an einer Englischpräsentation gefeilt, in einem Arbeitsheft für Gemeinschaftskunde über den Bundestag gelernt, Matheaufgaben geübt, in der Lektüre gelesen oder Gedichte analysiert. Natürlich gibt es Vorgaben und Regeln, es gibt sogar einen Zeitplan. Aber nicht jeder muss in derselben Stunde das Gleiche tun. Es ist nicht die komplette Freiheit, aber es ist freier. Selbstverständlich funktioniert das auch nicht direkt beim ersten Mal. Schließlich sind alle anderes Lernen gewohnt. Aber warum sollten wir es nicht weiter und sogar früher versuchen, damit es flächendeckend so sein kann? Und zwar dort, wo wir Schülerinnen und Schüler auf Lernprozesse konditionieren: In der Grundschule.</p>
<p>Das Schöne ist, es gibt Schulen, die das schon machen und es gibt sogar ganz verrückte Sekundarschulen, die das Fortführen. Das Problem ist, dass nicht jede Schulart und nicht jede Schule eine Schulart das gleichermaßen leisten kann. Denn jede Schule, ja sogar jede Lehrkraft einer Klasse muss ein individuelles pädagogisches Konzept stricken, dass auf die Lerngruppe und deren Größe passt. Gleichzeitig muss mit den räumlichen, technischen und personellen Gegebenheiten jongliert werden. Lernen im Gleichschritt ist auch hier eigentlich nicht möglich, aber oft eine Säule an der sich leicht festhalten lässt, weil sie eine vermeintliche Vergleichbarkeit für Kinder schafft, die eigentlich nicht in Gänze vergleichbar sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Person</strong><br />Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram schickt er sich außerdem an, Influencer zu werden, einen Podcast hat er auch und das erste Buch geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3>Gedanken zur Vergleichbarkeit – ein Plädoyer</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Matthias Zeitler</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<p><strong>Erinnern wir uns doch mal kurz zurück als unsere Kinder alle noch Babys waren. Klein, süß und kann noch nicht viel. Noch! Dann fangen sie an zu krabbeln und den Fußboden als Robben zu wischen – praktisch. Das machen die einen ziemlich schnell und zu den anderen sagen wir „Ach, das wird schon noch.“ Irgendwann beginnen sie zu laufen, aber auch nicht alle gleichzeitig im selben Alter. Hier sagen wir „Das kommt schon noch.“ Auch das Radfahren erlernt jeder andersschnell. Wir denken uns auch folgerichtig „Jeder in seinem Tempo“.</strong></p>
<h4><strong>„Gleichschritt, Marsch“ bringt einige zum Stolpern</strong></h4>
<p>Diese Haltung ändert sich radikal, wenn die Kinder in der Grundschule sind. Warum? Weil wir Leistungsdruck erzeugen. Jetzt soll jeder im gleichen Tempo im Gleichschritt Marsch lernen. Aus den „Ach, das wird schon noch. Das kommt schon noch. Jeder in seinem Tempo.“-Kindern werden Leistungserbringer. Bitte aber in derselben Lerngeschwindigkeit, wie die anderen. Mit dem Ziel, dass alle die Klassenarbeit am selben Tag schreiben, nur um abzuprüfen, ob das Kind auch wirklich den ganzen Stoff in der gleichen Zeit intus hat, wie alle anderen. Ich vermeide hier explizit das Wort lernen. Denn echtes prozessorientiertes Lernen wird in der Klassenarbeit nicht gewollt und nicht geprüft. Und wenn das Kind es nicht verstanden hat und die Note in der Arbeit dementsprechend ist? Was wenn das Kind krank war und zu Hause den Stoff aufgrund des Fiebers nicht mitmachen und nachholen konnte, denn währenddessen geht es in der Klasse ja knallhart weiter? Pädagogisch sinnvoll wäre jetzt zu sagen, man ermöglicht es dem Kind Dinge nachzuholen. Stattdessen wird aber so getan, als wäre es die Pflicht des Schülers damit nun allein klarzukommen. Denn hier im Klassenzimmer muss im Gleichschritt weitergemacht werden. Wie, achso? Damit der Schüler, der es nicht verstanden hat, weitermachen kann, müsste er den vorherigen Stoff ja verstehen … Bitte kümmere dich doch um Nachhilfe!</p>
<h4><strong>Eltern als zusätzliche Antreiber?</strong></h4>
<p>Nun kommen die Eltern ins Spiel. Sie vergleichen nicht nur die Schülerinnen und Schüler in der Klasse, sie fragen die Lehrkraft, warum die Klasse a denn noch nicht genauso weit im Stoff ist, wie die Klasse b. Als hätte das irgendeine Aussagekraft über das tatsächliche Lernen. Vielleicht gab es einfach mehr soziale Probleme zu lösen, vielleicht gab es eine Klassenaktion oder die Lehrkraft war krank.</p>
<h4><strong>Unsicherheit trotz gutem Bauchgefühl</strong></h4>
<p>Als mich eine Lehrkraft fragte, ob sie eine Klassenarbeit in Mathe versschieben könne, weil sie krank sei und noch etwas erklären wolle, fragte ich sie, was dagegensprechen sollte. Sie erwiderte, dass die Parallelklasse schließlich auch an dem Tag schreibt. Ich fragte wieder, was denn passieren würde, wenn das einmal nicht der Fall wäre. Kommt das Schulamt? Übermittelt der Briefträger eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Was um alles in der Welt passiert dann? Nichts, genau! Es passiert, dass eine Klasse nochmal die Gelegenheit bekommt von ihrer Lehrkraft eine auf die Klasse ausgerichtete Übungsstunde zu bekommen, um dann ohne Stress und Druck die Arbeit schreiben zu können, die ja eh nur aussagt, was das jeweilige Kind an dem Tag im Stande war zu leisten. Sie sagt nicht aus, wie der Lernprozess des Kindes war, um den es ja auch eigentlich gehen sollte.</p>
<h4><strong>Schulmüdigkeit durch Vergleich und Druck</strong></h4>
<p>Schauen wir doch mal, warum dieses gleichschrittige Lernen nicht so einfach verlassen werden kann. Zum einen gaukelt uns der Bildungsplan ja vor, dass es sinnvoll ist, dass jede zu einer bestimmten Zeit in einer vorgegebenen Jahrgangsstufe festgelegte Lernziele erreicht haben soll. Wenn er das nicht hat, muss er die Klasse wiederholen. Ein offeneres Lernsetting würde es zwar ermöglichen, verpasste Lerninhalte aufzuholen, wenn man dazu auch das entsprechende Personal und kleinere Klassen hätte. Haben wir aber nicht, also muss das Kind das Level wiederholen. Zum anderen bekommen Lehrkräfte genau dieses gleichschrittige Lernen beigebracht. In den Vorführungs-Zirkus-Stunden wird im Vorfeld festgelegt, welches Stundenziel erreicht werden soll. Referendare sollen sogar erahnen und verschriftlichen welche Schülerantworten auf die Lehrerimpuls kommen. Diese sollten dann bitte auch bestenfalls kommen. Lehrkräfte werden zu vermeintlichen Hellsehern ausgebildet, die einen Unterrichtsverlauf vorhersehen sollen, der nicht in Gänze vorhersehbar ist. Vielleicht ist bei einem Kind der Hamster verstorben, beim nächsten die Mama im Krankenhaus, die Dritte hat sich auf dem Schulweg verletzt. Die Stunde kann und darf gar nicht mehr im Gleichschritt wie geplant verlaufen.</p>
<h4><strong>Vom selbstbestimmten Lernen zum Leistungs-Korsett</strong></h4>
<p>Spätestens in der vierten Klasse wird dann aus dem Kind, das noch in seinem Tempo mit oder ohne Stützräder Radfahren lernen durfte, ein Kind, das unbedingt aufs Gymnasium muss. Wieso gehen denn da manchen nicht hin?<br />Weil sie eben für Lernfortschritte etwas länger brauchen, weil sie noch nicht so weit sind. Das bedeutet nicht, dass es das nie erreichen kann. Und selbst wenn nicht, … Jeder in seinem Tempo. Warum gilt das nicht für die gesamte Laufbahn des Lernens. Das Schulsystem schafft eine künstliche Vergleichbarkeit von Individuen, die nicht vergleichbar sind. Schon allein, weil die sozialen Hintergründe nicht vergleichbar sind.</p>
<h4><strong>Mehr Individualität im Schulsystem – ein Wunschtraum?</strong></h4>
<p>In der Werkrealschule kommt es dann zu der Situation, dass wir Schülerinnen und Schüler in der 5. Klasse empfangen, die durch diesen Vergleich schulmüde geworden sind. Nach jahrelanger Aufbauarbeit und nachdem die pubertäre Hormonsuppe etwas heruntergekocht ist, können wir vielleicht in Klasse 8 oder 9 daran denken etwas selbstständiger und freier zu arbeiten. Vorher waren sie mit Freiheit überfordert, wussten nicht, was sie jetzt tun sollten. In den Abschlussklassen kann ich plötzlich nach Inputphasen den Gleichschritt etwas verlassen. Eine Klasse arbeitet in derselben Stunde an unterschiedlichen Dingen. Die Lernenden dürfen frei wählen, auf was sie gerade am meisten Lust haben. Beispielsweise wird an einer Englischpräsentation gefeilt, in einem Arbeitsheft für Gemeinschaftskunde über den Bundestag gelernt, Matheaufgaben geübt, in der Lektüre gelesen oder Gedichte analysiert. Natürlich gibt es Vorgaben und Regeln, es gibt sogar einen Zeitplan. Aber nicht jeder muss in derselben Stunde das Gleiche tun. Es ist nicht die komplette Freiheit, aber es ist freier. Selbstverständlich funktioniert das auch nicht direkt beim ersten Mal. Schließlich sind alle anderes Lernen gewohnt. Aber warum sollten wir es nicht weiter und sogar früher versuchen, damit es flächendeckend so sein kann? Und zwar dort, wo wir Schülerinnen und Schüler auf Lernprozesse konditionieren: In der Grundschule.</p>
<p>Das Schöne ist, es gibt Schulen, die das schon machen und es gibt sogar ganz verrückte Sekundarschulen, die das Fortführen. Das Problem ist, dass nicht jede Schulart und nicht jede Schule eine Schulart das gleichermaßen leisten kann. Denn jede Schule, ja sogar jede Lehrkraft einer Klasse muss ein individuelles pädagogisches Konzept stricken, dass auf die Lerngruppe und deren Größe passt. Gleichzeitig muss mit den räumlichen, technischen und personellen Gegebenheiten jongliert werden. Lernen im Gleichschritt ist auch hier eigentlich nicht möglich, aber oft eine Säule an der sich leicht festhalten lässt, weil sie eine vermeintliche Vergleichbarkeit für Kinder schafft, die eigentlich nicht in Gänze vergleichbar sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Person</strong><br />Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram schickt er sich außerdem an, Influencer zu werden, einen Podcast hat er auch und das erste Buch geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 4, April 2025</category>
           <pubDate>Wed, 23 Apr 2025 09:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Deine Freunde und Helfer</title>
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           <media:title type="plain">Deine Freunde und Helfer</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3>Angebote der Polizei in der Schule stärken Kinder &amp; Jugendliche</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Janina Liedermann</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Kriminalhauptkommissarin beim LKA Baden-Württemberg</span></p>
<p><strong>Junge Menschen stehen heute vor einer Vielzahl von Herausforderungen: der sichere Schulweg, der Umgang mit sozialen Medien, Konflikte in der Schule oder das Vermeiden von Gewalt und Drogen. Um sie darauf vorzubereiten und nachhaltig zu stärken, bietet die Polizei Baden-Württemberg ein breites Spektrum kostenloser Präventionsprogramme an - und das in direkter Zusammenarbeit mit Schulen. Das Faltblatt „Prävention auf dem Stundenplan“ gibt einen Überblick über diese Angebote und zeigt, wie sie unmittelbar in den Unterricht integriert werden können.</strong></p>
<h4><strong>Maßgeschneiderte Angebote für jede Altersstufe</strong></h4>
<p>Die Präventionsprogramme der Polizei decken ein breites Themenspektrum ab, das sich an den Bedürfnissen und der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen orientiert. Für die Kleinsten beginnt es mit Schulwegtraining und Verkehrserziehung, während in höheren Klassen Themen wie Cybermobbing, Gewaltprävention und Drogenaufklärung im Vordergrund stehen. Besonders die zielgruppengerechte Gestaltung der Inhalte sorgt dafür, dass jedes Alter individuell angesprochen wird. Dabei nehmen die jungen Menschen nicht nur Wissen mit nach Hause, sondern auch ein geschärftes Bewusstsein für verantwortungsvolles Verhalten.</p>
<h4><strong>Prävention, die bleibt: Ein Blick in die Praxis</strong></h4>
<p>Im letzten Jahr informierten Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamte über 330.000 Schülerinnen und Schüler in ganz Baden-Württemberg über kriminalpräventive Themen.<br />Ein gelungenes Beispiel ist das Präventionsangebot Klasse im Netz. An einem Vormittag im Januar standen an einer weiterführenden Schule in Stuttgart die Themen Cybermobbing und Medienkompetenz im Fokus. Die Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse erfuhren, wie schnell sie selbst im digitalen Raum zu Opfern oder sogar Täterinnen und Tätern werden können. Gemeinsam mit einer Präventionsbeamtin analysierten sie konkrete Fallbeispiele und erarbeiteten Strategien, mit denen sie sich und andere schützen können. „Es hat mir die Augen geöffnet, dass auch kleine Späße im Netz anderen wehtun können“, sagte ein Schüler anschließend. Eine Lehrerin bemerkte zudem, wie sehr die Veranstaltung das Klassenklima positiv beeinflusst hat: „Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihr eigenes Verhalten seitdem viel mehr – das zeigt, wie wichtig solche Projekte sind.“</p>
<h4><strong>Polizeiliche Präventionsarbeit als Schlüssel zur Sicherheit</strong></h4>
<p>Ein zentraler Vorteil der Programme liegt darin, dass sie von speziell geschulten Präventionsfachkräften durchgeführt werden, die die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen verstehen und gezielt ansprechen können. Dies schafft Vertrauen und regt dazu an, über sensible Themen wie Gewalt oder Drogen offen zu sprechen. Darüber hinaus richten sich viele Angebote auch an Lehrkräfte und Eltern. So wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der alle Beteiligten mitnimmt. Informationsveranstaltungen für Erwachsene bieten praktische Tipps, um Kinder im Alltag noch besser zu unterstützen und Gefahren frühzeitig zu erkennen.</p>
<h4><strong>Schnell und einfach buchbar – und immer kostenlos</strong></h4>
<p>Die Programme sind unkompliziert umsetzbar. Schulen können die Angebote direkt über die Referate Prävention der regionalen Polizeipräsidien buchen. Sowohl das Faltblatt als auch die Begleitbroschüre enthalten eine Übersicht, welche Dienststellen zuständig sind. Wichtig zu betonen: Alle Präventionsangebote sind kostenfrei.</p>
<h4><strong>Eine Investition in die Zukunft</strong></h4>
<p>Prävention auf dem Stundenplan zeigt, was gezielte Aufklärung und frühzeitige Unterstützung bewirken kann. Durch die enge Zusammenarbeit von Schulen, Eltern und Polizei entsteht ein starkes Netzwerk, das seine Wirkung weit über den schulischen Kontext hinaus entfaltet. Kinder und Jugendliche, die früh lernen, sich zu schützen, nehmen dieses wertvolle Wissen als Begleiter für ihr ganzes Leben mit.</p>
<p class="alert-info" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Interesse an mehr?</strong><br />Die Broschüre „Prävention auf dem Stundenplan“ gibt‘s online als PDF. Lehrkräfte finden dort auchdie Broschüre „Schule fragt. Polizei antwortet.“ zu zahlreichen relevanten Themen: <br /><a href="https://praevention.polizei-bw.de" target="_blank" rel="noopener"><strong>praevention.polizei-bw.de</strong></a></p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />Janina Liedermann ist als Kriminalhauptkommissarin beim Referat Prävention des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg tätig. Ihr Studium der Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften hat ihr nicht nur ein tiefes Verständnis für Kommunikation und Medien vermittelt, sondern auch eine kreative Perspektive auf die Polizeiarbeit eröffnet. Seit über zehn Jahren entwickelt sie als Teil eines interdisziplinären Teams landesweite Präventionsprogramme, die Menschen aller Altersklassen erreichen und wirksam schützen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3>Angebote der Polizei in der Schule stärken Kinder &amp; Jugendliche</h3>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Janina Liedermann</span><br /><span style="font-size: 10pt;">Kriminalhauptkommissarin beim LKA Baden-Württemberg</span></p>
<p><strong>Junge Menschen stehen heute vor einer Vielzahl von Herausforderungen: der sichere Schulweg, der Umgang mit sozialen Medien, Konflikte in der Schule oder das Vermeiden von Gewalt und Drogen. Um sie darauf vorzubereiten und nachhaltig zu stärken, bietet die Polizei Baden-Württemberg ein breites Spektrum kostenloser Präventionsprogramme an - und das in direkter Zusammenarbeit mit Schulen. Das Faltblatt „Prävention auf dem Stundenplan“ gibt einen Überblick über diese Angebote und zeigt, wie sie unmittelbar in den Unterricht integriert werden können.</strong></p>
<h4><strong>Maßgeschneiderte Angebote für jede Altersstufe</strong></h4>
<p>Die Präventionsprogramme der Polizei decken ein breites Themenspektrum ab, das sich an den Bedürfnissen und der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen orientiert. Für die Kleinsten beginnt es mit Schulwegtraining und Verkehrserziehung, während in höheren Klassen Themen wie Cybermobbing, Gewaltprävention und Drogenaufklärung im Vordergrund stehen. Besonders die zielgruppengerechte Gestaltung der Inhalte sorgt dafür, dass jedes Alter individuell angesprochen wird. Dabei nehmen die jungen Menschen nicht nur Wissen mit nach Hause, sondern auch ein geschärftes Bewusstsein für verantwortungsvolles Verhalten.</p>
<h4><strong>Prävention, die bleibt: Ein Blick in die Praxis</strong></h4>
<p>Im letzten Jahr informierten Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamte über 330.000 Schülerinnen und Schüler in ganz Baden-Württemberg über kriminalpräventive Themen.<br />Ein gelungenes Beispiel ist das Präventionsangebot Klasse im Netz. An einem Vormittag im Januar standen an einer weiterführenden Schule in Stuttgart die Themen Cybermobbing und Medienkompetenz im Fokus. Die Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse erfuhren, wie schnell sie selbst im digitalen Raum zu Opfern oder sogar Täterinnen und Tätern werden können. Gemeinsam mit einer Präventionsbeamtin analysierten sie konkrete Fallbeispiele und erarbeiteten Strategien, mit denen sie sich und andere schützen können. „Es hat mir die Augen geöffnet, dass auch kleine Späße im Netz anderen wehtun können“, sagte ein Schüler anschließend. Eine Lehrerin bemerkte zudem, wie sehr die Veranstaltung das Klassenklima positiv beeinflusst hat: „Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihr eigenes Verhalten seitdem viel mehr – das zeigt, wie wichtig solche Projekte sind.“</p>
<h4><strong>Polizeiliche Präventionsarbeit als Schlüssel zur Sicherheit</strong></h4>
<p>Ein zentraler Vorteil der Programme liegt darin, dass sie von speziell geschulten Präventionsfachkräften durchgeführt werden, die die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen verstehen und gezielt ansprechen können. Dies schafft Vertrauen und regt dazu an, über sensible Themen wie Gewalt oder Drogen offen zu sprechen. Darüber hinaus richten sich viele Angebote auch an Lehrkräfte und Eltern. So wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der alle Beteiligten mitnimmt. Informationsveranstaltungen für Erwachsene bieten praktische Tipps, um Kinder im Alltag noch besser zu unterstützen und Gefahren frühzeitig zu erkennen.</p>
<h4><strong>Schnell und einfach buchbar – und immer kostenlos</strong></h4>
<p>Die Programme sind unkompliziert umsetzbar. Schulen können die Angebote direkt über die Referate Prävention der regionalen Polizeipräsidien buchen. Sowohl das Faltblatt als auch die Begleitbroschüre enthalten eine Übersicht, welche Dienststellen zuständig sind. Wichtig zu betonen: Alle Präventionsangebote sind kostenfrei.</p>
<h4><strong>Eine Investition in die Zukunft</strong></h4>
<p>Prävention auf dem Stundenplan zeigt, was gezielte Aufklärung und frühzeitige Unterstützung bewirken kann. Durch die enge Zusammenarbeit von Schulen, Eltern und Polizei entsteht ein starkes Netzwerk, das seine Wirkung weit über den schulischen Kontext hinaus entfaltet. Kinder und Jugendliche, die früh lernen, sich zu schützen, nehmen dieses wertvolle Wissen als Begleiter für ihr ganzes Leben mit.</p>
<p class="alert-info" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Interesse an mehr?</strong><br />Die Broschüre „Prävention auf dem Stundenplan“ gibt‘s online als PDF. Lehrkräfte finden dort auchdie Broschüre „Schule fragt. Polizei antwortet.“ zu zahlreichen relevanten Themen: <br /><a href="https://praevention.polizei-bw.de" target="_blank" rel="noopener"><strong>praevention.polizei-bw.de</strong></a></p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Autorin</strong><br />Janina Liedermann ist als Kriminalhauptkommissarin beim Referat Prävention des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg tätig. Ihr Studium der Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften hat ihr nicht nur ein tiefes Verständnis für Kommunikation und Medien vermittelt, sondern auch eine kreative Perspektive auf die Polizeiarbeit eröffnet. Seit über zehn Jahren entwickelt sie als Teil eines interdisziplinären Teams landesweite Präventionsprogramme, die Menschen aller Altersklassen erreichen und wirksam schützen.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 4, April 2025</category>
           <pubDate>Wed, 23 Apr 2025 07:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
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