In Baden-Württemberg wird es weiterhin keine kostenlose Schülerbeförderung geben. Denn eine Elterngruppe, die sich seit Jahren für einen kostenfreien Weg zur Schule einsetzt, ist mit ihrem Anliegen auch vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert, wie die "Schwäbische Zeitung" berichtet. Die Richter hätten ihren Beschluss damit begründet, dass sich ein "kostenloser Schülerverkehr" nicht aus der Landesverfassung ableiten lasse.
Eltern sehen Verstoß gegen Bildungsgerechtigkeit
Die klagende Initiative "Eltern für Elternrechte" hält es dem Zeitungsbericht zufolge für untragbar, dass die Eltern für den Schulbus ihrer Kinder Hunderte Euro pro Jahr aufbringen müssen. Obwohl die Beförderung der Schüler zwar mit Steuergeld subventioniert werde, entstünden den Eltern Kosten. Das sei ein Verstoß gegen die Bildungsgerechtigkeit, weil finanzschwache Eltern womöglich ihre Kinder auf die Schule vor Ort schicken müssten, da sie für die Beförderung in ein entfernter gelegenes Gymnasium nicht aufkommen könnten.
Initiative will vor Europäischen Gerichtshof ziehen
Die Elterngruppe will in ihrem Kampf für eine unentgeltliche Schülerbeförderung nicht lockerlassen. Deshalb werde eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorbereitet, erklärte laut "Schwäbischer Zeitung" Stephan Ertle aus Leutkirch (Kreis Ravensburg), der 2013 "Eltern für Elternrechte" mitbegründet hatte.