<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?><rss version="2.0"
     xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
     xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
     xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/">

   <channel>
       <title>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">VIER ARTIKEL ALS LESEBROBE FINDEN SIE WEITER UNTEN. HIER DAS VORWORT ZU DIESER AUSGABE:</p>
<p>Liebe Leserin. lieber Leser,</p>
<p>In Deutschland hängt der Bildungserfolg&nbsp;vom Elternhaus ab.&nbsp;Das sagen Bildungsforscher und das sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Gemeint sind mit dieser im Grunde gleich klingenden Aussage aber unterschiedliche Dinge:<br />Die einen mahnen an, dass Schule in&nbsp;Deutschland es nicht vermag, Kinder adäquat zu fördern und ihre Potentiale zur&nbsp;Entfaltung zu bringen.&nbsp;Sie sagen: Die Bildungschancen eines Kindes dürfen nicht davon abhängen, wieviel Bücher im Haushalt der Eltern stehen, wieviel Geld diese verdienen, welche Sprache zu Hause gesprochen wird oder welchen Schulabschluss ihre Vorfahren hatten.<br />Der andere mahnt an, dass der Staat nicht&nbsp;alles auffangen könne&nbsp;und dass Eltern sich nicht nur in der Erziehung, sondern auch in der Bildung (Stichwort „Vorlesen“) mehr engagieren sollten, um ihre Kinder schulisch besser voranzubringen.<br />„Eltern-Bashing“ war die reflexartige Resonanz&nbsp;darauf und auch ich wurde oft gefragt, was denn der Landeselternbeirat von solchen Landesvater-Äußerungen halte.</p>
<p>Doch wie so oft ist es nicht so einfach.</p>
<p>Ja: Es gibt vereinzelt Elternhäuser, die Mittel und Background hätten, ihren Kindern Bildung näherzubringen.<br />Aber:&nbsp;Es gibt sehr viel mehr Elternhäuser, in&nbsp;denen es nicht am Wollen hapert, sondern&nbsp;am Können.&nbsp;Wo die Zeit fehlt, weil der zweite oder dritte Nebenjob erledigt werden muss, um über die Runden zu kommen. Wo die Diagnose des Schulsystem-Versagens bereits in ihrer&nbsp;eigenen Kindheit zuschlug und es ihnen als Kind nicht ermöglichte, die Bildungschancen zu nutzen, die es auch für sie hätte geben müssen. Krankheit, alleinerziehend, zu pflegende Großeltern, Geschwisterkind mit Behinderung, Analphabetismus, und, und, und – die Liste der möglichen Gründe für unmögliches Engagement beim schulischen Fortkommen des Kindes ist lang.&nbsp;Und genau deshalb ist es so&nbsp;wichtig, dass hier der Staat, dass hier unser&nbsp;Bildungssystem auffängt, unterstützt, fördert.</p>
<p>Für das „Wie“ des Gelingens dieser Herausforderung gibt es zahlreiche Rezepte. Und dass es gelingen kann, zeigen Länder, in denen die Korrelation zwischen Bildungserfolg und Herkunft eine weitaus kleinere Rolle spielt als bei uns.</p>
<p>Dieses Heft beschäftigt sich daher unter anderem mit Bildung und Teilhabe, Schulsozialarbeit und anderen Aspekten jenseits des reinen Schulstoffs, bei denen Schule Kindern Erlebnisse beschert, die nicht jedes Elternhaus ermöglicht.</p>
<p>Denn als Eltern geht es uns um den Bildungserfolg unserer Kinder&nbsp;– unabhängig&nbsp;davon, ob auf dem Wohnzimmertisch die Bild-Zeitung oder Kafkas Werk liegen oder das Familieneinkommen aus Arbeiter- oder Anwalts-Gehältern gespeist wird.</p>
<p>Viel Erfolg im 2. Schulhalbjahr wünscht</p>
<p>Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>]]></description>
       <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024?format=html</link>
              <image>
       <url>https://leb-bw.de/joomlatools-files/docman-images/SIB_Ausgabe-2024-03_gerAufl-c52d9ccc.png</url>
           <title>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024?format=html</link>
       </image>
              <lastBuildDate>Mon, 11 Mar 2024 16:32:50 +0100</lastBuildDate>
       <atom:link href="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024?format=rss" rel="self" type="application/rss+xml"/>
       <language>de-DE</language>
       <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
       <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>

              <item>
           <title>Damit jedes Kind mitmachen kann!</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/904-damit-jedes-kind-mitmachen-kann?format=html</link>
           <enclosure url="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/904-damit-jedes-kind-mitmachen-kann/file" length="651620" type="application/pdf" />
           <media:content
                url="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/904-damit-jedes-kind-mitmachen-kann/file"
                fileSize="651620"
                type="application/pdf"
                medium="document"
           />
           <media:title type="plain">Damit jedes Kind mitmachen kann!</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Bildung und Teilhabe</strong></p>
<p>Bildung ist wichtig für jedes kind, aber manchmal können die kosten ein hindernis sein. Bildung und Teilhabe ist eine hilfe, um sicherzustellen, dass auch kinder aus Familien mit wenig geld alle Bildungschancen nutzen können.</p>
<p>Was bedeutet Bildung und Teilhabe für Ihr Kind? Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt, unterstützt Kinder dabei, an Schulaktivitäten und Freizeitangeboten teilzunehmen, wenn die Familie die Kosten nicht allein tragen kann.</p>
<p><strong>Welche Angebote werden unterstützt?</strong></p>
<p>Mit Bildung und Teilhabe kann Ihr Kind an vie- len verschiedenen Aktivitäten teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Ausflüge in Schule, Kita und Klassenfahrten:<br />Die Kosten für Kita-, Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule mit Ihnen abrechnet – hierzug gehört nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs.</li>
<li>Schulbedarf:<br />Pro Schuljahr bekommen Sie 174 Euro Zuschuss für den Schulbedarf Ihres Kindes. Diesen können Sie für Schulranzen, Sportzeug, Stifte und mehr verwenden.</li>
<li>Fahrt zur Schule:<br />Wenn Ihr Kind mit Bus oder Bahn zur Schule fahren muss, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen, wenn diese nicht schon anderweitig übernommen werden.</li>
<li>Lernförderung:<br />Ihr Kind kann Lernförderung, also zum Beispiel Nachhilfe, bekommen, auch wenn die Versetzung nicht in Gefahr ist. Sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Wenn die Schule keine Lernförderung anbietet, können Sie auch außerschulische Lernförderung nutzen. Dieser Teil des Zuschusses obliegt jedoch der individuellen Freigabe des zuständigen Amtes.</li>
<li>Mittagsverpflegung in Schule oder Kita:<br />Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von 1 Euro pro Essen entfällt.</li>
<li>Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten:<br />Sie bekommen monatlich 15 Euro für die Teilnahme Ihres Kindes an kulturellen Aktivitäten, wie Musikunterricht, im Sportverein oder Museumsbesuche im Rahmen der schulischen Bildung.</li>
</ul>
<p>Manche Städte und Kommunen bieten zusätzlich Gutscheine oder Ermäßigungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, um alle Möglichkeiten zu erfahren.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Wer kann die Leistungen in anspruch nehmen?</strong></p>
<p>Alle Kinder im Haushalt können die Leistungen nutzen, wenn Sie eine staatliche Unterstützung wie Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Wie beantragen sie die Leistungen?</strong></p>
<p>Den Antrag können Sie vor Ort stellen. Wenn Sie Bürgergeld bekommen, geht es beim Jobcenter. Sonst bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Beratung und Hilfe</strong></p>
<p>Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen kostenlos bei Fragen und Anträgen.<br /> Sie erreichen die BuT-Beratung online, telefonisch unter 030 577130040 oder per E-Mail an <a href="mailto:info@but-beratung.de">info@but-beratung.de.<br /></a>Die Beratung findet außerdem in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/904-damit-jedes-kind-mitmachen-kann?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Bildung und Teilhabe</strong></p>
<p>Bildung ist wichtig für jedes kind, aber manchmal können die kosten ein hindernis sein. Bildung und Teilhabe ist eine hilfe, um sicherzustellen, dass auch kinder aus Familien mit wenig geld alle Bildungschancen nutzen können.</p>
<p>Was bedeutet Bildung und Teilhabe für Ihr Kind? Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt, unterstützt Kinder dabei, an Schulaktivitäten und Freizeitangeboten teilzunehmen, wenn die Familie die Kosten nicht allein tragen kann.</p>
<p><strong>Welche Angebote werden unterstützt?</strong></p>
<p>Mit Bildung und Teilhabe kann Ihr Kind an vie- len verschiedenen Aktivitäten teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Ausflüge in Schule, Kita und Klassenfahrten:<br />Die Kosten für Kita-, Schulausflüge und Klassenfahrten werden übernommen, und zwar für alle Ausgaben, die die Kita oder Schule mit Ihnen abrechnet – hierzug gehört nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs.</li>
<li>Schulbedarf:<br />Pro Schuljahr bekommen Sie 174 Euro Zuschuss für den Schulbedarf Ihres Kindes. Diesen können Sie für Schulranzen, Sportzeug, Stifte und mehr verwenden.</li>
<li>Fahrt zur Schule:<br />Wenn Ihr Kind mit Bus oder Bahn zur Schule fahren muss, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen, wenn diese nicht schon anderweitig übernommen werden.</li>
<li>Lernförderung:<br />Ihr Kind kann Lernförderung, also zum Beispiel Nachhilfe, bekommen, auch wenn die Versetzung nicht in Gefahr ist. Sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Wenn die Schule keine Lernförderung anbietet, können Sie auch außerschulische Lernförderung nutzen. Dieser Teil des Zuschusses obliegt jedoch der individuellen Freigabe des zuständigen Amtes.</li>
<li>Mittagsverpflegung in Schule oder Kita:<br />Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von 1 Euro pro Essen entfällt.</li>
<li>Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten:<br />Sie bekommen monatlich 15 Euro für die Teilnahme Ihres Kindes an kulturellen Aktivitäten, wie Musikunterricht, im Sportverein oder Museumsbesuche im Rahmen der schulischen Bildung.</li>
</ul>
<p>Manche Städte und Kommunen bieten zusätzlich Gutscheine oder Ermäßigungen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, um alle Möglichkeiten zu erfahren.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Wer kann die Leistungen in anspruch nehmen?</strong></p>
<p>Alle Kinder im Haushalt können die Leistungen nutzen, wenn Sie eine staatliche Unterstützung wie Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Wie beantragen sie die Leistungen?</strong></p>
<p>Den Antrag können Sie vor Ort stellen. Wenn Sie Bürgergeld bekommen, geht es beim Jobcenter. Sonst bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Beratung und Hilfe</strong></p>
<p>Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen kostenlos bei Fragen und Anträgen.<br /> Sie erreichen die BuT-Beratung online, telefonisch unter 030 577130040 oder per E-Mail an <a href="mailto:info@but-beratung.de">info@but-beratung.de.<br /></a>Die Beratung findet außerdem in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024</category>
           <pubDate>Mon, 11 Mar 2024 16:32:50 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Waffen in der Schule</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/903-waffen-in-der-schule?format=html</link>
           <enclosure url="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/903-waffen-in-der-schule/file" length="605747" type="application/pdf" />
           <media:content
                url="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/903-waffen-in-der-schule/file"
                fileSize="605747"
                type="application/pdf"
                medium="document"
           />
           <media:title type="plain">Waffen in der Schule</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage:</strong> Meine Tochter berichtet, dass Mitschüler irgendwelche gefährlichen Gegenstände in die Schule mitbringen, mit Schreckschusspistolen protzen, eine Tränengassprühdose auf dem Schulhof vorzeigen (natürlich nicht offen, sondern unter vorgehaltener Hand) oder Böller vom letzten Silvesterfeuerwerk dabeihaben. Mich beunruhigt das. Ist das nicht verboten?</p>
<p><strong>Antwort:</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Solche Gegenstände üben nicht zuletzt auf männliche Jugendliche einen unglaublichen Reiz aus. Wer so etwas vorzeigen kann, hofft auf ein höheres Ansehen. Aber das Mitführen von Waffen jeder Art in der Schule oder bei schulischen (außerunterrichtlichen) Veranstaltungen ist nicht hinnehmbar – das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Dabei geht es vorrangig um den ungestörten Schulbetrieb. Ohne dass es zusätzlicher schulischer Vorschriften bedarf, ist nicht nur das Mitführen von Waffen, die unter die strafbewehrten Verbote des Waffenrechts fallen, sondern auch von allen anderen gefährlichen Gegenständen unzulässig, denn dies gefährdet beziehungsweise beeinträchtigt den schulischen Erzie- hungsauftrag. Zugleich stellt es eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Kinder dar. Es muss deshalb von jeder Lehrkraft, die dies entdeckt, unterbunden wer- den. Rechtsgrundlage hierfür ist § 23 Schulgesetz.</p>
<p>Die unzulässigen Gegenstände sind einzuziehen, die Schülerinnen und Schüler sind zu belehren beziehungsweise zu verwarnen. Gegebenenfalls sind Erziehungs- und Ordnungs- maßnahmen (Schulgesetz § 90) anzuwenden. Eingezogene Gegenstände sollte die Schule den Erziehungsberechtigten übergeben. Bei Volljährigkeit sollte sie den Gegenstand unter Hinweis auf die schuldisziplinarischen Konsequenzen nach Unterrichtsende wieder aushändigen. Waffenrechtlich verbotene Waffen muss die Schule der Polizei übergeben, wo sie von den berechtigten Eigentümern abgeholt werden können.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Zu den verbotenen Waffen gehören z.B. Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Schießkugelschreiber, Würgehölzer, Präzisionsschleudern, Fall-, Spring-, Faust- und „Butterfly“-Messer oder Wurfsterne. Waffenrechtlich kann bestraft werden, wer mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe angetroffen wird. Auch das Führen von „Anscheinswaffen“ sowie von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge oder mit einer Klingenlänge über 12 cm ist verboten. Sanktioniert wird der Besitz von nicht angemeldeter, verbotener Munition, wie Geschossen mit Betäubungsstoffen oder nicht zugelassenen Reizstoffen, Leuchtspurmunition oder sogenannten „Patronen ohne Vergangenheit“. Ausnahmen gelten beispielsweise für die Signalgebung bei Sportveranstaltungen; so sind Startpistolen waffenscheinfrei, aber im Schulbetrieb nicht erforderlich.</p>
<p>Über die waffenrechtlichen Verbote hinaus dürfen im schulischen Rahmen auch keine anderen gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden. Dies sind z.B. Baseballschläger, Pyrotechnik oder Reizgasbehälter. Pfeffersprays, die zwar von Jugendlichen ab 14 Jahren im Drogeriemarkt erworben werden können, Kubotans, Elektroschocker, RAM-Pistolen und Verteidigungstaschenlampen dürfen ausschließlich zur Selbstverteidigung gegen Tiere und in Notwehr gegen Angreifer eingesetzt werden, sie haben jedoch an Schulen nichts verloren. Auch ein „Fahrtenmesser“ mit einer Klingenlänge unter 12 cm ist ein gefährlicher Gegenstand (das Mitführen kann z.B. bei der Klassenfahrt nach Großbritannien zum Gefängnisaufenthalt führen).</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Es ist zweckmäßig, das Verbot des Mitbringens von gefährlichen Gegenständen in einer Schul- oder Hausordnung festzuhalten. An deren Erlass sind über die Zustimmungspflicht d er Schulkonferenz auch die Schüler- und Elternschaft beteiligt (Konferenzordnung § 2 Abs. 1 Nr. 3).</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/903-waffen-in-der-schule?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage:</strong> Meine Tochter berichtet, dass Mitschüler irgendwelche gefährlichen Gegenstände in die Schule mitbringen, mit Schreckschusspistolen protzen, eine Tränengassprühdose auf dem Schulhof vorzeigen (natürlich nicht offen, sondern unter vorgehaltener Hand) oder Böller vom letzten Silvesterfeuerwerk dabeihaben. Mich beunruhigt das. Ist das nicht verboten?</p>
<p><strong>Antwort:</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Solche Gegenstände üben nicht zuletzt auf männliche Jugendliche einen unglaublichen Reiz aus. Wer so etwas vorzeigen kann, hofft auf ein höheres Ansehen. Aber das Mitführen von Waffen jeder Art in der Schule oder bei schulischen (außerunterrichtlichen) Veranstaltungen ist nicht hinnehmbar – das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Dabei geht es vorrangig um den ungestörten Schulbetrieb. Ohne dass es zusätzlicher schulischer Vorschriften bedarf, ist nicht nur das Mitführen von Waffen, die unter die strafbewehrten Verbote des Waffenrechts fallen, sondern auch von allen anderen gefährlichen Gegenständen unzulässig, denn dies gefährdet beziehungsweise beeinträchtigt den schulischen Erzie- hungsauftrag. Zugleich stellt es eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Kinder dar. Es muss deshalb von jeder Lehrkraft, die dies entdeckt, unterbunden wer- den. Rechtsgrundlage hierfür ist § 23 Schulgesetz.</p>
<p>Die unzulässigen Gegenstände sind einzuziehen, die Schülerinnen und Schüler sind zu belehren beziehungsweise zu verwarnen. Gegebenenfalls sind Erziehungs- und Ordnungs- maßnahmen (Schulgesetz § 90) anzuwenden. Eingezogene Gegenstände sollte die Schule den Erziehungsberechtigten übergeben. Bei Volljährigkeit sollte sie den Gegenstand unter Hinweis auf die schuldisziplinarischen Konsequenzen nach Unterrichtsende wieder aushändigen. Waffenrechtlich verbotene Waffen muss die Schule der Polizei übergeben, wo sie von den berechtigten Eigentümern abgeholt werden können.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Zu den verbotenen Waffen gehören z.B. Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Schießkugelschreiber, Würgehölzer, Präzisionsschleudern, Fall-, Spring-, Faust- und „Butterfly“-Messer oder Wurfsterne. Waffenrechtlich kann bestraft werden, wer mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe angetroffen wird. Auch das Führen von „Anscheinswaffen“ sowie von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge oder mit einer Klingenlänge über 12 cm ist verboten. Sanktioniert wird der Besitz von nicht angemeldeter, verbotener Munition, wie Geschossen mit Betäubungsstoffen oder nicht zugelassenen Reizstoffen, Leuchtspurmunition oder sogenannten „Patronen ohne Vergangenheit“. Ausnahmen gelten beispielsweise für die Signalgebung bei Sportveranstaltungen; so sind Startpistolen waffenscheinfrei, aber im Schulbetrieb nicht erforderlich.</p>
<p>Über die waffenrechtlichen Verbote hinaus dürfen im schulischen Rahmen auch keine anderen gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden. Dies sind z.B. Baseballschläger, Pyrotechnik oder Reizgasbehälter. Pfeffersprays, die zwar von Jugendlichen ab 14 Jahren im Drogeriemarkt erworben werden können, Kubotans, Elektroschocker, RAM-Pistolen und Verteidigungstaschenlampen dürfen ausschließlich zur Selbstverteidigung gegen Tiere und in Notwehr gegen Angreifer eingesetzt werden, sie haben jedoch an Schulen nichts verloren. Auch ein „Fahrtenmesser“ mit einer Klingenlänge unter 12 cm ist ein gefährlicher Gegenstand (das Mitführen kann z.B. bei der Klassenfahrt nach Großbritannien zum Gefängnisaufenthalt führen).</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Es ist zweckmäßig, das Verbot des Mitbringens von gefährlichen Gegenständen in einer Schul- oder Hausordnung festzuhalten. An deren Erlass sind über die Zustimmungspflicht d er Schulkonferenz auch die Schüler- und Elternschaft beteiligt (Konferenzordnung § 2 Abs. 1 Nr. 3).</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024</category>
           <pubDate>Mon, 11 Mar 2024 16:32:11 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Unsichtbare Ressource Schulsozialarbeit</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/902-unsichtbare-ressource-schulsozialarbeit?format=html</link>
           <enclosure url="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/902-unsichtbare-ressource-schulsozialarbeit/file" length="591351" type="application/pdf" />
           <media:content
                url="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/902-unsichtbare-ressource-schulsozialarbeit/file"
                fileSize="591351"
                type="application/pdf"
                medium="document"
           />
           <media:title type="plain">Unsichtbare Ressource Schulsozialarbeit</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Warum Grundschulen ohne Schulsozialarbeit den Schülerinnen und Schülern langfristig schaden können</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Die Schulsozialarbeit spielt eine wichtige Rolle bei der ganzheitlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Als Bindeglied zwischen Familie, Schule und außerschulischen Einrichtungen helfen Schulsozialarbeiter den Schülern dabei, Konflikte zu bewältigen, soziale Kompetenzen zu fördern und schulische Probleme anzugehen.</p>
<p><strong>Problem erkannt, Problem gebannt?</strong></p>
<p>Gemäß einer Studie des Landesverbandes Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. wurden im Jahr 2020 insgesamt 2.744 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den Schulen des Landes tätig. Diese beeindruckende Zahl unterstreicht die Wichtigkeit und den hohen Stellenwert der Schulsozialarbeit.</p>
<p>Des weiteren ergab eine Befragung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Jahr 2019, dass 92% der Grundschulen im Land über Schulsozialarbeit verfügen. Es ist bemerkenswert, dass die Schulen den Wert der Schulsozialarbeit für unsere jungen Schülerinnen und Schüler erkannt haben.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Die Schulsozialarbeit spielt eine entscheidende Rolle in Baden-Württemberg und bietet Schülerinnen und Schülern wertvolle Unterstützung bei ihrer Entwicklung. Die statistischen Daten zeigen uns, dass die Schulsozialarbeit bereits an vielen Schulen im Land erfolgreich etabliert ist.</p>
<p><strong>Doch wer finanziert‘s?</strong></p>
<p>In Baden-Württemberg wird die Finanzierung der Stellen für Schulsozialarbeit von verschiedenen Akteuren übernommen. Grundsätzlich sind die Kosten für die Stellen der Schulsozialarbeit Aufgabe der Kommunen und des Landes.</p>
<p>Die Kommunen, also die Städte und Gemeinden, finanzieren einen Teil der Schulsozialarbeit. Die genaue Finanzierungsverantwortung variiert von Kommune zu Kommune, da diese über unterschiedliche finanzielle Ressourcen verfügen. Einige Kommunen tragen die Kosten vollständig, während andere Kommunen eine Mitfinanzierung durch Elternbeiträge oder andere lokale Mittel vorsehen.</p>
<p>Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schulsozialarbeit ebenfalls finanziell. Es stellt den Kommunen Fördermittel zur Verfügung, um die Stellen für Schulsozialarbeit zu finanzieren und die flächendeckende Umsetzung sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme des Landes, die speziell auf die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Schulsozialarbeit abzielen.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Was passiert dort, wo's fehlt?</strong></p>
<p>Fehlende Schulsozialarbeit in Grundschulen kann negative Auswirkungen auf den Übergang zu weiterführenden Schulen haben. Unsere Schülerinnen und Schüler könnten mit sozialen und emotionalen Problemen zu kämpfen haben, die sich auf ihren schulischen Erfolg und ihr Wohlbefinden auswirken; Ursprung und Auswirkung können dabei teils Jahre auseinander liegen.</p>
<p><strong>Nicht nur Schüler profitieren!</strong></p>
<p>Die Schulsozialarbeit spielt nicht nur eine bedeutende Rolle bei der Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, sondern trägt auch zur Entlastung der Lehrkräfte bei. Durch die professionelle Begleitung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können viele soziale und emotionale Herausforderungen, mit denen Schülerinnen und Schüler konfrontiert sind, frühzeitig erkannt und aufgefangen werden. Dies ermöglicht den Lehrkräften, sich vermehrt auf ihre Hauptaufgabe, die Vermittlung von Unterrichtsstoff, zu konzentrieren.</p>
</div>
<div class="column">
<p>Indem sie präventiv arbeiten, Konflikte bearbeiten und den Schülerinnen und Schülern Hilfestellung bieten, schaffen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine positive Lernatmosphäre und tragen zur Reduzierung von Störungen im Unterricht bei. Die Schulsozialarbeit ergänzt somit den Bildungsauftrag der Schulen und stärkt das gesamte Bildungssystem.</p>
<p>Angesichts des steigenden Volumens der sozial-emotionalen Defizite der Schüler, sollte gerade dieser pädagogische Bereich als ebenso wichtig erachtet werden, wie die Situation des Lehrkäftemangels.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/902-unsichtbare-ressource-schulsozialarbeit?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Warum Grundschulen ohne Schulsozialarbeit den Schülerinnen und Schülern langfristig schaden können</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Die Schulsozialarbeit spielt eine wichtige Rolle bei der ganzheitlichen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Als Bindeglied zwischen Familie, Schule und außerschulischen Einrichtungen helfen Schulsozialarbeiter den Schülern dabei, Konflikte zu bewältigen, soziale Kompetenzen zu fördern und schulische Probleme anzugehen.</p>
<p><strong>Problem erkannt, Problem gebannt?</strong></p>
<p>Gemäß einer Studie des Landesverbandes Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. wurden im Jahr 2020 insgesamt 2.744 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den Schulen des Landes tätig. Diese beeindruckende Zahl unterstreicht die Wichtigkeit und den hohen Stellenwert der Schulsozialarbeit.</p>
<p>Des weiteren ergab eine Befragung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Jahr 2019, dass 92% der Grundschulen im Land über Schulsozialarbeit verfügen. Es ist bemerkenswert, dass die Schulen den Wert der Schulsozialarbeit für unsere jungen Schülerinnen und Schüler erkannt haben.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Die Schulsozialarbeit spielt eine entscheidende Rolle in Baden-Württemberg und bietet Schülerinnen und Schülern wertvolle Unterstützung bei ihrer Entwicklung. Die statistischen Daten zeigen uns, dass die Schulsozialarbeit bereits an vielen Schulen im Land erfolgreich etabliert ist.</p>
<p><strong>Doch wer finanziert‘s?</strong></p>
<p>In Baden-Württemberg wird die Finanzierung der Stellen für Schulsozialarbeit von verschiedenen Akteuren übernommen. Grundsätzlich sind die Kosten für die Stellen der Schulsozialarbeit Aufgabe der Kommunen und des Landes.</p>
<p>Die Kommunen, also die Städte und Gemeinden, finanzieren einen Teil der Schulsozialarbeit. Die genaue Finanzierungsverantwortung variiert von Kommune zu Kommune, da diese über unterschiedliche finanzielle Ressourcen verfügen. Einige Kommunen tragen die Kosten vollständig, während andere Kommunen eine Mitfinanzierung durch Elternbeiträge oder andere lokale Mittel vorsehen.</p>
<p>Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schulsozialarbeit ebenfalls finanziell. Es stellt den Kommunen Fördermittel zur Verfügung, um die Stellen für Schulsozialarbeit zu finanzieren und die flächendeckende Umsetzung sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme des Landes, die speziell auf die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Schulsozialarbeit abzielen.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Was passiert dort, wo's fehlt?</strong></p>
<p>Fehlende Schulsozialarbeit in Grundschulen kann negative Auswirkungen auf den Übergang zu weiterführenden Schulen haben. Unsere Schülerinnen und Schüler könnten mit sozialen und emotionalen Problemen zu kämpfen haben, die sich auf ihren schulischen Erfolg und ihr Wohlbefinden auswirken; Ursprung und Auswirkung können dabei teils Jahre auseinander liegen.</p>
<p><strong>Nicht nur Schüler profitieren!</strong></p>
<p>Die Schulsozialarbeit spielt nicht nur eine bedeutende Rolle bei der Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, sondern trägt auch zur Entlastung der Lehrkräfte bei. Durch die professionelle Begleitung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter können viele soziale und emotionale Herausforderungen, mit denen Schülerinnen und Schüler konfrontiert sind, frühzeitig erkannt und aufgefangen werden. Dies ermöglicht den Lehrkräften, sich vermehrt auf ihre Hauptaufgabe, die Vermittlung von Unterrichtsstoff, zu konzentrieren.</p>
</div>
<div class="column">
<p>Indem sie präventiv arbeiten, Konflikte bearbeiten und den Schülerinnen und Schülern Hilfestellung bieten, schaffen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine positive Lernatmosphäre und tragen zur Reduzierung von Störungen im Unterricht bei. Die Schulsozialarbeit ergänzt somit den Bildungsauftrag der Schulen und stärkt das gesamte Bildungssystem.</p>
<p>Angesichts des steigenden Volumens der sozial-emotionalen Defizite der Schüler, sollte gerade dieser pädagogische Bereich als ebenso wichtig erachtet werden, wie die Situation des Lehrkäftemangels.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024</category>
           <pubDate>Mon, 11 Mar 2024 16:31:34 +0100</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Bereicherung als Cinderella und Eisbrecher</title>
           <link>https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/901-bereicherung-als-cinderella-und-eisbrecher?format=html</link>
           <enclosure url="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/901-bereicherung-als-cinderella-und-eisbrecher/file" length="698680" type="application/pdf" />
           <media:content
                url="https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/901-bereicherung-als-cinderella-und-eisbrecher/file"
                fileSize="698680"
                type="application/pdf"
                medium="document"
           />
           <media:title type="plain">Bereicherung als Cinderella und Eisbrecher</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Schulhunde – tierische Begleiter für die Bildung</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>„Darf ich Paulie ein Leckerli geben? ich habe alle Aufgaben fertig.“ Ben steht mit strahlenden Augen vor mir und zeigt mir sein Heft. Ich nicke und er nimmt sich aus der Schale am Pult ein Leckerli. „Paulie, schau!“ Meine Hündin erwacht, räkelt sich kurz, läuft schwanzwedelnd auf ihn zu und macht erwartungsvoll „Sitz“. Er füttert sie, setzt sich zu ihr und streichelt sie ausgiebig.</p>
<p>Die Kinder meiner fünften Klasse lieben „ihre“ Paulie. An zwei Tagen in der Woche kommt sie als Klassenbegleithund mit in den Unterricht. Gemeinsam haben wir zu Beginn des Schuljahres auf den Hund abgestimmte Verhaltensregeln erarbeitet. Der Morgen, wenn ich mit Paulie das Klassenzimmer betrete, verläuft immer nach dem gleichen Muster: Ich begrüße die Klasse und Paulie dreht einige Runden durchs Klassenzimmer, schnüffelt hier und lässt sich dort streicheln. Manchmal legt sie sich zu Füßen eines Kindes und schläft dort ein. Meist kommt sie jedoch wieder zu mir nach vorne und ruht ein wenig unter dem Pult oder in ihrer Höhle, dem Rückzugsort. Jetzt beginnt der „normale“ Unterricht.</p>
<p><strong>Tiergestützte Pädagogik</strong></p>
<p>Tiergestützte Pädagogik – mittlerweile kein neuer Begriff mehr in der Bildungslandschaft. Doch was verbirgt sich dahinter? Warum gibt es immer mehr Lehrkräfte, die ihre Hunde mit in die Schule nehmen und überzeugt von deren positiver Wirkung sind?</p>
<p>„Ziel der tiergestützten Pädagogik ist es vor allem, die Lernenden in ihren Entwicklungsfortschritten zu unterstützen und Lernprozesse in unterschiedlichen Bereichen zu initiieren“, schreibt Alexandra Biegler in ihrem Leitfaden zu Schulhunden. Vereinfacht ausgedrückt meint es, dass all die Schulkinder, die „auf den Hund gekommen sind“, leichter in ihrer Entwicklung voranschreiten (können) und Neues dazulernen (können), welches unter Umständen ohne Hund nicht oder nur weniger intensiv gelernt werden würde.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Das LABS-Modell</strong></p>
<p>Die Psychologin Andrea Beetz hat dabei für den Einsatz von Schulhunden das sogenannte LABS-Modell entworfen, indem sie die Wirkungen von Schulhunden auf die Menschen beschreibt. Drei grundlegende Wirkfaktoren lassen sich hierbei klassifizieren:</p>
<p><strong>LA</strong> – Förderung einer guten <strong>L</strong>ernatmosphäre: Entspannung, positiver <strong>A</strong>ffekt und Motivation<br /> <strong>B</strong> – die Förderung positiver sozialer Interaktionen und <strong>B</strong>eziehungen<br /> <strong>S</strong> – die psychische und physische <strong>S</strong>tressreduktion.</p>
<p>Hunde senken nachweislich den Blutdruck und haben positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem. Studien haben gezeigt, dass Menschen, die einen Hund streichelten, eine höhere Konzentration des Hormons Oxytocin (Bindungshormon) sowie eine geringere Konzentration des als Stresshormon bekannten Cortisol aufwiesen.<br /> Schlafende Hunde üben ebenfalls eine beruhigende Wirkung aus. Hier wirkt das als „Neuroception“ bekannte Phänomen: Es umschreibt ein archaisches System zur Wahrnehmung von Bedrohung und Sicherheit. Hunde, die viel feiner als Menschen Umweltreize aufnehmen, informieren durch ihre Entspanntheit unser Gehirn auf unbewusst neurophysiologischer Ebene, dass alles in Ordnung ist.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Cinderella und Eisbrecher</strong></p>
<p>Bei der pädagogischen Arbeit mit meiner Schulhündin begegnen mir immer wieder zwei weitere wichtige Funktionen: Der Cinderella-Effekt sowie die Eisbrecherfunktion. Ersteres meint, angelehnt an das im Deutschen als Aschenputtel bekannte Märchen, dass ein Hund jeden Menschen annimmt, wie er ist. Ein Hund stigmatisiert nicht, bevorzugt nicht, fragt nicht nach und stellt keine Bedingungen. Gerade für die leisen, manchmal unsicheren Schülerinnen und Schüler baut er eine goldene Brücke sich wohlzufühlen inmitten der vielen anderen Charaktere. Vor allem zu Beginn des Schuljahres, wenn die Klasse sich untereinander noch nicht kennt, hilft Paulie „das Eis zu brechen“, allein durch ihre Anwesenheit, und schafft Gesprächsanlässe.</p>
<p><strong>Geeignete Hunde</strong></p>
<p>Um in dieser oder ähnlicher Form tiergestützt arbeiten zu können, benötigt es einiger Grundvoraussetzungen, denn nicht jeder Hund ist für den Einsatz in der Schule geeignet. Abgesehen davon, dass die Schule in irgendeiner Form ein Konzept zur tiergestützten Pädagogik verabschiedet haben muss, hebt die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz folgende Charaktereigenschaften des Hundes als unabdingbar hervor: Er muss freundlich, neugierig, nervenstark, gelassen sowie vertrauensvoll und souverän in verschiedenen Situationen sein. Ein Wesenstest, durchführbar in vielen Hundeschulen, gibt Aufschluss darüber. Weiterhin muss der Hund Freude und Interesse an anderen Menschen und seiner „Arbeit“ zeigen. Das „Mensch-Hund-Team“ agiert dabei in einer vertrauensvollen, sicherheitsgebenden Bindung miteinander.</p>
<p>„Wie sieht es aus?“, frage ich in die Runde. „Sollen wir die Aufgaben besprechen? Danach können wir mit Paulie eine kleine Runde Gassi gehen.“ Die Klasse jubelt, dann wird es wieder still und nahezu alle Finger schnellen nach oben. Jeder will die richtigen Antworten präsentieren, lockt doch der heiß ersehnte Spaziergang mit dem Hund. Hier darf jeder, der möchte, die Hündin an der Leine führen. Die Reihenfolge machen die Kinder dabei unter sich aus. Wer dieses Mal nicht drankommt, darf nächstes Mal zuerst. Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Verantwortung übernehmen, rücksichtsvolles Verhalten üben, Selbstvertrauen gewinnen oder Verhaltensregeln befolgen – neudeutsch als „soft skills“ bezeichnet – haben in der Schule eine hohe Bedeutung, nicht zuletzt durch den gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Paulie übt sie mit meinen Kindern der fünften Klasse alle ein.</p>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Kein Pro ohne Contra</strong></p>
<p>Pro</p>
<ul>
<li>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">Verantwortungsvoller und respektvoller Umgang mit anderen Lebewesen</div>
</div>
</div>
</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Naturwissenschaftliches Interesse wird geweckt</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Kenntniserwerb zu artgerechter Tierhaltung</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Förderung des Sozialverhaltens und des Teamgeistes</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Praktische Erfahrung</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Förderung emotionaler Bindungen</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Abbau von Ängsten</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Ruhige Unterrichtsverläufe</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Spaß und Freude
<div class="section">
<div class="layoutArea">&nbsp;</div>
</div>
</div>
</li>
</ul>
<p>Contra</p>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<ul>
<li>Anschaffungskosten sowie laufende Kosten (z. B. Nahrung, Arztbesuche)</li>
<li>Hygienevorschriften</li>
<li>Betreuung während der Ferienzeit</li>
<li>Verantwortung gekoppelt an die Lebenserwartung der Tiere</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
</div>
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
                      <guid isPermaLink="true">https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/schuljahr-2023-24/sib-schuljahr-2023-24-nr-3-februar-2024/901-bereicherung-als-cinderella-und-eisbrecher?format=html</guid>
           <description><![CDATA[<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Schulhunde – tierische Begleiter für die Bildung</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>„Darf ich Paulie ein Leckerli geben? ich habe alle Aufgaben fertig.“ Ben steht mit strahlenden Augen vor mir und zeigt mir sein Heft. Ich nicke und er nimmt sich aus der Schale am Pult ein Leckerli. „Paulie, schau!“ Meine Hündin erwacht, räkelt sich kurz, läuft schwanzwedelnd auf ihn zu und macht erwartungsvoll „Sitz“. Er füttert sie, setzt sich zu ihr und streichelt sie ausgiebig.</p>
<p>Die Kinder meiner fünften Klasse lieben „ihre“ Paulie. An zwei Tagen in der Woche kommt sie als Klassenbegleithund mit in den Unterricht. Gemeinsam haben wir zu Beginn des Schuljahres auf den Hund abgestimmte Verhaltensregeln erarbeitet. Der Morgen, wenn ich mit Paulie das Klassenzimmer betrete, verläuft immer nach dem gleichen Muster: Ich begrüße die Klasse und Paulie dreht einige Runden durchs Klassenzimmer, schnüffelt hier und lässt sich dort streicheln. Manchmal legt sie sich zu Füßen eines Kindes und schläft dort ein. Meist kommt sie jedoch wieder zu mir nach vorne und ruht ein wenig unter dem Pult oder in ihrer Höhle, dem Rückzugsort. Jetzt beginnt der „normale“ Unterricht.</p>
<p><strong>Tiergestützte Pädagogik</strong></p>
<p>Tiergestützte Pädagogik – mittlerweile kein neuer Begriff mehr in der Bildungslandschaft. Doch was verbirgt sich dahinter? Warum gibt es immer mehr Lehrkräfte, die ihre Hunde mit in die Schule nehmen und überzeugt von deren positiver Wirkung sind?</p>
<p>„Ziel der tiergestützten Pädagogik ist es vor allem, die Lernenden in ihren Entwicklungsfortschritten zu unterstützen und Lernprozesse in unterschiedlichen Bereichen zu initiieren“, schreibt Alexandra Biegler in ihrem Leitfaden zu Schulhunden. Vereinfacht ausgedrückt meint es, dass all die Schulkinder, die „auf den Hund gekommen sind“, leichter in ihrer Entwicklung voranschreiten (können) und Neues dazulernen (können), welches unter Umständen ohne Hund nicht oder nur weniger intensiv gelernt werden würde.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Das LABS-Modell</strong></p>
<p>Die Psychologin Andrea Beetz hat dabei für den Einsatz von Schulhunden das sogenannte LABS-Modell entworfen, indem sie die Wirkungen von Schulhunden auf die Menschen beschreibt. Drei grundlegende Wirkfaktoren lassen sich hierbei klassifizieren:</p>
<p><strong>LA</strong> – Förderung einer guten <strong>L</strong>ernatmosphäre: Entspannung, positiver <strong>A</strong>ffekt und Motivation<br /> <strong>B</strong> – die Förderung positiver sozialer Interaktionen und <strong>B</strong>eziehungen<br /> <strong>S</strong> – die psychische und physische <strong>S</strong>tressreduktion.</p>
<p>Hunde senken nachweislich den Blutdruck und haben positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem. Studien haben gezeigt, dass Menschen, die einen Hund streichelten, eine höhere Konzentration des Hormons Oxytocin (Bindungshormon) sowie eine geringere Konzentration des als Stresshormon bekannten Cortisol aufwiesen.<br /> Schlafende Hunde üben ebenfalls eine beruhigende Wirkung aus. Hier wirkt das als „Neuroception“ bekannte Phänomen: Es umschreibt ein archaisches System zur Wahrnehmung von Bedrohung und Sicherheit. Hunde, die viel feiner als Menschen Umweltreize aufnehmen, informieren durch ihre Entspanntheit unser Gehirn auf unbewusst neurophysiologischer Ebene, dass alles in Ordnung ist.</p>
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<div class="page" title="Page 4">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Cinderella und Eisbrecher</strong></p>
<p>Bei der pädagogischen Arbeit mit meiner Schulhündin begegnen mir immer wieder zwei weitere wichtige Funktionen: Der Cinderella-Effekt sowie die Eisbrecherfunktion. Ersteres meint, angelehnt an das im Deutschen als Aschenputtel bekannte Märchen, dass ein Hund jeden Menschen annimmt, wie er ist. Ein Hund stigmatisiert nicht, bevorzugt nicht, fragt nicht nach und stellt keine Bedingungen. Gerade für die leisen, manchmal unsicheren Schülerinnen und Schüler baut er eine goldene Brücke sich wohlzufühlen inmitten der vielen anderen Charaktere. Vor allem zu Beginn des Schuljahres, wenn die Klasse sich untereinander noch nicht kennt, hilft Paulie „das Eis zu brechen“, allein durch ihre Anwesenheit, und schafft Gesprächsanlässe.</p>
<p><strong>Geeignete Hunde</strong></p>
<p>Um in dieser oder ähnlicher Form tiergestützt arbeiten zu können, benötigt es einiger Grundvoraussetzungen, denn nicht jeder Hund ist für den Einsatz in der Schule geeignet. Abgesehen davon, dass die Schule in irgendeiner Form ein Konzept zur tiergestützten Pädagogik verabschiedet haben muss, hebt die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz folgende Charaktereigenschaften des Hundes als unabdingbar hervor: Er muss freundlich, neugierig, nervenstark, gelassen sowie vertrauensvoll und souverän in verschiedenen Situationen sein. Ein Wesenstest, durchführbar in vielen Hundeschulen, gibt Aufschluss darüber. Weiterhin muss der Hund Freude und Interesse an anderen Menschen und seiner „Arbeit“ zeigen. Das „Mensch-Hund-Team“ agiert dabei in einer vertrauensvollen, sicherheitsgebenden Bindung miteinander.</p>
<p>„Wie sieht es aus?“, frage ich in die Runde. „Sollen wir die Aufgaben besprechen? Danach können wir mit Paulie eine kleine Runde Gassi gehen.“ Die Klasse jubelt, dann wird es wieder still und nahezu alle Finger schnellen nach oben. Jeder will die richtigen Antworten präsentieren, lockt doch der heiß ersehnte Spaziergang mit dem Hund. Hier darf jeder, der möchte, die Hündin an der Leine führen. Die Reihenfolge machen die Kinder dabei unter sich aus. Wer dieses Mal nicht drankommt, darf nächstes Mal zuerst. Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Verantwortung übernehmen, rücksichtsvolles Verhalten üben, Selbstvertrauen gewinnen oder Verhaltensregeln befolgen – neudeutsch als „soft skills“ bezeichnet – haben in der Schule eine hohe Bedeutung, nicht zuletzt durch den gesellschaftlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Paulie übt sie mit meinen Kindern der fünften Klasse alle ein.</p>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><strong>Kein Pro ohne Contra</strong></p>
<p>Pro</p>
<ul>
<li>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">Verantwortungsvoller und respektvoller Umgang mit anderen Lebewesen</div>
</div>
</div>
</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Naturwissenschaftliches Interesse wird geweckt</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Kenntniserwerb zu artgerechter Tierhaltung</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Förderung des Sozialverhaltens und des Teamgeistes</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Praktische Erfahrung</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Förderung emotionaler Bindungen</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Abbau von Ängsten</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Ruhige Unterrichtsverläufe</div>
</li>
<li>
<div class="page" title="Page 5">Spaß und Freude
<div class="section">
<div class="layoutArea">&nbsp;</div>
</div>
</div>
</li>
</ul>
<p>Contra</p>
<div class="page" title="Page 5">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<ul>
<li>Anschaffungskosten sowie laufende Kosten (z. B. Nahrung, Arztbesuche)</li>
<li>Hygienevorschriften</li>
<li>Betreuung während der Ferienzeit</li>
<li>Verantwortung gekoppelt an die Lebenserwartung der Tiere</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
</div>
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></description>
           <author>vorsitz@leb-bw.de (Sebastian Kölsch)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 3, Februar 2024</category>
           <pubDate>Mon, 11 Mar 2024 16:30:59 +0100</pubDate>
       </item>
          </channel>
</rss>