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       <title>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 3, März 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">VIER ARTIKEL ALS LESEBROBE FINDEN SIE WEITER UNTEN. HIER DAS VORWORT ZU DIESER AUSGABE:</p>
<p>Liebe Leserin. lieber Leser,</p>
<p>das zweite Schulhalbjahr hat begonnen und doch ist nichts in der Schullandschaft mehr, wie es noch vor wenigen Tagen war:<br />Nach zähem Ringen ist die rein mengenmäßig umfangreichste Schulgesetz-Änderung seit den 80er-Jahren beschlossen worden. Die Beerdigung des Werkrealschul-Abschlusses, den es ohnehin nur in Baden-Württemberg gab, der Startschuss für die dringend benötigte Sprachförderung im Vor- und Grundschulalter, die Wiedereinführung von G9, die neuen Optionen für Schulverbünde im Sekundarbereich – das alles ging fast ein wenig unter vor dem Getöse rund um Kompass 4 in den vergangenen Wochen.&nbsp;</p>
<p>Erstaunlich dabei war, dass sich die Öffentlichkeit auf einen Test stürzte, der von vornherein nur als Chance konzipiert worden&nbsp;war.&nbsp;Wer der Entscheidungskompetenz der Grundschul-Lehrkräfte nicht so recht trauen mag, erhält mit Kompass 4 – so die Theorie – einen objektiven Blick auf die Kenntnisse seines Kindes. Sowohl die Aufgaben, als auch ihre Bewertung sind landesweit identisch. Die manchmal wabernde Befürchtung, da habe es eine Lehrkraft persönlich auf ein Kind oder seine Eltern abgesehen und würde es deshalb für eine vermeintlich weniger gute Schulart empfehlen, kann durch Kompass 4 objektiviert werden. Dass das in diesem Schuljahr durch ein Versemmeln dieser Kompetenzmessung nicht möglich war, damit befasst sich unser Leitartikel.</p>
<p>Nachdem nun wieder etwas mehr Ruhe einkehren kann (hoffentlich!), könnten wir uns eigentlich wieder den Dingen zuwenden, die uns im vergangenen Jahr viel zu wenig beschäftigt haben:<br />Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung&nbsp;kommt nach wie vor in 18 Monaten und nach wie vor ist dafür viel zu wenig geplant. Bei der didacta in Stuttgart beschäftigten sich mit diesem Thema zahlreiche Foren und ein vom Städtetag organisierter Ganztagsbetreuungskongress.&nbsp;Als Eltern, denen die ganztägie Betreuung nicht Anspruch, sondern Versprechen ist, hoffen wir, dass alle das thema so ernstnehmen, wie sie es sollten.&nbsp;</p>
<p>Als Landeselternbeirat werden wir uns 2025 übrigens neben unserer Kernaufgabe vor allem einem Ereignis widmen:<br /><strong>Der LEB wird 60!</strong><br />Das wollen wir nicht nur feiern, sondern wir wollen auch die Zeit nutzen, um ein wenig in die Geschichte zu blicken: Womit beschäftigten sich unsere Vorgängerinnen und Vorgänger? Veränderte sich das Verhältnis zum Kultusministerium und zur Politik? Welche Entwicklung nahm Elternarbeit im schulischen Kontext? Ab nächster Ausgabe geht es los – und unser Archiv der „Schule im Blickpunkt“ wird uns wertvolle Recherche-Quelle sein.&nbsp;</p>
<p>Zum runden Geburtstag schenken wir übrigens allen Eltern im Land ein neues Wahlverfahren. Wir wünschen uns in einem Jahr eine höhere Wahlbeteiligung, mehr Kandidierende und insgesamt eine größere Aufmerksamkeit für dieses Gremium:<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>
<p>Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
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           <title>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 3, März 2025 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
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           <title>Die Schönheit von Gesetzestexten</title>
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           <media:title type="plain">Die Schönheit von Gesetzestexten</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h2>Das neue Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführenden Schularten und seine politische Entstehung</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><strong>„Über alle weiteren Bildungswege nach der Grundschule entscheiden die Erziehungsberechtigten.“ So beginnt nach wie vor § 88 des Schulgesetzes. Hörte man an dieser Stelle auf zu lesen, wäre also alles noch konform mit Artikel 15 unserer Landesverfassung, der den Eltern das „natürliche Recht“ einräumt die „Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen“. Allein, der Paragraph hört an dieser Stelle nicht auf.</strong></p>
<p>Danach beginnen nämlich die Einschränkungen der Entscheidung der Erziehungsberechtigten. Spätestens am Ende von Absatz 4 des neugefassten § 88 ist dann nämlich klar, dass insbesondere bei einer Anmeldung am Gymnasium nun gar keine Entscheidung mehr bei Erziehungsberechtigten liegt. Es müssen allerlei Dokumente vorgelegt werden und eine mächtige Schranke regelt den Eintritt in diese Schulart, die auf den schönen Namen „pädagogischer Gesamtwürdigung“ hört.</p>
<p>In der Realität wurde damit das Rad um 13 Jahre zurückgedreht. Bis 2012 gab es eine verbindliche Grundschulempfehlung, die den Zugang in die unterschiedlichen Schularten regelte. Mit deren Abschaffung waren freilich nicht alle einverstanden gewesen. Aber ob das Wegfallen der elterlichen Bevormundung zwingend als der Untergang des baden-württembergischen Bildungssystems bezeichnet werden sollte, darf zumindest bezweifelt werden.</p>
<h3><strong>Die nackten Zahlen</strong></h3>
<p>Ein Blick in die Statistik hilft ungemein. Zum Schuljahr 2023/2024, dem jüngsten in der Schulstatistik veröffentlichten Jahrgang, entschieden sich etwas über 20% der Eltern trotz Gymnasialempfehlung dafür, ihr Kind auf eine andere Schulart zu schicken. Andersrum waren lediglich 10% der am Gymnasium angemeldeten Kinder ohne entsprechende Empfehlung dorthin geschickt worden. Es waren also die Eltern, die die inflationäre Zahl der Gymnasialempfehlung von circa 50% regulierten und die Gymnasien vor einem Überlaufen bewahrten.<br />Doch die gefühlte Wahrheit wiegt heute in der öffentlichen Diskussion leider häufig schwerer als Fakten. Und so wurden interessierte Gruppen nicht müde, gebetsmühlenartig die fehlende Verbindlichkeit zu geißeln. Dass bei einer stringenten Befolgung der Empfehlung die Gymnasien viel voller gewesen wären, spielte in der öffentlichen Diskussion keinerlei Rolle.</p>
<p>Der Kompromiss der grün-schwarzen Landesregierung für die neue Grundschulempfehlung, die euphemistisch als lediglich „verbindlicher“ bezeichnet wurde, für das Gymnasium allerdings nichts anderes als verbindlich ist, wurde am 2. Mai verkündet. Man hätte bei den Verhandlungen gerne Mäuschen spielen wollen, um den politischen Kuhhandel dieser beiden in Bildungsfragen recht diametral gegenüberstehenden Regierungspartner mitzuerleben. Zäh müssen sie jedenfalls gewesen sein, ließ man sich doch von Anfang 2024, als alle bereits wussten, dass und wann man G9 wieder einführen würde, bis Anfang Mai Zeit, die Grundzüge und sogar einige Details auszubaldowern. Jedenfalls hatte dann das Kultusministerium viel zu wenig Zeit, um alles detailliert zu regeln: Das Schulgesetz musste geändert werden, damit abgestimmt mussten die Verwaltungsvorschriften teilweise grundständig erneuert werden, es musste die Kompetenzmessung für einen flächendeckenden Einsatz ausgebaut werden und die Informationen für Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern ausgearbeitet werden. Dabei musste etwas auf der Strecke bleiben.</p>
<h3><strong>Kompass 4: durchgefallen</strong></h3>
<p>Kompass 4 ging so dermaßen in die Hose, dass sogar Ministerin Schopper öffentlich eingestand, dass hier nachgesteuert werden müsse. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits 97.000 Kinder der vierten Klassen orientierungslos in diese zentrale Testung gestolpert und einem Versagens-Erlebnis ausgeliefert, das sie tief verunsichert hatte. Es ist übrigens genau dieses demotivierende Moment, das zurecht Hauptargument ist, doch bitte kein Kind ohne entsprechende Empfehlung auf eine zu anspruchsvolle Schule zu schicken. Kompass 4 schaffte es, über 90% der Viertklässlerinnen und Viertklässler zu suggerieren, dass sie in Mathematik nicht reif fürs Gymnasium sind. Knapp 50% ihres ein Jahr älteren Vorgänger-Jahrgangs war allerdings in der Grundschulempfehlung noch Gymnasialreife beschieden worden.</p>
<p>Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man erwarten können, dass zwei Dinge passieren:</p>
<ol>
<li>Weil Kompass 4 offiziell als gescheitert erklärt wurde, in diesem Jahr also keine objektive Säule im neuen Grundschulempfehlungs-Reigen vorhanden sein würde, hätte man für das laufende Jahr eine Ausnahme von der Verbindlichkeit machen müssen. Denn der Koalitions-Kompromiss war ja ausgehebelt worden.</li>
<li>Eine grundlegende Diskussion über die Qualität des Mathematik-Unterrichts in der Grundschule hätte angestoßen werden können. Immerhin gab es auch Stimmen, die den Mathematik-Teil von Kompass 4 als eigentlich schaffbar angesehen hatten.</li>
</ol>
<p>Was jedoch passierte: Nichts.</p>
<h3><strong>So ist Politik eben...</strong></h3>
<p>In der zweiten Lesung der Schulgesetz-Änderung im Landtag, nach der alle Änderungen wie geplant und ohne Ausnahmeregelung für das laufende Schuljahr beschlossen wurden, konnte man den Eindruck gewinnen, dass die Kinder eigentlich Nebensache wären und Ideologie oder bestenfalls die Erinnerung an eine längst vergangene Schulrealität des letzten Jahrtausends Haupttreiber der Diskussion sind.<br />Während auf dem Weg in den Landtag die Laternenmasten mit Bundestags-Wahlplakaten übersät waren, auf denen eine Partei postulierte, der Staat sei nicht unser Erziehungsberechtigter, vertrat der bildungspolitische Sprecher ebenjener Fraktion im Landtag die Überzeugung, dass eine Verbindlichkeit für alle Schularten die einzige Rettung sei. Der Staat als Erziehungsberechtigter in Sachen Bildung ist dann also offenbar doch machbar.</p>
<p>Nicht zur Sprache kamen:</p>
<ul>
<li>Die Unwägbarkeit eines noch nicht näher definierten Potenzialtests, dem Joker im verbindlichen Zugang zum Gymnasium. Zum Redaktionsschluss dieses Heftes war nur vage bekannt, wie er gestaltet sein würde.</li>
<li>Die grundsätzliche Überlegung, wie denn die seit 2010 stabil bei um die 50% liegende Gymnasial-Empfehlungs-Quote zustande gekommen ist, die die eigentliche Ursache für das Überlaufen der Gymnasien war.</li>
<li>Die Frage, inwieweit ein landesweit einheitlicher Test sowohl bei Kompass 4 als auch bei der Potenzialmessung ein sinnvolles Instrument sein kann, wenn seit 2004 den Lehrkräften aus guten Gründen sehr freie Hand gelassen wird, wann sie welches Thema im Unterricht in Klasse 3 und 4 behandeln.</li>
<li>Die Ursache für das 1993 erfolgte Abschaffen der früheren „Orientierungsarbeiten“ in Klasse 4, sozusagen der Großmutter von Kompass 4 und inwieweit diese Bedenken 30 Jahre später keine Relevanz mehr haben.</li>
<li>Der Zweifel, ob es denn so stimmig ist, sich mit einem der durchlässigsten Schulsysteme zu brüsten, trotzdem aber nach Klasse 4 krampfhaft sortieren zu wollen.</li>
</ul>
<p>Die Besuchertribüne des Landtags an diesem denkwürdigen Mittwoch Ende Januar erlebte stattdessen ein belustigendes Politikschauspiel, bei dem eine bequeme Regierungsmehrheit eine umfangreiche Schulgesetz-Änderung durchpeitschte, bei der Magengrummeln nahezu überall zu vernehmen war – doch es müsse jetzt eben so sein.</p>
<p>Es war das Finale eines Prozesses, der über viele Jahre lief und dessen Startschuss niemand anderer gegeben hatte als zwei Mütter, die beharrlich für die Wiedereinführung von G9 gekämpft hatten. Dieser Sieg der Demokratie ging jedoch fast ein wenig unter in der Debatte und den Argumenten, den bildungspolitischen Statements und den ideologischen Positionen, kurz: In dem Getöse des politischen Alltagsgeshäfts.</p>
<p>Während all dies geschah, saßen übrigens im ganzen Land Grundschul-Lehrkräfte daran, bereits seit Wochen auf Grundlage von etwas zu verfahren, das noch gar nicht beschlossen war. Auch dieser Irrwitz gehört zur Realität dieser Änderung und hat seine Ursache in dem enormen Zeitdruck. Man darf getrost der Meinung sein, dass das alles nicht so richtig stimmig ablief.<br />Für wen das auch nicht so richtig stimmig ist und für wen dieses Polit-Schauspiel nachhaltigen Auswirkungen haben wird:<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-info" style="padding: 10px;"><strong>Das neue Übergangsverfahren „NAVi 4 BW“<br /></strong><br />Zum Halbjahr in Klasse 4 erhalten Eltern ab diesem Schuljahr ein umfangreiches Paket:<br /><strong>Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg</strong><br />Auf diesem Formular sind die berühmten Kreuzchen, für welche Schulart das Kind empfohlen wird. Diese Rückmeldung fasst die Einzel-Bausteine des neuen Verfahrens zusammen und ist am ehesten zu vergleichen mit der bisherigen einfachen Empfehlung<br /><strong>Empfehlung der Klassenkonferenz für den weiteren Bildungsweg</strong><br />Dieser Bogen stellt die „pädagogische Gesamtwürdigung“ dar, die im Schulgesetz erwähnt ist. Hier steht, welche Schulart die Lehrkräfte empfehlen.<br />Ein Extra-Dokument für das Ergebnis von Kompass 4 gibt es nicht, das Ergebnis wird in den Übergangsgesprächen offengelegt.<br /><strong>Formular für die Anmeldung zum Potenzialtest</strong><br />Kinder ohne Empfehlung für das Gymnasium können diese Aufnahmeprüfung ablegen. Die Anmeldung muss vier Tage nach Aushändigung der Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg erfolgen.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h2>Das neue Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführenden Schularten und seine politische Entstehung</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><strong>„Über alle weiteren Bildungswege nach der Grundschule entscheiden die Erziehungsberechtigten.“ So beginnt nach wie vor § 88 des Schulgesetzes. Hörte man an dieser Stelle auf zu lesen, wäre also alles noch konform mit Artikel 15 unserer Landesverfassung, der den Eltern das „natürliche Recht“ einräumt die „Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen“. Allein, der Paragraph hört an dieser Stelle nicht auf.</strong></p>
<p>Danach beginnen nämlich die Einschränkungen der Entscheidung der Erziehungsberechtigten. Spätestens am Ende von Absatz 4 des neugefassten § 88 ist dann nämlich klar, dass insbesondere bei einer Anmeldung am Gymnasium nun gar keine Entscheidung mehr bei Erziehungsberechtigten liegt. Es müssen allerlei Dokumente vorgelegt werden und eine mächtige Schranke regelt den Eintritt in diese Schulart, die auf den schönen Namen „pädagogischer Gesamtwürdigung“ hört.</p>
<p>In der Realität wurde damit das Rad um 13 Jahre zurückgedreht. Bis 2012 gab es eine verbindliche Grundschulempfehlung, die den Zugang in die unterschiedlichen Schularten regelte. Mit deren Abschaffung waren freilich nicht alle einverstanden gewesen. Aber ob das Wegfallen der elterlichen Bevormundung zwingend als der Untergang des baden-württembergischen Bildungssystems bezeichnet werden sollte, darf zumindest bezweifelt werden.</p>
<h3><strong>Die nackten Zahlen</strong></h3>
<p>Ein Blick in die Statistik hilft ungemein. Zum Schuljahr 2023/2024, dem jüngsten in der Schulstatistik veröffentlichten Jahrgang, entschieden sich etwas über 20% der Eltern trotz Gymnasialempfehlung dafür, ihr Kind auf eine andere Schulart zu schicken. Andersrum waren lediglich 10% der am Gymnasium angemeldeten Kinder ohne entsprechende Empfehlung dorthin geschickt worden. Es waren also die Eltern, die die inflationäre Zahl der Gymnasialempfehlung von circa 50% regulierten und die Gymnasien vor einem Überlaufen bewahrten.<br />Doch die gefühlte Wahrheit wiegt heute in der öffentlichen Diskussion leider häufig schwerer als Fakten. Und so wurden interessierte Gruppen nicht müde, gebetsmühlenartig die fehlende Verbindlichkeit zu geißeln. Dass bei einer stringenten Befolgung der Empfehlung die Gymnasien viel voller gewesen wären, spielte in der öffentlichen Diskussion keinerlei Rolle.</p>
<p>Der Kompromiss der grün-schwarzen Landesregierung für die neue Grundschulempfehlung, die euphemistisch als lediglich „verbindlicher“ bezeichnet wurde, für das Gymnasium allerdings nichts anderes als verbindlich ist, wurde am 2. Mai verkündet. Man hätte bei den Verhandlungen gerne Mäuschen spielen wollen, um den politischen Kuhhandel dieser beiden in Bildungsfragen recht diametral gegenüberstehenden Regierungspartner mitzuerleben. Zäh müssen sie jedenfalls gewesen sein, ließ man sich doch von Anfang 2024, als alle bereits wussten, dass und wann man G9 wieder einführen würde, bis Anfang Mai Zeit, die Grundzüge und sogar einige Details auszubaldowern. Jedenfalls hatte dann das Kultusministerium viel zu wenig Zeit, um alles detailliert zu regeln: Das Schulgesetz musste geändert werden, damit abgestimmt mussten die Verwaltungsvorschriften teilweise grundständig erneuert werden, es musste die Kompetenzmessung für einen flächendeckenden Einsatz ausgebaut werden und die Informationen für Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern ausgearbeitet werden. Dabei musste etwas auf der Strecke bleiben.</p>
<h3><strong>Kompass 4: durchgefallen</strong></h3>
<p>Kompass 4 ging so dermaßen in die Hose, dass sogar Ministerin Schopper öffentlich eingestand, dass hier nachgesteuert werden müsse. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits 97.000 Kinder der vierten Klassen orientierungslos in diese zentrale Testung gestolpert und einem Versagens-Erlebnis ausgeliefert, das sie tief verunsichert hatte. Es ist übrigens genau dieses demotivierende Moment, das zurecht Hauptargument ist, doch bitte kein Kind ohne entsprechende Empfehlung auf eine zu anspruchsvolle Schule zu schicken. Kompass 4 schaffte es, über 90% der Viertklässlerinnen und Viertklässler zu suggerieren, dass sie in Mathematik nicht reif fürs Gymnasium sind. Knapp 50% ihres ein Jahr älteren Vorgänger-Jahrgangs war allerdings in der Grundschulempfehlung noch Gymnasialreife beschieden worden.</p>
<p>Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man erwarten können, dass zwei Dinge passieren:</p>
<ol>
<li>Weil Kompass 4 offiziell als gescheitert erklärt wurde, in diesem Jahr also keine objektive Säule im neuen Grundschulempfehlungs-Reigen vorhanden sein würde, hätte man für das laufende Jahr eine Ausnahme von der Verbindlichkeit machen müssen. Denn der Koalitions-Kompromiss war ja ausgehebelt worden.</li>
<li>Eine grundlegende Diskussion über die Qualität des Mathematik-Unterrichts in der Grundschule hätte angestoßen werden können. Immerhin gab es auch Stimmen, die den Mathematik-Teil von Kompass 4 als eigentlich schaffbar angesehen hatten.</li>
</ol>
<p>Was jedoch passierte: Nichts.</p>
<h3><strong>So ist Politik eben...</strong></h3>
<p>In der zweiten Lesung der Schulgesetz-Änderung im Landtag, nach der alle Änderungen wie geplant und ohne Ausnahmeregelung für das laufende Schuljahr beschlossen wurden, konnte man den Eindruck gewinnen, dass die Kinder eigentlich Nebensache wären und Ideologie oder bestenfalls die Erinnerung an eine längst vergangene Schulrealität des letzten Jahrtausends Haupttreiber der Diskussion sind.<br />Während auf dem Weg in den Landtag die Laternenmasten mit Bundestags-Wahlplakaten übersät waren, auf denen eine Partei postulierte, der Staat sei nicht unser Erziehungsberechtigter, vertrat der bildungspolitische Sprecher ebenjener Fraktion im Landtag die Überzeugung, dass eine Verbindlichkeit für alle Schularten die einzige Rettung sei. Der Staat als Erziehungsberechtigter in Sachen Bildung ist dann also offenbar doch machbar.</p>
<p>Nicht zur Sprache kamen:</p>
<ul>
<li>Die Unwägbarkeit eines noch nicht näher definierten Potenzialtests, dem Joker im verbindlichen Zugang zum Gymnasium. Zum Redaktionsschluss dieses Heftes war nur vage bekannt, wie er gestaltet sein würde.</li>
<li>Die grundsätzliche Überlegung, wie denn die seit 2010 stabil bei um die 50% liegende Gymnasial-Empfehlungs-Quote zustande gekommen ist, die die eigentliche Ursache für das Überlaufen der Gymnasien war.</li>
<li>Die Frage, inwieweit ein landesweit einheitlicher Test sowohl bei Kompass 4 als auch bei der Potenzialmessung ein sinnvolles Instrument sein kann, wenn seit 2004 den Lehrkräften aus guten Gründen sehr freie Hand gelassen wird, wann sie welches Thema im Unterricht in Klasse 3 und 4 behandeln.</li>
<li>Die Ursache für das 1993 erfolgte Abschaffen der früheren „Orientierungsarbeiten“ in Klasse 4, sozusagen der Großmutter von Kompass 4 und inwieweit diese Bedenken 30 Jahre später keine Relevanz mehr haben.</li>
<li>Der Zweifel, ob es denn so stimmig ist, sich mit einem der durchlässigsten Schulsysteme zu brüsten, trotzdem aber nach Klasse 4 krampfhaft sortieren zu wollen.</li>
</ul>
<p>Die Besuchertribüne des Landtags an diesem denkwürdigen Mittwoch Ende Januar erlebte stattdessen ein belustigendes Politikschauspiel, bei dem eine bequeme Regierungsmehrheit eine umfangreiche Schulgesetz-Änderung durchpeitschte, bei der Magengrummeln nahezu überall zu vernehmen war – doch es müsse jetzt eben so sein.</p>
<p>Es war das Finale eines Prozesses, der über viele Jahre lief und dessen Startschuss niemand anderer gegeben hatte als zwei Mütter, die beharrlich für die Wiedereinführung von G9 gekämpft hatten. Dieser Sieg der Demokratie ging jedoch fast ein wenig unter in der Debatte und den Argumenten, den bildungspolitischen Statements und den ideologischen Positionen, kurz: In dem Getöse des politischen Alltagsgeshäfts.</p>
<p>Während all dies geschah, saßen übrigens im ganzen Land Grundschul-Lehrkräfte daran, bereits seit Wochen auf Grundlage von etwas zu verfahren, das noch gar nicht beschlossen war. Auch dieser Irrwitz gehört zur Realität dieser Änderung und hat seine Ursache in dem enormen Zeitdruck. Man darf getrost der Meinung sein, dass das alles nicht so richtig stimmig ablief.<br />Für wen das auch nicht so richtig stimmig ist und für wen dieses Polit-Schauspiel nachhaltigen Auswirkungen haben wird:<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="alert-info" style="padding: 10px;"><strong>Das neue Übergangsverfahren „NAVi 4 BW“<br /></strong><br />Zum Halbjahr in Klasse 4 erhalten Eltern ab diesem Schuljahr ein umfangreiches Paket:<br /><strong>Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg</strong><br />Auf diesem Formular sind die berühmten Kreuzchen, für welche Schulart das Kind empfohlen wird. Diese Rückmeldung fasst die Einzel-Bausteine des neuen Verfahrens zusammen und ist am ehesten zu vergleichen mit der bisherigen einfachen Empfehlung<br /><strong>Empfehlung der Klassenkonferenz für den weiteren Bildungsweg</strong><br />Dieser Bogen stellt die „pädagogische Gesamtwürdigung“ dar, die im Schulgesetz erwähnt ist. Hier steht, welche Schulart die Lehrkräfte empfehlen.<br />Ein Extra-Dokument für das Ergebnis von Kompass 4 gibt es nicht, das Ergebnis wird in den Übergangsgesprächen offengelegt.<br /><strong>Formular für die Anmeldung zum Potenzialtest</strong><br />Kinder ohne Empfehlung für das Gymnasium können diese Aufnahmeprüfung ablegen. Die Anmeldung muss vier Tage nach Aushändigung der Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg erfolgen.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 3, März 2025</category>
           <pubDate>Mon, 10 Mar 2025 10:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Kurze Beine, kurze Wege</title>
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           <media:title type="plain">Kurze Beine, kurze Wege</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h2>Ein Blick auf die Grundschulen in Deutschland – Ländervergleich</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Zara Zerbe, Freie Autorin</span></p>
<p><strong>Mehr als Lesen, Schreiben und Rechnen: In der Grundschule werden Kinder nicht nur an schulische Lern- und Arbeitsformen herangeführt. Ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen sind genauso Teil des Unterrichts wie Diktate und das kleine Einmaleins. In den ersten vier Schuljahren lernen Kinder, die Welt zu entdecken und sich Wissen anzueignen.</strong></p>
<p>Dank der Einführung von Ganztagsangeboten ist die Grundschule noch einmal mehr zu einem sozialen Raum für Begegnung und Auseinandersetzung geworden. Das Besondere an der Schulform ist, dass hier Kinder mit individuellen, unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsständen zusammen lernen. Erst nach der vierten Klasse (bzw. sechsten Klasse in Berlin und Brandenburg) trennen sich die Wege in Richtung weiterführender Schulen. Eine Studie der Universität Potsdam hat gezeigt, dass gemeinsames Lernen den sozialen Zusammenhalt stärkt und die Lust am Lernen fördert. Gleichwohl bringt diese Schulform Herausforderungen mit sich: Kinder mit individuellen Voraussetzungen sollen – Stichwort Bildungsgerechtigkeit – bedarfsgerechte Förderung bekommen. Der Übergang zur weiterführenden Schule will sinnvoll gestaltet werden, am besten mit sorgfältig konzipierten Ganztagsangeboten. Doch hierfür fehlen laut GEW bis 2030 bundesweit über 110.000 Lehrkräfte. Wie gehen die Grundschulen in unseren benachbarten Bundesländern mit diesen Herausforderungen um? Ein Überblick.</p>
<h3><strong>Hessen: Erfolgsmodell Sprach­förderung</strong></h3>
<p>Im Schuljahr 2024/25 wurden in Hessen rund 60.400 Erstklässlerinnen und Erstklässler eingeschult, die sich auf 1.197 Grundschulen verteilen. Das Bildungssystem in Hessen bietet mehrere Ansätze, um flexibel auf die unterschiedlichen Lernausgangslagen von Kindern im Grundschulalter einzugehen. So gibt es beispielsweise den Flexiblen Schulanfang: Dabei bilden die erste und die zweite Klasse eine pädagogische Einheit. Alle Kinder im schulpflichtigen Alter werden aufgenommen und in altersgemischten Gruppen unterrichtet. Ein Team aus Lehrkräften und Sozialpädagogen begleitet die Kinder individuell und in Lerngruppen, die auf ihr Lern- und Leistungsvermögen zugeschnitten sind. So haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die zusammengefassten Jahrgangsstufen 1 und 2 auch in einem, zwei oder drei Schuljahren zu durchlaufen. Dieses Konzept wird bereits an zahlreichen Grundschulen angewendet.</p>
<p>Weniger verbreitet ist die Eingangsstufe, die nur an rund 50 Grundschulen zum Einsatz kommt. Fünfjährige Kinder durchlaufen hier das erste Schuljahr in zwei Jahren und werden an das Lernen und Arbeiten in der Grundschule herangeführt. Danach können sie regulär die Klassen 2 bis 4 besuchen, sodass ihre Grundschulzeit insgesamt fünf Jahre andauert.</p>
<p>Hessen hat außerdem eine Vorreiterrolle in der Sprachförderung. Schon 2002 wurden Vorlaufkurse eingeführt, in denen Kinder mit ausländischer Muttersprache in ihrer Zweitsprache Deutsch für den Schulbeginn fit gemacht werden. Seit 2020 sind diese Vorlaufkurse verpflichtend – als einziges anderes Bundesland hat sie Hamburg im Schulgesetz verankert. Im Jahr 2023 haben 17.000 hessische Erstklässler einen Vorlaufkurs zur Deutschförderung besucht.</p>
<h3><strong>Rheinland-Pfalz: Sozialarbeit und innovative Konzepte</strong></h3>
<p>In Baden-Württembergs kleinstem Nachbarland gibt es 926 Grundschulen, die zum Schuljahr 2024/25 rund 41.000 neue Erstklässlerinnen und Erstklässler aufgenommen haben. Nach der PISA-Studie im Jahr 2022, in der die deutsche Schülerschaft im internationalen Vergleich das bislang schlechteste Ergebnis erzielte, wurden in Rheinland-Pfalz zum aktuellen Schuljahr zahlreiche Neuerungen eingeführt. Im Grundschulbereich reagiert das Bundesland vor allem mit Sprachkompetenz- und Leseförderung: Neben mehr Deutschunterricht in der zweiten Klasse und einer täglich verpflichtenden Lesezeit setzt man fortan auf eine frühere Schulanmeldung. So soll rechtzeitig vor Beginn der Schullaufbahn auf Defizite in der Sprachentwicklung reagiert werden.</p>
<p>Die Bildungsgerechtigkeit will Rheinland-Pfalz durch den Ausbau der Schulsozialarbeit erhöhen. Mit den Familiengrundschulzentren soll über Freizeit- und Beratungsangebote der Kontakt zu den Eltern gestärkt werden – diese hätten laut Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) vor allem in sozialen Brennpunkten eine gewisse Scheu, mit den Lehrkräften ihrer Kinder ins Gespräch zu kommen. Besonders innovativ zeigt sich das rheinland-pfälzische Schulwesen außerdem mit „Schule der Zukunft“: In diesem Programm entwerfen die teilnehmenden Schulen mit den Schülerinnen und Schülern zusammen ihr Schulkonzept für die Zukunft. Die Schwerpunkte liegen neben Nachhaltigkeit und Digitalisierung auf der partizipativen Entwicklung von individualisierten, fach- und jahrgangsübergreifenden Lernkonzepten. An dem Programm sind aktuell 20 Grundschulen beteiligt.</p>
<h3><strong>Bayern: Leistungsdruck und Übertritts­zeugnis</strong></h3>
<p>Das bayerische Schulsystem steht in dem Ruf, seinen Schülerinnen und Schülern mehr abzuverlangen als in anderen Bundesländern üblich. Das gilt auch für die rund 1,72 Millionen Erstklässler, die in diesem Schuljahr an 2.418 Grundschulen im Freistaat aufgenommen wurden. Zwar gibt es auch im Freistaat progressive Schulkonzepte wie die Flexible Grundschule mit jahrgangsübergreifendem Unterricht in Jahrgang 1 und 2. Zum Ende der vierten Klasse erhalten die Schüler dennoch das Übertrittszeugnis, landläufig bekannt als das „Grundschulabitur“.</p>
<p>Hier entscheidet der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht (HSU) darüber, ob das Kind aufs Gymnasium (mit einem Schnitt von 2,33 oder besser), auf die Realschule (bis 2,66) oder auf die Mittelschule kommt. Eltern haben wenig Mitspracherecht – viele Eltern- und Lehrervertreter kritisieren den Leistungsdruck, der hinter dieser verbindlichen Schulempfehlung steckt.</p>
<p>Es bleibt abzusehen, wie sich die nach der letzten PISA-Studie eingeführte neue Stundentafel auf die Lese- und Rechenkompetenzen der bayerischen Schülerinnen und Schüler auswirkt. Zum aktuellen Schuljahr wurden die Wochenstunden für Deutsch und Mathe in der Grundschule erhöht – allerdings zulasten des künstlerisch-musischen Fachbereichs.</p>
<p>Auf die Bildungsgerechtigkeit hat die sehr leistungsorientierte Grundschule in Bayern keinen positiven Effekt. In einer aktuellen ifo-Studie zu ungleichen Bildungschancen in Deutschland bildet der Freistaat das Schlusslicht – der Analyse zufolge hängt dort im bundesweiten Vergleich die erfolgreiche Schulbildung am stärksten vom sozioökonomischen Status des Elternhauses ab. Das Startchancen-Programm, das gezielt die Unterrichtsentwicklung an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler unterstützt, ist zumindest ein Ansatz, um die Bildungsgerechtigkeit im Freistaat zu verbessern – allerdings startet es erst im Schuljahr 2024/25 mit 59 beteiligten Grundschulen.</p>
<h3><strong>Thüringen: Individuelle und gemeinsame Ziele</strong></h3>
<p>Zum Schluss ein Blick in eines der neuen Bundesländer: In Thüringen haben in diesem Schuljahr etwa 19.300 Erstklässlerinnen und Erstklässler ihre Schullaufbahn gestartet – allerdings nicht zwingend auf einer der 419 Grundschulen, denn dort gibt es ebenso die Gemeinschaftsschule, welche die Jahrgangsstufen 1 bis 12 umfasst und den Kindern ein gemeinsames Lernen mindestens bis zur achten Klasse ermöglicht. Die Wahl der Schulform obliegt den Eltern, vorausgesetzt, es gibt beide Schulformen vor Ort – was in einem Bundesland mit einer Bevölkerungsdichte von 131 Einwohnern pro km² selten der Fall ist.</p>
<p>Seit 2019 sind im thüringischen Schulgesetz Mindestklassengrößen für alle Schulformen festgelegt: 15 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe, an Regelschulen und Gymnasien mindestens 20 pro Jahrgang. Wird dieser Wert unterschritten, müssen Grund- und Regelschulen zu Gemeinschaftsschulen zusammengelegt werden.</p>
<p>Nach einer Bevölkerungsbefragung der Friedrich-Ebert-Stiftung bevorzugt die thüringische Bevölkerung das Modell des längeren gemeinsamen Lernens: Nur 13 % der Befragten gaben an, ihr Kind auf eine herkömmliche Grundschule schicken zu wollen. Insgesamt unterscheiden sich in Thüringen die Klassen 1 bis 4 an Grund- und Gemeinschaftsschulen nicht allzu stark voneinander: Schulen beider Formen können darüber entscheiden, ob sie eine Flexible Schuleingangsphase über 1–3 Schuljahre anbieten. Ganztagsangebote und Schulhorte gibt es sowohl an Grund- als auch an Gemeinschaftsschulen. Fachspezifische Schulprofile, wie zum Beispiel das SINUS-Programm zur Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts, sind auf beide Schulformen ausgelegt.</p>
<p>Von dem eklatanten Lehrermangel in Thüringen sind Grund- und Regelschulen gleichermaßen betroffen: Im Schuljahr 2024/25 sind laut Bildungsministerium insgesamt rund 1.000 Stellen unbesetzt.</p>
<h3><strong>Herausforderungen und Chancen</strong></h3>
<p>Die Grundschule in Deutschland steht vor der anspruchsvollen Aufgabe, Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf eine weiterführende Schullaufbahn vorzubereiten. Gleichzeitig bietet sie einen Raum für soziales Lernen und persönliche Entwicklung. Die Bundesländer verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze, um Bildungsgerechtigkeit zu fördern und auf die Herausforderungen durch Lehrkräftemangel und wachsende Anforderungen zu reagieren.</p>
<p>Während Hessen mit flexiblen Schuleingangsphasen und Sprachförderung gezielt auf individuelle Bedürfnisse eingeht, setzt Rheinland-Pfalz verstärkt auf Sprach- und Lesekompetenzförderung sowie die Einbindung der Eltern. Bayern zeigt sich traditionell leistungsorientiert, hat jedoch Schwierigkeiten, die Bildungschancen unabhängig vom sozioökonomischen Status zu gestalten. Thüringen punktet mit dem Modell des längeren gemeinsamen Lernens, kämpft jedoch mit strukturellen Problemen wie Lehrermangel und den Auswirkungen sinkender Schülerzahlen. <br />Trotz regionaler Unterschiede zeigt sich, dass Investitionen in flexible Unterrichtskonzepte, Ganztagsangebote und innovative Programme unerlässlich sind, um die Grundschule als Ort für Bildung und soziale Teilhabe zu stärken. Doch ohne ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bleiben diese Ansätze in ihrer Wirksamkeit begrenzt.<br />Trotz regionaler Unterschiede zeigt sich, dass Investitionen in flexible Unterrichtskonzepte, Ganztagsangebote und innovative Programme unerlässlich sind, um die Grundschule als Ort für Bildung und soziale Teilhabe zu stärken. Doch ohne ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bleiben diese Ansätze in ihrer Wirksamkeit begrenzt.</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h2>Ein Blick auf die Grundschulen in Deutschland – Ländervergleich</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Zara Zerbe, Freie Autorin</span></p>
<p><strong>Mehr als Lesen, Schreiben und Rechnen: In der Grundschule werden Kinder nicht nur an schulische Lern- und Arbeitsformen herangeführt. Ästhetische, kulturelle, sportliche sowie religiöse Themen sind genauso Teil des Unterrichts wie Diktate und das kleine Einmaleins. In den ersten vier Schuljahren lernen Kinder, die Welt zu entdecken und sich Wissen anzueignen.</strong></p>
<p>Dank der Einführung von Ganztagsangeboten ist die Grundschule noch einmal mehr zu einem sozialen Raum für Begegnung und Auseinandersetzung geworden. Das Besondere an der Schulform ist, dass hier Kinder mit individuellen, unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsständen zusammen lernen. Erst nach der vierten Klasse (bzw. sechsten Klasse in Berlin und Brandenburg) trennen sich die Wege in Richtung weiterführender Schulen. Eine Studie der Universität Potsdam hat gezeigt, dass gemeinsames Lernen den sozialen Zusammenhalt stärkt und die Lust am Lernen fördert. Gleichwohl bringt diese Schulform Herausforderungen mit sich: Kinder mit individuellen Voraussetzungen sollen – Stichwort Bildungsgerechtigkeit – bedarfsgerechte Förderung bekommen. Der Übergang zur weiterführenden Schule will sinnvoll gestaltet werden, am besten mit sorgfältig konzipierten Ganztagsangeboten. Doch hierfür fehlen laut GEW bis 2030 bundesweit über 110.000 Lehrkräfte. Wie gehen die Grundschulen in unseren benachbarten Bundesländern mit diesen Herausforderungen um? Ein Überblick.</p>
<h3><strong>Hessen: Erfolgsmodell Sprach­förderung</strong></h3>
<p>Im Schuljahr 2024/25 wurden in Hessen rund 60.400 Erstklässlerinnen und Erstklässler eingeschult, die sich auf 1.197 Grundschulen verteilen. Das Bildungssystem in Hessen bietet mehrere Ansätze, um flexibel auf die unterschiedlichen Lernausgangslagen von Kindern im Grundschulalter einzugehen. So gibt es beispielsweise den Flexiblen Schulanfang: Dabei bilden die erste und die zweite Klasse eine pädagogische Einheit. Alle Kinder im schulpflichtigen Alter werden aufgenommen und in altersgemischten Gruppen unterrichtet. Ein Team aus Lehrkräften und Sozialpädagogen begleitet die Kinder individuell und in Lerngruppen, die auf ihr Lern- und Leistungsvermögen zugeschnitten sind. So haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die zusammengefassten Jahrgangsstufen 1 und 2 auch in einem, zwei oder drei Schuljahren zu durchlaufen. Dieses Konzept wird bereits an zahlreichen Grundschulen angewendet.</p>
<p>Weniger verbreitet ist die Eingangsstufe, die nur an rund 50 Grundschulen zum Einsatz kommt. Fünfjährige Kinder durchlaufen hier das erste Schuljahr in zwei Jahren und werden an das Lernen und Arbeiten in der Grundschule herangeführt. Danach können sie regulär die Klassen 2 bis 4 besuchen, sodass ihre Grundschulzeit insgesamt fünf Jahre andauert.</p>
<p>Hessen hat außerdem eine Vorreiterrolle in der Sprachförderung. Schon 2002 wurden Vorlaufkurse eingeführt, in denen Kinder mit ausländischer Muttersprache in ihrer Zweitsprache Deutsch für den Schulbeginn fit gemacht werden. Seit 2020 sind diese Vorlaufkurse verpflichtend – als einziges anderes Bundesland hat sie Hamburg im Schulgesetz verankert. Im Jahr 2023 haben 17.000 hessische Erstklässler einen Vorlaufkurs zur Deutschförderung besucht.</p>
<h3><strong>Rheinland-Pfalz: Sozialarbeit und innovative Konzepte</strong></h3>
<p>In Baden-Württembergs kleinstem Nachbarland gibt es 926 Grundschulen, die zum Schuljahr 2024/25 rund 41.000 neue Erstklässlerinnen und Erstklässler aufgenommen haben. Nach der PISA-Studie im Jahr 2022, in der die deutsche Schülerschaft im internationalen Vergleich das bislang schlechteste Ergebnis erzielte, wurden in Rheinland-Pfalz zum aktuellen Schuljahr zahlreiche Neuerungen eingeführt. Im Grundschulbereich reagiert das Bundesland vor allem mit Sprachkompetenz- und Leseförderung: Neben mehr Deutschunterricht in der zweiten Klasse und einer täglich verpflichtenden Lesezeit setzt man fortan auf eine frühere Schulanmeldung. So soll rechtzeitig vor Beginn der Schullaufbahn auf Defizite in der Sprachentwicklung reagiert werden.</p>
<p>Die Bildungsgerechtigkeit will Rheinland-Pfalz durch den Ausbau der Schulsozialarbeit erhöhen. Mit den Familiengrundschulzentren soll über Freizeit- und Beratungsangebote der Kontakt zu den Eltern gestärkt werden – diese hätten laut Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) vor allem in sozialen Brennpunkten eine gewisse Scheu, mit den Lehrkräften ihrer Kinder ins Gespräch zu kommen. Besonders innovativ zeigt sich das rheinland-pfälzische Schulwesen außerdem mit „Schule der Zukunft“: In diesem Programm entwerfen die teilnehmenden Schulen mit den Schülerinnen und Schülern zusammen ihr Schulkonzept für die Zukunft. Die Schwerpunkte liegen neben Nachhaltigkeit und Digitalisierung auf der partizipativen Entwicklung von individualisierten, fach- und jahrgangsübergreifenden Lernkonzepten. An dem Programm sind aktuell 20 Grundschulen beteiligt.</p>
<h3><strong>Bayern: Leistungsdruck und Übertritts­zeugnis</strong></h3>
<p>Das bayerische Schulsystem steht in dem Ruf, seinen Schülerinnen und Schülern mehr abzuverlangen als in anderen Bundesländern üblich. Das gilt auch für die rund 1,72 Millionen Erstklässler, die in diesem Schuljahr an 2.418 Grundschulen im Freistaat aufgenommen wurden. Zwar gibt es auch im Freistaat progressive Schulkonzepte wie die Flexible Grundschule mit jahrgangsübergreifendem Unterricht in Jahrgang 1 und 2. Zum Ende der vierten Klasse erhalten die Schüler dennoch das Übertrittszeugnis, landläufig bekannt als das „Grundschulabitur“.</p>
<p>Hier entscheidet der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht (HSU) darüber, ob das Kind aufs Gymnasium (mit einem Schnitt von 2,33 oder besser), auf die Realschule (bis 2,66) oder auf die Mittelschule kommt. Eltern haben wenig Mitspracherecht – viele Eltern- und Lehrervertreter kritisieren den Leistungsdruck, der hinter dieser verbindlichen Schulempfehlung steckt.</p>
<p>Es bleibt abzusehen, wie sich die nach der letzten PISA-Studie eingeführte neue Stundentafel auf die Lese- und Rechenkompetenzen der bayerischen Schülerinnen und Schüler auswirkt. Zum aktuellen Schuljahr wurden die Wochenstunden für Deutsch und Mathe in der Grundschule erhöht – allerdings zulasten des künstlerisch-musischen Fachbereichs.</p>
<p>Auf die Bildungsgerechtigkeit hat die sehr leistungsorientierte Grundschule in Bayern keinen positiven Effekt. In einer aktuellen ifo-Studie zu ungleichen Bildungschancen in Deutschland bildet der Freistaat das Schlusslicht – der Analyse zufolge hängt dort im bundesweiten Vergleich die erfolgreiche Schulbildung am stärksten vom sozioökonomischen Status des Elternhauses ab. Das Startchancen-Programm, das gezielt die Unterrichtsentwicklung an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler unterstützt, ist zumindest ein Ansatz, um die Bildungsgerechtigkeit im Freistaat zu verbessern – allerdings startet es erst im Schuljahr 2024/25 mit 59 beteiligten Grundschulen.</p>
<h3><strong>Thüringen: Individuelle und gemeinsame Ziele</strong></h3>
<p>Zum Schluss ein Blick in eines der neuen Bundesländer: In Thüringen haben in diesem Schuljahr etwa 19.300 Erstklässlerinnen und Erstklässler ihre Schullaufbahn gestartet – allerdings nicht zwingend auf einer der 419 Grundschulen, denn dort gibt es ebenso die Gemeinschaftsschule, welche die Jahrgangsstufen 1 bis 12 umfasst und den Kindern ein gemeinsames Lernen mindestens bis zur achten Klasse ermöglicht. Die Wahl der Schulform obliegt den Eltern, vorausgesetzt, es gibt beide Schulformen vor Ort – was in einem Bundesland mit einer Bevölkerungsdichte von 131 Einwohnern pro km² selten der Fall ist.</p>
<p>Seit 2019 sind im thüringischen Schulgesetz Mindestklassengrößen für alle Schulformen festgelegt: 15 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe, an Regelschulen und Gymnasien mindestens 20 pro Jahrgang. Wird dieser Wert unterschritten, müssen Grund- und Regelschulen zu Gemeinschaftsschulen zusammengelegt werden.</p>
<p>Nach einer Bevölkerungsbefragung der Friedrich-Ebert-Stiftung bevorzugt die thüringische Bevölkerung das Modell des längeren gemeinsamen Lernens: Nur 13 % der Befragten gaben an, ihr Kind auf eine herkömmliche Grundschule schicken zu wollen. Insgesamt unterscheiden sich in Thüringen die Klassen 1 bis 4 an Grund- und Gemeinschaftsschulen nicht allzu stark voneinander: Schulen beider Formen können darüber entscheiden, ob sie eine Flexible Schuleingangsphase über 1–3 Schuljahre anbieten. Ganztagsangebote und Schulhorte gibt es sowohl an Grund- als auch an Gemeinschaftsschulen. Fachspezifische Schulprofile, wie zum Beispiel das SINUS-Programm zur Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts, sind auf beide Schulformen ausgelegt.</p>
<p>Von dem eklatanten Lehrermangel in Thüringen sind Grund- und Regelschulen gleichermaßen betroffen: Im Schuljahr 2024/25 sind laut Bildungsministerium insgesamt rund 1.000 Stellen unbesetzt.</p>
<h3><strong>Herausforderungen und Chancen</strong></h3>
<p>Die Grundschule in Deutschland steht vor der anspruchsvollen Aufgabe, Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf eine weiterführende Schullaufbahn vorzubereiten. Gleichzeitig bietet sie einen Raum für soziales Lernen und persönliche Entwicklung. Die Bundesländer verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze, um Bildungsgerechtigkeit zu fördern und auf die Herausforderungen durch Lehrkräftemangel und wachsende Anforderungen zu reagieren.</p>
<p>Während Hessen mit flexiblen Schuleingangsphasen und Sprachförderung gezielt auf individuelle Bedürfnisse eingeht, setzt Rheinland-Pfalz verstärkt auf Sprach- und Lesekompetenzförderung sowie die Einbindung der Eltern. Bayern zeigt sich traditionell leistungsorientiert, hat jedoch Schwierigkeiten, die Bildungschancen unabhängig vom sozioökonomischen Status zu gestalten. Thüringen punktet mit dem Modell des längeren gemeinsamen Lernens, kämpft jedoch mit strukturellen Problemen wie Lehrermangel und den Auswirkungen sinkender Schülerzahlen. <br />Trotz regionaler Unterschiede zeigt sich, dass Investitionen in flexible Unterrichtskonzepte, Ganztagsangebote und innovative Programme unerlässlich sind, um die Grundschule als Ort für Bildung und soziale Teilhabe zu stärken. Doch ohne ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bleiben diese Ansätze in ihrer Wirksamkeit begrenzt.<br />Trotz regionaler Unterschiede zeigt sich, dass Investitionen in flexible Unterrichtskonzepte, Ganztagsangebote und innovative Programme unerlässlich sind, um die Grundschule als Ort für Bildung und soziale Teilhabe zu stärken. Doch ohne ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bleiben diese Ansätze in ihrer Wirksamkeit begrenzt.</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 3, März 2025</category>
           <pubDate>Mon, 10 Mar 2025 09:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Sponsoring und Korruption in der Schule</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-3-maerz-2025/980-sponsoring-und-korruption-in-der-schule?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Sponsoring und Korruption in der Schule</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Eltern fragen – Michael Rux antwortet</strong></h3>
<p><strong>Frage:</strong> Am Ende des vergangenen Schuljahrs hat unsere Klassenelternvertreterin eine Sammlung für ein Abschiedsgeschenk an die bisherige Klassenlehrerin veranstaltet. <br />Sie meinte, 10 Euro pro Elternpaar seien bei dieser sehr tüchtigen und von den Kindern geliebten Frau schon angebracht. Man wolle ihr einen Ausflug samt Übernachtung und Abendessen spendieren. Ist das nicht verbotene Korruption?</p>
<p><strong>Michael Rux:</strong> <br />Na klar! Das geht so nicht. Den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die für ihre Arbeit ja vom Staat bezahlt werden und die zur Behandlung aller Menschen nach Recht und Billigkeit verpflichtet sind, ist die Annahme von materiellen Vergünstigungen verboten. Das Kultusministerium hat ein Merkblatt herausgegeben (im Eltern-Jahrbuch unter „Belohnungen und Geschenke“ abgedruckt); darin steht eindeutig, welche engen Grenzen das Beamtenrecht den Lehrkräften bei der Annahme von „Aufmerksamkeiten“ der Eltern setzt.</p>
<p>Trotz der verbreiteten Annahme, Deutschland sei eine korruptionsfreie Insel im Weltmeer, sind auch bei uns überall, auch im Schulbereich, offene und versteckte Bestechungsmöglichkeiten gegeben. Das „Sponsoring“ von staatlichen Behörden und Veranstaltungen, also auch der Schulen, und die unendlich vielfältigen Möglichkeiten und Erscheinungsformen der Korruption sind enge Nachbarn. Die Landesregierung hat nicht ohne Grund eine Verwaltungsvorschrift „Korruptionsverhütung und -bekämpfung“ erlassen (15.1.2013; GABl. S. 55/2013).</p>
<p>Diese Erkenntnis hat sich noch nicht überall durchgesetzt. Das Kultusministerium hat sich erst neuerdings, nach jahrzehntelanger Duldung dieser Praxis, dazu durchgerungen, ein faktisches Verbot der Umlegung der Reisekosten der Lehrkräfte bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu verkünden. Diese Kosten hat der Staat zu tragen und sie dürfen nicht zulasten der Kinder oder ihrer Eltern gehen.</p>
<p>Das Merkblatt definiert keine feste Wertgrenze; maßgeblich sei vielmehr, „in welcher Situation und von wem die Lehrkraft oder eine dritte Person (bspw. der Ehegatte) ein Geschenk erhält“. Das Ministerium spielt damit auf trickreiche Umgehungsversuche an: Es ist schon vorgekommen, dass die Eltern dem Ehemann der Lehrerin eine teure Urlaubsreise spendieren (auf die dieser dann seine Frau mitnimmt). Aus Anlass des Geburtstags oder eines Feiertags seien nur „kleine Aufmerksamkeiten“ bis maximal zu einem Warenwert von 5 Euro zulässig, schreibt das Ministerium. Alles andere ist verboten beziehungsweise darf von der Schulleitung nicht erlaubt werden.</p>
<p>Hingegen dürften Geschenke der Klasse beziehungsweise der Eltern zur Verabschiedung einer Lehrkraft „im gesellschaftlich üblichen Rahmen akzeptiert werden“. Was „üblich“ ist, sagt das Ministerium zwar nicht genau, das müssen die Schenkenden untereinander klären. Das KM gibt in seinem Merkblatt aber einen Hinweis: „Geschenke von Schülerinnen und Schülern mit einem überwiegend ideellen Wert (z.B. Bastelarbeiten) können angenommen werden“. Das ist – auch unter pädagogischen Aspekten – wertvoller als ein noch so teures Kauf-Geschenk.</p>
<p>Zudem sollte stets bedacht werden: Wenn die Eltern hierfür Geld sammeln, wird damit stets ein sozialer Druck auf solche Mit-Eltern ausgeübt, die ein niedriges Einkommen haben oder die ein Geschenk an die betroffene Lehrkraft nicht für angebracht halten. Man sollte auch aus diesem Grund die Kosten niedrig halten. <br />Also sagen Sie Ihrer Lehrerin gerne ein deutliches Dankeschön zum Abschied. Sie freut sich darüber wie jeder andere Mensch, der für gute Arbeit gelobt wird. <br />Aber halten Sie Maß dabei!</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<h4><strong>In eigener Sache</strong></h4>
<p><br /><img src="images/bilder/Bildschirmfoto_2025-03-09_um_21.40.47.png" alt="Nachruf auf Michael Rux" width="800" height="615" style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" /></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Eltern fragen – Michael Rux antwortet</strong></h3>
<p><strong>Frage:</strong> Am Ende des vergangenen Schuljahrs hat unsere Klassenelternvertreterin eine Sammlung für ein Abschiedsgeschenk an die bisherige Klassenlehrerin veranstaltet. <br />Sie meinte, 10 Euro pro Elternpaar seien bei dieser sehr tüchtigen und von den Kindern geliebten Frau schon angebracht. Man wolle ihr einen Ausflug samt Übernachtung und Abendessen spendieren. Ist das nicht verbotene Korruption?</p>
<p><strong>Michael Rux:</strong> <br />Na klar! Das geht so nicht. Den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die für ihre Arbeit ja vom Staat bezahlt werden und die zur Behandlung aller Menschen nach Recht und Billigkeit verpflichtet sind, ist die Annahme von materiellen Vergünstigungen verboten. Das Kultusministerium hat ein Merkblatt herausgegeben (im Eltern-Jahrbuch unter „Belohnungen und Geschenke“ abgedruckt); darin steht eindeutig, welche engen Grenzen das Beamtenrecht den Lehrkräften bei der Annahme von „Aufmerksamkeiten“ der Eltern setzt.</p>
<p>Trotz der verbreiteten Annahme, Deutschland sei eine korruptionsfreie Insel im Weltmeer, sind auch bei uns überall, auch im Schulbereich, offene und versteckte Bestechungsmöglichkeiten gegeben. Das „Sponsoring“ von staatlichen Behörden und Veranstaltungen, also auch der Schulen, und die unendlich vielfältigen Möglichkeiten und Erscheinungsformen der Korruption sind enge Nachbarn. Die Landesregierung hat nicht ohne Grund eine Verwaltungsvorschrift „Korruptionsverhütung und -bekämpfung“ erlassen (15.1.2013; GABl. S. 55/2013).</p>
<p>Diese Erkenntnis hat sich noch nicht überall durchgesetzt. Das Kultusministerium hat sich erst neuerdings, nach jahrzehntelanger Duldung dieser Praxis, dazu durchgerungen, ein faktisches Verbot der Umlegung der Reisekosten der Lehrkräfte bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu verkünden. Diese Kosten hat der Staat zu tragen und sie dürfen nicht zulasten der Kinder oder ihrer Eltern gehen.</p>
<p>Das Merkblatt definiert keine feste Wertgrenze; maßgeblich sei vielmehr, „in welcher Situation und von wem die Lehrkraft oder eine dritte Person (bspw. der Ehegatte) ein Geschenk erhält“. Das Ministerium spielt damit auf trickreiche Umgehungsversuche an: Es ist schon vorgekommen, dass die Eltern dem Ehemann der Lehrerin eine teure Urlaubsreise spendieren (auf die dieser dann seine Frau mitnimmt). Aus Anlass des Geburtstags oder eines Feiertags seien nur „kleine Aufmerksamkeiten“ bis maximal zu einem Warenwert von 5 Euro zulässig, schreibt das Ministerium. Alles andere ist verboten beziehungsweise darf von der Schulleitung nicht erlaubt werden.</p>
<p>Hingegen dürften Geschenke der Klasse beziehungsweise der Eltern zur Verabschiedung einer Lehrkraft „im gesellschaftlich üblichen Rahmen akzeptiert werden“. Was „üblich“ ist, sagt das Ministerium zwar nicht genau, das müssen die Schenkenden untereinander klären. Das KM gibt in seinem Merkblatt aber einen Hinweis: „Geschenke von Schülerinnen und Schülern mit einem überwiegend ideellen Wert (z.B. Bastelarbeiten) können angenommen werden“. Das ist – auch unter pädagogischen Aspekten – wertvoller als ein noch so teures Kauf-Geschenk.</p>
<p>Zudem sollte stets bedacht werden: Wenn die Eltern hierfür Geld sammeln, wird damit stets ein sozialer Druck auf solche Mit-Eltern ausgeübt, die ein niedriges Einkommen haben oder die ein Geschenk an die betroffene Lehrkraft nicht für angebracht halten. Man sollte auch aus diesem Grund die Kosten niedrig halten. <br />Also sagen Sie Ihrer Lehrerin gerne ein deutliches Dankeschön zum Abschied. Sie freut sich darüber wie jeder andere Mensch, der für gute Arbeit gelobt wird. <br />Aber halten Sie Maß dabei!</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr />
<h4><strong>In eigener Sache</strong></h4>
<p><br /><img src="images/bilder/Bildschirmfoto_2025-03-09_um_21.40.47.png" alt="Nachruf auf Michael Rux" width="800" height="615" style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" /></p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 3, März 2025</category>
           <pubDate>Mon, 10 Mar 2025 08:00:00 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Enthüllung der Magie</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2024-25/sib-schuljahr-2024-25-nr-3-maerz-2025/979-enthuellung-der-magie?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Enthüllung der Magie</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h2>Werkrealschulen kämpfen um ihr Überleben und um ihr Image. Warum eigentlich, wo sie doch zaubern können?</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Matthias Zeitler, Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<h3><strong>Zwischen Erwartungen und Realität</strong></h3>
<p>In manchen Werkrealschulen ist es eine Herausforderung, genügend Schüler zu gewinnen. Einige Standorte sind bereits froh, wenn sie im ersten Jahrgang der Sekundarstufe 16 Kinder erreichen können. Andere hingegen haben dieses Problem nicht. Es gibt auch Schulen, die in einem Jahr bangen, doch im nächsten Jahr ist die Klasse plötzlich voll. Für die Schulleitungen dieser Werkrealschulen ist dies ein heikles Thema – eine Art „Statistik-Krimi“. Denn wenn die benötigte Schülerzahl zwei Jahre in Folge nicht erreicht wird, droht die Schließung des Standorts.</p>
<h3><strong>Ein Zaubertrick mit einer wichtigen Zutat: Zeit</strong></h3>
<p>Das, was viele als „Zauberkunststück“ der Werkrealschule bezeichnen, ist oft einfacher als es scheint: Es braucht einfach Zeit. Denn in der siebten, spätestens aber in der achten Klasse, kommen neue Jugendliche an die Schule. Sie füllen die Klasse so weit, dass sie schließlich geteilt wird – vorausgesetzt, das Schulamt stellt genügend Lehrkräfte zur Verfügung. Die Werkrealschule kann sich durch den Zuwachs von Schülern stabilisieren, was zu einer neuen Dynamik führt.</p>
<h3><strong>Mehr Schüler in der Werkrealschule</strong></h3>
<p>Aber wie kommt es, dass die Schülerzahlen in einer Schulart, die oft als „Restschule“ bezeichnet wird und nicht unbedingt die erste Wahl der Eltern ist, im Laufe der Jahre steigen? Der Zaubertrick liegt in der falschen Wahl der Schulart nach der Grundschule. Doch warum entscheiden sich Eltern oftmals für die Realschule oder das Gymnasium, auch wenn dies nicht immer die beste Wahl für ihr Kind ist?<br />Eltern wollen stets das Beste für ihr Kind – und was auch immer das bedeutet. Der Wunsch, den „höchsten“ Abschluss zu erreichen, ist dabei oft ein starkes Motiv. Das Abitur genießt in vielen Fällen das höchste gesellschaftliche Ansehen, egal, ob es tatsächlich im späteren Berufsleben von Vorteil ist oder nicht.</p>
<h3><strong>Soziale Erwartung &amp; Druck der Wahl</strong></h3>
<p>Oftmals hört man bei Elternabenden Sätze wie: „Warum geht denn dein Kind nur auf die Werkrealschule?“ Eltern müssen sich verteidigen und erklären, warum ihr Kind eine Schulart besucht, die früher weit verbreitet war. An diesem Punkt stelle ich provokant die Frage: „Warum geht denn dein Kind nicht auf die Hauptschule? Ist es wirklich schneller im Lernen oder geht es dir nur um den vermeintlich besseren Abschluss?“ Diese Frage führt oft zu einem tieferen Nachdenken.</p>
<h3><strong>Fehlentscheidung der Schulwahl</strong></h3>
<p>Nehmen wir an, ein Kind tut sich in der Grundschule schwer und kann mit dem Leistungsdruck nicht zurechtkommen. Es sieht, wie andere Kinder viel besser abschneiden, was das Selbstbewusstsein sinken lässt. Die Motivation nimmt ab und das Kind wird schulmüde. Auf Empfehlung wird es dann möglicherweise auf die Realschule geschickt, obwohl es eine bessere Alternative – die Werkrealschule – gegeben hätte. Doch manchmal stellt sich heraus, dass das Kind auf der Realschule überfordert ist. Die Noten fallen, das Selbstbewusstsein sinkt und die Enttäuschung wächst. Der junge Schüler und seine Familie erkennen schließlich, dass die Werkrealschule der bessere Weg gewesen wäre.</p>
<h3><strong>Der doppelte Zauber</strong></h3>
<p>Für Lehrkräfte ist es besonders herausfordernd, einem solchen Jugendlichen wieder zu neuem Selbstvertrauen zu verhelfen und erste Erfolgserlebnisse zu schaffen. Doch dieser „Zaubertrick“ hat auch seine Schattenseiten – er ist für alle Beteiligten äußerst kräftezehrend. Aber er zeigt auch, dass die Werkrealschule mit ihrem Klassenlehrerprinzip und intensiver Beziehungsarbeit eine unverzichtbare Rolle im Schulsystem spielt.</p>
<h3><strong>Alternative Gemeinschaftsschule?</strong></h3>
<p>Kommen wir zu den Gemeinschaftsschulen: Auch sie ziehen immer wieder Schüler von der Werkrealschule zurück. Allerdings nicht, weil das Konzept der Gemeinschaftsschule schlecht wäre, sondern weil diese Schulen mit ihrer selbstständigen Arbeitsweise nicht immer allen Schülern gerecht werden können. Besonders in den höheren Jahrgängen wird dort oft ein stärkerer Fokus auf gymnasiale Bildung gelegt. Viele Jugendliche fühlen sich in der Gemeinschaftsschule auf G-Niveau nicht richtig gesehen und gut betreut.</p>
<h3><strong>Probleme der anderen</strong></h3>
<p>Schulleitungen an Realschulen und Gemeinschaftsschulen berichten, dass der Zuwachs von Schülern im Bereich des G-Niveaus langfristig problematisch sein kann. Sie können nicht immer gerecht und fair damit umgehen. Besonders bei Werkrealschülern mit bilateraler Bildungsempfehlung wird es schwierig, ihnen einen Platz an der Realschule anzubieten, da die Klassen oft bereits mit G-Schülern voll sind, die ursprünglich für die Werkrealschule gedacht waren.</p>
<h3><strong>Wertschätzung aller Schularten</strong></h3>
<p>Für alle Beteiligten wäre es daher besser, diesen Zaubertrick zu entzaubern. Der Schlüssel liegt in einer realistischen Perspektive auf alle Schularten und einer Wertschätzung aller Abschlüsse. Der Fokus sollte nicht auf dem höchsten Ansehen oder dem meisten Geld durch einen höheren Abschluss liegen, sondern auf dem, was für das Kind in seiner aktuellen Entwicklung und Situation am besten ist. Das Bildungssystem funktioniert nur dann richtig, wenn „oben“ nicht schon alles überfüllt ist und es gleichzeitig gute Aufbauarbeit in den unteren Jahrgängen gibt. Es kommt darauf an, das passende Maß für jedes Kind zu finden und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen, damit die Schüler bestmöglich unterstützt werden.</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Person</strong><br />Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram schickt er sich außerdem an, Influencer zu werden, einen Podcast hat er auch und das erste Buch geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<h2>Werkrealschulen kämpfen um ihr Überleben und um ihr Image. Warum eigentlich, wo sie doch zaubern können?</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Matthias Zeitler, Lehrer an einer Werkrealschule</span></p>
<h3><strong>Zwischen Erwartungen und Realität</strong></h3>
<p>In manchen Werkrealschulen ist es eine Herausforderung, genügend Schüler zu gewinnen. Einige Standorte sind bereits froh, wenn sie im ersten Jahrgang der Sekundarstufe 16 Kinder erreichen können. Andere hingegen haben dieses Problem nicht. Es gibt auch Schulen, die in einem Jahr bangen, doch im nächsten Jahr ist die Klasse plötzlich voll. Für die Schulleitungen dieser Werkrealschulen ist dies ein heikles Thema – eine Art „Statistik-Krimi“. Denn wenn die benötigte Schülerzahl zwei Jahre in Folge nicht erreicht wird, droht die Schließung des Standorts.</p>
<h3><strong>Ein Zaubertrick mit einer wichtigen Zutat: Zeit</strong></h3>
<p>Das, was viele als „Zauberkunststück“ der Werkrealschule bezeichnen, ist oft einfacher als es scheint: Es braucht einfach Zeit. Denn in der siebten, spätestens aber in der achten Klasse, kommen neue Jugendliche an die Schule. Sie füllen die Klasse so weit, dass sie schließlich geteilt wird – vorausgesetzt, das Schulamt stellt genügend Lehrkräfte zur Verfügung. Die Werkrealschule kann sich durch den Zuwachs von Schülern stabilisieren, was zu einer neuen Dynamik führt.</p>
<h3><strong>Mehr Schüler in der Werkrealschule</strong></h3>
<p>Aber wie kommt es, dass die Schülerzahlen in einer Schulart, die oft als „Restschule“ bezeichnet wird und nicht unbedingt die erste Wahl der Eltern ist, im Laufe der Jahre steigen? Der Zaubertrick liegt in der falschen Wahl der Schulart nach der Grundschule. Doch warum entscheiden sich Eltern oftmals für die Realschule oder das Gymnasium, auch wenn dies nicht immer die beste Wahl für ihr Kind ist?<br />Eltern wollen stets das Beste für ihr Kind – und was auch immer das bedeutet. Der Wunsch, den „höchsten“ Abschluss zu erreichen, ist dabei oft ein starkes Motiv. Das Abitur genießt in vielen Fällen das höchste gesellschaftliche Ansehen, egal, ob es tatsächlich im späteren Berufsleben von Vorteil ist oder nicht.</p>
<h3><strong>Soziale Erwartung &amp; Druck der Wahl</strong></h3>
<p>Oftmals hört man bei Elternabenden Sätze wie: „Warum geht denn dein Kind nur auf die Werkrealschule?“ Eltern müssen sich verteidigen und erklären, warum ihr Kind eine Schulart besucht, die früher weit verbreitet war. An diesem Punkt stelle ich provokant die Frage: „Warum geht denn dein Kind nicht auf die Hauptschule? Ist es wirklich schneller im Lernen oder geht es dir nur um den vermeintlich besseren Abschluss?“ Diese Frage führt oft zu einem tieferen Nachdenken.</p>
<h3><strong>Fehlentscheidung der Schulwahl</strong></h3>
<p>Nehmen wir an, ein Kind tut sich in der Grundschule schwer und kann mit dem Leistungsdruck nicht zurechtkommen. Es sieht, wie andere Kinder viel besser abschneiden, was das Selbstbewusstsein sinken lässt. Die Motivation nimmt ab und das Kind wird schulmüde. Auf Empfehlung wird es dann möglicherweise auf die Realschule geschickt, obwohl es eine bessere Alternative – die Werkrealschule – gegeben hätte. Doch manchmal stellt sich heraus, dass das Kind auf der Realschule überfordert ist. Die Noten fallen, das Selbstbewusstsein sinkt und die Enttäuschung wächst. Der junge Schüler und seine Familie erkennen schließlich, dass die Werkrealschule der bessere Weg gewesen wäre.</p>
<h3><strong>Der doppelte Zauber</strong></h3>
<p>Für Lehrkräfte ist es besonders herausfordernd, einem solchen Jugendlichen wieder zu neuem Selbstvertrauen zu verhelfen und erste Erfolgserlebnisse zu schaffen. Doch dieser „Zaubertrick“ hat auch seine Schattenseiten – er ist für alle Beteiligten äußerst kräftezehrend. Aber er zeigt auch, dass die Werkrealschule mit ihrem Klassenlehrerprinzip und intensiver Beziehungsarbeit eine unverzichtbare Rolle im Schulsystem spielt.</p>
<h3><strong>Alternative Gemeinschaftsschule?</strong></h3>
<p>Kommen wir zu den Gemeinschaftsschulen: Auch sie ziehen immer wieder Schüler von der Werkrealschule zurück. Allerdings nicht, weil das Konzept der Gemeinschaftsschule schlecht wäre, sondern weil diese Schulen mit ihrer selbstständigen Arbeitsweise nicht immer allen Schülern gerecht werden können. Besonders in den höheren Jahrgängen wird dort oft ein stärkerer Fokus auf gymnasiale Bildung gelegt. Viele Jugendliche fühlen sich in der Gemeinschaftsschule auf G-Niveau nicht richtig gesehen und gut betreut.</p>
<h3><strong>Probleme der anderen</strong></h3>
<p>Schulleitungen an Realschulen und Gemeinschaftsschulen berichten, dass der Zuwachs von Schülern im Bereich des G-Niveaus langfristig problematisch sein kann. Sie können nicht immer gerecht und fair damit umgehen. Besonders bei Werkrealschülern mit bilateraler Bildungsempfehlung wird es schwierig, ihnen einen Platz an der Realschule anzubieten, da die Klassen oft bereits mit G-Schülern voll sind, die ursprünglich für die Werkrealschule gedacht waren.</p>
<h3><strong>Wertschätzung aller Schularten</strong></h3>
<p>Für alle Beteiligten wäre es daher besser, diesen Zaubertrick zu entzaubern. Der Schlüssel liegt in einer realistischen Perspektive auf alle Schularten und einer Wertschätzung aller Abschlüsse. Der Fokus sollte nicht auf dem höchsten Ansehen oder dem meisten Geld durch einen höheren Abschluss liegen, sondern auf dem, was für das Kind in seiner aktuellen Entwicklung und Situation am besten ist. Das Bildungssystem funktioniert nur dann richtig, wenn „oben“ nicht schon alles überfüllt ist und es gleichzeitig gute Aufbauarbeit in den unteren Jahrgängen gibt. Es kommt darauf an, das passende Maß für jedes Kind zu finden und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen, damit die Schüler bestmöglich unterstützt werden.</p>
<p class="alert-dark" style="font-size: 10pt; padding: 20px;"><strong>Zur Person</strong><br />Moderator, Fortbildner und Lehrer: Matthias Zeitler ist alles drei und eigentlich liegen die Professionen ja sehr nah beieinander. Auf Instagram schickt er sich außerdem an, Influencer zu werden, einen Podcast hat er auch und das erste Buch geschrieben. Mit seiner Schwäche für Hüte und Kappen ist er immer leicht zu erkennen und von sich selbst sagt er: „Ich liebe Musik und Livekonzerte. Daher fühle ich mich im Schulsystem und auf der Bühne auch manchmal wie ein Punkrocker.“</p>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2024/25, Nr 3, März 2025</category>
           <pubDate>Mon, 10 Mar 2025 07:00:00 +0100</pubDate>
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