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       <title>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
       <description><![CDATA[<p class="h6">Vier Artikel als Lesebrobe finden Sie weiter unten. Hier das Vorwort zu dieser Ausgabe:</p>
<p>Liebe Leserin, lieber Leser,</p>
<p class="p1">ein neues Schuljahr, ein neuer Jahrgang von „Schule im Blickpunkt“ und – ein neues&nbsp;<span class="s1">Design.&nbsp;</span>Das Bildungsmagazin des Landeselternbeirats kommt mit einer gehörigen Prise frischem Wind daher und wir hoffen, dass die Frischzellenkur auf Gefallen trifft. Doch gibt es nicht nur oberflächlich Neues zu sehen, wir haben auch strukturell Hand angelegt:</p>
<p class="p1"></p>
<p class="p1">Eine klare Trennung gibt es nun von Bildungsthemen einerseits und Berichten aus der Arbeit des Landeselternbeirats&nbsp;<span class="s1">andererseits.</span>&nbsp;Eingeführt wurde auch ein Fokusthema, das sich nicht nur auf dem Cover, sondern auch im Umfang der Berichterstattung widerspiegelt. Beliebte Rubriken wie „Eltern fragen – Michael Rux antwortet“ oder auch Schulvorstellungen sind nach wie vor dabei und sorgen so für das „gewohnte Etwas“.<br />Lassen Sie uns gerne wissen, wie Ihnen diese neue „Schule im Blickpunkt“ gefällt!</p>
<p class="p1">Während draußen die Tage kürzer und die Nächte kälter werden, denkt man an den Sommer zurück, der voller Löcher gewesen zu sein scheint. Ende des Schuljahres kam der Deutsche Lehrerverband mit einer lustigen Idee zur Abkühlung der Klassenräume um die Ecke, im August hyperventilierte es an allen Ecken und Enden ob eines ungeschickt formulierten Werbeplakats im Stuttgarter Flughafen, Anfang September erfuhr die deutsche Öffentlichkeit, dass man vermeintlich gegen „lottrige“ Kleidung in Schulen vorgehen müsse und in der ersten Schulwoche sprach gefühlt ganz Deutschland über Freiburgs vegetarisches&nbsp;<span class="s1">Schulessen.&nbsp;</span>Angesichts der echten Probleme des Bildungssystems in #THELÄND ist diese Fokussierung zumindest bemerkenswert. <br />Die generelle Unterfinanzierung oder der eklatante Lehrkräftemangel? Der oft desolate bauliche Zustand der Schulen oder die hinterherhinkende Vorbereitung auf den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung? Die Ergebnisse in IQB- und anderen Studien oder – siehe Fokusthema – das notwendige finanzielle Engagement beim vorgeblich kostenfreien Schulbesuch?</p>
<p>Wenn Medien und Öffentlichkeit auch nur halb so engagiert über diese Dinge disku<span class="s1">tieren würden&nbsp;</span>wie über hitzefrei, missverständnisfrei, bauchfrei oder fleischfrei – das wäre doch mal was. Zumal sie nicht nur Eltern und alle mit Schule Beschäftigten sehr viel intensiver betrifft als die boulevardisierte und empörungsschwangere Ablenkung, die uns wochenlang in Atem hielt.</p>
<p>Und genau dieser Atem – ein langer! – wird auch nötig sein, wenn wir die massiven vordringlichen und echten Probleme rund um Schule angehen wollen, was wir müssen:<br /><strong>Für unsere Kinder!</strong></p>
<p class="p2">Mit den besten Wünschen für das Schuljahr 2023/2024</p>
<p class="p3">Sebastian Kölsch<br />Vorsitzender des 20. Landeselternbeirats</p>]]></description>
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           <title>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023 - Landeselternbeirat Baden-Württemberg</title>
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              <item>
           <title>Elternvertretungen: Autonom, aber abwählbar?</title>
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           <media:title type="plain">Elternvertretungen: Autonom, aber abwählbar?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage</strong>: Die sympathische Mutter, die wir letztes Jahr mit großer Mehrheit zur Klassenelternvertreterin gewählt haben, entpuppt sich als echter Ausfall. Offenbar ist sie privat überfordert. „Elternarbeit“ findet bei uns nicht mehr statt. Nur: Wie werden wir sie wieder los? Zurücktreten möchte sie nicht und ihre Amtszeit dauert noch ein Jahr. Ist das ein Fall für die staatliche Schulaufsicht oder muss der Landeselternbeirat eingreifen?</p>
<p><strong>Michael Rux</strong>: Weder noch! Grundlage für die „Elternarbeit“ der Klassenelternvertretung, des Elternbeirats der Schule oder des Landesel- ternbeirats ist ein Verfassungsauftrag: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit“ (LV Art. 17 Abs. 4). Auch für diese Gremien gilt Artikel des 7 Grundgesetzes: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“. Aber der Gesetzgeber hat ganz bewusst darauf verzichtet, sein Aufsichtsrecht über die gewählten Elternvertretungen in Gesetzesform zu gießen, und er hat auch unterlassen, die verschiedenen Stufen der Elterngremien einander über- oder unterzuordnen.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Anders als bei den hierarchisch gegliederten und kontrollierten staatlichen Behörden, denen die Aufsicht über die Schulleitungen und die Lehrkräfte obliegt, genießen die Elterngremien beziehungsweise die Elternvertreterinnen und -vertreter deshalb ein hohes Maß an Autonomie: Da diese Gremien und Personen von den Erziehungsberechtigten in demokratischen Wahlen bestellt werden, besitzen sie so etwas wie ein basisdemokratisches Mandat und können, solange sie sich im legalen, vom Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung gesetzten Rahmen bewegen, das machen, was sie wollen und womit ihre Wählenden, also die Eltern der Schulkinder, sie beauftragen, ohne dass höhere Instanzen eingreifen können. Auch der Landeselternbeirat kann dem Elternbeirat einer Schule oder der Elternvertretung einer Schulklasse nichts vorschreiben.</p>
</div>
</div>
</div>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Eltern fragen, Michael Rux antwortet</strong></p>
<p><strong>Frage</strong>: Die sympathische Mutter, die wir letztes Jahr mit großer Mehrheit zur Klassenelternvertreterin gewählt haben, entpuppt sich als echter Ausfall. Offenbar ist sie privat überfordert. „Elternarbeit“ findet bei uns nicht mehr statt. Nur: Wie werden wir sie wieder los? Zurücktreten möchte sie nicht und ihre Amtszeit dauert noch ein Jahr. Ist das ein Fall für die staatliche Schulaufsicht oder muss der Landeselternbeirat eingreifen?</p>
<p><strong>Michael Rux</strong>: Weder noch! Grundlage für die „Elternarbeit“ der Klassenelternvertretung, des Elternbeirats der Schule oder des Landesel- ternbeirats ist ein Verfassungsauftrag: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit“ (LV Art. 17 Abs. 4). Auch für diese Gremien gilt Artikel des 7 Grundgesetzes: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“. Aber der Gesetzgeber hat ganz bewusst darauf verzichtet, sein Aufsichtsrecht über die gewählten Elternvertretungen in Gesetzesform zu gießen, und er hat auch unterlassen, die verschiedenen Stufen der Elterngremien einander über- oder unterzuordnen.</p>
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<div class="column">
<p>Anders als bei den hierarchisch gegliederten und kontrollierten staatlichen Behörden, denen die Aufsicht über die Schulleitungen und die Lehrkräfte obliegt, genießen die Elterngremien beziehungsweise die Elternvertreterinnen und -vertreter deshalb ein hohes Maß an Autonomie: Da diese Gremien und Personen von den Erziehungsberechtigten in demokratischen Wahlen bestellt werden, besitzen sie so etwas wie ein basisdemokratisches Mandat und können, solange sie sich im legalen, vom Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung gesetzten Rahmen bewegen, das machen, was sie wollen und womit ihre Wählenden, also die Eltern der Schulkinder, sie beauftragen, ohne dass höhere Instanzen eingreifen können. Auch der Landeselternbeirat kann dem Elternbeirat einer Schule oder der Elternvertretung einer Schulklasse nichts vorschreiben.</p>
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<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023</category>
           <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 04:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Eltern für gute Bildung: Echter Gipfel vor Ort</title>
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           <media:title type="plain">Eltern für gute Bildung: Echter Gipfel vor Ort</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Am Hochrhein wird eine Verbesserung von Schule konkret und mit allen Akteuren angegangen</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Baden-Württemberg spaltet sich zum Beispiel bei der Personalversorgung an Schulen in zwei Gebiete: Städte und ihre Peripherie, die auch bei Lehrkräften beliebte Wohn- und Arbeitsorte sind – und der große Rest. „Länd- licher Raum“ wird dieser Rest gerne genannt und man denkt an Schwarzwald und Alb. Vergessen wird dabei oft der Hochrhein.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Diese Spange zwischen Frankreich und Bodensee verfügt mit Basel und Konstanz zwar über beliebte Agglomerationen, doch liegt die Schweiz vor der Haustür, und jenseits des Rheins winkt ein Gehaltsgefüge, das Lehrkräfte hier nicht erreichen. Das Einstiegsgehalt liegt je nach Kanton zwischen 78.000 Franken brutto in der Grundschule bis 113.000 Franken brutto im Gymnasium. Diesseits des Rheins ist das Grund-Anfangsgehalt in der Grundschule knapp 50.000 €, im Gymnasium erhält man zum Berufsstart knapp 7.000 € mehr – ebenfalls jeweils brutto im Jahr. Selbst nach Bereinigung von Faktoren wie Grenzgänger-Besteuerung einerseits und Beamtenstatus oder Familienzuschlag andererseits bleibt beim Wohnen in Deutschland und Arbeiten in der Schweiz bei gleicher Qualifikation ein sattes Plus übrig.</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wie macht man Schulen in dieser Region also trotz des vermeintlichen Schlaraffenlandes in Wurfnähe attraktiv? Damit beschäftigen sich seit Jahren die Gesamtelternbeiräte von Weil am Rhein, Lörrach, Grenzach-Wyhlen, Schopfheim und Rheinfelden; sie luden nun zum „Hochrhein-Schulgipfel“. Der 29. September 2023 stand dabei unter der Fragestellung: Wie kann Bildung am Hochrhein attraktiver werden? Und alle Involvierten kamen. Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Bürgermeister und kommunale Bildungsbedienstete, Schulamt und Regierungspräsidium, Landtagsabgeordnete und der Landeselternbeirat waren vor Ort. In drei Workshop-Runden ging es kreativ um den Grundgedanken: Wenn wir an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den äußeren Zwängen vor Ort nichts ändern können – was können wir selbst tun, um Bildung attraktiver zu machen, und was ist das genau, attraktive Bildung? Zum ersten Hochrhein-Schulgipfel unterhielt sich „Schule im Blickpunkt“ mit Frank Grimberg, dem Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats Rheinfelden.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>
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</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Am Hochrhein wird eine Verbesserung von Schule konkret und mit allen Akteuren angegangen</strong></p>
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<div class="column">
<p>Baden-Württemberg spaltet sich zum Beispiel bei der Personalversorgung an Schulen in zwei Gebiete: Städte und ihre Peripherie, die auch bei Lehrkräften beliebte Wohn- und Arbeitsorte sind – und der große Rest. „Länd- licher Raum“ wird dieser Rest gerne genannt und man denkt an Schwarzwald und Alb. Vergessen wird dabei oft der Hochrhein.</p>
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<div class="column">
<p>Diese Spange zwischen Frankreich und Bodensee verfügt mit Basel und Konstanz zwar über beliebte Agglomerationen, doch liegt die Schweiz vor der Haustür, und jenseits des Rheins winkt ein Gehaltsgefüge, das Lehrkräfte hier nicht erreichen. Das Einstiegsgehalt liegt je nach Kanton zwischen 78.000 Franken brutto in der Grundschule bis 113.000 Franken brutto im Gymnasium. Diesseits des Rheins ist das Grund-Anfangsgehalt in der Grundschule knapp 50.000 €, im Gymnasium erhält man zum Berufsstart knapp 7.000 € mehr – ebenfalls jeweils brutto im Jahr. Selbst nach Bereinigung von Faktoren wie Grenzgänger-Besteuerung einerseits und Beamtenstatus oder Familienzuschlag andererseits bleibt beim Wohnen in Deutschland und Arbeiten in der Schweiz bei gleicher Qualifikation ein sattes Plus übrig.</p>
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<div class="column">
<p>Wie macht man Schulen in dieser Region also trotz des vermeintlichen Schlaraffenlandes in Wurfnähe attraktiv? Damit beschäftigen sich seit Jahren die Gesamtelternbeiräte von Weil am Rhein, Lörrach, Grenzach-Wyhlen, Schopfheim und Rheinfelden; sie luden nun zum „Hochrhein-Schulgipfel“. Der 29. September 2023 stand dabei unter der Fragestellung: Wie kann Bildung am Hochrhein attraktiver werden? Und alle Involvierten kamen. Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Bürgermeister und kommunale Bildungsbedienstete, Schulamt und Regierungspräsidium, Landtagsabgeordnete und der Landeselternbeirat waren vor Ort. In drei Workshop-Runden ging es kreativ um den Grundgedanken: Wenn wir an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den äußeren Zwängen vor Ort nichts ändern können – was können wir selbst tun, um Bildung attraktiver zu machen, und was ist das genau, attraktive Bildung? Zum ersten Hochrhein-Schulgipfel unterhielt sich „Schule im Blickpunkt“ mit Frank Grimberg, dem Vorsitzenden des Gesamtelternbeirats Rheinfelden.</p>
<p><em>(Weiterlesen per PDF-Download)</em></p>
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</div>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023</category>
           <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 03:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Schlimmer geht's immer – Was tun gegen Unterrichtsausfälle?</title>
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           <media:title type="plain">Schlimmer geht's immer – Was tun gegen Unterrichtsausfälle?</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p>„Da bei meinem jüngsten Sohn dieses Schuljahr 184 Unterrichtsstunden ausgefallen sind, mache ich mir große Sorgen. Durch die beiden monatelangen Schulschließungen haben die Kinder sehr viel versäumt und im Präsenzunterricht ist es ja nun alles andere als optimal. Wie kann ich mich dagegen wehren?“</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Ein Eltern-Brief an den Landeselternbeirat. Einer von den vielen, die geschrieben werden könnten, würden sie nicht von Resignation oder der Ansicht, man könne ohnehin nichts daran ändern, verhindert werden. Wenig begeistert starren demnach die Eltern auf das Resumé der Ausfallzeiten ihrer Sprösslinge: Mehr als 180 Stunden waren es im hier erwähnten Fall aus der achten Klasse eines Gymnasiums – entsprechend schwer zu zügeln ist die Wut, die in den Eltern hochkommt. Schlimmer als im lau- fenden Schuljahr kann es ja kaum werden. Und doch ist fast gesichert: Es wird noch schlimmer kommen!</p>
<p>Seit wenigstens zwanzig Jahren stehen in je- dem Schuljahr zu wenig Lehrkräfte pro Schul- kind zur Verfügung. Seit wenigstens zwanzig Jahren steigt an allen Schulen die Zahl der ausgefallenen Stunden. Am Anfang wurde das von der Politik gegenüber den Eltern geleugnet. „Es gibt keine belastbaren Zahlen für ausgefallenen Unterricht!“, so noch 2017 der kultuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Röhm. Die damalige Kultusministerin Susanne Eisenmann blies ins gleiche Horn und bezeichnete entsprechende Klagen von Eltern als übertriebene Einzelfäl- le, die man nicht verallgemeinern könne.</p>
<p>Erst zwei von Elternvertretern organisierte Umfragen im Regierungsbezirk Stuttgart belegten, dass der Unterrichtsausfall noch wesentlich höher war als vermutet – und auch immer noch ist. Bei den vom Kultusministerium danach durchgeführten regelmäßigen Gesamterhebungen in allen Schulen wurden die katastrophalen Zahlen bestätigt. Das Kultusministerium rechnete sie schön, indem „Vertretungsunterricht“ nicht als Entfall, sondern als nahezu vollwertiger Unterricht bezeichnet wurde. Trotzdem war der Entfall nun nicht mehr zu leugnen und es mussten dafür Erklärungen gefunden werden. Alles und jeden machte man verantwortlich, nur nicht die verfehlte Bildungspolitik der verschie- denen Landesregierungen.</p>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>
</div>
</div>
</div>
</div>]]></media:description>
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           <description><![CDATA[<p>„Da bei meinem jüngsten Sohn dieses Schuljahr 184 Unterrichtsstunden ausgefallen sind, mache ich mir große Sorgen. Durch die beiden monatelangen Schulschließungen haben die Kinder sehr viel versäumt und im Präsenzunterricht ist es ja nun alles andere als optimal. Wie kann ich mich dagegen wehren?“</p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
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<div class="column">
<p>Ein Eltern-Brief an den Landeselternbeirat. Einer von den vielen, die geschrieben werden könnten, würden sie nicht von Resignation oder der Ansicht, man könne ohnehin nichts daran ändern, verhindert werden. Wenig begeistert starren demnach die Eltern auf das Resumé der Ausfallzeiten ihrer Sprösslinge: Mehr als 180 Stunden waren es im hier erwähnten Fall aus der achten Klasse eines Gymnasiums – entsprechend schwer zu zügeln ist die Wut, die in den Eltern hochkommt. Schlimmer als im lau- fenden Schuljahr kann es ja kaum werden. Und doch ist fast gesichert: Es wird noch schlimmer kommen!</p>
<p>Seit wenigstens zwanzig Jahren stehen in je- dem Schuljahr zu wenig Lehrkräfte pro Schul- kind zur Verfügung. Seit wenigstens zwanzig Jahren steigt an allen Schulen die Zahl der ausgefallenen Stunden. Am Anfang wurde das von der Politik gegenüber den Eltern geleugnet. „Es gibt keine belastbaren Zahlen für ausgefallenen Unterricht!“, so noch 2017 der kultuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Röhm. Die damalige Kultusministerin Susanne Eisenmann blies ins gleiche Horn und bezeichnete entsprechende Klagen von Eltern als übertriebene Einzelfäl- le, die man nicht verallgemeinern könne.</p>
<p>Erst zwei von Elternvertretern organisierte Umfragen im Regierungsbezirk Stuttgart belegten, dass der Unterrichtsausfall noch wesentlich höher war als vermutet – und auch immer noch ist. Bei den vom Kultusministerium danach durchgeführten regelmäßigen Gesamterhebungen in allen Schulen wurden die katastrophalen Zahlen bestätigt. Das Kultusministerium rechnete sie schön, indem „Vertretungsunterricht“ nicht als Entfall, sondern als nahezu vollwertiger Unterricht bezeichnet wurde. Trotzdem war der Entfall nun nicht mehr zu leugnen und es mussten dafür Erklärungen gefunden werden. Alles und jeden machte man verantwortlich, nur nicht die verfehlte Bildungspolitik der verschie- denen Landesregierungen.</p>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>
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</div>]]></description>
           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023</category>
           <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 02:00:00 +0200</pubDate>
       </item>
              <item>
           <title>Schülerbeförderung – und die Eltern zahlen weiter...</title>
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           <media:title type="plain">Schülerbeförderung – und die Eltern zahlen weiter...</media:title>
           <media:description type="html"><![CDATA[<p><strong>Wie weit ist es her mit Verfassung, Grundgesetz und ratifiziertem Kinderrecht im sich fortschrittlich plakatierenden „The Länd“?</strong></p>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Wie weit ist es her mit Verfassung, Grund- gesetz und ratifiziertem Kinderrecht im sich fortschrittlich plakatierenden „The Länd“? Aus dem Kreis der ehrenamtlichen Elternbeiräte in Baden-Württemberg hat sich seit 2014 eine landesweite, spendenunterstützte Elterninitiative (<a href="https://www.elternrechte-bw.de">www.elternrechte-bw.de</a>) gegründet, die sich nach ergebnislosen Verhandlungen mit der Politik seit nunmehr 8 Jahren auch juristisch für die Kostenübernahme der Schülerbeförderung durch das Land einsetzt. Das betrifft unsere Kin- der während der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre), Kostenfreiheit für die Familien, so wie in unseren Nachbarbundesländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz.</p>
<p>Eklatant waren und sind hierzulande die Verwerfungen und Auswüchse in Schülerbeförderungssatzungen, landauf, landab, ohne Rück- sicht auf verfassungsrechtliche Vorgaben für Bildung und Kinderrechte, lediglich basierend auf einem Paragraphen im Finanzausgleichsge- setz. Die „gewachsenen Strukturen“ in unserem ländlich geprägten Flächenland mit bundesweit beispiellosen 23 Verkehrsverbünden haben den verfassungsrechtlich zugesicherten, chancengerechten Bildungszugang durch extreme Intransparenz bei der Verwendung zweckgebundener Landesmittel durch die kommunalen Behörden und Gremien geradezu konterkariert. Dies scheint politisch jedoch nicht allzu sehr zu stören, solange die Eltern hilflos zahlen.</p>
<p>Wie viele Bildungswege durch diese Hürden – es handelt sich um ein „verkapptes Schulgeld“ – verhindert oder vorzeitig beendet wurden und welcher volkswirtschaftliche Schaden – vom persönlichen Einzelschicksal mal ganz abgesehen – dadurch entstanden ist und entsteht, kann nicht erhoben, sondern nur erahnt werden.</p>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>
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           <description><![CDATA[<p><strong>Wie weit ist es her mit Verfassung, Grundgesetz und ratifiziertem Kinderrecht im sich fortschrittlich plakatierenden „The Länd“?</strong></p>
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<p>Wie weit ist es her mit Verfassung, Grund- gesetz und ratifiziertem Kinderrecht im sich fortschrittlich plakatierenden „The Länd“? Aus dem Kreis der ehrenamtlichen Elternbeiräte in Baden-Württemberg hat sich seit 2014 eine landesweite, spendenunterstützte Elterninitiative (<a href="https://www.elternrechte-bw.de">www.elternrechte-bw.de</a>) gegründet, die sich nach ergebnislosen Verhandlungen mit der Politik seit nunmehr 8 Jahren auch juristisch für die Kostenübernahme der Schülerbeförderung durch das Land einsetzt. Das betrifft unsere Kin- der während der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre), Kostenfreiheit für die Familien, so wie in unseren Nachbarbundesländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz.</p>
<p>Eklatant waren und sind hierzulande die Verwerfungen und Auswüchse in Schülerbeförderungssatzungen, landauf, landab, ohne Rück- sicht auf verfassungsrechtliche Vorgaben für Bildung und Kinderrechte, lediglich basierend auf einem Paragraphen im Finanzausgleichsge- setz. Die „gewachsenen Strukturen“ in unserem ländlich geprägten Flächenland mit bundesweit beispiellosen 23 Verkehrsverbünden haben den verfassungsrechtlich zugesicherten, chancengerechten Bildungszugang durch extreme Intransparenz bei der Verwendung zweckgebundener Landesmittel durch die kommunalen Behörden und Gremien geradezu konterkariert. Dies scheint politisch jedoch nicht allzu sehr zu stören, solange die Eltern hilflos zahlen.</p>
<p>Wie viele Bildungswege durch diese Hürden – es handelt sich um ein „verkapptes Schulgeld“ – verhindert oder vorzeitig beendet wurden und welcher volkswirtschaftliche Schaden – vom persönlichen Einzelschicksal mal ganz abgesehen – dadurch entstanden ist und entsteht, kann nicht erhoben, sondern nur erahnt werden.</p>
<p><em>(Weiterlesen im PDF-Download)</em></p>
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           <author>j.langer@ccml.de (Jürgen Langer)</author>
           <category>SiB, Schuljahr 2023/24, Nr 1, Oktober 2023</category>
           <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 01:00:00 +0200</pubDate>
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