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       <title>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">VIER ARTIKEL ALS LESEBROBE FINDEN SIE WEITER UNTEN. HIER DAS VORWORT ZU DIESER AUSGABE:</p>
<p>Liebe Leserin. lieber Leser,</p>
<p>das Bildungssystem in Baden-Württemberg ist&nbsp;im Umbruch.&nbsp;Wer hätte das zu Beginn dieser Legislaturperiode gedacht – war doch der Stillstand im Koalitionsvertrag verbrieft worden.&nbsp;</p>
<p>Demokratie kann halt manchmal anstrengend sein. Das Mittel des Volksantrags und auch das Format der Bürgerforen waren unter genau der größten Regierungspartei eingeführt worden, die nun durch sie zum Handeln gezwungen wurde.&nbsp;</p>
<p>Man kann über die Rückkehr zu G9 geteilter&nbsp;Meinung sein.&nbsp;Aber ohne die Elterninitiative „G9 jetzt BW“ gäbe es nun sicherlich auch keine Sprachförderungs-Initiative und auch keine Bewegung in den weiteren Schularten der Sekundarstufe. Denn auch diese Elemente sind nur im Windschatten und unter dem Handlungsdruck aus Volksantrag und Bürgerforum von der Koalition auf den Weg gebracht worden.&nbsp;</p>
<p>Leider wurde die Chance einer breiten Bildungsallianz dabei vertan.&nbsp;Das gegenseitige Zuschustern des schwarzen Peters ist dabei genauso folkloristisch wie müßig. Jedenfalls sind wir erneut dort, wo wir eigentlich besser nicht wären: In der Bildungs-Politik statt in der Bildungspolitik. Die Zukunft der Schulen, die Zukunft der Bildung, die Zukunft der Schülerinnen und Schüler darf keine politische Verschiebemasse sein. Sondern gute Bildung – jenseits von Parteiprogrammen oder dogmatischer Überzeugungen – muss oberste Entscheidungsmaxime sein. Alles, was nun in den kommenden Monaten in Gesetze und Verordnungen gegossen wird, was Eingang finden wird in zu überarbeitende Bildungspläne und schlussendlich in den schulischen Alltag: All das kann an einem Sonntagabend im Frühjahr 2026 wieder zur Disposition stehen, wenn unter Umständen die politische Farbenlehre in Baden-Württemberg ein Update erfährt.&nbsp;</p>
<p>Doch genau diesen Automatismus zu&nbsp;durchbrechen,&nbsp;diesen ewigen Kreislauf von wir-wissen-besser-wie-gute-Bildung-funktioniert-und-reformieren-deshalb-grundlegend-mal-eben-schnell-alles zu ersetzen mit einer gesellschaftlich breit akzeptierten, wissenschaftlich ausgewogen begleiteten und frei von Dogmatik oder Feldversuchen implementierten langfristigen Perspektive für gute Schulen im Land – das wäre es, was wir brauchen. Oder besser: Das wäre es gewesen.&nbsp;</p>
<p>Bei all dem aktuellen Getöse fiel fast ein wenig das Thema hinten runter, das uns momentan alle noch viel mehr beschäftigen sollte als die x-te Diskussion über Schulstrukturen im Sekundarbereich:</p>
<p>Der kommende Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter.&nbsp;Ab dem Schuljahr 26/27 beginnt er und gilt zunächst für Kinder der ersten Klassen, bis er – aufwachsend – zum Schuljahr 29/30 dann alle vier Primarklassen umfasst. Wie er umgesetzt wird, wo die Probleme liegen, was die Chancen sind: Damit befasst sich das vorliegende Heft. Im Spannungsfeld zwischen Qualität und Quantität steckt hier noch einiges an Konfliktpotential drin, denn Rechtsanspruch heißt eben auch einklagbare Leistung.&nbsp;</p>
<p>Wir bleiben kritische Begleiter für gute Bildung,</p>
<p>für gute Schulen und:<br /><strong>Für unsere Kinder.</strong></p>
<p>Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>]]></description>
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           <title>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
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           <title>Ein Gesetz trifft auf die Realität</title>
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           <media:title type="plain">Ein Gesetz trifft auf die Realität</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<h2>Quasi morgen greift ein Rechtsanspruch und irgendwie scheint nichts vorbereitet zu sein. Gehen wir alle baden?</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><strong>Im Herbst 2021 wurde in Berlin final verabschiedet, was ab dem Schuljahr 2026/27 bundesweit greifen wird: ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im grundschulalter. Aufwachsend ab Klasse 1, also ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder an Grundschulen und in SBBZ-Grundstufen. Was nüchtern klingt und worauf sich Eltern freuen, treibt manchen Verantwortlichen zu Gefühlen zwischen Sorge und Wut ...</strong></p>
<h3><strong>Die Ruhe vor dem Sturm</strong></h3>
<p>„Ich wundere mich, wie ruhig die Eltern sind“, sagt Thomas Rauschenbach, Wissenschaftler, ehemaliger Direktor des Deutschen Jugendinstituts und ausgewiesener Ganztags-Experte. Seiner Ansicht nach wurde hier etwa politisch gewollt und versprochen, was gar nicht erfüllbar ist – jedenfalls nicht in so kurzer Zeit und unter den gegebenen Umständen. Vor allem der Fachkräftemangel und – zumindest in Baden- Württemberg – unglaublicher Nachholbedarf an „echten“ Ganztagsschulen dürften das ambitionierte Gesetzesvorhaben gehörig unter Druck setzen.</p>
<p>Bettina Dickes, Landrätin aus Rheinland-Pfalz, hat die Sorgen derjenigen artikuliert, die den in Berlin ausgehandelten Deal umsetzen sollen: „Ich habe weder das Geld, noch irgendeine Form von Personal“, stellte sie einigermaßen konsterniert bei Markus Lanz im ZDF fest. Dabei sei sie sich im Klaren: „Die Eltern werden das einfordern, werden frustriert sein.“ Von der Ferienbetreuung wisse sie noch gar nicht, wie sie sie umsetzen solle.</p>
<h3><strong>Wie konnte es dazu kommen?</strong></h3>
<p>Die Weichen für den nun kommenden Rechtsanspruch wurden bereits 1996 gestellt. Seit damals gilt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6-jährige Kinder. 2013 kam dann der Rechtsanspruch für 1- bis 3-jährige Kinder dazu. Nun also wird nach oben erweitert und sukzessive die Kinder im Grundschulalter in den Rechtsanspruch aufgenommen.</p>
<p>Und das, obwohl selbst die 2013 versprochenen Plätze nicht gesichert sind und es zu viele Kinder oder zu wenige Erziehungskräfte gibt – je nach Betrachtungsweise. Verkürzte Betreuungszeiten, Gruppenschließungen, Wartezeiten trotz Rechtsanspruch: Eltern von kleineren Kindern können ein Lied davon singen. Meist auch mehrere...</p>
<p>Schon im März 2023 hatten 19 Bürgermeister aus Südbaden eine Art Hilferuf an Ministerpräsident Winfried Kretschmann geschickt. Der Kita- Rechtsanspruch sei nicht mehr zu erfüllen. Der Emmendinger Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, Initiator des Briefes, spannte den Bogen von der akuten Kita-Not zum 2026 beginnenden Rechtsanspruch in der Grundschule und meinte: „Wir laufen sehenden Auges vor die Wand.“ Gemeinsam hatten die kommunalen Chefs zwei Vorschläge formuliert: Entweder der Rechtsanspruch werde unter Vorbehalt gestellt oder die Standards müssten gesenkt werden. Zumindest letzteres hätte aber bei dem schulischen Rechtsanspruch keinerlei Auswirkungen, da die hohen Qualitätsstandards aus dem Kitabereich für Schulkinder in kommunaler Ergänzungsbetreuung oder auch in Ganztagsschule sowieso nicht gelten – lediglich im Hort, und den gibt es am seltensten.</p>
<p>Wie man also ernsthaft auf die Idee kommen konnte, nach den Erfahrungen eines über zehn Jahre alten, immer noch unerfüllten Rechtsanspruchs nun einen weiteren zu verkünden und mit nur fünf Jahren Planungsvorlauf alle Verantwortung nach unten abzuwälzen, ist auch Experten ein Rätsel. Der einzige Grund, der einleuchtend erscheint: Für Eltern ist eine gesicherte ganztägige Betreuung oftmals existentiell.</p>
<h3><strong>Nöte der Eltern</strong></h3>
<p>Raban Kluger kann diese Vermutung bestätigen. Drei Jahre lang war er Vorsitzender des Freiburger Gesamtelternbeirats Schulen. „Trotz außerordentlich guter kommunaler Schulkindbetreuung in Freiburg haben wir seit Jahren regelmäßig Engpässe zum Schuljahresbeginn.“ Eltern fielen teilweise aus allen Wolken, wenn sie aus dem Rechtsanspruch in der Kindergartenzeit an die Grundschule kämen und sich ganz neu organisieren müssten. „Lisa kommt in die Schule – kostet das einen Job?“ überschrieb der Gesamtelternbeirat bereits im Juli 2022 einen seiner Blogartikel, der auf die fehlenden Betreuungsplätze aufmerksam machen sollte. In einem Parforce-Ritt genehmigte der Gemeinderat damals die notwendigen Stellen, und die größte Not konnte relativ bald nach Schuljahresbeginn gelindert werden. Aber ein Jahr später war es wieder soweit – diesmal waren die Stellen zwar vorhanden, aber die Kräfte nicht. „Für die Eltern ist die Auswirkung zwar dieselbe, aber die Ursache war nun systemisch und nicht mehr hausgemacht“, erklärt Kluger das verschobene Problem. Besonders problematisch für den damaligen GEB-Vorsitzenden: die Nöte der Eltern gebündelt an den Schulträger zu kommunizieren und gleichzeitig die Eltern daran zu erinnern, dass alles, was hier getan wird, eine freiwillige Leistung der Stadt ist. Zumindest bis 2026/27.</p>
<h3><strong>Nöte der Schulträger</strong></h3>
<p>Die Seite der Kommunen kennt Ulrike Glöckner gut. Mit ihrem Unternehmen „impulse akademie“ begleitet sie Kommunen auf dem Weg in den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Dabei ist es ihr wichtig, dass diese Beratung ergebnisoff en ist. „Der Rechtsanspruch kann befriedigt werden durch Horte, kommunale Betreuungsangebote im schulischen Kontext oder Ganztagsschulen“, macht sie klar. Dabei scheint es, als ob sich nahezu alle bereits auf die kommunale Schulkindbetreuung oder die Ganztagsschule festgelegt haben. Der Grund hierfür ist Glöckner klar: „Horte sind qualitativ so hochwertig, dass Bau und Unterhalt in der Fläche schlicht zu teuer sind“, erläutert sie; viele Kommunen gingen daher eher weg von Horten und versuchen die anderen beiden Optionen zu verfolgen. Ganztags-Forscher Rauschenbach sieht diese Entwicklung kritisch, da nur Horte betriebserlaubnispflichtig seien, die von Kommune zu Kommune komplett unterschiedlich konzipierten Betreuungsangebote aber nicht – was schlussendlich eine Auswirkung auf die Qualität habe. „Es wird die Qualität sein, die Eltern davon überzeugt, das durch den Rechtsanspruch versprochene Angebot auch wahrzunehmen“, ist Rauschenbach sich sicher, und für die Kinder sei es ohnehin besser, wenn nicht nur Betreuung wie im Gesetzestitel, sondern der Bildungsaspekt im Vordergrund stünde. „Eltern müssen überzeugt sein, dass der Ganztag ihrem Kind Horizonte öffnet, die es nur im privaten Kontext nicht erhalten könne. Beraterin Glöckner hofft auf einen Wechsel in der Wahrnehmung des Bildungsbegriffs: „Bildung wird noch viel zu häufig mit Wissensvermittlung gleichgesetzt. Dabei ist es auch und vor allem Beziehungsbildung.“</p>
<h3><strong>Nöte der Schulen</strong></h3>
<p>Das Kultusministerium hat so etwas wie den Lead auf Landesebene bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs übernommen, obwohl dieser eigentlich Teil der Sozialgesetzgebung ist und daher zwischen Sozialministerium und Landkreisen bzw. Kommunen ausbaldowert werden müsste. Doch durch die teureren und in der Planung viel langwierigeren Hort-Lösungen sind die Grundschulen und SBBZ-Grundstufen im Fokus der Rechtsanspruch-Umsetzung. Sowohl in der Kombination Halbtagsschule plus kommunale Ergänzungsbetreuung als auch in der Form als Ganztagsschule werden Schulen die Hauptlast der Rechtsanspruchs-Abdeckung tragen müssen.</p>
<p>Die Änderung des Schulgesetzes, durch die Kommunen nun auch ohne Zustimmung der Schulkonferenz eine Ganztagsschule einrichten können, war ein erster Schritt in diese Richtung. Dass nun im Start-Chancen-Paket die Grundschulen, die in den Genuss der besonderen Förderung kommen, diese nur unter der Bedingung der Umwandlung in eine Ganztagsschule erhalten, ist ein weiterer Schritt.</p>
<p>„Baden-Württemberg ist bemerkensweit hinten dran, was den Ausbau der Ganztagsschulen anbelangt“, bestätigt Professor Rauschenbach. Während im Bundesschnitt über zwei Drittel der Grundschulen Ganztagsschulen sind, sind es in Baden-Württemberg weniger als ein Drittel.</p>
<p>Die, die es bereits sind, sind sowohl begeistert, als auch am Anschlag. Christine Schumann, Rektorin an der Schlößlesfeldschule Ludwigsburg und eine Ganztagsschul-Pionierin in der Stadt, schwärmt von leuchtenden Augen, Lachen auf den Fluren und überhaupt von aufblühenden Kindern. Aber sie sagt auch, dass Ganztag im Alltag extrem komplex zu planen sei und sie als Schulleitung Dinge tun müsse, die nur über „learning by doing“ möglich seien.</p>
<p>„Ganztag muss dein Hobby sein, sonst wird es nicht gut“, ist Johannes Schubert überzeugt. Er leitet mit dem Adolf-Reichwein-Bildungshaus Freiburgs größte Grundschule. Er berichtet von Ganztags-Koordinationsstellen und kommunalen Zuschüssen zu Landesgeldern für den Ganztagsbetrieb. „Da habe ich mit meinem Schulträger großes Glück“, weiß Schubert. Aber ohne gehe es auch nicht wirklich gut; schon die 100 Mitarbeitergespräche fordern einen gewöhnlichen Grundschulrektor in einem Maße, das man mit Entlastungsstunden gar nicht auffangen könne. Christine Schumann kämpft sich derweil nahezu alleine durch Verträge und Vorschriften, Ausschreibungen und, und, und. Dinge, auf die man nicht vorbereitet wird, zumindest nicht standardmäßig.</p>
<p>„Ganztag findet noch heute in der Lehrkräfteausbildung einfach nicht statt“, weiß Thomas Rauschenbach. Dies erkläre schlussendlich auch die vielen unterschiedlichen Ansätze und Konzepte, die landauf, landab im Einsatz seien. Es scheint fast so, als ob Ganztag – zumindest in Baden-Württemberg – immer noch in der Erprobung ist und überall ausprobiert wird, was das Zeug hält. Das liegt einerseits an noch fehlenden Qualitätsrichtlinien, andererseits an den enorm unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort. Hier die Kommune, die Ganztag als Herausforderung annimmt und innovative Schulleitungen unterstützt, dort der Schulträger, für den mangels eigener Ressourcen bereits die Mittagsverpflegung eine Herausforderung darstellt.</p>
<p>Dieser Flickenteppich ist auch das, was die im Ganztag Aktiven stört: Mittelfristig könne er sich eine Koexistenz von Halbtags- und Ganztagsschulen nicht wirklich vorstellen, meint Ganztags- Rektor Schubert. Auch für Rauschenbach wirft dies mehr Fragen auf, als dass es Antworten böte. „Wir wollen schließlich, dass Eltern ihre Kinder zu uns in den Ganztag bringen, weil sie vom Wert überzeugt sind – und nicht, weil sie es müssen“, stellt die Ludwigsburger Schulleiterin Schumann fest. Zumindest an ihrer und der Schule von Kollegen Schubert in Freiburg scheint das auch zu gelingen. Allerdings zum Preis einer Arbeitsbelastung, die ungleich höher ist als die anderer Schulleitungen im Halbtag. Auch darauf sollte die Schulverwaltung bald eine Antwort finden.</p>
<h3><strong>Rechtsanspruch als Demokratieversprechen</strong></h3>
<p>„Das Geld ist die eine Nummer“, bringt Landrätin Dickes die Dimension der Problematik auf den Punkt: „Das Vertrauen in den Staat geht völlig nach unten. Die Eltern erwarten es – zu Recht, denn die Politik hat es ja versprochen.“ Sie wisse aber heute schon, dass sie es nicht umsetzen könne – dabei wolle sie Versprechen des Staates an die Bürger unbedingt umsetzen.</p>
<p>Vertrauen in die Politik wird zu Recht von ebendieser immer wieder eingefordert. Verlässlicher Partner zu sein und auch in komplexen föderalen Strukturen erfüllbare Politik zu gestalten könnte ein guter Anfang sein, um der Erwartung auch das passende Angebot gegenüber zu stellen. Auch ohne dass eine Landrätin aus Bad Kreuznach darauf hinweist.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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<h2>Quasi morgen greift ein Rechtsanspruch und irgendwie scheint nichts vorbereitet zu sein. Gehen wir alle baden?</h2>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<p><strong>Im Herbst 2021 wurde in Berlin final verabschiedet, was ab dem Schuljahr 2026/27 bundesweit greifen wird: ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im grundschulalter. Aufwachsend ab Klasse 1, also ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder an Grundschulen und in SBBZ-Grundstufen. Was nüchtern klingt und worauf sich Eltern freuen, treibt manchen Verantwortlichen zu Gefühlen zwischen Sorge und Wut ...</strong></p>
<h3><strong>Die Ruhe vor dem Sturm</strong></h3>
<p>„Ich wundere mich, wie ruhig die Eltern sind“, sagt Thomas Rauschenbach, Wissenschaftler, ehemaliger Direktor des Deutschen Jugendinstituts und ausgewiesener Ganztags-Experte. Seiner Ansicht nach wurde hier etwa politisch gewollt und versprochen, was gar nicht erfüllbar ist – jedenfalls nicht in so kurzer Zeit und unter den gegebenen Umständen. Vor allem der Fachkräftemangel und – zumindest in Baden- Württemberg – unglaublicher Nachholbedarf an „echten“ Ganztagsschulen dürften das ambitionierte Gesetzesvorhaben gehörig unter Druck setzen.</p>
<p>Bettina Dickes, Landrätin aus Rheinland-Pfalz, hat die Sorgen derjenigen artikuliert, die den in Berlin ausgehandelten Deal umsetzen sollen: „Ich habe weder das Geld, noch irgendeine Form von Personal“, stellte sie einigermaßen konsterniert bei Markus Lanz im ZDF fest. Dabei sei sie sich im Klaren: „Die Eltern werden das einfordern, werden frustriert sein.“ Von der Ferienbetreuung wisse sie noch gar nicht, wie sie sie umsetzen solle.</p>
<h3><strong>Wie konnte es dazu kommen?</strong></h3>
<p>Die Weichen für den nun kommenden Rechtsanspruch wurden bereits 1996 gestellt. Seit damals gilt der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6-jährige Kinder. 2013 kam dann der Rechtsanspruch für 1- bis 3-jährige Kinder dazu. Nun also wird nach oben erweitert und sukzessive die Kinder im Grundschulalter in den Rechtsanspruch aufgenommen.</p>
<p>Und das, obwohl selbst die 2013 versprochenen Plätze nicht gesichert sind und es zu viele Kinder oder zu wenige Erziehungskräfte gibt – je nach Betrachtungsweise. Verkürzte Betreuungszeiten, Gruppenschließungen, Wartezeiten trotz Rechtsanspruch: Eltern von kleineren Kindern können ein Lied davon singen. Meist auch mehrere...</p>
<p>Schon im März 2023 hatten 19 Bürgermeister aus Südbaden eine Art Hilferuf an Ministerpräsident Winfried Kretschmann geschickt. Der Kita- Rechtsanspruch sei nicht mehr zu erfüllen. Der Emmendinger Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, Initiator des Briefes, spannte den Bogen von der akuten Kita-Not zum 2026 beginnenden Rechtsanspruch in der Grundschule und meinte: „Wir laufen sehenden Auges vor die Wand.“ Gemeinsam hatten die kommunalen Chefs zwei Vorschläge formuliert: Entweder der Rechtsanspruch werde unter Vorbehalt gestellt oder die Standards müssten gesenkt werden. Zumindest letzteres hätte aber bei dem schulischen Rechtsanspruch keinerlei Auswirkungen, da die hohen Qualitätsstandards aus dem Kitabereich für Schulkinder in kommunaler Ergänzungsbetreuung oder auch in Ganztagsschule sowieso nicht gelten – lediglich im Hort, und den gibt es am seltensten.</p>
<p>Wie man also ernsthaft auf die Idee kommen konnte, nach den Erfahrungen eines über zehn Jahre alten, immer noch unerfüllten Rechtsanspruchs nun einen weiteren zu verkünden und mit nur fünf Jahren Planungsvorlauf alle Verantwortung nach unten abzuwälzen, ist auch Experten ein Rätsel. Der einzige Grund, der einleuchtend erscheint: Für Eltern ist eine gesicherte ganztägige Betreuung oftmals existentiell.</p>
<h3><strong>Nöte der Eltern</strong></h3>
<p>Raban Kluger kann diese Vermutung bestätigen. Drei Jahre lang war er Vorsitzender des Freiburger Gesamtelternbeirats Schulen. „Trotz außerordentlich guter kommunaler Schulkindbetreuung in Freiburg haben wir seit Jahren regelmäßig Engpässe zum Schuljahresbeginn.“ Eltern fielen teilweise aus allen Wolken, wenn sie aus dem Rechtsanspruch in der Kindergartenzeit an die Grundschule kämen und sich ganz neu organisieren müssten. „Lisa kommt in die Schule – kostet das einen Job?“ überschrieb der Gesamtelternbeirat bereits im Juli 2022 einen seiner Blogartikel, der auf die fehlenden Betreuungsplätze aufmerksam machen sollte. In einem Parforce-Ritt genehmigte der Gemeinderat damals die notwendigen Stellen, und die größte Not konnte relativ bald nach Schuljahresbeginn gelindert werden. Aber ein Jahr später war es wieder soweit – diesmal waren die Stellen zwar vorhanden, aber die Kräfte nicht. „Für die Eltern ist die Auswirkung zwar dieselbe, aber die Ursache war nun systemisch und nicht mehr hausgemacht“, erklärt Kluger das verschobene Problem. Besonders problematisch für den damaligen GEB-Vorsitzenden: die Nöte der Eltern gebündelt an den Schulträger zu kommunizieren und gleichzeitig die Eltern daran zu erinnern, dass alles, was hier getan wird, eine freiwillige Leistung der Stadt ist. Zumindest bis 2026/27.</p>
<h3><strong>Nöte der Schulträger</strong></h3>
<p>Die Seite der Kommunen kennt Ulrike Glöckner gut. Mit ihrem Unternehmen „impulse akademie“ begleitet sie Kommunen auf dem Weg in den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Dabei ist es ihr wichtig, dass diese Beratung ergebnisoff en ist. „Der Rechtsanspruch kann befriedigt werden durch Horte, kommunale Betreuungsangebote im schulischen Kontext oder Ganztagsschulen“, macht sie klar. Dabei scheint es, als ob sich nahezu alle bereits auf die kommunale Schulkindbetreuung oder die Ganztagsschule festgelegt haben. Der Grund hierfür ist Glöckner klar: „Horte sind qualitativ so hochwertig, dass Bau und Unterhalt in der Fläche schlicht zu teuer sind“, erläutert sie; viele Kommunen gingen daher eher weg von Horten und versuchen die anderen beiden Optionen zu verfolgen. Ganztags-Forscher Rauschenbach sieht diese Entwicklung kritisch, da nur Horte betriebserlaubnispflichtig seien, die von Kommune zu Kommune komplett unterschiedlich konzipierten Betreuungsangebote aber nicht – was schlussendlich eine Auswirkung auf die Qualität habe. „Es wird die Qualität sein, die Eltern davon überzeugt, das durch den Rechtsanspruch versprochene Angebot auch wahrzunehmen“, ist Rauschenbach sich sicher, und für die Kinder sei es ohnehin besser, wenn nicht nur Betreuung wie im Gesetzestitel, sondern der Bildungsaspekt im Vordergrund stünde. „Eltern müssen überzeugt sein, dass der Ganztag ihrem Kind Horizonte öffnet, die es nur im privaten Kontext nicht erhalten könne. Beraterin Glöckner hofft auf einen Wechsel in der Wahrnehmung des Bildungsbegriffs: „Bildung wird noch viel zu häufig mit Wissensvermittlung gleichgesetzt. Dabei ist es auch und vor allem Beziehungsbildung.“</p>
<h3><strong>Nöte der Schulen</strong></h3>
<p>Das Kultusministerium hat so etwas wie den Lead auf Landesebene bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs übernommen, obwohl dieser eigentlich Teil der Sozialgesetzgebung ist und daher zwischen Sozialministerium und Landkreisen bzw. Kommunen ausbaldowert werden müsste. Doch durch die teureren und in der Planung viel langwierigeren Hort-Lösungen sind die Grundschulen und SBBZ-Grundstufen im Fokus der Rechtsanspruch-Umsetzung. Sowohl in der Kombination Halbtagsschule plus kommunale Ergänzungsbetreuung als auch in der Form als Ganztagsschule werden Schulen die Hauptlast der Rechtsanspruchs-Abdeckung tragen müssen.</p>
<p>Die Änderung des Schulgesetzes, durch die Kommunen nun auch ohne Zustimmung der Schulkonferenz eine Ganztagsschule einrichten können, war ein erster Schritt in diese Richtung. Dass nun im Start-Chancen-Paket die Grundschulen, die in den Genuss der besonderen Förderung kommen, diese nur unter der Bedingung der Umwandlung in eine Ganztagsschule erhalten, ist ein weiterer Schritt.</p>
<p>„Baden-Württemberg ist bemerkensweit hinten dran, was den Ausbau der Ganztagsschulen anbelangt“, bestätigt Professor Rauschenbach. Während im Bundesschnitt über zwei Drittel der Grundschulen Ganztagsschulen sind, sind es in Baden-Württemberg weniger als ein Drittel.</p>
<p>Die, die es bereits sind, sind sowohl begeistert, als auch am Anschlag. Christine Schumann, Rektorin an der Schlößlesfeldschule Ludwigsburg und eine Ganztagsschul-Pionierin in der Stadt, schwärmt von leuchtenden Augen, Lachen auf den Fluren und überhaupt von aufblühenden Kindern. Aber sie sagt auch, dass Ganztag im Alltag extrem komplex zu planen sei und sie als Schulleitung Dinge tun müsse, die nur über „learning by doing“ möglich seien.</p>
<p>„Ganztag muss dein Hobby sein, sonst wird es nicht gut“, ist Johannes Schubert überzeugt. Er leitet mit dem Adolf-Reichwein-Bildungshaus Freiburgs größte Grundschule. Er berichtet von Ganztags-Koordinationsstellen und kommunalen Zuschüssen zu Landesgeldern für den Ganztagsbetrieb. „Da habe ich mit meinem Schulträger großes Glück“, weiß Schubert. Aber ohne gehe es auch nicht wirklich gut; schon die 100 Mitarbeitergespräche fordern einen gewöhnlichen Grundschulrektor in einem Maße, das man mit Entlastungsstunden gar nicht auffangen könne. Christine Schumann kämpft sich derweil nahezu alleine durch Verträge und Vorschriften, Ausschreibungen und, und, und. Dinge, auf die man nicht vorbereitet wird, zumindest nicht standardmäßig.</p>
<p>„Ganztag findet noch heute in der Lehrkräfteausbildung einfach nicht statt“, weiß Thomas Rauschenbach. Dies erkläre schlussendlich auch die vielen unterschiedlichen Ansätze und Konzepte, die landauf, landab im Einsatz seien. Es scheint fast so, als ob Ganztag – zumindest in Baden-Württemberg – immer noch in der Erprobung ist und überall ausprobiert wird, was das Zeug hält. Das liegt einerseits an noch fehlenden Qualitätsrichtlinien, andererseits an den enorm unterschiedlichen Rahmenbedingungen vor Ort. Hier die Kommune, die Ganztag als Herausforderung annimmt und innovative Schulleitungen unterstützt, dort der Schulträger, für den mangels eigener Ressourcen bereits die Mittagsverpflegung eine Herausforderung darstellt.</p>
<p>Dieser Flickenteppich ist auch das, was die im Ganztag Aktiven stört: Mittelfristig könne er sich eine Koexistenz von Halbtags- und Ganztagsschulen nicht wirklich vorstellen, meint Ganztags- Rektor Schubert. Auch für Rauschenbach wirft dies mehr Fragen auf, als dass es Antworten böte. „Wir wollen schließlich, dass Eltern ihre Kinder zu uns in den Ganztag bringen, weil sie vom Wert überzeugt sind – und nicht, weil sie es müssen“, stellt die Ludwigsburger Schulleiterin Schumann fest. Zumindest an ihrer und der Schule von Kollegen Schubert in Freiburg scheint das auch zu gelingen. Allerdings zum Preis einer Arbeitsbelastung, die ungleich höher ist als die anderer Schulleitungen im Halbtag. Auch darauf sollte die Schulverwaltung bald eine Antwort finden.</p>
<h3><strong>Rechtsanspruch als Demokratieversprechen</strong></h3>
<p>„Das Geld ist die eine Nummer“, bringt Landrätin Dickes die Dimension der Problematik auf den Punkt: „Das Vertrauen in den Staat geht völlig nach unten. Die Eltern erwarten es – zu Recht, denn die Politik hat es ja versprochen.“ Sie wisse aber heute schon, dass sie es nicht umsetzen könne – dabei wolle sie Versprechen des Staates an die Bürger unbedingt umsetzen.</p>
<p>Vertrauen in die Politik wird zu Recht von ebendieser immer wieder eingefordert. Verlässlicher Partner zu sein und auch in komplexen föderalen Strukturen erfüllbare Politik zu gestalten könnte ein guter Anfang sein, um der Erwartung auch das passende Angebot gegenüber zu stellen. Auch ohne dass eine Landrätin aus Bad Kreuznach darauf hinweist.</p>
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           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024</category>
           <pubDate>Fri, 07 Jun 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Warum vereinbaren Sie keinen »Jour fixe«?</title>
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           <media:title type="plain">Warum vereinbaren Sie keinen »Jour fixe«?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<h3><strong>Eltern fragen – Michael Rux antwortet</strong></h3>
<p><strong>Frage: </strong>Wir hätten gerne einen besseren Austausch mit der Schulleitung, aber es ist nicht so einfach, die Terminpläne von vier Leuten (Schulleiterin, Elternbeiratsvorsitzende und jeweils deren Stellvertreter) unter einen Hut zu bringen – und noch dazu haben wir Eltern oft erst abends Zeit. Und wir haben den Eindruck, dass wir mit unseren Anliegen der Schulleitung auf den Wecker gehen.</p>
<p><strong>Antwort:&nbsp;</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
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<div class="column">
<p>Versuchen Sie es doch mit einem „Jour fixe“. Vereinbaren Sie mit der Schulleitung einen Tag, beispielsweise den ersten Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr, und treffen Sie sich da zum Austausch über alles, was konkret anliegt. Die Schulleitung ist ohnehin verpflichtet, den Elternbeirat über „alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind“, zu unterrichten und „die notwendigen Auskünfte“ zu erteilen (Schulgesetz § 57 Abs. 3). Das ist eine „Bringschuld“ – diese Unterrichtung muss die Schulleitung von sich aus vornehmen, also nicht nur auf Anfrage, und in einem Monat liegt regelmäßig so viel Aktuelles oder Wichtiges an, dass sich ein „Jour fixe“ für beide Seiten lohnt.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wenn man sich regelmäßig sieht, reicht eine Stunde meistens aus. Und vor allem: Die Gesprächsatmosphäre ist dann oft anders. Denn wenn Sie sich nur treffen, wenn etwas Besonderes anliegt, geht es oft um Missstände oder Beschwerdefälle. Dann kann es leicht zu einer eher konfrontativen Auseinandersetzung kommen und die ist in aller Regel für beide Seiten unangenehm: eine klagt an, die andere will sich recht- fertigen, eine Person wird als Querulantin, die andere als „sturer Bock“ betrachtet. Ein Jour fixe hingegen baut Verständnis untereinander und Vertrauen füreinander auf.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
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<div class="column">
<p>Wenn die Schulleitung klug ist (und das ist meistens der Fall), bietet sie beim Jour fixe ein Wasser, einen Tee oder Kaffee an und einen Keks (oder auch zwei) und lockert so das Klima auf. Kommt sie nicht selbst darauf, bringen Sie einfach eine Schachtel Kekse mit oder lassen sich sonst etwas Freundliches einfallen. Unterschätzen Sie nicht: Eine gute Stimmung erleichtert, auch schwierige Probleme sachlich zu erörtern und gemeinsam getragene Lösungen zu finden. Ich will Sie nicht belehren, aber denken Sie daran: Höflichkeit ist bisweilen eine schärfere Waffe als eine laute Stimme. Und Drohungen helfen nicht weiter. Deshalb sollten Sie auch bei heftigen Kontroversen nie ankündigen, die Schulaufsicht einzuschalten (was zwar Ihr gutes Recht wäre, aber in der Regel als massiver Angriff empfunden wird), sondern eher ganz freundlich fragen, ob wir nicht gemeinsam eine gute Lösung für das Problem hinkriegen, statt sich eine von der Schulbehörde aufdrücken zu lassen.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Vergessen Sie bitte nicht, dass es auch Aufgabe des Elternbeirats ist, die Schule zu unterstützen, beispielsweise gegenüber dem Stadt- oder Gemeinderat, der über die Gelder entscheidet, die der Schule zur Bestreitung ihrer Aufgaben zufließen, von der Lernmittelfreiheit bis zur Geräte- und Raumausstattung. Das darf der Elternbeirat auch öffentlich tun. Allerdings: Alleingänge sind tödlich. Nie sollte der Elternbeirat sich gegenüber der Öffentlichkeit äußern, ohne zuvor die Sachverhalte mit der Schulleitung erörtert zu haben. Dabei gilt die Regel: Der Elternbeirat darf nicht ein Instrument der Schulleitung werden oder sich dazu machen lassen, andererseits darf er nicht an der Schulleitung vorbei oder ohne genaue Kenntnis der Fakten vorpreschen. Genau dafür, solche dummen Pannen zu vermeiden, ist ein regelmäßiger Meinungsaustausch in Form eines Jour fixe ein geeignetes Instrument. Natürlich ist es Ihr Recht (und sogar Ihre Pflicht), den Elternbeirat auf seiner nächsten routinemäßigen Sitzung über Ihre Gespräche mit der Schulleitung zu informieren. Allerdings: Informationen über persönliche Angelegenheiten einzelner Schüler oder ihrer Eltern, die Sie in deren Auftrag mit der Schulleitung erörtert haben, sind dabei tabu.</p>
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           <description><![CDATA[<h3><strong>Eltern fragen – Michael Rux antwortet</strong></h3>
<p><strong>Frage: </strong>Wir hätten gerne einen besseren Austausch mit der Schulleitung, aber es ist nicht so einfach, die Terminpläne von vier Leuten (Schulleiterin, Elternbeiratsvorsitzende und jeweils deren Stellvertreter) unter einen Hut zu bringen – und noch dazu haben wir Eltern oft erst abends Zeit. Und wir haben den Eindruck, dass wir mit unseren Anliegen der Schulleitung auf den Wecker gehen.</p>
<p><strong>Antwort:&nbsp;</strong></p>
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<p>Versuchen Sie es doch mit einem „Jour fixe“. Vereinbaren Sie mit der Schulleitung einen Tag, beispielsweise den ersten Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr, und treffen Sie sich da zum Austausch über alles, was konkret anliegt. Die Schulleitung ist ohnehin verpflichtet, den Elternbeirat über „alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind“, zu unterrichten und „die notwendigen Auskünfte“ zu erteilen (Schulgesetz § 57 Abs. 3). Das ist eine „Bringschuld“ – diese Unterrichtung muss die Schulleitung von sich aus vornehmen, also nicht nur auf Anfrage, und in einem Monat liegt regelmäßig so viel Aktuelles oder Wichtiges an, dass sich ein „Jour fixe“ für beide Seiten lohnt.</p>
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<p>Wenn man sich regelmäßig sieht, reicht eine Stunde meistens aus. Und vor allem: Die Gesprächsatmosphäre ist dann oft anders. Denn wenn Sie sich nur treffen, wenn etwas Besonderes anliegt, geht es oft um Missstände oder Beschwerdefälle. Dann kann es leicht zu einer eher konfrontativen Auseinandersetzung kommen und die ist in aller Regel für beide Seiten unangenehm: eine klagt an, die andere will sich recht- fertigen, eine Person wird als Querulantin, die andere als „sturer Bock“ betrachtet. Ein Jour fixe hingegen baut Verständnis untereinander und Vertrauen füreinander auf.</p>
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<p>Wenn die Schulleitung klug ist (und das ist meistens der Fall), bietet sie beim Jour fixe ein Wasser, einen Tee oder Kaffee an und einen Keks (oder auch zwei) und lockert so das Klima auf. Kommt sie nicht selbst darauf, bringen Sie einfach eine Schachtel Kekse mit oder lassen sich sonst etwas Freundliches einfallen. Unterschätzen Sie nicht: Eine gute Stimmung erleichtert, auch schwierige Probleme sachlich zu erörtern und gemeinsam getragene Lösungen zu finden. Ich will Sie nicht belehren, aber denken Sie daran: Höflichkeit ist bisweilen eine schärfere Waffe als eine laute Stimme. Und Drohungen helfen nicht weiter. Deshalb sollten Sie auch bei heftigen Kontroversen nie ankündigen, die Schulaufsicht einzuschalten (was zwar Ihr gutes Recht wäre, aber in der Regel als massiver Angriff empfunden wird), sondern eher ganz freundlich fragen, ob wir nicht gemeinsam eine gute Lösung für das Problem hinkriegen, statt sich eine von der Schulbehörde aufdrücken zu lassen.</p>
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<p>Vergessen Sie bitte nicht, dass es auch Aufgabe des Elternbeirats ist, die Schule zu unterstützen, beispielsweise gegenüber dem Stadt- oder Gemeinderat, der über die Gelder entscheidet, die der Schule zur Bestreitung ihrer Aufgaben zufließen, von der Lernmittelfreiheit bis zur Geräte- und Raumausstattung. Das darf der Elternbeirat auch öffentlich tun. Allerdings: Alleingänge sind tödlich. Nie sollte der Elternbeirat sich gegenüber der Öffentlichkeit äußern, ohne zuvor die Sachverhalte mit der Schulleitung erörtert zu haben. Dabei gilt die Regel: Der Elternbeirat darf nicht ein Instrument der Schulleitung werden oder sich dazu machen lassen, andererseits darf er nicht an der Schulleitung vorbei oder ohne genaue Kenntnis der Fakten vorpreschen. Genau dafür, solche dummen Pannen zu vermeiden, ist ein regelmäßiger Meinungsaustausch in Form eines Jour fixe ein geeignetes Instrument. Natürlich ist es Ihr Recht (und sogar Ihre Pflicht), den Elternbeirat auf seiner nächsten routinemäßigen Sitzung über Ihre Gespräche mit der Schulleitung zu informieren. Allerdings: Informationen über persönliche Angelegenheiten einzelner Schüler oder ihrer Eltern, die Sie in deren Auftrag mit der Schulleitung erörtert haben, sind dabei tabu.</p>
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           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024</category>
           <pubDate>Fri, 07 Jun 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Erziehungspartnerschaft – was war das nochmal?</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-5-juni-2024/925-erziehungspartnerschaft-was-war-das-nochmal?format=html</link>
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           <media:title type="plain">Erziehungspartnerschaft – was war das nochmal?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<h2>Was drauf steht, was drin ist, was reingeschmuggelt wurde und was fehlt: eine subjektive Sicht auf das Bildungsreform-Paket</h2>
</div>
</div>
</div>
</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag aus dem LEB<br /></span></p>
<p>Das Bürgerforum hatte empfohlen, im Zuge der Wiedereinführung von G9 den Blick auf das Bildungssystem insgesamt zu weiten. Die Koalition kam dem nun nach, indem sie mit der Wiedereinführung von G9 Themenbereiche verquickte, die damit auf den ersten Blick eigentlich nichts zu tun haben.</p>
<p>Um das Paket etwas größer wirken zu lassen und ihm den Stempel „Bildungsreform“ aufdrücken zu können, wurden auch Teile, die eigentlich bereits schon separat beschlossen worden waren, flugs ins Paket eingegliedert.</p>
<h3><strong>Feststehende neue Eckpunkte </strong></h3>
<p><strong>Ab Schuljahr 2025/26 wird G9 wieder die Regelform an den Gymnasien im Land. </strong>Neben den dann beginnenden Kindern der 5. Klassen haben auch die Kinder, die bereits diesen Sommer ins Gymnasium kommen, eine außerplanmäßige Option von G8 zu G9 zu wechseln. Jede Schule kann bei Bedarf einen G8-Zug anbieten, sofern das im Rahmen der vorhandenen Lehrkraft-Ressourcen machbar ist.</p>
<p><strong>An den Realschulen soll es künftig kooperative verbünde geben</strong>, mit denen einzelne Schulstandorte zusammenarbeiten können, um ihr Angebot zu verbessern. Die Orientierungsstufe wird auf Klasse 5 verkürzt, also wird künftig bereits ein Jahr früher neben dem Mauch das G-Niveau unterrichtet.</p>
<p><strong>Die Werkrealschulen geben ihr zehntes Schuljahr ab und bieten künftig keinen Werkrealabschluss mehr an. </strong>Ob damit mittelfristig wieder eine Umbenennung in Hauptschule erfolgen wird, da der Hauptschulabschluss wieder eigentliches Ziel dieser Schulart sein wird, steht noch nicht fest. Außerdem sollen sie sich idealerweise mit Realschulen zu sogenannten Verbundrealschulen zusammenschließen.</p>
<p><strong>Gemeinschaftsschulen erhalten mehr Coaching-Stunden </strong>und können somit eines ihrer Alleinstellungsmerkmale schärfen. Gemeinschaftsschulen und Realschulen sollen Kooperationen mit beruflichen Gymnasien eingehen können, um so die starke Berufsorientierung und lebenspraktische Profilierung zu stärken. Diese Kooperationen sollen auch durch feste Verbund-Oberstufen gebildet werden können, deren Ausgestaltung und Organisation noch erarbeitet werden muss.</p>
<h3><strong>Weitere Paketbestandteile </strong></h3>
<p>Der <strong>Ausbau der Ganztagsgrundschulen </strong>ist schon lange erklärtes Ziel, findet sich aber trotzdem nochmal im aktuellen Paket wieder. Ebenso die bereits im vergangenen Herbst erfolgte <strong>Änderung des Schulgesetz-Paragraphen 4a</strong>. Das <strong>Startchancen-Programm </strong>des Bundes ist ebenfalls völlig unabhängig zustande gekommen, findet aber seinen Platz, zumindest in Zusammenhang mit der baden-württembergischen <strong>Pflicht zum Ganztag </strong>für Startchancen-Schulen der Primarstufe.</p>
<p>Das <strong>Sprachförderpaket in Kita und Grundschule </strong>war bereits einige Wochen vor Bebenhausen bekannt geworden, ist aber so umfangreich, dass man es auch nicht unerwähnt lassen wollte und ins Paket eingebunden hat. Hier ist Masse aber durchaus auch Klasse.</p>
<h3><strong>Elternmitbestimmung beschnitten </strong></h3>
<p>Der eigentliche Knackpunkt verbirgt sich aber unter der Überschrift <strong>„Schülerstromlenkung“</strong>. Allein durch diese Benennung macht die Koalition klar, worum es hier geht: Um die Ressource „Kind“, die aus infrastrukturellen Gegebenheiten heraus „gelenkt“ werden muss.</p>
<p>Während das Eckpunktepapier von einer <strong>„valideren“ Grundschulempfehlung </strong>spricht und sowohl in Bebenhausen als auch in der Regierungserklärung das Wort „verbindlich“ keinem aus dem Hause Grün über die Lippen kam, benutzten es die Bewohner des Hauses Schwarz so inflationär, dass man fast den Eindruck gewinnen konnte, sie wollten ihren <strong>Sieg im Koalitionspoker </strong>nun aber auch richtig feiern.</p>
<p>Was bedeutet diese nun in der Tat schlussendlich wieder verbindliche Grundschulempfehlung? <strong>Der Elternwunsch ist nur noch eine von drei Komponenten. </strong>Die beiden anderen sind Empfehlung der Lehrkraft sowie ein noch weiterzuentwickelnder und zu implementierender Kompetenztest auf Basis des aktuellen „Kompass 4“. In diesem Dreigestirn der Entscheidungskriterien soll die Regel „2 aus 3“ gelten. Sind sich Eltern und Lehrkraft einig, aber Kompass 4 spricht eine andere Sprache, gilt Lehrkraft und Elternmeinung. Empfiehlt die Lehrkraft das gleiche wie Kompass 4 und stellt sich gegen den Elternwunsch, haben letztere das Nachsehen. Für diesen Fall gibt es dann an der Zielschule noch einen <strong>Potentialtest, dessen Ergebnis dann schlussendlich verbindlich ist</strong>. Bereits in unseren Impulsen zu G9 im Dezember hatten wir deutlich gemacht, dass ein neues G9 derart attraktiv erscheinen würde, dass man die anderen Schularten schützen müsse. Hierfür sah unser Impuls zur Grundschulempfehlung zwei wichtige Kernbestandteile vor:</p>
<p>1) Die <strong>Kriterien in der Grundschulempfehlungsverordnung </strong>müssen so <strong>geschärft </strong>werden, dass sie objektiven Vergleichen standhalten und dass es weniger Fehlempfehlungen durch wohlmeinende Grundschullehrkräfte gibt. Denn unter den Gymnasialkindern, die irgendwann überfordert ihre Schulart verlassen müssen, sind dem Vernehmen nach nicht gerade wenige mit Gymnasialempfehlung.</p>
<p>2) Die <strong>Information und Aufklärung für Eltern </strong>muss <strong>gestärkt </strong>werden. Ein hyperkomplexes Schulsystem wie das in unserem Land bedarf auch intensiver Erklärung. Wo die Informationen dazu aber nicht zentral erfolgen, sondern dezentral nach Gusto der Vortragenden, und zahlreiche Eltern diese Informationen gar nicht erst erhalten, ist ein Fehler im System. Man kann nicht keine Aufklärung betreiben und dann einfach vor eine der Schularten eine Schranke aufbauen.</p>
<p>Die aktuelle Koalition hat damit innerhalb von nur 12 Monaten mit der Änderung des § 4a Schulgesetz und der im gymnasialen Kontext verbindlichen Grundschulempfehlung <strong>zweimal Elternrechte beschnitten</strong>. Galt nicht mal die enge Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus als hohes Gut...?</p>
<h3><strong>Kleiner Logik-Knick </strong></h3>
<p>Wer verhindern möchte, dass das Gymnasium überrannt wird und andere Schularten ausbluten, sollte eine Sache tun und eine Sache vermeiden:</p>
<ul>
<li>Man sollte unbedingt die <strong>Alternativen so attraktiv wie möglich </strong> Ein gutes Angebot lockt „Kunden“.</li>
<li>Und man sollte unter keinen Umständen die <strong>vermeintlich attraktivste Schulart </strong>durch eine steuernde Zugangsbeschränkung <strong>noch attraktiver </strong></li>
</ul>
<p>Dass dies nicht so richtig gut gelungen ist, ist ziemlich offensichtlich. Und darüber wollen wir reden. Denn sowohl der Ministerpräsident als auch der CDU-Fraktionschef haben ja gesagt, gute, kostenneutrale Alternativvorschläge dürfe man gerne bringen.</p>
<p>In diesem Sinne: <strong>Für unsere Kinder. </strong></p>
<p>&nbsp;</p>]]></media:description>
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<h2>Was drauf steht, was drin ist, was reingeschmuggelt wurde und was fehlt: eine subjektive Sicht auf das Bildungsreform-Paket</h2>
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<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag aus dem LEB<br /></span></p>
<p>Das Bürgerforum hatte empfohlen, im Zuge der Wiedereinführung von G9 den Blick auf das Bildungssystem insgesamt zu weiten. Die Koalition kam dem nun nach, indem sie mit der Wiedereinführung von G9 Themenbereiche verquickte, die damit auf den ersten Blick eigentlich nichts zu tun haben.</p>
<p>Um das Paket etwas größer wirken zu lassen und ihm den Stempel „Bildungsreform“ aufdrücken zu können, wurden auch Teile, die eigentlich bereits schon separat beschlossen worden waren, flugs ins Paket eingegliedert.</p>
<h3><strong>Feststehende neue Eckpunkte </strong></h3>
<p><strong>Ab Schuljahr 2025/26 wird G9 wieder die Regelform an den Gymnasien im Land. </strong>Neben den dann beginnenden Kindern der 5. Klassen haben auch die Kinder, die bereits diesen Sommer ins Gymnasium kommen, eine außerplanmäßige Option von G8 zu G9 zu wechseln. Jede Schule kann bei Bedarf einen G8-Zug anbieten, sofern das im Rahmen der vorhandenen Lehrkraft-Ressourcen machbar ist.</p>
<p><strong>An den Realschulen soll es künftig kooperative verbünde geben</strong>, mit denen einzelne Schulstandorte zusammenarbeiten können, um ihr Angebot zu verbessern. Die Orientierungsstufe wird auf Klasse 5 verkürzt, also wird künftig bereits ein Jahr früher neben dem Mauch das G-Niveau unterrichtet.</p>
<p><strong>Die Werkrealschulen geben ihr zehntes Schuljahr ab und bieten künftig keinen Werkrealabschluss mehr an. </strong>Ob damit mittelfristig wieder eine Umbenennung in Hauptschule erfolgen wird, da der Hauptschulabschluss wieder eigentliches Ziel dieser Schulart sein wird, steht noch nicht fest. Außerdem sollen sie sich idealerweise mit Realschulen zu sogenannten Verbundrealschulen zusammenschließen.</p>
<p><strong>Gemeinschaftsschulen erhalten mehr Coaching-Stunden </strong>und können somit eines ihrer Alleinstellungsmerkmale schärfen. Gemeinschaftsschulen und Realschulen sollen Kooperationen mit beruflichen Gymnasien eingehen können, um so die starke Berufsorientierung und lebenspraktische Profilierung zu stärken. Diese Kooperationen sollen auch durch feste Verbund-Oberstufen gebildet werden können, deren Ausgestaltung und Organisation noch erarbeitet werden muss.</p>
<h3><strong>Weitere Paketbestandteile </strong></h3>
<p>Der <strong>Ausbau der Ganztagsgrundschulen </strong>ist schon lange erklärtes Ziel, findet sich aber trotzdem nochmal im aktuellen Paket wieder. Ebenso die bereits im vergangenen Herbst erfolgte <strong>Änderung des Schulgesetz-Paragraphen 4a</strong>. Das <strong>Startchancen-Programm </strong>des Bundes ist ebenfalls völlig unabhängig zustande gekommen, findet aber seinen Platz, zumindest in Zusammenhang mit der baden-württembergischen <strong>Pflicht zum Ganztag </strong>für Startchancen-Schulen der Primarstufe.</p>
<p>Das <strong>Sprachförderpaket in Kita und Grundschule </strong>war bereits einige Wochen vor Bebenhausen bekannt geworden, ist aber so umfangreich, dass man es auch nicht unerwähnt lassen wollte und ins Paket eingebunden hat. Hier ist Masse aber durchaus auch Klasse.</p>
<h3><strong>Elternmitbestimmung beschnitten </strong></h3>
<p>Der eigentliche Knackpunkt verbirgt sich aber unter der Überschrift <strong>„Schülerstromlenkung“</strong>. Allein durch diese Benennung macht die Koalition klar, worum es hier geht: Um die Ressource „Kind“, die aus infrastrukturellen Gegebenheiten heraus „gelenkt“ werden muss.</p>
<p>Während das Eckpunktepapier von einer <strong>„valideren“ Grundschulempfehlung </strong>spricht und sowohl in Bebenhausen als auch in der Regierungserklärung das Wort „verbindlich“ keinem aus dem Hause Grün über die Lippen kam, benutzten es die Bewohner des Hauses Schwarz so inflationär, dass man fast den Eindruck gewinnen konnte, sie wollten ihren <strong>Sieg im Koalitionspoker </strong>nun aber auch richtig feiern.</p>
<p>Was bedeutet diese nun in der Tat schlussendlich wieder verbindliche Grundschulempfehlung? <strong>Der Elternwunsch ist nur noch eine von drei Komponenten. </strong>Die beiden anderen sind Empfehlung der Lehrkraft sowie ein noch weiterzuentwickelnder und zu implementierender Kompetenztest auf Basis des aktuellen „Kompass 4“. In diesem Dreigestirn der Entscheidungskriterien soll die Regel „2 aus 3“ gelten. Sind sich Eltern und Lehrkraft einig, aber Kompass 4 spricht eine andere Sprache, gilt Lehrkraft und Elternmeinung. Empfiehlt die Lehrkraft das gleiche wie Kompass 4 und stellt sich gegen den Elternwunsch, haben letztere das Nachsehen. Für diesen Fall gibt es dann an der Zielschule noch einen <strong>Potentialtest, dessen Ergebnis dann schlussendlich verbindlich ist</strong>. Bereits in unseren Impulsen zu G9 im Dezember hatten wir deutlich gemacht, dass ein neues G9 derart attraktiv erscheinen würde, dass man die anderen Schularten schützen müsse. Hierfür sah unser Impuls zur Grundschulempfehlung zwei wichtige Kernbestandteile vor:</p>
<p>1) Die <strong>Kriterien in der Grundschulempfehlungsverordnung </strong>müssen so <strong>geschärft </strong>werden, dass sie objektiven Vergleichen standhalten und dass es weniger Fehlempfehlungen durch wohlmeinende Grundschullehrkräfte gibt. Denn unter den Gymnasialkindern, die irgendwann überfordert ihre Schulart verlassen müssen, sind dem Vernehmen nach nicht gerade wenige mit Gymnasialempfehlung.</p>
<p>2) Die <strong>Information und Aufklärung für Eltern </strong>muss <strong>gestärkt </strong>werden. Ein hyperkomplexes Schulsystem wie das in unserem Land bedarf auch intensiver Erklärung. Wo die Informationen dazu aber nicht zentral erfolgen, sondern dezentral nach Gusto der Vortragenden, und zahlreiche Eltern diese Informationen gar nicht erst erhalten, ist ein Fehler im System. Man kann nicht keine Aufklärung betreiben und dann einfach vor eine der Schularten eine Schranke aufbauen.</p>
<p>Die aktuelle Koalition hat damit innerhalb von nur 12 Monaten mit der Änderung des § 4a Schulgesetz und der im gymnasialen Kontext verbindlichen Grundschulempfehlung <strong>zweimal Elternrechte beschnitten</strong>. Galt nicht mal die enge Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus als hohes Gut...?</p>
<h3><strong>Kleiner Logik-Knick </strong></h3>
<p>Wer verhindern möchte, dass das Gymnasium überrannt wird und andere Schularten ausbluten, sollte eine Sache tun und eine Sache vermeiden:</p>
<ul>
<li>Man sollte unbedingt die <strong>Alternativen so attraktiv wie möglich </strong> Ein gutes Angebot lockt „Kunden“.</li>
<li>Und man sollte unter keinen Umständen die <strong>vermeintlich attraktivste Schulart </strong>durch eine steuernde Zugangsbeschränkung <strong>noch attraktiver </strong></li>
</ul>
<p>Dass dies nicht so richtig gut gelungen ist, ist ziemlich offensichtlich. Und darüber wollen wir reden. Denn sowohl der Ministerpräsident als auch der CDU-Fraktionschef haben ja gesagt, gute, kostenneutrale Alternativvorschläge dürfe man gerne bringen.</p>
<p>In diesem Sinne: <strong>Für unsere Kinder. </strong></p>
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           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024</category>
           <pubDate>Fri, 07 Jun 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Zurück in die Zukunft</title>
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           <media:title type="plain">Zurück in die Zukunft</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<h2>Wer Ganztagsschulen als neumodisches Zeug abtut, liegt falsch</h2>
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</div>
</div>
<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Ganztagsschulen seien ideologisch motiviert, sagen manche. Ganztagsschulen nehmen den Kindern die Möglichkeit eigene Hobbys zu verfolgen, postulieren einige. Und wieder andere scheinen das Festhalten am Halbtag als letztes Überbleibsel der alten Bundesrepublik und eine Ablehnung einer wie auch immer gearteten holistischen Kinder-Indoktrination zu verstehen.</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Ein Blick in die Geschichte zeigt allerdings, dass die Halbtagsschule, die heute in Baden-Württemberg als „normal“, gerne auch „klassisch“ gesehen wird, weder das eine noch das andere ist. In Wirklichkeit ist die Ganztagsschule das klassische Schulmodell, das in Baden-Württemberg erst nach dem 2. Weltkrieg aufgegeben wurde. Und interessanterweise waren die Begründungen für das Ganztagsmodell schon vor über 100 Jahren pädagogisch dort verortet, wie man auch heute für den rhythmisierten, gebundenen Ganztag argumentiert.</p>
</div>
</div>
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</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<h3><strong>Forschungsgegenstand Schulmodell</strong></h3>
</div>
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<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
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<div class="column">
<p>Guido Seelmann-Eggebert war von 1996 bis 2012 Rektor an Wiesbadens „erster“ Ganztagsschule. Nach dem Eintritt in den Ruhestand machte er seinen Beruf und seine Berufung zum Gegenstand einer Dissertation, die er 2021 abschloss. Vor zwei Jahren erhielt er für seinen Einsatz rund um Ganztagsschulen das Bundesverdienstkreuz.</p>
<p>Seine Forschung beschäftigt sich dabei eingehend mit der Frage, welche Ursachen und Beweggründe „nach einer jahrhundertelangen Tradition einer ganztägigen Beschulung“ in Deutschland zur heute (noch) vorherrschenden Halbtagsschule geführt haben.</p>
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<div class="column">
<p>Neben seiner Promotion verfasste Seelmann-Eggebert auch einen Aufsatz über die spezifische Situation in Baden-Württemberg. Das Schulmodell der Halbtagsschule hat nämlich gerade bei uns im Land sogar noch später als in Rest-Deutschland Einzug gehalten, was heute kaum mehr bekannt ist.</p>
<p>Seelmann-Eggebert, selbst überzeugter Ganztagspädagoge, beschäftigte bei seiner historischen Forschung insbesondere die Frage, wieso Deutschland, anders als die meisten anderen Länder, auf Halbtagsschulen setzt, wann dieser Sonderweg einsetzte und warum es dazu so gut wie keine Forschung gibt. Bei seinen Nachforschungen traf er auf Lehrkräfte, die Eltern den Vorteil der Halbtagsschule mit zumindest fraghaften Methoden nahebrachten, oder wie Aussagen renommierter Mediziner wie Rudolf Virchow bewusst verfälschend interpretiert wurden. Fast schon belustigend ist die Feststellung, dass einst Eltern gegen die Einführung der Halbtagsschule waren – während vielen heute nachgesagt wird gegen die Einführung der Ganztagsschule zu sein.</p>
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<div class="column">
<h3><strong>Gymnasium versus Volksschule</strong></h3>
<p>Interessant an den Erkenntnissen des ehemaligen hessischen Schulleiters ist insbesondere die unterschiedliche Entwicklung in Gymnasien und Volksschulen sowie in den preußisch geprägten Teilen Deutschlands gegenüber den Gebieten des heutigen Baden-Württembergs und teilweise auch Bayern.</p>
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<div class="column">
<p>Während Gymnasien als Weiterentwicklung der alten Lateinschulen zunächst einer sehr kleinen, bürgerlichen, gebildeten Oberschicht vorbehalten waren und einen Stundenplan frei von jeglichen Zwängen haben konnten, waren Volks- schulen insbesondere im ländlichen Raum den Notwendigkeiten unterworfen, die bäuerliche Tätigkeiten in den Sommermonaten mit sich brachten. Im Gymnasium ganzjährig, in den Volksschulen außerhalb der Erntezeit war es aber grundsätzlich üblich, vormittags und nachmittags Unterricht zu haben – Seelmann-Egge- bert spricht von einem Zeitraum vom Mittelalter (für die höheren Schulen) bis weit ins 19. Jahrhundert hinein.</p>
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<div class="column">
<p>Erst in dessen Verlauf entwickelten sich Bestrebungen zur Halbtagsschule, ausgehend von norddeutschen, städtischen Gymnasien. Insbesondere die Lehrkräfte sollen hierbei treibende Kraft gewesen sein und auch bei den sukzessive folgenden Regionen und der Volksschule forderten sie, basierend auf schon etablierten Halbtagsschulen, gleiches Recht für alle und überredeten Eltern zum Halbtag.</p>
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<div class="column">
<h3><strong>Pädagogik versus Pragmatismus</strong></h3>
<p>Auch pädagogische Gedanken konnte der Autor bei seinen Nachforschungen entdecken: Im Jahr 1900 geißelte eine Fachzeitschrift fünf oder gar sechs Unterrichtsstunden am Stück am Vormittag als bar jeglicher pädagogischen Sinnhaftigkeit. Und bereits 1885 erschien der Aufsatz „Über gesunde und kranke Nerven“ von Richard von Krafft-Ebing. Der Psychiater beschrieb darin eindrücklich, dass ein Schüler, der vier Stun- den hintereinander „zu leisten“ habe, weniger leiste als bei der gleichmäßigen Verteilung auf Vor- und Nachmittag. Demgegenüber stand aber offenbar eine starke Lehrerlobby und eine schwache Administration. Um der zeitlichen Überfrachtung bei reinem Vormittagsunterricht Herr zu werden, kürzte man einfach die Unterrichtsstunde auf das heute noch geltende Maß von 45 Minuten. Bedenken wegen Qualitätseinbußen der Lehre wurden beiseite gewischt.</p>
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<div class="column">
<h3><strong>Krieg versus Frieden</strong></h3>
<p>Während des Ersten Weltkriegs war aus Mangel an Lehrpersonal der Halbtagsunterricht überall dort eingeführt worden, wo er nicht ohnehin schon vorherrschte. Und bereits in den Vorkriegsjahren hatte Kaiser Wilhelm als Fan der Halbtagsschule „sportliche, sowie militärische Aktivitäten für Gymnasiasten am Nachmittag“ eingefordert. In der Weimarer Republik war dann nur teilweise wieder auf das alte Modell gewechselt worden und Volksschulen ganz offiziell 1920 der Wechsel zur Halbtagsschule erlaubt worden. Im Nationalsozialismus war schließlich flächendeckend 1938 die Ganztagsschule verboten worden. Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädel sollte die Jugend am Nachmittag beschäftigen, und nicht etwa Geometrie, klassische Literatur oder griechische Vokabeln.</p>
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<div class="column">
<h3><strong>Norden versus Süd(west)en</strong></h3>
<p>Sowohl beim Weg der Gymnasien, erst recht aber beim Weg der Volksschulen hin zum Halbtagsunterricht bildete Baden-Württemberg die größte Ausnahme. Auch Bayern hielt länger an den Ganztagsschulen fest, aber nirgendwo im heutigen Bundesgebiet waren Ganztagsschulen so lange verbreitet wie im Südwesten, wo sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg an Volksschulen zunächst wieder vorherrschten.</p>
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<div class="column">
<p>Guido Seelmann-Eggebert vermutet, dass der Einfluss der katholischen Kirche im Süden und eine gesunde Skepsis gegenüber preußischen Neuerungen ihren Teil zu dieser Beharrlichkeit beitrugen.</p>
<p>Bis in die 60er Jahre hinein war Nachmittagsunterricht üblich – nicht nur aufgrund von Schichtunterricht in wegen Bombenschäden doppelt belegten Schulgebäuden. Aber das Kultusministerium hatte bereits im Februar 1960 die Devise ausgegeben, sich den anderen Ländern im Bundesgebiet anzugleichen.</p>
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<div class="column">
<p>Wenn also heute in Baden-Württemberg im Bundesvergleich am wenigsten Ganztagsschulen bestehen, so ist dies vielleicht auch darin begründet, dass hier die Halbtagsschule erst am kürzesten Bestand hat. Und das Schulsystem kann bekanntlich vieles, nur eines nicht: Schnelligkeit...</p>
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<p>Quelle für diesen Artikel war insbesondere die Dissertation von Guido Seelmann-Eggebert: „Zur Entstehung der Halbtagsschule in Deutschland. Eine bildungspolitische und pädagogische Fehlentwicklung?“, Kassel 2021 sowie der Aufsatz desselben Autors: „Die Entwicklung zur Halbtagsschule auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württembergs“, Die Ganztagsschule Heft 2019, S. 41–66.<br /> URL der Dissertation: <a href="https://doi.org/%2010.17170/kobra-202103013383" target="_blank" rel="noopener">doi.org/ 10.17170/kobra-202103013383</a></p>
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           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
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<h2>Wer Ganztagsschulen als neumodisches Zeug abtut, liegt falsch</h2>
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<p><span style="font-size: 10pt;">Ein Beitrag von Sebastian Kölsch</span></p>
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<div class="column">
<p><strong>Ganztagsschulen seien ideologisch motiviert, sagen manche. Ganztagsschulen nehmen den Kindern die Möglichkeit eigene Hobbys zu verfolgen, postulieren einige. Und wieder andere scheinen das Festhalten am Halbtag als letztes Überbleibsel der alten Bundesrepublik und eine Ablehnung einer wie auch immer gearteten holistischen Kinder-Indoktrination zu verstehen.</strong></p>
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<div class="column">
<p>Ein Blick in die Geschichte zeigt allerdings, dass die Halbtagsschule, die heute in Baden-Württemberg als „normal“, gerne auch „klassisch“ gesehen wird, weder das eine noch das andere ist. In Wirklichkeit ist die Ganztagsschule das klassische Schulmodell, das in Baden-Württemberg erst nach dem 2. Weltkrieg aufgegeben wurde. Und interessanterweise waren die Begründungen für das Ganztagsmodell schon vor über 100 Jahren pädagogisch dort verortet, wie man auch heute für den rhythmisierten, gebundenen Ganztag argumentiert.</p>
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<h3><strong>Forschungsgegenstand Schulmodell</strong></h3>
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<p>Guido Seelmann-Eggebert war von 1996 bis 2012 Rektor an Wiesbadens „erster“ Ganztagsschule. Nach dem Eintritt in den Ruhestand machte er seinen Beruf und seine Berufung zum Gegenstand einer Dissertation, die er 2021 abschloss. Vor zwei Jahren erhielt er für seinen Einsatz rund um Ganztagsschulen das Bundesverdienstkreuz.</p>
<p>Seine Forschung beschäftigt sich dabei eingehend mit der Frage, welche Ursachen und Beweggründe „nach einer jahrhundertelangen Tradition einer ganztägigen Beschulung“ in Deutschland zur heute (noch) vorherrschenden Halbtagsschule geführt haben.</p>
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<p>Neben seiner Promotion verfasste Seelmann-Eggebert auch einen Aufsatz über die spezifische Situation in Baden-Württemberg. Das Schulmodell der Halbtagsschule hat nämlich gerade bei uns im Land sogar noch später als in Rest-Deutschland Einzug gehalten, was heute kaum mehr bekannt ist.</p>
<p>Seelmann-Eggebert, selbst überzeugter Ganztagspädagoge, beschäftigte bei seiner historischen Forschung insbesondere die Frage, wieso Deutschland, anders als die meisten anderen Länder, auf Halbtagsschulen setzt, wann dieser Sonderweg einsetzte und warum es dazu so gut wie keine Forschung gibt. Bei seinen Nachforschungen traf er auf Lehrkräfte, die Eltern den Vorteil der Halbtagsschule mit zumindest fraghaften Methoden nahebrachten, oder wie Aussagen renommierter Mediziner wie Rudolf Virchow bewusst verfälschend interpretiert wurden. Fast schon belustigend ist die Feststellung, dass einst Eltern gegen die Einführung der Halbtagsschule waren – während vielen heute nachgesagt wird gegen die Einführung der Ganztagsschule zu sein.</p>
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<h3><strong>Gymnasium versus Volksschule</strong></h3>
<p>Interessant an den Erkenntnissen des ehemaligen hessischen Schulleiters ist insbesondere die unterschiedliche Entwicklung in Gymnasien und Volksschulen sowie in den preußisch geprägten Teilen Deutschlands gegenüber den Gebieten des heutigen Baden-Württembergs und teilweise auch Bayern.</p>
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<p>Während Gymnasien als Weiterentwicklung der alten Lateinschulen zunächst einer sehr kleinen, bürgerlichen, gebildeten Oberschicht vorbehalten waren und einen Stundenplan frei von jeglichen Zwängen haben konnten, waren Volks- schulen insbesondere im ländlichen Raum den Notwendigkeiten unterworfen, die bäuerliche Tätigkeiten in den Sommermonaten mit sich brachten. Im Gymnasium ganzjährig, in den Volksschulen außerhalb der Erntezeit war es aber grundsätzlich üblich, vormittags und nachmittags Unterricht zu haben – Seelmann-Egge- bert spricht von einem Zeitraum vom Mittelalter (für die höheren Schulen) bis weit ins 19. Jahrhundert hinein.</p>
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<p>Erst in dessen Verlauf entwickelten sich Bestrebungen zur Halbtagsschule, ausgehend von norddeutschen, städtischen Gymnasien. Insbesondere die Lehrkräfte sollen hierbei treibende Kraft gewesen sein und auch bei den sukzessive folgenden Regionen und der Volksschule forderten sie, basierend auf schon etablierten Halbtagsschulen, gleiches Recht für alle und überredeten Eltern zum Halbtag.</p>
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<h3><strong>Pädagogik versus Pragmatismus</strong></h3>
<p>Auch pädagogische Gedanken konnte der Autor bei seinen Nachforschungen entdecken: Im Jahr 1900 geißelte eine Fachzeitschrift fünf oder gar sechs Unterrichtsstunden am Stück am Vormittag als bar jeglicher pädagogischen Sinnhaftigkeit. Und bereits 1885 erschien der Aufsatz „Über gesunde und kranke Nerven“ von Richard von Krafft-Ebing. Der Psychiater beschrieb darin eindrücklich, dass ein Schüler, der vier Stun- den hintereinander „zu leisten“ habe, weniger leiste als bei der gleichmäßigen Verteilung auf Vor- und Nachmittag. Demgegenüber stand aber offenbar eine starke Lehrerlobby und eine schwache Administration. Um der zeitlichen Überfrachtung bei reinem Vormittagsunterricht Herr zu werden, kürzte man einfach die Unterrichtsstunde auf das heute noch geltende Maß von 45 Minuten. Bedenken wegen Qualitätseinbußen der Lehre wurden beiseite gewischt.</p>
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<h3><strong>Krieg versus Frieden</strong></h3>
<p>Während des Ersten Weltkriegs war aus Mangel an Lehrpersonal der Halbtagsunterricht überall dort eingeführt worden, wo er nicht ohnehin schon vorherrschte. Und bereits in den Vorkriegsjahren hatte Kaiser Wilhelm als Fan der Halbtagsschule „sportliche, sowie militärische Aktivitäten für Gymnasiasten am Nachmittag“ eingefordert. In der Weimarer Republik war dann nur teilweise wieder auf das alte Modell gewechselt worden und Volksschulen ganz offiziell 1920 der Wechsel zur Halbtagsschule erlaubt worden. Im Nationalsozialismus war schließlich flächendeckend 1938 die Ganztagsschule verboten worden. Hitlerjugend und Bund Deutscher Mädel sollte die Jugend am Nachmittag beschäftigen, und nicht etwa Geometrie, klassische Literatur oder griechische Vokabeln.</p>
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<h3><strong>Norden versus Süd(west)en</strong></h3>
<p>Sowohl beim Weg der Gymnasien, erst recht aber beim Weg der Volksschulen hin zum Halbtagsunterricht bildete Baden-Württemberg die größte Ausnahme. Auch Bayern hielt länger an den Ganztagsschulen fest, aber nirgendwo im heutigen Bundesgebiet waren Ganztagsschulen so lange verbreitet wie im Südwesten, wo sie auch nach dem Zweiten Weltkrieg an Volksschulen zunächst wieder vorherrschten.</p>
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<p>Guido Seelmann-Eggebert vermutet, dass der Einfluss der katholischen Kirche im Süden und eine gesunde Skepsis gegenüber preußischen Neuerungen ihren Teil zu dieser Beharrlichkeit beitrugen.</p>
<p>Bis in die 60er Jahre hinein war Nachmittagsunterricht üblich – nicht nur aufgrund von Schichtunterricht in wegen Bombenschäden doppelt belegten Schulgebäuden. Aber das Kultusministerium hatte bereits im Februar 1960 die Devise ausgegeben, sich den anderen Ländern im Bundesgebiet anzugleichen.</p>
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<p>Wenn also heute in Baden-Württemberg im Bundesvergleich am wenigsten Ganztagsschulen bestehen, so ist dies vielleicht auch darin begründet, dass hier die Halbtagsschule erst am kürzesten Bestand hat. Und das Schulsystem kann bekanntlich vieles, nur eines nicht: Schnelligkeit...</p>
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<p>Quelle für diesen Artikel war insbesondere die Dissertation von Guido Seelmann-Eggebert: „Zur Entstehung der Halbtagsschule in Deutschland. Eine bildungspolitische und pädagogische Fehlentwicklung?“, Kassel 2021 sowie der Aufsatz desselben Autors: „Die Entwicklung zur Halbtagsschule auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württembergs“, Die Ganztagsschule Heft 2019, S. 41–66.<br /> URL der Dissertation: <a href="https://doi.org/%2010.17170/kobra-202103013383" target="_blank" rel="noopener">doi.org/ 10.17170/kobra-202103013383</a></p>
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           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 5, Juni 2024</category>
           <pubDate>Fri, 07 Jun 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
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